DE20303458U1 - Oberlichtkonstruktion eines Gebäudedachs - Google Patents
Oberlichtkonstruktion eines GebäudedachsInfo
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Description
Oberlichtkonstruktion eines Gebäudedachs
Die Erfindung betrifft eine Oberlichtkonstruktion eines Gebäudedachs, vorzugsweise eines Gebäudeflachdachs, mit einem transparenten vorzugsweise aus Glas bestehenden Oberlicht in einer Öffnung des Gebäudedachs, welches in einem Oberlichtrahmen angeordnet ist, wobei der vorzugsweise viereckige Oberlichtrahmen seinerseits fest und abgedichtet mit dem Gebäudedach verbunden ist.
Bekannte Oberlichter z.B. in horizontalem oder schrägem Flachformat oder in Lichtkuppelform auf Gebäudedächern bestehen je nach einfacher oder gehobener Ausführungsform hinsichtlich Design, Funktion, Sicherheit und Bruchanfälligkeit aus unterschiedlichen Materialien. Die Materialen für Rahmen reichen von Holz- über Kunststoff- bis Metall-, insbesondere Leichtmetallrahmen. Das transparente Oberlicht selbst ist vielfach ein relativ bruchfester Glas- oder Kunststofffaserverbund bestehend aus zusammengeklebten Einzelschichten. Nicht oder nur schwer brennbare Zwischenschichten und Dichtungen zwischen Oberlicht, Rahmen und Gebäudedach selbst können insbesondere aus Brandschutzgründen vorgesehen sein.
Von Nachteil ist, daß bei bekannten Oberlichtkonstruktionen gleichwohl die Bruchfestigkeit der gewählten Materialen nur begrenzt ist und vielfach vernachlässigt wird, zumal bei stattgefundenem Bruch eines Oberlichtes ohnehin zumeist Versicherungsschutz gegeben ist. Um die Bruchfestigkeit nach dem Stand der Technik zu erhöhen, wird der Glasfaserverbund oder dergleichen eben noch stabiler oder in noch größerer Anzahl an Einzelschichten gebaut, was jedoch die Fertigungskosten erheblich erhöht.
Aufbauend auf vorgenanntem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Oberlichtkonstruktion der eingangs genannten Art zu schaffen, welche bei geringem Fertigungsaufwand eine besonders hohe Bruchfestigkeit aufweist.
Gelöst wird die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebenen Mittel.
Vorteilhaft weitergebildet wird der Erfindungsgegenstand durch die Merkmale der abhängigen Ansprüche 2 bis 23.
Wesen der Erfindung ist, daß dem Oberlicht eine mechanische HagelSchutzvorrichtung oberseitig in einem Abstand als Aufbau vorgeordnet ist.
Die Hagelschutzvorrichtung weist vorzugsweise etwa die Größe des Oberlichtrahmens auf und kann planparallel zum Oberlicht rahmen verlaufen.
Insbesondere ist die Hagelschutzvorrichtung eine mit Durchgangsöffnungen versehene perforierte oder geschlitzte Platte, die vorzugsweise ein Muster von dicht benachbarten runden oder quadratischen Durchgangsöffnungen in der Größe von ca. 1-2 cm Durchmesser bzw. Kantenlänge aufweist, wobei gegebenenfalls bei Schlitzausbildung vorzugsweise die Schlitzbreite ca. l-2cm und Schlitzlänge vorzugsweise 3,5-4,Ocm beträgt.
Alternativ kann die Hagelschutzvorrichtung ein Rost bzw. ein Gitter sein, welcher bzw. welches vorzugsweise aus einzelnen abgestützten, insbesondere gleich großen, tragbaren, vorzugsweise miteinander verbundenen und/oder in einem Rahmen angeordneten Rost- bzw. Gitterelementen zusammengesetzt ist. Der Rost oder das Gitter besitzt zweckmäßigerweise parallele
Längsstege, die vorzugsweise in einem Abstand von ca. 1,5-2,0cm voneinander beabstandet sind und eine Steghöhe von ca. 1,5-2,Ocm aufweisen.
In einer besonders zweckmäßigen Ausführungsvariante ist die HagelSchutzvorrichtung ein in einem Rahmen angeordnetes Maschengeflecht aus Draht oder Kunststoffasern. Hierbei kann die Hagelschutzvorrichtung insbesondere aus einzelnen abgestützten, vorzugsweise gleich großen, tragbaren, vorzugsweise miteinander verbundenen Maschengeflechtselementen zusammengesetzt sein, welche ihrerseits in einem gemeinsamen Rahmen eingefaßt sein können. Das Maschengeflecht besitzt mit Vorteil eine Maschenweite von ca. 3,0cm und eine Maschenbreite von ca. 1,5-2,Ocm.
