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DE20304630U1 - Liege mit ausfahrbarem Liegebrett insbesondere für Computertomographen - Google Patents

Liege mit ausfahrbarem Liegebrett insbesondere für Computertomographen

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DE20304630U1
DE20304630U1 DE20304630U DE20304630U DE20304630U1 DE 20304630 U1 DE20304630 U1 DE 20304630U1 DE 20304630 U DE20304630 U DE 20304630U DE 20304630 U DE20304630 U DE 20304630U DE 20304630 U1 DE20304630 U1 DE 20304630U1
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lounger
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bed
couch
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A61B6/04Positioning of patients; Tiltable beds or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G13/00Operating tables; Auxiliary appliances therefor
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    • A61G13/04Adjustable operating tables; Controls therefor tiltable around transverse or longitudinal axis
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Description

Die Erfindung betrifft eine Liege mit ausfahrbarem Liegebrett insbesondere für Computertomographen.
Solche Liegen sind bekannt. Sie finden ihren Hauptanwendungsbereich in der Computertomographie, wo sie dazu dienen, einen auf dem Liegebrett befindlichen Patienten in Richtung seiner kranio-kaudalen Hauptachse zumindest partiell durch eine im Regelfall kreisförmige Öffnung eines Computertomographen zu bewegen, so daß eine um die kreisförmige Öffnung fahrbare bildgebende Einheit die interessierenden Körperabschnitte des Patienten umfahren kann.
10
Damit die kreisförmige Öffnung möglichst klein gehalten und die bildgebende Einheit möglichst dicht um den Patienten fahren kann, weisen die Liegen der hier in Frage stehenden Art ein verhältnismäßig dünnes brettartiges (aber natürlich gepolstertes) Element auf, auf welchem die eigentliche Liegefläche gebildet ist und das im nachfolgenden aufgrund seiner brettartigen Ausgestaltung kurz als "Liegebrett" bezeichnet wird. Dieses Liegebrett wird von einer Unterkonstruktion derart beweglich getragen, daß es in einer im wesentlichen waagerechten Richtung aus einer Ausgangsposition ausgefahren und wieder zurückgezogen werden kann.
Dabei sei darauf hingewiesen, daß Liegen der hier in Frage stehenden Art häufig auch als Untersuchungstische bezeichnet werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im nachfolgenden jedoch stets nur von Liege gesprochen.
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg H14G02DE .«»..»». .»·. "■; .··. *»·; Beschreibung
Im Praxisbetrieb haben sich eine ganze Reihe von Problemen mit solchen Liegen ergeben. So kommt es verhältnismäßig häufig vor, daß die Liege als Operationstisch verwendet wird, so daß ein auf dem Liegebrett befindlicher Patient zwischen zwei Operationsabschnitten mittels eines Computertomographen untersucht werden kann, ohne daß der Patient dazu aufwendig umgebettet werden müßte. Auch werden häufig Kontrastmittel zur Verbesserung der Aussagefähigkeit einer Computertomographie eingesetzt. Schließlich besteht oft die Notwendigkeit, einen schwer verletzten und stark blutenden Patienten sofort einer computertomographischen Untersuchung zu unterziehen, bevor die Blutungen völlig gestillt sind. In all diesen Fällen kommt es dann dazu, daß Flüssigkeiten, wie Blut, Blutplasma oder Kontrastmittel auf das Liegebrett gelangen und an diesem seitlich in bzw. auf die Unterkonstruktion laufen, die nur schwer zu reinigen ist.
Im Regelfall ist gewünscht, daß der Patient zumindest während der eigentlichen Untersuchung, also z.B. während der Fahrt der bildgebenden Einheit um die untersuchenden Körperabschnitte, ohne sich zu bewegen ruhig liegen bleibt. Da aber wie oben beschrieben die Liegebretter selbst möglichst dünn gehalten werden sollen, bleibt nur wenig Raum für eine Polsterung und der Patient liegt auf einer im wesentlichen ebenen Fläche auf, während seine aufliegenden Körperteile, z.B. die Fersen, rund sind, so daß es dem Patienten schwer fällt, völlig bewegungslos liegen zu bleiben, insbesondere dann, wenn sich das Liegebrett in Bewegung setzt.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Liege der eingangs genannten Art anzugeben.
