DE20301650U1 - Vorrichtung zum Jäten von Unkraut - Google Patents
Vorrichtung zum Jäten von UnkrautInfo
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Description
KaIOlDEG E.Karl
Gartenkralle
Beschreibung Vorrichtung zum Jäten von Unkraut
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Jäten von Unkraut und Auflockern von Böden.
Es ist eine Vielzahl derartiger Vorrichtungen bekannt, die jedoch alle den Nachteil aufweisen, schwer handhabbar zu sein und gerade tief wurzelndes Unkraut nur unzulänglich lösen zu können.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung vorzuschlagen, welche ein leichtes Jäten von Unkraut und punktuell das Auflockern von Böden ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß wenigstens eine sich wenigstens annähernd über den Halbmesser eines Mehrecks oder Kreisbogens erstreckende Zinke an einem Handgriff gelagert ist und die Ausdehnung der Zinke zwischen dem Handgriff und einer Parallelen dazu mindestens der Arbeitstiefe entspricht.
Hierdurch lässt sich in die Wurzeln des Unkrautes eingreifen und dieses unter Auflockerung des Bodens herauslösen.
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Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Ausdehnung der Zinke zwischen Handgriff und einer Parallelen dazu größer ist als die normale Arbeitstiefe.
Ebenfalls sehr vorteilhaft ist es, wenn die Ausdehnung der Zinke zwischen Handgriff und einer Parallelen dazu erheblich größer ist als die normale Arbeitstiefe.
Damit kann besonders leicht unter die Wurzeln der Pflanze gegriffen werden.
Eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt auch darin, daß die Zinke an ihrem vom Handgriff abgewandten Ende angespitzt ist.
Hiermit lässt sich die Zinke leicht in das Erdreich einstechen.
Eine vorteilhafte Fortbildung der Erfindung ist auch dann gegeben, wenn die Zinke auf ihrer gesamten Länge schmal ausgebildet ist.
Dabei ist es sehr vorteilhaft, wenn die Zinke vom Handgriff ausgehend in Richtung ihrer Spitze verjüngend ausgebildet ist.
Durch beide Maßnahmen bietet das Erdreich der Zinke besonders wenig Widerstand.
Es hat sich ebenfalls als sehr vorteilhaft herausgestellt, wenn die Zinke federnd ausgebildet ist.
Hiermit ist sichergestellt, daß sich ein Benutzer z.B. beim Auftreffen der Zinke auf einen größeren Stein oder dergleichen nicht verletzen kann.
Gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist es sehr vorteilhaft, wenn die Zinke aus einem Metall gefertigt ist.
Hierdurch ist die Vorrichtung sehr widerstandsfähig und stabil.
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Es hat sich dabei als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn die Zinke aus einem nichtrostenden Metall gefertigt ist.
Dabei hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn die Zinke aus Edelstahl gefertigt ist.
Gerade beim Einsatz der Vorrichtung im Erdreich kommt die Vorrichtung leicht mit Feuchtigkeit in Berührung. Durch die Verwendung von einem nichtrostenden Metall für die Zinke werden Korrosionsschäden vermieden.
Es hat sich ebenfalls als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn die Zinke aus einem Kunststoff gefertigt ist.
Damit werden eventuelle Beschädigungen am Wurzelwerk umliegender Pflanzen weitgehend vermieden.
Es hat sich auch als sehr vorteilhaft herausgestellt, wenn der Handgriff anatomisch ausgebildet ist.
Hierdurch wird die Handhabung der Vorrichtung entscheidend erleichtert.
Eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt auch darin, daß der Handgriff aus einem bei der Handhabung angenehmen Material gefertigt ist.
Dadurch wird die Handhabung der Vorrichtung nochmals verbessert.
Eine sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung liegt darin, daß der Handgriff aus einem Metall gefertigt ist.
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Hiermit wird eine Balance der Vorrichtung zwischen Griff und Zinke erreicht. Zudem ist der Griff äußerst robust.
Es handelt sich ebenfalls um eine sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung, wenn der Handgriff aus einem Kunststoff gefertigt ist.
Damit wird vor allem Korrosion vermieden. Zudem kann die Vorrichtung hierdurch sehr leicht ausgebildet werden.
Es hat sich weiterhin als äußerst vorteilhaft erwiesen, wenn der Handgriff mit einem Kunststoff und/oder einem Gummi ummantelt ist.
Dadurch liegt die Vorrichtung besonders gut in der Hand.
