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DE20303227U1 - Sportgerät zur Bewegung im dreidimensionalen Raum - Google Patents

Sportgerät zur Bewegung im dreidimensionalen Raum

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DE20303227U1
DE20303227U1 DE20303227U DE20303227U DE20303227U1 DE 20303227 U1 DE20303227 U1 DE 20303227U1 DE 20303227 U DE20303227 U DE 20303227U DE 20303227 U DE20303227 U DE 20303227U DE 20303227 U1 DE20303227 U1 DE 20303227U1
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Description

Sportgerät zur Bewegung im dreidimensionalen Raum
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Sportgerät zur Bewegung im dreidimensionale Raum mit einem oder mehreren Bewegungsbereichen.
Die Sport- und Freizeitgesellschaft dieser Tage ist ständig auf der Suche nach neuen Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung bzw. sportlichen Bestätigung. Entsprechend hat die Sport- und Freizeitindustrie in den letzten Jahren immer neue Sportgeräte entwickelt, die den Menschen immer mehr Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung geben. In diesem Zusammenhang nahm auch das Gefährdungspotential der Sporttreibenden deutlich zu, da zum einen die Sportarten an sich immer gefährlicher wurden und zum anderen auch immer öfter Ungeübte und Untrainierte mit Sportgeräten umgingen, für die sie eigentlich nicht die Vorraussetzungen erfüllten. Diesem Problem sieht sich die Sport- und Freizeitindustrie im zunehmendem Maße ausgesetzt, da sie einerseits möglichst vielen Menschen ermöglichen will, neue Sportarten und Bewegungsmöglichkeiten auszuprobieren, da sie andererseits aber aus Haftungsgründen für eine entsprechende Sicherheit sorgen muss.
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Beispielsweise hat die Entwicklung von gummielastischen Seilen, sogenannten Bungy-Seilen, dazu geführt, dass vielen Menschen der freie Fall oder die Benutzung von Trampolinen ermöglicht worden ist. So beschreibt beispielsweise die WO 01/24900 ein Sportgerät, bei dem Personen mit Bungy-S eilen versehen und an einem Gestell gehalten auf Trampolinen springen können um dort Bewegungen im drei-dimensionalen Raum, wie z.B. Salti und dergleichen, auszuführen. Dieses Gerät hat sich an sich sehr bewährt, und zwar auch unter Sicherheitsaspekten, da die Nutzer über die Bungy-Seile in definierten Bewegungsbereichen gehalten werden. Trotzdem weist dieses Gerät noch einige Nachteile auf.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, dieses bekannte Sportgerät weiter zu entwickeln und insgesamt ein Sportgerät bereitzustellen, das durch einen einfachen und effektiven Aufbau sowohl in der Herstellung als auch im Betrieb wirtschaftlich ist und das den Nutzern möglichst viele Freiheitsgrade der Bewegung im dreidimensionalen Raum lässt, aber gleichzeitig die Sicherheit der Sporttreibenden gewährleistet. Darüber hinaus soll es den Nutzern auch einen gewissen Komfort bieten.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Sportgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Nach Maßgabe der Erfindung umfasst das Sportgerät zur Bewegung im dreidimensionalen Raum mindestens einen, vorzugsweise mehrere Bewegungsbereiche, die von einem gitterartigen Fachwerk umschlossen und/oder überdeckt werden, wobei an dem Fachwerk mindestens ein, vorzugsweise mehrere Halte- und/oder Führungselemente vorgesehen sind, die die Person bei der dreidimensionalen Bewegung im Raum in dem jeweiligen Bewegungsbereich halten und/oder fuhren, um auch ungeübteren Personen die Bewegung in dem Bewegungsbereich zu ermöglichen.
Diese Gestaltung bietet den Vorteil, dass durch das gitterartige Fachwerk ein großer Raum für die dreidimensionale Bewegung bereit gestellt werden kann, in dem eine weitgehend freie Bewegung möglich ist, ohne Gefahr zu laufen, dass die sporttreibende Person mit dem Sportgerät kollidiert und welches außerdem gleichzeitig eine einfachere Möglichkeit zur Anbringung eines Halte- und/oder Führungselements bietet.
Vorzugsweise ist in dem mindestens einen Bewegungsbereich ein Trampolin vorgesehen, um dem Nutzer eine einfache Bewegung im dreidimensionalen zu ermöglichen. Alternativ können jedoch auch andere Halte- oder Hebevorrichtungen hierfür eingesetzt werden, die insbesondere mit dem Halte- und/oder Führungselement oder in dieses integriert sein können.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung umfasst das Halte- und/oder Führungselement mindestens ein Seil, vorzugsweise zwei Seile, und zwar insbesondere gummielastische Seile, vorzugsweise Bungy-Seile, die durch Ihre Flexibilität, insbesondere Elastizität viele Freiheitsgrade bei der Bewegung gewährleisten.
Ferner ist vorzugsweise bei dem Halte- und/oder Führungselement ein Gurtzeug vorgesehen, mit dem das oder die Seile an dem Nutzer des Sportgeräts befestigt werden können. Um auch hier eine möglichst große Vielfalt an Bewegungsmöglichkeiten sicherzustellen, sind die Seile vorzugsweise frei drehbar an dem Gurtzeug angeordnet.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist es somit möglich, dass ein oder mehrere Menschen gleichzeitig auf den in dem Fachwerk angeordneten Trampolinen springen und dabei von Bungy-Seilen stabilisiert werden, wobei die Bungy-Seile an dem Fachwerk befestigt bzw. verankert werden.
Um den Nutzern des Sportgeräts einen möglichst großen Raum für Ihre Bewegung bereitzustellen und gleichzeitig die erforderliche Stabilität für die Verankerung der Halte- und/oder Führungselemente zu erzeugen sowie darüber hinaus einen einfachen Aufbau zu gewährleisten, hat es sich bewährt, die gitterartige Überdeckung bzw. das Fachwerk als ein kuppelartiges Gebilde auszubilden, insbesondere als Halbkugel oder in einer Eiform. Diese Formen vereinen in ganz besonderer Weise die oben geschilderten Eigenschaften.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Gestaltung des Sportgeräts besteht darin, dass das gitterartige Fachwerk auch dazu genutzt werden kann, eine Überdachung anzubringen, die aus ein oder mehreren flächigen Abdeckelementen, insbesondere einer Plane, be-
