DE20303383U1 - Vorrichtung zur selbstfahrenden Bearbeitung einer Bodenoberfläche sowie Werkzeug zur Bearbeitung einer Bodenoberfläche - Google Patents
Vorrichtung zur selbstfahrenden Bearbeitung einer Bodenoberfläche sowie Werkzeug zur Bearbeitung einer BodenoberflächeInfo
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Description
20 Die Erfindung betrifft zunächst eine Vorrichtung zur selbstfahrenden
Bearbeitung einer Bodenoberfläche, insbesondere einer Reitbahn, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine solche Vorrichtung, die auf die Anmelderin zurückgeht, ist aus der DE 201 12 731 U1 bekannt.
Die dort beschriebene Vorrichtung arbeitet in höchst zufriedenstellender Weise, was insbesondere durch die schwenkbare Anordnung der Werkzeuge, insbesondere des Harkenwerkzeuges, an 30 dem Chassis der Vorrichtung gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, daß das Werkzeug einerseits eine sehr hohe Anpreßkraft auf die Bodenoberfläche ausüben kann, andererseits aufgrund seiner schwenkbaren, insbesondere frei zurückschwenkbaren Anordnung auch ein gewisses Spiel besitzt, so daß
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das Werkzeug bei einem Auftreffen auf einen größeren Widerstand selbsttätig nach oben, also zum Chassis hin, verschwenken kann. Der Verstellmechanismus ermöglicht ausschließlich die Einstellung einer tiefstmöglichen Position des Werkzeuges relativ zu dem Reitbahnboden, wobei das Werkzeug in einer höhere Position frei verschwenken kann, dies jedoch nur entgegen seiner Gewichtskraft.
Um eine ausreichend große Anpreßkraft zu erreichen, hat die Anmelderin bisher zwei Ausführungsformen entwickelt: Bei einer ersten Variante ist das Harkenwerkzeug insgesamt sehr schwer ausgebildet, so daß auf Grund des Eigengewichtes des Werkzeugs eine hohe Anpreßkraft des Werkzeugs erreicht werden kann. Bei einer alternativen Ausgestaltung ist ein Werkzeug mit einer geringeren Masse vorgesehen, welches jedoch durch zusätzliche Gewichte, wie dies insbesondere die Fig. 1 der DE 201 12 731 U1 zeigt, beschwert werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannte Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 hinsichtlich variablerer Einsatzmöglichkeiten unter Ermöglichung einer komfortablen Bedienung weiterzubilden.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug in ein erstes, eine große Masse aufweisendes Element, welches unmittelbar am Chassis befestigt ist, und ein zweites, leichtes Element unterteilt ist, wobei das zweite Element über eine Koppeleinrichtung an dem ersten Element lösbar befestigbar ist.
Das Prinzip der Erfindung besteht somit im wesentlichen darin, das Werkzeug in zwei Abschnitte oder Teile zu gliedern, von denen eines verhältnismäßig schwer ausgebildet ist und die für eine hohe Anpreßkraft erforderliche Masse bereitstellt. Dieses erste Element ist unmittelbar am
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Chassis auf herkömmliche Weise schwenkbar befestigt und kann von der Verstelleinrichtung angesprochen werden. Ein zweites Element ist relativ leicht ausgebildet und kann mittels der Koppeleinrichtung an dem ersten Element lösbar befestigt werden. Auf diese Weise ist ein besonders einfacher Austausch eines Werkzeuges, beispielsweise zur Anpassung an eine bestimmte Bodenbeschaffenheit, mit besonders geringen Bedienkräften möglich und kann praktisch von jeder Person vorgenommen werden. Hierzu muß nur noch das zweite Element ausgetauscht werden, während das erste Element an der Vorrichtung befestigt verbleiben kann.
