DE20301998U1 - Vorrichtung an Hopfenpflückmaschinen - Google Patents
Vorrichtung an HopfenpflückmaschinenInfo
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Description
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Dipl.-Ing. A. Wasmeier
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und Markenamt
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06. Februar 2003 W/schü
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Wolf Stahlbau GmbH & Co. KG Münchener Straße 54 85290 Geisenfeld
Titel:
Vorrichtung an Hopfenpflückmaschinen
Konten: HypoVereinsbank (BLZ 750 200 73) 5 839 300 . Gerichtsstand Regensburg
Postgiroamt München (BLZ 700 100 80) 893 69-801 a2iooodoc
Die Neuerung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Aus der DE 197 40 791 A1 ist eine Vorrichtung an Hopfenpflückmaschinen zum Aussortieren von beim Häckseln der Hopfenreben im Rebenabfallgut verbleibenden Drahtstücken, bei der im Transportpfad der gehäckselten Reben eine Magnettrommel oder Magnetrolle angeordnet ist, über die das gesamte gehäckselte Rebengut geführt wird, und an der das Rebengut in organisches Rebengut und in Drahtstücke getrennt wird, bekannt. Eine derartige Vorrichtung beansprucht einigen Platz innerhalb des Rahmengestells der Hopfenpflückmaschine, der bei herkömmlichen, im Handel befindlichen Maschinen, wie sie von der Anmelderin hergestellt werden, teilweise je nach Bautyp etwas knapp bemessen ist. Des weiteren ist die Strecke auf dem Trommelumfang, die für das Entfernen der Drahtstücke zur Verfügung steht, in der Praxis u. U. bei hohen Pflückleistungen nicht ausreichend, um die anfallenden Drahtstücke aus dem Rebenabfallgut herauszuziehen.
Aufgabe der Neuerung ist, die Vorrichtung zum Entfernen derartiger Drahtstücke aus der Maschine nach außen zu verlagern und die Trennstrecke, die zum Abscheiden der Drahtstücke aus dem Rebenabfallgut zur Verfügung steht, zu vergrößern, damit eine einwandfreie Ausscheidung der Drahtstücke sichergestellt ist.
Gemäß der Neuerung wird dies mit den Merkmalen des Kennzeichens des Anspruches 1 erreicht. Weitere Ausgestaltungen der Neuerung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Zum Auslesen der im gehäckselten Hopfenabfall gut vorhandenen Drahtstücke bzw. Drahtstifte wird nach der Neuerung ein umlaufendes Transportband mit der Unterseite des oberen Trumes zugeordneter Magnetvorrichtung verwendet, das in einem Winkel angestellt wird, bei dem sich das Abfall-Hopfengut entgegen der Bandlaufrichtung
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nach abwärts bewegt bzw. abrollt, während die Drahtstücke durch magnetische Anziehungskraft der Magnetvorrichtung in Laufrichtung mitgenommen und an der Umlenkstelle abgeworfen werden. Die Magnetvorrichtung kann so ausgebildet sein, daß innerhalb des oberen Trums des Transportbandes z.B. eine Magnetplatte oder in Längs- und/oder Querrichtung verteilt einzelne Magneten angeordnet sind, die Magnetvorrichtung also stationär ausgebildet ist, so daß die Drahtstücke durch magnetische Kraftwirkung vom Transportband in Laufrichtung des Bandes mitgenommen und an der Umlenkrolle abgeworfen werden bzw. abfallen. Die von der Transportvorrichtung nach oben zur Abwurfstelle geförderten Drahtstücke laufen über die Umlenkrolle. Damit die Drahtstücke an dieser Umlenkrolle einwandfrei ausgeschieden werden können, ist die Umlenkrolle als Magnettrommel ausgebildet, deren Magnetwirkung an der Abgabestelle aufgehoben wird, so daß die Drahtstücke von der rotierenden Trommel nicht mehr festgehalten werden, sondern aufgrund des Eigengewichtes nach abwärts fallen. Auf diese Weise werden die auf die Magnetvorrichtung ansprechenden Drahtstücke bzw. Drahtstifte von dem nicht magnetisierbaren organischen Rebengut getrennt und entsorgt, indem sie über ein Förderband abtransportiert oder in entsprechende Transportbehälter geleitet und dann abtransportiert werden. Das Abfall-Grüngut wird durch ein Gebläse angesaugt und über einen Leitungskanal abgeführt.
