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DE20304264U1 - Fahrzeug-Sicherheitssitz - Google Patents

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DE20304264U1
DE20304264U1 DE20304264U DE20304264U DE20304264U1 DE 20304264 U1 DE20304264 U1 DE 20304264U1 DE 20304264 U DE20304264 U DE 20304264U DE 20304264 U DE20304264 U DE 20304264U DE 20304264 U1 DE20304264 U1 DE 20304264U1
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DE
Germany
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safety seat
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seat according
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seat
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20304264U
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English (en)
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TR ENGINEERING GmbH
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Publication date
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Abstract

Sicherheitssitz für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug als Schalenelement (2), mit einem Fußbereich, einem Sitzbereich und einem Rückenlehnenbereich, Seitenwänden, die im Fußbereich zu einer kastenförmigen Struktur verbunden sind, gekennzeichnet durch eine Schutzvorrichtung (15, 18), zumindest im Fußbereich (4) zum Schutz einer den Sicherheitssitz nutzenden Person in Verbindung mit einer ortsveränderbaren Positionierung des Sicherheitssitzes relativ zu einer Fahrzeugkarosserie (30).

Description

  • Bei der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen, insbesondere beim Einsatz von Kraftfahrzeugen für Motorsportveranstaltungen, ergeben sich zunehmend erhöhte Verletzungsrisiken für die Insassen des Fahrzeuges aufgrund der hohen Geschwindigkeiten sowie der damit zusammenhängenden Risiken von Unfällen oder Kollisionen.
  • Insbesondere bei Motorsportrennen, wie beispielsweise Touringwagenrennen, die mit straßentauglichen bzw. seriennahen Fahrzeugen durchgeführt werden, und somit nicht ausschließlich für den Rennsport konzipiert wurden, besteht die Gefahr, daß bei einem Unfall oder einer Kollision der Rennfahrer oder sein Beifahrer Verletzungen erleiden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug von einem anderen Fahrzeug seitlich gerammt wird und der Fahrgastinnenraum dadurch deformiert wird, da bei einem Seitenaufprall nur wenig Karosseriestruktur zur Energieabsorption zur Verfügung steht. Auch im Fall eines Überschlages, oder wenn das Fahrzeug in Brand gerät, besteht eine erhebliche Gefährdung für die Fahrzeuginsassen.
  • Ähnliche Gefahren und Risiken ergeben sich auch bei Highspeed- oder Offshore-Rennen mit Powerbooten, bei denen insbesondere ein seitliches oder achterliches Überschlagen lebensbedrohend sein kann.
  • Aus der DE 299 24 054 U1 ist ein Kraftfahrzeug-Sicherheitssitz bekannt, der als Ganzes relativ zur Fahrgastzelle verlagerbarer Schalensitz ausgebildet ist. Der Schalensitz weist einen Fußbereich, einen Sitzbereich und einen Rückenlehnenbereich auf.
  • Der Sicherheitssitz schafft durch seine kastenförmige Konstruktion im Fußbereich eine besonders hohe Sicherheit gegen Verletzungen, bedingt durch verhältnismäßig aufwendige Anpassungen an unterschiedliche Fahrzeugmodelle und Fahrergrößen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Sicherheitssitz der eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß er an unterschiedliche Einsatzbedingungen und für verschiedene Benutzer einfach anpassbar ist, und zwar ohne Beeinträchtigung seiner Schutzfunktionen gegen unfallbedingte Einwirkungen.
  • Bei einem Sicherheitssitz der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst.
  • Bevorzugte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind in den Unteransprüchen dargelegt.
  • Durch die insbesondere längsverstellbare Anordnung des Sicherheitssitzes kann dieser einfacher als bisher auf die individuelle Größe der Fahrgastzelle des Fahrzeuges sowie diejenige des Fahrers abgestimmt werden, so daß er dem Benutzer des Sitzes einen optimalen Schutz gegenüber den Folgen eines Unfalls bietet. Außerdem können Fahrerwechsel, z.B. bei Langstreckenrennen, schneller vorgenommen und der Abstand des Fahrers zum Lenkrad und Pedalerie rasch unter Berücksichtigung von Fahrergrößen und Statur angepaßt werden. Dabei wird der vollständige strukturelle Schutz des Fahrers im besonders gefährdeten Fuß- und Beinbereich vollständig aufrechterhalten.
  • Einerseits wird durch den erfindungsgemäßen Sicherheitssitz die passive Sicherheit eines Insassen in einem Fahrzeug stark erhöht, und insbesondere Verletzungsfolgen aufgrund unterschiedlicher Unfallarten wie Frontaufprall, Seitenaufprall, Überschlag und im Brandfall möglichst gering gehalten oder vollständig verhütet, andererseits wird die aktive Sicherheit erhöht, da der erfindungsgemäße Sitz vollständig den individuellen Körperabmessungen und Bedürfnisse eines jeweiligen Fahrers angepasst werden kann, bei unveränderter Wirksamkeit aller Schutzfunktionen.
