DE20304481U1 - Elastisches Lager mit einem starren Rahmen und einer an dem Rahmen gelagerten Federanordnung aus Elastomerwerkstoff - Google Patents
Elastisches Lager mit einem starren Rahmen und einer an dem Rahmen gelagerten Federanordnung aus ElastomerwerkstoffInfo
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Description
Elastisches Lager mit einem starren Rahmen und einer an dem Rahmen gelagerten Federanordnung aus Elastomerwerkstoff
Die Erfindung bezieht sich auf ein elastisches Lager mit einem starren Rahmen und einer an dem Rahmen gelagerten Federanordnung aus Elastomerwerkstoff nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Ein elastisches Pendellager, bei dem eine Lagerbuchse für ein dynamisch beanspruchtes Funktionsteil als Schwenklagerbuchse ausgebildet ist und bei dem eine weitere als Schwenklagerbuchse ausgebildete Lagerbuchse für ein abstützendes Bauteil vorgesehen ist, ist aus der DE 198 31 114 A1 bekannt. Die beiden Schwenkachsen der beiden Schwenklagerbuchsen verlaufen parallel zueinander. Dies
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ermöglicht statische Relativlageveränderungen des dynamisch beanspruchten Funktionsteils relativ zu dem abstützenden Bauteil unter relativer Verschwenkung des Pendellagers. Die Federanordnung aus Elastomerwerkstoff greift mit Federarmen seitlich an dem starren Rahmen an und stützt die Schwenklagerbuchse für das dynamisch beanspruchte Funktionsteil innerhalb einer großen Ausnehmung in dem Rahmen mit Abstand zu den Begrenzungen der Ausnehmung elastisch ab. Der Rahmen dient dabei als Verliersicherung für einen in die Schwenklagerbuchse eingreifenden Lagerbolzen des dynamisch beanspruchten Funktionsteils. Er erstreckt sich überdies in Höhenrichtung von der Federanordnung aus Elastomerwerkstoff nach oben bis zu der Schwenklagerbuchse für das abstützende Bauteil. Dieser Höhenunterschied der beiden Schwenklagerbuchsen wird also nicht durch Elastomerwerkstoff überwunden, was bei Einsatz von hochwertigem Silikonkautschuk, welcher in Umgebungen mit höheren Temperaturen erforderlich sein kann, Kostenvorteile bringt. Die Schwenklagerbuchse für das abstützende Bauteil ist in einem geschlossenen Ring des Rahmens aus den Ring auskleidendem Elastomerwerkstoff ausgebildet. Der gesamte starre Rahmen besteht dabei aus einem gebogenen Metallband dessen freie Enden zur Ausbildung des geschlossenen Rings ineinander greifen. Dieser starre Rahmen des bekannten elastischen Lagers erweist sich trotz seines einfachen Ausgangsmaterials als kostspielig in der Herstellung. Zudem sind die Möglichkeiten seiner Formgebung begrenzt und er weist auch bei Profilierung des Metallbands nicht die Formsteifigkeit auf, wie sie beispielsweise für eine definierte Seitenführung senkrecht zur Haupterstreckungsebene des bekannten Pendellagers häufig gewünscht wird. Zudem besteht die Gefahr eines unbeabsichtigten Öffnens des Rahmens, indem der Ring der ineinandergreifenden freien Enden des Metallbands auseinander gezogen wird.
Ein weiteres elastisches Pendellager ist aus der EP 0 908 345 A2 bekannt. Hier ist die Schwenklagerbuchse für das abstützende Bauteil innerhalb derselben Ausnehmung in dem Rahmen angeordnet, wie die die Schwenklagerbuchse für das dynamisch beanspruchte Funktionsteil dort abstützende Federanordnung aus Elastomerwerkstoff. Der Rahmen weist überhaupt nur eine einzige Ausnehmung auf und besteht dabei aus einem Rohrabschnitt. Der als starrer Rahmen verwendete Rohrabschnitt weist nur eine geringe Funktionalität auf.
