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Die Erfindung betrifft zunächst einen
aus einem Weichkunststoff bestehenden Saugnapf mit einer schüsselartigen
Saugglocke und einem rückwärtig der
Saugglocke angeformten Handhabungszapfen, wobei der Handhabungszapfen
eine Axialteilung aufweist, gegebenenfalls mit einer Quererweiterung, etwa
zur Halterungsaufnahme von Kabeln einer Lichterkette.
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Saugnäpfe der in Rede stehenden Art
sind bekannt und dienen beispielsweise zur Halterung von Kabeln
einer Lichterkette, insbesondere einer Lichterkette zu Dekorationszwecken
wie beispielsweise Ausschmückung
von Schaufenstern, Weihnachtsbäumen
oder dergleichen mit sogenannten Reiskornbirnchen. Mittels dieser
Saugnäpfe
können Lichterketten
auf glatten Untergründen,
insbesondere auf Fensterscheiben, wunschgemäß variabel angeordnet werden.
Darüber
hinaus können
solche Saugnäpfe
auch zur Befestigung von Dekorationsteilen, insbesondere beleuchteten
Dekorationsteilen, weiter bevorzugt Dekorations-Leuchtelementen,
an glatten Oberflächen
wie beispielsweise Fensterscheiben genutzt werden, wozu der Handhabungszapfen
des Saugnapfs durch eine Durchstecköffnung des Dekorationsteils
geführt
ist und auf der der Saugglocke entgegengesetzten Seite des Dekorationsteils mittels
eines, als Loseteils vorliegenden, aufsteckbaren Halterungsteiles
gesichert wird. Der Saugnapf kann hierbei zugleich der Halterung
eines das Dekorationsteil beleuchtenden Leuchtelements der Lichterkette
als auch zur Halterung des Dekorationsteils selber dienen.
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Im Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand
der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin
gesehen, einen Saugnapf der in Rede stehenden Art hinsichtlich der
Halterungsausformung verbessert auszubilden.
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Diese Aufgabe ist zunächst und
im Wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst, wobei
darauf abgestellt ist, dass dem Halterungszapfen ein Halterungsring
zugeordnet ist, der an dem Halterungszapfen in einer Untergriffszuordnung
rastgehaltert ist. Bevorzugt kommt hierbei ein elastischer Halterungsring
zum Einsatz. Dieser wird nach Einlegen des oder der Leuchtelement-Kabel
der Lichterkette in die Halterungsaufnahme des Handhabungszapfens über letzteren
gezogen derart, dass der Halterungsring in eine Untergriffs- oder Hintergriffsanordnung
gerät,
so dass ein Entfernen des Halterungsringes von dem Handhabungszapfen
nur willensbetont ermöglicht
ist. Der Halterungsring kann hierbei beispielsweise aufgrund seiner
Elastizität
in eine in dem Handhabungszapfen ausgeformte Ringnut einfallen derart,
dass ein Teildurchmesser des Halterungsringes in der Ringnut einliegt
und der weitere Teildurchmesser radial über den Handhabungszapfen hinausragt,
zur Bildung eines Ringkragens. Durch die Anordnung des Halterungsringes
an dem Halterungszapfen ist das Kabel bzw. sind die Kabel des festzulegenden
Leuchtelements an dem Handhabungszapfen gesichert. Zudem erweist
sich diese erfindungsgemäße Ausgestaltung
auch hinsichtlich der Festlegung eines Dekorationsteils an dem Saugnapf
als vorteilhaft, da auch hierbei dieses Dekorationsteil nach Aufschieben
auf den Handhabungszapfen durch Auflegen des Halterungsringes in
einfachster Weise festzulegen ist. Das Entfernen eines Dekorationsteils
und/ oder der Kabel eines Leuchtelements ist durch die Untergriffszuordnung
des Halterungsringes zu dem Handhabungszapfen nur willensbetont
möglich.