25
Die Aufgabe wird gelöst von einer Liege mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Liege gemäß Anspruch 1 hat den großen Vorteil, daß sich Flüssigkeiten wie z.B. Blut nicht an schwer zugänglichen Stellen sammeln, dort antrocknen und zu Geruchs- und/oder bakteriellen Problemen führen können.
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg H14G02DE ««_ ^«». t". «»»; ,", "■; Beschreibung
Eine Ausgestaltung der Liege gemäß Anspruch 5 hat den großen Vorteil, daß in einfacher Weise der Patient überraschend stabil gelagert werden kann, ohne daß dazu dicke Schaumstoffkeile oder sonstige Fixierungshilfsmittel notwendig wären. Überraschenderweise hat sich nämlich gezeigt, daß bereits eine verhältnismäßig dünne Auspolsterung der Liegefläche von nur etwa 1 cm Dicke oder sogar noch darunter mit einem körnigen Gut ausreichen kann, um die gewünschte Fixierung des Patienten zu gewährleisten. Aus Gründen der Bequemlichkeit kann die Polsterung im ganzen natürlich auch dicker, z.B. etwa 2 bis 4 cm ausgebildet sein.
Auch ist es möglich und vorteilhaft, einzelne Abschnitte der Polsterung aufblasbar zu gestalten und zwar sowohl zum Zwecke der Bequemlichkeit der auf der Liege befindlichen Patienten als auch zum Zwecke einer bestimmten z.B. schrägen Lagerung des Patienten.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden rein beispielhaften und nicht-beschränkenden Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Liege mit partiell ausgefahrenem
Liegebrett und einem Computertomographen,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Liege mit zurückgezogenem Liegebrett,
Fig. 3 die Liege gemäß Fig. 2 mit ausgefahrenem Liegebrett,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Liege gemäß Fig. 2 mit eingefahrenen Handläufen und eingefahrenen
Schubladen,
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg H14G02DE .«»..»«. .*». «"· ,»*, **»; Beschreibung
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Fig. 5 eine Draufsicht auf die Liege gemäß Fig. 2 mit ausgefahrenen Handläufen und ausgefahrenen Schubladen,
Fig. 6 einen stark vereinfachten Schnitt durch eine Liege gemäß
Fig. 2 im Bereich der Schubladen und
Fig. 7 einen stark vereinfachten Schnitt durch die Liege gemäß
Fig. 2 im Bereich der Handläufe.
10
In der Fig. 1 ist eine in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete Liege in perspektivischer Darstellung gezeigt, die zur Verwendung mit einem Computertomographen 11 ausgebildet ist.
Die Liege 10 umfaßt ein ausfahrbares Liegebrett 12, ein Basisteil 14 und einen Fuß 16, wobei das Basisteil 14 und der Fuß 16 eine Unterkonstruktion für das Liegebrett 12 bilden.
Zu dem in Fig. 1 gezeigten Zeitpunkt ist das Liegebrett 12 in an sich bekannter Weise partiell ausgefahren, so daß sich das Kopfteil 18 bereits in der kreisförmigen Öffnung des Computertomographen 11 befindet.
Das in Fig. 1 gezeigte Ausführungsbeispiel einer Liege weist im Basisteil 14 eine hinterschnittene Nut 20 auf, in welcher eine Reinigungsvorrichtung 22 derart geführt ist, daß nach Zurückziehen des Liegebrettes 12 in die sogenannte Ausgangs- oder Ruheposition, in welcher sich das Liegebrett 18 genau über dem Basisteil 14 befindet, ein automatischer Reinigungsvorgang stattfinden kann, bei welchem die Reinigungsvorrichtung 22 selbsttätig über das Liegebrett 12 einschließlich des Kopfteils 18 fährt und dabei die von Liegebrett 12 und Kopfteil 18 gebildete Liegefläche reinigt und/oder desinfiziert.
Wie in Fig. 1 gut zu erkennen, sind auf der dem Liegebrett 12 zugewandten Oberseite des Basisteils 14 zwei in derjenigen Richtung, in die das Liegebrett 12
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg Hl 4G02DE
.*·. "■**. .**. **'*. Beschreibung
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ausgefahren werden kann, verlaufende abgerundete Kanten 24 und 26 derart vorgesehen, daß auf der Oberfläche des Basisteils 14 zwei Auffangrinnen 28 und 30 ausgebildet sind.
Die abgerundeten Kanten 24 und 26 können, müssen aber nicht so ausgebildet sein, daß sie gleichzeitig auch eine Führungsfunktion für das Liegebrett haben.
