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DE20300329U1 - Aus einem Weichkunststoff bestehender Saugnapf sowie beleuchtetes Dekorationsteil mit einem derartigen Saugnapf - Google Patents

Aus einem Weichkunststoff bestehender Saugnapf sowie beleuchtetes Dekorationsteil mit einem derartigen Saugnapf Download PDF

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DE20300329U1
DE20300329U1 DE20300329U DE20300329U DE20300329U1 DE 20300329 U1 DE20300329 U1 DE 20300329U1 DE 20300329 U DE20300329 U DE 20300329U DE 20300329 U DE20300329 U DE 20300329U DE 20300329 U1 DE20300329 U1 DE 20300329U1
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Abstract

Aus einem Weichkunststoff bestehender Saugnapf (1) mit einer schüsselartigen Saugglocke (2) und einem rückwärtig der Saugglocke (2) angeformten Handhabungszapfen (3), wobei der Handhabungszapfen (3) eine Axialteilung (4) aufweist, gegebenenfalls mit einer Quererweiterung (6), etwa zur Halterungsaufnahme von Kabeln (16, 17)einer Lichterkette (11), dadurch gekennzeichnet, dass dem Handhabungszapfen (3) ein Halterungsring (8) zugeordnet ist, der an dem Handhabungszapfen (3) in einer Untergriffszuordnung rastgehaltert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft zunächst einen aus einem Weichkunststoff bestehenden Saugnapf mit einer schüsselartigen Saugglocke und einem rückwärtig der Saugglocke angeformten Handhabungszapfen, wobei der Handhabungszapfen eine Axialteilung aufweist, gegebenenfalls mit einer Quererweiterung, etwa zur Halterungsaufnahme von Kabeln einer Lichterkette.
  • Saugnäpfe der in Rede stehenden Art sind bekannt und dienen beispielsweise zur Halterung von Kabeln einer Lichterkette, insbesondere einer Lichterkette zu Dekorationszwecken wie beispielsweise Ausschmückung von Schaufenstern, Weihnachtsbäumen oder dergleichen mit sogenannten Reiskornbirnchen. Mittels dieser Saugnäpfe können Lichterketten auf glatten Untergründen, insbesondere auf Fensterscheiben, wunschgemäß variabel angeordnet werden. Darüber hinaus können solche Saugnäpfe auch zur Befestigung von Dekorationsteilen, insbesondere beleuchteten Dekorationsteilen, weiter bevorzugt Dekorations-Leuchtelementen, an glatten Oberflächen wie beispielsweise Fensterscheiben genutzt werden, wozu der Handhabungszapfen des Saugnapfs durch eine Durchstecköffnung des Dekorationsteils geführt ist und auf der der Saugglocke entgegengesetzten Seite des Dekorationsteils mittels eines, als Loseteils vorliegenden, aufsteckbaren Halterungsteiles gesichert wird. Der Saugnapf kann hierbei zugleich der Halterung eines das Dekorationsteil beleuchtenden Leuchtelements der Lichterkette als auch zur Halterung des Dekorationsteils selber dienen.
  • Im Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, einen Saugnapf der in Rede stehenden Art hinsichtlich der Halterungsausformung verbessert auszubilden.
  • Diese Aufgabe ist zunächst und im Wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass dem Halterungszapfen ein Halterungsring zugeordnet ist, der an dem Halterungszapfen in einer Untergriffszuordnung rastgehaltert ist. Bevorzugt kommt hierbei ein elastischer Halterungsring zum Einsatz. Dieser wird nach Einlegen des oder der Leuchtelement-Kabel der Lichterkette in die Halterungsaufnahme des Handhabungszapfens über letzteren gezogen derart, dass der Halterungsring in eine Untergriffs- oder Hintergriffsanordnung gerät, so dass ein Entfernen des Halterungsringes von dem Handhabungszapfen nur willensbetont ermöglicht ist. Der Halterungsring kann hierbei beispielsweise aufgrund seiner Elastizität in eine in dem Handhabungszapfen ausgeformte Ringnut einfallen derart, dass ein Teildurchmesser des Halterungsringes in der Ringnut einliegt und der weitere Teildurchmesser radial über den Handhabungszapfen hinausragt, zur Bildung eines Ringkragens. Durch die Anordnung des Halterungsringes an dem Halterungszapfen ist das Kabel bzw. sind die Kabel des festzulegenden Leuchtelements an dem Handhabungszapfen gesichert. Zudem erweist sich diese erfindungsgemäße Ausgestaltung auch hinsichtlich der Festlegung eines Dekorationsteils an dem Saugnapf als vorteilhaft, da auch hierbei dieses Dekorationsteil nach Aufschieben auf den Handhabungszapfen durch Auflegen des Halterungsringes in einfachster Weise festzulegen ist. Das Entfernen eines Dekorationsteils und/ oder der Kabel eines Leuchtelements ist durch die Untergriffszuordnung des Halterungsringes zu dem Handhabungszapfen nur willensbetont möglich.