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Die Erfindung betrifft weiter einen
Saugnapf nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1, wobei
hier zur verbesserten Halterung von Kabeln und oder Dekorationsteilen
an dem Handhabungszapfen vorgeschlagen wird, dass die durch die Axialteilung
gebildeten flexiblen Halbzapfen jeweils ihrem freien Ende zugeordnet
einen Rastkragen aufweisen. Dieser Rastkragen stellt eine Ra dialerweiterung
des Handhabungszapfens bzw. der flexibel ausgestalteten Halbzapfen
dar, so dass ein mit einer entsprechend dem Handhabungszapfen durchmesserangepaßten Öffnung versehenes
Dekorationsteil unter Überwindung
des Rastkragenvorstandes auf den Handhabungszapfen aufgeschoben
werden kann und hiernach in Untergriffzuordnung zu letzterem steht.
Entsprechend ragt der Rastkragen radial ringartig über die
Dekorationsteil-Öffnung
hinaus, so dass letzteres nicht ohne Weiteres von dem Handhabungszapfen
wieder entfernbar ist. Solches Entfernen ist nur willensbetont möglich. Darüber hinaus
ist hierbei über
das rastgehalterte Dekorationsteil zugleich das Kabel bzw. die Kabel
des ggf. gleichfalls mittels des Saugnapfs festzulegenden Leuchtelements
gefangen. Ist der Handhabungszapfen im Bereich seiner Axialteilung
mit einer Quererweiterung zur Ausformung einer Kabel-Halterungsaufnahme versehen,
so wird vorgeschlagen, dass der Rastkragen oberhalb der Quererweiterung
ausgeformt ist. Als vorteilhaft erweist sich diesbezüglich weiter,
dass der Rastkragen sich in Umfangsrichtung bis in Axialüberdeckung
zu der Quererweiterung erstreckt.
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Der erfindungsgemäße Saugnapf kann sowohl gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 1 als auch gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 2 und darüber
hinaus auch gemäß einer
Kombination der Merkmale der Ansprüche 1 und 2 ausgebildet sein. So
wird diesbezüglich
weiter vorgeschlagen, dass der Rastkragen von dem Halterungsring
untergriffen ist. Demzufolge bietet der Rastkragen das Gegenwirkteil
für den
Halterungsring zur Bildung der Untergriffzuordnung, wobei bevorzugt
das Maß der
radialen Erweiterung des Rastkragens geringer gewählt ist
als der Durchmesser des Halterungsringes, so dass letzterer nur über einen
Teildurchmesser vom Rastkragen überdeckt
ist und mit dem weiteren Teildurchmesser radial über diesen hinausragt. Der
Halterungsring besteht bevorzugt aus Weichkunststoff oder Gummi
und kann darüber
hinaus einstückig
mit dem Saugnapf, gegebenenfalls im Zweikomponenten-Spritzverfahren,
hergestellt sein. Bevorzugt wird, dass der Halterungsring am Saugnapf
einteilig, materialeinheitlich angeformt ist, dementsprechend gleichfalls
aus Weichkunststoff besteht. So ist der Halterungsring unverlierbar
am Saugnapf gefesselt. Denkbar ist diesbezüglich auch eine Lösung, bei
welcher der Halterungsring nur bis zu einem erstmaligen Gebrauch
am Saugnapf gefesselt ist. Ein den Halterungsring am Saugnapf halterndes
Bändchen
kann hierzu eine entsprechend ausgeformte Abrissstelle aufweisen.
Weiter wird vorgeschlagen, dass der Durchmesser des Handhabungszapfens
etwa dem 0,25- bis 0,5-Fachen des größten Öffnungsdurchmessers der Glocke
entspricht.
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Die Erfindung betrifft des Weiteren
ein figurenartiges, beleuchtetes Dekorationsteil mit einer zugeordneten
Lichterkette, wobei an dem Dekorationsteil Saugnäpfe, vorzugsweise Saugnäpfe nach
einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 8, befestigt sind, die zugleich die Lichterkette haltern.