Der Rahmen einer jeden vorgenannten Ausführungsvariante ist mit Vorzug ein Winkeleisenrahmen oder ein U-Profilrahmen.
Es hat sich gezeigt, daß in besonders einfachen und gleichwohl funktionstüchtigen Ausführungsvarianten einer Oberlichtkonstruktion die HagelSchutzvorrichtung über vorzugsweise vertikale Streben oder Füße auf dem vorzugsweise viereckigen Oberlichtrahmen oder im Bereich des Oberlichtrahmens auf dem Gebäudedach entweder lose abgestützt oder fest befestigt sein kann.
Die Streben oder Füße sind insbesondere gleich lang ausgebildet und insbesondere höhenverstellbar und dann in unterschiedlichen Höhenstellungen durch sich selbst sichernde Arretierstifte arretierbar.
Die Streben oder Füße sind zweckmäßigerweise oberseitig fest mit der Platte oder dem Rahmen des Rostes oder des Gitters
oder des Maschengeflechtes verbunden, und weisen unterseitig zwecks Erhöhung der Statik und Funktion fest mit den vorzugsweise vertikalen Streben oder Füßen verbundene Abstützflächen oder -schalen auf, die der Abstützkontur des Oberlichtrahmens oder der Abstützkontur des dem Oberlichtrahmen benachbarten Gebäudedachbereichs formangepaßt sind.
Eine besonders einfache und gleichwohl hinreichend feste und leicht auf einem Gebäudedach zu montierende und auch leicht nachrüstbare sowie das Gebäudedach nicht in der Dichtwirkung beeinträchtigende Ausführungsvariante kennzeichnet sich dadurch, daß die Abstützflächen oder -schalen auf dem Oberlichtrahmen oder dem benachbarten Gebäudedachbereich lose, vorzugsweise formangepaßt, abgestützt und die Hagelschutzvorrichtung durch ihr Eigengewicht auf dem Gebäudedach gehalten ist. Insbesondere bei dieser Ausführungsform kann zur Erhöhung der Standfestigkeit und Verbesserung des optischen Erscheinungsbildes der Hagelschutzvorrichtung vorgesehen sein, die Abstützflächen oder -schalen oberseitig mit einer Kiesschicht oder mit Fliessen abzudecken und zu belasten.
Unter den Abstützflächen oder -Schalen kann eine Abdichtung, vorzugsweise eine Dichtfolie, angeordnet sein, und es können die Abstützflächen oder -schalen fest mit dem Oberlichtrahmen oder dem benachbarten Gebäudedachbereich verbunden sein, um die Stabilität weiter zu erhöhen und um insbesondere auch eine Sicherheit gegen Einbruch in das Gebäude durch das Oberlicht zu gewährleisten bzw. zumindest zu erhöhen. In diesem Fall braucht die Unterseite des Oberlichtes selbst im Gebäudeinneren nicht mit einem Einbruchschutz oder einer Sicherheitsrampe gegen ein versehentliches Durchbrechen einer Person vom Dach durch das Oberlicht zum Beispiel bei Wartungsmaßnahmen versehen sein, insbesondere mit Blick darauf, daß
mit Oberlichtern ausgestattete Fabrikhallen eine beträchtliche Innenraumhöhe aufweisen können.
Soll ein noch besserer Schutz der Hagelschutzvorrichtung gegeben sein, so ist die Hagelschutzvorrichtung vorzugsweise zumindest auf einer Kantenseite mit einem insbesondere vertikalen dachbefestigten Windschutz ausgestattet, welcher vorzugsweise eine transparente Platte ist.
Die Hagelschutzvorrichtung kann bei Ausbildung eines offenbaren bzw. hochschwenkbaren Oberlichtes, vorzugsweise als Brandschutzsicherung für einen Rauchgasabzug, ebenfalls über ein Schwenkgestänge mitverschwenkbar ausgebildet sein.