  • Die Erfindung betrifft weiter einen Saugnapf nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1, wobei hier zur verbesserten Halterung von Kabeln und oder Dekorationsteilen an dem Handhabungszapfen vorgeschlagen wird, dass die durch die Axialteilung gebildeten flexiblen Halbzapfen jeweils ihrem freien Ende zugeordnet einen Rastkragen aufweisen. Dieser Rastkragen stellt eine Ra dialerweiterung des Handhabungszapfens bzw. der flexibel ausgestalteten Halbzapfen dar, so dass ein mit einer entsprechend dem Handhabungszapfen durchmesserangepaßten Öffnung versehenes Dekorationsteil unter Überwindung des Rastkragenvorstandes auf den Handhabungszapfen aufgeschoben werden kann und hiernach in Untergriffzuordnung zu letzterem steht. Entsprechend ragt der Rastkragen radial ringartig über die Dekorationsteil-Öffnung hinaus, so dass letzteres nicht ohne Weiteres von dem Handhabungszapfen wieder entfernbar ist. Solches Entfernen ist nur willensbetont möglich. Darüber hinaus ist hierbei über das rastgehalterte Dekorationsteil zugleich das Kabel bzw. die Kabel des ggf. gleichfalls mittels des Saugnapfs festzulegenden Leuchtelements gefangen. Ist der Handhabungszapfen im Bereich seiner Axialteilung mit einer Quererweiterung zur Ausformung einer Kabel-Halterungsaufnahme versehen, so wird vorgeschlagen, dass der Rastkragen oberhalb der Quererweiterung ausgeformt ist. Als vorteilhaft erweist sich diesbezüglich weiter, dass der Rastkragen sich in Umfangsrichtung bis in Axialüberdeckung zu der Quererweiterung erstreckt.
  • Der erfindungsgemäße Saugnapf kann sowohl gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 als auch gemäß den Merkmalen des Anspruchs 2 und darüber hinaus auch gemäß einer Kombination der Merkmale der Ansprüche 1 und 2 ausgebildet sein. So wird diesbezüglich weiter vorgeschlagen, dass der Rastkragen von dem Halterungsring untergriffen ist. Demzufolge bietet der Rastkragen das Gegenwirkteil für den Halterungsring zur Bildung der Untergriffzuordnung, wobei bevorzugt das Maß der radialen Erweiterung des Rastkragens geringer gewählt ist als der Durchmesser des Halterungsringes, so dass letzterer nur über einen Teildurchmesser vom Rastkragen überdeckt ist und mit dem weiteren Teildurchmesser radial über diesen hinausragt. Der Halterungsring besteht bevorzugt aus Weichkunststoff oder Gummi und kann darüber hinaus einstückig mit dem Saugnapf, gegebenenfalls im Zweikomponenten-Spritzverfahren, hergestellt sein. Bevorzugt wird, dass der Halterungsring am Saugnapf einteilig, materialeinheitlich angeformt ist, dementsprechend gleichfalls aus Weichkunststoff besteht. So ist der Halterungsring unverlierbar am Saugnapf gefesselt. Denkbar ist diesbezüglich auch eine Lösung, bei welcher der Halterungsring nur bis zu einem erstmaligen Gebrauch am Saugnapf gefesselt ist. Ein den Halterungsring am Saugnapf halterndes Bändchen kann hierzu eine entsprechend ausgeformte Abrissstelle aufweisen. Weiter wird vorgeschlagen, dass der Durchmesser des Handhabungszapfens etwa dem 0,25- bis 0,5-Fachen des größten Öffnungsdurchmessers der Glocke entspricht.