DE20304509U1 - Verpackung zur gepolsterten, versandgeeigneten stoßgeschützten Unterbringung von Verpackungsgut - Google Patents
Verpackung zur gepolsterten, versandgeeigneten stoßgeschützten Unterbringung von VerpackungsgutInfo
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Description
Frank Schilling, Lohplatz 8a, 25486 Alveslohe
Verpackung zur gepolsterten, versandgeeigneten stoßgeschützten Unterbringung von Verpackungsgut
Die Erfindung betrifft eine Verpackung zur gepolsterten, versandgeeigneten stoßgeschützten Unterbringung von Verpackungsgut, umfassend eine Außenverpackung mit Innenkanten zwischen benachbarten Wänden in der Außenverpackung und eine eine selbständig handhabbare Einheit bildende, im Paßsitz in der Außenverpackung angeordnete Innenverpackung, umfassend ein Längsdimension und Querdimension aufweisendes Basiselement, das aus einem Zuschnitt, der aus faltbarem Material wie insbesondere Wellpappe besteht, gebildet ist, wobei das Basiselement an gegenüberliegenden Querenden jeweils wenigstens ein integriertes Stützteil aufweist, mit dem es gegen die Außenverpackung abgestützt und in dieser im Paßsitz fixiert ist, und wobei das Basiselement einen steifen Basisteil aufweist, der sich in der Längsdimension des Basiselements erstreckt und an der das Verpackungsgut fixiert ist, das Verpackungsgut und ein an dem Basisteil angeordnetes, das Verpackungsgut an diesem fixierendes Befestigungsmittel. Es handelt sich um eine Verpackung, in der an der Innenverpackung festgelegtes Verpackungsgut im Abstand von den Wandflächen der Außenverpackung gehalten wird. Verpackungen, die Innenverpackungen dieser Art aufweisen, dienen zum Verpacken von insbesondere bruch- und/oder stoßempfindlichen Gegenständen, wie zum Beispiel Glas, elektronischen Einzelteilen oder Komponenten wie PC-Laufwerken. Die Erfindung bezieht sich auch auf einen Zuschnitt aus Wellpappe od.dgl. Faltrückstellkraft aufweisendem Material zum Herstellen einer Innenverpackung für die genannte Verpackung.
Eine gattungsgemäße Verpackung mit Innenverpackung ist zum Beispiel aus WO 00/53499 und US 5 678 695 bekannt. Basisflächen der Basiselemente liegen parallel zu Wandflächen der Außenverpackungen, und an steife Basisflächen der Basiselemente sind über Faltlinien Klappen oder Abschnitte angelenkt, die die Basisflächen in alle Raumrichtungen gegen Stoß abpolstern sollen. Insbesondere dann, wenn sehr leichte und empfindliche Güter, insbesondere Mini-Festplatten (HDs) für Notebooks zu verpacken sind, nämlich z.B. Gegenstände mit einem Gewicht zwischen ca. 50 und 150 g,
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entstehen Probleme. Denn aufgrund relativ geringen Gewichts können gewichtsmäßig leichte Güter beim Fall auch nur eine entsprechend geringere Energiemenge aufnehmen. Infolge geringer Energiemenge werden Polster oder Stützen der Innenverpackung beim Aufschlag nicht ausreichend komprimiert. Die Unzulänglichkeit kann insbesondere auch dann auftreten, wenn das Verpackungsgut schwer und besonders empfindlich ist, jedoch Fallhöhen gering bleiben. Es ist auch eine Verpackung bekannt geworden (DE 297 02 303), die für Verpackungsgut einen Inneneinsatz mit Polsterwänden umfaßt, die zu Wänden der Außenverpackung diagonal angeordnet sind. Abgesehen davon, daß das Verpackungsgut in einer solchen Verpackung keinen unverlierbaren Bestandteil der Innenverpackung bildet, man also keine selbständig handhabbare Innen-Verpackungseinheit erhält, sind zusätzliche separate Polster vorzusehen. Solche Polster müssen eine ausreichende Stärke von z.B. einigen Zentimetern aufweisen. Je stärker aber die Polster sind, desto geringer bleibt die Stoßabsorption für gewichtsmäßig relativ leichte Verpakkungsgüter. Infolgedessen wird eine das Verpackungsgut aufnehmende Basisfläche wenigstens gegen eine Flachseite der Außenverpackung relativ großflächig und damit für viele Stöße hart und damit unzureichend abgestützt. Zudem baut der Einsatz mit den Diagonalwänden aufwendig. Seine Handhabung ist erschwert. Eine noch andere bekannte Verpackung (EP 0 403 514) umfaßt in Innenecken einer Außenverpackung angeordnete, mit Folie bespannte Membranteile, zwischen denen das Verpackungsgut schwebend eingefügt wird. Eine solche Verpackung umfaßt eine Mehrzahl von zu positionierenden Einzelteilen. Sie ist aufwendig sowie kostenintensiv in Herstellung und Anwendung.