• · · ti ·
stehen kann. Die Überdachung kann hierbei entweder über die gesamte kuppelartige Überdeckung aus Fachwerk oder auch nur in Teilbereichen angebracht werden.
Vorzugsweise ist das gitterartige Fachwerk aus Metallstäben aufgebaut, die in Knotenpunkten über entsprechende Verbindungselemente zusammensteckbar sind, so dass sich ein besonders einfacher Auf- bzw. Abbau der gitterartigen Überdeckung ergibt.
Als Knotenpunkt, die als Verbindungselemente eingesetzt werden können, haben sich Knotenpunkte bewährt, die aus einem Kunststoffring gebildet sind, an oder in den Steckhülsen an- bzw. eingeschraubt sind, so dass die Stäbe des Fachwerks in diese Steckhülsen einfach eingesteckt werden können. Entsprechend sind die Steckhülsen entsprechend beabstandet am Umfang des Kunststoffrings des Knotenpunkts vorgesehen, um so die Winkelbeziehungen der Fachwerkstäbe zueinander festzulegen. Vorzugsweise nimmt ein Knotenpunkt sechs Stäbe eines Fachwerks auf.
Die Halte- und/oder Führungselemente zum Halten und Führen der sich bewegenden Personen in den Bewegungsbereichen sind vorzugsweise über Verankerungsmittel lösbar am Fachwerk befestigt, wobei sich wiederum hiefür die Knotenpunkte, insbesondere die Ringe, besonders anbieten. Auch dies führt zu einem einfachen Aufbau des Sportgeräts.
Weitere Vorteile, Kennzeichen und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden bei der nachfolgenden detaillierten Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der beigefügten Figuren deutlich. Die Figuren zeigen dabei in rein schematischer Weise in
Fig.l eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Sportgeräts;
Fig.2 eine Detailansicht des Sportgeräts aus Fig. 1;
Fig.3 eine Seitenansicht eines Knotenpunkts des Sportgeräts aus Fig.l bzw. Fig.2;
und in
Fig.4 eine Detailansicht des Sportgeräts aus Fig. 1
Die Fig.l zeigt ein erfindungsgemäßes Sportgerät 1 in einer perspektivischen Darstellung. Das Sportgerät 1 besteht aus einem gitterartigen Fachwerk 3, welches eine kuppelartige
Form aufweist. Im Wesentlichen kann man sagen, dass das Fachwerk 3 nahezu eine Halbkugel oder ein halbes Ei darstellt.
Das Fachwerk 3 umschließt und überdeckt somit in dem gezeigten Ausführungsbeispiel einen kreisrunden Bodenbereich, in dem fünf Trampoline 2 sternförmig angeordnet sind. Durch die Anordnung der fünf Trampoline 2 sind im und unter dem Fachwerk 3 fünf Bewegungsbereiche definiert.
Das Sportgerät 1 weist in jedem Bewegungsbereich, welches einem Trampolin 2 zugeordnet ist, ein Halte- und/oder Führungselement auf, welches in Fig.l nicht näher dargestellt ist, sondern lediglich in Fig.4. Das Halte- und/oder Führungselement des dargestellten Ausführungsbeispiels umfasst zwei elastische Seile 10, die in dem Fachwerk 3 verankert sind. An den anderen Enden der Seile 10 ist ein Gurtzeug 11 zur Aufnahme einer Person, die das Sportgerät nutzen will, vorgesehen. Mit dem Halte- und/oder Führungselement der dargestellten Art ist es somit möglich, in jedem Bewegungsbereich mit jeweils einem Trampolin 2 dreidimensionale Bewegungen im Raum durchzuführen, wobei die Person durch das Halte- und/oder Führungselement in einem kuppelartigen Fachwerk 3 und somit in dem jeweiligen Bewegungsbereich gehalten wird.
Wie in den Fig. 2 und 3 zu sehen ist, ist das kuppelartige Fachwerk 3 aus Metallstäben 6 aufgebaut, die in Knotenpunkten 4 ineinander gesteckt sind, wobei in einem Knotenpunkt bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sechs Fachwerkstäbe 6 zusammengeführt sind.
Der Knotenpunkt 4 ist als Ring 7, insbesondere aus Kunststoff, ausgebildet, an dem in entsprechenden Winkelabständen zur Bildung des gitterartigen Fachwerks 3 entsprechende Steckhülsen 8 über eine Schraubverbindung 9 angeordnet sind. In die Steckhülsen 8 können dann die Enden der Metallstäbe 6 eingesteckt werden, um das gitterartige Fachwerk 3 zu bilden. Durch die einfache Steckverbindung ist ein einfacher und schneller Aufbau des Fachwerks 3 gewährleistet. Die Kunststoffausbildung des Rings 7 sowie der Steckhülsen 8 ermöglicht ebenfalls eine einfache Herstellung und gewährleistet eine optimale Stabilität des Fachwerks.
An den Knotenpunkten 4 werden auch die Halte- und/oder Führungselemente zum Halten und/oder Führen der sporttreibenden Person eingehängt, wozu sich die Ringe 7 der Knotenpunkte 4 hervorragend eignen.
Wie in Fig.l noch zu sehen ist, kann das Fachwerk 3 nicht nur zur Befestigung der Halte- und/oder Führungselemente dienen, sondern zugleich zur Befestigung von Überdachungen genutzt werden, um den Sportlern Schutz vor Regen oder Sonne zu bieten. In Fig. 1 ist eine teilweise Überdachung 5 dargestellt, die sich nur über einen Teilbereich der Kuppel erstreckt. Selbstverständlich ist es auch möglich, eine vollständige Verkleidung bzw. Überdachung oder eine anders geartete teilweise Überdachung oder Verkleidung zu bewerkstelligen. Insbesondere bieten sich hierzu entsprechende flächige Abdeckelemente an, die je nach Bedarf angeordnet werden können. Diese flächigen Abdeckelemente können beispielsweise auch Planenabschnitte sein. Selbstverständlich können im kuppelartigen Fachwerk 3 auch entsprechende Öffnungen vorgesehen sein, wie z.B. Ein- und Ausgänge. Neben diesen erforderlichen Öffnungen können zusätzliche Bereiche offen gestaltet werden, so dass nicht über die gesamte Halbkugel ein Fachwerk 3 und/oder Überdachung 5 vorgesehen ist, sofern dies die Stabilitätserfordernisse erlauben.