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren ein figurenartiges, beleuchtetes Dekorationsteil mit einer zugeordneten Lichterkette, wobei an dem Dekorationsteil Saugnäpfe, vorzugsweise Saugnäpfe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, befestigt sind, die zugleich die Lichterkette haltern. Zufolge dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist ein beleuchtetes Dekorationsteil geschaffen, welches mittels Saugnäpfen an glatten Oberflächen, beispielsweise Fensterscheiben, befestigbar ist. Diese das Dekorationsteil tragenden Saugnäpfe haltern zugleich die Leuchtelemente einer Lichterkette zur Beleuchtung des Dekorationsteils. Derartige Lichterketten sind zu Dekorationszwecken bekannt und weisen Glühbirnen etwa in Größe und Form eines Reiskorns (Reiskornbirnchen) auf. So kann ein erfindungsgemäßes Dekorationsteil mit mehreren, eine komplette Lichterkette umfassenden Leuchtelementen versehen sein. Denkbar ist jedoch auch, dass die dem Dekorationsteil zugeordneten, gegebenenfalls mehreren Leuchtelemente lediglich Teil einer Lichterkette sind. Es wird vorgeschlagen, dass ein Saugnapf formschlußgehaltert in einer Ausnehmung des Dekorationsteils befestigt ist. Beispielsweise kann hierzu der Saugnapf gemäß den Ansprüchen 1 bis 8 mit einem Handhabungszapfen versehen sein, welcher durch eine entsprechend ausgeformte Öffnung des Dekorationsteils tritt und vorderseitig eine Rasthalterung ausformt. Auch kann vorgesehen sein, dass die Saugnäpfe zwischen der Saugglocke und dem Dekorationsteil, etwa einer Silhouette, einen Aufständer-Zwischenraum schaffen, indem eine oder mehrere Lampen einer Lichterkette angeordnet sind. Wie erwähnt kann das Dekorationsteil silhouettenartig, gegebenenfalls als einschaliges Dekorationsteil ausgebildet sein. Denkbar ist auch, dass die Saugnäpfe zwei Dekorations-Schalenteile zusammenhalten, zwischen welchen eine oder mehrere Lampen einer Lichterkette angeordnet sind. So ist zwischen dem formschlußgebenden Abschnitt, beispielsweise im Bereich eines Rastkragens und/ oder eines Halterungsringes und der Saugglocke sowohl das zweischalige Dekorationsteil als auch der oder die zwischen den beiden Schalen angeordneten Beleuchtungskörper gefesselt. Denkbar ist diesbezüglich weiter, dass eine Lampe mit ihrer Glühbirne über eine Randkante des Dekorationsteils vorragend angeordnet ist, was beispielweise bei einem Dekorationsteil mit einer Stern-Silhouette von Vorteil ist. So können beispielsweise die reiskornartigen Glühbirnen der einzelnen Lichterketten-Lampen über die Spitzen der Stern-Silhouette hinausragen. Eine weitere denkbare Ausgestaltung besteht darin, dass ein Dekorationsteil Ausnehmungen aufweist, in denen jedenfalls die Glühbirne frei liegt. Diese Ausnehmungen können fensterartig ausgebildet sein.
