DE20302613U1 - Hohlleiste als Befestigungsmittel an Fenster- und Türrahmen - Google Patents
Hohlleiste als Befestigungsmittel an Fenster- und TürrahmenInfo
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Classifications
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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Description
A-03001 DE/U
Die Erfindung bezieht sich auf eine Hohlleiste zum Befestigen von z.B. Sonnen-, Blick- oder Insektenschutzeinrichtungen an Holmen von Fenstern, Türen oder dergleichen.
Fenster und Türen haben in Gebäuden die Funktion Lichteinfall zu gewährleisten, ein Ein- und Austreten aus dem Gebäude zu ermöglichen oder dieses zu belüften. Derartige Fenster oder Türen bestehen aus einem im Mauerwerk befestigten umlaufenden Blendrahmen, für Fenster auch Fensterstock genannt, sowie einem darin über Scharniere oder andere Beschlagteile i.d.R. beweglich gelagerten Flügelrahmen, der die in diesem aufgenommene durchsichtige Scheibe mittels Holmen rahmenförmig umschließt.
Traditionell bestehen Blendrahmen und/oder Flügelrahmen aus Holz, Metall, oder Kunststoff. Hierbei werden z.B. Holzprofilleisten, hohle Metallprofile, etwa aus Aluminium, oder hohle Kunststoffprofile, häufig aus PVC, verbaut. Flügelrahmen bzw. Blendrahmen sind aus abgelenkten, in der Regel auf Gehrung geschnittenen, Profilen zusammengesetzt, die in der Gehrung über Verbindungselemente mitein-
0 ander befestigt oder einfach nur verklebt sind. Auch bei der traditionellen Herstellungsweise aus Holz sind Blendrahmen und Flügelrahmen aus Einzelprofilen zusammengesetzt und durch Ineinandergreifen (Verzapfen) und Verleimen gegeneinander fixiert.
5 Die Scheibe ist in einer entsprechenden Falz des Flügelrahmens eingesetzt, so dass
diese von einer Seite durch die Rahmenfalz selbst und von der anderen Seite, meist der Innenseite, durch auf dem Rahmen aufgesetzte Halteleisten fixiert wird. Die Halteleisten sind hierzu umlaufend auf dem Flügelrahmen aufgesetzt und in den Ecken auf Gehrung geschnitten, damit diese fugenlos aneinander angrenzen.
Bei Kunststoff- oder Metallfenstern sind die Scheiben entweder mittels analoger, dann häufig aus dem entsprechenden Material (Kunststoff oder Aluminium) bestehenden Halteleisten fixiert oder die Scheibe ist unmittelbar in ein die Scheibe aufnehmendes Gummiprofil eingesetzt. Die Scheibe besteht aus einem durchsichtigen Material wie Glas, Plexiglas oder Polycarbonat.
Gleich welche Bauform gewählt ist, ist im Ergebnis die Scheibe stets umlaufend und beidseitig von mehreren Holmen eingefasst, unabhängig davon, ob auf einer oder beiden Seiten der Scheibe Halteleisten als Bestandteil des Holmes angebracht sind oder nicht.
In seltenen Fällen kann die Scheibe auch unmittelbar in den Blendrahmen eingesetzt sein, wenn ein Öffnen des Fensters nicht gewollt ist. Auch dann ist die Scheibe in oben beschriebener Weise von Holmen eingefasst.
&iacgr;&ogr; In der Draufsicht bilden die Holme einen, Rahmen der die Scheibe umspannt. Die
Stirnflächen des Rahmens sind in der Regel im wesentlichen parallel zur Scheibe ausgebildet, während die Innenflächen des Rahmens mit der Scheibe einen Winkel von etwa 90 ° bis 135° ausbilden, zumeist etwa 100° bis 120°.
Die sich zwischen Holm - genau gesagt Innenflächen des Rahmens - und Scheibe ausbildende Kante bzw. Fuge wird zumeist mit einer Abdichtmasse, etwa eine SiIikon-/Kautschukmasse, oder einem eingesteckten Gummiprofil abdichtend ausgefüllt. Dieses Abdichtmittel erhebt sich über die an die Scheibe angrenzende Innenfläche des Rahmens.
Es ist bekannt und häufig erwünscht, Sonnen- oder Blickschutzeinrichtungen, Insektenschutzgitter oder auch Hinweisschilder glasscheibennah anzubringen. Hierfür ist es zumeist erforderlich, in den Holm, z.B. in die bei Holzfenstern meist innen verlaufende Halteleiste zu Bohren bzw. Nägel einzuschlagen. Hierdurch kann es zu Beschädigungen des Holmes oder der Scheibe kommen. Besonders empfindlich ist hierbei die Halteleiste. Ohnehin sind derartige Veränderungen an Türen und Fenstern in Mietverträgen untersagt.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum Befestigen von Sonnen- oder 0 Blickschutzeinrichtungen an Holmen von Fenstern, Türen oder dergleichen zu
schaffen, die einfach und schnell auf die Innenflächen des Rahmens montierbar ist, sicher am Holm festsitzt und die Montage von z.B. Sonnen- oder Blickschutzeinrichtungen mittels gängiger Schrauben ermöglicht, ohne den Holm oder die Glasscheiben selbst dauerhaft zu beschädigen.
