DE20304997U1 - Bekleidungsstücke für Rollstuhlfahrer - Google Patents
Bekleidungsstücke für RollstuhlfahrerInfo
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Description
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WIF-025-DE Sc/as 27. März 2003
monotool textildesign und -handeis gmbH
Weingartnerstraße 18
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Innsbruck
Österreich
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Bekleidungsstücke für Rollstuhlfahrer
Die Erfindung betrifft Bekleidungsstücke mit speziellem Zuschnitt für Personen, welche dauerhaft oder vorübergehend an den Rollstuhl oder dergleichen Hilfsmittel gebunden sind.
Normale, herkömmliche Bekleidungsstücke von der Stange mit Normschnitt sind für Personen, die überwiegend im Rollstuhl sitzen müssen, unpraktisch und/oder unbequem. Normal geschnittene Bekleidungsstücke sind für solche Personen häufig schwer zu handhaben, und sie benötigen deshalb unter Umständen Hilfe beim An- und Auskleiden. Beispielsweise ist eine auf den Rollstuhl angewiesene Person häufig nur schwer in der Lage, nach dem Duschen oder Baden selbständig einen Bademantel anzulegen. Gleiches gilt für andere Bekleidungsstücke, wie Mäntel, Hosen, Röcke und Kleider.
Eine weitere Unbequemlichkeit entsteht durch einen reduzierten Tragekomfort üblicher Bekleidungsstücke, deren Passform aufgrund der unter Umständen veränderten körperlichen Gegebenheiten mangelhaft ist. Hosen, Röcke und Kleider sowie auch Mäntel aller Art sind an Hüften und Beinen zu weit und/oder in der Taille zu eng oder im Rücken durch das Sitzen zu kurz. Häufig werden dann die Kleidungsstücke größer gekauft als nötig, um eine gewissen Bequemlichkeit zu erreichen. Nicht selten geht dabei der modische Schick verloren, nach dem auch an den Rollstuhl gebundene Personen ein Bedürfnis haben. Außerdem können gesundheitliche Schädigungen in Form von Druckstellen oder gar Dekubitus durch derart unpassende Kleidung auftreten.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen speziellen Zuschnitt bzw. eine spezielle Verarbeitung für Bekleidungsstücke zu schaffen, wobei die so zugeschnittenen Bekleidungsstücke den an den Rollstuhl gebundenen Personen eine einfache und selbständige Handhabung ermöglichen, einen großen Tragekomfort aufweisen und sich gleichzeitig von sogenannter Nor-
malbekleidung nicht im modischen Schick zu unterscheiden brauchen.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist demnach ein Bekleidungsstück mit integriertem Sitzkomfort, insbesondere für an den Rollstuhl gebundene Personen, das aus die jeweiligen Vorder- und Rückenteile des Bekleidungsstückes entsprechenden Zuschnitten gebildet ist, wobei von der Taille an abwärts verlaufende Rückenteile im Bereich zur Taille hin verlängert bzw. erhöht sind, a) von der Taille im Wesentlichen senkrecht nach unten wenigstens zwei Abnäher und b) im Gesäßbereich jeweils seitlich wenigstens ein im Wesentlichen horizontal verlaufender Abnäher vorgesehen ist, so dass im abgenähten Zustand eine Sitzform ausgebildet ist. Unter Sitzform ist hier zu verstehen, dass die Abwinkelung der Oberschenkel zum Rumpf in der Passform des Kleidungsstückes dauerhaft berücksichtigt ist. Durch das Zusammenwirken der Abnäher entsteht im Gesäßbereich eine quer zum Kleidungsstück verlaufende Auswölbung, welche dazu führt, dass das Kleidungsstück im angezogenen Zustand gleichförmig am Körper der sitzenden Person anliegt und die Verlängerung bzw. Erhöhung im Taillenbereich bewirkt, dass der Rücken nicht unnötig freigelegt wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform eines solchen Kleidungsstückes sind in Position a) vier Abnäher senkrecht nach unten und in Position b) jeweils zwei Abnäher in horizontaler Richtung vorgesehen. Durch diese Maßnahme ist eine optimale Anpassung an den Körper im sitzenden Zustand gewährleistet.