  • Weiter betrifft die Erfindung auch ein aus einer Kunststofffolie gebildetes Dekorations-Leuchtelement. Um ein derartiges Dekorations-Leuchtelement in vorteilhafter Weise weiterzubilden, wird ein zweilagiger Aufbau vorgeschlagen, wobei zwischen den Lagen eine Lampe einer Lichterkette, insbesondere in Form einer an sich bekannten Dekorations-Lichterkette mit reiskornartigen Glühbirnen, angeordnet ist. Das Dekorations-Leuchtelement kann je nach Dekorationszweck geformt sein, so beispielsweise in Form eines Tannenbaums, eines Sterns oder dergleichen. Der zweilagige Aufbau des Dekorations-Leuchtelements bietet den Vorteil eines beidseitig wirkenden Dekorteiles, welches ausgeleuchtet ist. So ist bei einer Anordnung desselben an einer Fensterscheibe das Dekor sowohl rauminnen- als auch raumaußenseitig sichtbar. Zwischen den Lagen können auch mehrere Lampen einer Lichterkette angeordnet sein, darüber hinaus auch alle Lampen einer Lichterkette. Bei Anordnung einer oder weniger Lampen in dem Dekorations-Leuchtelement können auch mehrere derartige Dekorations-Leuchtelemente eine Lichterkette bilden. Die aufgenommenen Lampen können darüber hinaus auch abstandsbildend für die zwei Lagen des Leuchtelements ausgeformt sein. Als besonders vorteilhaft erweist sich eine Ausgestaltung, bei welcher eine der Folien formgebend dreidimensional tiefgezogen ist. Es können diesbezüglich auch beide Folienlagen eine dreidimensionale Form aufweisen. Insbesondere bei Anordnung des erfindungsgemäßen Leuchtelements an einer Fensterscheibe oder dergleichen erweist es sich als vorteilhaft, wenn beide Folien konturmäßig formidentisch sind, jedoch nur eine Folie dreidimensional tiefgezogen, während die andere Folienlage glattflächig ist. Als besonders vorteilhaft erweist sich hierbei, dass die Folien mittels eines mit seinem Handhabungszapfen beide Folien durchsetzenden Saugnapfs, vorzugsweise eines Saugnapfs nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, befestigt sind, so dass mittels dieses Saugnapfs sowohl das zweilagige Leuchtelement als auch die zwischen den beiden Lagen angeordnete Lampe oder eine Mehrzahl von zwischen den Lagen angeordneten Lampen durch den bzw. die Saugnäpfe gehaltert sind. Bevorzugt wird weiter, dass die Glühbirne der Lampe mit einem beide Folien zugleich distanzierenden Schutzelement umgeben ist, welches Schutzelement beispielsweise in Form eines zylinderförmigen Schutzkorbes ausgebildet sein kann. Dieser Schutzkorb umgibt mit Abstand die Glühbirne, womit verhindert ist, dass das umgebende Material, insbesondere die Kunststofffolienlagen des Leuchtelements in eine zu große Nähe zu der Glühlampe geraten kann. Das Dekorations-Leuchtelement kann einteilig aus einer Kunststofffolie gebildet sein, wobei die beiden konturmäßig formidentischen Lagen spiegelbildlich zueinander geformt sind und beispielsweise über ein materialeinheitliches Bändchen miteinander verbunden sind. Um dieses Bändchen werden die beiden Lagen in die in etwa parallele Ausrichtung zueinander gebogen.
  • Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen, welche lediglich Ausführungsbeispiele darstellen, näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Saugnapf in perspektivischer Darstellung, eine erste Ausführungsform betreffend;
  • 2 die Draufsicht auf den Saugnapf gemäß 1;
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines Saugnapfs gemäß einer zweiten Ausführungsform mit einteilig angeformtem Halterungsring;
  • 4 die Draufsicht der Darstellung in 3;
  • 5 eine perspektivische Darstellung eines figurenartigen, beleuchteten Silhouetten-Dekorationsteils;
  • 6 die perspektivische Unteransicht des Dekorationsteils gemäß 5;
  • 7 die Draufsicht auf das Dekorationsteil;
  • 8 den Schnitt gemäß der Linie VIII – VIII in 7;
  • 9 die Herausvergrößerung des Bereichs IX – IX in 8;
  • 10 die Draufsicht auf ein, aus einer Kunststofffolie gebildetes, zweilagiges Dekorations-Leuchtelement, die aufgeklappte Stellung der Lagen betreffend;
  • 11 eine Ansichtsdarstellung des Dekorations-Leuchtelements in der Gebrauchsstellung;
  • 12 den Schnitt gemäß der Linie XII – XII in 11;
  • 13 eine Ansichtsdarstellung eines weiteren Dekorationsteils mit Ausnehmungen der Freilegung von Glübirnen und
  • 14 den Schnitt gemäß der Linie XIV – XIV in 13.
  • Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu 1 ein aus einem Weichkunststoff bestehender Saugnapf 1 mit einer schüsselartigen Saugglocke 2 und einem rückwärtig der Saugglocke 2 angeformten Handhabungszapfen 3.
