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Die Neuerung betrifft ein Fallrohr-Rankgitter für Rank-
und Kletterpflanzen zur mindestens teilweisen Umkleidung eines Regenfallrohres.
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Die bisher verwendeten Rankgitter
bestehen aus einem halbrund gebogenen Drahtgebilde, das aus einzelnen
vertikal und horizontal miteinander verbundenen Drahtstäben besteht.
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Nachteil des bisher bekannten Rankgitters ist,
dass es zur Umkleidung des Regenfallrohres mit den wandnahen, vertikalen
Stäben über entsprechende
Wandverbinder mit der Hauswand verbunden wird. Damit besteht aber
die Gefahr, dass die Hauswand durch das Anbringen von Bohrungen
beschädigt
wird. Überdies
besteht der Nachteil eines erhöhten
Montageaufwandes durch Anbringung der wandseitigen Befestigungen.
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Der Neuerung liegt deshalb die Aufgabe
zugrunde, ein Fallrohr-Rankgitter der eingangs genannten Art so
weiterzubilden, dass es mit wesentlich weniger Aufwand und ohne
Gefahr der Beschädigung der
Befestigungsfläche
montiert werden kann.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe
ist die Neuerung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
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Wesentliches Merkmal der Neuerung
ist, dass nun ein Befestigungsbügel
verwendet wird, der an der wandnahen Seite des Fallrohres zwischen dem
Fallrohr und der Befestigungswand an diesem vorbeigeführt wird
und mit seinen jeweils freien Enden mit dem Rankgitter verbunden
ist.
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Dank der Verwendung eines Befestigungsbügels muss
das Rankgitter nun nicht mehr an der Wand selbst mit entsprechenden
Wandbefestigungen befestigt werden, sondern es wird ein lösbarer Befestigungsbügel verwendet,
der hinter dem Fallrohr an der Wand entlanggeführt wird und mit seinen beiden
Enden mit dem Rankgitter verbunden ist.
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Die Verbindung zwischen dem Befestigungsbügel und
dem Rankgitter kann in verschiedener Weise verwirklicht werden.
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Eine erste bevorzugte Ausführungsform sieht
vor, dass an den beiden freien Enden dieses etwa viertelrundgebogenen
Befestigungsbügels
jeweils abgebogene Haken angeordnet sind, mit denen der Befestigungsbügel an den
zugeordneten Stäben des
Rankgitters verhakt werden kann. Es handelt sich also um eine lösbare Verbindung
zwischen dem Befestigungsbügel
und dem Rankgitter.
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Auf diese lösbare Befestigung ist die Neuerung
jedoch nicht beschränkt.
Es kann auch vorgesehen sein, dass das eine Ende des Befestigungsbügels mit
einem geschlossenen Haken den einen Rankstab am Rankgitter umgreift,
so dass dort eine nichtlösbare
Hakenverbindung vorhanden ist, währen
das gegenüberliegende
Ende des Befestigungsbügels
einen mit dem Rankgitter lösbaren
Haken vorsieht.
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In einer anderen Ausgestaltung kann
es vorgesehen sein, dass beide Haken lösbar mit dem Rankgitter verhakbar
sind.
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In einer weiteren Ausgestaltung der
Neuerung ist es im Übrigen
vorgesehen, dass mindestens der eine Haken etwa mäanderförmig gebogen
ist, wodurch sich mehrere, im Abstand voneinander angeordnete Einhängeöffnungen
ergeben.
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Der Benutzer kann nun wahlweise eine
der verschiedenen, hintereinander liegenden Einhängeöffnungen verwenden, um so die
wirksame Länge des
Befestigungsbügels
an der jeweiligen Einhängestelle
zu verlängern
oder zu verkürzen.
Auf diese Weise kann der Befestigungsbügel sogar als Spannbügel dienen,
so dass das Rankgitter vorgespannt gegen die Befestigungsfläche gedrückt wird,
wenn dafür
gesorgt ist, dass der Befestigungsbügel beidseitig nicht an den
wandnahen Rankstäben,
sondern an den wandfernen Rankstäben
eingehängt
wird. Auf diese Weise wird durch die Umspannung des Fallrohres dafür gesorgt,
dass die wandnahen Rankstäbe
an die Befestigungsfläche
angedrückt
werden.