  • Durch das vorzugsweise Vorsehen von Führungs- und/oder Rastelementen kann das Schalenelement des Sitzes, in dem der Insasse sicher untergebracht ist, gegenüber der Karosserie zumindest in Längsrichtung verschoben werden, so daß der Abstand zwischen Sitz und Lenkrad bzw. Pedalen der Größe des Fahrers angepasst werden kann.
  • Da der Sicherheitssitz vorzugsweise so gestaltet ist, daß der Fußraum von einer hochfesten kastenförmigen Struktur umgeben ist, welche eine Einheit mit der eigentlichen Sitzschale bildet, wird bei einem Frontalcrash gewährleistet, daß die Beine des Insassen vor Verletzungen geschützt sind und ein Eindringen von Fahrzeugteilen in den Fußraum vermieden wird.
  • Indem vorzugsweise ein vorderes Führungselemente als ein Rahmenelement ausgebildet ist, das die kastenförmige Struktur des Fußbereiches über eine gewissen Länge, rahmen- oder hülsenförmig umgibt, wird der Schutz für jede Insassengröße optimiert und ein optimaler Abstand zu den vorzugsweise fest an der Karosserie angeordneten Pedalen gewährleistet.
  • Die Sitzanordnung weist damit eine teleskopartig längenveränderliche kasten- oder rohrförmige Anordnung im Unterschenkel- und Fußbereich des Fahrers auf, der vollständig (unabhängig von der Position des Sicherheitssitzes) innerhalb dieser rohr- oder kastenförmigen Anordnung verbleibt.
  • Die Pedalanlage ist vorzugsweise karosseriefest montiert und ragt vom oben in den kastenförmigen Fußbereich des Fahrzeugsitzes hinein. Sie kann aber auch Teil der in Längsrichtung verlagerbaren kastenförmigen Fußbereich des Fahrzeugsitzes sein bzw. der diesen umgebenden Führungsanordnung.
  • Auch bei einem Seitenaufprall wird vorzugsweise die passive Sicherheit durch den Sicherheitssitz erhöht, da der Fahrer durch die ihn umgebende hochfeste Struktur, insbesondere des Schalenelementes mit den Seitenwänden, welche das Eindringen seitlicher Karosserieteile in den Überlebensraum des Fahrers verhindern, weiter geschützt ist. Hierbei kommen für den Sitz vorzugsweise Faserverbundwerkstoffe, insbesondere mit Kohle- und/oder Glas- und/oder Aramidfasern, vorzugsweise in Verbindung mit einer Feststruktur (sog. Honeycomb-Struktur aus Metall oder Kunststoff) als Schichtkörper zum Einsatz.
  • Ebenso werden Scherwirkungen zwischen den unteren Extremitäten und dem Oberkörper des Insassen durch den Sicherheitssitz vermieden, indem der Fußraum kastenförmig verstärkt ist sowie die eigentliche Sitzschale mit dem Fußraum eine integrierte geschlossene und hochfeste Struktur bildet, insbesondere, da das Rahmenelement als Fortsetzung der kastenförmigen Struktur des Fußraumes diesen zumindest teilweise umschließt und somit verstärkt. Ein Abknicken im Bereich des vorzugsweise teleskopartig ausziehbaren Fußraumes ist somit ebenfalls ausgeschlossen.
  • Durch Integrieren einer Lenksäulenhalterung in die Struktur des Sicherheitssitzes kann auch bei einem kombinierten Front-Seitenaufprall die geometrische Zuordnung zwischen dem Fahrer und dem Lenkrad der Lenksäule beibehalten werden. Die Lenksäulenhalterung kann jedoch auch unabhängig von dem Sicherheitssitz vorzugsweise durch eine karosseriefeste Halterung erfolgen. Diese kann starr oder ihrerseits verlagerbar oder in Abhängigkeit von einwirkenden Belastungen auch mittels flexibler Halterungen, die mit der Karosserie verbunden sind, abgestützt sein.
  • Zum Schutz vor extremen seitlichen Kopfbewegungen des Insassen und um ein Anschlagen des Kopfes an Karosserieteilen zu verhindern, ist vorzugsweise ein zusätzlicher seitlicher Kopfschutz in die Sitzstruktur integriert, der vorzugsweise ebenso wie der Bereich der Wirbelsäule am Sitzelement, mit einem stoßabsorbierenden Schaum gepolstert ist. Beide Bereiche können durch einsetzbare Schalenelemente individuell auf den Fahrer angepasst werden. Im Kopfbereich kann hierbei zusätzlich eine Kommunikationseinheit vorgesehen werden.
  • Ein Kopfschutzbereich kann aber auch separat und getrennt von dem Schalenelement oberhalb derselben mit der Karosserie verbunden sein. Vorzugsweise kann auch eine Rückenstütze, z.B. als Verbindungselement zu dem Schalenelement, vorgesehen sein, und sind sowohl die Kopfschutzeinheit als auch die Rückenstütze durch stoßabsorbierenden Kunststoffschaumkörper abgepolstert.