Der Erfindung liegen die Ziele zugrunde, eine Verpackung der genannten Art zu schaffen, deren Stoßschutz bei geringen Stoßkräften und/oder für gewichtsmäßig besonders leichte Verpackungsgüter verbessert sein soll. Insbesondere soll die Verpackung für besonders empfindliche oder zerbrechliche Teile wie insbesondere Mini-Festplatten (Hard Disks) verwendbar sein. Sie soll zudem kostengünstig, insbesondere in maschineller Massenproduktion, herstellbar und einfach anwendbar sein. 30
Erfindungsgemäß werden die genannten Ziele in Verbindung mit den Merkmalen der eingangs genannten Verpackung dadurch erreicht, daß das Basiselement der Innenverpackung in der Außenverpackung in Schräglage über wenigstens Teilen von wenigstens
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zwei, zwischen sich jeweils eine Innenkante einschließenden Wänden der Außenverpackung angeordnet ist, wobei die Schräglage durch eine diagonale Richtung bestimmt, in der sich in der Längsdimension des Basiselements sowohl das steife Basisteil als auch in dessen Verlängerung die Stützteile erstrecken, wobei die Stützteile in Bereiche diagonal gegenüberliegender Kante in der Außenverpackung hinein gerichtet sind, dort nach Maßgabe einer Diagonallänge des Basiselements an der Außenverpackung festliegen und in der Diagonalrichtung Stützkraft aufnehmen, wobei das Basiselement mit dem Basisteil und den Stützteilen über die gesamte Diagonallänge durchgehend tragsteif ausgebildet ist. Die erfindungsgemäße Verpackung stellt für alle Raumrichtungen eine zuverlässige Stoßdämpfung sicher, und zwar auch bei nur relativ geringen Stoßkräften und für besonders zerbrechliche Teile, die beim Aufschlag infolge geringer Masse entsprechend geringe Kraft übertragen. Dies gelingt im wesentlichen dadurch, daß das Basiselement der Innenverpackung in Schräglage gegenüber Innenecken der Außenverpackung angeordnet wird, in Schrägrichtung unverlierbar zwischen zwei andere Innenecken der Außenverpackung gesetzt ist und, in den Dimensionen des Basiselements gegen Stoß gesichert, an der Basisfläche des Basiselements befestigt ist. Infolge dieser Anordnung sind die Hauptflächen des Verpackungsgutes schräg zu den Wänden der Außenverpackung gerichtet. Infolgedessen werden in besonders wirksamer Weise Kanten und Ecken der Außenverpackung zur Stoßabsorption genutzt, wobei erfindungsgemäß eine großflächige Stoßkraftanlage bzw. -wirkung zwischen Verpackungsgut und Teilen der Verpackung vermieden ist. Die Erfindung macht sich zunutze, daß Ecken oder Kanten der Außenverpackung im Unterschied zu Flächenteilen der Verpakkung leichter deformierbar bzw. eindrückbar sind, so daß diese Stellen der Verpackung besonders stoß- bzw. energieabsorbierend wirken. Da in der Diagonalrichtung des Basiselements dessen Enden zumindest im wesentlichen in zugehörige Innenecken in der Außenverpackung gerichtet sind und dort formschlüssig einfassen, werden insbesondere geringe Stoßkräfte auch dann zufriedenstellend absorbiert, wenn die Verpackung auf eine harte Flächenseite fallt. Es ist wesentlich, daß das flache Basiselement in maßgeblicher Stütz-Diagonallänge durchgehend so steif ist, daß das flache Basiselement unter normalem Gewicht des Verpackungsguts zumindest weitgehend durchbiegungsfrei bleibt. Im ganzen ist eine sehr einfache Verpackung erreicht, die mit hoher Geschwindigkeit insbesondere auch maschinell gepackt wird, die mit relativ geringen Kosten herstellbar ist und hohe Transportsicherheit für das Verpackungsgut gewährleistet. Das · .··.: :··· .**. .**. *· · ··
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Verpackungsmaterial beansprucht nur geringen Platzbedarf. Das bevorzugt aus Wellpappe und Folie bestehende Verpackungsmaterial ist leicht und umweltfreundlich zu entsorgen.
Besonders vorteilhaft sind die Stützteile derart in das Basiselement integriert, daß die Stützteile unter in der Diagonalrichtung auftretender Stoßkraft gegen Rückstellkraft elastisch ausweichen, wodurch das Basiselement in seiner Stütz-Diagonallänge elastisch komprimiert wird.