Zufolge dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung
ist ein beleuchtetes Dekorationsteil geschaffen, welches mittels Saugnäpfen an
glatten Oberflächen,
beispielsweise Fensterscheiben, befestigbar ist. Diese das Dekorationsteil
tragenden Saugnäpfe
haltern zugleich die Leuchtelemente einer Lichterkette zur Beleuchtung des
Dekorationsteils. Derartige Lichterketten sind zu Dekorationszwecken
bekannt und weisen Glühbirnen
etwa in Größe und Form
eines Reiskorns (Reiskornbirnchen) auf. So kann ein erfindungsgemäßes Dekorationsteil
mit mehreren, eine komplette Lichterkette umfassenden Leuchtelementen
versehen sein. Denkbar ist jedoch auch, dass die dem Dekorationsteil
zugeordneten, gegebenenfalls mehreren Leuchtelemente lediglich Teil
einer Lichterkette sind. Es wird vorgeschlagen, dass ein Saugnapf
formschlußgehaltert
in einer Ausnehmung des Dekorationsteils befestigt ist. Beispielsweise
kann hierzu der Saugnapf gemäß den Ansprüchen 1 bis
8 mit einem Handhabungszapfen versehen sein, welcher durch eine
entsprechend ausgeformte Öffnung
des Dekorationsteils tritt und vorderseitig eine Rasthalterung ausformt.
Auch kann vorgesehen sein, dass die Saugnäpfe zwischen der Saugglocke
und dem Dekorationsteil, etwa einer Silhouette, einen Aufständer-Zwischenraum
schaffen, indem eine oder mehrere Lampen einer Lichterkette angeordnet
sind. Wie erwähnt kann
das Dekorationsteil silhouettenartig, gegebenenfalls als einschaliges
Dekorationsteil ausgebildet sein. Denkbar ist auch, dass die Saugnäpfe zwei
Dekorations-Schalenteile zusammenhalten, zwischen welchen eine oder
mehrere Lampen einer Lichterkette angeordnet sind. So ist zwischen
dem formschlußgebenden
Abschnitt, beispielsweise im Bereich eines Rastkragens und/ oder
eines Halterungsringes und der Saugglocke sowohl das zweischalige
Dekorationsteil als auch der oder die zwischen den beiden Schalen
angeordneten Beleuchtungskörper
gefesselt. Denkbar ist diesbezüglich
weiter, dass eine Lampe mit ihrer Glühbirne über eine Randkante des Dekorationsteils
vorragend angeordnet ist, was beispielweise bei einem Dekorationsteil
mit einer Stern-Silhouette von Vorteil ist. So können beispielsweise die reiskornartigen
Glühbirnen
der einzelnen Lichterketten-Lampen über die Spitzen der Stern-Silhouette
hinausragen. Eine weitere denkbare Ausgestaltung besteht darin,
dass ein Dekorationsteil Ausnehmungen aufweist, in denen jedenfalls
die Glühbirne
frei liegt. Diese Ausnehmungen können
fensterartig ausgebildet sein.
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Weiter betrifft die Erfindung auch
ein aus einer Kunststofffolie gebildetes Dekorations-Leuchtelement.
Um ein derartiges Dekorations-Leuchtelement in vorteilhafter Weise
weiterzubilden, wird ein zweilagiger Aufbau vorgeschlagen, wobei
zwischen den Lagen eine Lampe einer Lichterkette, insbesondere in
Form einer an sich bekannten Dekorations-Lichterkette mit reiskornartigen
Glühbirnen,
angeordnet ist. Das Dekorations-Leuchtelement kann je nach Dekorationszweck
geformt sein, so beispielsweise in Form eines Tannenbaums, eines
Sterns oder dergleichen. Der zweilagige Aufbau des Dekorations-Leuchtelements bietet
den Vorteil eines beidseitig wirkenden Dekorteiles, welches ausgeleuchtet
ist. So ist bei einer Anordnung desselben an einer Fensterscheibe das
Dekor sowohl rauminnen- als auch raumaußenseitig sichtbar. Zwischen
den Lagen können
auch mehrere Lampen einer Lichterkette angeordnet sein, darüber hinaus
auch alle Lampen einer Lichterkette. Bei Anordnung einer oder weniger
Lampen in dem Dekorations-Leuchtelement können auch mehrere derartige
Dekorations-Leuchtelemente eine Lichterkette bilden. Die aufgenommenen
Lampen können darüber hinaus
auch abstandsbildend für
die zwei Lagen des Leuchtelements ausgeformt sein. Als besonders
vorteilhaft erweist sich eine Ausgestaltung, bei welcher eine der
Folien formgebend dreidimensional tiefgezogen ist. Es können diesbezüglich auch
beide Folienlagen eine dreidimensionale Form aufweisen. Insbesondere
bei Anordnung des erfindungsgemäßen Leuchtelements
