DE20303950U1 - Saunakabine mit elektrischer Beleuchtungseinrichtung - Google Patents
Saunakabine mit elektrischer BeleuchtungseinrichtungInfo
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Description
Saunakabine mit elektrischer Beleuchtungseinrichtung
Die Neuerung betrifft eine Saunakabine mit insbesondere aus Holz gefertigten Seiten- und Dach- Wandteilen und mit einer elektrischen Beleuchtungseinrichtung, welche eine Mehrzahl von Lichtleitungselementen aufweist, die von außerhalb des Kabinenraumes angeordneten Lichterzeugungsmitteln ausgehen und über Durchbrüche in den Wandteilen zu einer Licht in den Kabinenraum abstrahlenden Lichtleitungsstirnfläche führen.
Bekannte Saunakabinen dieser Art weisen als Lichtleitungselemente Glasfaserkabel mit einer Vielzahl von je Kabel vorgesehenen Fasern und einer Ummantelung auf Die Glasfaserkabel gehen von einer für eine Mehrzahl von Kabeln vorgesehenen, die genannten Lichterzeugungsmittel bildenden Lichtbox aus, welche mit einer extrem lichtstarken Lampe zur Bestrahlung der angekoppelten Glasfaserkabel- Eingangsenden, einem Lüfter zur Kühlung der Lampe und der gesamten Lichtbox und gegebenenfalls mit einer angetriebenen, der Lampe vorgesetzten Mehrfarbenscheibe versehen ist.
Bei dieser bekannten Saunakabine wird mitunter als Nachteil empfunden, daß ihre Beleuchtungseinrichtung außerordentlich teuer ist, daß die Lichtbox, insbesondere im Falle eines Schadhaftwerdens des Lüfters zur Überhitzung neigt, daß ferner die Lampe der Lichtbox eine vergleichsweise kurze Lebensdauer hat und den Aufwand des Auswechselns verursacht und daß der Antrieb des Lüfters ein im Kabineninnenraum wahrnehmbares Geräusch entwickelt.
Ziel der Neuerung ist es, die vorstehend kurz umrissenen Nachteile der bekannten Saunakabinen zu vermeiden.
Dieses Ziel wird neuerungsgemäß durch die im anliegenden Schutzanspruch 1 angegebenen Merkmale erreicht. Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der dem Anspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, deren Inhalt hierdurch ausdrücklich zum Bestandteil der Beschreibung gemacht wird, ohne an dieser Stelle den Wortlaut zu wiederholen.
Nachfolgend werden einige Ausführungsformen der Neuerung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch ein Dach-Wandteil und ein Lichtleitungselement einer
neuerungsgemäßen Saunakabine im Ausschnitt;
Fig. 1 A das untere Ende des Lichtleitungselementes nach Fig., 1 im Schnitt und in extra vergrößertem Maßstab;
Fig. 2 das obere Ende des Lichtleitungselementes nach Fig. 1 im Schnitt in etwas
vergrößertem Maßstab und mit einer Abwandlung gegenüber der Ausführung nach Fig. 1;
Fig. 3 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 2 in einer wiederum anderen Ausführungsform;
Fig. 4 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 1 A in einer gegenüber der Ausführungsform nach den Fig. 1 und 1 A weitergebildeten Konstruktion.;
Fig 5 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 4 in einer gegenüber den Ausführungsformen nach den Figuren 1 bis 4 vereinfachten Form des Lichtleiterkörpers;
Fig. 6 eine perspektivische, ausschnittsweise Darstellung eines Dach- Wand-
Elementes und eines band- oder plattenartigen Lichtleitungselementes gemäß einer anderen Ausgestaltung.
In Fig. 1 ist das im Schnitt gezeichnete, aus Holz gefertigte Dach- Wandelement einer Saunakabine mit 1 bezeichnet. Es ist an beliebig wählbaren Stellen, an denen kabineninnenseitig ein lichtabgebender Bereich geschaffen werden soll, mit zylindrischen Durchbrüchen versehen, von denen einer bei 2 gezeigt ist. In den Durchbruch ist ein transparenter Lichtleiterstab 4 aus Glas, vorzugsweise aber aus Polykarbonat, unter Einhaltung eines Zwischenraumes 3 zur Innenwand des Durchbruches eingesetzt.