In besonders bevorzugter Gestaltung ist zwischen einem steifen Basisflächenabschnitt und wenigstens einem Stützteilflächenabschnitt ein Mittel zum elastischen Herausfedern des Stützteilflächenabschnitts aus einer Ebene des Basiselements ausgebildet, wobei das elastische Mittel unter in der Diagonalrichtung auftretender Stoßkraft wirkt und das Basiselement durch Herausstellen des Stützteilfächenabschnitts in seiner Diagonallänge elastisch komprimiert wird. Zweckmäßig kann das elastische Federmittel wenigstens eine Schwächungslinie insbesondere in Form einer Rillinie aufweisen, die unter in der Diagonalrichtung auftretender Stoßbelastung eine Verformung erzeugt, durch die der Stützteilflächenabschnitt aus der Ebene des Basiselements elastisch herausgestellt und bei Wegfall von Stoßbelastung in die Ebene des Basiselements zurückgestellt wird.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der die Basisfläche aufweisende mittlere Teil des Basiselements eine größere Steifigkeit als wenigstens eines der Stützteile aufweist. Hinsichtlich dieser Dimensionierung kann vorteilhaft wenigstens ein Stützteil jeweils an einem zugehörigen Diagonalende des Basiselements als flacher Teil im Unterschied zu einem das Verpackungsgut tragenden Profilkörper ausgebildet sein. Der Teil, der die Basisfläche aufweist, kann zweckmäßig dadurch versteift werden, daß eine längsseitig an die Basisfläche angelenkte Klappe unter letztere geklappt wird. Die Versteifungsklappe kann zweckmäßig einen gegen die Faltrichtung rückfedernden Abschnitt bilden, der durch ein um das Basiselement gelegtes Spannmittel, das das das Verpackungsgut fixierende Befestigungsmittel bildet, gegen Rückstellkraft verdrängt gehalten wird. In besonders bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung wird als Befestigungsmittel eine geschlossene Wickelfolie vorgesehen, die das Verpackungsgut und Teile des Basiselements straff einfaßt. Besonders zweckmäßig wird eine Stretchfolie aus Kunststoff
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od.dgl. Material verwendet. Der Wickel ist mit stoßschluckender Elastizität straff geschlossen, und das Verpackungsgut wird damit unverlierbar gehalten. Eine derartige Folien-Wickelumspannung und auch allgemeiner die Befestigung des Verpackungsguts an dem Basiselement mit elastischer Umspannung haben den besonderen Vorteil, daß das Verpackungsgut innerhalb der Innenverpackung eingefangen und damit an dem Basiselement selbst gegen Stoßkraft gehalten ist. Durch geeignete Einstellung von Folienspannung wird bei Stoßbelastung gezielt ein Verrutschen des Verpackungsguts zugelassen. Zum Beispiel kann eine HD-Notebookfestplatte bei einer Fallhöhe von ca. 800 mm einen Stoßabsorptionsweg von durchaus ca. 20 bis 30 mm in der Folienumspannung zurücklegen. In Kombination mit den in zugehörige Innenkanten der Außenverpackung eingreifenden Stützteilen, die bei Stoßbeanspruchung durch Verformung elastisch nachgeben, bildet die Innenverpackung ein besonders wirksames, von großflächiger Stoßkrafteinleitung befreites Doppeldämpfungselement.
Vorteilhaft kann die Stütz-Dianogallänge des Basiselements so lang vorgesehen sein, daß die Stützteile unmittelbar in Innenkanten einer vorzugsweise quaderförmigen Außenverpackung einfassen. Vorteilhaft können die Stützteile als Flachteile ausgebildet werden, die mit ihren endseitigen Flachkanten in die Längskanten einfassen.
Nach einer anderen Ausführungsform kann das Basiselement in seiner der Schräglage entsprechenden Stütz-Diagonallänge kürzer als der lichte Diagonalabstand zwischen zwei zugehörigen Innenkannten der Außenverpackung sein, wobei an wenigstens ein Stützteil ein Stütz- und Positionierungsabschnitt angelenkt ist, der, insbesondere unter flächiger Anlage an der Wand der Außenverpackung, in die zugehörige Innenkante der Außenverpackung einfaßt.
Eine zweckmäßige Gestaltung kann auch darin bestehen, daß die Verpackung ein Profilteil umfaßt, das in die Außenverpackung eingesetzt ist, wobei das Profilteil den Innenraum der Außenverpackung in wenigstens zwei Räume derart unterteilt, daß wenigstens ein Raum mit Innenkanten für die darin einfassenden Stützteile des Basiselements gebildet ist.
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Von besonderem Vorteil ist es, die Innenverpackung als Verpackungseinheit für eine HD-Notebookfestplatte vorzusehen. Solche Festplatten sind relativ klein und mit Gewichten zwischen ca. 50 und 150 g auch relativ leicht. HD-Festplatten müssen besonders geschützt werden, da sie sehr beschädigungsanfällig sind. Mit der erfindungsgemäßen Verpackung lassen sich die Anforderungen an eine stoßsichere sowie einfach und kostengünstig herstellbare Verpackung optimal erfüllen.
Ein für die Zwecke und Ziele der Erfindung besonders angepaßt ausgebildeter Zuschnitt zum Herstellen einer Innenverpackung der Verpackung besteht darin, daß der eine Längsdimension aufweisende Zuschnitt einen zentralen Flächenabschnitt zum Bilden des Basisteils des Basiselements sowie wenigstens einen an dem Basisflächenabschnitt angrenzenden, den Zuschnitt in seiner Längsdimension verlängernden, ein Stützteil bildenden Stützteil-Flächenabschnitt aufweist, wobei der zentrale Basisflächenabschnitt und jeder Stützteil-Flächenabschnitt Bestandteil eines in der Längsdimension des Zu-Schnitts durchgängig Tragsteifigkeit aufweisenden ebenen Flächenteils sind, daß der flachliegende Zuschnitt in seiner Längsdimension mit einer Länge ausgebildet ist, die einer Stütz-Diagonallänge des aus dem Zuschnitt gebildeten Basiselements in zugehöriger Außenverpackung zur Schräglagerung des Basiselements entspricht und daß der zentrale Basisflächenabschnitt durch einen Schwächungsbereich in wenigstens einen Stützteil-Flächenabschnitt übergeht, wobei der Schwächungsbereich unter in Richtung der Zuschnitt-Längsdimension ausgeübtem Druck eine Verformung in dem Zuschnittsflächenteil erzeugt, die den Stützteil-Flächenteilabschnitt zum Komprimieren der Längsdimension des aus dem Zuschnitt gebildeten Basiselements gegen federnde Rückstellkraft aus der Ebene des Flächenteils herausfedern läßt.
