DE20305415U1 - Aufteilklappe - Google Patents
AufteilklappeInfo
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Classifications
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- H02—GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
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- Cable Accessories (AREA)
Description
Meissner, Bolte & Partner Gbr
Postfach 860624
81633 München
81633 München
TYCO ELECTRONICS RAYCHEM GMBH 03. April 2003
Finsinger Feld 1 M/RAY-724-DE
D-85521 Ottobrunn MB/PO/HZ/hk
Aufteilkappe
Die Erfindung betrifft eine Aufteilkappe (engl.: breakout) nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Aufteilkappen dienen dazu, die Enden von Kabeln, insbesondere Starkstromkabeln - Nieder-, Mittel- oder Hochspannungskabeln - in Energieversorgungssystemen abzudichten, wenn diese zum Anbringen von Endverschlüssen zum Anschluss an z.B. Sammelschienen oder sonstigen Anschlüssen oder zur Verlängerung mittels Kabelmuffen abgesetzt werden. Die erwähnten Kabel haben mehrere (üblicherweise drei) Adern, die bei Nieder- oder Mittelspannungskabeln einen Kern aus massivem Metall oder Kerne aus Al- oder Cu-Seilen haben. Derartige Kabel sind mit sehr unterschiedlichen Aderund damit auch Kabelmanteldurchmessern im Gebrauch. Aufteilkappen sollen üblicherweise mehrere Kabelgrößen mit Durchmessern abdecken, die sich um einen Faktor 1,5 bis 2 unterscheiden können.
Als Aufteilkappen sind sowohl solche aus warmschrumpfendem und unter Einsatz eines Brenners auf die abgesetzten Kabelenden aufzuschrumpfendem Material bekannt als auch sogenannte "Kaltschrumpf'-Kappen aus einem Weich-Elastomeren - normalerweise einem Silikongummi -, der eine zur Abdeckung des genannten Durchmesserbereiches hinreichende Materialelastizität hat. Die Kaltschrumpf-Kappen haben in den letzten Jahren zunehmend Verbreitung gefunden, weil sich der bei den Warmschrumpf-Kappen notwendige Einsatz eines Brenners unter vielen Bedingungen als unvorteilhaft erweist und zur Erzielung befriedigender Ergebnisse auch eine qualifizierte Handhabung erfordert.
Die Kaltschrumpf-Kappen der gattungsgemäßen Art werden unaufgeweitet ausgeliefert und beim Aufschieben aiyääs*Kabej:aüfigeweitei:,:oiier:v4orab c&er djerc g-rpßten benö-
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tigten Durchmesser aufgeweitet und mittels eines Aufhaltemechanismus (engl.: holdout) in diesem Zustand gehalten und an den Kunden ausgeliefert und dort üblicherweise bis zu zwei Jahre gelagert und dann auf das entsprechende Kabelende aufgesetzt. Der Aufhaltemechanismus ist so konstruiert, dass er nach dem Aufsetzen der Aufteilkappe auf das Kabelende entfernt werden kann und die Aufteilkappe in abdichtendem, elastischem Kraftschluss auf dem Kabelmantel einerseits und den Isolierungen der Adern andererseits zurücklässt. Die Bezeichnung dieser Aufteilkappen kennzeichnet also nicht ein Aufschrumpfen auf das Kabelende im eigentlichen Sinne, sondern eine Formrückstellung im kalten Zustand.
Die gattungsgemäßen Aufteilkappen gibt es in verschiedenen Ausführungen, denen das Vorhandensein eines Grundkörpers mit annähernd zylindrischer oder zusammengesetzt zylindrisch-kegelstumpfförmiger Gestalt und von einer der Anzahl der Kabeladern entsprechenden Anzahl von Fingern gemeinsam ist, die einstückig mit dem Grundkörper geformt (spritzgegossen) sind. Die verschiedenen Gestaltungen der Aufteilkappen haben jeweils spezifische Vor- und Nachteile und eignen sich sämtlich nicht optimal für alle typischen Anwendungsfälle.
Der Erfindung liegt daher die Bereitstellung einer verbesserten Aufteilkappe zugrunde, die insbesondere mit verschiedenen Kabel-Konfigurationen und in verschiedenen Anwendungssituationen vergleichsweise leicht handhabbar ist und bei der eine geringe Beschädigungsgefahr besteht.
