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DE20004985U1 - Leuchte, insbesondere Einbauleuchte - Google Patents

Leuchte, insbesondere Einbauleuchte

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DE20004985U1
DE20004985U1 DE20004985U DE20004985U DE20004985U1 DE 20004985 U1 DE20004985 U1 DE 20004985U1 DE 20004985 U DE20004985 U DE 20004985U DE 20004985 U DE20004985 U DE 20004985U DE 20004985 U1 DE20004985 U1 DE 20004985U1
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Description

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1 Leuchte, insbesondere Einbauleuchte
Die Erfindung bezieht sich auf eine Leuchte nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Übliche Leuchten zur Beleuchtung eines Raumes kann man hinsichtlich ihrer Position zu einem sie tragenden Träger in zwei Kategorien einteilen. Bei der ersten Kategorie ist die Leuchte mit einem gegebenenfalls vorhandenen und den Reflektor aufnehmenden Gehäuse an einem Leuchtenträger, z.B. an der Decke oder einer Wand des Raumes, oder an einem im Raum angeordneten Leuchtenträger angebaut. Dabei kann die Leuchte als Anbauleuchte unmittelbar am Leuchtenträger oder in einem Abstand davon gehalten sein, z.B. mittels wenigstens eines langgestreckten Aufhängelements, wie eines oder mehrerer Seile, Ketten oder Pendel. Bei der zweiten Kategorie ist die Leuchte als Einbauleuchte wenigstens teilweise in eine Einbauöffnung im Leuchtenträger, z.B. in die Decke oder die Wand des Raumes, eingebaut.
Eine Leuchte der eingangs angegebenen Art ist z.B. in der DE 43 44 376 Al oder der DE 43 44 431 Al beschrieben und zwar jeweils als Einbauleuchte. Bei diesen bekannten Ausgestaltungen ist der Reflektor jeweils durch ein Grundgestell am Leuchtenträger, nämlich der Decke eines Raumes befestigbar, wobei das Grundgestell an seinem in die Abstrahlrichtung weisenden Ende ein flanschförmiges Randteil zum Abdecken der Fuge zwischen dem Einbauöffnungsrand aufweist. Der Grundrahmen ist mittels besonderen Halteteilen am Einbauöffnungsrand der Decke befestigbar und bildet somit ein erstes Haltemittel zum Halten der Leuchte am Leuchtenträger. Ein Lampenhalter oder Fassungsträger für wenigstens eine Lampe ist in einer Position angeordnet, in der er einer Ausnehmung im Reflektor außen gegenüberliegt und durch zweite Haltemittel mit dem Grundrahmen lösbar verbunden ist. Bei dieser bekannten Ausgestaltung ist ein großer Herstellungsaufwand vorgegeben, der auch zu einer handhabungsaufwendigen und zeitaufwendigen Montage bzw. Demontage führt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte der eingangs angegebenen Art zu vereinfachen. Insbesondere soll die Halterung des Lampenhalters verbessert werden.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben. 35
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist der Lampenhalter durch direkte Verbindung mit der Außenseite des Reflektors an diesem befestigt. Hierdurch ist es möglich, den Fassungsträger direkt an der Außenseite des Reflektors zu halten. Im Vergleich mit der gattungsgemäßen Ausgestaltung kann somit ein Grundgestell als
f:\3l»l jie\piGfcpi\23O0O\23591\de-_\23591uu0.doc
mittelbares Halteteil zwischen dem Fassungsträger und dem Reflektor entfallen. Folglich läßt sich die erfindungsgemäße Leuchte einfacher ausgestalten, wobei Herstellungsaufwand, Material, Gewicht, Montage- bzw. Demontageaufwand und Kosten eingespart werden können und eine kleine Bauweise erreicht wird.
