DE20303386U1 - Öffnungsvorrichtung und Verpackung mit einer solchen Öffnungsvorrichtung - Google Patents
Öffnungsvorrichtung und Verpackung mit einer solchen ÖffnungsvorrichtungInfo
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Öffnungsvorrichtung und Verpackung mit einer solchen Öffnungsvorrichtung
MAXIMARK® FORM
GEBIET DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Öffnungsvorrichtung, bestehend aus einem Bodenstück, das am Verpackungsmaterial angebracht wird und eine Gießöffnung abgrenzt, einem Deckel, der in geschlossenem Zustand die Gießöffnung verschließt, einer Garantieversiegelung, die beim erstmaligen Öffnen der Öffnungsvorrichtung gebrochen wird und die auf der einen Seite mit einer mit dem Deckel verbundenen Ziehlasche verbunden ist und auf der anderen Seite an eine Befestigungsfläche anschließt, die am Verpackungsmaterial angebracht wird.
Die vorliegende Erfindung betrifft weiter eine Verpackung, die durch das Falten eines 0 Verpackungsmaterials hergestellt wird und mit einer Öffnungsvorrichtung versehen ist, bestehend aus einem Bodenstück, das eine Gießöffnung definiert, einem Deckel, der in geschlossenem Zustand die Gießöffnung verschließt, einer Garantieversiegelung, die beim erstmaligen Öffnen der Öffnungsvorrichtung gebrochen wird und die auf der einen Seite mit dem Deckel verbunden ist und auf der anderen Seite an eine Befestigungsfläche anschließt, die am Verpackungsmaterial angebracht wird.
Die vorliegende Erfindung betrifft weiter eine bestimmte Art, eine Verpackung mit einer Öffnungsvorrichtung zu versehen.
BESCHREIBUNG DES STANDES DER TECHNIK
Es gibt unzählige Arten, ein mit einem Kunststoffilm überzogenes Papiermaterial zu formen, zu falten und zusammenzuschweißen, um Verpackungen für flüssige
Lebensmittel, wie Milch, Säfte und dergleichen herzustellen.
Eine kommerziell gangbare Art eine Lebensmittelverpackung herzustellen und diese mit einem flüssigen Lebensmittel zu füllen, wird dem Prinzip nach in Figur 1 dargestellt. Eine Papierbahn 1 wird kontinuierlich zu einem Rohr geformt, indem die beiden Längskanten la-b der Papierbahn zusammengeschweißt werden, und danach wird das betreffende Lebensmittel in das so gebildete Rohr gefüllt. Im nächsten Arbeitsmoment wird das Rohr in Verpackungen unterteilt, indem es querversiegelt und entlang der Querversiegelung aufgeschnitten wird, sodaß polsterförmige Verpackungsstücke entstehen, die letztendlich in Form gebracht werden, indem die Ecken eingefaltet und an den Seitenflächen der Verpackung befestigt werden. Ein kommerziell wohlbekanntes Beispiel für eine auf diese Art geformte Verpackung ist die von Tetra Pak hergestellte Verpackung Tetra Brik (eingetragenes Warenzeichen) in Parallelepipedonform.
Das Verpackungsmaterial besteht aus mindestens einer Papierschicht und mindestens einer Kunststoffschicht.
Die Kunststoffschicht verleiht der Papierschicht die notwendige Widerstandsfähigkeit gegenüber Feuchtigkeit und wird darüberhinaus auch teilweise geschmolzen, um verschiedene Partien des Verpackungsmaterials zusammenzuschweißen.
In letzter Zeit wurde diese Art der Verpackung mit verschiedenen Typen von Öffnungsvorrichtungen versehen.
Beispielsweise wird in der Patentanmeldung US-A-4 725 213 eine Öffnungsvorrichtung aus Kunststoff dargestellt, die direkt vor Ort auf dem Verpackungsmaterial im Spritzgießverfahren hergestellt wird. Zwei Formhälften werden um ein ausgestanztes Loch im Verpackungsmaterial in Eingriff gebracht, und ein
erwärmtes, thermoplastisches Material wird in den Formraum gespritzt und bildet somit eine Öffnungsvorrichtung, die das in das Verpackungsmaterial gestanzte Loch abdeckt. Die Formhälften sind so ausgebildet, daß die im Spritzgießverfahren hergestellte Öffnungsvorrichtung zwei sich um den Umkreis des Lochs erstreckende Flansche aufweist, die an den gegenüberstehenden Seiten des Verpackungsmaterials um die Kante des ausgestanzten Loches anliegen, wobei die Öffnungsvorrichtung um die Kante des Loches in Eingriff kommt und auf diese Weise zum Verpackungsmaterial hin abdichtet.
In der Patentanmeldung US-Bl-6 454 161 wird eine weitere Variante einer solchen Öffnungsvorrichtung dargestellt. Diese Öffnungsvorrichtung wurde außerdem mit einer Garantieversiegelung (englisch: tamper evidence) versehen, die dem Konsumenten anzeigt, ob die Verpackung früher schon einmal geöffnet wurde oder nicht. In der dargestellten Ausführung können in bestimmten Fällen jedoch Probleme in Verbindung mit der Distribution entstehen, da die dargestellte Öffnungsvorrichtung über die Oberseite der Verpackung hinausragt. Werden mehrere Verpackungen übereinander gestapelt, läuft man Gefahr, daß die Garantieversiegelung zusammengedrückt und beschädigt wird, sodaß sie nicht mehr ungebrochen ist, obwohl die Verpackung nicht geöffnet wurde. Wenn man nun zur Lösung dieses Problems versucht, die Garantieversiegelung zu verstärken, taucht wiederum das Problem auf, daß der Konsument beim erstmaligen Öffnen der Verpackung Schwierigkeiten beim Brechen der Garantieversiegelung hat.