Die Außenwand des Lichtleiterstabes ist von solcher Oberflächengüte, daß innerhalb des Lichtleiterstabes sich in axialer Richtung ausbreitendes Licht zuverlässig eine innere Totalreflexion erfährt. Zur Verbesserung dieses Effektes kann die Wand des Lichtleiterstabes auch mit einer innen reflektierenden Metallbedampfung versehen sein.
Das obere Ende des Lichtleiterstabes 4, wenn dieser aus Polykarbonat gefertigt ist, trägt einen Gewindeansatz 6, der in ein Innengewinde 5 einer zentrischen Bohrung einer mit umfangsnahen Befestigungsbohrungen 7 versehenen Halterung 8 eingeschraubt ist.
Die obere Stirnfläche des Lichtleiterstabes 4 am oberen Ende des Gewindeansatzes hat Berührung mit einem scheibenförmigen Träger 8 a, in welchen lichtstarke, lichtemittierende Dioden(LED) eingebettet sind. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind vier LED 's zur selektiven Erzeugung von Licht der Farben Rot, Gelb, Grün und Blau vorgesehen, deren Licht über die obere Stirnfläche des Lichtleiterstabes in diesen eingekoppelt wird.
Der scheibenförmigen Träger 8 &agr; ist in eine obere Senkbohrung 9 der Halterung 8 eingesetzt und mittels eines Sprengringes 10 gesichert.
Von dem Träger 8 &agr; führt ein Kabel 11 weg, welches die Anschlußleitungen für die vier LED^s enthält, die in den Zeichnungen mit 12 bezeichnet sind.
Die Halterung 8 ist mittels durch die Befestigungsbohrungen 7 reichender Schrauben auf der Oberseite des Dach- Wandteiles 1 festgeschraubt.
• ·
Der Lichtleiterstab 4 reicht von der Halterung 8 aus durch den Durchbruch 2 nach Abwärts bis zu einem Niveau im wesentlichen bündig mit der Unterseite des Dach-Wandteiles 1. Hier ist in den Zwischenraum 3 zwischen dem Lichtleiterstab 4 und der Innenwand des Durchbruches 2 eine Abschlußbuchse 13 eingepreßt, wobei die Bohrung der Buchse im Bereich des Zwischenraumes 3 solchen Durchmesser hat, daß ein kleiner Umfangsspa.lt zum Lichtleiter stab 4 eingehalten ist, wie im Einzelnen an Fig. 1 A zu erkennen ist.
Der Zwischenraum 3 und der zuvor erwähnte Spaltraum zwischen der Buchse 13 und dem Unterende des Lichtleiterstabes 4 dienen dem Zweck, Störungen der inneren Totalreflexion zu vermeiden, welche durch Kontaktaufnahme umgebender Konstruktionsteile zur Lichtleiterwand verursacht werden könnten.
Die Buchse 13 trägt einen radial nach außen reichenden, sich gegen die Unterseite des Dach- Wandteiles abstützenden Flansch 14 und einen radial geringfügig nach einwärts reichenden Halteflansch 15, auf dem eine in die Bohrung der Buchse 13 eingelegte Streuscheibe 16 aufliegt, welche der unteren Stirnfläche des Lichtleiterstabes 4 optisch nachgeschaltet ist und das aus dem Lichtleiterstabende austretende Strahlenbündel erweitert.
Die Ausführungsform nach Fig. 2, zu deren Beschreibung für entsprechende Teile gleiche Bezugszahlen verwendet werden wie in Fig. 1, was im übrigen auch für die Erläuterung der weiteren Ausführungsformen gilt, unterscheidet sich von der Konstruktion nach den Fig. 1 und 1 A dadurch, daß hier der Lichtleiterstab 4, insbesondere wenn er aus Glas gefertigt ist, in die Halterung 8 eingekittet oder eingeklebt ist, wie dies schematisch bei 18 angedeutet ist.