Bei Ausbildung des Oberlichts als Lichtkuppel kann die Hagel-Schutzvorrichtung im wesentlichen der Außenkonfiguration der Lichtkuppel beispielsweise in Tetraeder- oder Halbkugelform angepaßt sein, insbesondere durch entsprechende Anordnung der Einzelelemente eines mehrteiligen Rostes, Gitters oder Maschengeflechtes in einem gemeinsamen Rahmen.
Durch die vorgenannte erfindungsgemäße Hagelschutzvorrichtung wird mit einfachen Fertigungs- und Montagemitteln eine hochwirkungsvolle mechanische Einrichtung insbesondere gegen Hagelschlag geschaffen, die gleichwohl in das optische Erscheinungsbild des Gesamtgebäudes paßt oder integrierbar ist, zumal sie ohnehin vom Erdboden aus nicht gesehen werden kann. Das Muster der Perforationen und der Durchbrüche, Schlitze oder Maschen ist so dimensioniert, daß Licht- und Regendurchlässigkeit gegeben sind und Hagelschlag bis zu einer erträglichen, das Oberlicht nicht zerstörenden Korngröße gegeben ist. Übersteigt jedoch der Hagelschlag eine bestimmte Korngröße, werden die Hagelkörner vom Oberlicht ferngehalten
und/oder bei Aufprall zerkleinert bzw. gebrochen. Durch die Verwendung eines länglichen Maschenformates in Ausrichtung Ost-West ist kaum Lichtverlust zu erwarten. In der Mittagszeit kommt es gewollt zu einer gewissen Schattenspende und somit zu einer geringeren Aufheizung des Gebäuderaumes. Bei hoher Anforderung an die Transparenz wird insbesondere ein Drahtgeflecht verwendet, das praktisch keinen Lichtverlust aufweist. Außerordentlich vorteilhafter Nebeneffekt des erfindungsgemäßen Hagelschutzes ist die bereits erwähnte Absturzsicherung bei Dacharbeiten, d. h. Lichtkuppeln oder dergleichen müssen dann nicht zusätzlich gesichert werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert; es zeigen:
Figur 1 eine Oberlichtkonstruktion eines Gebäudedachs mit einer Hagelschutzvorrichtung über einem Oberlicht in schematischer perspektivischer Ansicht,
Figur 2 das Einzelteil eines höhenverstellbaren Fußes der Hagelschutzvorrichtung nach Figur 1 in einer schematischen perspektivische Ansicht, und
Figur 3 einen Arretierstift zum Arretieren eines höhenverstellten Fußes nach Figur 2 in einer eingestellten Höhenlage.
Gemäß Zeichnung umfaßt eine Oberlichtkonstruktion eines horizontalen Gebäudeflachdachs ein aus Verbundglas bestehendes Oberlicht 2 in einer Öffnung des Gebäudedachs. Das Oberlicht 2 ist in einem quadratischen Oberlichtrahmen angeordnet, der
seinerseits fest und abgedichtet mit dem Gebäudedach verbunden ist.
Dem Oberlicht 2 ist eine mechanische Hagelschutzvorrichtung oberseitig in einem Abstand d als Aufbau vorgeordnet, der so groß gewählt ist, daß einerseits das Oberlicht 2 nach oben hin durch Schwenkbewegung geöffnet werden kann und der andererseits so klein ist, daß keine Person sich seitlich hindurchzwängen kann.
Die Hagelschutzvorrichtung 1 weist die Größe des Oberlichtrahmens auf, verläuft planparallel zum Oberlichtrahmen und besitzt einen einstückigen Rost mit parallelen Längsstegen mit einer vertikalen Steghöhe, die größer ist als die horizontale Stegbreite, um ein biegesteifes Teil auszubilden, oder ein einstückiges flaches horizontales Gitter 3, welcher bzw. welches in einem quadratischen Rahmen 4 angeordnet ist, der exakt über dem Oberlicht 2 liegt.
Anstelle des einstückigen Rostes oder einstückigen Gitters kann die Hagelschutzvorrichtung 1 auch aus einzelnen abgestützten, vorzugsweise gleich großen, tragbaren, vorzugsweise miteinander verbundenen und/oder in einem Rahmen 4 angeordneten Rost- bzw. Gitterelementen zusammengesetzt sein.
Stegroste können leicht transportable Einzelfelder mit Winkeleisenrahmen oder U-Profilrahmen zum Einlegen oder Einschieben der Einzelfelder besitzen.
Der Rost oder das Gitter 3 besitzt parallele Längsstege, die in einem Abstand von ca. 1,5cm bis 2,0cm voneinander beabstandet sind und eine Steghöhe von ca. 1,5-2,0cm aufweisen.