Ein weiteres Problem, das in diesem Zusammenhang erwähnt werden sollte, ist, daß die Befestigungsfläche, an der die Garantieversiegelung befestigt ist, bei bestimmten Konfigurationen von Öffnungsvorrichtungen die Tendenz aufweist sich abzulösen, wenn sie bei der
Distribution größeren Belastungen ausgesetzt wird oder wenn der Konsument die Verpackung zum ersten Mal öffnen will.
KURZFASSUNG DER ERFINDUNG
Ein Ziel der Erfindung ist somit die Herstellung einer Öffnungsvorrichtung mit Garantieversiegelung.
Ein anderes Ziel der Erfindung ist die Herstellung einer Öffnungsvorrichtung, die so angepaßt ist, daß sie auf Wunsch direkt über einem Loch im Verpackungsmaterial im Spritzgießverfahren hergestellt werden kann.
Ein weiteres Ziel der Erfindung ist die Herstellung einer Öffnungsvorrichtung, die mit einer Befestigungsfläche versehen ist, die großen Belastungen standhält ohne sich abzulösen.
Obgenannte Ziele wurden gemäß der vorliegenden Erfindung erreicht durch eine Öffnungsvorrichtung der eingangs beschriebenen Art, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Befestigungsfläche über eine Faltlinie erstreckt und das Verpackungsmaterial zur Bildung einer Verpackung entlang dieser Faltlinie gefaltet ist. Auf diese Weise muß die Befestigungsfläche um die Ecke gezogen werden, um abgerissen werden zu können, was dazu führt, daß es rein geometrisch schwieriger ist, die Befestigungsfläche von der Verpackung zu ziehen. Darüberhinaus wird das herkömmliche Verpackungsmaterial aus Papierlaminat besser ausgenutzt. Ein Verpackungslaminat auf Papierbasis weist in Verbindung mit einer Scherbewegung zwischen den Schichten üblicherweise eine höhere Widerstandsfähigkeit bezüglich Delaminierung auf als bei einem Auseinanderziehen der Schichten in Normalrichtung.
Die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung gehen aus den untergeordneten Patentansprüchen hervor.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Partie der Befestigungsfläche, die sich auf derselben Seite der Faltlinie befindet wie das Bodenstück, dicker als die Partie der Befestigungsfläche, die sich auf der anderen Seite der Faltlinie befindet. Auf diese Weise kann man eine stabile Befestigungsfläche erreichen, die der Verbindung zur Garantieversiegelung Stabilität verleiht. Außerdem ist der dünnere Teil beim Falten der Verpackung leichter zu falten. Bei der Herstellung einer Öffnungsvorrichtung dieser Art im Spritzgießverfahren führt die Engstelle zwischen der dickeren und der dünneren Partie zur Entstehung von Friktionswärme, die zur Sicherstellung der Füllung des gesamten Formraumes beiträgt.
Die Öffnungsvorrichtung ist vorteilhaft in einem Stück gefertigt, vorzugsweise durch Herstellung im Spritzgießverfahren mit einem Polymer wie Thermoplast. Auf diese Weise kann man auf kostengünstige Weise eine Öffnungsvorrichtung mit mehreren funktioneilen Besonderheiten herstellen. Darüberhinaus ist die Anwendung dieser Technik für die meisten der verschiedenen Verpackungssystemtypen geeignet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind der Deckel und das Bodenstück in geschlossenem Zustand geformt, wobei die Verbindung zwischen Deckel und Bodenstück um den größten Teil der Gießöffnung herum eine Schwachlinie aufweist, die beim erstmaligen Öffnen der Öffnungsvorrichtung gebrochen wird. Auf diese Weise erhält man eine Öffnungsvorrichtung, die direkt nach 5 der Herstellung im Spritzgießverfahren dicht ist und nach dem erstmaligen Öffnen wieder verschlossen werden kann, indem beispielsweise die Partie des Deckels, auf der sich die Schwachfläche befindet, in die Gießöffnung hinuntergedrückt wird.
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Die Öffnungsvorrichtung ist vorteilhaft in einem Stück gefertigt, vorzugsweise durch Herstellung im Spritzgießverfahren mit einem Polymer wie Thermoplast, direkt auf dem Verpackungsmaterial. Auf diese Weise kann man Verpackungen eines obgenannten, kontinuierlich bahngespeisten Systems relativ einfach mit Öffnungsvorrichtungen versehen. Vorzugsweise geschieht die Stanzung des Lochs und die Herstellung der Öffnungsvorrichtung im Spritzgießverfahren direkt über dem Loch in der Füllmaschine.
Obgenannte Ziele wurden auch erreicht durch eine Verpackung der eingangs beschriebenen Art, die die kennzeichnenden Besonderheiten aufweist, daß sich die Befestigungsfläche über eine Faltlinie erstreckt und das Verpackungsmaterial zur Bildung einer Verpackung entlang dieser Faltlinie gefaltet ist. Wie oben bereits eingehend besprochen, ergibt dies eine Reihe von Vorteilen was die Festigkeit der Verpackung betrifft. Die Befestigungsfläche muß um die Ecke gezogen werden um abgerissen werden zu können, was dazu führt, daß es rein geometrisch schwieriger ist, die Befestigungsfläche von der Verpackung zu ziehen. Darüberhinaus wird das herkömmliche Verpackungsmaterial aus Papierlaminat besser ausgenutzt. Ein Verpackungslaminat auf Papierbasis weist in Verbindung mit einer Scherbewegung zwischen den Schichten üblicherweise eine höhere Widerstandsfähigkeit bezüglich Delaminierung auf als bei einem Auseinanderziehen der Schichten in Normalrichtung.
Die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung gehen aus den untergeordneten Patentansprüchen hervor. Die Vorteile dieser Besonderheiten gehen aus den obigen Erklärungen zu den jeweiligen Besonderheiten in Verbindung mit der Öffnungsvorrichtung hervor.