Bei Rollstuhlfahrern ist die Beinmuskulatur meist schlecht oder gar nicht mehr ausgebildet. Das führt dazu, dass alle herkömmlichen Bekleidungsstücke im Bereich der Knie, wo eine weitere Abwinkelung beim Sitzen stattfindet, viel zu weit und zu schlapprig sind und demzufolge ein schöner Fall und damit eine gute Passform des Kleidungsstückes nicht mehr gewährleistet ist. Auch tritt eine unnötige Faltenbildung auf, was den Tragekomfort verschlechtert.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind daher die von der Taille abwärts verlaufenden Rückenteile des Bekleidungsstückes im Kniekehlenbereich mit je einem jeweils von außen nach innen, sich in der Mitte treffenden Abnäher und die entsprechenden Vorderteile in Kniehöhe mit wenigstens einem seitlichen, horizontal nach innen verlaufenden Abnäher versehen, so dass im abgenähten Zustand eine Kniebeuge angedeutet ist.
Damit wird ein unnötiger Faltenwurf vermieden, das Kleidungsstück legt sich passformgenau um Knie und Unterschenkel und bietet einen schönen Fall. Der gleiche Effekt kann erzielt werden, wenn die Rückenteile von Hosen, Röcken, Kleidern und Mänteln in diesem Bereich aus 2 oder sogar 3 Teilen (horizontal) gebildet werden, die in entsprechender Weise zusammengenäht werden.
Bei einer des Weiteren bevorzugten Ausführungsform sind dazu in den von der Taille abwärts verlaufenden Vorderteilen jeweils oberhalb und unterhalb des Kniebereiches seitlich jeweils ein Abnäher vorgesehen, so dass das Knie gewissermaßen umschlossen ist.
Die vorgenannten Bekleidungsstücke können darüber hinaus als normale Hose mit Gesäß und Vordertaschen und dergleichen ausgebildet sein. Im Falle einer wie vorangehend beschriebenen ausgebildeten Hose ist es von Vorteil, dass die Hosenbeine mit einem seitlichen Klett- oder Reißverschluss versehen sind, damit die selbständige Handhabung durch die behinderte Person beim An- und Auskleiden erleichtert ist.
Das wie oben beschriebene Kleidungsstück kann auch als Rock ausgebildet sein, welcher darüber hinaus vorzugsweise seitlich mittels Klett-, Reiß- oder Knopfverschluss verschließbar ist. Letzteres erleichert die selbständige Handhabung beim An- und Auskleiden durch die behinderte Person.
An das Rockteil, bzw. an jedes andere von der Taille abwärts verlaufende Bekleidungsstück kann vorzugsweise ein Oberteil angeformt sein, vorzugsweise derart, dass nur das Rückenteil des Oberteiles mit dem (den) Rückteil(en) des unteren Teiles vernäht ist und das Vorderteil des Oberteiles lose über den Rockbund bzw. Bund des unteren Teiles hängt, wobei für einen besonders guten Sitz bevorzugt wird, dass das Vorderteil des Oberteils zur unteren Saumkante hin verlängert ist. Damit wird berücksichtigt, dass Rollstuhlfahrer häufig auch über eine schlechte Bauchmuskulatur verfügen, so dass sich der Bauch vorwölbt. Das kann durch das überfallende Oberteil gut kaschiert werden.
Vorzugsweise ist das Vorderteil des Oberteils aus zwei entsprechenden mittig oder seitlich miteinander verschließbaren Teilen gebildet. Diese Ausgestaltung ermöglicht auch die Produktion von Mänteln aller Art, wie beispielsweise Bademänteln und Outdoor-Mänteln. Auch ist es für die Passform hilfreich, wenn die Vorderteile der von der Taille abwärts verlaufenden Bekleidungsteile vom Bund her zur Mitte hin abgesenkt sind.
Das Bekleidungsstück kann auch nur ein Oberteil in Form beispielsweise einer Jacke oder eine Sweaters oder Pullovers sein. Es zeichnet sich dann durch einem im Rücken verlängerten und an das Sitzen angepassten Schnitt und im Vorderteil durch eine Verkürzung aus. Letzteres vermeidet, dass sich das Vorderteil beim Sitzen wirft.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von ausgewählten Beispielen beschrieben werden. Darin zeigen:
Fig. 1 den Schnitt für ein Rückenteil eines Rockes;
Fig. 2 den Schnitt für ein Vorderteil eines Rockes;
Fig. 3 den Schnitt für ein Rückenteil eines Hosenbeins;
Fig. 2 den Schnitt für ein Vorderteil eines Rockes;
Fig. 3 den Schnitt für ein Rückenteil eines Hosenbeins;
Fig. 4 den Schnitt für ein Vorderteil eines Hosenbeins;
Fig. 5 skizzenhaft die erfindungsgemäßen Merkmale an einer Hose;
Fig. 6 skizzenhaft die erfindungsgemäßen Merkmale an einem Kleid und
Fig. 7 skizzenhaft die erfindungsgemäßen Merkmale an einem Mantel.
