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DE20302831U1 - Schirm mit an einem Auslegearm eines Gestells faltbar angeordneter Dachhaut - Google Patents

Schirm mit an einem Auslegearm eines Gestells faltbar angeordneter Dachhaut

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DE20302831U1
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arm
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umbrella
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Description

HlEBSCH BEHRMANN ; j '·*· · j \ m "; · ; ;,';
PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters
(31) Prioritätsnummer / Priority Application Number:
(32) Prioritätstag I Priority Date:
(33) Prioritätsland / Priority Country:
Unser Zeichen: K239DE7 H/mü
(54) Titel/Title:
Schirm mit an einem Auslegerarm eines Gestells faltbar angeordneter Dachhaut
(71) Anmelder/in I Applicant:
Günter Kaltenbach Stahringer Str. 10 a
D-78333 Stockach
(74) Vertreter / Agent:
Dipl.-Ing. Gerhard F. Hiebsch
Dipl.-Ing. Dr. oec. Niels Behrmann M.B.A. (NY)
Heinrich-Weber-Platz 78224 Singen
Mündiielne VetainbaninQenJaediiiteri zu ihrer vy^ksamjfgit $,qrytftlic &iacgr; II ^E^ int Haufe ll
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Schirm mit an einem Auslegerarm eines Gestells faltbar angeordneter Dachhaut
Die Erfindung betrifft einen Schirm -- insbesondere einen Sonnenschirm zur Beschattung -- mit an einem Auslegerarm eines ein Standrohr enthaltenden Gestells an Spannstreben faltbar angeordneter Dachhaut, deren Zentrum an den Auslegerarm angeschlossen und die mit diesem aus einer Ruhelage an einem Rohr des Gestells in eine zu dem Rohr in Abstand befindliche Spannstellung überführbar ist, wobei der
etwa radial und geneigt abragende -- Auslegerarm über einen an ihn angelenkten Verbindungsstab an das Rohr des Gestells angeschlossen ist.
Bei herkömmlichen Sonnenschirmen ist zentral ein vertikales Standrohr angeordnet, weshalb zum Aufstellen von Tischen, Stühlen und Liegen kaum etwas mehr als die Hälfte der Bespannungsfläche zur Verfügung steht. Durch die Sonnenbewegung muss der Schirm -- oder die Tischgarnitur bzw. Liege - versetzt werden, um ausreichend Schatten an den gewünschten Stellen zu erhalten.
Diesen Nachteilen begegnet zum Teil eine Schirmkonstruktion, wie sie der DE 33 39 163 C2 entnommen zu werden vermag. Dort ist an dem — bodenwärts festgelegten -- vertikalen Standrohr ein Auslegerarm pendelnd aufgehängt, dessen freiem Ende der aus einer Dachhaut und diese stützenden Spannstreben bestehende Schirm zugeordnet ist. Die Spannstreben gehen von einer gemeinsamen Aufhängung im Schirmzentrum aus und sind gegenüber diesem neigbar angelenkt. Der Auslegerarm trägt einends den Schirm und umfängt anderseits mit einem Gabelende das Standrohr, an dem dieses
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Gabelende gleitend verstellt werden kann. Der Auslegerarm wird von einem in seiner Längsmitte angelenkten Verbindungsstab mit dem oberen Ende des Standrohres -- dort durch ein weiteres Gelenk — verbunden. Dank der Verstellbarkeit des Auslegerarmes kann die Dachhaut sowohl horizontal als auch in einer Neigungsebene aufgespannt werden sowie in Ruhelage dem vertikalen Standrohr benachbart sein. Diese Aufhängung bleibt windanfällig, kopflastig und ist zudem etwas umständlich zu handhaben.
In Kenntnis dieses Standes der Technik hat sich der Erfinder das Ziel gesetzt, eine neue Konzeption für den eingangs beschriebenen Schirm zu schaffen, mit der die Nachteile bekannter Schirme behoben werden und sowohl eine günstige Beschattung möglich ist als auch eine einfache Handhabung.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt die Lehre des unabhängigen Anspruches; die Unteransprüche geben günstige Weiterbildungen an. Zudem fallen in den Rahmen der Erfindung alle Kombinationen aus zumindest zwei der in der Beschreibung, der Zeichnung und/oder den Ansprüchen offenbarten Merkmale.