Obgenannte Ziele wurden gemäß der vorliegenden Erfindung auch erreicht durch eine bestimmte Art, eine Verpackung mit einer Öffnungsvorrichtung zu versehen, inklusive Maßnahmen zur Herstellung einer Öffnungsvorrichtung, bestehend aus einem Bodenstück, einem um ein Faltgelenk klappbaren Deckel, einer Garantieversiegelung, die beim erstmaligen Öffnen der Öffnungsvorrichtung gebrochen wird und die auf der einen Seite mit dem Deckel verbunden ist und auf der anderen Seite an eine Befestigungsfläche anschließt, zur Befestigung der Öffnungsvorrichtung am Verpackungsmaterial und zur Befestigung der Befestigungsfläche, sodaß sie sich über eine Faltlinie erstreckt und das Verpackungsmaterial zur Bildung einer Verpackung entlang dieser Faltlinie gefaltet ist.
Wie vorstehend bereits eingehend besprochen, ergibt dies eine Reihe von Vorteilen was die Festigkeit der Verpackung betrifft. Auf diese Weise muß die Befestigungsfläche um die Ecke gezogen werden um abgerissen werden zu können, was dazu führt, daß es rein geometrisch schwieriger ist, die Befestigungsfläche von der Verpackung zu ziehen. Darüberhinaus wird das herkömmliche Verpackungsmaterial aus Papierlaminat besser ausgenutzt. Ein Verpackungslaminat auf Papierbasis weist in Verbindung mit einer Scherbewegung zwischen den Schichten üblicherweise eine höhere Widerstandsfähigkeit bezüglich Delaminierung auf als bei einem Auseinanderziehen der Schichten in Normalrichtung.
Die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung gehen aus den untergeordneten Patentansprüchen hervor.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform geschieht das Falten des Verpackungsmaterials so, daß die Befestigungsfläche doppelt gefaltet wird. Dies verstärkt die mechanische Stärke der Befestigung der Befestigungsfläche. Weiter bewirkt die doppelte
Faltung, daß sich die Befestigungsfläche vom Verpackungsmaterial in einer der Zugrichtung an der äußersten Kante der Befestigungsfläche entgegengesetzten Richtung ablösen muß.
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Vorteilhafterweise umfaßt die genannte Art Maßnahmen zum Stanzen eines Lochs im Verpackungsmaterial und zur Befestigung der Öffnungsvorrichtung über dem Loch. Auf diese Weise kann eine Verpackung hergestellt werden, die leicht zu öffnen ist und in vielen Fällen auch wieder verschlossen werden kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt die genannte Art weiter auch Maßnahmen zum Schließen eines Formraums um das Loch im Verpackungsmaterial mit Hilfe eines Formwerkzeugs, zur Herstellung einer Öffnungsvorrichtung in einem Stück im Spritzgießverfahren, bestehend aus einem Bodenstück, einem klappbaren Deckel, einer Grifflasche, einer Garantieversiegelung und einer Befestigungsfläche, und zur Befestigung des Bodenstücks und der Befestigungsfläche am Verpackungsmaterial im Zuge des Spritzgießverfahrens. Auf diese Weise kann man beinahe völlig unabhängig von der Art des Systems, das zur Formung und Füllung von Verpackungen verwendet wird, Verpackungen mit Öffnungsvorrichtungen versehen. Diese Technik kann sowohl für sogenannte rollengespeiste Systeme als auch für sogenannte stückgespeiste Systeme verwendet werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt die genannte Art weiter auch die Maßnahme, das Verpackungsmaterial zur Bildung einer Verpackung entlang einer Linie zu falten, die sich quer zu einer Linie erstreckt, die von der Grifflasche, der Garantieversiegelung und der Befestigungsfläche definiert wird. Die auf diese Weise hergestellte Verpackung mit Öffnungsvorrichtung ist so konstruiert, daß der Konsument die Garantieversiegelung bricht,
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indem er eine Kraft aufbringt, die im Verhältnis zu der Richtung, in die sich die Grifflasche, die Garantieversiegelung und die Befestigungsfläche erstrecken, in Querrichtung verläuft. Auf diese Weise hat man die Möglichkeit geschaffen, die Richtung, in welcher die Garantieversiegelung während der Herstellung und der Distribution belastet wird, im Verhältnis zu der Richtung, in welcher sie belastet wird, wenn der Konsument die Verpackung zum ersten Mal öffnet, zu separieren. Dies führt mit sich, daß man die Garantieversiegelung so gestalten kann, daß sie den Belastungen während der Distribution standhält, sie jedoch gleichzeitig zur Erleichterung für den Konsumenten mit einer deutlichen Abreißanweisung versehen werden kann. Durch das Falten der Öffnungsvorrichtung und der Verpackung schützt man die Garantieversiegelung in gewisser Weise vor den Kräften, die sie ansonsten beschädigen und brechen könnten, wenn mehrere Verpackungsschichten übereinander gestapelt werden. Darüberhinaus wird es für den Konsumenten leichter, die Verpackung auf eine natürliche Art in die Hand zu nehmen und die Garantieversiegelung abzuziehen. Ein Konsument ergreift die Verpackung normalerweise an der aufrechtstehenden Hinterseite der Verpackung, wobei sich die Öffnungsvorrichtung oben auf der Verpackung befindet. Da sich die Garantieversiegelung um die Eckkante und hinunter auf die schmale Vorderseite erstreckt, kann man die Garantieversiegelung leicht mit der freien Hand erreichen, ohne die Verpackung oder die freie Hand in einem unnatürlichen Winkel abzuwinkein. Weiter bewirkt die natürliche Griffrichtung, daß der Konsument (auch wenn er nicht richtig verstanden hat, in welche Richtung die Garantieversiegelung abgerissen werden soll) eine Kraft mit einer gewissen Komponente in die Querrichtung aufbringt, womit sichergestellt wird, daß die Garantieversiegelung korrekt abgerissen wird.