Die große Masse des ersten Elementes stellt eine gewisse Grundschwere des Werkzeugs bereit, die für sämtliche möglichen Anwendungsfälle eine genügende Andruck- oder Anpreßkraft erzielt. Selbstverständlich kann für bestimmte Anwendungsfälle vorgesehen sein, das Gewicht des Werkzeuges durch zusätzliche Massestücke zu erhöhen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur selbstfahrenden Bearbeitung einer Bodenoberfläche unterscheidet sich darüber hinaus von weiteren, nicht gattungsgemäßen Vorrichtungen des Standes der Technik, die im üblichen als Traktor bezeichnet werden. Dort sind üblicherweise Anbaugerätschaften als Ackerschlepper mit entsprechenden Werkzeugen vorgesehen. Diese sind jedoch sehr groß dimensioniert.
Traktoren weisen dabei ein sehr hohes Gewicht auf, welches die teilweise sehr empfindlichen Böden, wie beispielsweise Reitbahnböden, zerstören oder zumindest nachhaltig schädigen kann. Eine Verwendung von derartigen Anbau- oder Anhängegerätschaften ist daher grundsätzlich nachteilig. Typischerweise ist die Anhängegerätschaft, also das eigentliche Werkzeug, an eine Hebevorrichtung des Traktors angekoppelt. Die Hebevorrichtung ist dabei ebenfalls schwenkbar mit dem Traktor verbunden, kann jedoch nicht als erstes Element eines Werkzeuges im Sinne der vorliegenden Erfindung bezeichnet werden.
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Erfindungsgemäß weist das erste Element nämlich eine große Masse auf, die dazu dient, eine große Anpresskraft auf die Bodenoberfläche auszuüben. Gleichermaßen kann die Anhängegerätschaft nicht als zweites, leichtes Element des Werkzeuges bezeichnet werden, da es üblicherweise sehr schwer ist. Als leichtes Element im Sinne der Erfindung wird ein ohne weiteres von einem Benutzer von Hand tragbares Element bezeichnet.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann derart ausgelegt werden, daß sie nur ein äußerst geringes Gewicht aufweist und sehr schmal und wendig ist. Zugleich wird jedoch die Möglichkeit bereitgestellt, auf Grund des hohen Gewichtes des ersten Elementes auf einzelne Werkzeugteile, beispielsweise auf die Spitzen der Zinken, ein höheres Gewicht auszuüben, als dies mit einem Anbaugerät für einen Ackerschlepper möglich wäre.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung bildet das zweite Element eine Art Werkzeugkopf aus und ist in Anpassung an eine bestimmte Beschaffenheit einer Bodenoberfläche austauschbar. Ein besonderer Vorteil besteht hierin, daß das zweite Element als Funktionseinheit lediglich ein geringes Gewicht aufweist, wobei unterschiedliche Werkzeugköpfe für unterschiedliche Bodenoberflächen oder unterschiedliche Bearbeitungsschritte zur Verfügung gestellt werden können. Der Werkzeugkopf selbst ist dabei mittels der nach Art eines Adapters fungierenden Koppeleinrichtung komfortabel auf einfache Weise austauschbar.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das erste Element als Trägerplatte ausgebildet. Diese Ausgestaltung bietet die Möglichkeit, dem ersten Element eine besonders große Masse zuzuordnen. Als Trägerplatte im Sinne der Erfindung wird dabei insbesondere ein massives Element verstanden, welches plattenförmig oder schaufeiförmig ausgebildet ist. Es kann, wie beim
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Ausführungsbeispiel gemäß den Zeichnungen, aber durchaus auch in der Grundform eines Winkelelementes ausgebildet sein. Insbesondere ist vorgesehen, die Trägerplatte als massives Metallelement auszubilden, an dem beispielsweise ein Seilzug oder ein hebelartiges Zugelement zur Verschwenkung der Trägerplatte angreifen kann. Da im Montagezustand das erste und das zweite Element miteinander verbunden sind, bewirkt eine Verschwenkung des ersten Elementes mittels der Verstelleinrichtung zugleich eine Verschwenkung des zweiten Elementes.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Koppeleinrichtung eine Spannvorrichtung zugeordnet, mittels der das zweite Element relativ zu dem ersten Element verspannbar ist. Bei dieser Ausführungsform gestaltet sich der Austausch eines zweiten Elementes besonders einfach, da beispielsweise die Möglichkeit bereitgestellt wird, das zweite Element an dem ersten Element zunächst nur lose zu befestigen und mittels der Spannvorrichtung auf einfache Weise nachfolgend sicher festzulegen. Der Spannvorrichtung kann bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ein Spannhebel zugeordnet sein, mit dem die Bedienkräfte zur Festlegung besonders gering gehalten werden können.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind dem ersten Element Kopplungsmittel, insbesondere Vorsprünge und/oder Ausnehmungen zugeordnet, die mit entsprechenden Gegenkopplungsmitteln, insbesondere Ausnehmungen und/oder Vorsprüngen an dem zweiten Element kooperieren. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht eine besonders einfache und sichere Anbringung des zweiten Elementes an dem ersten Element. . .