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Die Hagelschutzvorrichtung 1 kann auch eine mit Durchgangsöffnungen versehene perforierte oder geschlitzte Platte sein, die ein Muster von dicht benachbarten runden oder quadratischen Durchgangsöffnungen in der Größe von ca. 1,0cm bis 2,0cm Durchmesser bzw. Kantenlänge aufweist, wobei bei Schlitzausbildung die Schlitzbreite ca. 1,0 bis 2,0cm und Schlitzlänge ca. 3,5 bis 4,0cm beträgt.
Bei hoher gewünschter Transparenz kann die Hagelschutzvorrichtung aber auch ein in einem Rahmen 4 angeordnetes einstückiges Maschengeflecht aus Draht oder Kunststoffasern umfassen oder aus einzelnen abgestützten, vorzugsweise gleich großen, tragbaren, miteinander verbundenen Maschengeflechtselementen zusammengesetzt sein, welche in Rahmen 4 eingefaßt sein können. In diesem Fall besitzt das Maschengeflecht eine Maschenweite von ca. 3,0cm und eine Maschenbreite von ca. 1,5-2,0cm.
Der Rahmen 4 der Hagelschutzvorrichtung 1 ist bevorzugt ein Winkeleisenrahmen oder ein U-Profilrahmen. Die Größen richten sich nach den Standardmaßen der führenden Hersteller. Sondergrößen sind jederzeit machbar. Bis Nenngröße lOOcmxlOOcm wäre eine Standardgröße denkbar. Ausführungen sind in verzinktem Stahl oder aus Edelstahl vorteilhaft.
Die mechanische Befestigung zwischen Rahmen und Gitter oder dergleichen wird ohne Werkzeug vorzugsweise durch Einhängen von Fixierungen oder durch den Abschlußrahmen erreicht.
Vorgenannte Varianten sind grundsätzlich so getroffen, daß bei Hagelschlag kleine Hagelkörner unter ca. 1 cm Durchmesser gegebenenfalls im freien Fall bei exakt vertikaler Fallrichtung durch den Rost, das Gitter oder den Maschendraht fallen
können. Diese Hagelkörner weisen ein Größe auf, die für das Oberlicht unschädlich ist und dieses nicht beschädigen können.
Größere Hagelkörner mit einem Durchmesser von mehr als ca. 1,0cm treffen in der Regel einen Steg eines Stegrostes oder einen Gitterstab eines Gittes oder einen Draht des Maschendrahtgeflechtes oder dergleichen und werden mithin vom bruchempfindlichen transparenten Oberlicht 2 abgehalten bzw. vorher gebrochen, so daß die zerkleinerten Hagelkörner für das Glas unschädlich sind.
Die Hagelschutzvorrichtung 1 gemäß Zeichnung besitzt vier vertikale Streben oder Füße 5 in den Eckpunkten des viereckigen Oberlichtrahmens. Die Füße 5 sind im Bereich des Oberlichtrahmens auf dem Gebäudedach lose abgestützt, können aber auch befestigt sein.
Die Streben oder Füße 5 sind gleich lang und höhenverstellbar ausgebildet und können in unterschiedlichen Höhenstellungen durch Arretierstifte 6 arretiert werden.
Im besonderen besteht das Fußgestell aus Vierkantrohren. Zwei Vierkantrohrabschnitte eines jeden höhenverstellbaren Fußes laufen hierbei verschieblich ineinander und ermöglichen eine problemlose Höhenverstellung der Konstruktion. Die Höhenanpassung kann auf allen Füßen getrennt eingestellt werden.
Die Höhenverstellung sieht im einzelnen wie folgt aus:
Zwei Vierkantrohrabschnitte laufen, wie gesagt, ineinander, wobei der äußere Vierkantrohrabschnitt eine durchgehende horizontale Bohrung 8 erhält. Paßgenau dazu erhält der innere
Vierkantrohrabschnitt im vertikalen Abstand von jeweils 5,0cm bis 10,0cm weitere horizontale Bohrungen 9, die dann mittels Durchstecken eines dreifach abgewinkelten Arretierstiftes 6 aus Draht in Form eines speziellen Dorns gemäß Figur 3 die mechanische Fixierung auf der gewünschten Höhe erlauben. Durch Herunterklappen wird der Dorn automatisch aufgrund seines Eigengewichtes fixiert.