5
In den Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die die Bauweise und Herstellung weiter vereinfachen und die Montage bzw. Demontage weiter erleichtern. Dabei ist es möglich, den Lampenhalter unlösbar am Reflektor zu befestigen. Im ersteren Fall ist es vorteilhaft, den Lampenhalter einteilig an den Reflektor anzuformen. Hierdurch können beide Teile in einem Arbeitsgang hergestellt werden, wobei diesbezügliche Montagebzw. Demontagemaßnahme entfallen. Durch eine lösbare Befestigung des Lampenhalters läßt sich eine sperrige Bauweise des Reflektors vermeiden. In diesem Falle ist es vorteilhaft, zwischen dem Reflektor und dem Lampenhalter eine Schnellschlußverbindung, vorzugweise eine Steckverbindung, anzuordnen, wodurch eine handhabungsfreundliche und schnelle Montage bzw. Demontage gewährleistet ist. Es ist z.B. an der Baustelle möglich, den Lampenhalter in einfacher Weise möglichst ohne den Gebrauch von Werkzeugen am Reflektor zu montieren bzw. zu demontieren. Dabei ist es im weiteren vorteilhaft, die Steckverbindung so auszubilden, daß die Einsteckbewegung des Lampenhalters in die Einsteckposition etwa vertikal bzw. nach unten gerichtet ist. Bei einer solchen Ausgestaltung ist der Lampenhalter aufgrund seiner Schwerkraft daran gehindert, sich aus der Steckfassung herauszubewegen. In Fällen, in denen die Einsteckbewegung unter Berücksichtigung des Einbauzustandes der Leuchte nicht nach unten gerichtet ist, ist es vorteilhaft, zwischen dem Reflektor und dem Lampenhalter eine Positioniervorrichtung zum lösbaren Positionieren des Lampenhalters in der eingesteckten Stellung vorzusehen, um unbeabsichtigte Bewegungen des Lampenhalters aus seiner Einsteckstellung heraus zu vermeiden. Eine solche Positioniervorrichtung eignet sich für alle Einbaupositionen und auch dann, wenn die Einsteckbewegung des Lampenhalters nach unten gerichtet ist. Hierdurch wird z.B. vermieden, daß der Lampenhalter durch Montage- bzw. Demontagemaßnahmen aus seiner Einsteckstellung herausbewegt wird, z.B. beim Einstecken einer Lampen in eine Fassung des Lampenhalters. Im übrigen werden Merkmale erreicht, die zu einer kleinen und/oder kostengünstig hergestellbaren Bauweise der Leuchte bzw. ihrer Teile führen.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie erzielbare Vorteile anhand von bevorzugten Ausgestaltungen eines Ausführungsbeispiels und vereinfachten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Leuchte in montierter Position und in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 die Leuchte in einer sog. Explosionsdarstellung;
Fig. 3 den Teilschnitt in der Schnittebene &Igr;&Pgr;-&Igr;&Pgr; in Fig. 1 in der montierten Stellung.
5
Die in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichnete Leuchte ist eine Einbauleuchte, die in eine Einbauöffnung 2 einer Einbauwand 3 eingebaut ist, bei der es sich um eine Decke oder eine Wand eines mit der Leuchte 1 zu beleuchtenden Raumes 4 handeln kann. Hierzu dienen nicht dargestellte erste Haltemittel, die mit dem Einbauöffnungsrand zusammenwirken.
Die Hauptteile der Leuchte 1 sind ein domförmiger Reflektor 5 und ein Lichtquellenträger zur Aufnahme wenigstens einer Lichtquelle. Aus Vereinfachungsgründen werden in der weiteren Beschreibung im Hinblick auf das Ausführungsbeispiel der Lichtquellenträger mit Fassungsträger 6 und die Lichtquelle mit Lampe 7 bezeichnet, bei der es sich um wenigstens eine Leuchtstofflampe handeln kann. Außerdem sind vorgesehen ein Montagering 8 zum Abdecken eines Einbauspaltes zwischen der Leuchte 1 und dem Rand der Einbauöffnung 2 und Betriebsmittel 9 für die Leuchte 1, bei denen es sich z.B. um ein Vorschaltgerät und/oder elektrische Anschlußelemente handeln kann, die z.B. in einem Betriebsmittelgehäuse 11 angeordnet sein können und durch ein elektrisches Kabel 12 mit dem Fassungsträger 6 verbindbar sind oder verbunden sein können.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die Leuchte 1 bzw. ihr Reflektor 5 eine runde Querschnittsform auf, wobei sich der Querschnitt rechtwinklig zur sich in den Raum 4 hinein erstreckenden Hauptabstrahlrichtung 13 verläuft. Die Erfindung ist jedoch nicht auf eine runde Querschnittsform beschränkt. Im Rahmen der Erfindung kann die Querschnittsform auch von einer runden Form abweichend sein, z.B eine viereckige oder quadratische Querschnittsform sein. Der Reflektor 5 besteht aus einer domförmigen Reflektorwand 14 mit einem in die Hauptabstrahlrichtung 13 divergierenden Umfangswandabschnitt, der in einen gewölbten Deckenwandabschnitt übergeht. Am Rand des Umfangswandabschnitts kann ein Außenflansch 15 angeformt sein. Die Innenfläche des Umfangswandsabschnitts und des Deckenwandabschnitts ist als Reflexionsfläche 16 ausgebildet. Hierzu kann die betreffende Innenfläche der Reflektorwand 14 entsprechend behandelt sein oder mit einer Reflexionsschicht beschichtet sein. Zur Positionierung der Lampe 7 im vorzugsweise oberen Bereich des Innenraums 17 des Reflektors 5 ist im Umfangswandabschnitt der Reflektorwand 14 ein Durchführungsloch 18 vorgesehen, das beim vorliegenden Ausführungsbeispiel eine im wesentlichen viereckige Form hat.