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Es handelt sich also um eine vollständig werkzeuglose,
schnelle Montage des Rankgitters an einem Fallrohr, wobei das Rankgitter
in beliebiger Höhe über dem
Fallrohr montiert werden kann. Es werden keinerlei Beschädigungen
an der Befestigungsfläche
verursacht, so dass das Rankgitter auch sehr einfach wieder entfernbar
ist.
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Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Neuerung
ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Schutzansprüche, sondern
auch aus der Kombination der einzelnen Schutzansprüche untereinander.
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Alle in den Unterlagen, einschließlich der
Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die
in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden
als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in
Kombination gegenüber
dem Stand der Technik neu sind.
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Im Folgenden wird die Neuerung anhand
von lediglich einen Ausführungsweg
darstellenden Zeichnungen näher
erläutert.
Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere
wesentliche Merkmale und Vorteile der Neuerung hervor.
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Es zeigen:
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1:
perspektivisch ein Rankgitter nach der Neuerung in seiner Montagelage
am Fallrohr;
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2:
das Rankgitter nach 1 in
perspektivischer Seitenansicht;
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3:
den Befestigungsbügel
in Draufsicht;
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4:
die ausschnittsweise vergrößerte Darstellung
der Montage des Befestigungsbügels
am Rankgitter.
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Gemäß den 1 und 2 besteht
das Rankgitter 1 aus vertikalen Rankstäben 2, 3, 4 und
aus entsprechenden, diese Rankstäbe
verbindenden Querstäben 7.
Die genannten Stäbe 2, 3, 4, 7 sind
in gegenseitigem Abstand zueinander angeordnet und sind in nicht
näher dargestellter
Weise (beispielsweise durch Verschweißungen) miteinander verbunden. Sie
können
jede beliebige Oberfläche
aufweisen, d. h. sie können
kunststoffbeschichtet sein, verzinkt oder roh.
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Neuerungsgemäß wird das Rankgitter 1 nun über ein
Fallrohr 5 vor einer Befestigungsfläche 14 gestülpt und
ein etwa viertelrundförmig
gebogener Befestigungsbügel 6 nach 3 wird in den Zwischenraum
zwischen dem Fallrohr 5 und der Befestigungsfläche 14 herumgeführt.
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Der Befestigungsbügel 6 besteht im Wesentlichen
aus einem gebogenen Rundbügel 9,
an dessen einen Ende ein offener Haken 8 angeordnet ist.
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Das gegenüberliegende Hakenende 10 ist als
Mehrfachhaken ausgebildet und ist mäanderförmig gebogen. Dadurch ergeben
sich eine Reihe von hintereinander liegenden Einhängeöffnungen 11, 12, 13,
so dass der Benutzer je nach der gewünschten Spannstellung und der
gewünschten
Spannlänge des
Befestigungsbügels
eine der Einhängeöffnungen 11, 12, 13 an
dem zugeordneten Rankstab 4 einhängen kann.
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Die 4 zeigt,
dass es bevorzugt wird, wenn der Befestigungsbügel mit seinen beiden Haken 8, 10 an
den wandfernen, vertikalen Rankstäben 3, 4 eingehängt wird,
um dafür
zu sorgen, dass die wandnahen Rankstäbe 2 an die Befestigungsfläche 14 angedrückt werden.
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Wie die 1 zeigt,
kann das Rankgitter 1 auch in einem Abstand zum Erdboden
an dem Fallrohr montiert werden.
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Die Demontage ist besonders einfach,
weil nur der Befestigungsbügel 6 an
einer Seite (z. B. auf der Seite des Hakens 8) ausgehängt werden
muss, wodurch das gesamte Rankgitter vom Fallrohr freikommt.
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Zeichnungslegende
- 1
- Rankgitter
- 2
- Rankstab
(wandnah)
- 3
- Rankstab
- 4
- Rankstab
- 5
- Fallrohr
- 6
- Befestigungsbügel
- 7
- Querstab
- 8
- Haken
- 9
- Rundbügel
- 10
- Hakenende
- 11
- Einhängeöffnung
- 12
- Einhängeöffnung
- 13
- Einhängeöffnung
- 14
- Befestigungsfläche