Fig. 1 zeigt schematisch eine hintere Bahn eines Rockteils im Zuschnitt. Es wird an dieser Stelle stellvertretend für alle denkbaren, von der Taille abwärts verlaufenden Rückenteile 1 eines Bekleidungsstückes beschrieben. Solche Teile umfassen somit generell auch Zuschnitte für Hosen, Mäntel oder Kleider.
Das in Fig. 1 gezeigte Rückenteil 1 für einen Rock ist einteilig vorgesehen. Es sind aber auch zweiteilige Zuschnitte möglich, d.h. bestehend aus einer linken und einer rechten Hälfte, welche unter Ausbildung einer rückwärtigen Naht, gegebenenfalls unter Einfügen eines Verschlusselementes, wie einem Reissverschluss, zu dem Rückenteil 1 des Rockes zusammengefügt werden.
Das in Fig. 1 gezeigte Rückenteil 1 für einen Rock zeigt die wesentlichen Merkmale der vorliegenden Erfindung. Im Taillenbereich 2 bzw. am Bund 3 ist der Zuschnitt erhöht, d.h. in den Rücken hinein, beispielsweise etwa glockenförmig, zur Mitte hin verlängert. Links und rechts davon ist jeweils ein Paar von Abnähern 4 vorgesehen. Diese Abnäher 4 erstrecken sich von der Taille bzw. dem Bund 3 im Wesentlichen senkrecht nach unten. Die genaue Lage, Tiefe und Länge der Abnäher 4 sind im Wesentlichen nur von der Art des Kleidungsstückes bzw. dessen modischem Zuschnitt oder der gewünschten Endform und von der Größe abhängig.
Im Gesäßbereich 5 des Rückenteiles 1 sind weitere Abnäher 6 vorgesehen. Die Abnäher 6 verlaufen von der Nahtkante 7 im Wesentlichen horizontal nach innen. Bei der gezeigten Ausgestaltung sind beiderseits jeweils zwei Abnäher 6 vorgesehen, die im Abstand zueinander und übereinander angeordnet sind. Ein jeweils oberer Abnäher 6 läuft dabei auf einen jeweils äußeren Abnäher 4 zu, ohne jedoch diesen zu berühren. Vorzugsweise verläuft der Abnäher 6 wenig unterhalb des Abnähers 4 und etwas über diesen hinaus. Die jeweils unteren Abnäher 6 sind dabei vorzugsweise länger bzw. tiefer als die oberen Abnäher 6 und die jeweils inneren Abnäher 4 sind länger als die jeweils äußeren Abnäher 4. Durch das Zusammenwirken der Abnäher entsteht in der Stoffbahn 8 eine Auswölbung, die sich im fertiggestellten Kleidungsstück um das Gesäß einer das Kleidungsstück tragenden und im Rollstuhl sitzenden Person legt. Es entstehen dadurch wenig durch das Sitzen bedingte Falten im Kleidungsstück, welche Ästhetik und Tragekomfort beeinträchtigen könnten. Gegebenenfalls reichen pro Seite ein Abnäher 4 und/oder &bgr; aus. Es können jedoch auch mehr als zwei Abnäher 4 und/oder 6 vorgesehen werden.
Das in Fig. 1 gezeigte Rückenteil 1 für einen Rock ist vom Zuschnitt her zur Kniehöhe 9 hin verschmälert und wird zum Saum 10 hin wieder weiter. Diese Tulpen- oder Urglasform des Zuschnittes ist insbesondere für überknielange Röcke oder Kleider empfehlenswert, aber nicht notwendig, kann aber in jedem Fall für Zuschnitte von Mänteln oder Hosen entfallen. Bei Rökken und Kleidern gewährleistet die gezeigte Art von Zuschnitt in jedem Fall eine schmale figurbetonte Silhouette im Sitzen.
Wesentliches allgemeines Merkmal der erfindungsgemäßen Zuschnitte ist ein weiterer in Kniehöhe 9 verlaufender Abnäher 11. Dieser Abnäher 11 erstreckt sich quer von einer Nahtkante 7 zur anderen, wobei die Tiefe der Abnähung, umgekehrt wie üblich, von außen nach innen zunimmt. Die Abnähertiefe entspricht etwas weniger als der Menge Stoff, die bei gebeugtem Knie in der Kniekehle Falten werfen würde. Wieder sind Silhou-
ette, Passform und Tragekomfort durch diese Maßnahme für eine das Kleidungsstück tragende und im Rollstuhl sitzende Person verbessert, respektive gewährleistet.