Die Streben oder Füße 5, die oberseitig fest mit der Platte oder dem Rahmen 4 des Rostes oder des Gitters 3 oder des Maschengeflechtes verbunden sind, weisen unterseitig fest verbundene Abstützflächen oder -schalen 7 auf, die der Abstützkontur des Oberlichtrahmens oder der Abstützkontur des dem Oberlichtrahmen benachbarten Gebäudedachbereichs formangepaßt sind.
Die Abstützflächen oder -schalen 5 auf dem Oberlichtrahmen oder dem benachbarten Gebäudedachbereich sind lose formangepaßt abgestützt, wodurch die Hagelschutzvorrichtung 1 durch ihr Eigengewicht auf dem Gebäudedach gehalten wird. Bei dieser Konstruktion wird die Windsogsicherheit mittels mechanischer Auflast sichergestellt.
Zusätzlich können die Abstützflächen oder -schalen 5 auf ihrer Oberseite mit einer Kiesschicht oder mit Fliessen oder Gehwegplatten abgedeckt und belastet sein. Hier erfolgt die mechanische Auflast mittels vorzugsweise in Draufsicht dreiviertel förmiger Schalenkonstruktionen gemäß Zeichnung. Die Schalen 5 werden mittels Sicherungsschrauben am Fußgestell befestigt (Version I: bekieste Flachdächer und Version II: unbekieste Dächer, Foliendächer). Bei letzterer erfolgt die mechanische Fixierung vorzugsweise mittels Auflage von drei starken Gehwegplatten, die paßgenau in die Aufnahme des Fußes
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passen. Dieser Fuß wird genauso wie der Fuß gemäß Version I mittels Sicherungsschraube am Gestell befestigt.
Unter den Abstützflächen oder -schalen 5 kann eine Abdichtung, vorzugsweise eine Dichtfolie oder Bautenschutzmatte, angeordnet und die Abstützflächen oder -schalen 7 fest mit dem Oberlichtrahmen oder dem benachbarten Gebäudedachbereich verbunden sein.
Bei beiden vorgenannten Versionen I und II kann als mechanischer Schutz der Dachabdichtung also eine formgenaue Bautenschutzmatte zum Unterlegen unter die Füße eingebaut sein.
Die HagelSchutzvorrichtung 1 kann zumindest auf einer Kantenseite einen vorzugsweise vertikalen dachbefestigten Windschutz aufweisen, welcher vorzugsweise eine transparente Platte ist.
Ferner kann die Hagelschutzvorrichtung 1 bei Ausbildung eines offenbaren bzw. hochschwenkbaren Oberlichtes, vorzugsweise als Brandschutzsicherung für einen Rauchgasabzug, ebenfalls über ein Schwenkgestänge verschwenkbar sein.
Bei Ausbildung des Oberlichts 2 als Lichtkuppel kann die Hagelschutzvorrichtung 1 im wesentlichen der Außenkonfiguration der Lichtkuppel beispielsweise in Tetraeder- oder Halbkugelform angepaßt sein, insbesondere durch entsprechende Anordnung der Einzelelemente eines mehrteiligen Rostes, Gitters oder Maschengeflechtes in einem gemeinsamen Rahmen.
Schließlich kann die Hagelschutzvorrichtung 1 in einer Weise stabil mit einer Traglast von etwa 100kg und fest mit dem Ge-
bäudedach verbunden ausgebildet sein, daß sie zusätzlich als Einbruchsicherung dient.
Es können also im besonderen folgendende Sonderformen vorgesehen sein:
I. Rauchabzug
Für Rauchabzüge muß der Hagelschutz synchron mit der Lichtkuppel oder dergleichen geöffnet werden. Dies kann über denselben Impulsgeber und einen separaten Motor passieren.
II. runde Kuppeln
In Sonderfertigung können für ein besonders schönes Erscheinungsbild auch runde Abdeckungen gefertigt werden. Einfachere kostengünstigere Varianten sind jedoch quadratische Abdeckungen mit Standardmaßen führender Hersteller.
III. Windschürzen
Sollten in speziellen Fällen Probleme an der Lichtkuppel oder dergleichen durch Wind entstehen, kann der Hagelschutz gegebenenfalls durch mehrere seitliche Windschürzen ergänzt werden.