Aus der DE 197 48 824 A1 ist ein dem vorangehenden Stand der Technik weitgehend entsprechendes elastisches Pendellager bekannt, bei dem der einfache ringförmige Rahmen aus hartem Kunststoff ausgebildet ist, der durch seine Profilierung zwar in gewissem Maße verstärkt ist, aber kaum wirklich starr ist. Überdies weist er ebenfalls nur eine geringe Funktionalität auf.
Aus der DE 100 19 643 A1 ist ein elastisches Lager zur Aufhängung eines dynamisch beanspruchten Funktionsteils bekannt, bei dem zwei Schwenklagerbuchsen mit parallel zueinander verlaufenden Schwenkachsen jeweils in einen Federkörper aus Elastomerwerkstoff eingebettet sind, der von einem gemeinsamen Rahmen in zwei voneinander beabstandeten Ausnehmungen ringförmig umschlossen wird. Zur elastischen Abstützung des dynamisch beanspruchten Funktionsteils gegenüber einem abstützenden Bauteil werden die Schwenklagerbuchsen um senkrecht zu ihrer Schwenkachse verlaufende Achsen gegenüber dem gemeinsamen Rahmen parallel verschwenkt, wodurch die Federkörper in den Ausnehmungen des starren Rahmen verformt werden, um die nötigen Abstützkräfte aufzubringen. Der Rahmen dieses bekannten elastischen Lagers ist aus Metall gegossen. Konkret ist eine Zinkdruckgusslegierung angesprochen. Die Formsteifigkeit sowie die Funktionalität des Rahmens des bekannten elastischen Lagers sind hoch. Seine Herstellungskosten sind aber ebenfalls hoch. Insbesondere sind die Formwerkzeugkosten bei Spritzgusswerkzeugen sehr hoch, was sich bei allen Änderungen an dem Rahmen, um beispielsweise höhere Führungssteifigkeit in bestimmten Richtungen zu erzielen, unangenehm bemerkbar macht.
Aus der DE 196 54 189 A1 ist ein elastisches Festlager mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Schutzanspruchs 1 bekannt. Ein Festlager weist einen Rahmen auf, der ortsfest angebracht wird. Bei einem starren Rahmen ist damit der gesamte Rahmen ortsfest. Innerhalb des Rahmens ist eine Federanordnung aus Elastomerwerkstoff gelagert, die eine innerhalb einer Ausnehmung in dem Rahmen angeordnete Lagerbuchse für ein dynamisch beanspruchtes Funktionsteil elastisch abstützt. Im Gegensatz zu den bisher beschriebenen elastischen Lagern ist dieses Festlager nicht speziell für die Lagerung einer Abgasanlage an dem Fahrzeugboden
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eines Kraftfahrzeugs vorgesehen, sondern es dient beispielsweise als Motormontagesockel, Aufhängungslagerbuchse, Körpermontagesockel oder Differenzialmontagesockel für ein motorgetriebenes Kraftfahrzeug. Der starre Rahmen des elastischen Festlagers, das aus der DE 196 54 189 A1 bekannt ist, ist als Abschnitt eines Leichtmetallstrangprofils ausgebildet. Die Ausnehmung, in der die Lagerbuchse durch die Federanordnung gegenüber dem Rahmen abgestützt wird, ist dabei kreisförmig, d.h. sie wird von einem Zylindermantelabschnitt des Rahmens begrenzt. Eine besondere Funktionalität weist der Rahmen bei dem bekannten elastischen Festlager daher nicht auf. Die Federanordnung des bekannten elastischen Festlagers ist eine Gummihülse, die mit ihrem Außenumfang an den Rahmen und mit ihrem Innenumfang an die Lagerbuchse anvulkanisiert ist. Obwohl die Funktionalität des Rahmen uns bei dem bekannten elastischen Festlager nur gering ist, muss er für die Ausbildung von Befestigungspunkten für seine ortsfeste Anbringung neben dem Ablängen eines Abschnitts von einem Leichtmetallstrangprofil weiter bearbeitet werden. Konkret müssen Befestigungsbohrungen für seine ortsfeste Anbringung eingebracht werden.
