DE20300344U1 - Sitz-/Liegemöbel - Google Patents
Sitz-/LiegemöbelInfo
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Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47C—CHAIRS; SOFAS; BEDS
- A47C21/00—Attachments for beds, e.g. sheet holders or bed-cover holders; Ventilating, cooling or heating means in connection with bedsteads or mattresses
- A47C21/003—Lighting, radio, telephone or the like connected to the bedstead
Landscapes
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Description
RUF-Bett International GmbH & Co. KG R3736GDE-Jr/ho
Die Erfindung betrifft ein Sitz-/Liegemöbel, insbesondere in Form eines Bettes.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Sitz-/Liegemöbel derart weiterzubilden, dass es möglichst vielseitig einsetzbar ist, wobei insbesondere die Möglichkeit geschaffen werden soll, das Sitz-/Liegemöbel nicht nur für ein reines Sitzen bzw. Liegen, sondern auch in Verbindung mit anderen Freizeitbeschäftigungen zu nutzen, die im Sitzen bzw. Liegen durchgeführt werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1 und insbesondere dadurch, dass das Sitz-/Liegemöbel eine integrierte Anzeigeeinrichtung zur Darstellung von projizierten Bilddaten aufweist, wobei die Anzeigeeinrichtung wenigstens eine Projektionsfläche umfasst und zwischen einer am Möbel verstauten Nichtbenutzungsstellung und einer Benutzungsstellung verstellbar ist, in der die Projektionsfläche in Blickrichtung eines eine normale Sitz-/Liegeposition einnehmenden Benutzers des Möbels gelegen ist.
Die Erfindung verbindet in einem einzigen Gegenstand die Annehmlichkeiten des Sitzens bzw. Liegens mit der gleichzeitigen Möglichkeit zur Betrachtung von Bilddaten, welche auf die in das Möbel integrierte Projektionsfläche projiziert werden können, wenn sich die Projektionsfläche in der Benutzungsstellung befindet. Hierdurch wird ein integriertes Multi-Media-
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oder Home-Cinema-Möbel geschaffen, mit dem Wohnen und Unterhaltung optimal miteinander verbunden werden. Insbesondere ist der Benutzer nicht länger auf einen separaten Fernseher oder eine separate Leinwand angewiesen, der bzw. die relativ zum Möbel ausgerichtet werden muss, sondern kann die in das Möbel integrierte Projektionsfläche nutzen, die von Haus aus optimal für einen eine normale Sitz-/Liegeposition auf dem Möbel einnehmenden Betrachter ausgerichtet ist. Bei Ausgestaltung des Sitz-/Liegemöbels als Bett kann folglich auf den "Zweitfernseher im Schlafzimmer" verzichtet werden.
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Aufgrund der Verstellbarkeit der Anzeigeeinrichtung kann die Projektionsfläche in vorteilhafter Weise am Möbel verstaut werden, wenn sie nicht benötigt wird.
Das Verstauen am Möbel kann derart erfolgen, dass zumindest die Projektionsfläche und insbesondere die gesamte Anzeigeeinrichtung in der Nichtbenutzungsstellung von außen unsichtbar am Möbel verstaut ist.
Die Anzeigeeinrichtung kann derart ausgebildet sein, dass in der Nichtbenutzungs Stellung die Projektionsfläche gegenüber der Benutzungsstellung eine reduzierte Ausdehnung aufweist.
Vorzugsweise handelt es sich bei der Projektionsfläche um eine Leinwand, die aus- und einrollbar ist. Hierdurch wird eine besonders platzsparende Möglichkeit geschaffen, die Projektionsfläche während der Nichtbenutzung am Möbel zu verstauen.
Zum Aufspannen der Projektionsfläche kann die Anzeigeeinrichtung einen auseinander falt- oder klappbaren und insbesondere mehrarmigen Ständer umfassen.
Die Anzeigeeinrichtung kann ferner einen Motorantrieb umfassen, mit welchem das Verstellen zwischen der Benutzungsstellung und der Nichtbenutzungsstellung durchgeführt wird.