IV. Einbruchsicherung
Sollte eine Einbruchsicherung gefordert sein, kann ein System angeboten werden, das diebstahlsicher in der Dachkonstruktion verankert wird und durch seitliche Traversen ein Einsteigen wirkungsvoll verhindert. Da hier die Fixierung mechanisch mit der Grundkonstruktion stattfinden muß, ist eine Abdichtung
nötig. Die Abdichtung zum Dach findet vorzugsweise mit Material wie „Kemperol" oder „Profi-Dicht" statt, das nahezu mit jeder Dachabdichtung kompatibel ist.
Claims (24)
1. Oberlichtkonstruktion eines Gebäudedachs, vorzugsweise eines Gebäudeflachdachs, mit einem transparenten vorzugsweise aus Glas bestehenden Oberlicht in einer Öffnung des Gebäudedachs, welches in einem Oberlichtrahmen angeordnet ist, wobei der vorzugsweise viereckige Oberlichtrahmen seinerseits fest und abgedichtet mit dem Gebäudedach verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß dem Oberlicht (2) eine mechanische Hagelschutzvorrichtung (1) oberseitig in einem Abstand (d) vorgeordnet ist.
2. Oberlichtkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hagelschutzvorrichtung (1) etwa die Größe des Oberlichtrahmens aufweist.
3. Oberlichtkonstruktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hagelschutzvorrichtung (1) planparallel zum Oberlichtrahmen verläuft.
4. Oberlichtkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hagelschutzvorrichtung (1) eine mit Durchgangsöffnungen versehene perforierte oder geschlitzte Platte ist, die vorzugsweise ein Muster von dicht benachbarten runden oder quadratischen Durchgangsöffnungen in der Größe von ca. 1,0 cm bis 2,0 cm Durchmesser bzw. Kantenlänge aufweist, wobei gegebenenfalls bei Schlitzausbildung vorzugsweise die Schlitzbreite ca. 1,0 cm bis 2,0 cm und Schlitzlänge vorzugsweise 3,5 cm bis 4,0 cm beträgt.
5. Oberlichtkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hagelschutzvorrichtung (1) ein Rost oder ein Gitter (3) ist.
6. Oberlichtkonstruktion nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hagelschutzvorrichtung (1) aus einzelnen abgestützten, vorzugsweise gleich großen, tragbaren, vorzugsweise miteinander verbundenen und/oder in einem Rahmen (4) angeordneten Rost- bzw. Gitterelementen zusammengesetzt ist.
7. Oberlichtkonstruktion nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rost oder das Gitter (3) parallele Längsstege besitzt, die vorzugsweise in einem Abstand von ca. 1,5 cm bis 2,0 cm voneinander beabstandet sind und eine Steghöhe von ca. 1,5 cm bis 2,0 cm besitzen.
8. Oberlichtkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hagelschutzvorrichtung (1) ein in einem Rahmen (4) angeordnetes Maschengeflecht aus Draht oder Kunststoff-Fasern ist.
9. Oberlichtkonstruktion nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hagelschutzvorrichtung (1) aus einzelnen abgestützten, vorzugsweise gleich großen, tragbaren, vorzugsweise miteinander verbundenen Maschengeflechtselementen zusammengesetzt ist, welche in einem Rahmen (4) eingefaßt sein können.
10. Oberlichtkonstruktion nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Maschengeflecht eine Maschenweite von ca. 3,0 cm und eine Maschenbreite von ca. 1,5 cm bis 2,0 cm besitzt.
11. Oberlichtkonstruktion nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (4) der Hagelschutzvorrichtung (1) ein Winkeleisenrahmen oder ein U-Profilrahmen ist.
12. Oberlichtkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Hagelschutzvorrichtung (1) über vorzugsweise vertikale Streben oder Füße (5) auf dem vorzugsweise viereckigen Oberlichtrahmen oder im Bereich des Oberlichtrahmens auf dem Gebäudedach lose abgestützt oder fest befestigt ist.
13. Oberlichtkonstruktion nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Streben oder Füße gleich lang ausgebildet sind.
14. Oberlichtkonstruktion nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Streben oder Füße (5) höhenverstellbar ausgebildet und in unterschiedlichen Höhenstellungen durch Arretierstifte (6) arretierbar sind.
15. Oberlichtkonstruktion nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Streben oder Füße (5) oberseitig fest mit der Platte oder dem Rahmen (4) des Rostes oder des Gitters (3) oder des Maschengeflechtes verbunden sind.