Außerdem ragt von der Halterung 8 aus ein kurzer, unterer Axialansatz 19 nach abwärts, welcher den Abmessungen des Zwischenraumes 3 angepaßt ist und die zum Durchbruch 2 koaxiale Montage der Halterung 8 auf der Oberseite des Dach- Wandteiles 1 erleichtert.
Schließlich ist bei der Ausführungsform nach Fig. 2 zwischen dem Träger 8 &agr; bzw. den Anschlüssen der darin eingebettetren LEDs 12 einerseits und dem Kabel 11 andererseits eine Steckverbindungsvorrichtung 20 vorgesehen, welche eine Vereinfachung der Teilehandhabung, insbesondere bei der Montage bedingt.
Zur Verbesserung der optischen Ankopplung der LED^s an das obere Ende des Lichtleiterstabes 4 ist gemäß der Ausführungsform nach Fig. 3 vorgesehen, die LED's in Ausnehmungen 21 in dem oberen Ende des Lichtleiterstabes 4 einzubetten. Die Anschlüsse der LED'S 12 können entweder über Durch-brüche des Trägers 8 &agr; zu einem Anschlußblock 22 für das Kabel 11 geführt werden, oder der Träger 8 &agr; wird einstückig mit dem Lichtleiterstab 4 ausgeführt und dient in Zusammenwirkung mit dem Sprengring 9 in der dargestellten Weise zur Befestigung des Lichtleiter Stabes 4 an der Halterung 8.
Die Figuren 4 und 5 dienen zur Erläuterung weiterer möglicher Ausgestaltungen des unteren oder kabineninnenseitigen Endes der Lichtleitungselemente.
Bei im übrigen gleicher Ausgestaltung wie in der Darstellung nach Fig. 1A ist bei der Ausführungsform nach Fig. 4 anstelle der Streuscheibe 16 dem unteren Lichtleiterstabende gegenüberstehend eine Linsenscheibe 23 auf dem radial einwärts gerichteten Flansch 15 der Buchse 13 aufgelegt. Die Linsenscheibe 23 bewirkt eine Bündelung des aus dem Lichtleiterstab austretenden Lichtes, etwa auf einen Dekorationsgegenstand.
Gemäß der Ausführung nach Fig. 5 ist unter Wegfall einer Streuscheibe oder einer Linsenscheibe das untere Ende des Lichtleiterstabes 4 selbst mit einer streuenden Oberflächengestalt seiner unteren Stirnfläche versehen oder, wie speziell in Fig. 5 gezeigt, als Linsenelement gestaltet. Strahlungsverluste durch Totalreflexionsstörungen oder Öffnungsabschattungen werden vermieden.
Einwärts gerichtete Stützrippen 24 am unteren Ende der Buchse 13 können dem unteren Ende des Lichtleiterstabes 4 zusätzlichen Halt geben und ihn zuverlässig im Durchbruch 2 zentrieren.
Lichtleiterkörper von Beleuchtungseinrichtungen der neuerungsgemäßen Saunakabinen haben mit Bezug auf eine Achsenrichtung von Kabineninneren zum Kabinenäußeren zylindrische Gestalt im allgemeinen geometrischen Sinne. Sie können also, wie gezeigt, im Querschnitt rund sein, aber auch rechteckigen, bandförmigen, ovalen oder sternförmigen Querschnitt haben.
Fig. 6 zeigt ein Beispiel mit einem langgestreckt rechteckigen Querschnitt des Lichtleiterkörpers 4, der durch einen Durchbruch 2 entsprechenden, langgestreckt rechteckigen Querschnittes, etwa in einem Seiten- Wandteil 1 der Saunakabine reicht. Die Halterung 8 und die Buchse 13 nehmen bei entsprechender Funktionsweise wie bei den zuvor beschriebenen Aus-führungsformen hier die Gestalt langgestreckt rechteckiger Rahmen an.
Der Fachmann erkennt, daß die verschiedenen Merkmale der beschriebenen Ausführungsformen je nach Anwendungsfall beliebig kombiniert werden können.