Der Schwächungsbereich des Zuschnitts kann zweckmäßig durch wenigstens eine Rillinie gebildet werden, wobei der Stützteil-Flächenabschnitt mit der Rillinie vorteilhaft V-förmig in den zentralen Basisabschnitt mit letzterem zugewandter Spitze des V-Winkels übergeht.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Zuschnitts besteht darin, daß der Zuschnitt zwei an dem Basisflächenabschnitt gegenüberliegende Längsklappen aufweist und daß wenigstens in einem Endbereich des Basisabschnitts zwischen den beiden Längsklappen
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wenigstens eine Lochausnehmung derart ausgebildet ist, daß zwischen jeder Lochausnehmung und jedem benachbarten Anlenkende der Längsklappe der Schwächungsbereich zur elastischen Druckverformung des Flächenteils entsteht, wobei der Zuschnitt vorzugsweise eine quer zu seiner Längsdimension verlaufende Welle aufweist.
Auf die genannten und weitere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Unteransprüche gerichtet, und besonders zweckmäßige und vorteilhafte Ausbildungsformen und -möglichkeiten der Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung der in der schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Verpackung mit in diagonaler Anordnung
eingesetzter und ausgebildeter Innenverpackung in Diagonalansicht,
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Fig. 2-4 die Innenverpackung der Fig. 1 in Längsansicht, Queransicht und Draufsicht,
Fig. 5 einen erfindungsgemäßen Zuschnitt zur Bildung der Innenverpak-
kung gemäß Fig. 1 bis 3 und
Fig. 6 und 7 in diagonaler Queransicht weitere Ausführungsformen erfindungsgemäßer Verpackungen.
Gemäß Fig. 1 umfaßt eine erfindungsgemäße Verpackung 1 eine Außenverpackung 2, in die in diagonaler Schräglage eine Innenverpackung 3 eingesetzt ist. Wie aus Fig. 1 bis 3 ersichtlich, wird die Innenverpackung 3 durch ein Basiselement 31 in Form eines Trays, ein daran fixiertes flaches Verpackungsgut 32, insbesondere eine Miniatur-Festplatte sowie ein Befestigungsmittel gebildet. Bei dem Befestigungsmittel handelt es sich um eine Bahn aus Folie, die im Wickel 33 schraubenförmig um das Basiselement 31 und das Verpackungsgut 32 gewickelt ist.
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Die Außenverpackung 2 ist in Form eines quaderförmigen Behälters mit Seitenwänden 22, 24, 29, einer Bodenwand 23 und einer oberen Wand, z.B. als Deckelklappe, vorgesehen. Die Außenverpackung besteht aus stoßabsorbierendem Material in Form von Wellpappematerial.
Kernstück der Innenverpackung 3 ist ein aus Wellpappematerial bestehender Zuschnitt 4, der in Fig. 5 dargestellt ist. Dieser umfaßt einen zentralen rechteckigen Basisflächenabschnitt 40, Stützteil-Flächenabschnitte 41, 42 und Klappenabschnitte 43, 44. Der Zuschnitt weist eine Längsdimension mit der Länge L auf. In der Längsdimension L erstreckt sich der Basisflächenabschnitt 40 lang, und an seinen Querenden geht er jeweils in die gleichen, im wesentlichen rechteckigen schmalen Stützabschnitte 41,42 über. Längsseitig sind an den Basisflächenabschnitt 40 die im wesentlichen rechteckigen, schmalen Klappen 43, 44 mittels Faltlinien 45 angelenkt. Die Klappen 43, 44 erstrecken sich über die gesamte Länge des zentralen Basisflächenabschnitts 40. Die Stützteil-Flächenabschnitte 41, 42 stehen querseitig an dem Zuschnitt 4 über.
Der zentrale Flächenabschnitt 40 und die Stützteil-Flächenabschnitte 41, 42 sind integrale, das heißt einstückige Bestandteile eines die Länge L aufweisenden Flächenelements 400 des Zuschnitts 4. Das in der Zuschnittsfläche ebene Flächenelement 400 ist durchgehend über die Länge L tragsteif, indem es den Basisflächenabschnitt 40 und die Flächenabschnitte 41, 42 jeweils als steife Flächenabschnitte, die auch steif ineinander übergehen, integriert. Allerdings geht der zentrale Basisflächenabschnitt 40 durch einen bis zu einem bestimmten Grad Steifheit belassenden Schwächungsbereich jeweils in den Stützteil-Flächenabschnitt 41, 42 über. Die Schwächungsbereiche bilden federelastische Sollbiegestellen.