  • Die Erfindung eignet sich für Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge, insbesondere im Rennbereich. Der Sicherheitssitz ist besonders für die Verwendung im seriennahen Renn-Kraftfahrzeugen vorgesehen, oder aber für Rennboote, welche durch extremen Leichtbau nur sehr geringen strukturellen Insassenschutz bieten.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen und zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Sicherheitssitzes in perspektivischer, schematischer Darstellung mit getrenntem Sitzelement,
  • 2 eine Modifikation des Sicherheitssitzes nach dem Ausführungsbeispiel in 1 in perspektivischer, schematischer Darstellung von hinten und auf die von hinten linke Seite, wobei eine Lenksäulenhalterung am Sicherheitssitz selbst festgelegt ist,
  • 3 ein zweites Ausführungsbeispiel des Sicherheitssitzes in schematischer Längsschnittdarstellung mit dem Schalenelement in einer hinteren Position,
  • 4 eine Darstellung wie 3 mit dem Schalenelement in einer vorderen Position,
  • 5 eine Schnitt-Darstellung des Sicherheitssitzes nach 1 integriert in einer Fahrgastzelle eines Renn-Kraftfahrzeuges, wobei das Kraftfahrzeug schematisch in punktierten Linien dargestellt ist,
  • 6 eine Modifikation des Ausführungsbeispieles des Sicherheitssitzes nach 1 mit Darstellung der Pedalanordnung, und
  • 7 eine schematische Querschnittsansicht durch einen Fußbereich des Sicherheitssitzes, entlang der Schnittlinie A–A in 6.
  • Wie in den Ausführungsbeispielen nach den 1 bis 7 dargestellt, weist ein Sicherheitssitz ein Schalenelement 2 auf, in dem zumindest ein Sitzbereich 3, ein Rückenlehnenbereich 1 und ein Fußbereich 4 einstückig ausgebildet sind.
  • Der Sicherheitssitz ist hierbei so ausgestaltet, daß er zumindest in seinem Fußbereich 4 eine rahmenförmig geschlossene, im wesentlichen kastenförmige Struktur 12 aufweist, die aus den Seitenwänden 5 des Schalenelementes 2, einer durchgehend an der Unterseite des gesamten Fahrzeugsitzes ausgebildeten Bodenwand 7 und einer die beiden Seitenwände 5 zumindest im Fußbereich 4 verbindenden Deckenwandung 8 gebildet wird.
  • Der Fußbereich 4 weist in seinem hinteren Bereich (Knie- bzw. Oberschenkelbereich) vorzugsweise eine konische Grundstruktur auf, die von vorne nach hinten an Höhe und Breite zunimmt. Der Übergangsbereich zwischen den Seitenwänden 5 und der Deckenwandung 8 kann abgerundete Bereiche 8a aufweisen, jedoch auch winkelig ausgebildet sein.
  • Im vorderen Bereich des kastenförmigen Fußbereiches 4 ist dieser, wie in den Figuren gezeigt, in einem ihn eng umgebenden, tunnel- oder hülsenartigen Rahmenelement 18 längsverschieblich aufgenommen, insbesondere formschlüssig geführt, das fest mit der Karosserie 30 verbunden ist. Hierdurch kann der Fußraum verlängert und verkürzt werden, und der Sicherheitssitz kann so an die Größe des Fahrers oder Insassen angepasst werden. Wichtig ist, daß der Beinschutz des Fahrers unabhängig von der Position des Sitzes vollständig erhalten bleibt und weitestgehend durch die Doppelwandstruktur (Fußbereich 4 plus Rahmenelement 18) noch verstärkt wird.
  • Da das Rahmenelement 18 als Fortsetzung der kastenförmigen Struktur 12 des Fußraumes 4 diesen zumindest teilweise umschließt und somit verstärkt, wird die strukturelle Festigkeit der Sitzanordnung im Fußbereich 4, der damit teleskopartig ausziehbar wird, dementsprechend weiter erhöht. Der Fußraum 4 kann hierbei so ausgelegt sein, daß er sowohl den Bereich des Schalenelementes 2 als auch den davor liegenden Bereich des Rahmenelementes 18 umfaßt. Alternativ kann sich der Fußraum 4 auch auf den Bereich des innerhalb des Schalenelementes 2 beschränken, wobei dann das Rahmenelement 18 lediglich zur Führung und Positionierung des Sicherheitssitzes dient.
  • Sowohl die Seitenwände 5 wie auch die Deckenwandung 8 des Schalenlementes 2 können im Fußbereich 4 eine Anzahl von Öffnungen 22 (vorzugsweise jeweils eine) aufweisen. Nach vorne und nach hinten ist der Fußbereich vorzugsweise jeweils offen ausgestaltet.
  • Gemäß einer (nicht gezeigten) Ausführungsform ist am vorderen Ende des Fußbereiches 4 ist eine Pedalanlage fest mit dem Sicherheitssitz, vorzugsweise mit der Bodenwand 7 verbunden.