an einer Fensterscheibe oder dergleichen erweist es sich als vorteilhaft,
wenn beide Folien konturmäßig formidentisch
sind, jedoch nur eine Folie dreidimensional tiefgezogen, während die andere
Folienlage glattflächig
ist. Als besonders vorteilhaft erweist sich hierbei, dass die Folien
mittels eines mit seinem Handhabungszapfen beide Folien durchsetzenden
Saugnapfs, vorzugsweise eines Saugnapfs nach einem oder mehreren
der Ansprüche
1 bis 8, befestigt sind, so dass mittels dieses Saugnapfs sowohl
das zweilagige Leuchtelement als auch die zwischen den beiden Lagen
angeordnete Lampe oder eine Mehrzahl von zwischen den Lagen angeordneten
Lampen durch den bzw. die Saugnäpfe
gehaltert sind. Bevorzugt wird weiter, dass die Glühbirne der
Lampe mit einem beide Folien zugleich distanzierenden Schutzelement
umgeben ist, welches Schutzelement beispielsweise in Form eines zylinderförmigen Schutzkorbes
ausgebildet sein kann. Dieser Schutzkorb umgibt mit Abstand die Glühbirne,
womit verhindert ist, dass das umgebende Material, insbesondere
die Kunststofffolienlagen des Leuchtelements in eine zu große Nähe zu der
Glühlampe
geraten kann. Das Dekorations-Leuchtelement kann einteilig aus einer
Kunststofffolie gebildet sein, wobei die beiden konturmäßig formidentischen Lagen
spiegelbildlich zueinander geformt sind und beispielsweise über ein
materialeinheitliches Bändchen
miteinander verbunden sind. Um dieses Bändchen werden die beiden Lagen
in die in etwa parallele Ausrichtung zueinander gebogen.
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Nachstehend ist die Erfindung anhand
der beigefügten
Zeichnungen, welche lediglich Ausführungsbeispiele darstellen,
näher erläutert. Es
zeigt:
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1 einen
erfindungsgemäßen Saugnapf in
perspektivischer Darstellung, eine erste Ausführungsform betreffend;
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2 die
Draufsicht auf den Saugnapf gemäß 1;
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3 eine
perspektivische Darstellung eines Saugnapfs gemäß einer zweiten Ausführungsform
mit einteilig angeformtem Halterungsring;
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4 die
Draufsicht der Darstellung in 3;
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5 eine
perspektivische Darstellung eines figurenartigen, beleuchteten Silhouetten-Dekorationsteils;
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6 die
perspektivische Unteransicht des Dekorationsteils gemäß 5;
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7 die
Draufsicht auf das Dekorationsteil;
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8 den
Schnitt gemäß der Linie
VIII – VIII in 7;
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9 die
Herausvergrößerung des
Bereichs IX – IX
in 8;
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10 die
Draufsicht auf ein, aus einer Kunststofffolie gebildetes, zweilagiges
Dekorations-Leuchtelement, die aufgeklappte Stellung der Lagen betreffend;
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11 eine
Ansichtsdarstellung des Dekorations-Leuchtelements in der Gebrauchsstellung;
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12 den
Schnitt gemäß der Linie
XII – XII in 11;
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13 eine
Ansichtsdarstellung eines weiteren Dekorationsteils mit Ausnehmungen
der Freilegung von Glübirnen
und
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14 den
Schnitt gemäß der Linie
XIV – XIV
in 13.
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Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug
zu 1 ein aus einem Weichkunststoff
bestehender Saugnapf 1 mit einer schüsselartigen Saugglocke 2 und
einem rückwärtig der
Saugglocke 2 angeformten Handhabungszapfen 3.
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Der Handhabungszapfen 3 ist
im Grundriß zylinderförmig ausgebildet
und weist einen Durchmesser d auf, welcher etwa einem Drittel des
größten Öffnungsdurchmessers
d' der Saugglocke 2 entspricht.