Die Auffangrinnen 28 und 30 verhindern, daß Flüssigkeiten, die über die Seitenwände des Liegebrettes 12 ablaufen, in eine hier nicht weiter dargestellte, im Basisteil 14 angeordnete Verfahrmechanik, die das Ausfahren des Liegebrettes ermöglicht, eindringen können. Zudem verhindern die Rinnen, daß solche Flüssigkeiten an schwer zugängliche Stellen der Liege laufen oder in die Nut 20 eindringen können. Für den Fall, daß dennoch einmal Flüssigkeit in die Nut 20 eindringen sollte, ist die Nut in ihrem zum Boden gewandten Bereich mit einer Anzahl von hier nicht weiter gezeigten Ablauföffnungen versehen, durch welche etwaige in die Nut eingedrungene Flüssigkeiten zum Boden abtropfen können.
Die Auffangrinnen 28 und 30 können so ausgebildet sein, daß sich aufgefangene Flüssigkeit an jeweils einer bestimmten Stelle innerhalb der Rinne sammelt. Die Rinnen können aber auch so ausgebildet sein, daß die Flüssigkeit über eine Stirnwand des Basisteils, z.B. über die Stirnwand 32, auf den Boden abtropft, von dem sie leicht entfernt werden kann.
Wie weiter in der Fig. 1 gut zu erkennen, ist der Fuß 16 so ausgebildet und angeordnet, daß er im Verhältnis zur Liegefläche nur eine verhältnismäßig kleine und relativ zentral unter der Liegefläche angeordnete Standfläche besitzt. Dies bewirkt vorteilhaft, daß Personal und Patienten von jeder Seite an die Liege herantreten können, ohne dabei mit ihren Füßen an den Fuß der Liege zu stoßen.
Der Fuß 16 weist bei diesem Ausführungsbeispiel drei Elemente 34, 36 und 38 auf, die - wie durch den Bewegungspfeil 40 angedeutet - teleskopartig ineinander und auseinander schiebbar sind, so daß die Liege 10 höhenverstellbar ist. Dazu sind in dem Fuß 16 zwei Fußschalter 42 und 44 angeordnet, mittels welcher die
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg H14G02DE «« .♦_ /«_ »>»« M**m *»«« Beschreibung
Höhenverstellung der Liege gesteuert werden kann. Eine solche Höhenverstellung erlaubt es zum einen, die Liege aus der durch die Höhe der kreisförmigen Öffnung in dem Computertomographen 11 vorgegebenen Untersuchungshöhe in eine abgesenkte Position abzusenken, in welcher auch kleine Patienten bequem auf der Liege Platz nehmen können. Gleichzeitig ermöglicht es die Höhenverstellung, die Liege aus der Untersuchungsposition in eine für einen Arzt optimale Operationsposition zu verbringen, die gegenüber der Untersuchungsposition je nach Größe des Arztes abgesenkt oder erhöht sein kann.
Die optimale Positionierung kann natürlich auch in anderer Weise, z.B. über Bedienknöpfe an einem der Liege zugeordneten medizinischen Gerät, eingestellt werden.
Da die Höhe der Untersuchungsposition durch die kreisförmige Öffnung des Computertomographen 11 vordefiniert ist, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Höhe dieser Position automatisch angefahren werden kann. Es ist dabei problemlos möglich, Mittel, z.B. eine automatische Steuerung, so auszubilden, daß verschiedene Positionen gespeichert und bei Bedarf automatisch angefahren werden können, z.B. die Untersuchungsposition und eine arztspezifische Operationsposition. Die genannten Fußschalter können dann so mit Steuerfunktionen belegt sein, daß diese beiden letztgenannten Positionen durch Betätigung der Fußschalter angefahren werden können.
Die Liege 10 ist - wie durch den Bewegungspfeil 46 angedeutet - um eine im wesentlichen vertikale Achse schwenkbar, wobei ein Schwenkbereich von 90° optimal ist, für die meisten Anwendungsfälle jedoch auch kleinere Schwenkbereiche von z.B. 20° völlig ausreichen. Es hat sich nämlich gezeigt, daß bei den bekannten starren Liegen, die nicht verschwenkbar sind, die Verlagerung eines bettlägerigen Patienten aus einem Transportbett auf das Liegebrett aufgrund der jeweils gegebenen räumlichen Besonderheiten problematisch ist. Durch die Verschwenkbarkeit der Liege kann insbesondere im Zusammenspiel mit der Höhenverstellbarkeit in nahezu beliebigen Räumlichkeiten gewährleistet werden,
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Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg H14G02DE .. .. » «>»« &mgr;&mgr; »»<« Beschreibung
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daß ein Transportbett so an die Liege herangefahren werden kann, daß der Patient in einfacher Weise umgelagert werden kann.