Es ist nun überraschend gefunden worden, dass sich hierfür Hohlleisten eignen, welche auf die an die Glasflächen angrenzenden im wesentlichen senkrecht oder im
&igr; · tt
stumpfen Winkel zu diesen verlaufenden Holmflächen aufklebbar sind. Die erfindungsgemäße Hohlleiste ist in Ansprach 1, eine entsprechende Anordnung in Ansprach 10 definiert. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche bzw. nachfolgend beschrieben. An den Hohlleisten werden mittels Schrauben die Sonnen- oder Blickschutzeinrichtungen, bzw. deren Haltevorrichtungen, festgemacht. Die Hohlleiste kann einfach und rückstandsfrei entfernt werden.
Die Sonnen- oder Blickschutzeinrichtungen können Kunststoffjalousien, Plisseejalousien und Raff- oder Faltrollos jeweils in Vertikal- und Horizontal-Anbringung &iacgr;&ogr; sein. Als Insektenschutzvorrichtungen werden i.d.R. in Rahmen eingespannte
Kunststoffnetze eingesetzt.
Vorzugsweise weist die Hohlleiste im Querschnitt ein Rechtecksprofü auf. Die Hohlprofilleiste besteht aus einem Kunststoff- oder Metallmaterial, vorzugsweise aus Kunststoff, etwa aus PVC, PE, PP, PE/PP oder einen ABS-Kunststoff. Die Hohlleiste kann durch Extrusion vorteilhaft in Form langer Hohlleisten hergestellt werden.
Die Hohlleiste wird vorzugsweise so auf Gehrang abgelängt, dass diese sich über die volle Länge der an die Scheibe angrenzenden inneren Rahmenfläche erstreckt. Die Hohl-
&ogr; leiste kann auf der der Klebefläche gegenüber liegenden Sicht-/Innenfläche mit linien-
oder punktförmigen Einkerbungen versehen werden, um ein einfacheres Positionieren und Einschrauben der Schrauben zu gewährleisten. Die Schrauben sind vorzugsweise in Form von Blechschrauben ausgebildet und weisen eine solche maximale Einschraubtiefe auf, dass gewährleistet ist, dass die Schraube nicht die gegenüberliegende Hohlleistenwand, die mittels Kleben auf dem Holm befestigt ist, durchdringt, vorzugsweise im eingeschraubten Zustand nicht kontaktiert. Soweit erforderlich kann die Hohlleiste durch z.B. im Inneren des Hohlkörpers verlaufende Rippen verstärkt sein.
Im Prinzip kann jede wieder gut entfernbare Klebemasse eingesetzt werden. Vor-
0 teilhafterweise handelt es sich aber um ein doppelseitig klebendes Klebeband, das
weiter bevorzugt aus einem weichen, z.B. geschäumten Material, besteht, und so kleinere Unebenheiten der Rahmeninnenfläche ausgleichen kann.
Typische Abmessungen der Hohlleiste sind eine Höhe von 3 bis 10 mm und eine 5 Breite von 5 bis 30 mm. Die Länge richtet sich nach der Länge der Rahmeninnenfläche.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert ohne auf diese beschränkt zu sein. Es zeigen:
Fig. 1 eine Hohlleiste mit Vierkantprofil mit zur Innenfläche schräggestellter Klebefläehe.
Fig. 2 zeigt einen Fensterrahmen, an dessen unterem und oberen Holm jeweils in die an die Scheibe angrenzende Innenfläche des Rahmens eine Hohlleiste gemäß Fig. 1 montiert ist.
Fig. 3 eine Hohlleiste gemäß Figur 1, jedoch mit rechteckigem Querschnitt und Verlängerung der Innenfläche der Hohlleiste.
Fig. 4 eine Hohlleiste gemäß Figur 3 mit Aufschubsteg an der Scheibenfläche der Hohlleiste und einem auf diesen aufgesetzten Stranggummi.
Die Hohlleiste (1) weist ein Vierkantprofil, gebildet von Wänden der Innenfläche (2), Stirnfläche (3), Klebefläche (4) und Scheibenfläche (5). auf. Die Außenflächen der Hohlleiste (1) sind in Bezug auf den am Rahmen montierten Zustand benannt. Die Montage erfolgt an der Rahmeninnenfläche (8) vorzugsweise so, dass die Stirnfläche (9) des Rahmens mit der Stirnfläche (3) der Hohlleiste fluchtet (2).
Für das abgeschrägte Vierkantprofil der Hohlleiste (1) gemäß Fig. 1 weisen nur die Innenfläche (2) und die Scheibenfläche (5), die sich an Kante a stoßen, und die Stirnfläche (3) und die Innenfläche (2), die sich an Kante b stoßen, 90°-Winkel auf. Ein solches Profil eignet sich dort besonders gut, wo Rahmeninnenfläche (8) und Scheibe (10) einen Winkel größer 90° bilden, damit die Stirnfläche (3) der Hohlleiste auf diese Weise im montierten Zustand im wesentlichen parallel zur Stirnfläche (9) des Rahmens ausgerichtet ist und die Scheibe (10) und die Innenfläche (3)
0 der Hohlleiste im wesentlichen einen Winkel von 90° bilden.