So weist die Saugglocke einen größten Öffnungsdurchmesser
d' von ca. 30 mm
auf, wohingegen der Durchmesser d im Bereich des Handhabungszapfens
mit etwa 10 mm bemessen ist.
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Der Handhabungszapfen 3 weist
eine Axialteilung 4 auf zur Bildung zweier, bedingt durch
das gewählte
Weichkunststoffmaterialflexibler Halbzapfen 5. Die Axialteilung 4 geht
von der freien Stirnfläche 3' des Handhabungszapfens 3 aus
und erstreckt sich mit Abstand bis zum Wurzelbereich zwischen Handhabungszapfen 3 und
Saugglocke 2, wobei die Axialteilung 4 übergeht
in eine beidseitige Quererweiterung 6, welche im Querschnitt
etwa pfeilförmig, mit
einer in Richtung auf die Saugglocke 2 weisenden Pfeilspitze
ausgebildet ist.
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Der Übergang des durch die Axialteilung 4 gebildeten
Querschlitzes zur Stirnfläche 3' des Handhabungszapfens 3 ist
gefast.
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Des Weiteren weist der Handhabungszapfen 3 bzw.
die durch die Axialteilung gebildeten flexiblen Halbzapfen 5 jeweils
ihrem freien Ende, das heißt
der Stirnfläche 3' zugeordnet
einen Rastkragen 7 auf, zur Ausformung einer Radialerweiterung.
Dieser Rastkragen 7 ist oberhalb der Quererweiterung 6,
das heißt
im Bereich des im Querschnitt geradlinigen Schnittbereiches der
Axialteilung 4 ausgeformt. Der Rastkragen 7 eines
jeden Halbzapfens 5 erstreckt sich über den gesamten Kreisabschnitt-Umfang
des Halbzapfens 5 im Bereich unterhalb der Stirnfläche 3', so dass der
Rastkragen 7 sich in Umfangsrichtung bis in Axialüberdeckung
zu der zugeordneten Quererweiterung 6 erstreckt.
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Die 3 und 4 zeigen eine alternative
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Saugnapfs 1, welcher
zunächst
gleich ausgestaltet ist der Ausführungsform
gemäß den 1 und 2. In diesem zweiten Ausführungsbeispiel
ist dem Halterungszapfen 3 ein Halterungsring 8 zugeordnet,
welcher gleich dem Saugnapf 1 auch aus einem Weichkunststoff
besteht und somit elastisch ausgebildet ist. Der Halterungsring 8 ist über ein
Bändchen 9 mit
dem Handhabungszapfen 3 verbunden, wobei bevorzugt Halterungsring 8,
Bändchen 9 und
Saugnapf 1 materialeinheitlich, einteilig hergestellt sind.
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Der Halterungsring 8 wird
nach Aufziehen desselben auf den Handhabungszapfen 3 in
einer Untergriffszuordnung zu dem Rastkragen 7 rastgehaltert,
wobei in dieser Stellung der Halterungsring 8 weiterhin
auch an dem Bändchen 9 gefesselt
sein kann. Denkbar ist jedoch auch eine Ausgestaltung, bei welcher
das Bändchen 9 eine
vorgesehene Trennlinie aufweist, zum Lösen des Halterungsringes 8 von
dem Bändchen 9 vor
einem erstmaligen Benutzen.
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Die Saugnäpfe sowohl der ersten Ausführungsform
(1 und 2) als auch der zweiten Ausführungsform
(3 und 4) können
in einfachster Weise zur Halterung einer üblichen Lichterkette beispielsweise
an einer Fensterscheibe dienen.