In den Fig. 2 bis Fig. 7 ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Liege gezeigt, die sich von der in Fig. 1 gezeigten Liege nur dadurch unterscheidet, daß in das Basisteil 14 zusätzliche Elemente, insbesondere zwei Schubladen 50 und 52 sowie zwei Handläufe 54 und 56 integriert wurden. Ansonsten entspricht die in den Fig. 2 bis Fig. 7 gezeigte Liege der in Fig. 1 gezeigten Liege, so daß in den Fig. 2 bis Fig. 7 dieselben Bezugszeichen wie in der Fig. 1 verwendet wurden. Eine Reinigungsvorrichtung ist in den Fig. 2 bis Fig. 7 nicht dargestellt, kann aber natürlich problemlos an der Liege 10 angeordnet werden.
Die Schubladen 50 und 52 dienen zur Aufnahme unterschiedlichster Gegenstände.
Insbesondere kann vorgesehen sein, daß in einer Schublade ärztliche Bestecke, z.B. Instrumente zum Legen einer sogenannten Braunüle, aufbewahrt werden, während die andere Schublade für Privatgegenstände des Patienten vorbehalten ist. Bislang stellt sowohl die Aufbewahrung der einen wie auch der anderen Gegenstände ein Problem dar:
ärztliche Bestecke wurden bislang meist auf verfahrbaren Tischen bereitgehalten, die jedoch mehr behindern als nützen;
Patienten, die metallische Gegenstände wie z.B. Brillen, Ringe und Uhren bei der Untersuchung ablegen müssen, mußten bislang diese Gegenstände in einem gesonderten Umkleidezimmer oder jedenfalls weit entfernt von der Liege ablegen, was sowohl aus psychologischen als auch aus sicherheitstechnischen Gründen nachteilig ist.
Die erfindungsgemäße Liege erlaubt es nun dem Patienten, seine persönlichen Gegenstände während der Untersuchung in seiner unmittelbaren Nähe aufzubewahren.
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg H14G02DE »» *m _»«_ «»»« ^*«^ »»&diams;; Beschreibung
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Die Schubladen können in an sich bekannter Weise mit Ausziehführungen versehen sein, die über gedämpfte Federelemente 58 und 60 verfügen, so daß z.B. nach Betätigen eines Schubladenknopfes die Schublade langsam ausfährt, andererseits aber auch sicher in einer eingefahrenen Position gehalten wird. 5
Die Handläufe 54 und 56, die bei diesem Ausführungsbeispiel z.B. hydraulisch oder elektrisch zwischen einer in das Basisteil 14 eingefahrenen und einer aus dem Basisteil herausgefahrenen Position verfahrbar sind, bei anderen Ausführungsbeispielen jedoch auch ausschwenk- oder ausklappbar ausgebildet sein können, erfüllen eine wichtige Doppelfunktion:
im ausgefahrenen Zustand dienen sie einem Patienten zum Abstützen, während er sich selbst auf der Liegefläche in der gewünschten Position positioniert;
- im eingefahrenen Zustand, wie in den Fig. 4 und Fig. 7 zu erkennen, stehen
die Handläufe 54 und 56 auch etwas aus dem Basisteil 14 vor und bilden so vorteilhaft einen Rammschutz.
Dieser Rammschutz ist vorteilhaft, da beim Verbringen bettlägeriger Patienten mittels eines Transportbettes vom Pflegepersonal immer wieder Transportbetten,
die über einen metallischen Rahmen verfügen, versehentlich vor die verhältnismäßig empfindliche Liege gefahren werden, wodurch die Liege und insbesondere der Verfahrmechanismus zum Ausfahren des Liegebrettes beschädigt wird.
25
Mit Blick auf die Fig. 5 mag verwundern, daß die Handläufe nicht bis zu dem dem Kopfteil 18 gegenüberliegenden Fußende geführt sind. Dies hat jedoch seinen Grund darin, daß die Liege, insbesondere das Basisteil 14 und das Liegebrett 12 deutlich länger ausgebildet sind als ein normaler Mensch groß ist. Dadurch kann der dem Kopfteil 18 abgewandte Endbereich des Liegebrettes 12 vorteilhaft zum Ablegen bzw. Abstellen von Instrumenten und Geräten benutzt werden.