Die Hohlleiste (1) kann aber auch wie in Fig. 3 und 4 gezeigt ein Vierkantprofil mit rechtwinkligem Querschnitt aufweisen. An der Klebefläche wird zur Montage eine Klebemasse aufgebracht oder aber die Klebefläche der Hohlleiste (4) ist vorteilhafterweise bereits mit einem doppelseitig klebenden Klebeband (6) versehen, dass zur Montage dann lediglich noch von der Schutzfolie (7) befreit werden muss, da-
mit nach kurzem Aufdrücken die Hohlleiste (1) fest auf der Innenfläche (8) des Rahmens montiert werden kann.
Fig. 3 und 4 zeigen unterschiedliche Ausgestaltungen der Erfindung, die es ermögliehen, dass die Hohlleiste (1) im montierten Zustand in der Aufsicht so dicht an
die Scheibe (10) geführt ist, dass in dem sich zwischen Verlängerung (11), der Innenfläche (2), Scheibenfläche (5) (jeweils der Hohlleiste), Scheibe (10) und Innenfläche des Rahmens gebildetem Hohlraum der zwischen Scheibe (10) und Rahmen umlaufende Scheibengummi oder die Scheibendichtmasse weitgehend abgedeckt &iacgr;&ogr; verläuft. Die Verlängerung (11) der Innenfläche erstreckt sich über die Seitenwandung (Scheibenfläche (5)) hinaus.
Nach der in Fig. 4 gezeigten Ausbildung der Erfindung ist die Verlängerung (11) verhältnismäßig kurz ausgebildet und als Einschubsteg (13) für eine Aufnahme in der Strangdichtung (12) ausgebildet. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass statt des Einschiebens in die Verlängerung (11) der Innenfläche (2) der Hohlleiste - die Strangdichtung (12) eine Profilierung aufweist, die in Ausnehmungen in der Hohlleiste greift (nicht dargestellt).
0 Zum leichteren Ansetzen und Einschrauben der Blechschrauben kann die Innenfläche (2) der Hohlleiste mit linien- oder punktförmigen Einkerbungen (14) versehen sein.
Claims (11)
1. Hohlleiste (1) zur Befestigung an der Innenfläche (8) eines mit einer Scheibe (10) versehenen Rahmens aufweisend eine mit einer Klebemasse (6) ausgestatte Klebefläche (6) zur Montage der Hohlleiste (1) auf der Innenfläche (8) des Rahmens.
2. Hohlleiste gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlleiste (1) ein Vierkantprofil aufweist.
3. Hohlleiste gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlleiste zumindest zwei parallele Wandflächen aufweist.
4. Hohlleiste gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Kanten im wesentlichen rechtwinkelige Seitenflächen aufweisen.
5. Hohlleiste gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenfläche (2) der Hohlleiste sich in Richtung Scheibe (10) über die Scheibenfläche (S) der Hohlleiste hinaus fortsetzt
a) in Form einer Verlängerung der Innenfläche (2) der Hohlleiste oder
b) mittels einer Strangdichtung (12), die an der Scheibe anliegt und auf einen Aufschubsteg (13) an der Hohlleiste (1) aufgesetzt ist oder
c) mittels einer Strangdichtung, die an der Scheibe anliegt und mit durch Profilierung der Strangdichtung (12) geschaffener Haltevorrichtungen in Ausnehmungen in der Hohlleiste (1) eingreift.
6. Hohlleiste gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanten der Innenfläche (a und b) im wesentlichen rechtwinkelige Seitenflächen aufweisen und Stirnfläche (3) und Klebefläche (4) einen Winkel kleiner 85° bilden.
7. Hohlleiste gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlleiste an beiden Enden auf Gehrung geschnitten ist.
8. Hohlleiste gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlleiste aus einem extrudierten Kunststoffmaterial hergestellt ist.
9. Hohlleiste gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebemasse ein geschäumtes doppelseitig klebendes Klebeband ist.
10. Anordnung mit einer oder zwei gegenüberliegenden Hohlleiste(n) (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Hohlleiste (1) mittels in die Innenfläche (2) der Hohlleiste eingesetzter Schrauben eine Blickschutz- oder Sonnenschutzvorrichtung am Rahmen befestigbar ist.
11. Anordnung mit einer oder zwei gegenüberliegende(n) Hohlleisten gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass weitere Hohlleisten (1) seitlich der Blick- oder Sonnenschutzvorrichtung an den Innenflächen des Rahmens (8) montiert sind, damit die Blick- oder Sonnenschutzvorrichtung im aufgespannten Zustand an diesen dicht anliegend vorbei- bzw. herangeführt geführt ist, um Seiteneinblick bzw. Seitenlichteinfall weitgehend zu unterbinden.
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