  • Der Handhabungszapfen 3 ist im Grundriß zylinderförmig ausgebildet und weist einen Durchmesser d auf, welcher etwa einem Drittel des größten Öffnungsdurchmessers d' der Saugglocke 2 entspricht. So weist die Saugglocke einen größten Öffnungsdurchmesser d' von ca. 30 mm auf, wohingegen der Durchmesser d im Bereich des Handhabungszapfens mit etwa 10 mm bemessen ist.
  • Der Handhabungszapfen 3 weist eine Axialteilung 4 auf zur Bildung zweier, bedingt durch das gewählte Weichkunststoffmaterialflexibler Halbzapfen 5. Die Axialteilung 4 geht von der freien Stirnfläche 3' des Handhabungszapfens 3 aus und erstreckt sich mit Abstand bis zum Wurzelbereich zwischen Handhabungszapfen 3 und Saugglocke 2, wobei die Axialteilung 4 übergeht in eine beidseitige Quererweiterung 6, welche im Querschnitt etwa pfeilförmig, mit einer in Richtung auf die Saugglocke 2 weisenden Pfeilspitze ausgebildet ist.
  • Der Übergang des durch die Axialteilung 4 gebildeten Querschlitzes zur Stirnfläche 3' des Handhabungszapfens 3 ist gefast.
  • Des Weiteren weist der Handhabungszapfen 3 bzw. die durch die Axialteilung gebildeten flexiblen Halbzapfen 5 jeweils ihrem freien Ende, das heißt der Stirnfläche 3' zugeordnet einen Rastkragen 7 auf, zur Ausformung einer Radialerweiterung. Dieser Rastkragen 7 ist oberhalb der Quererweiterung 6, das heißt im Bereich des im Querschnitt geradlinigen Schnittbereiches der Axialteilung 4 ausgeformt. Der Rastkragen 7 eines jeden Halbzapfens 5 erstreckt sich über den gesamten Kreisabschnitt-Umfang des Halbzapfens 5 im Bereich unterhalb der Stirnfläche 3', so dass der Rastkragen 7 sich in Umfangsrichtung bis in Axialüberdeckung zu der zugeordneten Quererweiterung 6 erstreckt.
  • Die 3 und 4 zeigen eine alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Saugnapfs 1, welcher zunächst gleich ausgestaltet ist der Ausführungsform gemäß den 1 und 2. In diesem zweiten Ausführungsbeispiel ist dem Halterungszapfen 3 ein Halterungsring 8 zugeordnet, welcher gleich dem Saugnapf 1 auch aus einem Weichkunststoff besteht und somit elastisch ausgebildet ist. Der Halterungsring 8 ist über ein Bändchen 9 mit dem Handhabungszapfen 3 verbunden, wobei bevorzugt Halterungsring 8, Bändchen 9 und Saugnapf 1 materialeinheitlich, einteilig hergestellt sind.
  • Der Halterungsring 8 wird nach Aufziehen desselben auf den Handhabungszapfen 3 in einer Untergriffszuordnung zu dem Rastkragen 7 rastgehaltert, wobei in dieser Stellung der Halterungsring 8 weiterhin auch an dem Bändchen 9 gefesselt sein kann. Denkbar ist jedoch auch eine Ausgestaltung, bei welcher das Bändchen 9 eine vorgesehene Trennlinie aufweist, zum Lösen des Halterungsringes 8 von dem Bändchen 9 vor einem erstmaligen Benutzen.
  • Die Saugnäpfe sowohl der ersten Ausführungsform (1 und 2) als auch der zweiten Ausführungsform (3 und 4) können in einfachster Weise zur Halterung einer üblichen Lichterkette beispielsweise an einer Fensterscheibe dienen.