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Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg H14G02DE T»«..»*. .**,***! .**.**" Beschreibung
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So kann es z.B. sein, daß ein Patient mit einem Überwachungsmonitor verbunden ist und während der Untersuchung auch mit dem Überwachungsmonitor verbunden bleiben soll. Bislang mußte ein solcher Überwachungsmonitor auf einem verfahrbaren Tisch neben der Liege angeordnet werden, wobei ein solcher Tisch jedoch die Untersuchung behindert und eine unnötige Stolperfalle darstellt. Da aber ein Transportbett so an die Liege herangefahren wird, daß der Patient schon möglichst nahe seiner auf der Liege 10 einzunehmenden Position liegt, reicht ein Rammschutz im mittleren und in dem dem Kopfteil zugewandten Bereich der Liege 10 völlig aus.
Ein in der beschriebenen Weise begrenzter Rammschutz hat nicht nur den Vorteil, daß unnötiges Material gespart wird, sondern auch den Vorteil, daß in dem nicht mit einem Rammschutz versehenen Bereich des Basisteil 14 problemlos die Schubladen 50 und 52 angeordnet werden können, ohne daß dazu das Basisteil 14 verdickt werden müßte. Überhaupt erlaubt die Erfindung eine überaus elegante und praktisch stoßkantenfreie, zudem leicht zu säubernde Ausgestaltung der Liege.
Die Liege ist bei diesem Ausführungsbeispiel mit einer Pumpe 62 versehen, welche dazu dient, aus der Polsterung 64 Luft abzusaugen. Gemeinhin spricht man bei diesem Vorgang von "evakuieren", wenngleich dabei kein vollständiges Vakuum im pysikalischen Sinne erzeugt wird.
Die Polsterung 64 besteht bei diesem Ausführungsbeispiel vorteilhaft aus einer oder mehreren luftundurchlässigen Hülle/n, die mit einem hier nicht weiter gezeigten körnigen Gut, insbesondere einem Kunstoffgranulat befüllt sind. Dabei eignet sich als körniges Gut vorteilhaft auch Recyclingmaterial, z.B. ein Polyethylen-Granulat. Sind mehrere Hüllen vorgesehen, so können diese vorteilhaft nach außen hin eine Einheit bilden, so daß man auch von einer unterkammerten, also in einzelne Kammern aufgeteilten Polsterung sprechen kann. Die einzelnen Kammern können dann sowohl so ausgebildet sein, daß bestimmte Kammern nur evakuiert und andere Kammern nur aufgeblasen werden können, als auch so, daß alle oder bestimmte Kammern je nach Bedarf aufgeblasen oder evakuiert werden können.
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg H14G02DE _««__«». .**.**'! .**.***! Beschreibung
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Die Korngröße des körnigen Gutes sollte weniger als 2 mm, vorteilhaft 1 mm oder darunter betragen. Eine solche Auspolsterung der Liege, genauer gesagt der auf der Liege 12 gebildeten Liegefläche, gewährleistet eine sehr stabile Lagerung eines Patienten auch beim Ausfahren des Liegebrettes. Dabei hat sich gezeigt, daß bei Verwendung eines entsprechenden körnigen Gutes der gewünschte Effekt bereits erzielt werden kann, ohne daß die Polsterung evakuiert wird. Der gewünschte Effekt wird jedoch noch deutlich verstärkt, wenn die Polsterung zumindest in demjenigen Teilbereich, in dem eine besonders sichere Fixierung gewünscht ist, evakuiert wird. Zweckmäßigerweise ist dazu die Polsterung in mehrere einzeln evakuierbare und/oder aufblasbare Kammern unterteilt.
Durch das Evakuieren nehmen die einzelnen Körner des körnigen Gutes in der entsprechenden Hülle eine feste Position ein, wobei die Kontur der Hülle dann der Kontur des aufliegenden Körperteils des Patienten exakt folgt und so ein ungewolltes Verrutschen des Patienten insbesondere beim Anfahren oder Stoppen des Liegebrettes verhindert. Die erfindungsgemäße Liege ermöglicht damit auch vorteilhaft eine schnellere Duchführung vieler Untersuchungsverfahren z.B. in der Computer- und Kernspintomographie, denn die entsprechenden medizinischen Geräte arbeiten heutzutage bereits sehr schnell, waren aber bislang in der tatsächlichen Anwendungsgeschwindigkeit dadurch begrenzt, daß die Liege nicht zu schnell durch das jeweilige Gerat gefahren werden durfte, um ein Verrutschen des Patienten zu verhindern, der möglichst über die gesamte Untersuchung in einer bestimmten Position bleiben soll.