  • Im vorliegenden Fall wird allerdings bevorzugt und ist alternativ hierzu, wie dargestellt vorgesehen, eine Pedalanlage 21 fest mit der Fahrzeugkarosserie zu verbinden, wobei diese vorzugsweise von vorne oder von oben in den Fußbereich 4 des Sicherheitssitzes hineinragt (s. 3, 6). Durch die Pedalanlage 21 ist das Fahrverhalten des Fahrzeugs steuerbar. Die Pedalanlage umfaßt hierbei vorzugsweise ein Gaspedal, ein Bremspedal und ein Kupplungspedal. Jedoch können für weitere Bedienfunktionen auch zusätzliche Pedale oder Bedienhebel im Fußbereich 4 des Sicherheitssitzes angeordnet sein.
  • Gemäß einer Ausführungsform weist der Fußbereich 4 des Sicherheitssitzes zumindest an seinem unteren Ende und/oder an seinem oberen Ende ein Rahmenverstärkungselement 19 auf, das der Versteifung des Schalenelementes 2 in diesem Bereich dient.
  • Ein unteres Rahmenverstärkungselement 19a ist hierbei im vorderen Fußbereich, vorzugsweise U-förmig im Bereich der Pedalanlage, ausgebildet. Die Rahmenverstärkungselemente 19, 19a können jedoch, ebenso wie das Führungselement 18, auch kastenförmig ausgebildet sein. Sie erstrecken sich dann ebenso von der Bodenwand 7 entlang der Außenseite einer der Seitenwände 5 und entlang der Deckenwandung 8, entlang der zweiten Seitenwand 5 und der Bodenwand 7 zum Ausgangspunkt.
  • Ein oberes Rahmenverstärkungselement 19 ist vorzugsweise am hinteren Ende des Fußbereichs ausgebildet, vorzugsweise mit dem rückwärtigen Ende der Deckenwandung 8 des Fußbereiches 4 abschließend an einer Stelle des Schalenelementes 2, in dem der Fußbereich 4 in den Sitzbereich 3 des Sicherheitssitzes übergeht.
  • Das obere Rahmenverstärkungselement 19 kann gemäß einer in 2 gezeigten Abwandlung oberhalb der Deckenwandung 8 einen Abschnitt aufweisen (vorzugsweise in oder in der Nähe einer mittleren vertikalen Symmetrieebene der Sitzlängsrichtung) der eine Lenksäulenhalterung 20 ermöglicht. Diese Lenksäulenhalterung 20 ist vorzugsweise als Durchgangsloch in der Längsrichtung des Sicherheitssitzes ausgebildet, um eine Lenksäule Fest oder verschieblich am Sicherheitssitz zu haltern. Sie kann jedoch auch mit dem Fahrzeugsitz, z.B. im Bereich der oberen Deckenwandung 8 mit dieser verschraubt oder verschweißt oder in anderer Weise verbunden sein.
  • Dadurch wird gewährleistet, daß insbesondere bei einem Frontalcrash oder auch bei einem Seitencrash die Position eines Lenkrades relativ zum Kopf des in dem Sicherheitssitz aufgenommenen Fahrers oder Beifahrers beibehalten wird, und Lenksäule und Lenkrad crashbedingt mit dem Fahrer und dem Sicherheitssitz mitbewegt werden.
  • Im vorliegenden Fall wird allerdings eine karosseriefeste, sitzunabhängige Lagerung und Aufnahme der Lenksäule im Fahrzeug bevorzugt (s. 5, schematisch). Diese Halterung kann auch einstellbar oder lastunabhängig verlagerbar ausgebildet sein.
  • In einem Kopfbereich 10 des Sicherheitssitzes sind die Seitenwände 5 des Schalenelementes 2 nach oben und nach vorne vorgezogen ausgestaltet, so daß sie Kopfseitenstützen 6 bilden, die verhindern, daß bei einem Fahrzeugseitencrash der Kopf des Fahrers unkontrolliert weit zur Seite geschleudert werden kann, wodurch Verletzungen im Halswirbelbereich vermieden werden können.
  • Dabei sind die Kopfseitenstützen 6 der Seitenwände 5 soweit nach oben verlängert ausgebildet, daß sie zusammen mit einer integral durch eine hochgezogene Rückwand 9 des Sicherheitssitzes ausgebildete Kopfrückenstütze 6a einen Überrollschutz 11 bilden.
  • Sollte im Zug eines Fahrzeugunfalls das Fahrzeug sich überschlagen und dadurch das Dach eingedrückt werden, so daß eine Verletzung des Insassen aufgrund eines reduzierten Kopffreiraumes in der Fahrgastkabine zu befürchten wäre, gewährleistet der Überrollschutz immer genügend Kopffreiheit für den im Sicherheitssitz angeschnallten Insassen, indem der Überrollschutz 11 einem übermäßigen Eindrücken des Fahrzeugdaches durch Abstützung des Fahrzeugsitzes gegenüber dem Boden des Fahrzeuginnenraumes entgegenwirkt.
  • Vorzugsweise ist vor Einbau einer vorgefertigten Sitzschale 3a in den Sitzbereich 3 des Sicherheitssitzes möglich (s. 1 und 6).