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Um das Falten zu erleichtern ist es von Vorteil, das Verpackungsmaterial mit einer Rillenlinie zu versehen, wobei die Bodenfläche und die Befestigungsfläche zu beiden Seiten der Rillenlinie befestigt werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das Verpackungsmaterial bei der Herstellung der Öffnungsvorrichtung im Spritzgießverfahren auf dem Verpackungsmaterial bahnförmig, was es leichter macht das Material von beiden Seiten her zu erreichen.
Es ist von Vorteil, wenn die Grifflasche und die Garantieversiegelung nach der Herstellung im Spritzgießverfahren auf dem Verpackungsmaterial einen Bogen bilden, der sich zwischen dem Deckel und der Befestigungsfläche erstreckt, was das Falten der Grifflasche und der Garantieversiegelung beim Falten der Verpackung erleichtert.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Die Erfindung wird nachstehend unter Hinweis auf die beigelegten schematischen Zeichnungen als Beispiel für die zur Zeit bevorzugte Ausführungsform der Erfindung näher erläutert.
Figur 1 zeigt in der Perspektive die obere Partie einer mit einer Öffnungsvorrichtung versehenen Verpackung in
Parallelepipedonform.
Figur 2 zeigt eine Vergrößerung eines Teils der Figur
1.
Figur 3 zeigt schematisch ein Beispiel dafür, wie eine Verpackungsmaterialbahn durch eine Füllmaschine gezogen und behandelt werden kann, um eine Verpackung gemäß der in Figur 1 .gezeigten Art herzustellen.
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Figur 4 zeigt eine Öffnungsvorrichtung in Seitenansicht.
Figur 5 zeigt die Befestigungsfläche schematisch direkt von oben gesehen.
Figur 6 zeigt schematisch das Verpackungsmaterial und die am Verpackungsmaterial befestigte Befestigungsfläche in Seitenansicht.
Figur 7 zeigt schematisch, wie das Verpackungsmaterial und die am Verpackungsmaterial befestigte Befestigungsfläche zum Falten angeordnet sind, um die in Figur 1 gezeigte
Verpackung herzustellen.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG EINER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
In Figur 1 und Figur 2 wird eine Verpackung 1 dargestellt, die mit einer Öffnungsvorrichtung 10 versehen ist. Diese Öffnungsvorrichtung 10 umfaßt ein Bodenstück 11, das um ein Loch im Verpackungsmaterial 5 befestigt ist, einen Deckel 12, der in geschlossenem Zustand das Loch im Verpackungsmaterial und das Bodenstück 11 abdeckt, sowie eine Grifflasche 13, die mit dem einen Ende mit dem Deckel 12 verbunden ist und mit welcher der Konsument den Deckel 12 öffnen und schließen kann. Die Grifflasche 13 ist mit ihrem anderen Ende mit einer Garantieversiegelung 14 (englisch: tamper evidence) verbunden, die ihrerseits wiederum mit einer Befestigungsfläche 15 verbunden ist.
Diese Befestigungsfläche 15 ist am Verpackungsmaterial befestigt.
Das Bodenstück 11 ist an der oberen Fläche la der Verpackung 1 befestigt und die Befestigungsfläche ist an einer Seitenfläche Ib der Verpackung befestigt. Bei
der in Figur 1 dargestellten Ausführungsform ist die Verpackung so gestaltet, daß die obere Fläche la und die Seitenfläche Ib einen rechten Winkel zueinander bilden. Natürlich kann die Erfindung auch bei anderen Verpackungstypen verwendet werden, wie beispielsweise bei der sogenannten Giebelverpackung u.a. In einem solchen Fall ist das Bodenstück geeigneterweise an einer der sich schräg nach oben erstreckenden Dachflächen befestigt und die Befestigungsfläche ist an einer der Seitenflächen, gleich unter dem Übergang zwischen Dachfläche und Seitenfläche, befestigt. Bei einer herkömmlichen Giebelverpackung bilden die Dachfläche und die Befestigungsfläche einen Winkel von ungefähr 120°. Es gibt auch verschiedene Verpackungsvarianten mit schräggestellten oberen Flächen, für die man die vorliegende Erfindung verwenden kann. Der Winkel zwischen der oberen Fläche und der Seitenfläche kann bei solchen Verpackungen beispielsweise zwischen etwas unter 90° bis zu 135° oder 0 etwas darüber variieren. Bei 135° zwischen der Seitenfläche und der oberen Fläche bildet die obere Fläche einen Winkel von 45° zur Horizontalebene, wenn die Verpackung herkömmlich gestaltet ist mit einer Seitenfläche, die im rechten Winkel zur Bodenfläche 5 steht. In letzter Zeit sind auch Verpackungen hergestellt worden, bei denen eine oder mehrere Seitenflächen im Verhältnis zur Bodenfläche schräggestellt sind. In den Fällen, wo die Seitenfläche von der Verpackung nach außen geneigt ist, werden die obgenannten Winkel etwas kleiner, entsprechend dem Neigungsgrad der Seitenfläche, und wenn die Seitenfläche nach innen in das Innere der Verpackung geneigt ist, werden obgenannte Winkel etwas größer, entsprechend dem Neigungsgrad der Seitenfläche. In erster Linie müssen Verpackungen, die mit nach außen geneigten Seitenflächen und horizontalen oder beinahe horizontalen oberen Flächen versehen sind, Beachtung finden. In diesen Fällen wird der rechte Winkel zu einem etwas kleineren Winkel umgeformt; in der
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Größenordnung von ca. 70-80° oder bis zu 90°, je nach Neigung der Seitenfläche. Bei Verpackungen mit nach außen geneigten Seitenflächen und schräggestellten oberen Flächen ist es wahrscheinlich, daß die Verpackung so gestaltet wird, daß zwischen den Flächen ein beinahe rechtwinkliger Winkel entsteht.