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind dem ersten Element und/oder dem zweiten Element Anschlagelemente für eine Kopplungsbewegung zugeordnet. Durch
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diese Ausführungsform wird die Befestigung des zweiten Elementes an dem ersten Element weiter vereinfacht.
Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Werkzeug zur Bearbeitung einer Bodenoberfläche und zur Anbringung an einer Vorrichtung zur selbstfahrenden Bearbeitung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 16.
Ein derartiges Werkzeug ist aus der eingangs zitierten DE 201 12 731 U1 bekannt. Das bekannte Werkstück ist einstückig ausgebildet und schwenkbar am Chassis der Vorrichtung befestigt. Es weist ein relativ hohes Gewicht auf, um eine ausreichende Anpreßkraft auf die Bodenoberfläche zu erzeugen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, daß bekannte Werkzeug derart weiterzuentwickeln, daß bei variablerer Einsatzmöglichkeit ein hoher Bedienkomfort bereitgestellt wird.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 16, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug in ein erstes, eine große Masse aufweisendes Element, welches unmittelbar am Chassis befestigbar ist, und in ein zweites, leichtes Element unterteilt ist, wobei das zweite Element über eine Koppeleinrichtung an dem ersten Element befestigbar ist.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nicht zitierten Unteransprüchen sowie an Hand der nun folgenden Beschreibungen mehrerer in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 in schematischer Seitenansicht den Grundtyp einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur selbstfahrenden
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Bearbeitung einer Bodenoberfläche, wie er von seinem strukturellen Aufbau her aus der DE 201 12 731 U1 bekannt ist,
Fig. 2 in perspektivischer, abgebrochener schematischer Ansicht ein erstes Ausführungsbeispiel eines Harkenwerkzeuges mit
lediglich einem Zinken,
Fig. 3 das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 mit zehn eingesetzten Zinken,
Fig. 4 in einer Darstellung gemäß Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel eines zweiten Elementes des Harkenwerkzeuges, welches Federzinken aufweist,
Fig. 5 in einer Einzeldarstellung ein Federzinkenpaar,
Fig. 6 ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Werkzeuges, dessen zweites Element eine Kombination eines Harkenwerkzeuges mit einer Walze umfaßt,
Fig. 7 ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Werkzeuges, dessen zweites Element eine Kreiseleggeneinrichtung aufweist,
Fig. 8 ein fünftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Werkzeuges, dessen zweites Element eine Rütteleinrichtung aufweist,
Fig. 9 das zweite Element aus Fig. 8 gemäß Ansichtspfeil IX in schematischer Seitenansicht,
Fig. 10 in schematischer Draufsicht das erste und zweite Element gemäß dem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung gemäß Fig. 3
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in einem Vormontagezustand, wobei das zweite Element etwa um 90 Grad um seine Längsachse gedreht ist, und
Fig. 11 in schematischer, teilgeschnittener, abgebrochener Ansicht etwa gemäß Schnittlinie Xl - Xl in Fig. 10 den
Verbindungsbereich zwischen dem ersten und dem zweiten Element im Montagezustand.