Ein elastische Festlager zur Lagerung von Abgasanlagen am Fahrzeugboden von Kraftfahrzeugen ist beispielsweise aus der US 4,550,795 bekannt. Die zur schwingungsisolierenden Lagerung einer Abgasanlage notwendige Weichheit des elastischen Lagers wird auch bei einem elastischen Festlager durch Federarme zwischen dem Rahmen, der auch hier ebenfalls starr ausgebildet sein kann und der Lagerbuchse für die Abgasanlage erreicht. Der starre Rahmen des aus der US 4,550,795 bekannten elastischen Festlagers ist ein aus massivem Material gebogener, oben offener Metallbügel mit Befestigungsbohrungen in seinen beiden Endbereichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein elastisches Lager nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 aufzuzeigen, das für die Lagerung einer Abgasanlage an dem Fahrzeugboden eines Kraftfahrzeugs geeignet ist und trotz hoher Leistungsfähigkeit kostengünstig herstellbar ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch das elastische Lager mit den Merkmalen
des Schutzanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen des neuen elastischen Lagers sind in den Schutzansprüchen 2 bis 10 beschrieben.
Der starre Rahmen des neuen elastischen Lagers ist ausschließlich durch Ablängen des Abschnitts des Leichtmetallstrangprofils ausgebildet. Es reicht zur Herstellung des starren Rahmens tatsächlich aus, ein Leichtmetallstrangprofil in der Länge der gewünschten Tiefe des starren Rahmens abzulängen. Irgendwelche weitergehenden Bearbeitungen des Abschnitts des Leichtmetallprofils, bis vielleicht auf ein Entgraten oder Reinigen, finden nicht statt. Alle notwendigen Funktionalitäten des Rahmens werden ausschließlich durch das Leichtmetallprofil vorgegeben. Dennoch ist hier viel mehr an Funktionalitäten realisierbar, als im Stand der Technik von elastischen Lagern bei dem starren Rahmen bislang ausgenutzt wurde. Zugleich ist das neue elastische Lager durch die Federarme aus Elastomerwerkstoff, mit denen die Federanordnung die Lagerbuchse für das dynamisch beanspruchte Funktionsteil innerhalb der Ausnehmung gegenüber dem starren Rahmen elastisch abstützt, auf die besonderen Anforderungen an die Aufhängung einer Abgasanlage am Fahrzeugboden eines Kraftfahrzeugs abgestimmt. In der Summe ergibt sich damit ein elastisches Lager, das vergleichsweise sehr kostengünstig herstellbar ist, ohne dass dabei Abstriche bei der Leistungsfähigkeit des Lagers gemacht werden müssen.
Leichtmetallstrangprofile sind bereits bei relativ geringem Gewicht sehr formsteif ausbildbar. Dabei kann die Formsteifigkeit durch Querstreben noch erhöht werden, ohne dass hierdurch der Herstellungsaufwand für das Leichtmetallstrangprofil stark ansteigt. Ebenso können durch die Gestaltungsfreiheiten innerhalb der Querschnittsebene des Strangprofils dem starren Rahmen bei dem neuen Lager hohe Funktionalitäten zugeordnet werden. Auch Variationen dieser Funktionalitäten sind mit nur vergleichsweise geringen Kosten realisierbar. Typischerweise ist der Kostenaufwand für eine neue Spritzscheibe für die Herstellung eines Leichtmetallstrangprofils um mindestens eine Größenordnung kleiner als die Kosten für ein neues Formspritzwerkszeug zum dreidimensionalen Formspritzen. Eine Profilierung des Rahmens des neuen elastischen Lagers, um seine Formsteifigkeit weiter zu steigern, erweist sich als unnötig.
Das Leichtmetallstrangprofil ist typischerweise ein Aluminiumstrangguss- oder Strangpressprofil. Die genaue Legierungszusammensetzung kann sich dabei im Rahmen des Üblichen bewegen.
Anschläge für die Lagerbuchse können an dem Rahmen durch Bereiche des Leichtmetallstrangprofils ausgebildet sein. Beispielsweise kann ein solcher Anschlag an einer zusätzlichen Querstrebe des Leichtmetallstrangprofils vorgesehen sein.