  • Eine solche Sitzschale kann als auswechselbares Sitzelement 3a zumindest an seiner Innenseite mit verschiedenen Standardpolsterungen, insbesondere mit einem stoßabsorbierenden Element 23b, ausgerüstet sein. Ebenso ist es denkbar, daß das Sitzelement 3a zumindest an der Innenseite eine individuell auf den Fahrer abgestimmte Ausschäumung und/oder Polsterung aufweist.
  • Auf ähnliche Art und Weise kann ein auswechselbares Kopfelement 23, in dem eine Kopfrückstütze 6a und Kopfseitenstützen 6 bereits integriert sind, in den Kopfbereich 10 des Sicherheitssitzes eingesetzt werden, um so gemeinsam mit dem Sitzelement 3a den Sicherheitssitz auf die individuellen Bedürfnisse unterschiedlicher Fahrer bzw. Insassen anzupassen. Hierzu trägt weiterhin sitzimmanentes, höhenverstellbares Sicherheitsgurtsystem bei, das die im Rückenlehnenbereich 1 vorgesehen sein kann, hier jedoch nicht gezeigt ist.
  • In anderen Ausführungsformen kann der Kopfbereich 10, der auch separat vom Fahrzeugsitz und befestigt an einem karosserieseitig vorgesehenen Stützteil, befestigt sein.
  • Ein besonderes Merkmal der vorliegenden Ausführungsbeispiele besteht darin, daß der Sicherheitssitz gegenüber der Fahrzeugkarosserie verlagerbar, vorzugsweise in unterschiedlichen Längspositionen gegenüber einer Bodenbaugruppe 30 verrastend verlagerbar ist, wozu neben der teleskopartigen Aufnahme des Fußbereiches 4 in dem tunnelartigen Führungs- bzw. Rahmenelement 15 bzw. 18 die in den 1 und 2 dargestellten Konsolen 40 im hinteren, unteren Seitenbereich der Rückenlehnenanordnung 1 dienen. Diese Verstelleinrichtung mit Eingriffsbolzen 43 ist genauer in den 3, 4 und 6 dargestellt und weist als fest mit der Bodenbaugruppe 30 verbundene Konsole 40 eine Führungsschiene 41 und eine Rastschiene 42 auf, die eine Mehrzahl von Rastpositionen definiert, und in die die Eingriffsbolzen 43 der Sitzschale (Scha lenelement 2), d.h. genauer der hintere der Eingriffsbolzen 43 verrastbar ist, während der vordere Eingriffsbolzen 43 in der Führungsschiene 41 in einem Langloch 44 derselben gleitgeführt ist. Diese Konsole 40, fest mit dem Sicherheitssitz verbunden, ist fest mit der Fahrzeugkarosserie verschraubt. Der Sitz kann mittels Eingriffsbolzen 43 und Rastschienen 42 in ihr verrastend festgelegt werden.
  • Eine Mehrzahl von in Längsrichtung beabstandeten Rastvertiefungen 46a definieren dann die unterschiedliche Längsposition des Sicherheitssitzes relativ zur Karosserie.
  • Auf diese Weise kann der Sitz, z.B. bei einem Fahrerwechsel, bei Langstreckenrennen, leicht an unterschiedliche Körpergrößen der betreffenden Fahrer und Sitzverhältnisse angepaßt werden.
  • In Verbindung mit der vorderen Führung des Sitzes durch das Führungselement 15 ist so eine variable, zugleich aber äußerst lagefeste und sichere Aufnahme der Sitzschale im Fahrzeugraum erreicht.
  • Die Konsole und die vorbeschriebenen Eingriffsmechanismen sind jeweils paarweise an beiden Seiten im hinteren Bereich des Schalenelementes vorgesehen.
  • Durch leichtes Anheben des Sitzes im hinteren Bereich kann dieser auf unterschiedliche Längspositionen eingestellt werden.
  • Andere Rast- bzw. Lagepositions-Festlegungseinrichtungen für das Schalenelement sind denkbar.
  • Die Seitenführung des Sicherheitssitzes, insbesondere des Schalenelementes 2, wird im hinteren Bereich durch die Konsole 40 übernommen, im vorderen Bereich durch das Führungselement 15, das in den gezeigten Ausführungsformen als Rahmenelement 18 ausgebildet ist, jedoch auch ähnlich der hinteren Führungselemente 14 entlang der Seiten oder der Unterseite des Fußraumes 4 des Schalenelementes 14 ausgebildet sein kann.
  • An seinem vorderen Ende weist das Rahmenelement 18 vorzugsweise Befestigungsflansche auf, mit Hilfe derer es fest an der Karosserie 30 des Kraftfahrzeuges, insbesondere durch Schrauben, angelenkt werden kann. Hierzu sind, wie insbesondere in 7 gezeigt, die Befestigungsflansche 27 mit Befestigungslöchern 28 versehen.