Diese Aufgabe wird durch eine Aufteilkappe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige Fortbildungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Mit der erfindungsgemäßen Ausbildung der Aufteilkappe wird erreicht, dass diese einerseits die notwendigen Funktionen realisiert und andererseits mit geringerem Kraftaufwand und weniger Geschicklichkeit gehandhabt werden kann als bekannte Aufteilkappen und zudem weniger beschädigungsgefährdet ist. Der mindestens eine zwischen den abdichtenden Endabschnitten, die den Kabelmantel einerseits und die Kabeladern andererseits umschließen^ gebildete Übergangsabschnitt istJn,Anpassung^ an übliche
1. · I
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Erdungsmechanismen bzw. Armierungsabfänge (bei stahlarmierten Kabeln) in verschiedenen Varianten auszuformen. Gemeinsam ist diesen Varianten, dass die Aufteilkappe sich in diesem Abschnitt nicht eng anliegend oder dichtend auf den Kabelendbereich zurückstellen, sondern "Luft" für die erwähnten zusätzlichen Mechanismen sowie eine erleichterte Handhabung des Aufhaltemechanismus lassen soll. Gegenüber im wesentlichen über ihre gesamte Länge abdichtend wirkenden Aufteilkappen ergibt sich zudem der Vorteil der Verwendbarkeit eines kürzeren Aufhaltemechanismus für die Finger sowie den Korpus und einer erhöhten Flexibilität der Gesamtanordnung aus Aufteilkappe und Aufhaltemechanismus. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Aufhaltemechanismus im Innendurchmesser nurmehr über die Ader, jedoch nicht mehr über die Erdung passen muss, was kleinere Aufweitungsraten zur Folge hat.
In einer aus derzeitiger Sicht besonders vorteilhaften Ausführung ist benachbart zum Kabelmantel-Abdichtbereich ein nicht-dichtender Kabelmantel-Übergangsbereich mit gegenüber dem Kabelmantel-Abdichtbereich vergrößertem Durchmesser und benachbart zu jedem Kabelader-Abdichtbereich ein Kabelader-Übergangsbereich mit gegenüber dem Kabelader-Abdichtbereich vergrößertem Durchmesser vorgesehen. Alternativ ist es auch möglich, dass entweder nur dem Kabelmantel-Abdichtbereich ein erweiterter Kabelmantel-Übergangsbereich oder nur den Kabelader-Abdichtbereichen jeweils ein erweiterter Kabelader-Übergangsbereich zugeordnet ist.
Die bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich hiervon dadurch aus, dass die oben erwähnte erleichterte Handhabung und größere Beschädigungssicherheit sowohl für die Anbringung des Kabelmantel-Abdichtbereiches auf dem Kabelmantel als auch für diejenige der Kabelader-Abdichtbereiche auf den Kabeladern gilt. Zudem ergibt sich dann der Vorteil kürzerer Aufhaltemechanismen ebenfalls für die auf beiden Seiten (Grundkörper und Finger) benutzten Mechanismen, und die Flexibilität der Gesamtanordnung Aufteilkappe/Aufhaltemechanismus wird in vorteilhafter Weise besonders groß. Sofern die beiden Übergangsbereiche unmittelbar aneinander anschließen, gilt dies noch in verstärktem Maße.
Eine besonders leicht herzustellende und zuverlässig zu handhabende Variante der bevorzugten Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass der Kabelmantel-Über-
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gangsbereich und/oder die Kabelader-Übergangsbereiche im wesentlichen Zylinderform und einen konischen Aufweitungsabschnitt zum Kabelmantel-Abdichtbereich bzw. den Kabelader-Abdichtbereichen haben. Hierbei liegt der Konuswinkel des oder jedes Aufweitungsabschnittes bei mindestens 15° und bevorzugt im Bereich zwischen 30° und 75°. Mit den erwähnten Koni wird ein hinreichend beschädigungssicher ausgestalteter Übergang zwischen den Bereichen unterschiedlichen Durchmessers geschaffen, und auch die Entformung einer als Spritzgussteil gefertigten Aufteilkappe bereitet geringere Probleme.