Für eine Konkretisierung des neuen elastischen Lagers als Pendellager kann vorgesehen sein, dass eine zweite Lagerbuchse für ein abstützendes Bauteil innerhalb einer zweiten Ausnehmung in dem Rahmen angeordnet ist. D.h., der Rahmen weist dann mindestens zwei getrennte Ausnehmungen für die beiden Lagerbuchsen auf. Hierdurch kann insbesondere für die zweite Lagerbuchse gezielt für eine Seitenführung durch den Rahmen gesorgt werden.
Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn die zweite Lagerbuchse durch eine Auskleidung der zweiten Ausnehmung in dem Rahmen mit Elastomerwerkstoff ausgebildet ist. In der Richtung der gewünschten erhöhten Führungsstabilität der zweiten Lagerbuchse ist diese Auskleidung dünner auszulegen.
Besonders bevorzugt ist es in diesem Zusammenhang, wenn die zweite Ausnehmung durch mindestens einen zweiten Bereich des Rahmens begrenzt wird, der weder die äußeren Abmessungen des Rahmens definiert, noch gleichzeitig eine Ausnehmung in dem Rahmen begrenzt, in der Teile der Federanordnung aus Elastomerwerkstoff angeordnet sind. So kann dieser Bereich des Rahmens zur Abstimmung der Führungssteifigkeit für die zweite Lagerbuchse auf die zweite Lagerbuchse zu und von dieser weg verschoben werden, ohne dass andere Funktionalitäten des starren Rahmens hierdurch beeinflusst werden. Dies kann auch innerhalb eines unverändert bleibenden Vulkanisierwerkzeugs zum Anvulkanisieren der Federanordnung aus Elastomerwerkstoff und anderer Teile des neuen elastischen Lagers aus Elastomerwerkstoff erfolgen. Dies bedeutet, dass Änderungen des neuen elastischen Lagers allein durch die Veränderung des starren Rahmens möglich sind, welche sich durch Modifikationen der hierzu eingesetzten Spritzscheiben
kostengünstig realisieren lassen, ohne dass an irgendeiner anderen Stelle neue Werkzeugkosten auch nur in Form von Werkzeugänderungskosten anfallen.
Für eine alternative Konkretisierung des neuen elastischen Lagers als Festlager, bei dem der starre Rahmen für eine ortsfeste Lagerung vorzusehen ist, kann der Rahmen an seinem Außenumfang eine T-förmige Nut zum verdrehsicheren Aufnehmen eines unrunden Kopfs eines Befestigungselements aufweisen. Das Befestigungselement kann beispielsweise eine Befestigungsschraube sein. Die Befestigungsschraube kann einen üblichen sechseckigen Schraubenkopf haben, der in die T-förmige Nut seitlich und verdrehgesichert einschiebbar ist. Bevorzugt ist es jedoch, wenn die Schraube eine Hammerkopfschraube mit rechteckigen Abmessungen ist. Die T-förmige Nut wird in jedem Fall bereits durch das Leichtmetallprofil ausgebildet.
Der Rahmen kann an seinem Außenumfang weiterhin mindestens einen Führungssteg aufweisen, um ihn in einer Einbausituation an einer Führung definiert auszurichten. Beispielsweise kann auf beiden Seiten der Nut jeweils ein parallel zu der Nut verlaufender Führungssteg vorgesehen sein.
Besonders bevorzugt ist es, wenn am Außenumfang des Rahmens in den Bereichen auf beiden Seiten der Nut eine Anlagefläche ausgebildet ist und wenn der Rahmen zwischen der Anlagefläche und jedem über die Anlagefläche vorstehenden Führungssteg unter das Niveau der Anlagefläche verspringt. Dieser Versprung des Rahmens kann mit dem Elastomerwerkstoff aufgefüllt sein, der auch die Federanordnung ausbildet und der überdies einen Korrosionsschutzüberzug für den gesamten Rahmen bereitstellen kann. Durch die Auflagefläche des Rahmens und die angrenzenden Bereiche des Elastomerwerkstoffs zwischen den Führungsstegen wird so insgesamt ein Anlagebereich des neuen elastischen Lagers definiert, der die Sicherstellung eines dauerhaft spiegelfreien Sitzes des elastischen Lagers einfach macht.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert und beschrieben. Dabei zeigt
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Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform des Lagers, wobei mit gestrichelten Linien die Lage eines eingebetteten starren Rahmens eingezeichnet ist,
Fig. 2 eine isolierte Seitenansicht des starren Rahmens gemäß Fig. 1,
Fig. 3 einen perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform des elastischen Lagers,
Fig. 4 eine isolierte perspektivische Ansicht des starren Rahmens des elastischen Lagers gemäß Fig. 3 und
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines Befestigungselements für den starren Rahmen des elastischen Lagers gemäß Fig. 3.