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Es kann vorgesehen sein, dass in der Benutzungsstellung sich die Projektionsfläche im Wesentlichen senkrecht zu einer Sitz-/Liegefläche des Möbels erstreckt.
Ferner kann die Anzeigeeinrichtung in ein einem Kopfbereich gegenüberliegendes Rahmenteil des Möbels integriert sein. Insbesondere dann, wenn es sich bei dem Möbel um ein Bett handelt, ist dieses Rahmenteil im Bereich des Fußendes des Bettes gelegen.
Des Weiteren kann wenigstens ein Abschlusselement vorgesehen sein, das durch Verstellen der Anzeigeeinrichtung relativ zum Möbel bewegbar ist und sich in der Nichtbenutzungsstellung in die Außenkontur des Möbels einfügt. Mit dem Abschlusselement bildet die Anzeigeeinrichtung somit während der Nichtbenutzung einen Teil der Außenkontur des Möbels, so dass während der Nichtbenutzung der ästhetische Gesamteindruck des Möbels durch die Anzeigeeinrichtung nicht beeinträchtigt wird.
Dabei kann die Projektionsfläche in der Benutzungsstellung zwischen dem Möbel und dem Abschlusselement aufgespannt sein.
Ferner kann an einer Seite des Möbels, die der in der Benutzungsstellung befindlichen Projektionsfläche gegenüber liegt, wenigstens ein Träger für eine Projektionseinrichtung angeordnet sein, mit welcher die Bilddaten auf die Projektionsfläche projizierbar sind. Auf einen separaten Projektortisch kann somit verzichtet werden, wodurch eine umständliche Ausrichtung
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der Projektionseinrichtung vermieden wird. Bei der Projektionseinrichtung kann es sich um einen so genannten Videobeamer handeln, der z.B. an ein DVD-Abspielgerät, einen PC oder ein Laptop angeschlossen werden kann, um beispielsweise Spielfilme oder Digitalfotos auf die Projektionsfläehe zu projizieren.
Der Träger kann regal-, tisch- oder schrankartig ausgebildet sein.
Ferner kann der Träger wenigstens eine Standfläche für die Projektionseinrichtung aufweisen, die im Wesentlichen parallel zu einer Sitz-/Liegefläche des Möbels verläuft. Die Standfläche ist vorzugsweise gegenüber der Sitz-/Liegefläche erhöht gelegen.
Ferner kann vorgesehen sein, dass das Möbel eine unterbrochene Rückenlehne und/oder Kopfstütze aufweist und der Träger zwischen zwei mit Abstand voneinander angeordneten Teilabschnitten der Rückenlehne bzw. Kopfstütze angeordnet ist.
Der Träger kann mit einem Grundgestell oder -rahmen des Möbels fest verbunden sein. Hierdurch ist nicht nur die die Projektionsfläche umfassende Anzeigeeinrichtung, sondern auch der Träger ein integraler Bestandteil des Möbels.
Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass im Bereich des Trägers wenigstens ein Kabelkanal vorgesehen ist, der von einer Standfläche des Trägers zu einem von außen unsichtbaren Bereich des Möbels führt, insbesondere zu einem Bereich unterhalb einer Sitz-/Liegefläche des Möbels.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen An-Sprüchen, der Beschreibung sowie der Zeichnung angegeben.
Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sitz-/
Liegemöbels mit in einer Nichtbenutzungsstellung befindlicher Anzeigeeinrichtung,
Fig. 2 das Sitz-/Liegemöbel von Fig. 1 mit in einer Benut-
zungsstellung befindlicher Anzeigeeinrichtung, und
Fig. 3 das Sitz-/Liegemöbel von Fig. 2 aus einer anderen
Perspektive.
Bei dem in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Möbel handelt es sich um ein Bett mit zwei mit Standfüßen 33 versehenen Seitenteilen 31, einem Fußteil 17 sowie einem unterbrochenen Rückenteil aus zwei mit Abstand voneinander angeordneten Abschnitten 35a und 35b. Die entsprechend geteilte Rückenlehne 25a, 25b des Bettes wird jeweils von drei schuppenartig übereinander angeordneten, jeweils tragflächenartig gestalteten Polsterelementen gebildet, von denen jeweils das oberste Polsterelement 27a, 27b als Kopfstütze dient. Die Kopfstützen 27a, 27b sind jeweils mittels eines nicht dargestellten Rastbeschlags mehrstufig verstellbar. Die in Fig. 1 linke Kopfstütze 27a befindet sich in einer aufgestellten, die rechte Kopfstütze 27b in einer abgesenkten Stellung.