Wie aus Figur 1 hervorgeht, erstrecken sich die erste Partie 13a der Grifflasche 13, mit der die Garantieversiegelung 14 verbunden ist, die Garantieversiegelung 14 und die Befestigungsfläche 15 entlang einer gemeinsamen geometrischen Ebene 16, die parallel zur Seitenfläche Ib der Verpackung 1 verläuft und die an der zur Seitenfläche Ib gefalteten Ecklasche Ic anliegt. Bei einer sogenannten Giebelverpackung ist diese Ecklasche Ic normalerweise nicht vorhanden, sondern die Grifflasche 13, die Garantieversiegelung 14 und die Befestigungsfläche 15 erstrecken sich direkt entlang der Seitenfläche (nicht dargestellt). Die Grifflasche 13 weist darüberhinaus eine zweite Partie 13b auf, über die die Grifflasche 13 mit dem Deckel 12 verbunden ist. Die beiden Partien 13a-b bilden einen Winkel zueinander in derselben Größenordnung wie der Winkel zwischen der oberen Fläche la und der Seitenfläche Ib. Weiter liegt 5 der Winkel zwischen den beiden Partien 13a, 13b gleich über der Eckkante Id, der oberen Fläche la und der Seitenfläche Ic und macht einen wesentlichen Teil der Krümmung bei der Öffnungsvorrichtung 10 aus, die notwendig ist, damit deren Bodenstück 11 und die Befestigungsfläche 15 an zwei zueinander gewinkelte Flächen la, Ib anschließen können.
Wie aus Figur 4 hervorgeht, weist die Öffnungsvorrichtung 10 darüberhinaus eine Gießkante 17 auf, um das Ausgießen des in die Verpackung gefüllten Produktes zu erleichtern. In Figur 4 werden auch zwei Beine 18 dargestellt, die an der Oberkante der Gießöffnung anliegen und den Deckel 12 in geöffnetem
Zustand halten. Diese Komponenten können auf unzählige Arten gestaltet werden.
Die Öffnungsvorrichtung 10 wird gemäß einer bevorzugten Ausführungsform am Verpackungsmaterial angebracht, bevor dieses zu einer fertigen Verpackung gefaltet wird. In Figur 3 wird eine Herstellungsart für eine Verpackung mit einer Öffnungsvorrichtung gemäß obgenannter Art gezeigt. Zum besseren Verständnis wurden die meisten Einzelkomponenten der Maschine weggelassen, das einzige was gezeigt wird ist, wie das Verpackungsmaterial bei der Herstellung einer Verpackung durch die Füllmaschine gezogen wird. Das Verpackungsmaterial wird der Maschine in Form einer Rolle zugeführt. Zunächst wird ein Teil der Rolle in eine Pufferzone 30 hinaufgezogen, die dazu verwendet wird, die Veränderungen der Bahnlänge aufzunehmen, die u.a. dadurch entstehen können, daß gewisse Teile der Maschine die Bahn intermittierend transportieren, während andere Teile der Maschine die Bahn kontinuierlich transportieren. Die Pufferzone 30 wird u.a. für den automatischen Rollentausch verwendet, wobei die Maschine nicht gestoppt werden muß. Ähnliche Pufferzonen 31, 34, 35 sind für ähnliche Zwecke an mehreren Stellen der Maschine vorhanden. In der Füllmaschine gibt es weiter drei Stanzen 32a-c, die jeweils ein Loch in die Papierbahn stanzen. Die Papierbahn hat eine Breite, die so angepaßt ist, daß sie zu einer Verpackung zusammengefaltet werden kann. Die Stanzen sind nacheinander in Laufrichtung der Papierbahn angeordnet und stanzen für jede Verpackung eine Gießöffnung. Entlang dieser Sektion der Maschine wird die Bahn intermittierend zwischen den Hüben der Stanzen 32a-c vorwärts transportiert. Die Indexierungsweise kann bei verschiedenen Maschinentypen variieren. Nach einer oder mehreren Indexierungen vorwärts gelangt das Verpackungsmaterial mit den gestanzten Löchern in eine Spritzgußanlagenstation. In dieser Station werden 3 Öffnungsvorrichtungen 10 direkt im Spritzgießverfahren
auf der Verpackungsmaterialbahn hergestellt. Die Papierbahn wird zwischen zwei Formhälften geklemmt (eine von jeder Seite der Bahn), die zwischen einander einen Formraum bilden. Der Formraum umschließt das in das Verpackungsmaterial gestanzte Loch und die beiden Hälften des Formraumes stehen über das ins Verpackungsmaterial gestanzte Loch miteinander in Verbindung. Auch in diesem Teil der Maschine wird das Verpackungsmaterial durch intermittierende Indexierung vorwärts transportiert.
Nachdem das Verpackungsmaterial mit Öffnungsvorrichtungen 10 versehen wurde, wird es zu einem Tubus geformt, indem seine Längskanten auf herkömmliche Art miteinander versiegelt werden (siehe Partie 36 in Figur 3). Der Tubus wird mit dem vorgesehenen Produkt gefüllt und in einzelne Verpackungen geteilt, indem der Tubus querversiegelt (Partie 37) und in polsterförmige Verpackungsstücke geschnitten wird (Partie 38), die letztendlich zu Verpackungen gefaltet werden, indem die Ecklaschen u.a. gefaltet und in korrekter Lage fixiert werden (Partie 39).
Diese Art eine Verpackung mit einer Öffnungsvorrichtung zu versehen ist bekannt und wird nicht näher beschrieben, für eine technische Beschreibung wird beispielsweise auf die Patentanmeldung US-A-6,303,066 und die Patentanmeldung EP-Al-1160172 verwiesen.