Sämtlichen Konstruktionen der hier angegebenen Art ist jedoch gemeinsam, daß den einzelnen Lichtleitungselementen jeweils billige, lange Lebensdauer aufweisende Lichtquellen geringen Raumbedarfs zugeordnet werden, die in der Nähe des Ortes der Lichtabgabe an den Kabineninnenraum auf der Kabinenaußenseite gelegen und durch die Kabinenwand vor hohen Temperaturen geschützt sind. Teuere Lichtübertragungsmittel zu einer zentral vorgesehenen Lichtquelle sind vermieden, derart, daß die zentrale Steuerung durch elektrische Verdrahtungen an die einzelnen Lichterzeugungselemente angekoppelt ist.
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Claims (11)
1. Saunakabine mit insbesondere aus Holz gefertigten Seiten- und Dach-Wandteilen (1) und mit einer elektrischen Beleuchtungseinrichtung, welche eine Mehrzahl von Lichtleitungselementen (4) aufweist, die von außerhalb des Kabineninnenraumes angeordneten Lichterzeugungsmitteln (12) ausgehen und über Durchbrüche (2) in den Wandteilen (1) zu einer Licht in den Kabineninnenraum abstrahlenden Lichtleitungsstirnfläche führen, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichterzeugungsmittel von mindestens je einer lichtemittierenden Diode (12) gebildet sind, die in einer unmittelbar an der kabinenaußenseitigen Ausmündung eines der Durchbrüche (2) befestigten Halterung (8) angeordnet und mit einer kabinenaußenseitigen Stirnfläche eines, das Lichtleitungselement bildenden, starren Lichtleiterkörpers (4) gekoppelt ist, der im allgemeinen geometrischen Sinne zylindrisch ist, eine innere Totalreflexion bewirkende Seitenflächen oder Seitenflächenbeläge aufweist, mit seiner Zylinderquerschnittsform der Querschnittsform des jeweiligen Durchbruches (2) angepaßt ist und mit seiner Axiallänge im wesentlichen der Dicke des Wandteiles, in welchem der betreffende Durchbruch gebildet ist, entspricht.
2. Saunakabine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in jeder Halterung (8) mehrere, mit der kabinenaußenseitigen Stirnfläche des Lichtleiterkörpers (4) gekoppelte, lichtemittierenden Dioden (12) vorgesehen sind.
3. Saunakabine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Halterung (8) oder einem Träger (8a), in welchem die mindestens eine lichtemittierende Diode (12) eingebettet ist und der in die Halterung eingesetzt ist, ein Kabel (11) für die Anschlußleitungen der mindestens einen lichtemittierenden Diode (12) oder eine Steckverbindungsvorrichtung (20) angeordnet ist.
4. Saunakabine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenfläche des Lichtleiterkörpers (4) von der Innenwand des zugehörigen Durchbruchs (2) einen geringen Zwischenraumabstand (3) einhält.
5. Saunakabine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß von der Halterung (8) ein kurzer Axialflansch (19) in den Zwischenraum (3) zwischen dem Lichtleiterkörper(4) und der Durchbruchinnenwand hineinragt.
6. Saunakabine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Kabineninnenseite eine sich mit einem Radialflansch (14) gegen die Wandteilinnenfläche abstützende Buchse (13) in den Zwischenraum (3) zwischen dem Lichtleiterkörper (4) und der Durchbruchinnenwand eingesetzt ist.
7. Saunakabine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleitkörper (4) runden Querschnitt hat.
8. Saunakabine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleiterkörper (4) rechteckigen Querschnitt hat oder plattenartig ausgebildet ist.
9. Saunakabine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das kabineninnenseitige Ende des Lichtleiterkörpers (4)als Streustirnfläche oder als Linse ausgebildet ist.
10. Saunakabine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich vor dem kabineninnenseitigen Ende des Lichtleiterkörpers (4) eine angekittete und/ oder gesondert gehalterte Streuscheibe (16) oder Sammellinse (23) befindet.
11. Saunakabine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleitkörper (4) aus Polykarbonat besteht.
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