Jeder Schwächungsbereich ist durch eine Schwächungslinie in Form einer Rillinie 51 gebildet, und jeder Flächenabschnitt 41, 42 geht mit der Rillinie 51 unter stumpfem Winkel V-förmig in den zentralen Basisflächenabschnitt über. Jede Rillinie 51 verläuft jeweils von den benachbarten Anlenkenden der Längsklappen 43, 44 zu einer Lochausnehmung 52, die im Bereich der stumpfwinkligen Spitze der Rillinie 51 in den Zuschnitt 4 eingebracht worden ist. Der Zuschnitt 4 weist eine zu seiner Längsdimension bzw. zu den Faltlinien 45 stehende Welle 47 auf.
DE 203 Oh 509 U1
Um die Innenverpackung gemäß Fig. 2 bis 4 herzustellen, werden die Klappenabschnitte 43, 44 unter den Basisflächenabschnitt 40 geschlagen. Diese Faltung geschieht gegen ferderelastische Rückstellkraft des Wellpappematerials, so daß die Klappenabschnitte 43, 44 unter Bildung von spitzen Kantenwinkeln an der Unterseite des Basisflächenabschnitts 40 längs der Anlenklinie 45 elastisch zurückfedern. Auf den Basisflächenabschnitt 40 wird das Verpackungsgut 32 aufgesetzt. Der Wickel 33 wird über den Großteil der Länge des Flächenelements 400 mit relativ steiler Steigung und geringfügiger Überlappung einer spannbaren und elastisch dehnbaren Wickelfolie hergestellt, wobei er querseitig über die Enden der Klappenabschnitte 43, 44 hinaus bis in die Stützteil-Flächenabschnitte 41, 42 hineinragt. Dadurch entsteht die Innenverpackung 3 als selbständig handhabbare, formsteife Einheit.
Man erhält die Innenverpackung 3 mit dem Basiselement 31. Ein Basisteil 310 wird durch den Basisflächenabschnitt 40 gebildet. Stützteile 311,312 des Basiselements 31 entstehen durch die Stützteil-Flächenabschnitte 41, 42 des Zuschnitts 4, und die unter den Basisteil 310 geschlagenen Klappenabschnitte 43, 44 bilden Versteifungsklappen 313, 314 des Basiselements 31. Im Ausfuhrungsbeispiel der Fig. 1 bis 5 ist die Länge L des Zuschnitts 4 gleich der Länge des formsteifen Basiselements 31 bzw. der Innenverpackung 3.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, weist die Außenverpackung zwei sich diagonal gegenüberliegende Innenkanten 25, 26 auf. Die Länge L des Basiselements 31 ist gleich dem Innenabstand der Innenkanten 25,26. Das Basiselement 31 erhält damit eine Diagonallänge DL, die so groß ist, daß die Stützteile 311,312 unmittelbar in die Innenkanten 25, 26 der Außenverpackung 2 einfassen. Endseitige Flachkanten 300 der Stützteile 311, 312 greifen in sattem Sitz in die Innenkanten 25, 26 ein, so daß die Innenverpackung 3 in der Außenverpackung im Paßsitz fixiert ist. In der dadurch erzielten Schräglage erstreckt sich die Innenverpackung 3 über die Wandpaare 21, 24 und 22, 23 bzw. über die durch diese Wände eingeschlossenen Innenkanten 27 und 28. Das Basiselement 31 liegt mit seinen in Richtung D sich erstreckenden Längsseiten satt an den Wänden 29 der Außenverpackung 2 an.
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Jede Rillinie 51 des beschriebenen Zuschnitts 4 ist Bestandteil eines Federmittels 5 zum elastischen Herausstellen der Stützteil-Flächenabschnitte 41, 42 durch Aufwölben oder -biegen aus der Ebene des Flächenelements 400 des Basiselements 31. Das elastische Mittel 5 wirkt unter Stoßkraft, die in der Schräglage entsprechender Diagonalrichtung D des Basiselements 31 auf die Kanten 3 00 der Stützteile 311,312 wirkt. Derartige Stoßkräfte entstehen, wenn die Verpackung 1 mit Richtungskomponenten Kl auf die Außenseiten der Kanten 25, 26 fällt. Die Stützteile 311, 312 schwenken dann gegen elastische Rückstellkraft um den Bereich gedachter Linien 48 (Fig. 5) nach oben oder unten in Richtungen F aus der Fläche des Flächenabschnitts 40 heraus. Dies ist die Folge einer Flächenverformung, nämlich im Ausführungsbeispiel einer elastischen Materialaufwölbung im Flächenbereich des aus der Faltlinie 51 und der gedachten Linie 48 gebildeten Dreiecks. Man erkennt, daß auch die Löcher 52 Bestandteile des Federmittels 5 sind, da sie durch Anordnung und Größe zum Maß der elastischen Aufwölbung beitragen. Auch die um die Bereiche der Rillinien 51 gespannte Folie des Wickels 33 kann zweckmäßig einen Bestandteil 53 des Federmittels zum elastischen Herausstellen der Stützteil-Flächenabschnitte 41, 42 sein.