Aus Figur 4 geht die Form hervor, die eine Öffnungsvorrichtung 10 aufweist, nachdem sie im Spritzgießverfahren auf dem Verpackungsmaterial hergestellt oder am Verpackungsmaterial befestigt wurde, wenn dieses sich noch in flachem oder nicht vollständig gefaltetem Zustand befindet. Beispiele für Situationen, in denen das Verpackungsmaterial nicht vollständig gefaltet ist, gibt es in den Fällen wo die Öffnungsvorrichtung in einem System angebracht wird, das Materialstücke (englisch: blanks) verwendet, die
aufgestellt, an einem Ende versiegelt, gefüllt und schließlich am anderen Ende versiegelt werden. Ein geeigneter Zeitpunkt die Öffnungsvorrichtung in einem solchen System anzubringen, ist nach dem Aufstellen des Materialstücks, sodaß genügend Platz vorhanden ist, um auch an die Innenseite der Verpackung zu gelangen.
Die auf dem flachen Verpackungsmaterial angeordnete Öffnungsvorrichtung 10 ist so gefaltet, daß der Winkel A zwischen dem Deckel 12 und der zweiten Partie 13b der Grifflasche 13 ungefähr 120° beträgt. In fertig gefaltetem Zustand (Figur 1 und Figur 2) beträgt dieser Winkel ungefähr 180° (d.h. sie erstrecken sich auf ungefähr derselben Linie). Auf flachem Verpackungsmaterial (Figur 4) beträgt der Winkel B zwischen den beiden Partien 13a-b der Grifflasche 13 ungefähr 100° und in fertig gefaltetem Zustand beträgt der Winkel B ungefähr 90°. Wie bereits oben erwähnt, ist der Winkel B in fertig gefaltetem Zustand unterschiedlich in Abhängigkeit davon, welche Form die fertige Verpackung hat. Der Winkel B zwischen den verschiedenen Partien 13a-b der Grifflasche 13 ist ungefähr gleich groß wie der Winkel bei der Falte Id zwischen der oberen Fläche la und der Seitenfläche Ib.
Der Winkel C zwischen der ersten Partie 13a der Grifflasche 13 und der Garantieversiegelung 14 beträgt auf flachem Verpackungsmaterial ungefähr 100° und in fertigem Zustand etwa 180°, sodaß sich die erste Partie 13a der Grifflasche 13 und die Garantieversiegelung 14 entlang derselben Ebene 16 erstrecken. Der Winkel D zwischen der Garantieversiegelung 14 und der Befestigungsfläche 15 beträgt auf flachem Verpackungsmaterial ungefähr 90° und in fertigem Zustand ungefähr 180°, sodaß sich die Garantieversiegelung 14 und die Befestigungsfläche 15 entlang derselben Ebene 16 erstrecken.
Das Material soll bei Winkel A und B nur in einem begrenzten Winkel gefaltet werden und außerdem kann es
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ohne Probleme so gestaltet werden, daß es den Belastungen, die aufgrund dieses Faltens entstehen, standhält. Dagegen soll das Material bei Winkel C und/oder D darüberhinaus leicht abzureißen sein, sodaß der Konsument die Garantieversiegelung 14 beim erstmaligen Öffnen der Verpackung 1 leicht brechen kann. Wie bereits oben erwähnt, weist die dargestellte Konfiguration gegenüber den von früher bekannten Konfigurationen eine Reihe von Vorteilen auf. Da der Konsument die Garantieversiegelung 14 aufbricht, indem er eine Kraft auf die erste Partie 13a der Grifflasche 13 in einer Richtung aufbringt, die sich entlang einer Querrichtung E erstreckt, quer zur Längsrichtung F, die von der ersten Partie 13a der Grifflasche 13, der Garantieversiegelung 14 und der Befestigungsfläche 15 definiert wird, kann man die Verbindungen der Garantieversiegelung 14 zur Grifflasche 13 und der Befestigungsfläche 15 so gestalten, daß sie in der Längsrichtung F stark, in der Querrichtung E jedoch schwach sind. Auf diese . Weise erhält man eine Öffnungsvorrichtung 10, die an die aus Figur 3 hervorgehende Herstellungsart angepaßt ist und die dennoch die gewünschte Garantieversiegelung 14 ergibt. Wie aus Figur 1 und Figur 2 hervorgeht, erstrecken sich die erste Partie 13a der Grifflasche 13, die Garantieversiegelung 14 und die Befestigungsfläche 15 entlang einer gemeinsamen Ebene 16, die sich entlang der Ecklasche Ic der Verpackung 1 erstreckt. Auf diese Weise gibt es keine Kante, die sich an einem Eck o.a.
an einer Verpackung verfangen kann, die sich neben der gezeigten Verpackung befindet.
Wie aus Figur 1 und Figur 2 hervorgeht, ist die Befestigungsfläche 15 an der Verpackung 1 so gestaltet und angeordnet, daß sie um eine Eckkante Ie bei der Ecklasche Ic gefaltet wird, wenn die Verpackung von einem polsterförmigen Körper zu einer hauptsächlich parallelepipedonförmigen Verpackung 1 gefaltet wird. Dieses Umfalten der Befestigungsfläche 15 um die
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Eckkante Ie an der Verpackung 1 bewirkt, daß die Befestigungsfläche 15 fest an der Verpackung 1 angebracht ist und größere Belastungen aufnehmen kann als wenn sie sich nur entlang einer flachen Partie an der Verpackung 1 erstrecken würde. In Figur 7 wird schematisch dargestellt, wie eine Befestigungsfläche 15 um ein gefaltetes Eck Ie an der Verpackung 1 gefaltet wird. Da die Befestigungsfläche 15 während der Distribution der Verpackung 1 mit einer Kraft entlang der obgenannten Längsrichtung F belastet wird, muß der eingefaltete Teil 15b der Befestigungsfläche 15 um das Eck Ie gezogen werden, damit sich die Befestigungsfläche 15 ablöst. Auf gleiche Weise muß die Befestigungsfläche 15 um das Eck gezogen werden, um sich abzulösen, wenn ein Konsument die Garantieversiegelung 14 erstmalig bricht. Das Falten der Befestigungsfläche 15 um die Eckkante Ie der Ecklasche Ic, wie in Figur 1 und Figur 2 dargestellt, bietet den Vorteil, daß die Schrägstellung der Eckkante Ie, unabhängig davon welchen Winkel die Kraft zwischen der Querrichtung und der Längsrichtung hat, bewirkt, daß die Umfaltung 15b um das Eck Ie gezogen werden muß, solange die Kraft auf die Befestigungsfläche 15 nach innen zum Rest der Seitenfläche Ib gerichtet ist.