Das elastische Lager 1 gemäß Fig. 1 weist einen in Fig. 2 separat dargestellten starren Rahmen 2 auf, der vollständig in Elastomerwerkstoff 3 eingebettet ist. Der Elastomerwerkstoff 3 bildet dabei eine Federanordnung 4 aus, welche eine ebenfalls aus dem Elastomerwerkstoff 3 ausgebildete Schwenklagerbuchse 5 gegenüber dem starren Rahmen 2 elastisch abstützt. Die Federanordnung 4 weist dazu zwei sich seitlich von der Schwenklagerbuchse 5 erstreckende Federarme 6 auf, die an dem starren Rahmen 2 angreifen. Die Schwenklagerbuchse 5 mit einer Schwenkachse 7 ist für einen Lagerbolzen eines dynamisch beanspruchten Funktionsteils vorgesehen, beispielsweise eine Abgasanlage eines Kraftfahrzeugs. Da im Bereich einer solchen Abgasanlage erhöhte Temperaturen auftreten, muss der Elastomerwerkstoff 3 thermisch möglichst stabil sein. Er ist hierzu typischerweise aus Silikonkautschuk 8 ausgebildet, der die erforderliche thermische Stabilität aufweist, aber vergleichsweise kostspielig ist. Der Elastomerwerkstoff 3 bildet weiterhin oberhalb der Schwenklagerbuchse 5 eine weitere Schwenklagerbuchse 9 aus, deren Schwenkachse 10 parallel zu der Schwenkachse 7 verläuft. Die Schwenklagerbuchse 9 dient zur Aufnahme eines Lagerbolzens eines abstützenden Bauteils, der beispielsweise am Fahrzeugboden angebracht ist, um die bereits angesprochene Abgasanlage aufzuhängen. Das elastische Lager 1 ist aufgrund der Schwenklagerbuchsen 5 und 9 mit den parallelen Schwenkachsen 7 und 10 als
Pendellager 11 ausgebildet, das in seinem Einsatz um die Schwenkachsen 7 und 10 pendeln kann, um beispielsweise thermische Längenänderungen einer Abgasanlage gegenüber dem Fahrzeugboden auszugleichen. Die Ausbildung der Schwenklagerbuchsen 5 und 9 aus Elastomerwerkstoff 3 stellt eine spielfreie Aufnahme von Lagerbolzen mit unterschiedlichem Außendurchmesser innerhalb eines Toleranzbereichs sicher. Es kommt insbesondere nicht zu Relativbewegungen einer Innenoberfläche der Schwenklagerbuchse gegenüber einer Außenoberfläche des jeweiligen Lagerbolzens.