Im Rahmen des Erfindungsgedankens sind zahlreiche Abwandlungen und Weiterbildungen möglich, die sich z.B. auf die Ausbildung der Polsterung der Liegefläche oder die Ausbildung der Auffangrinnen beziehen. So kann z.B. vorgesehen sein, daß die Auffangrinnen in einem gemeinsamen Auffangbehälter münden.

Claims (19)

1. Liege mit ausfahrbarem Liegebrett insbesondere für Computertomographen, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Auffangrinne für über die Seitenwände des Liegebretts ablaufende Flüssigkeit vorgesehen ist.
2. Liege nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangrinne in einer das Liegebrett tragenden Unterkonstruktion vorgesehen ist.
3. Liege nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangrinne an einer Seile von einer abgerundeten Kante begrenzt wird, die entlang derjenigen Richtung verläuft, in der das Liegebrett ausfahrbar ist.
4. Liege nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Liegebrett zugewandten Oberseite der Unterkonstruktion zwei abgerundete Kanten vorgesehen sind, die entlang der Richtung, in der das Liegebrett ausfahrbar ist, verlaufen.
5. Liege mit ausfahrbarem Liegebrett insbesondere für Computertomographen insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die bei bestimmungsgemäßer Benutzung der Liege einem Patienten zugewandte Seite des Liegebretts zumindest partiell mit körnigem Gut ausgepolstert ist.
6. Liege nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das körnige Gut ein Kunststoffgranulat, insbesondere ein Polyethylen-Granulat ist.
7. Liege nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Korngröße des körnigen Gutes unter 2 mm, vorzugsweise unter 1 mm liegt.
8. Liege nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das körnige Gut zumindest teilweise in einer oder mehreren luftdichten Hüllen oder Kammern gehalten wird und
daß Mittel zum bedarfsweisen Absaugen der Luft aus der bzw. den luftdichten Hüllen oder Kammern vorgesehen sind.
9. Liege nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere bei Bedarf aufblasbare Kammern zum bequemen Lagern und/oder Fixieren eines Patienten in einer bestimmten Position vorgesehen sind.
10. Liege nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Liege höhenverstellbar ist.
11. Liege nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zum Speichern und automatischen Anfahren zumindest einer bestimmten Höhenposition vorgesehen sind.
12. Liege nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Liege um eine im wesentlichen vertikale Achse schwenkbar ist.
13. Liege nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein ausfahrbarer, ausklappbarer oder ausschwenkbarer Handlauf vorgesehen ist.
14. Liege nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Handlauf so ausgebildet ist, daß er auch im eingefahrenen, eingeklappten oder eingeschwenkten Zustand eine Rammschutzfunktion erfüllen kann.
15. Liege nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Schublade vorgesehen ist.
16. Liege nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei das Liegebrett von einer Unterkonstruktion getragen wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterkonstruktion von einem Basisteil und einem Fuß gebildet wird, wobei das Basisteil in der Draufsicht im wesentlichen der Form des Liegebrettes folgt und der Fuß so bemessen und angeordnet ist, daß er an die Liege herantretende Personen nicht behindert.
17. Liege nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Liege höhenverstellbar ausgebildet ist und daß in dem Fuß wenigstens ein Fußschalter zum Verändern der Höhe der auf der Liege gebildeten Liegefläche relativ zum Boden vorgesehen ist.
18. Liege nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Oberfläche des Basisteils zwei Auffangrinnen für über die Seitenwände des Liegebretts ablaufende Flüssigkeit ausgebildet sind und
daß in dem Basisteil wenigstens eine Schublade und wenigstens ein ausfahrbarer, ausklappbarer oder ausschwenkbarer Handlauf angeordnet sind.
19. Medizinisches Gerät, insbesondere Computertomograph oder Kernspintomograph, mit einer Liege gemäß einem der Ansprüch 1 bis 18.
DE20304630U 2002-11-18 2003-03-22 Liege mit ausfahrbarem Liegebrett insbesondere für Computertomographen Expired - Lifetime DE20304630U1 (de)

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