Für Mäntel, insbesondere Bademäntel, können die Abnäher 4 und/oder 6 auch durch entsprechende Faltenlegungen am Bund 3 bzw. an den Nahtkanten 7 ersetzt sein.
Fig. 2 zeigt schematisch eine vordere Bahn eines Rockteils im Zuschnitt. Es wird an dieser Stelle stellvertretend für alle denkbaren, von der Taille abwärts verlaufenden Vorderteile 1 eines Bekleidungsstückes beschrieben. Solche Teile umfassen somit generell auch Zuschnitte für Hosen, Mäntel oder Kleider.
Das in Fig. 2 gezeigte Vorderteil 12 für einen Rock ist einteilig vorgesehen. Es sind aber auch zweiteilige Zuschnitte möglich, d.h. mit einer linken und einer rechten Hälfte, welche unter Ausbildung einer vorderseitigen Naht, gegebenenfalls unter Einfügen von Verschlusselementen, wie Knöpfen, Reissverschluss oder dergleichen zu dem Vorderteil des Rockes zusammengefügt werden.
Das in Fig. 2 gezeigte Vorderteil 12 für einen Rock zeigt die wesentlichen Merkmale der vorliegenden Erfindung. Im Taillenbereich 13 bzw. am Bund 14 ist der Zuschnitt von aussen nach innen, also zur Mitte hin, etwas abgesenkt. Wie bei dem in Fig. 1 gezeigten Rückenteil 1 für einen Rock ist der Zuschnitt des Vorderteiles 12 zur Kniehöhe 9 hin verschmälert und wird zum Saum 10 hin wieder weiter. Diese Tulpen- oder Urglasform des Zuschnittes ist wie gesagt für insbesondere überknielange Röcke oder Kleider empfehlenswert, aber nicht notwendig, kann aber in jedem Fall für Zuschnitte von Mänteln oder Hosen entfallen. Bei Röcken und Kleidern gewährleistet die gezeigte Art von Zuschnitt in jedem Fall eine schmale Silhouette um Oberschenkel, Knie und Unterschenkel des Trägers, der im Rollstuhl sitzt. Wesentliches allgemeines Merkmal der erfindungsgemäßen Zuschnitte von Vorderteilen 12 sind in Kniehöhe 9 verlaufende
Abnäher 15. Diese Abnäher 15 erstrecken sich quer von einer jeweiligen Nahtkante 7 zur Mitte hin gerichtet. Vorzugsweise sind, wie gezeigt, an jeder Nahtkante 7 jeweils zwei Abnäher 15 vorgesehen, welche im Abstand zueinander und übereinander angeordnet sind, wobei einer dieser Abnäher 15 jeweils oberhalb der Kniehöhe und der andere etwas unterhalb der Kniehöhe vorgesehen wird. Im Zusammenwirken mit dem Abnäher 11 im Rükkenteil 1 umschließt das Kleidungsstück im fertigen Zustand in besonders geeigneter Weise die Knie einer das Kleidungsstück tragenden und im Rollstuhl sitzenden Person. Ein unnötiger Faltenwurf, welcher Silhouette und Tragekomfort stört, wird vermieden.
Wie sich aus Fig. 2 ebenfalls ergibt, ist die Saumkante 10 des Vorderteiles 12 zur Mitte hin, beispielsweise glockenförmig, verlängert. Damit wird ein Ausgleich eines Längenunterschiedes zwischen Rückenteil 1 und Vorderteil 12, der sich beim Sitzen ergibt, erzielt. Wieder wird dadurch die Silhouette des Kleidungsstückes verbessert und dem Fall eines Kleidungsstückes angepasst bzw. angeglichen, der sich im Normalfall beim Stehen ergibt.
Für den Fall, dass es sich um das Vorderteil 12 bzw. die Vorderteile 12 eines Mantels handelt, können die Abnäher 15 in Kniehöhe 9 wieder durch eine entsprechende Faltenlegung ersetzt sein.
In den Figuren 3 und 4 sind Zuschnitte für Rückenteile 16 und Vorderteile 17 für eine Hose gezeigt. Gleiche Elemente sind hier mit gleichen Bezugsziffern versehen.