  • Aus 7 wird auch die teleskopartige Struktur des Fußraumes 4 des Sicherheitssitzes deutlich, wobei die kastenförmige Struktur 12 des Schalenelementes 2 im Bereich des Fußraumes 4 vollständig von dem Rahmenelement 18 umschlossen ist und von diesem zu allen Seiten und Richtungen hin geführt und gehalten wird.
  • Dadurch, daß die Außenseite der kastenförmigen Struktur 12 genau in das Rahmenelement 18 passend aufgenommen ist, ist selbst im ausgezogenen Zustand des Sicherheitssitzes der teleskopartig erweiterte Fußraum 4 vollständig geschützt.
  • Wie in 5 gezeigt, kann der Fußraum 4 durch zusätzliche Versteifungselemente 19a entlang seiner Außenseite weiter verstrebt sein.
  • Vorzugsweise ist der rückwärtige Bereich der Rückenlehne des Sicherheitssitzes als Hohlkörper ausgebildet. Hierdurch wird die Steifigkeit des Sicherheitssitzes ebenso erhöht wie zusätzlicher Stauraum geschaffen.
  • Damit der Fahrzeuginsasse bei einem solchen Unfall oder Überschlag nicht aus dem Sitz geschleudert werden kann, sind Sicherheitsgurte, ähnlich der Gurte in einem herkömmlichen Sportwagen, rechts und links am Sitzelement 3a oder dem Schalenelement 2 befestigt.
  • Im Bereich des Sitzelementes 3a und / oder des Rückenlehnenbereiches 1, die integral in dem Schalenelement 2 des Sicherheitssitzes ausgebildet sein können, ist zumindest entlang eines mittleren Bereiches des Rückenlehnenbereiches 1 ein stoßabsorbierendes Element 23b, beispielsweise eine Schaumpolsterbahn, zum Rückenschutz der aufzunehmenden Person vorgesehen.
  • Ebenso sind die Kopfrückenstütze 6a und die Kopfseitenstützen 6b zumindest auf ihren Innenseiten mit stoßabsorbierenden Elementen 23a versehen, die eine Polsterung und eine Erhöhung des Insassenschutzes bei einem Fahrzeugcrash bewirken.
  • An der Außenseite des rückwärtigen Bereichs des Schalenelementes 2 ist darüber hinaus in der in 5 gezeigten Ausführungsform ein Stauraum 24 ausgebildet, der durch ein abnehmbar ausgestaltetes Rückenteil 17 nach außen, durch die Rückseite des in dem Schalenelement 2 ausgebildeten Rückenlehnenbereiches 1 nach vorne und durch die Seitenwände 5 des Schalenelementes 2 seitlich begrenzt ist.
  • Der Stauraum dient der Versteifung der gesamten Sitzstruktur ebenso wie möglichen der Aufnahme eines Löschmitteltanks 13 als Teil einer in den Sicherheitssitz integrierten Feuerlöschanlage. Hierdurch kann ein fahrernahes Rettungssystem geschaffen werden, das auch dann wirksam ist, wenn das Fahrzeug schwer beschädigt und karosseriebezogene, vergleichbare Rettungssysteme beschädigungsbedingt nicht mehr funktionieren. Die Feuerlöschanlage umfaßt ferner ein Leitungssystem, das vorzugsweise ebenfalls in das Schalenelement 2 integriert ist, und über Austrittsdüsen, die im Kopfbereich und Körperbereich des Insassen angeordnet sind, Löschflüssigkeit abgeben kann. Daneben ist eine Branderkennungsanlage integriert. Die Brandbekämpfung erfolgt somit gezielt an dem Ort, an dem sich der jeweilige Insasse des Fahrzeuges befindet und durch die vorzugsweise Anordnung der Austrittsdüsen direkt über dem Kopf des Insassen ist insbesondere dieser vor schweren Brandverletzungen geschützt.
  • Durch diese Anordnung der Austrittsdüsen entlang der Sitzstruktur wird eine optimale Verteilung des Löschmittels in der gesamten direkten Umgebung des Insassen erreicht. Durch die crashsichere Anordnung der Löschanlage innerhalb des Sitzstruktur ist eine erhöhte Ausfallsicherheit der Anlage infolge Unfall gegeben, da durch eine Verlagerung des Sitzes relativ zur Fahrzeugstruktur keine Zufuhrleitungen oder Steuerungskabel abgerissen werden können.
  • Der gesamte Sicherheitssitz ist in einer Monocoque-Bauweise unter Verwendung von Faserverbundwerkstoften, wie insbesondere Kohlefaser- und/oder Glasfaser- und/-oder Aramidwerkstoffen ausgeführt. Hierbei findet auch eine Honeycombstruktur, ins besondere aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen oder anderen geeigneten metallischen, keramischen oder Kunststoff- Werkstoffen, vorzugsweise als lagenförmig eingelagertes Kernmaterial des Fahrzeugsitzes sowie der Führungsteiles 15, Verwendung (CFK; GFK).
  • Die Sitzverstellung erfolgt vorzugsweise (auch zur Luftentfernung) aus dem Faserverbund/Honeycombkörper) unter Unterdruck, so daß der atmosphärische Druck verdichtend wirkt.