Zwischen den beiden beabstandeten Abschnitten des Kopfbereichs des Bettes ist ein regalartig ausgebildeter Träger 21 mit zwei Seitenteilen und mehreren Borden angeordnet, der fest in das Bett integriert ist. Das oberste Bord des Trägers 21 dient als Standfläche für eine Projektionseinrich-
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tung 23 z.B. in Form eines Videobeamers. Diese Standfläche ist gegenüber der Sitz-/Liegefläche 15 erhöht gelegen.
Ein Kabelkanal 29 (vgl. insbesondere Fig. 3) führt von der Projektorstandfläche zu einem von außen nicht einsehbaren Bereich unterhalb der Sitz-/Liegefläche 15, wo alle erforderlichen Anschlüsse zusammengeführt werden können.
Wie der Projektor 23 kein integrierter Bestandteil des Bettes ist ein ebenfalls in Fig. 3 dargestellter Lautsprecher 39, bei dem es sich insbesondere um einen sogenannten Sub-Woofer handeln kann, wie er in Home-Cinema-Anlagen üblicherweise Verwendung findet und für den im unteren Bereich des Trägers 21 zwischen dessen Seitenteilen Platz vorgesehen ist.
In das Fußende des Bettes ist eine Anzeigeeinrichtung integriert, die eine als Projektionsfläche dienende Leinwand 11 umfasst. Die Leinwand 11 ist mit einem Ende an einem in diesem Ausführungsbeispiel halbzylindrisch geformten Abschlusselement 19 befestigt, das sich in einer eingefahrenen Nichtbenutzungsstellung gemäß Fig. 1 bündig in die Außenkontur des Fußteils 17 einfügt.
Die Leinwand 11, die zusammen mit einem in Fig. 2 dargestellten Ständer 13 sowie einem nicht dargestellten Motorantrieb samt Steuereinrichtung die fest in das Bett integrierte Anzeigeeinrichtung bildet, ist in der Nichtbenutzungsstellung gemäß Fig. 1 aufgerollt und von außen unsichtbar im Fußteil 17 verstaut. .
Der zum Ausfahren und Aufspannen der Leinwand 11 dienende Ständer 13 (vgl. Fig. 2) umfasst zwei mehrgliedrige Gelenkarme, die jeweils mittels eines Gelenks 37 auseinander gefaltet werden, wenn die Leinwand 11 aus-
gefahren bzw. ausgerollt wird. Hierzu sind die Gelenkarme an ihrem einen Ende mit dem Abschlusselement 19 verbunden und an ihrem gegenüberliegenden Ende mit dem Motorantrieb gekoppelt.
Um das erfindungsgemäße Möbel von einem Bett gemäß Fig. 1 in ein Home-Cinema gemäß Fig. 2 und 3 zu verwandeln, wird - z.B. mittels einer Fernbedienung - der Motorantrieb aktiviert und hierdurch die Leinwand 11 mittels des Faltständers 13 ausgefahren. Die Fernbedienung kann derart ausgelegt sein, dass der Projektor 23 ebenfalls damit bedient werden kann.
Die Erfindung ist nicht auf ein Doppelbett mit geteiltem Kopfbereich beschränkt. Es ist erfindungsgemäß beispielsweise auch möglich, ein Einzeloder Doppelbett mit einem durchgehenden Kopfbereich und einer oberhalb der Kopfstütze gelegenen Standfläche für den Projektor vorzusehen.