In einer weiteren Variante ist vorgesehen, dass die Kabelader-Übergangsbereiche mit sich kontinuierlich erweiterndem Durchmesser an die Kabelader-Abdichtbereiche anschließen, während der Kabelmantel-Übergangsbereich einen gegenüber dem Kabelmantel-Abdichtbereich stufig vergrößerten Durchmesser aufweist. Diese Variante ist in Kombination mit einem im wesentlichen zylindrisch ausgebildeten Kabelmantel-Übergangsbereich realisierbar; letzterer kann aber in einer alternativen Ausführung ebenfalls kontinuierlich sich verengend in den Kabelmantel-Abdichtbereich übergehen. Der Kabelader-Übergangsbereich oder beide Übergangsbereiche können hierbei die Form eines Kegelstumpfes oder auch eine in Längsrichtung gekrümmte (etwa parabolische) Gestalt haben. Auch diese Ausführung ist leicht herzustellen, die erstgenannte Variante ist aber noch besser für einen modularen Werkzeugaufbau unter Einsatz von Gleichteilen zur Herstellung von Aufteilkappen für unterschiedliche Kabelabmessungen geeignet und hat definiertere Handhabungseigenschaften bei unterschiedlichen Kabeldurchmessern.
Aus derzeitiger Sicht ist des weiteren eine Ausführung bevorzugt, bei der der Kabelmantel-Übergangsbereich und die Kabelader-Übergangsbereiche aneinander über einen zur Längsachse der Aufteilkappe konzentrischen Verteilungskonus direkt anschließen. Für diese Ausführung spricht neben der bereits oben erwähnten hohen Flexibilität auch mit eingeführtem Aufhaltemechanismus die Einfachheit des Aufbaus und der Herstellung. Hierbei liegt der Konuswinkel bevorzugt im Bereich zwischen 30° und 75°, was wiederum leichte Entformbarkeit und gute Handhabung sichert.
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Eine hierzu alternative Ausführung, bei der sich an den Kabelmantel-Übergangsbereich in Richtung auf die Kabelader-Abdichtbereiche und/oder an die Kabelader-Übergangsbereiche in Richtung auf den Kabelmantel-Abdichtbereich ein oder je ein weiterer Abdichtbereich mit verringertem Durchmesser anschließt und der Kabelmantel-Übergangsbereich zur Aufnahme eines Armierungsabfanges und/oder die Kabelader-Übergangsbereiche zur Aufnahme je eines Erdungsmechanismus bemessen sind, ist zwar etwas schwieriger herzustellen und zu handhaben, bietet aber für bestimmte Anwendungen Zusatzvorteile. So kann der Kabelmantel-Übergangsbereich zur Aufnahme eines (abgedichteten) Armierungsabfanges dienen, und die Kabelader-Übergangsbereiehe können je einen Erdungsmechanismus aufnehmen, der dann durch den benachbarten weiteren Abdichtbereich gegen aus dem Kabelmantel kommendes Wasser abgedichtet und weniger korrosionsgefährdet ist.
Weitere bevorzugte Ausführungen der Erfindung zeichnen, sich durch spezielle Dimensionierung aus. So beträgt bevorzugt die Gesamtlänge der Kabelader-Abdichtbereiche und Kabelader-Übergangsbereiche im entspannten Zustand mehr als 80 mm, insbesondere mehr als 120 mm, und hiervon nimmt die Länge der Kabelader-Abdichtbereiche zwischen 30 und 80 mm ein. Es handelt sich hierbei um besonders lange Finger, so dass die Kabeladern weniger weit auseinandergebogen werden müssen als bei Aufteilkappen mit kurzen Fingern. Zudem ermöglichen sie in manchen Anwendungen den Verzicht auf zusätzliche Schutzschläuche zur Überbrückung eines Abstandes zum eigentlichen Abschlussteil ("Endverschluss"). Schließlich können die Schutzschläuche oder Abschlussteile weiter entfernt vom Kabelzwickel angebracht werden. Günstig ist auch eine geeignete Längenwahl für den Kabelmantel-Übergangsabschnitt, nämlich bevorzugt im Bereich zwischen 60 und 100 mm, insbesondere von etwa 80 mm.