Erfindungsgemäß ist der Dachhaut -- bzw. ihren Spannstreben zumindest ein einends mit dem Gestell verstellbar verbundener Fixierbügel zugeordnet, der zudem andernends an einem etwa parallel zum Auslegerarm verlaufenden Tragarm angebracht sein soll. Dieser Fixierbügel gewährleistet die Lage des gespannten Schirmes; das Gestänge der Bespannung wird durch ihn gegen Kippen und Wackeln gesichert.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung enthält der Fixierbügel einen etwa U-förmigen Mittelabschnitt, dessen einer Schenkel mit dem Tragarm verbunden und dessen anderer Schenkel an ein am Gestell verfahrbares Gleitorgan angefügt ist, dank dessen seine Lage verändert zu werden vermag. Dazu hat es sich als günstig erwiesen, dass die Schenkel des Mittelabschnitts von unterschiedlicher Länge- sind und der längere Schenkel durch einen angeformten Steckarm mit dem Tragarm oder einer diesem zugeordneten Haltehülse verbunden ist. Dieser Steckarm soll im übrigen mit dem Schenkel einen Winkel von mehr als 90° begrenzen, bevorzugt einen Winkel von etwa 120°. Bei einer anderen Ausgestaltung ist das Maß dieses Winkels einstellbar, um Anpassungen an die jeweiligen Gegebenheiten vornehmen zu können.
Um eine Verstellmöglichkeit in axialer Richtung des Gestellrohres zu schaffen, soll der kürzere Schenkel des Mittelabschnitts des Fixierbügels bevorzugt an das Gleitorgan angelenkt sein. Auch der Auslegerarm ist erfindungsgemäß einends an eine am Gestell gleitbare Gelenklasche oder Gleitlasche angelenkt, die eine exakte und einfache Führung am Gestellrohr ermöglicht. In Abstand zur Gleitlasche ist der Auslegerarm nach einem weiteren Merkmal der Erfindung mit einer an ihm festliegenden Gelenklasche für den Verbindungsstab ausgestattet; letzterer soll zudem seinem dem Auslegerarm fernen Ende an eine ortsfeste Gelenklasche des Gestells angelenkt werden.
Um den Gleit- und Fixiervorgang zu vereinfachen, hat es sich als günstig erwiesen, das Gleitorgan bzw. die Gleitlasche mit einem Ringabschnitt sowie wenigstens einem von ihm abragenden Laschenarm für das Gelenk zu versehen, und
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auch die festliegende Gelenklasche ist gleichermaßen gestaltet.
Im Rahmen der Erfindung liegt zudem, dass am Standrohr des Gestells ein Führungsrohr parallel angeordnet und dieses mit der Gelenklasche und den Gleitorganen versehen ist; für diese Merkmale wird ein selbständiger Schutz begehrt, da sie zu einer besonders einfachen Adaptionsmöglichkeit führen. Dazu soll das Führungsrohr durch radiale Einsatzlaschen des Standrohres an dieses angeschlossen, also auch günstig auswechselbar sein. Dieses Führungsrohr endet in vertikalem Abstand zu den bodenwärtigen Sockeleinrichtungen des Standrohres, beispielsweise einer im Boden verankterten Sockelplatte.
Um die Bewegung der Gleitorgane am Führungsrohr zu koordinieren, sind das Gleitorgan und die Gleitlasche durch einen Zugstrang verbunden, dessen frei herabhängendes Ende als Steuerelement für jene Bewegung anzusehen ist. Insgesamt ergibt sich ein Schirm, der die erfindungsgemäße Aufgabe in bestechender Weise löst.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
Fig. 1: einen über zwei Tischen an einem Gestell aufgespannten Pendelschirm in Seitenansicht;
Fig. 2: die skizzierte Draufsicht auf den Pendelschirm der Fig. 1;
Fig. 3: einen gegenüber Fig. 1 vergrößerten Teil des Schirmgestänges mit Fußplatte;
Fig. 4: die Draufsicht auf die Fußplatte der Fig. 3;
Fig. 5: einen gegenüber Fig. 1 vergrößerten Ausschnitt des aufgespannten Pendelschirms;
Fig. 6: eine andere Ausgestaltung des Pendelschirms der Fig. 1;
Fig. 7: einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 6 nach deren Pfeil VII.