  • Derartige Lichterketten verfügen über eine Vielzahl von mit Glühbirnen, insbesondere reiskornartigen Glühbirnen bestückten Lampenfassungen, welche über Elektrokabel miteinander verbunden sind. Diese Kabel können in einfachster Weise zwischen den Halbzapfen 5 des Handhabungszapfens 3 eingeführt werden, wobei im Zuge des Einführens die Halbzapfen 5 zunächst flexibel ausweichen. Nach vollständigem Einlegen des einen oder auch der mehreren Kabel liegen diese im Bereich der Quererweiterungen 6 rastgehaltert ein. Eine zusätzliche Sicherung der Kabel in der Quererweiterung 6 kann durch Überstülpen des Halterungsringes 8 über den Handhabungszapfen 3 erreicht werden, welcher Halterungsring 8 hiernach sich über einen Teilbereich seines Durchmessers unterseitig des Rastkragens 7 abstützt. Der Querschnitts-Durchmesser des Halterungsringes 8 ist hierbei größer gewählt als der radiale Überstand des Rastkragens 7, womit der Halterungsring 8 sich an dem Rastkragen 7 abstützend radial über diesen noch hinaus ragt. Zufolge des aufgesteckten Halterungsringes 8 ist das eingelegte Kabel bzw. sind die eingelegten Kabel zusätzlich gesichert.
  • Eine weitere bevorzugte Anwendung der erfindungsgemäßen Saugnäpfe, insbesondere eines Saugnapfs gemäß den Darstellungen in den 3 und 4 ist in den 5 bis 9 gezeigt. Hier dienen die Saugnäpfe 1 zugleich neben der Festlegung einer Lichterkette 11 auch der Halterung eines Dekorationsteils 10.
  • Das dargestellte Dekorationsteil 10 ist als flächige, lichtundurchlässige Stern-Silhouette ausgebildet, welches mittels fünf erfindingsgemäßer Saugnäpfe 1 an einer glatten Oberfläche, beispielsweise einer Fensterscheibe anhaftbar ist.
  • Jeder Saugnapf 1 ist einem Spitzenabschnitt der Stern-Silhouette zugeordnet, wozu in diesem Bereich das Dekorationsteil 10 eine kreisrunde, im Durchmesser an den Handhabungszapfen-Durchmesser angepaßte Ausnehmung 12 aufweist.
  • Jeder Sternspitze ist zudem eine Lampe 13, im Wesentlichen bestehend aus einer Lampenfassung 14 und einer Glühbirne 15, eine Lichterkette 11 zugeordnet derart, dass die Glühbirne 15 über die zugeordnete Randkante der Sternspitze vorragt.
  • Jede Lampe 13 wird mit ihren Anschlußkabeln 16,17 in die Quererweiterung 6 des zugeordneten Saugnapfs 1 eingelegt. Hiernach wird der Saugnapf 1 bzw. dessen Handhabungszapfen 3 durch die zugeordnete Ausnehmung 12 des Dekorationsteiles 10 geführt bis das, beispielsweise aus einem Papierwerkstoff oder einer formstabilen Folie bestehende Dekorationsteil 10 unter den Rastkragen 7 gelangt. Hiernach ist das Dekorationsteil an dem Handhabungszapfen 3 durch Übergriff des Rastkragens 7 rastgehaltert, welche Rasthalterung noch durch Aufziehen des Halterungsringes 8 verstärkt werden kann. Wie dargestellt, verbleibt in diesem Ausführungsbeispiel der Halterungsring 8 über das Bändchen 9 an dem Saugnapf 1, so dass dieses unverlierbar an dem Saugnapf 1 gefesselt bleibt. Durch das Umlegen des Halterungsringes 8 ist die Formschlußfläche radial vergrößert.
  • Wie insbesondere aus den Schnittdarstellungen in den 8 und 9 zu erkennen, schaffen die Saugnäpfe 1 zwischen der Saugglocke 2 und dem Dekorationsteil 10 einen Aufständer-Zwischenraum, in welchem die Lampen 13 der Lichterkette 11 angeordnet sind.
  • Die Lampen 13 des dargestellten Dekorationsteils 10 können zusammengefaßt die Lichterkette gemäß dem Erfindungsgedanken bilden. Jedoch kann das dargestellte Dekorationsteil 10 auch Teil einer aus mehreren solcher Dekorationsteile 10 bestehenden Lichterkette sein.