Damit die Drahtstiftauslesevorrichtung nicht im Inneren der Hopfenpflückmaschine anderweitig benötigten Platz wegnimmt, wird diese Vorrichtung nach einer Ausführungsform seitlich und unterhalb der Auszugswalzen an der Maschine in einer Rahmenkonstruktion, die an die Seitenwand der Maschine angesetzt wird, befestigt. Dies macht eine Umleitung des die Ausziehwalzen mit Häcksler verlassenden gehäckselten Rebengutes mit Drahtstücken erforderlich, so daß dieses Rebengut zunächst auf eine im Rebengutstrom angeordnete Transportvorrichtung, z.B. eine Förderschnecke, fällt und von dort in ein die Drahtstiftauslesevorrichtung aufnehmendes Gehäuse geführt wird. Die Förderschnecke gibt an ihrem Ablaufende das gehäckselte Rebengut mit Drahtstücken an das umlaufende Transportband mit Magnetvorrichtung ab. Das organische Rebengut gelangt von dem Transportband über
a2iooo.doc ; ; ;,.
eine Rutsche nach abwärts auf eine Förderschnecke, ein Förderband oder dergleichen Transportvorrichtung, die das organische Rebengut aus der Maschine befördert, von wo es über das Gebläse abgeführt wird.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Neuerung wird die Vorrichtung, wenn dies aus Platz- oder anderen Gründen zweckmäßig sein sollte, an der Rückseite der Hopfenpflückmaschine angeordnet, wobei das Abfall-Hopfengut vom Häcksler auf ein umlaufendes Förderband bzw. einen Kratzboden abgegeben wird, von dem aus das Abfall-Hopfengut analog der vorbeschriebenen Ausführungsform auf ein umlaufendes Transportband mit der Unterseite des oberen Trumes zugeordneter Magnetvorrichtung abgegeben wird und in entsprechender Weise die Drahtstücke von dem organischen Rebengut getrennt und entsorgt werden.
Nachstehend wird die Neuerung in Verbindung mit der Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Hopfenpflückmaschine mit Drahtstiftauslesevorrichtung nach der Neuerung, in einer Ansicht von hinten,
Fig. 2 eine Aufsicht auf die Darstellung nach Figur 1,
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer Variante einer Hopfenpflückmaschine nach Figur 1 in seitlicher Ansicht,
Fig. 4 eine Aufsicht auf die Darstellung nach Figur 3, und Fig. 5 eine schematische Darstellung einer Magnettrommel für die Magnetvorrichtung.
Der Rahmen der Hopfenpflückmaschine ist mit 1 bezeichnet, die Maschine 1 weist einen Rebenauszug 2 sowie Auszugswalzen 3, 3' mit anschließendem Häcksler 4 auf. Das den Häcksler 4 nach unten verlassende gehäckselte Rebengut mit Drahtstücken bzw. Drahtstiften fällt auf eine Transportvorrichtung 5, z. B. eine Förderschnecke, ein Förderband oder dergleichen, deren Abgabeende 6 in eine Anbaukonstruktion 7, die mit der einen Seitenwand der Maschine befestigt ist, gelangt. Vom Abgabeende 6 wird das gehäckselte Rebengut 8 mit Drahtstücken nach unten abgegeben und fällt auf eine
umlaufende Magnetvorrichtung 9 -12, die aus einem Transportband 9, einer angetriebenen Magnettrommel 10, einer Leerlaufrolle 11, und einer Magnetplatte 12 bzw. Einzelmagneten besteht, und die im Winkel zur Horizontalen angestellt ist (der Winkel beträgt z. B. 45° - die Neigung kann jedoch mit einem anderen Winkel gewählt werden oder einstellbar ausgebildet sein, wenn sich dies in der Praxis als zweckmäßig erweisen sollte). Das Transportband 9 wird über Antriebsrollen 10, 11 im Uhrzeiger-sinn in Umlauf gesetzt. Unterhalb des oberen Trumes des Bandes 9 ist eine Magnet-platte 12 angedeutet, die bewirkt, daß die im Abfallgut 8 enthaltenen Drahtstücke bzw. Drahtstifte 13 bei ihrer Bewegung auf dem Magnetband 9 festgehalten werden, während das organische Abfallgut entgegen der Bandlaufrichtung auf Grund des gewählten Neigungswinkels des Bandes 9 nach abwärts rollt oder fällt, wobei zur Führung dieses organischen Rebengutes 14 eine Rutsche 15 eingesetzt werden kann, die das organische Rebengut auf eine Transportvorrichtung 16 abgibt, die ihrerseits das Rebengut aus der Maschine befördert. Die Fördervorrichtung 16 kann beispielsweise eine Förderschnecke (oder ein Förderband oderdergl.) sein, an deren Ende das Rebengut von einem Gebläse 17 angesaugt und über eine Leitung 18 abgeführt wird.