16. Oberlichtkonstruktion nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Streben oder Füße (5) unterseitig fest verbundene Abstützflächen oder -schalen (7) aufweisen, die der Abstützkontur des Oberlichtrahmens oder der Abstützkontur des dem Oberlichtrahmen benachbarten Gebäudedachbereichs formangepaßt sind.
17. Oberlichtkonstruktion nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützflächen oder -schalen (5) auf dem Oberlichtrahmen oder dem benachbarten Gebäudedachbereich lose, vorzugsweise formangepaßt, abgestützt und die Hagelschutzvorrichtung (1) durch ihr Eigengewicht auf dem Gebäudedach gehalten ist.
18. Oberlichtkonstruktion nach Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützflächen oder -schalen (5) oberseitig mit einer Kiesschicht oder mit Fliessen abgedeckt und belastet sind.
19. Oberlichtkonstruktion nach Anspruch 16 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß unter den Abstützflächen oder -schalen (5) eine Abdichtung, vorzugsweise eine Dichtfolie, angeordnet und die Abstützflächen oder -schalen (7) fest mit dem Oberlichtrahmen oder dem benachbarten Gebäudedachbereich verbunden sind.
20. Oberlichtkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Hagelschutzvorrichtung (1) zumindest auf einer Kantenseite einen vorzugsweise vertikalen dachbefestigten Windschutz aufweist, welcher vorzugsweise eine transparente Platte ist.
21. Oberlichtkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Hagelschutzvorrichtung (1) bei Ausbildung eines öffenbaren bzw. hochschwenkbaren Oberlichtes, vorzugsweise als Brandschutzsicherung für einen Rauchgasabzug, ebenfalls über ein Schwenkgestänge verschwenkbar ist.
22. Oberlichtkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß bei Ausbildung des Oberlichts (2) als Lichtkuppel die Hagelschutzvorrichtung (1) im wesentlichen der Außenkonfiguration der Lichtkuppel beispielsweise in Tetraeder- oder Halbkugelform angepaßt ist, insbesondere durch entsprechende Anordnung der Einzelelemente eines mehrteiligen Rostes, Gitters oder Maschengeflechtes in einem gemeinsamen Rahmen.
23. Oberlichtkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Hagelschutzvorrichtung (1) mit einer vertikalen Belastbarkeit von vorzugsweise etwa 100 kg in einer Weise stabil und fest mit dem Gebäudedach verbunden ausgebildet ist, daß sie zusätzlich als Einbruchsicherung dient.
23. Oberlichtkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Hagelschutzvorrichtung (1) mit einer vertikalen Belastbarkeit von vorzugsweise etwa 100 kg in einer Weise stabil und fest mit dem Gebäudedach verbunden ausgebildet ist, daß sie zusätzlich als Einbruchsicherung dient.
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Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| ITVR20090187A1 (it) * | 2009-11-12 | 2011-05-13 | Tecnometal S R L | Dispositivo per la protezione contro le precipitazioni atmosferiche di serramenti per tetti o simili |
| GB2499038A (en) * | 2012-02-03 | 2013-08-07 | Paul Gerard Whelan | Framed skylight safety net |
| CN104153592A (zh) * | 2014-08-19 | 2014-11-19 | 上海建工五建集团有限公司 | 工具化可拆卸式保护平台及其制造方法 |
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-
2003
- 2003-03-04 DE DE20303458U patent/DE20303458U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| ITVR20090187A1 (it) * | 2009-11-12 | 2011-05-13 | Tecnometal S R L | Dispositivo per la protezione contro le precipitazioni atmosferiche di serramenti per tetti o simili |
| WO2011058117A1 (en) * | 2009-11-12 | 2011-05-19 | Tecnometal S.R.L. | Device for protecting door or window closure elements for roofs or the like against atmospheric precipitation |
| GB2499038A (en) * | 2012-02-03 | 2013-08-07 | Paul Gerard Whelan | Framed skylight safety net |
| GB2499038B (en) * | 2012-02-03 | 2014-05-07 | Paul Gerard Whelan | Safety apparatus |
| CN104153592A (zh) * | 2014-08-19 | 2014-11-19 | 上海建工五建集团有限公司 | 工具化可拆卸式保护平台及其制造方法 |
| AT525966A4 (de) * | 2022-07-15 | 2023-10-15 | Pizl Hermann | Hagelschutzblech |
| AT525966B1 (de) * | 2022-07-15 | 2023-10-15 | Pizl Hermann | Hagelschutzblech |
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