  • Die 10 bis 12 zeigen ein aus einer lichtdurchlässigen Kunststofffolie gebildetes Dekorations-Leuchtelement 18, welches zweilagig aufgebaut ist. Die beiden Folienlagen 19 sind konturmäßig formidentisch und sind materialeinheitlich, einstückig ausgebildet, wobei die beiden spiegelbildlich zueinander geformten Folienlagen 19 über ein Folienbändchen 20 miteinander verbunden sind.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel zeigen die Folienlagen 19 die Kontur eines Weihnachtsbaumes. Nach Umlegen einer Folienlage 19 um das Folienbändchen 20 in Richtung auf die Rückseite der anderen Folienlage 19 ist die Zweilagigkeit des Leuchtelements 18 erreicht, wobei eine der beiden Folienlagen 19 glattflächig und die andere Folienlage 19 formgebend dreidimensional tiefgezogen ist.
  • Zwischen den beiden Lagen 19 des Dekorations-Leuchtelements 18 sind in dem dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Lampen 13 einer Lichterkette 11 angeordnet, welche Lampen 13 im Bereich ihrer Lampenfassung 14 jeweils ein die beiden Folienlagen 19 distanzierendes und zugleich die Glühbirne 15 umgebendes Schutzelement 21 in Form eines Schutzkorbes aufweisen.
  • Die beiden Folienlagen 19 weisen zudem jeweils eine durchmessermäßig dem Handhabungszapfen-Durchmesser angepaßte Ausnehmung 12 auf, welche von dem Handhabungszapfen 3 des Saugnapfs 1 durchsetzt sind, zur Rasthalterung des Dekorations-Leuchtelements 18 an dem Saugnapf 1. Auch hier überfängt der Rastkragen 7 die Ausnehmung 12 radial derart, dass die Folienlagen 19 an dem Handhabungszapfen 3 gefangen sind. Gleich dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel kann auch bei dieser Ausführungsform zusätzlich der Halterungsring 8 aufgezogen sein.
  • Der zwischen den beiden Folienlagen 19 geschaffene Aufständer-Zwischenraum wird zur Anordnung der Lampen 13 genutzt, wobei diese mittels jeweils eines Anschlußkabels 16 in der Quererweiterung 6 des Handhabungszapfens 3 einliegend gehaltert sind.
  • Die Ausrichtung des Saugnapfs 1 zu den Folienlagen 19 ist so gewählt, dass die glattflächige Folie der Saugglocke 2 zugeordnet ist. Zufolge dieser Ausgestaltung ist ein beidseitig, das heißt rauminnen- und raumaußenseitig mit Dekor versehenes Leuchtelement geschaffen, welches innen beleuchtet und in einfachster Weise zusammen mit dem Leuchtelement an einer Oberfläche, insbesondere an einer Fensterscheibe anhaftbar ist.
  • Schließlich zeigen die Darstellungen in den 13 und 14 ein weiteres Dekorationsteil 10, welches sowohl ein- als auch zweilagig ausgebildet sein kann. Auch dieses ist, wie vorbeschrieben, mittels mehrerer Saugnäpfe 1, welche zugleich jeweils eine Lampe 13 haltern, getragen. Dieses, in dem Ausführungsbeispiel eine Tannenbaum-Silhouette darstellende Dekorationsteil 10 weist mehrere fensterartige Ausnehmungen 22 auf, in welche jeweils jedenfalls die Glühbirne 15 einer Lampe 13 freiliegt. Durch die gewählte Anordnung von Ausnehmungen 22 und zugeordneten Glühbirnen 15 in einem ansonsten lichtundurchunlässigen Dekorationsteil 10 entsteht bei dem vorliegenden Dekorationsteil 10 der Eindruck eines beleuchteten Weihnachtsbaums. Die, die Lampen 13 fixierenden und darüber hinaus das Dekorationsteil 10 insgesamt halternden Saugnäpfe 1 sind unterhalb der Ausnehmungen 22 diesen zugeordnet.
  • Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (19)

  1. Aus einem Weichkunststoff bestehender Saugnapf (1) mit einer schüsselartigen Saugglocke (2) und einem rückwärtig der Saugglocke (2) angeformten Handhabungszapfen (3), wobei der Handhabungszapfen (3) eine Axialteilung (4) aufweist, gegebenenfalls mit einer Quererweiterung (6), etwa zur Halterungsaufnahme von Kabeln (16, 17)einer Lichterkette (11), dadurch gekennzeichnet, dass dem Handhabungszapfen (3) ein Halterungsring (8) zugeordnet ist, der an dem Handhabungszapfen (3) in einer Untergriffszuordnung rastgehaltert ist.