In Figur 5-7 wird eine Befestigungsfläche 15 schematisch dargestellt. Die Partie der Befestigungsfläche 15, die sich der Garantieversiegelung 14 am nächsten befindet und beim Falten der fertigen Verpackung nicht um die Eckkante Ie gefaltet wird, weist eine erste Stärke Tl auf, die größer ist als die Stärke T2 der Partie 15b der Befestigungsfläche 15, die um die Eckkante Ie der Ecklasche Ic gefaltet wird. Der Übergang 15c zwischen der dickeren Partie 15a und der dünneren Partie 15b befindet sich entlang der Linie If, um die die Ecklasche Ic gefaltet werden soll Ie. In der in Figur 5 und Figur 6 dargestellten Konfiguration ist die genannte Linie If eine Rillenlinie If.
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In Figur 6 wird schematisch ein Verpackungsmaterialtyp dargestellt, der aus einer Außenschicht 2a aus Thermoplast, einer Papierschicht 2b, einer Barriereschicht aus Aluminium 2c und einer Innenschicht 2d aus Thermoplast besteht. Die Erfindung ist nicht auf diesen Typ von Verpackungsmaterial beschränkt, auch andere Materialien mit oder ohne Aluminiumschicht können beispielsweise auch erwähnt werden. Weiter kann die Öffnungsvorrichtung für Verpackungsmaterial verwendet werden, das überhaupt keine Papierschicht umfaßt. Wird die Öffnungsvorrichtung durch ein direktes Spritzgießverfahren auf dem Verpackungsmaterial hergestellt, ist es jedoch von Vorteil, wenn die Außenschicht 2a (und meist auch die Innenschicht 2d) aus irgendeiner Form von Thermoplast besteht, dessen Oberfläche bei der Zufuhr von geschmolzenem Kunststoff beim Spritzgießen etwas schmilzt, sodaß die Öffnungsvorrichtung am Verpackungsmaterial festgeschweißt wird.
Der Übergang 15c zwischen der dickeren Partie 15a und der dünneren Partie 15b trägt ebenso zu einem korrekten Anschweißen an das Verpackungsmaterial bei, da der Kunststoff, der über eine Düse irgendwo am Deckel 12 in den Formraum gespritzt wird, aufgrund der inneren Friktion an der Engstelle 15c erwärmt wird, sodaß die dünnere Partie 15b an das Verpackungsmaterial geschweißt wird. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die dickere Partie 15a ungefähr knapp doppelt so dick wie die dünnere Partie 15b. Die dickere Partie 15a hat eine Stärke, die im Bereich von 0,2mm bis ungefähr liran liegt, und die dünnere Partie 15b hat eine Stärke, die im Bereich von 0,1mm bis lmm liegt. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform hat die dickere Partie 15a eine Stärke Tl von 0,5mm und die dünnere Partie 15b eine Stärke T2 von 0,3mm.
Die Öffnungsvorrichtung 10 ist gemäß einer Ausführungsform in einem Stück aus formgegossenem Thermoplast, wie Polyethylen oder dergleichen, ausgeführt. Bei einer solchen Konfiguration ist es von Vorteil, das Bodenstück 11 und den Deckel 12 in geschlossenem Zustand zu formen, sodaß diese zu einem zusammenhängenden Körper geformt werden, der das obgenannte Loch im Verpackungsmaterial vollständig schließt. Damit der Konsument die Verpackung öffnen kann, ist der Übergang zwischen dem Deckel 12 und dem Bodenstück 11 entlang des größten Teils der Gießöffnung als Schwachstelle ausgebildet, wobei ein Spalt entlang dieser Schwachstelle entsteht, wenn der Konsument die Verpackung erstmalig öffnet. Wenn der Konsument die Verpackung wieder verschließt, nachdem ein Teil des Produkts aus der Verpackung gegossen wurde, wird diese Schwachstellenlinie beim Deckel 12 durch die Gießöffnung im Bodenstück 11 hinuntergedrückt, sodaß ein Kragen 19 oberhalb der Schwachstelle zur Begrenzungskante der Gießöffnung hin abdichtet.
In Figur 7 wird dargestellt, wie das Verpackungsmaterial 1 und die Befestigungsfläche 15 zur Bildung einer Eckkante Ie gefaltet werden. In Figur 7 wurde das Material nicht vollständig gefaltet, das Falten wurde lediglich begonnen. Bei vollständigem Falten liegen die Innenseiten des Verpackungsmaterials aneinander.
Es liegt auf der Hand, daß viele Modifizierungen der hier beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung im Rahmen der Erfindung möglich sind, was in den nachfolgenden Patentansprüchen definiert wird.
Beispielsweise kann die Öffnungsvorrichtung separat hergestellt und danach am Verpackungsmaterial auf einer flachen Bahn oder an einer vollständig oder teilweise gefalteten Verpackung befestigt werden.
Darüberhinaus kann die Öffnungsvorrichtung so gestaltet werden, daß sich das Bodenstück um die Eckkante der Verpackung zwischen der oberen Fläche und der Seitenfläche erstreckt und die Befestigungsfläche an einer Verlängerung des Bodenstückes befestigt ist.