Das am Bund 3 zur Mitte hin stark hochgezogene Rückenteil (für ein Hosenbein) weist im Taillenbereich 2 bzw. Gesäßbereich 5 wieder Abnäher 4 bzw. 6 auf. Im Kniebereich 9 ist wieder ein quer verlaufender Abnäher 11 vorgesehen, der sich von einer Nahtkante 7 zur anderen erstreckt, wobei die Tiefe der Abnähung, umgekehrt wie üblich, von außen nach innen zunimmt. Wie
aus dieser Abbildung deutlich zu ersehen ist, ist der Hosenzuschnitt durch eine starke Verlängerung bzw. Erhöhung des Bundes gekennzeichnet.
Das in Fig. 4 gezeigte Vorderteil 17 für ein Hosenbein weist in Kniehöhe wieder Abnäher 15 auf, die sich oberhalb und unterhalb der Kniehöhe 9 von außen nach innen erstrecken. Hier wird sehr deutlich, dass im Vergleich zum Rückenteil 16 das Vorderteil im Bundbereich stark verkürzt ist, wodurch insbesondere vermieden wird, dass der Hosenbund beim Sitzen auf den Bauch drückt. Mit den Abnähern werden die gleichen Effekte erzielt wie bei dem vorher beschriebenen Rock.
In Fig. 5 ist nun eine mit den erfindungsgemäßen Merkmalen ausgestattete Hose skizzenhaft dargestellt. Aus dieser Skizze ist ersichtlich, dass bei der Hose im Gesäßbereich 5 durch die Abnäher 4 und 6 eine deutliche Auswölbung vorgeformt ist, die sich beim Tragen in vorteilhafter Weise um das Gesäß des im Rollstuhl sitzenden Trägers schmiegt, wobei ein unschöner Faltenwurf vermieden wird. Deutlich ist der hohe Anschnitt im Rückenbereich 19 des Bundes 3 zu erkennen, der im Bauchbereich 20 deutlich abgesenkt ist. Daraus ergibt sich ein großer Tragekomfort. In Kniehöhe 9 sind die Abnäher 15 und 11 dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass durch das Anbringen insbesondere des Abnähers 11 bereits eine Beugung des Hosenrohres vorgesehen ist. Die Abnäher 15 vermeiden unnötigen Faltenwurf, so dass sich das Hosenbein formschön um Oberschenkel, Knie und Unterschenkel des Trägers legt.
In Fig. 6 ist skizzenhaft ein Kleid 21 gezeigt, dessen Rockteil 22 mit den Merkmalen der in den Figuren 1 und 2 beschriebenen Zuschnitte ausgestattet ist. Eine nochmalige Beschreibung dieser Merkmale ist daher nicht erforderlich.
Worauf jedoch nochmals hingewiesen werden darf, ist die Tatsache, dass aus dieser Darstellung klar hervorgeht, dass das Rockteil im Rücken höher und am Bauch niedriger angeschnitten
&iacgr;&ogr; .' :
ist. An das Rockteil 22 ist ein Oberteil 23 bestehend aus Rükkenteil 24 und Vorderteil 25 angeschnitten bzw., was erfindungswesentlich ist, nur die Rückenteile von Rockteil 22 und Oberteil 23 sind miteinander vernäht bzw. verbunden. Das Vorderteil 25, das auch in Blusenform mit Revers oder dergleichen ausgeführt sein kann, ist zum unteren Saum 26 hin verlängert, so dass es beim Sitzen über den Rockbund 3 fällt. Das Oberteil 23 kann ansonsten wie alle üblichen Kleideroberteile, mit oder ohne Ausschnitt, verschiedenen Schulterlösungen etc. ausgestaltet sein.
In Fig. 7 ist skizzenhaft die Ausführungsform eines Mantels gezeigt. Wie beim Kleid 21 ist der untere Teil wie die in den Figuren 1 und 2 beschriebenen Zuschnitte ausgeführt. Da es sich um einen Mantel handelt, muss dieser natürlich im Vorderteil zweiteilig ausgeführt sein, so dass eine Hälfte über die andere zu schlagen ist. Das Oberteil 23 ist mit dem Unterteil 22 wieder nur über die jeweiligen Rückenteile verbunden. Wesentliches Merkmal sind auch hier die angebrachten Abnäher 4, 6, 11 und 15, welche die gute Passform für eine im Rollstuhl sitzende Person garantieren. Wesentlich ist auch hier, dass das Rückenteil des Rockteiles 22 stark nach oben verlängert ist und das Vorderteil etwas verkürzt ist, wobei darauf zu achten ist, dass das Vorderteil 25 des Mantels im Sitzen über den Bund 3 des Rockteiles schlägt. Durch die erfindungsgemäße Schnittausführung ist ein Rollstuhlfahrer selbständig in der Lage, einen Mantel, sei es Bade- oder Outdoor-Mantel, anzulegen. Das Kleidungsstück wird einfach in den Rollstuhl eingelegt, der Rollstuhlfahrer setzt sich darauf und verschließt das "Rockteil". Durch die ausschließlich im Rückenteil vorgenommene Verbindung von Ober- und Unterteil kann das Oberteil weit aufgeschlagen werden, so dass die Person leicht mit den Armen in die Mantelärmel gelangt.