Claims (11)

1. Sportgerät zur Bewegung im dreidimensionalen Raum mit einem oder mehreren Bewegungsbereichen, einer gitterartigen Überdeckung aus Fachwerk (3), die den oder die Bewegungsbereiche einschließt und/oder überdeckt und mindestens einem Halte- und/oder Führungselement (10, 11), welches derart am Fachwerk (3) verankert ist, dass mit dem Halte- und/oder Führungselement (10, 11) eine Bewegung einer Person im Bewegungsbereich möglich ist.
2. Sportgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einem Bewegungsbereich ein Trampolin (2) angeordnet ist.
3. Sportgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Halte- und/oder Führungselement mindestens ein, vorzugsweise zwei Seile (10), insbesondere gummielastische Seile, vorzugsweise Bungy-Seile umfasst.
4. Sportgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Halte- und/oder Führungselement ein Gurtzeug (11) zum Anlegen an eine Person umfasst, wobei insbesondere die Seile am Gurtzeug frei drehbar angeordnet sind.
5. Sportgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gitterartige Überdeckung ein kuppelartiges Gebilde (3), insbesondere in der Form einer Halbkugel oder nahezu Halbkugel ist.
6. Sportgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gitterartige Überdeckung (3) ein oder mehrere flächige Abdeckelemente (5), insbesondere eine Plane umfasst, die an dem Fachwerk entfernbar zumindest in Teilbereichen angeordnet sind.
7. Sportgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fachwerk (3) aus Metallstäben (6) aufgebaut ist, die in Knotenpunkten (4) zusammensteckbar sind.
8. Sportgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Knotenpunkt (4) aus einem Kunststoffring (7) gebildet ist, in den Steckhülsen (8) zur Aufnahme von Fachwerkstäben (6) eingeschraubt sind.
9. Sportgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halte- und/oder Führungselemente (10, 11) Verankerungsmittel zum insbesondere lösbaren Befestigen der Halte- und/oder Führungselemente am Fachwerk umfassen.
10. Sportgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Halte- und/oder Führungselemente an Knotenpunkten (4) verankert sind.
11. Sportgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass fünf Bewegungsbereiche sternförmig unter einer gitterartigen Überdeckung (3) angeordnet sind.
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