Eine ebengalls sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt auch darin, daß Handgriff und Zinke lösbar miteinander verbunden sind.
Hierdurch lassen sich verschiedene Zinken an einen einzigen Handgriff anbauen.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels veranschaulicht.
Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer Vorrichtung zum Jäten von Unkraut und Fig. 2 eine Ansicht einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung.
Mit 1 ist in Fig. 1 eine Vorrichtung zum aus dem Erdreich Lösen von Pflanzen, insbesondere zum Jäten von Unkraut, und zum punktuellen Auflockern des Erdreichs bezeichnet. Die Vorrichtung besteht aus einem Handgriff 2 und einer daran befestigten Zinke 3. Die Zinke 3 ist ausgehend vom Handgriff 2 in Arbeitsrichtung wenigstens
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annähernd halbkreisförmig gebogen ausgebildet. Am vom Handgriff 2 abgewandten Ende 4 der Zinke 3 läuft die Zinke 3 spitz zu. Es ist auch denkbar, daß die Zinke 3 in Form zweier Seiten eines Dreiecks ausgebildet ist.
Die Zinke 3 kann auch auf ihrer gesamten Länge sich verjüngend ausgebildet und entweder aus einem Metall oder einem Kunststoff gefertigt sein. Dabei ist es denkbar, daß auch ein rostfreies Material wie zum Beispiel Edelstahl verwendet wird.
Der Handgriff 2 kann aus Metall, Kunststoff oder einem anderen Material gefertigt sein. Denkbar ist es dabei, daß der Handgriff 2 mit einem Kunststoff oder einem Gummi wenigstens partiell ummantelt ist. Der Handgriff 2 ist dadurch besser handhabbar. Desweiteren ist es denkbar, daß der Handgriff 2 anatomisch ausgebildet ist, wie dies in Fig. 2 angedeutet ist.
Es ist ebenfalls denkbar, daß am Handgriff 2 nicht nur die eine Zinke 3 angebracht ist, sondern es können auch mehrere Zinken 31 vorgesehen sein. Die Zinken 3 bzw. 31 können lösbar mit dem Handgriff verbunden sein. Denkbar ist es dabei auch, daß die Zinken 31 jeweils einzeln vom Handgriff 2 lösbar sind.
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Claims (17)
1. Vorrichtung (1) zum Jäten von Unkraut und Auflockern von Böden, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine sich wenigstens annähernd über den Halbmesser eines Mehrecks oder Kreisbogens erstreckende Zinke (3, 31) an einem Handgriff (2) gelagert ist und die Ausdehnung der Zinke (3, 31) zwischen dem Handgriff (2) und einer Parallelen dazu mindestens der Arbeitstiefe entspricht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausdehnung der Zinke (3, 31) zwischen Handgriff (2) und einer Parallelen dazu größer ist als die normale Arbeitstiefe.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausdehnung der Zinke (3, 31) zwischen Handgriff (2) und einer Parallelen dazu erheblich größer ist als die normale Arbeitstiefe.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinke (3, 31) an ihrem vom Handgriff (2) abgewandten Ende (4) angespitzt ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinke (3, 31) auf ihrer gesamten Länge schmal ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinke (3, 31) vom Handgriff (2) ausgehend in Richtung ihrer Spitze verjüngend ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinke (3, 31) federnd ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinke (3, 31) aus einem Metall gefertigt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinke (3, 31) aus einem nichtrostenden Metall gefertigt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinke (3, 31) aus Edelstahl gefertigt ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinke (3, 31) aus einem Kunststoff gefertigt ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (2) anatomisch ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (2) aus einem bei der Handhabung angenehmen Material gefertigt ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (2) aus einem Metall gefertigt ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (2) aus einem Kunststoff gefertigt ist.
16. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (2) mit einem Kunststoff und/oder einem Gummi ummantelt ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Handgriff (2) und Zinke (3, 31) lösbar miteinander verbunden sind.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20301650U DE20301650U1 (de) | 2003-02-03 | 2003-02-03 | Vorrichtung zum Jäten von Unkraut |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE20301650U1 true DE20301650U1 (de) | 2003-04-10 |
Family
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20301650U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102007004433A1 (de) | 2007-01-24 | 2008-07-31 | Fröhlich, Holger, Dipl.-Ing. | Verfahren und elektrisches Handgerät zum Lockern verdichteter Böden, zum Jäten von Unkraut und zum Vertikultieren von Rasenflächen |
-
2003
- 2003-02-03 DE DE20301650U patent/DE20301650U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
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