  • Der Sicherheitssitz ist aufgrund dieser Bauweise auch extrem leicht, so daß er trotz seiner Hochfestigkeit problemlos in den Innenraum eines Fahrzeuges integrierbar und montierbar ist und zu Wartungsarbeiten oder dergleichen leicht aus dem Fahrzeug herausgehoben werden kann.
  • In der gezeigten Ausführungsform ist der vordere Teil (Führungsrahmen 18) des Sicherheitssitzes ist mit geeigneten Befestigungselementen, wie z.B. Verschraubung oder Verklebung starr mit der Karosseriestruktur verbunden, während das Schalenelement 2 nur durch die Führungselemente 14, 15,18 verstellbar gehaltert wird.
  • Es ist denkbar, daß die Befestigung lastabhängig ausgebildet ist. Bei einer Überbeanspruchung oder einer extrem starken Belastung, beispielsweise durch Front- oder Seitenimpakt löst sich der Sicherheitssitz als ganzes von dem Boden der Fahrgastzelle bzw. der Fahrzeugkarosserie ab und verlagert sich von dem Impakt weg, so daß der Insassenfreiraum gewahrt bleibt.
  • Selbstverständlich ist der Einsatz eines erfindungsgemäßen Sicherheitssitzes nicht auf Automobile beschränkt. Denkbare ist beispielsweise die Verwendung in Luft- und Wasserfahrzeugen. Auch ist die Ausführung nicht auf die Integration nur eines Stauraumes beschränkt. So sind weitere Aufnahmeräume für Kommunikations- oder Steuerelektronik beispielsweise im Fuß- oder Seitenbereich denkbar. Ebenso können weitere Versteifungsstrukturen oder -träger in das Schalenelement integriert oder mit diesem verbunden werden.
  • Nach einem Rennunfall können durch Lösen entsprechend ausgebildeter Befestigungselemente der Fahrer nach dem üblichen Abtrennen der Dachstruktur mit dem kompletten Sitz geborgen werden. Damit können u.a. Wirbelsäulenverletzungen als Folge der Bergung verhindert werden.

Claims (34)

  1. Sicherheitssitz für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug als Schalenelement (2), mit einem Fußbereich, einem Sitzbereich und einem Rückenlehnenbereich, Seitenwänden, die im Fußbereich zu einer kastenförmigen Struktur verbunden sind, gekennzeichnet durch eine Schutzvorrichtung (15, 18), zumindest im Fußbereich (4) zum Schutz einer den Sicherheitssitz nutzenden Person in Verbindung mit einer ortsveränderbaren Positionierung des Sicherheitssitzes relativ zu einer Fahrzeugkarosserie (30).
  2. Sicherheitssitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Fußbereich (4) zumindest als Schutzvorrichtung ein Führungselement (15) für zumindest einen Teil des kastenförmigen Fußereiches vorgesehen ist.
  3. Sicherheitssitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (15) als Rahmenelement (18) ausgebildet ist entlang dessen der Sicherheitssitz in seiner Längsrichtung relativ zur Fahrzeugkarosserie (30) verlagerbar ist.
  4. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (15, 18) zumindest einen vorderen Teil des Fußbereiches (4) umgibt.
  5. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine Einstellvorrichtung (40) zur Bestimmung und Fixierung einer Längsposition des Sicherheitssitzes relativ zur Fahrzeugkarosserie.
  6. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (15) ortsfest mit der Fahrzeugkarosserie (30), insbesondere über vordere Flansche (27), verbunden ist.
  7. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß weitere Führungs- und/oder Rastelemente (43), mittels derer das Schalenelement (2) längsverschieblich an der Fahrzeugkarosserie (30) geführt ist, an einem bodenseitigen Abschnitt des Rückenlehnenbereiches (1) angeordnet sind.
  8. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine Konsole (40) mit einer Führungsschiene (41) und einer Rastschiene (42), die eine Mehrzahl von Rastpositionen definiert und Eingriffsmitteln an dem Sicherheitssitz, die zumindest in die Rastschiene (42), vorzugsweise sowohl in die Rastschiene (42) als auch in die Führungsschienen (41) eingreifen, wobei die Konsole (40) fest mit der Fahrzeugkarosserie verbindbar ist.
  9. Sicherheitssitz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß je eine Konsole (40) beiderseits eines Bodenabschnittes des Rückenlehnenbereichs (1) fest mit einer Bodenbaugruppe der Fahrzeugkarosserie verbunden ist.
  10. Sicherheitssitz nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingriffsmittel jeweils ein Paar beabstandeter Eingriffsbolzen (43) sind, die im Bereich des Bodenabschnittes des Rückenlehnenbereiches (1) beiderseits lateral zum Eingriff mit der Führungsschiene (41) und der Rastschiene von dem Sicherheitssitz vorspringen
  11. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene (41) ein Langloch (44) aufweist, in das ein Eingriffsbolzen (43) eingreift und die Rastschiene (42) in Verbindung mit einem Langloch (44) eine Mehrzahl von in Längsrichtung beabstandeten Rastvertiefungen (46a) aufweist, wobei in einer Rastvertiefung (46a) der weitere des Paares von Eingriffsbolzen (43) einer Seite des Rückenlehnenbereiches (1) eingreift.
