DE20301285U1 - Basiskörper für eine Dusche - Google Patents
Basiskörper für eine DuscheInfo
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Description
Basiskörper für eine Dusche
Der vorliegende Basiskörper ist hauptsächlich bestimmt für
Duschen, welche generell installiert werden unter freiem
Himmel, wie etwa in Schwimmbädern, an Stränden oder ähnlichen Orten.
Die bekannten Duschen dieses Typs sind generell aufgebaut aus einem Rohrkörper, welcher mit einem Brausekopf abschließt, mit Bedienelementen in einem mittleren Bereich, wobei er unten eine Befestigungsplatte zur Befestigung am Boden aufweist.
Diese Duschen weisen aufgrund ihres Aufbaus Probleme bei der Installation der Anschlüsse im Innern des Rohrkörpers davon auf, und es treten Schwierigkeiten auf, wenn eine Reparatur an diesen Anschlüssen durchgeführt werden muss.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Dusche zu schaffen, welche mit einem Basiskörper versehen ist, der die Installationen und Reparaturen erleichtert und gleichzeitig der Dusche große Robustheit verleiht sowie ihre einfache und sichere Verankerung im Boden ermöglicht.
Hierfür ist der Basiskörper der Dusche dadurch gekennzeichnet, dass er aufgebaut ist aus zwei vertikalen Hälften, wobei die vordere Hälfte befestigt ist an der unteren Platte und die Montage der Anschlüsse, des Bedienelements und des Duscharms umfasst und die hintere Hälfte mit der vorderen starr verbunden ist.
Der Basiskörper ist oben vervollständigt durch eine Zierblende und ist unten am Boden befestigt mittels Verankerungshaken, welche untereinander verbunden sind durch eine mittig
perforierte Platte und oben befestigt sind an einer unteren Platte des Basiskörpers.
Die Anschlüsse des Bedienelements zum Duscharm und zur Wasserversorgungsleitung erfolgen mittels flexibler Rohrleitungen, wobei der Duscharm derart an einer mit der vorderen Mitte des Basiskörpers einstückig verbundenen Halterung befestigt ist, dass die Möglichkeit einer Ausrichtung davon gegeben ist.
Diese und andere Charakteristiken sind der nachfolgenden genauen Beschreibung deutlicher zu entnehmen, wobei zur Erleichterung der Beschreibung eine Zeichnung beigefügt ist, die ein praktisches Ausführungsbeispiel zeigt, dass lediglich Beispielcharakter hat und den Umfang der vorliegenden Erfindung nicht einschränken soll; es zeigt:
Figur 1 eine Querschnittsansicht des Basiskörpers der Dusche und
Figur 2 eine Draufsicht von Zubehör zum Verbinden verschiedener Duschen miteinander.
Gemäß der Zeichnung umfasst der Basiskörper für Duschen in Vertikalrichtung zwei Hälften, eine vordere (1) und eine hintere (2), wobei erstgenannte an eine untere Platte (3) geschweißt ist, wobei ihre untere Kante in Eingriff ist mit einem Schlitz der genannten Platte.
Oben bildet die vordere Hälfte eine Neigung, wo eine Abdeckung (4) mit einer Öffnung (5) geschweißt ist, und erstreckt sich in einen vorstehenden Horizontalabschnitt (6), der mit einer Zunge (7) nach unten abschließt.
An dieser vorderen Hälfte (1) ist ferner eine Halterung (8) geschweißt, wo der Duscharm (9) befestigt ist.
Die hintere Hälfte (2) des Duschkörpers ist befestigt an der vorderen Hälfte (1) mittels Schrauben (10), die befestigt sind an der Zunge (7), an einer perforierten Zunge (11) der Halterung (8) und an einem perforierten Flacheisen (12), das in Vertikalrichtung einstückig verbunden ist mit der unteren Platte (3).
Auf der Abdeckung (4) ist befestigt eine Plattenhalterung (13) für das Bedienelement (14) der Dusche, und auf der genannten Abdeckung und Plattenhalterung ist befestigt eine Zierblende (15), aus welcher das Bedienelement (14) vorsteht.
Der Anschluss des Bedienelements (14) am Duscharm (9) und an der Wasserversorgungsleitung (16) erfolgt mittels flexibler Schläuche („flexo") (17) bzw. (18).