Ein dachartig aufgespannter Pendelschirm 10 der Spannlänge a von hier 400 cm und der Spannbreite b von 300 cm weist eine Dachhaut 11 mit acht — von einem Schirmzentrum Z zu einer Aufstellfläche A geneigten -- auf bei 18 angedeuteten, etwa radialen Spannstreben oder Stützspeichen liegen-
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den -- Zwickelabschnitten 12 sowie von deren unteren Kante 14 herabhängenden Randstücken 16 auf und überspannt bei 19 angedeutete Terrassenmöbel; der Pendelschirm 10 ist im Bereich des Schirmzentrums Z an einem Gestell 20 aufgehängt.
Von einer Fußplatte 22 des Gestells 20 ragt vertikal ein Hohlprofil 26 des Durchmessers d sowie einer freien Länge h von hier 300 cm als Standrohr auf, das in einem Abstand c von 100 cm zur Aufstellfläche A mit einer radialen Einsatzlasche 28 ausgestattet ist; eine mit dieser fluchtende weitere Einsatzlasche 28a ragt in einem Abstand ei von 10 cm zur Oberkante 27 des Hohlprofils 26 von diesem ab.
Das Hohlprofil 26 des Durchmessers a von etwa 90 mm ist mit der Fußplatte 22 der beispielsweisen Länge ai von 55 cm und der Breite bi von 40 cm außermittig verschweißt sowie mit ihr zusätzlich durch eine zu seiner Längsachse M in einem Winkel w geneigten Strebe 30 aus Rundrohr des Durchmessers di von 55 mm sowie der Länge f von 30 cm verbunden. Die Fußplatte 22 ist gemäß Fig. 4 mit sechs Bohrungen 24 versehen, dank deren sie mittels Ankern 25 an einem Fundament F od.dgl. im Bodenbereich festgelegt zu werden vermag.
Die Einsatz- oder Radiallaschen 28, 28a des Standrohres oder Hohlprofils 26 dienen zur parallelen Festlegung eines Führungsrohres 32, welches in Fig. 5 über die Oberkante 27 des Hohlprofiles 26 empor ragt. In diesem Firstbereich des Führungsrohres 32 ist eine — parallel zu den Radiallaschen 28, 28a -- radial abragende Gelenklasche 34 zu erkennen sowie unterhalb der oberen Radiallasche 28a des Hohlprofils 26 eine am Führungsrohr 32 axial verschiebbare Gleitlasche 35, an die mittels eines Gelenkes 36 ein geneigtes Tragrohr 38 als Auslegerarm des Gestells 20 angelenkt ist. Am freien
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Ende dieses Auslegers oder Tragrohres 38 befindet sich eine Aufhängeeinrichtung 40 für den Pendelschirm 10, die an dessen Zentrum Z festliegt.
In Abstand zu dem Gelenk 36 bzw. der Gleitlasche 35 befindet sich am Ausleger oder Tragrohr 38 ebenfalls eine Gelenklasche 34a mit Gelenk 36. Zwischen dieser Gelenklasche 34a und der firstwärtigen Gelenklasche 34 des Führungsrohres 32 verläuft ein geneigtes Verbindungsrohr 42, das beidends mit den Gelenklaschen 34, 34a durch Gelenke 36 verbunden ist.
Dem Gelenk 36 zwischen dem Ausleger oder Tragrohr 38 sowie einer das Führungsrohr 32 mit einem Ringabschnitt 37 umfangenden Gleitlasche 35a ist ein Zugstrang 44 zugeordnet, der einen Gleitvorgang dieser Gleitlasche 35a sowie einer am Führungsrohr 32 tiefer liegenden weiteren Gleitlasche 35 des Führungsrohres 32 ermöglicht. Auch diese Gleitlasche 35 besteht aus einem Ringabschnitt 37 mit von diesem parallel zur Diametralen abragenden Laschenarmen, die mit einem Gelenkstift ein Gelenk 60 bilden.
Die Fig. 6, 7 verdeutlichen die Anbindung des Pendelschirms 10 mittels eines in einem parallel zum Ausleger 38 im Pendelschirm 10 verlaufenden Tragarm 4 6 -- in einer Haltehülse 48 -- festliegenden gebogenen Fixierbügels 50 an der Gleitlasche oder dem Gleitring 35 des Führungsrohres 32. Dadurch wird das — ansonsten nicht erkennbare, die Spannstrebe 18 enthaltende -- Gestänge der Bespannung des Pendelschirms 10 automatisch gegen Kippen und Wackeln fixiert.