Bei der abgeänderten Ausführungsform nach Figur 3 bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile wie in Figur 1. Die Transportvorrichtung ist in dieser Figur 3 schematisch als Kratzboden mit Bürstenlamellen oder als Gumminoppenband ausgebildet dargestellt. Die Anbaukonstruktion 7 bzw. das Gehäuse ist, anstatt wie in Figur 1 und 2 seitlich zur Maschine, an der Rückseite der Maschine angeordnet. Das Abfall-Grüngut 14 wird in entsprechend der in Figur 1 dargestellten und beschriebenen Weise getrennt von den Drahtstiften, die einem Entsorgungsband oder Transportkasten zugeführt wird, von einem Gebläse 17 angesaugt und über eine Leitung abgeführt.
Figur 5 zeigt die Ausbildung einer Magnettrommel, die die obere Antriebsrolle 10 des Transportbandes 9 darstellt. Die Magnettrommel 19 besteht aus einer rotierenden Außentrommel 20 und einem innerhalb der Trommel 20 stationär angeordneten Magneten 21 in Teilzylinderform. Mit 22 ist eine Totpunktstelle bezeichnet, an der das
vom Magneten 21 auf der rotierenden Trommel 20 mitgenommene, auszuscheidende Material (Drahtstücke) abgeworfen und auf einem Ausscheideband (23) gesammelt und abgeführt wird.
Claims (6)
1. Vorrichtung zum Entfernen von beim Häckseln von Hopfenreben im Rebenabfallgut verbleibenden Drahtstücken, insbesondere mit gehäckselter Aufleitdrähte, dadurch gekennzeichnet, daß im Transportpfad der gehäckselten Reben eine umlaufende Magnetvorrichtung (9-12) angeordnet ist, über das das gesamte gehäckselte Rebengut (8) mit Drahtstücken geführt ist, und daß die umlaufende Magnetvorrichtung im Winkel so angestellt ist, daß das organische Rebengut (12) entgegen der Bandlaufrichtung auf dem Band nach abwärts gleitet und die Drahtstücke (13) in Bandlaufrichtung mitgenommen und an der Bandumkehrstelle (bei 10) abgeworfen werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem umlaufenden Transportband (9) unterhalb des oberseitigen Trumes eine Magnetplatte (12) oder einzelne Magnetelemente zugeordnet sind, die Drahtstücke (13) auf dem Transportband bei der Aufwärtsbewegung festhalten und im Anschluß an die obere Umlenktrommel (10) die Drahtstücke durch Aufhebung der Magnetwirkung abfallen bzw. abgeworfen werden.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu der dem Transportband zugeordneten Magnetplatte (12) oder Einzelmagneten die obere Umlenktrommel (10) magnetisch ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß das umlaufende Transportband (9) mit Drahtstückauslese, das den Rebenauszugswalzen (3, 3') mit Häcksler (4) nachgeschaltet ist, am Rebenauszugsrahmen (1) seitlich angebaut und in einem gesonderten Gehäuse (7) angeordnet ist, daß das vom Häcksler (4) abgegebene Hopfenabfallgut (8) mit Drahtstücken über eine Fördervorrichtung (5), z. B. eine Förderschnecke, ein Gumminoppenband, ein Kratzboden mit Bürsten oder dergleichen in das Gehäuse (7) und auf das umlaufende Band (9) transportiert wird, und daß aufgrund der magnetischen Selektion das Abfall-Grüngut (14) ohne Drahtstücke einer Abfall-Transportvorrichtung (16) innerhalb der Maschine zugeführt und von dort abtransportiert wird, während die Drahtstücke (13) außerhalb der Maschine auf ein Transportband oder in einen Transportkasten abgegeben und entsorgt werden.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß das umlaufende Transportband (9) mit Drahtstückauslese, das den Rebenauszugswalzen (3, 3') mit Häcksler (4) nachgeschaltet ist, am Rebenauszugsrahmen (1) an dessen Rückseite angebaut und in einem gesonderten Gehäuse (7) angeordnet ist, daß das vom Häcksler (3) abgegebene Hopfenabfallgut (8) mit Drahtstücken über eine Fördervorrichtung (5), z. B. eine Förderschnecke, ein Gumminoppenband, ein Kratzboden mit Bürsten oder dergleichen in das Gehäuse (7) und auf das umlaufende Band (9) transportiert wird, und daß aufgrund der magnetischen Selektion das Abfall-Grüngut (14) ohne Drahtstücke einer Abfall-Transportvorrichtung (16) innerhalb der Maschine zugeführt und von dort abtransportiert wird, während die Drahtstücke (13) außerhalb der Maschine auf ein Transportband oder in einen Transportkasten abgegeben und entsorgt werden.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Magnettrommel so ausgebildet ist, daß sie ein feststehend angeordnetes Magnetsystem aufweist, das sich über einen Umfangswinkel von ca. 90° bis 180° erstreckt.
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