| 11 | Projektionsfläche, Leinwand |
| 13 | Ständer |
| 15 | Sitz- / Liegefläche |
| 17 | Rahmenteil, Fußteil |
| 19 | Abschlusselement |
| 21 | Träger |
| 23 | Proj ektionseinrichtung, Videobeamer |
| 25a, b | Rückenlehne |
| 27a, b | Kopfstütze |
| 29 | Kabelkanal |
| 31 | Seitenteil |
| 33 | Standfuß |
| 35 | Kopfteil |
| 37 | Gelenk |
| 39 | Lautsprecher |
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Claims (18)
1. Sitz-/Liegemöbel, insbesondere Bett, mit einer integrierten Anzeigeeinrichtung zur Darstellung von projizierten Bilddaten, wobei die Anzeigeeinrichtung wenigstens eine Projektionsfläche (11) umfasst und zwischen einer am Möbel verstauten Nichtbenutzungsstellung und einer Benutzungsstellung verstellbar ist, in der die Projektionsfläche (11) in Blickrichtung eines eine normale Sitz-/Liegeposition einnehmenden Benutzers des Möbels gelegen ist.
2. Sitz-/Liegemöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Projektionsfläche (11), insbesondere die gesamte Anzeigeeinrichtung, in der Nichtbenutzungsstellung von außen unsichtbar am Möbel verstaut ist.
3. Sitz-/Liegemöbel Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Nichtbenutzungsstellung die Projektionsfläche (11) gegenüber der Benutzungsstellung eine reduzierte Ausdehnung aufweist.
4. Sitz-/Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Projektionsfläche (11) aus- und einrollbar oder aus- und einfahrbar ist.
5. Sitz-/Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Projektionsfläche (11) in Form einer Leinwand vorgesehen ist.
6. Sitz-/Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung zum Aufspannen der Projektionsfläche (11) einen auseinander falt- oder klappbaren, insbesondere mehrarmigen Ständer (13) umfasst.
7. Sitz-/Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung motorisch verstellbar und insbesondere fernbedienbar ist.
8. Sitz-/Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Benutzungsstellung sich die Projektionsfläche (11) im Wesentlichen senkrecht zu einer Sitz-/Liegefläche (15) des Möbels erstreckt.
9. Sitz-/Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung in ein einem Kopfbereich gegenüberliegendes, insbesondere im Bereich eines Fußendes gelegenes, Rahmenteil (17) des Möbels integriert ist
10. Sitz-/Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Abschlusselement (19) vorgesehen ist, das durch Verstellen der Anzeigeeinrichtung relativ zum Möbel bewegbar ist und sich in der Nichtbenutzungsstellung in die Außenkontur des Möbels einfügt.
11. Sitz-/Liegemöbel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Projektionsfläche (11) in der Benutzungsstellung zwischen dem Möbel und dem Abschlusselement (19) aufgespannt ist.
12. Sitz-/Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer der in der Benutzungsstellung befindlichen Projektionsfläche (11) gegenüber liegenden Seite des Möbels wenigstens ein Träger (21) für eine Projektionseinrichtung (23) angeordnet ist, mit der die Bilddaten auf die Projektionsfläche (11) projizierbar sind.
13. Sitz-/Liegemöbel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (21) regal-, tisch- oder schrankartig ausgebildet ist.
14. Sitz-/Liegemöbel nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (21) wenigstens eine Standfläche für die Projektionseinrichtung (23) aufweist, die im Wesentlichen parallel zu einer Sitz- /Liegefläche (15) des Möbels verläuft.
15. Sitz-/Liegemöbel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Standfläche gegenüber der Sitz-/Liegefläche (15) erhöht gelegen ist.
16. Sitz-/Liegemöbel nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Möbel eine unterbrochene Rückenlehne (25a, 25b) und/oder Kopfstütze (27a, 27b) aufweist und der Träger (21) zwischen zwei mit Abstand voneinander angeordneten Teilabschnitten der Rückenlehne bzw. Kopfstütze angeordnet ist.
17. Sitz-/Liegemöbel nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (21) mit einem Grundgestell oder -rahmen des Möbels fest verbunden ist.
18. Sitz-/Liegemöbel nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Trägers (21) wenigstens ein Kabelkanal (29) vorgesehen ist, der von einer Standfläche des Trägers (21) zu einem von außen unsichtbaren Bereich des Möbels führt, insbesondere zu einem Bereich unterhalb einer Sitz-/Liegefläche (15) des Möbels.
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20030424 |
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Effective date: 20060801 |