Die in Fig. 1 in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete Vorrichtung entspricht von ihrem Urtypus her der in der DE 201 12 731 U1 beschriebenen Vorrichtung. Der Inhalt dieses Gebrauchsmusters wird hiermit in den Inhalt der vorliegenden Patentanmeldung vollständig eingeschlossen. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird das Grundprinzip der bekannten Vorrichtung 10 an Hand der Fig. 1 nur kurz erläutert: Die Vorrichtung 10 dient zur Bearbeitung einer Bodenoberfläche 11, insbesondere einer Reitbahn. Alternativ können mit der Vorrichtung aber auch andere Flächen von Sportanlagen oder andere landwirtschaftliche Flächen bearbeitet werden.
Die Vorrichtung ist typischerweise dreirädrig ausgebildet, und weist eine erste, vordere Achse 12 mit einem einzelnen Rad und eine zweite hintere Achse 13 mit zwei Rädern auf, wobei letztere von einem Motor 16 angetrieben ist. Auf einem Chassis 14 ist ein Sitz 15 für einen Benutzer 17 angeordnet.
Im Falle einer zur Bearbeitung einer Reitbahn ausgebildeten
Vorrichtung 10 ist zwischen den beiden Achsen 12, 13 ein Schieberwerkzeug 18 vorgesehen. In Fahrtrichtung X hinter der zweiten Achse 13 ist ein Harkenwerkzeug 19 und ein Glättungswerkzeug 20 vorgesehen.
Im folgenden soll nur das Werkzeug 19 näher betrachtet werden, welches in Fig. 1 lediglich schematisch dargestellt ist und über eine
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Schwenkachse 21 schwenkbar mit dem Chassis 14 verbunden ist. Eine lediglich schematisch angedeutete Verstelleinrichtung 22 umfaßt einen Verstellhebel 23, der beispielsweise über einen Seilzug 24 mit dem Werkzeug 19 verbunden sein kann. Durch Betätigung des Verstellhebels 23 kann das Werkzeug 19 angehoben und dabei um die Schwenkachse 21 verschwenkt werden. Auf diese Weise sind individuelle Bearbeitungstiefen einstellbar.
Das erfindungsgemäße Werkzeug 19 wird im folgenden zuerst an Hand der Fig. 2 detailliert beschrieben:
Zunächst ist ein erstes Element 25 vorgesehen, welches als Trägerplatte 27 ausgebildet ist. An diesem ist ein zweites Element 26 lösbar befestigbar, welches im wesentlichen nach Art einer Trägerleiste 34 ausgebildet ist.
Das erste Element 25 weist Befestigungsaugen 28 auf, mittels der es an dem in Fig. 1 dargestellten Chassis festlegbar und um eine Schwenkachse 21 schwenkbar ist. Mittels eines in Fig. 2 lediglich schematisch dargestellten Zugelementes 29, welches Bestandteil der in Fig. 1 lediglich schematisch dargestellten Verstelleinrichtung 22 ist, und welches über eine Schwenkachse 30 schwenkbar mit dem ersten Element 25 verbunden ist, kann ein Benutzer 17 das Werkzeug 19 in der Höhe verstellen. Anstelle des Zugelementes 29 kann selbstverständlich auch ein Seilzug od. dgl. verwendet werden.
Das erste Element 25 weist darüber hinaus an seinem der Befestigungsstelle am Chassis 14 fernen Ende eine Befestigungsflansch 25 auf. An diesem sind Steckelemente 33 angeordnet, die in Fig. 2 nicht dargestellt sind, aber beispielsweise aus den Fig. 3 und 10 hervorgehen. Die Fig. 3 zeigt dabei eine Position, in der die Steckelemente 32 in Steckaufnahmen 33, die sich am zweiten Element 26 befinden, noch
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nicht eingedrungen sind. Es handelt sich bei dem Zustand gemäß Fig. 3 also um einen Vormontagezustand.
An der Trägerleiste 34 sind eine Vielzahl von Aufnahmen 36 vorgesehen, in denen wahlweise eine bestimmte Anzahl von Zinken 35 in Anpassung an eine bestimmte Beschaffenheit des Bodens bzw. der Bodenoberfläche lösbar befestigbar ist.