Das Basiselement 31 wird in seiner Diagonallänge DL elastisch komprimiert und damit vorübergehend verkürzt, wenn die Stützteile 311,312 unter in der Diagonalrichtung D auftretender Stoßkraft gegen Rückstellkraft elastisch ausweichen. Durch dieses Biegeverhalten der Stützteile 311,312 federt das Basiselement 31 bei Stoßeinwirkung in die Bereiche der Innenkanten 25, 26 der Außenverpackung 2 hinein. Zu dieser Funktion trägt bei, daß die Kartonflächen der Teile aus gedeckter Wellpappe sehr gut aneinander gleiten.
Von Bedeutung ist in der beschriebenen, besonders bevorzugten Ausführungsforrn, daß die Rillinien 51 bei Verwendung ausreichend fester Papiere und bei normaler Fallbelastung nicht zerstört werden. Dies hat zur Folge, daß die Innenverpackung 3 nach ihrem Einfedern in die Innenkanten 25, 26 zuverlässig wieder in ihre Ausgangsposition, das heißt in die Flachform gemäß Fig. 1 und 2 zurückkehrt. Dies wird in Verbindung mit dem ebenfalls elastisch rückfedernden Innenkanten 25, 26 der Außenverpackung 2 erreicht. Infolgedessen sind Stoßbelastungen in Diagonalrichtung D mehrfach ohne Zerstörung der Innen-/Außenverpackung möglich. Man erkennt aus Fig. 1 auch, daß die in
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diagonaler Schräglage angeordnete Innenverpackung 3 bei Fallrichtungen mit Komponenten K2 besonders gut durch die Bereiche der Kanten 27, 28 geschützt ist, da diese Kanten- bzw. Eckbereiche zur Stoßabsorption besonders ausgeprägt beitragen. Gegebenenfalls erfährt das über die Länge DL durchgehend tragsteife Basiselement 31 in der Diagonalrichtung D überhaupt keine elastische Verkürzung. Zusätzlich zu den zu den Kanten 27,28 gehörenden stoßabsorbierenden Bereichen der Außenverpackung 2 können die in Richtungen F auffederbaren Stützteile 311,312 wirken. In weiterer Kombination kann die Folie des Befestigungswickels 33 so eingestellt und gewählt sein, daß bei Kantenfällen mit Richtungskomponenten Kl, K2 in Kombination zusätzlich eine Stoßabsorption dadurch stattfindet, daß das Verpackungsgut 32 in der Umwicklung elastisch ab und eingefangen wird. Für eine solche Stoßabsorption sorgt die elastische Umwicklung ohnehin, wenn die Verpackung 1 auf ihre quer zu den Wänden 21 bis 24 stehenden Stirnwände 29 fällt.
Gemäß dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist in die Außenverpackung 2 ein mit 90°-Wechselwinkeln 63 gebildetes Profilteil 6 eingesetzt. Es umfaßt eine lange Schenkelwand 64, die an der Wand 22 der Außenverpackung 2 anliegt und in die Kante 25 einfaßt. Es umfaßt eine zweite kurze Schenkelwand 65, die an der Wand 24 der Umverpackung 2 anliegt und in die Kante 26 einfaßt. Infolgedessen unterteilt eine zwischen den Wänden 64, 65 sich erstreckende Wand 60 die Außenverpackung in einen großen Raum 61 und einen kleinen Raum 62. In dem Raum 61 erstreckt sich die Innenverpakkung in diagonaler Schräglage zwischen einer Innenecke 26' und der Innenecke 25. Der Raum 62 kann zweckmäßig als Beipackfach der Verpackung 1 genutzt werden.
Fig. 7 zeigt eine erfindungsgemäße Verpackung, in der das Basiselement 31 in seiner der Schräglage entsprechenden Stütz-Diagonallänge DL kürzer als der lichte Diagonalabstand zwischen den beiden Innenkanten 25, 26 der Außenverpackung 1 ist. An jeden Stützteil 311, 312 ist querseitig jeweils ein Stütz- und Positionierungsabschnitt 315, 316 angelenkt. Diese sind so angeordnet und dimensioniert, daß sie flächig an der Wand 22 bzw. an der Wand 24 der Außenverpackung 2 anliegen. Sie fassen in die zugehörigen Innenkanten 25, 26 der Außenverpackung ein.
Claims (17)
1. Verpackung (1) zur gepolsterten, versandgeeigneten stoßgeschützten Unterbringung von Verpackungsgut (32), umfassend dadurch gekennzeichnet, daß das Basiselement (31) der Innenverpackung (3) in der Außenverpackung (2) in Schräglage über wenigstens Teilen von wenigstens zwei, zwischen sich jeweils eine Innenkante (27, 28) einschließenden Wänden (21, 22; 23, 24) der Außenverpackung (2) angeordnet ist, wobei die Schräglage durch eine diagonale Richtung (D) bestimmt, in der sich in der Längsdimension (L) des Basiselements (31) sowohl das steife Basisteil (310) als auch in dessen Verlängerung die Stützteile (311, 312) erstrecken, wobei die Stützteile (311, 312) in Bereiche diagonal gegenüberliegender Innenkanten in der Außenverpackung (2) hinein gerichtet sind, dort nach Maßgabe einer Diagonallänge (DL) des Basiselements (31) an der Außenverpackung (2) festliegen und in der Diagonalrichtung (D) Stützkraft aufnehmen, wobei das Basiselement (31) mit dem Basisteil (310) und den Stützteilen (311, 312) über die gesamte Diagonallänge (DL) durchgehend tragsteif ausgebildet ist.