Der Montagering 8 ist mit einem sich koaxial zu seiner Mittelachse erstreckenden Hülsenschenkel 8a und einem davon nach außen abstehenden Flanschschenkel 8b im Querschnitt winkelförmig geformt. Der Montagering 8 kann noch zu beschreibende Befestigungsmittel aufweisen, mit denen er am freien Rand des Reflektors 5 und/oder am Rand der Einbauöffnung 2 lösbar befestigbar ist. Es ist der Zweck des Montagerings 8, einen in der Montagestellung der Leuchte 1 vorhandenen Spalt zwischen dem Rand der Einbauöffnung 2 und dem Reflektor 5 abzudecken. Er kann auf dem Umfang verteilt angeordnete und von ihm nach oben ragende nicht dargestellte Haltefinger aufweisen, die zu einer lösbaren Befestigung am Einbauöffnungsrand diesen lösbar hintergreifen. Außerdem kann der Montagering 8 den Reflektor 5 tragen und somit ein Teil des bereits erwähnten ersten Haltemittels zum Halten des Reflektors 5 in der Einbauöffnung 2 bilden. Es ist auch möglich, daß der Reflektor 5 außen an seinem unteren Rand nach oben ragende Haltefmger für ein lösbares Hintergreifen des Einbauöffnungsrandes aufweist.
Der Montagering 8 kann auch an seiner Innenmantelfläche einen umlaufenden Innenflansch 8c oder mehrere auf dem Umfang verteilt angeordnete Innenansätze vorzugsweise einteilig angeformt aufweisen.
Der Fassungsträger 6 ist durch an ihm ausgebildete zweite Haltemittel 22 und mit diesen korrespondierende dritte Haltemittel 23, die von außen zugänglich am Reflektor 5 angeordnet sind, unmittelbar am Reflektor 5 positionierbar. Die zweiten und dritten Haltemittel 22,23 bilden eine Schnellschluß verbindung, insbesondere eine Steckverbindung 24, die es ermöglicht, den Fassungsträger 6 handhabungsfreundlich und schnell am Reflektor 5 zu montieren bzw. zu demontieren. Die zweiten Haltemittel 22 und/oder ihre Tragteile sind vorzugsweise einteilig am Fassungsträger 6 angeformt. Entsprechend sind auch die dritten Haltemittel 23 und/oder ihre Tragteile vorzugsweise einteilig am Reflektor 5 angeformt. Hierdurch ist eine rationelle und kostengünstige Fertigung möglich. Es ist vorteilhaft, die Haltemittel 22,23 so auszubilden, daß sie durch eine etwa in die Hauptabstrahlrichtung 13 verlaufende Bewegung des Fassungsträgers 6 in Halteeingriff bringbar sind und durch eine umgekehrte Bewegung des Fassungsträgers 6 voneinander lösbar sind. Hierzu kann eine Führung mit wenigstens einem Führungsteil dienen, das in der Führung bis zu einer Endstellung verschiebbar, jedoch quer zur Führung formschlüssig in der Führung gehalten ist.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die dritten Haltemittel 23 durch einander gegenüberliegend angeordnete Nuten 23 a in zu beiden Seiten des Durchführungslochs 18 angeordneten Stegwänden 23b gebildet, die sich im wesentlichen parallel zueinander
und im wesentlichen parallel zur Hauptabstrahlrichtung 13 erstrecken und vorzugsweise einteilig an der Reflektorwand 14 befestigt sind, vorzugsweise angeformt sind. Der Fassungsträger 6 weist voneinander weg abstehende Führungsstege 22a auf, die mit Gleitspiel in die Führungsnuten 23a passen. Die durch den Pfeil 25 verdeutlichte Einsteckbewegung kann durch die Enden der Führungsnuten 23a und/oder durch eine Stufenfläche 25a an der Reflektorwand 14 begrenzt sein. Der Fassungsträger 6 kann ein quaderförmiges Fassungsgehäuse 26 aufweisen, in dem eine oder mehrere nur in Fig. 3 dargestellte Fassungen 26a in einem Fassungskörper 26b angeordnet sind, die von der dem Reflektor 5 zugewandten Stirnseite des Gehäuses 26 her mit einer oder mehreren Lampen 7, hier zwei Stück, zugänglich sind. In den Figuren sind die sich quer zur offenen Stirnseite erstreckenden Seitenwände 26c, eine Deckenwand 26d und eine Rückwand 26e des Fassungsgehäuses 26 sichtbar. Die Deckenwand 26d ist vorzugsweise über die Stirnseite des Fassungsgehäuses 26 verlängert, wobei ihre Stirnkante 26f sich bis zum Umfangswandabschnitt des Reflektors 5 erstreckt und entsprechend dessen Form konkav geformt ist. Hierdurch wird ein sich oberhalb des Durchführungslochs 18 aufgrund der Divergenz des Umfangswandsabschnitts ergebender Freiraum abgedeckt, wobei die Verlängerung der Deckenwand 26c einen Schutz gegen Staubbefall der wenigestens einen Fassung bzw. Lampe 7 bildet.