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Derartige Lichterketten verfügen über eine Vielzahl
von mit Glühbirnen,
insbesondere reiskornartigen Glühbirnen
bestückten
Lampenfassungen, welche über
Elektrokabel miteinander verbunden sind. Diese Kabel können in
einfachster Weise zwischen den Halbzapfen 5 des Handhabungszapfens 3 eingeführt werden,
wobei im Zuge des Einführens
die Halbzapfen 5 zunächst
flexibel ausweichen. Nach vollständigem
Einlegen des einen oder auch der mehreren Kabel liegen diese im
Bereich der Quererweiterungen 6 rastgehaltert ein. Eine
zusätzliche
Sicherung der Kabel in der Quererweiterung 6 kann durch Überstülpen des
Halterungsringes 8 über
den Handhabungszapfen 3 erreicht werden, welcher Halterungsring 8 hiernach
sich über
einen Teilbereich seines Durchmessers unterseitig des Rastkragens 7 abstützt. Der
Querschnitts-Durchmesser des Halterungsringes 8 ist hierbei
größer gewählt als
der radiale Überstand
des Rastkragens 7, womit der Halterungsring 8 sich
an dem Rastkragen 7 abstützend radial über diesen
noch hinaus ragt. Zufolge des aufgesteckten Halterungsringes 8 ist
das eingelegte Kabel bzw. sind die eingelegten Kabel zusätzlich gesichert.
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Eine weitere bevorzugte Anwendung
der erfindungsgemäßen Saugnäpfe, insbesondere
eines Saugnapfs gemäß den Darstellungen
in den 3 und 4 ist in den 5 bis 9 gezeigt.
Hier dienen die Saugnäpfe 1 zugleich
neben der Festlegung einer Lichterkette 11 auch der Halterung
eines Dekorationsteils 10.
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Das dargestellte Dekorationsteil 10 ist
als flächige,
lichtundurchlässige
Stern-Silhouette
ausgebildet, welches mittels fünf
erfindingsgemäßer Saugnäpfe 1 an
einer glatten Oberfläche,
beispielsweise einer Fensterscheibe anhaftbar ist.
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Jeder Saugnapf 1 ist einem
Spitzenabschnitt der Stern-Silhouette zugeordnet, wozu in diesem
Bereich das Dekorationsteil 10 eine kreisrunde, im Durchmesser
an den Handhabungszapfen-Durchmesser angepaßte Ausnehmung 12 aufweist.
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Jeder Sternspitze ist zudem eine
Lampe 13, im Wesentlichen bestehend aus einer Lampenfassung 14 und
einer Glühbirne 15,
eine Lichterkette 11 zugeordnet derart, dass die Glühbirne 15 über die
zugeordnete Randkante der Sternspitze vorragt.
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Jede Lampe 13 wird mit ihren
Anschlußkabeln 16,17 in
die Quererweiterung 6 des zugeordneten Saugnapfs 1 eingelegt.
Hiernach wird der Saugnapf 1 bzw. dessen Handhabungszapfen 3 durch
die zugeordnete Ausnehmung 12 des Dekorationsteiles 10 geführt bis
das, beispielsweise aus einem Papierwerkstoff oder einer formstabilen
Folie bestehende Dekorationsteil 10 unter den Rastkragen 7 gelangt. Hiernach
ist das Dekorationsteil an dem Handhabungszapfen 3 durch Übergriff
des Rastkragens 7 rastgehaltert, welche Rasthalterung noch
durch Aufziehen des Halterungsringes 8 verstärkt werden kann.
Wie dargestellt, verbleibt in diesem Ausführungsbeispiel der Halterungsring 8 über das
Bändchen 9 an
dem Saugnapf 1, so dass dieses unverlierbar an dem Saugnapf 1 gefesselt
bleibt. Durch das Umlegen des Halterungsringes 8 ist die
Formschlußfläche radial
vergrößert.
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Wie insbesondere aus den Schnittdarstellungen
in den 8 und 9 zu erkennen, schaffen die Saugnäpfe 1 zwischen
der Saugglocke 2 und dem Dekorationsteil 10 einen
Aufständer-Zwischenraum, in
welchem die Lampen 13 der Lichterkette 11 angeordnet
sind.
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Die Lampen 13 des dargestellten
Dekorationsteils 10 können
zusammengefaßt
die Lichterkette gemäß dem Erfindungsgedanken
bilden. Jedoch kann das dargestellte Dekorationsteil 10 auch
Teil einer aus mehreren solcher Dekorationsteile 10 bestehenden
Lichterkette sein.