a) eine Außenverpackung (2) mit Innenkanten (25, 26) zwischen benachbarten Wänden (21-24, 60) in der Außenverpackung (2) und
b) eine eine selbständig handhabbare Einheit bildende, im Paßsitz in der Außenverpackung (2) angeordnete Innenverpackung (3), umfassend
a) ein Längsdimension (L) und Querdimension aufweisendes Basiselement (31), das aus einem Zuschnitt (4), der aus faltbarem Material wie insbesondere Wellpappe besteht, gebildet ist, wobei das Basiselement (31) an gegenüberliegenden Querenden jeweils wenigstens ein integriertes Stützteil (311, 312) aufweist, mit dem es gegen die Außenverpackung (2) abgestützt und in dieser im Paßsitz fixiert ist, und wobei das Basiselement (31) einen steifen Basisteil (310) aufweist, der sich in der Längsdimension (L) des Basiselements (31) erstreckt und an der das Verpackungsgut (32) fixiert ist,
b) das Verpackungsgut (32) und
c) ein an dem Basisteil (310) angeordnetes, das Verpackungsgut (32) an diesem fixierendes Befestigungsmittel (33),
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Stützteil (311, 312) unter in der Diagonalrichtung (D) auftretender Stoßkraft gegen Rückstellkraft elastisch ausweicht, wodurch das Basiselement (31) in seiner Diagonallänge (DL) elastisch komprimiert wird.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Basiselement (31) durchgehend über seine Diagonallänge (DL) ein wenigstens im wesentlichen ebenes, tragsteifes Flächenelement (400) aufweist, das durch die Stützteile (311, 312) bildende steife Flächenabschnitte (41, 42) und einen den steifen Basisteil (310) bildenden zentralen Basisflächenabschnitt (40) gebildet ist.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwischen dem steifen Basisflächenabschnitt (40) und einem Stützteilflächenabschnitt (41, 42) ein Mittel (5) zum elastischen Herausstellen des Stützteilflächenabschnitts (41, 42) aus der Ebene des Flächenelements (40) ausgebildet ist, wobei das elastische Mittel (5) unter in der Diagonalrichtung (D) auftretender Stoßkraft wirkt und das Basiselement (31) durch Ausweichen des Stützteilflächenabschnitts (41, 42) in der Diagonallänge (DL) elastisch komprimiert wird.
5. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Mittel (5) wenigstens eine Schwächungslinie insbesondere in Form einer Rillinie (51) aufweist, die unter in der Diagonalrichtung (D) auftretender Stoßbelastung eine Verformung erzeugt, durch die der Stützteilflächenabschnitt (41, 42) aus der Ebene des Flächenelements (40) elastisch herausgestellt und bei Wegfall von Stoßbelastung in die Ebene des Flächen-Basiselements (310) zurückgestellt wird.
6. Verpackung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Mittel (5) eine elastische Umspannung (53) umfaßt, die im Übergangsbereich zwischen dem Basisflächenabschnitt (40) und dem Stützteilflächenabschnitt (41, 42) um das Basiselement (31) gelegt ist, wobei die Umspannung (53) vorteilhaft das das Verpackungsgut (32) an dem Basisflächenabschnitt (40) fixierende Befestigungsmittel (33) ist.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisteil (310) des Basiselements (31) steifer als wenigstens eines der Stützteile (311, 312) ausgebildet ist.
8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisteil (310) eine Basisfläche aufweist, an die längsseitig wenigstens eine in der Diagonalrichtung (D) mit der Basisfläche (310) sich erstreckende Klappe (313, 314) angelenkt ist, die zur Versteifung des Basisteils (310) unter die Basisfläche (310) gefaltet ist, wobei die Versteifungsklappe (313, 314) vorteilhaft einen gegen die Faltrichtung rückfedernden Abschnitt bildet, der durch ein um das Basiselement (31) gelegtes Spannmittel, das das das Verpackungsgut (32) fixierende Befestigungsmittel (33) bildet, gegen Rückstellkraft verdrängt gehalten wird.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das das Verpackungsgut (32) fixierende Befestigungsmittel (33) eine vorzugsweise in Form eines Wickels angebrachte Folie ist, die das Verpackungsgut und Teile des Basiselements (31) straff einfaßt.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der Außenverpackung (2) zwei sich diagonal gegenüberliegende Innenkanten (25, 26) vorgesehen sind und daß die Stütz-Diagonallänge (DL) des Basiselements (31) so lang ausgebildet ist, daß die Stützteile (311, 312) unmittelbar in die Innenkanten (25, 26, 26') einfassen, wobei die Stützteile (311, 312) vorzugsweise durch Flachteile des Basiselements (31) gebildet sind, die mit ihren endseitigen Flachkanten (300) in die Innenkanten (25, 26) einfassen.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der Außenverpackung (2) zwei sich diagonal gegenüberliegende Innenkanten (25, 26) vorgesehen sind, daß das Basiselement (31) in seiner der Schräglage entsprechenden Stütz-Diagonallänge (DL) kürzer als der lichte Diagonalabstand zwischen zwei zugehörigen Innenkanten (25, 26) ist und daß an wenigstens ein Stützteil (311, 312) ein Stütz- und Positionierungsabschnitt (315, 316) angelenkt ist, der, insbesondere unter flächiger Anlage an der Wand (21, 24) der Außenverpackung (2), in die zugehörige Innenkante (25, 26) der Außenverpackung (2) einfaßt.