Außerdem weist das zweite Element 26 zwei im wesentlichen keilförmig ausgebildete Anschlagelemente 37 auf, deren Funktion später beschrieben wird. Mittig zentral an dem zweiten Element 26 ist ein Hakenelement 38 vorgesehen, welches mit einer Spanneinrichtung 39, die an dem ersten Element 25 angeordnet ist, zusammenwirkt. Die Spanneinrichtung 39 umfaßt einen um einen Schwenkachse 43 verschwenkbaren Spannhebel 40 sowie ein Federelement 41 und ein ösenartiges Greiferglied 42, welches das Hakenelement 38 fassen kann.
Die Befestigung des zweiten Elementes 26 an dem ersten Element 25 ist auf folgende Weise bewerkstelligbar:
Zunächst wird das zweite Element 26, also die Trägerleiste 34, in die Nähe des Befestigungsflansches 31 des ersten Elementes 25 gebracht. Hierzu können die Zinken 35 bereits in die Aufnahmen 36 eingebracht sein. Letzteres kann aber auch erst später geschehen.
Eine Verlagerung des zweiten Elementes 26 ist zu diesem Zeitpunkt auf besonders einfache Weise möglich, da das zweite Element 26 nur eine sehr geringe Masse aufweist und daher sehr leicht ist.
Im einfachsten Fall wird nun das zweite Element 26 relativ zu dem an der Vorrichtung 10 befestigten und im wesentlichen feststehenden ersten Element 25 in Fahrtrichtung X bewegt, bis die Anschlagelemente 37 an dem Befestigungsflansch 31 anschlagen. Einem Benutzer wird
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daher auf einfache Weise eine optimale Positionierung des zweiten Elementes 26 hinsichtlich seiner Längsausrichtung zu dem ersten Element 25 signalisiert. Nun findet eine auf einfache Weise optisch kontrollierbare Ausrichtung des zweiten Elementes 26 entlang dem Doppelpfeil Y statt, bis die Steckaufnahmen 33 entsprechend zu den Steckelementen 32 angeordnet sind und die Steckelemente 32 in die Steckaufnahmen 33 eindringen können.
Durch Betätigung des Spannhebels 40 aus seiner in Fig. 3 dargestellten Ruheposition durch Verschwenkung im Uhrzeigersinn um die Schwenkachse 43 kann das Greiferglied 42 das Hakenelement 38 fassen. Durch eine nachfolgende Rück-Verschwenkung des Spannhebels 40 in seine in Fig. 3 dargestellte vorzugsweise totpunktarretierte Ruhelage wird das zweite Element 26 relativ zu dem ersten Element 25 gespannt und ist dauerhaft an dem ersten Element 25 gesichert.
Das erste Element 25 kann nahezu beliebig massiv ausgebildet sein, da die große Masse des ersten Elementes 25 für den Austausch des als Werkzeugkopf bezeichenbaren zweiten Elementes 26 unproblematisch ist. Die Verschwenkung des insgesamt schwer ausgebildeten Werkzeuges 19 kann durch die Verstelleinrichtung 22 über geeignete Übersetzungsgetriebe etc. erfolgen, so daß die Bedienkraft zur Verstellung des schweren Werkzeuges 19 insgesamt gering gehalten werden kann.
Fig. 4 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel eines zweiten Elementes 26, bei dem an Stelle der in den Fig. 2 und 3 dargestellten festen, also im wesentlichen stabilen oder unnachgiebigen Zinken 35 nunmehr Federzinken 44 vorgesehen sind. Fig. 5 verdeutlicht, daß jeweils ein Paar von Federzinken 44 aus einem einstückigen, entsprechend abgelängten, gebogenen Stück Federstahl hergestellt ist,
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so daß jeweils zwei Abschnitte von Spiralwicklungen 45 zwischen den beiden Federzinken 44 vorgesehen sind.