Mit den genannten Vorzugs-Abmessungen sind die vorgeschlagenen Aufteilkappen in vorteilhafter Weise für den Einsatz in Verbindung mit üblichen Erdungsmechanismen für die Kabeladern und Armierungsabfängen für das Gesamtkabel geeignet; es versteht sich aber, dass für spezielle Konfigurationen eine Variation dieser Abmessungen möglich ist. Ferner zeigen die angegebenen Maße die typischen Proportionen; Längen und Durchmesser können sich bei Anwendungen auf anderen Kabeln sehr deutlich unter-
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scheiden. Weiterhin sind die Innendurchmesser der Kabelader-Übergangsbereiche bei Kabeln mit Erdungsmechanismus so auszulegen, dass diese durch im wesentlichen Deformation und nicht Expansion den Erdungsmechanismus umschließen.
Vorteilhafte Materialeinsparungen ermöglicht eine weitere bevorzugte Ausführung, bei der die Wandstärke in dem mindestens einen Übergangsbereich, insbesondere in dem Kabelmantel-Übergangsbereich und den Kabelader-Übergangsbereichen, geringer ist als im Kabelmantel-Abdichtbereich und in den Kabelader-Abdichtbereichen. Während zur Erzielung einer für die geforderten Dichtwirkungen ausreichenden Anpresskraft in den Abdichtbereichen eine Materialstärke des Elastomeren im Millimeterbereich - typischerweise etwa 2 bis 4 mm - erforderlich ist, können die Übergangsbereiche eine wesentlich geringere Wandstärke (ggf. unter 1 mm) aufweisen, da sie keinen Anpressdruck zu erzeugen haben.
Eine weitere zweckmäßige Ausführung sieht vor, dass an den äußersten Enden des Kabelmantel-Abdichtbereiches und/oder der Kabelader-Abdichtbereiche eine Verstärkungswulst angeformt ist. Hierdurch wird der Aufteilkappe eine besondere Reißfestigkeit von den Enden her verliehen und damit ihre Handhabung noch unkritischer gemacht.
Vorteile und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich im übrigen aus den abhängigen Ansprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Figuren. Von diesen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer bevorzugten ersten Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Aufteilkappe und
Fig. 2 bis 4 schematische Darstellungen weiterer Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Aufteilkappe in Art von Seitenansichten. 30
Fig. 1 zeigt eine Aufteilkappe 10 vom Kaltschrumpf-Typ aus einer Silikongummimischung zur Endabdichtung von Stromkabeln, die ein zylindrisches Mittelteil 11, einen ebenfalls im wesentlichen zylindrischen Kabelmantel-Abdichtbereich 12 und drei aus
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dem Mittelteil 11 entspringende Finger (engl.: legs) 13 umfasst. An den äußersten Enden des Kabelmantel-Abdichtbereiches 12 und der Finger 13 ist jeweils eine Verstärkungswulst 12a bzw. 13a vorgesehen. Zwischen dem Mittelteil 11 ist sowohl zum Kabelmantel-Abdichtbereich 12 als auch zu den Fingern 13 hin ein zur Längsachse der Aufteilkappe konzentrischer Konusbereich 11a bzw. 11b vorgesehen.
Die Finger 13 umfassen jeweils einen (distalen) Kabelader-Abdichtbereich 13.1 und einen Kabelader-Übergangsbereich 13.2, die über einen konischen Aufweitungsbereich 13.3 ineinander übergehen. Der Konuswinkel der Aufweitungsbereiche 13.3 liegt beim dargestellten Ausführungsbeispiel bei ca. 30%, während der Konuswinkel der Koni 11a, 11b ca. 75° beträgt.