Den in Fig. 2 separat dargestellten Rahmen 2 kommen bei dem elastischen Lager 1 gemäß Fig. 1 verschiedene Funktionen zu. Er dient beispielsweise als Verliersicherung, die auch beim Ausfall der Federanordnung 4, d.h. beispielsweise beim Reißen eines der Federarme 6 ein Herabfallen des in der Schwenklagerbuchse 5 angeordneten Lagerbolzens nach unten verhindert. Weiterhin hat der starre Rahmen 2 auch die Funktion, einen Höhenunterschied zwischen den Schwenklagerbuchsen 5 und 9 zu überbrücken, ohne hierfür viel von dem hochwertigen Silikonkautschuk 8 zu verbrauchen. Diese beiden Funktionen könnte der starre Rahmen 2 aber auch allein mit seinem äußeren ringförmigen Bereich 12 erfüllen. Eine höhere Funktionalität erhält der starre Rahmen 2 durch zwei Querstreben 13 und 14. Die obere Querstrebe 13 dient zur Begrenzung einer Ausnehmung 15 in dem Rahmen, in der der Elastomerwerkstoff 3 die Schwenklagerbuchse 9 gemäß Fig. 1 ausbildet. Durch den Verlauf der Querstrebe 13 kann die Steifigkeit der Seitenführung der Schwenklagerbuchse 9 innerhalb der Ausnehmung 15 zusätzlich zu der Tiefe des starren Rahmens 2 senkrecht zu der Zeichenebene gemäß Fig. 2 beeinflusst werden. Diese Beeinflussung hat keine Auswirkungen auf andere Funktionalitäten des starren Rahmens 2, da die Querstrebe 13 nicht zugleich eine Ausnehmung 16 in dem Rahmen 2 begrenzt, in der die Federanordnung 4 die Schwenklagerbuchse 5 gemäß Fig. 1 abstützt. Vielmehr gibt es noch eine dritte Ausnehmung 17 in dem Rahmen, die teilweise von den Querstreben 13 und 14 begrenzt wird und der keine direkte Funktion bei dem neuen Schwenklager zukommt. Die Querstrebe 14 begrenzt die Ausnehmung 16, in der gemäß Fig. 1 die Federanordnung 6 die Schwenklagerbuchse 5 elastisch abstützt, und sie bildet einen oberen Anschlag 18 für die Schwenklagerbuchse 5 in der Ausnehmung 16 aus. Ein
unterer Anschlag 19 wird von dem ringförmigen Bereich 12 des Rahmens 2 ausgebildet. Bei den Anschlägen 18 und 19 handelt es sich harte, d.h. nicht gepufferte Anschläge für die Schwenklagerbuchse 5. Dies ist jedoch unkritisch, weil die Schwenklagerbuchse 5 selbst aus Elastomerwerkstoff 3 ausgebildet ist und somit automatisch weich an den Anschlägen 18 und 19 anschlägt. Die vollständige Einbettung des Rahmens 2 in den Elastomerwerkstoff 3 gemäß Fig. 1 hat weniger eine Pufferfunktion für den Rahmen 2 als eine Korrosionsschutzfunktion. Die Birnenform des Rahmens 2 gemäß Fig. 2 ergibt sich aus der Abstimmung seines Außenumfangs, der dem Verlauf seines ringförmigen Bereichs 12 entspricht, an die Funktion des elastischen Lagers 1 als Pendellager 11. Die Schwenklagerbuchse 9 in der Ausnehmung 15 ist das Einzige, was sich im oberen Bereich des elastischen Lagers 1 befinden muss. Insofern kann das elastische Lager 1 in seinem oberen Bereich schmal gehalten werden. Unten hingegen beansprucht die Federanordnung 4 seitlichen Bauraum. Zur Herstellung des starren Rahmens 2 gemäß Fig. 2 wird ein Aluminiumstranggussprofil 20 unter Verwendung einer Spritzscheibe hergestellt, deren Ausgangsquerschnitt einer Negativform des in Fig. 2 dargestellten Querschnitts des Rahmens 2 entspricht. Dieses Aluminiumstranggussprofil wird in Abschnitte 21 abgelängt, die jeder einem starren Rahmen 2 gemäß Fig. 2 entsprechen. Dabei kann durch Variationen der Spritzscheibe der Querschnitt des Rahmens 2 variiert werden, ohne dass hierdurch hohe Kosten anfallen. Die Variationen können innerhalb des Innenvolumens eines Vulkanisierwerkzeugs erfolgen, in dem der Elastomerwerkstoff 3 an den Rahmen 2 anvulkanisiert wird und bei dem Änderungen typischerweise Kosten verursachen, die um eine Größenordnung höher liegen als Änderungen an der Spritzscheibe für das Aluminiumstranggussprofil 20. Eine andere Weiterverarbeitung des Aluminiumstranggussprofils 20 oder eines anderen Leichtmetallstrangprofils als das Ablängen in Abschnitte 21wird zur Herstellung des Rahmens 2 nicht durchgeführt. Dies schließt natürlich nicht ein Entgraten und/oder Reinigen der Abschnitte 21 aus.