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1) ein Profilteil (6) umfaßt, das in die Außenverpackung (2) eingesetzt ist, wobei das Profilteil (6) den Innenraum der Außenverpackung (2) in wenigstens zwei Räume derart unterteilt, daß wenigstens ein Raum (61) mit den Innenkanten (25, 26, 26') für die darin einfassenden Stützteile (31 l, 312) des Basiselements (31) gebildet ist.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Verpackungsgut (32) eine Mini-Festplatte eines Computers ist.
14. Zuschnitt (4) aus Wellpappe od. dgl. Falt-Rückstellkraft aufweisendem Material zum Herstellen einer Innenverpackung (3) für eine Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Längsdimension (L) aufweisende Zuschnitt (4) einen zentralen Flächenabschnitt (40) zum Bilden des Basisteils (310) des Basiselements (31) sowie wenigstens einen an den Basisflächenabschnitt (40) angrenzenden, den Zuschnitt (4) in seiner Längsdimension (L) verlängernden, ein Stützteil (311, 312) bildenden Stützteil-Flächenabschnitt (41, 42) aufweist, wobei der zentrale Basisflächenabschnitt (40) und jeder Stützteil-Flächenabschnitt (41, 42) Bestandteil eines in der Längsdimension (L) des Zuschnitts (4) durchgängig Tragsteifigkeit aufweisenden ebenen Flächenteils (400) sind, daß der flachliegende Zuschnitt (4) in seiner Längsdimension (L) mit einer Länge ausgebildet ist, die einer Stütz-Diagonallänge (DL) des aus dem Zuschnitt (4) gebildeten Basiselements (31) in zugehöriger Außenverpackung (2) zur Schräglagerung des Basiselements (31) entspricht, und daß der zentrale Basisflächenabschnitt (40) durch einen Schwächungsbereich in wenigstens einen Stützteil-Flächenabschnitt (41, 42) übergeht, wobei der Schwächungsbereich unter in Richtung der Zuschnitt-Längsdimension (L) ausgeübtem Druck eine Verformung in dem Zuschnittsflächenteil (400) erzeugt, die den Stützteil-Flächenteilabschnitt (41, 42) zur Längenkomprimierung des aus dem Zuschnitt (4) gebildeten Basiselements (31) gegen federnde Rückstellkraft aus der Ebene des Flächenteils (400) herausfedern läßt.
15. Zuschnitt nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwächungsbereich durch wenigstens eine Rillinie (51) gebildet ist, wobei der Stützteil-Flächenabschnitt (41, 42) mit der Rillinie (51) vorzugsweise V-förmig in den zentralen Basisflächenabschnitt (40) mit letzterem zugewandter Spitze des V-Winkels übergeht.
16. Zuschnitt nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß an den Basisabschnitt (40) wenigstens ein Klappenabschnitt (43, 44) angelenkt ist, der im unter den Basisflächenabschnitt (40) geklappten Zustand dem Basisflächenabschnitt (40) eine größere Tragsteifigkeit als wenigstens einem Stützteil-Flächenabschnitt (41, 442) verleiht, wobei vorzugsweise an gegenüberliegenden Längsseiten des Zuschnitts (4) an den Basisflächenabschnitt (40) Längsklappen (43, 44) angelenkt sind.
17. Zuschnitt nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (4) die gegenüberliegenden Längsklappen (43, 44) aufweist und daß wenigstens in einem Endbereich des Basisabschnitts (40) zwischen den beiden Längsklappen (43, 44) wenigstens eine Lochausnehmung (52) derart ausgebildet ist, daß zwischen jeder Lochausnehmung (52) und jedem benachbarten Anlenkende der Längsklappe (43, 44) der Schwächungsbereich zur elastischen Druckverformung des Flächenteils (400) entsteht, wobei der Zuschnitt (4) vorzugsweise eine quer zu seiner Längsdimension (L) verlaufende Welle (47) aufweist.
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| DE20304509U DE20304509U1 (de) | 2003-03-15 | 2003-03-15 | Verpackung zur gepolsterten, versandgeeigneten stoßgeschützten Unterbringung von Verpackungsgut |
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|---|---|---|---|
| DE20304509U DE20304509U1 (de) | 2003-03-15 | 2003-03-15 | Verpackung zur gepolsterten, versandgeeigneten stoßgeschützten Unterbringung von Verpackungsgut |
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Family Applications (1)
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| DE20304509U Expired - Lifetime DE20304509U1 (de) | 2003-03-15 | 2003-03-15 | Verpackung zur gepolsterten, versandgeeigneten stoßgeschützten Unterbringung von Verpackungsgut |
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