Die Federzinken dienen ebenfalls zur Auflockerung insbesondere eines Reitbodens, werden anstelle der unnachgiebigen Zinken jedoch vorzugsweise bei Böden verwendet, die u.a. textile Materialien nach Art von Kunststoffchips, Kunststofffasern und Sand enthalten. Gleichermaßen finden derartige Federzinken auch Verwendung bei Reitböden mit Matteneinbauten.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 6 zeigt ein weiteres Werkzeug 19, dessen zweites Element 26 neben einer Trägerleiste 34 mit Federzinken 44 ein Walzenelement 46 umfaßt. Das Walzenelement 46 ist über eine Deichsel 47 mit der Trägerleiste 34 verbunden.
Bei dieser Ausgestaltung wirkt die aus der großen Masse des ersten Elementes 25 resultierende Gewichtskraft im wesentlichen auf die Trägerleiste 34, und damit auf die Federzinken 44. Es sind jedoch auch weitere Ausführungsbeispiele denkbar, bei denen das große Gewicht des ersten Elementes 25 unmittelbar auf die Achse 48 des Walzelementes 46 und damit auf die Walze 26 übertragen wird.
Gleichermaßen ist eine Ausführungsform derart denkbar, daß das zweite Element 26 ausschließlich ein Walzenelement 46 umfaßt und keine zusätzliche Trägerleiste 34 für die Zinken 35, 44.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß der eigentliche Werkzeugkopf, also das zweite Element 26, besonders leicht ausgebildet sein kann. So kann das zweite, als Walze ausgebildete Element 26 ein deutlich geringeres Eigengewicht besitzen, als es eigentlich zur Erreichung der gewünschten Walzeigenschaften notwendig wäre. Die erforderliche Andruckkraft kann hier wiederum von dem ersten Element 25 aufgebracht werden, welches unmittelbar am Chassis 14 befestigt ist.
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Fig. 7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines zweiten Elementes 26, wobei der mit gleichen Steckaufnahmen 33 versehenen Trägerleiste 34 Kreiseleggen 49 zugeordnet sind. Hier ist eine Mehrzahl von Zinken 50 vorgesehen, die jeweils um eine vertikale Achse 51 drehbar sind. Hierzu ist ein Antrieb oder Motor 52 an der Trägerleiste 34 angeordnet, der über einen Kettenantrieb 53 sämtliche Zinken 50 synchron antreibt.
Die Kreiseleggen werden beispielsweise zur Auflockerung und Durchmischung des Reitbahnbodens eingesetzt, wobei die große Gewichtskraft des ersten Elementes 25 dafür sorgen kann, daß die Zinken 50 der Kreiseleggen 49 ausreichend tief in den Boden eindringen können.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines zweiten Elementes 26 für ein Werkzeug 19 zeigt Fig. 8. Hier ist ein Rüttelmechanismus 54 in Form einer Rüttelplatte vorgesehen. Aus Fig. 9 ergibt sich, daß der Rüttelmechanismus 54 im Querschnitt im wesentlichen schalenförmig ausgebildet ist und eine Rüttelfläche 55 aufweist. Ein Motor 52 treibt eine Welle 56 an, welche mit lediglich schematisch angedeuteten Exzentern 57 auf bekannte Weise zusammenwirkt. Durch die Drehung der Welle 56 und die exzentrische Anordnung von Endstücken kommt es zu einer Umwandlung der Drehbewegung der Welle 56 in eine Rüttelbewegung.
Auf diese Weise kann ein Boden, insbesondere ein Reitbahnboden, verdichtet werden.
Auch hier führt die große Masse des ersten Elementes 25 in vorteilhafter Weise dazu, daß sehr hohe Verdichtungskräfte erreicht werden können, das zweite Element 26 jedoch besonders leicht ausgebildet sein kann.
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Das Vorsehen der Koppeleinrichtung, die die Spannvorrichtung 39, das Hakenelement 38, die Steckelemente 32 und die Steckaufnahmen 33 umfaßt, ermöglicht dabei zusätzlich eine Reduktion der Schwingungsübertragung der starken Schwingungen des Rüttelmechanismus 54 auf das Chassis 14 der Vorrichtung 10. Die Bedienung wird daher für einen Benutzer angenehmer.