Für mit den erfindungsgemäßen Merkmalen ausgestattete Kleidungsstücke können alle üblichen Materialien, die in der Bekleidungsbranche üblich sind, verwendet werden. Insbesondere
können die Bekleidungsstücke auch aus atmungsaktiven und schweißsaugenden Materialien hergestellt werden. Die erfindungsgemäßen Ausgestaltungen der Zuschnitte lassen sich auch auf Unterwäsche und dergleichen übertragen. Bei einzelnen Oberteilen, also Jacken, Sweatern, Pullovern, Blusen, Hemden und dergleichen ist jeweils darauf zu achten, dass die Rückenteile zum Gesäß hin überschnitten sind und die Vorderteile etwas verkürzt sind, damit diese letzteren beim Sitzen nicht auf den Beinen aufstehen und ungünstige Falten werfen.
Claims (14)
1. Bekleidungsstück mit integriertem Sitzkomfort, insbesondere für an den Rollstuhl gebundene Personen, das aus die jeweiligen Vorder- und Rückenteile des Bekleidungsstückes entsprechenden Zuschnitten gebildet ist, wobei von der Taille an abwärts verlaufende Rückenteile im Bereich zur Taille hin verlängert bzw. erhöht sind, so dass im abgenähten Zustand eine Sitzform ausgebildet ist.
a) von der Taille im Wesentlichen senkrecht gerade nach unten wenigstens zwei Abnäher und
b) im Gesäßbereich jeweils seitlich wenigstens ein im Wesentlichen horizontal verlaufender Abnäher vorgesehen sind,
2. Bekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
a) vier Abnäher und
b) jeweils zwei Abnäher vorgesehen sind.
3. Bekleidungsstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Taille abwärts verlaufenden Rückenteile im Kniekehlenbereich einen jeweils von außen nach innen, sich in der Mitte treffenden Abnäher und die entsprechenden Vorderteile in Kniehöhe wenigstens einen seitlichen, horizontal verlaufenden Abnäher aufweisen, so dass im abgenähten Zustand eine Kniebeuge angedeutet ist.
4. Bekleidungsstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in den von der Taille abwärts verlaufenden Vorderteilen jeweils oberhalb und unterhalb des Kniebereiches seitlich jeweils ein Abnäher vorgesehen ist.
5. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass es des Weiteren als Hose ausgebildet ist.
6. Bekleidungsstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hosenbeine mit einem seitlichen Klett- oder Reißverschluss versehen sind.
7. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass es des Weiteren als Rock ausgebildet ist.
8. Bekleidungsstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Rock seitlich mittels Klett-, Reiß- oder Knopfverschluss verschließbar ist.
9. Bekleidungsstück nach Anspruch 7 und/oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass an das Rockteil ein Oberteil angeformt ist, derart, dass nur das Rückenteil des Oberteils mit dem (den) Rückenteil(en) des Rockes vernäht ist und das Vorderteil des Oberteiles lose über den Rockbund hängt.
10. Bekleidungsstück nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorderteil des Oberteils aus zwei entsprechenden, mittig oder seitlich miteinander verschließbaren Teilen besteht.
11. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorderteil des Oberteils zur unteren Saumkante hin verlängert ist.
12. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorderteil bzw. die Vorderteile eines Rock- oder Hosenteils in Bezug auf das Rückenteil verlängert ist/sind.
13. Bekleidungsstücke in Form eines Oberteiles, das sich im Schnitt dadurch auszeichnet, dass es im Rücken verlängert und an die Sitzform gemäß den Ansprüchen 1 bis 4 angepasst ist.
14. Bekleidungsstück nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass es im Vorderteil kürzer geschnitten ist.
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Cited By (3)
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2003
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