  12. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußbereich (4) des Sicherheitssitzes durch ein Verschieben des Schalenelementes (2) gegenüber dem Rahmenelement (18) in seiner Längsrichtung teleskopartig größenvariabel ist, dabei jedoch stets von dem Rahmenelement (18) nach außen abgeschirmt ist.
  13. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (15) den in diesem, zumindest teilweise gleitverlagerbar aufgenommenen Fußbereich (14) des Sicherheitssitzes formschlüssig umgibt.
  14. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet durch einen Kopfbereich (10) in vom Rückenlehnenbereich (1) getrennter, karosseriemontierter oder mit dem Schalenelement (2), vorzugsweise integral, verbundener Anordnung.
  15. Sicherheitssitz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfbereich (10) auswechselbar ist.
  16. Sicherheitssitz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfbereich (10) eine Kopf-Rücken-Stütze (6a) und Kopfseitenstützen (6) aufweist, die den vorzugsweise auswechselbaren Kopfbereich (10) bilden.
  17. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Schalenelement (2) Seitenwände (5) aufweist, die im Kopfbereich (10) als Kopfseitenstützen (6) ausgebildet sind und/oder im Fußbereich (4) durch eine Bodenwand (7) und eine Deckenwandung (8) miteinander verbunden sind.
  18. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Schalenelement (2) eine Rückwand (9) aufweist, die im Rückenlehnenbereich (1) als Kopfrückstütze (6a) und Überrollschutz (11) ausgebildet ist.
  19. Sicherheitssitz nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfbereich (10) zumindest auf seinen Innenseiten mit einem stoßabsorbierenden Ele ment (23, 23a) versehen ist.
  20. Sicherheitssitz zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest entlang eines mittleren Bereichs des Rückenlehnenbereiches (1) ein weiteres stoßabsorbierendes Element (23b) zum Rückenschutz einer aufzunehmenden Person vorgesehen ist.
  21. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß ein auswechselbares Sitzelement (3a) in den Sitzbereich (3) des Schalenelementes (2) einsetzbar ist.
  22. Sicherheitssitz nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzelement (3a) zumindest an seiner Innenseite mit verschiedenen Standardpolsterungen, insbesondere dem stoßabsorbierenden Element (23b), ausgerüstet ist.
  23. Sicherheitssitz nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzelement (3a) zumindest an seiner Innenseite eine individuell auf einen Fahrer abgestimmte Ausschäumung und/oder Polsterung aufweist.
  24. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß im Sitzbereich (3) und/oder im Rückenlehnenbereich (1) des Schalenelementes (2) ein sitzimmanentes, insbesondere höhenverstellbares Sicherheitsgurtsystem vorgesehen sind.
  25. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (18) und/oder das Schalenelement (2) im Fußbereich (4) zumindest an seiner Vorderseite eine Öffnung (22) in den kastenförmigen Struktur (12) aufweist.
  26. Sicherheitssitz nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß eine Pedalanlage (21) zur Bedienung des Fahrzeuges im Bereich der Öffnung (22) der kastenförmigen Struktur (12) und/oder des Führungselementes (18) vorgesehen ist.
  27. Sicherheitssitz nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Pedalanlage (21) fest mit der Fahrzeugkarosserie (30) verbunden ist und durch die Öffnung (22) der kastenförmigen Struktur (12) oder des Rahmenelementes (18) in den Fußbereich (4) des Schalenelementes (2) ragt.
  28. Sicherheitssitz nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Pedalanlage (21) fest an der kastenförmigen Struktur (12) oder dem Führungselement (15) angeordnet ist.
  29. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß eine Lenksäulenhalterung (20) fest mit dem Sicherheitssitz verbunden, insbesondere an einer Oberseite der kastenförmigen Struktur (12) des Schalenelementes (2) vorgesehen ist.
  30. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß eine Lenksäulenhalterung (20) an der Fahrzeugkarosserie (30) festgelegt ist.
  31. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß das Schalenelement (2), der Fußbereich (4), der Sitzbereich (3), der Rückenlehnenbereich (1) und/oder der Kopfbereich (10) integral aus Faserverbundwerkstoffen (CFK), insbesondere mit Kohlefaser- und/oder Kevlarwerkstoffen, in Monocoquebauweise gefertigt sind.
  32. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß das Schalenelement (2), der Fußbereich (4), der Sitzbereich (3) und der Rückenlehnenbereich (1) eine Honeycombstruktur aufweisen.
  33. Sicherheitssitz nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Honeycombstruktur aus Kunststoff, Keramik und/oder metallischen Werkstoffen, insbesondere Aluminium oder Aluminiumlegierungen, besteht.
  34. Sicherheitssitz nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß ein Feuerlöschsystem in den Sicherheitssitz, insbesondere in einen rückseitigen Stauraum derselben integriert ist.
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