Eine weitere nicht dargestellte Ausführungsform eines Werkzeuges 19 sieht vor, daß das zweite Element 26 nach Art eines Schabers ausgebildet ist, und beispielsweise eine Leiste aus Gummi oder Metall aufweist. Diese kann nach Art eines Lineals gerade langgestreckt ausgebildet oder auch gekrümmt sein. Mit einem derartigen Schaberelement können beispielsweise Reitbahnoberflächen, auch Böden in Ställen, z.B. in Rinderställen oder Schweineställen, gereinigt werden.
In der Figurenbeschreibung wurden der besseren Übersichtlichkeit halber für gleiche oder vergleichbare Element gleiche Bezugszeichen verwendet.
Claims (16)
1. Vorrichtung (10) zur selbstfahrenden Bearbeitung einer Bodenoberfläche (11), insbesondere einer Reitbahn, mit zwei Achsen (12, 13), von denen wenigstens eine von einem Motor (16) angetrieben ist, und mit einem Chassis (14), an welchem wenigstens ein Werkzeug (19), insbesondere ein Harkenwerkzeug, schwenkbar befestigt und mittels einer Verstelleinrichtung (22) verschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (19) in ein erstes, eine große Masse aufweisendes Element (25), welches unmittelbar am Chassis (14) befestigt ist, und ein zweites, leichtes Element (26) unterteilt ist, wobei das zweite Element (25) über eine Koppeleinrichtung (32, 33, 37, 38, 39, 42) an dem ersten Element lösbar befestigbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Element (26) eine Art Werkzeugkopf ausbildet und in Anpassung an eine bestimmte Beschaffenheit der Bodenoberfläche (11) austauschbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Element (25) als Trägerplatte (27) ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Koppeleinrichtung eine Spannvorrichtung (39) zugeordnet ist, mittels der das zweite Element (26) relativ zu dem ersten Element (25) verspannbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem ersten Element (25) Kopplungsmittel, (32) insbesondere Vorsprünge und/oder Ausnehmungen, zugeordnet sind, die mit entsprechenden Gegenkopplungsmitteln (33), insbesondere Ausnehmungen und/oder Vorsprüngen, an dem zweiten Element (26)kooperieren.
6. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem ersten Element (25)und/oder dem zweiten Element (26) Anschlagelemente (37) für eine Kopplungsbewegung zugeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Element (26) als Trägerleiste (34) ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem zweiten Element (26) Zinken (35, 44) zugeordnet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinken (35, 44) an dem zweiten Element (26) lösbar befestigbar sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinken im wesentlichen unelastisch ausgebildet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinken als Federzinken (44) ausgebildet sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Element (26) eine Walze (46) aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Element (26) mit einem Rüttelmechanismus (54) versehen ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem zweiten Element (26) Kreiseleggen (49) zugeordnet sind.
15. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem zweiten Element (26) ein Schaber zugeordnet ist.
16. Werkzeug (19) zur Bearbeitung einer Bodenoberfläche (11) und zur Anbringung an einer Vorrichtung (10) zur selbstfahrenden Bearbeitung der Bodenoberfläche, insbesondere zur Anbringung an einer Vorrichtung nach Anspruch 1, die zwei Achsen (12, 13) besitzt, von denen wenigstens eine von einem Motor (16) angetrieben ist, und die ein Chassis (14) aufweist, an welchem das Werkzeug (19) schwenkbar befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (19) in ein erstes, eine große Masse aufweisendes Element (25), welches unmittelbar am Chassis (14) befestigbar ist, und in ein zweites, leichtes Element (26) unterteilt ist, wobei das zweite Element (26) über eine Koppeleinrichtung (32, 33, 37, 38, 39, 42) an dem ersten Element (25) befestigbar ist.
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|---|---|---|---|---|
| DE102005007154A1 (de) * | 2005-02-16 | 2006-08-17 | Bjj Kleinmaschinen Gmbh | Vorrichtung zur selbstfahrenden Bearbeitung einer Reitbahn |
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| CN107313331A (zh) * | 2017-06-29 | 2017-11-03 | 安徽南博机器人有限公司 | 自流平水泥刷毛机 |
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