Die Abmessungen, d.h. der Durchmesser, die Länge und die Wandungsstärke, des Kabelmantel-Abdichtbereiches 12 sind derart gewählt, dass.die Aufteilkappe in diesem Bereich nach Anbringung über einem Kabelende von für ihren Einsatz vorgesehenen Kabeln verschiedenen Durchmessers dicht schließend hierum aufliegt. Typischerweise liegt die Wandungsstärke hierzu bei ca. 3 mm, während sie im Bereich der Verstärkungswulst 12a auf ca. 4,5 mm erhöht ist. Das Mittelteil 11, welches als Kabelmantel-Übergangsbereich nicht dicht auf dem Kabelmantel von (Stark)Stromkabeln sitzt, für die Aufteilkappe 10 vorgesehen ist, hat einen um den Faktor 1,5 bis 2 größeren Durchmesser als der Kabelmantel-Abdichtbereich 12 und eine deutlich geringere Wandungsstärke. Hierdurch wird die Aufteilkappe 10 insgesamt in vorteilhafter Weise hochgradig flexibel.
Die Kabelader-Abdichtbereiche 13.1 und angeformten Verstärkungswülste 13a der Finger 13 sind - in Abstimmung auf die Kabeladern der in Frage kommenden Starkstromkabel - nach den gleichen Funktions-Prämissen dimensioniert wie der Kabelmantel-Übergangsbereich 12. Im Gebrauchszustand umschließen sie die Kabeladern eines vorbestimmten Durchmesserbereiches dicht und mit hinreichender Anpresskraft. Dem gegenüber sind die Kabelader-Übergangsbereiche 13.2 mit einem um einen Faktor von etwa 1,5 größeren Durchmesser so ausgeführt, dass sie die Kabeladern nicht dicht umschließen, sondern Platz für einen dort angebrachten Erdungsmechanismus her-
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kömmlichen Aufbaus lassen. Auch hier kann die Wandungsstärke gegenüber den Kabelader-Abdichtbereichen 13.1 geringer sein.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Aufteilkappe 10 mit einem Innendurchmesser des Kabelmantel-Übergangsbereiches (im entspannten Zustand) von ca. 40 mm und einem Innendurchmesser der Kabelader-Abdichtbereiche 13.1 von ca. 16 mm hat der Kabelmantel-Abdichtbereich 12 eine Länge von ca. 60 mm und das Mittelteil 11 eine Länge von ca. 80 mm. Gegenüber bekannten Ausführungen von Aufteilkappen sind die Finger 13 deutlich länger ausgeführt, und zwar sind beim dargestellten Beispiel die Kabelader-Abdichtbereiche ca. 60 mm lang, während die Kabelader-Übergangsbereiche (einschließlich der Aufweitungsbereiche 13.3) eine Länge von ca. 100 mm haben.
Fig. 2 zeigt eine andere Aufteilkappe 20, deren grundsätzlicher Aufbau aus einem Mittelteil 21, einem Kabelmantel-Abdichtbereich 22 und drei, an die Kabeladern eines Starkstromkabels angepassten Fingern 23 mit demjenigen der Aufteilkappe 10 nach Fig. 1 übereinstimmt. Jedoch sind bei der Aufteilkappe 20 keine Verstärkungswülste an den Enden des Kabelmantel-Abdichtbereiches 22 und der Finger 23 vorgesehen, und die Form des Mittelteiles 21 und der Finger 23 weicht von der ersten Ausführungsform ab. Das Mittelteil 21 ist im wesentlichen kegelstumpfförmig in der Weise gestaltet, dass es sich zum Ansatzpunkt der Finger 23 hin verengt, und in gleiche Richtung verengen sich die aus dem Mittelteil 21 entspringenden Finger zu ihrem distalen Ende hin kontinuierlich. Im Gebrauch ist lediglich ein (in der Figur nicht gesondert bezeichneter) Endabschnitt der Finger 23 zum abdichtenden Umschließen einer Kabelader-Isolierung vorgesehen, wobei die wirksame Länge dieses Kabelader-Abdichtbereiches vom konkreten Durchmesser der Kabelader abhängt.
Fig. 3 zeigt als weitere Ausführungsform eine ebenfalls dreiteilige Aufteilkappe 30 mit einem Mittelteil 31, einem Kabelmantel-Abdichtbereich 32 und drei Fingern 33. Das Mittelteil 31 ist hier ballig geformt und entspringt ohne stufigen Übergang aus dem Kabelmantel-Abdichtbereich 32. Die Finger 33 sind hinsichtlich ihres Durchmessers in drei Zonen gegliedert, nämlich einen ersten Kabelader-Abdichtbereich 33.1, einen bauchig aufgeweiteten Kabelader-Übergangsbereich 33.2 und einen zweiten Kabelader-Abdichtbereich 33.3.