Dass untere Ende des Duscharms (9) ist innen mit einem Gewinde versehen und ist verbunden mit einer Gewindebuchse (19), die mit der Halterung (8) verbunden ist, wodurch eine Ausrichtung des Arms vor seiner Befestigung durch die entsprechende Mutter (20) ermöglicht wird.
Die Befestigung des Basiskörpers der Dusche am Boden erfolgt mittels dreier Verankerungshaken (21) mit gebogenem untern Ende, welche miteinander verbunden sind mittels einer Platte (22) mit einer Mittenperforierung (23), wobei die Haken am oberen Ende ein Gewinde aufweisen, durch welches sie mit den Perforierungen der unteren Platte (3) mittels Muttern (24 und 25) verbunden sind.
Dieser Basiskörper für Duschen umfasst Zubehör, welches die Verbindung verschiedener Duschen miteinander ermöglicht, wobei
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das Zubehör besteht aus einer Platte (26) mit Perforierungen (27) an ihrem Umfang und Flacheisen (28) mit Perforierungen (29) an ihren Enden.
Die verschiedenen Duschen sind durch ihre perforierten Platten (22) verbunden mit einer Platte (26) mittels der jeweiligen Flacheisen (28), wie aus Figur 2 ersichtlich, wobei zwei, drei oder vier Duschen verbunden sein können.
Ein Bezugszeichen (B) bezeichnet Bodenfliesen, auf welchen die
untere Platte (3) des Basiskörpers angeordnet werden, ein
Bezugszeichen (C) bezeichnet den Zement zur Verbindung der
Bodenfliesen mit dem Boden, und ein Bezugszeichen (H) bezeichnet den Beton, wo die Dusche verankert wird.
Selbstverständlich kann die Befestigung des Basiskörpers der Dusche auch mittels herkömmlicher Einrichtungen erfolgen, wie etwa Dübel und Schrauben.
Die Erfindung kann innerhalb ihres Wesens praktisch ausgeführt werden in anderen Ausführungsformen, welche sich nur in Einzelzeiten von der hier beschriebenen Ausführungsform, die lediglich Beispielcharakter hat, unterscheiden, und für welche der hier beanspruchte Schutz ebenfalls greift.
Claims (8)
1. Basiskörper für eine Dusche, dadurch gekennzeichnet, dass er in Vertikalrichtung umfasst: eine vordere Hälfte (1) und eine hintere Hälfte (2), welche befestigt sind an einer unteren Platte (3) und miteinander verbunden sind, oben aufweisend eine Abdeckung (4), wo ein Bedienelement (14) der Dusche befestigt ist, und über welche hinaus der Duscharm (9) ragt.
2. Basiskörper für eine Dusche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Abdeckung (4) geschweißt ist an die vordere Hälfte (1) des Körpers, welche ihrerseits geschweißt ist an die untere Platte (3).
3. Basiskörper für eine Dusche nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die hintere Hälfte (2) des Körpers oben befestigt ist an der oberen Abdeckung (4) und unten an einem Flacheisen (12), welches einstückig mit der unteren Platte (3) verbunden ist.
4. Basiskörper für eine Dusche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er auf der Abdeckung (4) eine Zierblende (15) aufweist.
5. Basiskörper für eine Dusche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschluss des Bedienelements (14) zum Duscharm (9) und zur Wasserversorgungsleitung (16) mittels flexibler Schläuche (17 bzw. 18) erfolgt.
6. Basiskörper für eine Dusche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er befestigt ist am Boden mittels Verankerungshaken (21), die verbunden sind mit einer Platte (22) mit mittiger Perforierung (23), wobei die Haken oben befestigt sind an der unteren Platte (3) des Basiskörpers.
7. Basiskörper für eine Dusche nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, er als Zubehör eine Platte (26) mit Perforierungen (27) an ihrem Umfang und Flacheisen (28) mit Perforierungen (27) an ihren Enden umfasst, zum miteinander Verbinden von verschiedenen Duschen mittels der Befestigung der Flacheisen (28) an der perforierten Platte (26) und an der Platte (22), welche die Verankerungshaken (21) trägt.
8. Basiskörper für eine Dusche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Hälfte (1) die Querverfestigung einer Halterung (8) umfasst, wo, mit der Möglichkeit einer Ausrichtung, der Duscharms (9) befestigt ist, und wo auch die hinter Hälfte (2) des Duschkörpers befestigt ist.
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