Bei dem in Fig. 3 wiedergegebenen elastischen Lager 1 handelt es sich um ein Festlager 23, bei dem der starre Rahmen 2 zur ortsfesten Anbringung vorgesehen ist. Wenn das elastische Lager 1 zur Lagerung einer Abgasanlage eines Kraftfahrzeugs vorgesehen ist, erfolgt die ortsfeste Anbringung am Fahrzeugboden oder an einem vom Fahrzeugboden abstehenden Träger. Für die ortsfeste Anbringung weist der
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Rahmen 2, der in Fig. 4 separat dargestellt ist, eine T-förmige Nut 24 auf. Die T-förmige Nut 24 ist zur Aufnahme eines Kopfs 30 einer Befestigungsschraube 29 vorgesehen, die in Fig. 5 wiedergegeben ist. Der Kopf 30 weist rechteckige Abmessungen auf und wird von der Nut 24 verdrehsicher aufgenommen, wobei das Gewinde der Befestigungsschraube 29 von dem Rahmen 2 absteht. Beiderseits der Nut 24 sind Führungsstege 25 vorgesehen, die als Teile des Rahmens von seinem Außenumfang abstehen. Die Führungsstäbe 25 verlaufen parallel zu der Nut 24. Sie sind gemeinsam mit der Nut 24 bei der Herstellung des Aluminiumstranggussprofils 20 ausgebildet worden. Unmittelbar an die Öffnung der Nut 24 angrenzend bildet der Rahmen an seinem Außenumfang eine Anlagefläche 26 aus, die bei dem elastischen Lager 1 gemäß Fig. 3 nicht oder nur dünn von dem Elastomerwerkstoff 3 überzogen ist. Zwischen der Anlagefläche 26 und den Führungsstegen 25 verspringt der Außenumfang des Rahmens jedoch unter das Niveau der Anlagefläche 26 und dieser Versprung 27 ist bei dem elastischen Lager 1 gemäß Fig. 3 mit Elastomerwerkstoff 3 aufgefüllt. Hierdurch wird ein Anlagebereich 28 ausgebildet, der sich beiderseits der Öffnung der Nut bis zu den Führungsstegen 25 erstreckt, der mit der Anlagefläche 26 einen harten Kernbereich und der daran angrenzend einen weicheren Anpassbereich aus dem Elastomerwerkstoff 3 umfasst. Die Begrenzung der Nut 24 zu der Ausnehmung 26 des Rahmens 2 hin bildet hier den oberen Anschlag 18 für die Lagerbuchse 22 aus, die bei dem elastischen Lager 1 gemäß Fig. 3 zur Aufnahme eines Befestigungsbolzens des abzustützenden Funktionsteils vorgesehen ist. Der untere Anschlag 19 wird bei den elastischen Lagern 1 gemäß Fig. 3 durch eine nach außen gerichtete Auswölbung des Rahmens 2 gebildet, an die die Lagerbuchse 22 mit ihrem Außenumfang flächig anschlägt, wenn der Arbeitsbereich des elastischen Lagers gemäß Fig. 3 überschritten wird. Die Art der Abstützung der Lagerbuchse 22 über Federarme 6 aus dem Elastomerwerkstoff 3 gegenüber dem starren Rahmen 2 bei dem Festlager 23 gemäß Fig. 3 entspricht der Abstützung der Schwenklagerbuchse 5 gegenüber dem Rahmen 2 bei dem Pendellager gemäß Fig. 1. Die Anordnung der Federarme 6 könnte in beiden Fällen auch anders aussehen. So könnten beispielsweise auch vier Federarme vorgesehen sein, die sich auf beiden Seiten der Lagerbuchse 22 bzw. der Schwenklagerbuchse 5 schräg nach oben und schräg nach unten erstrecken. Die Federarme müssen ebenso wenig zwingend gerade sein. Sie können auch einen gekrümmten oder geknickten Verlauf aufweisen.