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Jener Fixierbügel 50 weist einen U-förmig gebogenen Mittelabschnitt 52 mit aufwärts weisenden Schenkeln 53, 54 unterschiedlicher Länge auf; der längere Schenkel 53 hintergreift die Randstücke 16 der Dachhaut 11 und geht in einen zu ihm in einem Winkel t von hier etwa 120° aufwärts geneigten Steckarm 56 über, der in jene Haltehülse 48 eingreift. Vom kurzen Schenkel 54 ragt ein i.w. horizontaler Arm 58 ab der mit einem Gelenkstift versehen ist. Letzterer bildet mit dem Gleitring 35 jenes Gelenk 60.

Claims (16)

1. Schirm, insbesondere Sonnenschirm (10) zur Beschattung, mit an einem Auslegerarm (38) eines ein Standrohr (26) enthaltenden Gestells (20) an Spannstreben (18) faltbar angeordneter Dachhaut (11), deren Zentrum (Z) an den Auslegerarm angeschlossen und die mit diesem aus einer Ruhelage an einem Rohr des Gestells in eine zu dem Rohr in Abstand befindliche Spannstellung überführbar ist, wobei der Auslegerarm über einen an ihn angelenkten Verbindungsstab (42) an das Rohr des Gestells angeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Dachhaut (11) bzw. ihren Spannstreben (18) zumindest ein einends mit dem Gestell (20) verstellbar verbundener Fixierbügel (50) zugeordnet ist.
2. Schirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Fixierbügel (50) andernends an einem etwa parallel zum Auslegerarm (38) an der Dachhaut (11) verlaufenden Tragarm (46) angebracht ist.
3. Schirm nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen etwa U-förmigen Mittelabschnitt (52) des Fixierbügels (50), dessen einer Schenkel (53) mit dem Tragarm (46) verbunden und dessen anderer Schenkel (54) an ein am Gestell (10) verfahrbares Gleitorgan (35) angefügt ist.
4. Schirm nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (53, 54) des Mittelabschnitts (52) von unterschiedlicher Länge sind und der längere Schenkel (53) durch einen angeformten Steckarm (56) mit dem Tragarm (46) oder einer diesem zugeordneten Haltehülse (48) verbunden ist.
5. Schirm nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckarm (56) mit dem Schenkel (53) einen Winkel (t) von mehr als 90° begrenzt, insbesondere einen Winkel von etwa 120°.
6. Schirm nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckarm (56) mit dem Schenkel (53) einen einstellbaren Winkel (t) begrenzt.
7. Schirm nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der kürzere Schenkel (54) des Mittelabschnitts (52) an das Gleitorgan (35) angelenkt ist.
8. Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslegerarm (38) einends an eine am Gestell (20) gleitbare Gelenklasche oder Gleitlasche (35a) angelenkt ist.
9. Schirm nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslegerarm (38) in Abstand zur Gleitlasche (35a) mit einer an ihm festliegenden Gelenklasche (34a) für den Verbindungsstab (42) versehen ist.
10. Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsstab (42) mit seinem dem Auslegerarm (38) fernen Ende an eine ortsfeste Gelenklasche (34) des Gestells (20) angelenkt ist.
11. Schirm nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gleitorgan (35) bzw. die Gleitlasche (3%) mit einem Ringabschnitt (37) sowie wenigstens einem von ihm abragenden Laschenarm für das Gelenk (36, 60) versehen ist.
12. Schirm nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenklasche (34, 34a) mit einem Ringabschnitt (37) sowie wenigstens einem von ihm abkragenden Laschenarm für das Gelenk (36, 60) versehen ist.
13. Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass am Standrohr (26) des Gestells (20) ein Führungsrohr (32) parallel angeordnet und dieses mit der Gelenklasche (34) und den Gleitorganen (35, 35a) versehen ist.
14. Schirm nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsrohr (32) durch radiale Einsatzlaschen (28, 28a) des Standrohres (26) an dieses angeschlossen ist.
15. Schirm nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsrohr (32) in Abstand zur bodenwärtigen Sockeleinrichtung (22) des Standrohres (26) endet.
16. Schirm nach einem der Ansprüche 3 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Gleitorgan (35) und die Gleitlasche (35a) durch einen Zugstrang (44) verbunden sind.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE202013008525U1 (de) 2013-09-25 2013-10-11 Peter Peters Sonnenschirmhalter
DE102013015974A1 (de) 2013-09-25 2015-03-26 Peter Peters Sonnenschirmhalter
KR102209410B1 (ko) * 2020-07-24 2021-01-29 주식회사 태양광솔루션 그늘막

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