Es muß auch erwähnt werden, daß sich der oben besprochene Winkel zwischen der oberen Fläche und der Seitenfläche, an der die Befestigungsfläche befestigt ist, auf einen Winkel entlang der Faltlinie zwischen der oberen Fläche und der Seitenfläche bezieht. Natürlich kann man sich auch Verpackungen vorstellen, bei denen die Seitenfläche schräggestellt ist oder eine andere Form aufweist, wenn man die Verpackung direkt von oben betrachtet. Dieser Winkel oder diese Form beeinflussen jedoch die erfindungsgemäße Garantieversiegelung und Befestigungsfläche in keinem größeren Ausmaß.
Natürlich kann die erfindungsgemäße Art der Befestigung der Befestigungsfläche für die meisten Typen von Öffnungsvorrichtungen verwendet werden. Beispielsweise kann die Befestigungsfläche zur Befestigung einer Garantieversiegelung eines Schraubkorkens oder dergleichen verwendet werden.
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Claims (15)
1. Öffnungsvorrichtung (10), bestehend aus einem Bodenstück (11), das auf einem Verpackungsmaterial (1) angebracht wird und eine Gießöffnung abgrenzt, einem Deckel (12), der in geschlossenem Zustand die Gießöffnung verschließt, einer Garantieversiegelung (14), die gebrochen wird, wenn die Öffnungsvorrichtung (10) erstmalig geöffnet wird und die auf der einen Seite mit einer mit dem Deckel (12) verbundenen Ziehlasche (13) verbunden ist und auf der anderen Seite an eine Befestigungsfläche (15) anschließt, die mit dem Verpackungsmaterial (1) verbunden wird, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Befestigungsfläche (15) über eine Faltlinie (1e) erstreckt und das Verpackungsmaterial (1) entlang dieser Faltlinie zur Bildung einer Verpackung gefaltet wird.
2. Öffnungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Partie (15a) der Befestigungsfläche (15), die sich auf derselben Seite der Faltlinie (1e) befindet wie das Bodenstück (11), eine Stärke (T1) aufweist, die größer ist als die Stärke (T2) der Partie (15b) der Befestigungsfläche (15), die sich auf der anderen Seite der Faltlinie (1e) befindet.
3. Öffnungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, die in einem Stück gefertigt ist, vorzugsweise im Spritzgießverfahren mit einem Polymer wie Thermoplast.
4. Öffnungsvorrichtung nach Anspruch 3, bei der der Deckel (12) und das Bodenstück (11) in geschlossenem Zustand geformt sind, wobei die Verbindung zwischen dem Deckel (12) und dem Bodenstück (11) um den größten Teil der Gießöffnung eine Schwachlinie aufweist, die gebrochen wird, wenn die Öffnungsvorrichtung (10) erstmalig geöffnet wird.
5. Öffnungsvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, die in einem Stück gefertigt ist, vorzugsweise im Spritzgießverfahren mit einem Polymer wie Thermoplast, direkt auf dem Verpackungsmaterial.
6. Öffnungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-6, bei der die Garantieversiegelung (14) mit dem Deckel (12) über eine mit dem Deckel (12) verbundene Ziehlasche (13) verbunden ist.
7. Verpackung, hergestellt durch das Falten eines Verpackungsmaterials (1), die mit einer Öffnungsvorrichtung (10) versehen ist, bestehend aus einem Bodenstück (11), das eine Gießöffnung definiert, einem Deckel (12), der in geschlossenem Zustand die Gießöffnung verschließt, einer Garantieversiegelung (14), die beim erstmaligen Öffnen der Öffnungsvorrichtung (10) gebrochen wird und die auf der einen Seite mit dem Deckel (12) verbunden ist und auf der anderen Seite an eine Befestigungsfläche (15) anschließt, die mit dem Verpackungsmaterial (1) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Befestigungsfläche (15) über eine Faltlinie (1e) erstreckt und das Verpackungsmaterial (1) entlang dieser Faltlinie zur Bildung einer Verpackung gefaltet ist.
8. Verpackung nach Anspruch 7, bei der die Partie (15a) der Befestigungsfläche (15), die sich auf derselben Seite der Faltlinie (1e) befindet wie das Bodenstück (11), eine Stärke (T1) aufweist, die größer ist als die Stärke (T2) der Partie (15b) der Befestigungsfläche (15), die sich auf der anderen Seite der Faltlinie (1e) befindet.
9. Verpackung nach Anspruch 7 oder 8, bei der die genannte Faltlinie (1e), über die sich die Befestigungsfläche (15) erstreckt, als Rillenlinie ausgeführt ist.
10. Verpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7-9, bei der die Öffnungsvorrichtung (10) in einem Stück gefertigt ist, vorzugsweise im Spritzgießverfahren mit einem Polymer wie Thermoplast.
11. Verpackung nach Anspruch 10, bei der der Deckel (12) und das Bodenstück (11) in geschlossenem Zustand geformt sind, wobei die Verbindung zwischen dem Deckel (12) und dem Bodenstück (11) um den größten Teil der Gießöffnung eine Schwachlinie aufweist, die beim erstmaligen Öffnen der Öffnungsvorrichtung (10) gebrochen wird.
12. Verpackung nach Anspruch 10 oder 11, bei der die Öffnungsvorrichtung (10) in einem Stück gefertigt ist, vorzugsweise im Spritzgießverfahren mit einem Polymer wie Thermoplast, direkt auf dem Verpackungsmaterial (1).
13. Verpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7-12, bei der die Garantieversiegelung (14) mit dem Deckel (12) über eine mit dem Deckel (12) verbundene Ziehlasche (13) verbunden ist.
14. Verpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7-13, bei der das Verpackungsmaterial (1) zur Bildung einer Verpackung entlang einer Linie (1d, E) gefaltet ist, die sich quer zu einer Linie (F) erstreckt, die vom Bodenstück (11), der Garantieversiegelung (14) und der Befestigungsfläche (15) definiert wird.
15. Verpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7-14, bei der das Verpackungsmaterial (1) mit einer Rillenlinie (1d) versehen ist, wobei die Bodenfläche (11) und die Befestigungsfläche (15) zu beiden Seiten der Rillenlinie (1f) befestigt sind.
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