Zumindest für die Aufhängung einer Abgasanlage an dem Fahrzeugboden eines Kraftfahrzeugs ist es aber nicht günstig, wenn die Federarme im Wesentlichen nur in Richtung der dynamischen Hauptbelastung des elastischen Lagers, d.h. von oben nach unten bzw. von unten nach oben, zu der Lagerbuchse für das dynamisch beanspruchte Funktionsteil verlaufen.
1 - Lager
2 - Rahmen
3 - Elastomerwerkstoff
4 - Federanordnung
5 - Schwenklagerbuchse
6 - Federarm
7 - Schwenkachse
8 - Silikonkautschuk
9 - Schwenklagerbuchse
10 - Schwenkachse
11 - Pendellager
12 - Bereich
13 - Querstrebe
14 - Querstrebe
15 - Ausnehmung
16 - Ausnehmung
17 - Ausnehmung
18 - Anschlag
19 - Anschlag
20 - Aluminiumstranggussprofil
21 - Abschnitt
22 - Lagerbuchse
23 - Festlager
24 - Nut
25 - Führungssteg
26 - Anlagefläche
27 - Versprung
28 - Anlagebereich
29 - Befestigungsschraube
30 - Kopf
Claims (10)
1. Elastisches Lager mit einem starren Rahmen und einer an dem Rahmen gelagerten Federanordnung aus Elastomerwerkstoff, wobei der starre Rahmen einen Abschnitt eines Leichtmetallstrangprofils umfasst und wobei die Federanordnung eine innerhalb einer Ausnehmung in dem Rahmen angeordnete Lagerbuchse für ein dynamisch beanspruchtes Funktionsteil elastisch abstützt, dadurch gekennzeichnet, der starre Rahmen (2) der abgelängte Abschnitt des Leichtmetallstrangprofils ist und dass die Federanordnung (4) die Lagerbuchse (5) für das dynamisch beanspruchte Funktionsteil über Federarme (6) aus Elastomerwerkstoff (3) innerhalb der Ausnehmung (16) gegenüber dem starren Rahmen (2) elastisch abstützt.
2. Lager nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leichtmetallstrangprofil ein Aluminiumstranggussprofil (20) oder ein Aluminiumstrangpressprofil ist.
3. Lager nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Anschläge (18, 19) für die Lagerbuchse (5) an dem Rahmen (2) durch Bereiche des Leichtmetallstrangprofils (20) ausgebildet sind.
4. Lager nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb einer zweiten Ausnehmung (15) in dem Rahmen (2) eine zweite Lagerbuchse (9) für ein abstützendes Bauteil angeordnet ist.
5. Lager nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Lagerbuchse (9) durch eine Auskleidung der zweiten Ausnehmung (15) in dem Rahmen (2) mit Elastomerwerkstoff (3) ausgebildet ist.
6. Lager nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Ausnehmung (15) durch mindestens einen Bereich (13) des Rahmens (2) begrenzt wird, der weder die äußeren Abmessungen des Rahmens (2) definiert, noch gleichzeitig eine Ausnehmung (16) in dem Rahmen (2) begrenzt, in der Teile der Federanordnung (4) aus Elastomerwerkstoff (3) angeordnet sind.
7. Lager nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (2) an seinem Außenumfang eine T-förmige Nut (24) zum verdrehsicheren Aufnehmen eines unrunden Kopfs (30) eines Befestigungselements aufweist.
8. Lager nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (2) an seinem Außenumfang mindestens einen Führungssteg (25) aufweist.
9. Lager nach den Ansprüchen 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass auf beiden Seiten der Nut (24) jeweils ein parallel zu der Nut (24) verlaufender Führungssteg (25) vorgesehen ist.
10. Lager nach Anspruch 9 oder den Ansprüchen 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass am Außenumfang des Rahmens (2) in den Bereichen auf beiden Seiten der Nut (24) eine Anlagefläche (26) ausgebildet ist und dass der Rahmen (2) zwischen der Anlagefläche (26) und jedem über die Anlagefläche (26) vorstehenden Führungssteg (25) einen Versprung (27) unter das Niveau der Anlagefläche (26) aufweist, der mit Elastomerwerkstoff (3) aufgefüllt ist.
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