  2. Saugnapf nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass die durch die Axialteilung (4) gebildeten flexiblen Halbzapfen (5) jeweils ihrem freien Ende zugeordnet einen Rastkragen (7) aufweisen.
  3. Saugnapf nach Anspruch 2 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Rastkragen (7) oberhalb der Quererweiterung (6) ausgeformt ist.
  4. Saugnapf nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 3 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Rastkragen (7) sich in Umfangsrichtung bis in Axialüberdeckung zu der Quererweiterung (6) erstreckt.
  5. Saugnapf nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Rastkragen (7) von dem Halterungsring (8) untergriffen ist.
  6. Saugnapf nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungsring (8) aus Weichkunststoff oder Gummi besteht.
  7. Saugnapf nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungsring (8) am Saugnapf (1) einteilig angeformt ist.
  8. Saugnapf nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser (d) des Handhabungszapfens (3) dem 0,25- bis 0,5-Fachen des größten Öffnungsdurchmessers (d') der Saugglocke (2) entspricht.
  9. Figurenartiges, beleuchtetes Dekorationsteil (10) mit einer zugeordneten Lichterkette (11), wobei an dem Dekorationsteil (10) Saugnäpfe (1), vorzugsweise Saugnäpfe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, befestigt sind, die zugleich die Lichterkette (11) haltern.
  10. Dekorationsteil nach Anspruch 9 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass ein Saugnapf (1) formschlußgehaltert in einer Ausnehmung (12) des Dekorationsteils (10) befestigt ist.
  11. Dekorationsteil nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 10 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugnäpfe (1) zwischen der Saugglocke (2) und dem Dekorationsteil (10), etwa einer Silhouette, einen Aufständer-Zwischenraum schaffen, in dem eine oder mehrere Lampen (13) einer Lichterkette (11) angeordnet sind.
  12. Dekorationsteil nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 11 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugnäpfe (1) zwei Dekorations-Schalenteile zusammenhalten, zwischen welchen eine oder mehreren Lampen (13) einer Lichterkette (11) angeordnet sind.
  13. Dekorationsteil nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 12 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lampe (13) mit ihrer Glühbirne (15) über eine Randkante des Dekorationsteils (10) vorragend angeordnet ist.
  14. Dekorationsteil nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 13 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Dekorationsteil (10) Ausnehmungen (22) aufweist, in denen jedenfalls die Glühbirne (15) freiliegt.
  15. Aus einer Kunststofffolie gebildetes Dekorations-Leuchtelement (18), gekennzeichnet durch einen zweilagigen Aufbau, wobei zwischen den Lagen (19) eine Lampe (13) einer Lichterkette (11) angeordnet ist.
  16. Dekorations-Leuchtelement nach Anspruch 15 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Lagen (19) formgebend dreidimensional tiefgezogen ist.
  17. Dekorations-Leuchtelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 15 bis 16 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass beide Lagen (19) konturmäßig formidentisch sind.
  18. Dekorations-Leuchtelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 15 bis 17 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagen (19) mittels eines mit seinem Handhabungszapfen (3) beide Lagen (19) durchsetzenden Saugnapfs (1), vorzugsweise eines Saugnapfs nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8 befestigt sind.
  19. Dekorations-Leuchtelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 15 bis 18 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Glühbirne (15) der Lampe (13) mit einem beide Lagen (19) zugleich distanzierenden Schutzelement (21) umgeben ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2006005761A1 (de) * 2004-07-14 2006-01-19 Robert Bosch Gmbh Adapter zur lösbaren befestigung von sensoren an einer kraftfahrzeug-oberfläche
DE102008029323A1 (de) * 2008-06-20 2010-01-14 Osram Gesellschaft mit beschränkter Haftung Leuchtvorrichtung und Leuchtkette
WO2010131124A3 (de) * 2009-05-07 2011-08-11 Reichl, Stefan Dekorationseinrichtung sowie dekorations - oder sichtschutzsystem
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