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Die 10 bis 12 zeigen ein aus einer lichtdurchlässigen Kunststofffolie
gebildetes Dekorations-Leuchtelement 18, welches zweilagig
aufgebaut ist. Die beiden Folienlagen 19 sind konturmäßig formidentisch
und sind materialeinheitlich, einstückig ausgebildet, wobei die
beiden spiegelbildlich zueinander geformten Folienlagen 19 über ein
Folienbändchen 20 miteinander
verbunden sind.
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In dem dargestellten Ausführungsbeispiel zeigen
die Folienlagen 19 die Kontur eines Weihnachtsbaumes. Nach
Umlegen einer Folienlage 19 um das Folienbändchen 20 in
Richtung auf die Rückseite
der anderen Folienlage 19 ist die Zweilagigkeit des Leuchtelements 18 erreicht,
wobei eine der beiden Folienlagen 19 glattflächig und
die andere Folienlage 19 formgebend dreidimensional tiefgezogen ist.
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Zwischen den beiden Lagen 19 des
Dekorations-Leuchtelements 18 sind in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
zwei Lampen 13 einer Lichterkette 11 angeordnet,
welche Lampen 13 im Bereich ihrer Lampenfassung 14 jeweils
ein die beiden Folienlagen 19 distanzierendes und zugleich
die Glühbirne 15 umgebendes
Schutzelement 21 in Form eines Schutzkorbes aufweisen.
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Die beiden Folienlagen 19 weisen
zudem jeweils eine durchmessermäßig dem
Handhabungszapfen-Durchmesser angepaßte Ausnehmung 12 auf,
welche von dem Handhabungszapfen 3 des Saugnapfs 1 durchsetzt
sind, zur Rasthalterung des Dekorations-Leuchtelements 18 an
dem Saugnapf 1. Auch hier überfängt der Rastkragen 7 die
Ausnehmung 12 radial derart, dass die Folienlagen 19 an dem
Handhabungszapfen 3 gefangen sind. Gleich dem zuvor beschriebenen
Ausführungsbeispiel
kann auch bei dieser Ausführungsform
zusätzlich
der Halterungsring 8 aufgezogen sein.
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Der zwischen den beiden Folienlagen 19 geschaffene
Aufständer-Zwischenraum wird
zur Anordnung der Lampen 13 genutzt, wobei diese mittels
jeweils eines Anschlußkabels 16 in
der Quererweiterung 6 des Handhabungszapfens 3 einliegend
gehaltert sind.
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Die Ausrichtung des Saugnapfs 1 zu
den Folienlagen 19 ist so gewählt, dass die glattflächige Folie
der Saugglocke 2 zugeordnet ist. Zufolge dieser Ausgestaltung
ist ein beidseitig, das heißt
rauminnen- und raumaußenseitig
mit Dekor versehenes Leuchtelement geschaffen, welches innen beleuchtet und
in einfachster Weise zusammen mit dem Leuchtelement an einer Oberfläche, insbesondere
an einer Fensterscheibe anhaftbar ist.
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Schließlich zeigen die Darstellungen
in den 13 und 14 ein weiteres Dekorationsteil 10,
welches sowohl ein- als auch zweilagig ausgebildet sein kann. Auch
dieses ist, wie vorbeschrieben, mittels mehrerer Saugnäpfe 1,
welche zugleich jeweils eine Lampe 13 haltern, getragen.
Dieses, in dem Ausführungsbeispiel
eine Tannenbaum-Silhouette darstellende Dekorationsteil 10 weist
mehrere fensterartige Ausnehmungen 22 auf, in welche jeweils
jedenfalls die Glühbirne 15 einer
Lampe 13 freiliegt. Durch die gewählte Anordnung von Ausnehmungen 22 und
zugeordneten Glühbirnen 15 in
einem ansonsten lichtundurchunlässigen
Dekorationsteil 10 entsteht bei dem vorliegenden Dekorationsteil 10 der
Eindruck eines beleuchteten Weihnachtsbaums. Die, die Lampen 13 fixierenden
und darüber
hinaus das Dekorationsteil 10 insgesamt halternden Saugnäpfe 1 sind unterhalb
der Ausnehmungen 22 diesen zugeordnet.
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Alle offenbarten Merkmale sind (für sich)
erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit
auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.