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Diese Ausführungsform ist speziell für den Einsatz mit Erdungsmechanismen für die Kabeladern vorgesehen, welche in dem bauchig aufgeweiteten Kabelader-Übergangsbereich 33.2 auch dann hinreichend Platz finden, wenn sie (was der Normalfall ist) nicht rotationssymmetrisch sind. Der zweite Kabelader-Abdichtbereich 33.3 dichtet die Erdungszone gegenüber dem im Gebrauchszustand im Kabelmantel-Abdichtbereich 32 steckenden Ende des Kabelmantels ab, um den Zutritt von aus dem Kabelmantel kommendem Wasser zu den Erdungsmechanismen und damit deren Korrosion zu unterbinden. Wie bei der ersten Ausführungsform, können auch hier in vorteilhafter Weise die Wandstärken im Mittelteil 31 und in den Kabelader-Übergangsbereichen 33.2 geringer gewählt sein als im Kabelmantel-Abdichtbereich 32 und den Kabelader-Abdichtbereichen 33.1, 33.3.
Eine ähnliche Funktion hinsichtlich der Aufnahme und Abdichtung von Erdungsmechanismen erfüllt die Aufteilkappe 40 nach Fig. 4. Sie unterscheidet sich von der Ausführung nach Fig. 3 zunächst darin, dass ein zylindrisches Mittelteil 41 mit beidseitigen Übergangskoni 41a, 41b zu einem ersten und zweiten Kabelmantel-Abdichtbereich 42, 44 und ebenfalls im wesentlichen zylindrische Kabelader-Übergangsbereiche 43.2 vorgesehen sind. Diese Ausführung ermöglicht neben der abgedichteten Unterbringung von Erdungsmechanismen auch die leichte - ebenfalls abgedichtete - Unterbringung eines Armierungsabfanges im Mittelteil 41. Sie ist zudem aufgrund der zylindrischen bzw. kegelstumpfförmigen Gestaltung sämtlicher Abschnitte besonders für die Entwicklung eines modularen Aufteilkappen-Konzeptes und damit auch eines zugehörigen Herstellungswerkzeuges (Spritzgusswerkzeuges) geeignet. Hier kann der Durchmesser von Bereich 44 so ausgeführt sein, dass kein Anpressen am Mantel auftritt.
Die Ausführung der Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Beispiele beschränkt, sondern ebenso in einer Vielzahl von Abwandlungen und Kombinationen der einzelnen Merkmale möglich, die im Rahmen fachgemäßen Handelns liegen. 30
10; 20; 30; 40 Aufteilkappe
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11; 21; 31; 41 Mittelteil
11a, 11b; 41a, 41b Konusbereich (Übergangskonus)
12; 22; 32; 42, 44 Kabelmantel-Abdichtbereich
12a, 13a Verstärkungswulst
13; 23; 33; 43 Finger
13.1; 23; 33.1, 33.3; 43.1, 43.3 Kabelader-Abdichtbereich
13.3 konischer Aufweitungsabschnitt
Claims (11)
1. Aufteilkappe (10; 20; 30; 40) für ein mehradriges Stromkabel, welche aus einem Elastomeren besteht, im Gebrauch Kaltschrumpfeigenschaften hat und ggf. vorexpandiert mit Aufhaltemechanismen ausgeliefert wird oder beim Installationsvorgang aufgeweitet wird - Aufschiebetechnik - bzw. feldexpandiert wird und einen im wesentlichen zylindrischen Kabelmantel-Abdichtbereich (12; 22; 32; 42, 44) sowie eine einstückig mit diesem geformte Mehrzahl von im wesentlichen zylindrischen, fingerartigen Kabelader-Abdichtbereichen (13.1; 23; 33.1, 33.3; 43.1, 43.3) aufweist, gekennzeichnet durch mindestens einen zwischen dem Kabelmantel-Abdichtbereich und den Kabelader-Abdichtbereichen liegenden Übergangsbereich (11, 13.2; 21; 31, 33.2; 41, 43.2), der weder den Kabelmantel noch die Kabeladern dicht umschließt.
2. Aufteilkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass benachbart zum Kabelmantel-Abdichtbereich (12; 22; 32; 42, 44) ein nichtdichtender Kabelmantel-Übergangsbereich (11; 21; 31; 41) mit gegenüber dem Kabelmantel-Abdichtbereich vergrößertem Durchmesser und/oder benachbart zu jedem Kabelader-Abdichtbereich (13.1; 23; 33.1, 33.3; 43.1, 43.3) ein Kabelader-Übergangsbereich (13.2; 33.2; 43.2) mit gegenüber dem Kabelader- Abdichtbereich vergrößertem Durchmesser vorgesehen ist.
3. Aufteilkappe (10; 40) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelmantel-Übergangsbereich (11; 41) und/oder die Kabelader- Übergangsbereiche (13.2; 43.2) im wesentlichen Zylinderform und insbesondere einen konischen Aufweitungsabschnitt (11a, 13.3; 41a, 41b) zum Kabelmantel- Abdichtbereich (12; 42, 44) bzw. den Kabelader-Abdichtbereichen (13.1; 43.1, 43.3) haben.
4. Aufteilkappe (10; 40) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Konuswinkel des oder jedes Aufweitungsabschnittes (11a, 13.3; 41a, 41b) mindestens 15° beträgt und bevorzugt im Bereich zwischen 30° und 75° liegt.
5. Aufteilkappe (20) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabelader-Übergangsbereiche mit sich kontinuierlich erweiterndem Durchmesser an die Kabelader-Abdichtbereiche anschließen, während der Kabelmantel-Übergangsbereich (21) einen gegenüber dem Kabelmantel-Abdichtbereich (22) stufig vergrößerten Durchmesser aufweist.
6. Aufteilkappe (10) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelmantel-Übergangsbereich (11) und die Kabelader-Übergangsbereiche (13.2) aneinander über einen zur Längsachse der Aufteilkappe konzentrischen Verteilungskonus (11b) direkt anschließen, dessen Konuswinkel bevorzugt im Bereich zwischen 30° und 75° liegt.
7. Aufteilkappe (30; 40) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich an den Kabelmantel-Übergangsbereich (31; 41) in Richtung auf die Kabelader-Abdichtbereiche und/oder an die Kabelader-Übergangsbereiche (33.2; 43.2) in Richtung auf den Kabelmantel-Abdichtbereich ein oder je ein weiterer Abdichtbereich (33.3; 43.3, 44) mit verringertem Durchmesser anschließt und der Kabelmantel-Übergangsbereich zur Aufnahme eines Armierungsabfanges und/oder die Kabelader-Übergangsbereiche zur Aufnahme je eines Erdungsmechanismus bemessen sind.
8. Aufteilkappe (10; 20; 30; 40) nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Kabelader-Abdichtbereiche (13.1; 23; 33.1, 33.3; 43.1, 43.3) und Kabelader-Übergangsbereiche (13.2; 33.2; 43.2) im entspannten Zustand mehr als 80 mm, insbesondere mehr als 120 mm, beträgt und hiervon die Länge der Kabelader-Abdichtbereiche zwischen 30 und 80 mm einnimmt.
9. Aufteilkappe (10; 20; 30; 40) nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Kabelmantel-Übergangsbereiches (11; 21; 31; 41) im Bereich zwischen 60 und 100 mm liegt und bevorzugt 80 mm beträgt.
10. Aufteilkappe (10; 20; 30; 40) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandstärke in dem mindestens einen Übergangsbereich, insbesondere in dem Kabelmantel-Übergangsbereich (11; 21; 31; 41) und den Kabelader- Übergangsbereichen (13.2; 33.2; 43.2), geringer ist als im Kabelmantel- Abdichtbereich (12; 22; 32; 42, 44) und in den Kabelader-Abdichtbereichen (13.1; 23; 33.1, 33.3; 43.1, 43.3).
11. Aufteilkappe (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den äußersten Enden des Kabelmantel-Abdichtbereiches (12) und/oder der Kabelader-Abdichtbereiche (13) eine Verstärkungswulst (12a, 13a) angeformt ist.
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