Die Schnellschlußverbindung bzw. Steckverbindung 24 ermöglicht ein handhabungsfreundliches und schnelles Montieren bzw. Demontieren des Fassungsträgers 6 am Reflektor 5, nämlich durch einfaches Einstecken der zweiten Haltemittel 22 in die dritten Haltemittel 23. Dies kann vor dem Einbau des Reflektors 5 in die Einbauöffnung 2 erfolgen, wobei der soweit vormontiere Reflektor 5 mit dem Betriebsmittelgehäuse 11 und dem Fassungsträger 6 in einer gekippten Position in die Einbauöffnung 2 einsteckbar und dann in seine Normalstellung gekippt werden kann. Eine Möglichkeit zur Positionierung des Reflektors 5 an der Einbauwand 5 kann - wie vorbeschrieben - durch den Montagering 8 oder durch am Reflektor 5 angeordnete Haltemittel erfolgen. Es ist von Vorteil, den Fassungsträger 6 in seiner in die Steckfassung 24 eingesteckten Position durch wenigstens ein Positionierelement lösbar zu positionieren, vorzugsweise durch eine Klemm- oder Verrastungsvorrichtung, die lösbar oder vorzugsweise zu ihrer Lösung manuell überdrückbar sind. Eine Klemmvorrichtung kann z.B. dadurch gebildet sein, daß im Endbereich der Steckfassung seitlich wenigstens ein Klemmnocken 27 angeordnet, insbesondere angeformt ist, der das zugehörige Haltemittel 22 in der Einsteckendstellung klemmt und somit arretiert. Zum Lösen ist diese Klemmung vorzugsweise manuell überdrückbar.
Bei allen Ausgestaltungen kann der Montagering 8 auch als Träger zur lösbaren Befestigung von Zubehörteilen, z.B. für eine den Innenraum 17 des Reflektors 5 abdeckende Scheibe dienen. Dies ist aus Vereinfachungsgründen nicht dargestellt.
Der Reflektor 5, der Fassungsträger 6 und/oder der Montagering 8 bestehen vorzugsweise aus einem Material, das durch Spritzgießen (Spritzguß) oder Druckgießen (Druckguß) herstellbar ist, z.B. Aluminium oder Kunststoff, wobei die Teile mit ihren Anbauteilen jeweils einstückig geformt sind und einfach und kostengünstig durch Spritzgießen hergestellt werden können.
10
Die Lampen 7 können nach dem Anmontieren des Fassungsträgers 6 an den Reflektor 5 von dessen Innenraum 17 montiert, d.h., in die Fassungen 26a eingesetzt, werden.

Claims (10)

1. Leuchte (1), inbesondere Einbauleuchte,
mit einem domförmigen Reflektor (5),
einem Durchführungsloch (18) in der Reflektorseitenwand (14) und
einem eine Lichtquelle (7) tragenden Lichtquellenträger (6),
wobei sich der Lichtquellenträger (6) zumindest teilweise außerhalb des Reflektors (5) befindet und
wobei das Durchführungsloch (18) von dem Lichtquellenträger (6) oder der Lichtquelle (7) durchgriffen wird, derart, daß sich zumindest die Lichtquelle (7) innerhalb des Reflektors (5) befindet,
dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtquellenträger (6) durch direkte Verbindung mit der Außenseite des Reflektors (5) an letzerem befestigt ist.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtquellenträger (6) lösbar am Reflektor (5) befestigt ist.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenseite des Reflektors (5) und an dem Lichtquellenträger (6) zum gegenseitigen Eingriff bestimmte Haltemittel (22, 23) angeformt sind.
4. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel (22, 23) eine Schnellschlußverbindung, insbesondere eine Steckverbindung (24), bilden.
5. Leuchte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel (22, 23) durch Führungsteile gebildet sind, die quer zur Führungsrichtung im formschlüssigen Führungseingriff stehen.
6. Leuchte nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die den Fassungsträger (6) mit dem Reflektor (5) verbindende Einsteckbewegung etwa in die Hauptabstrahlrichtung (13) der Leuchte (1) gerichtet ist oder in der Einbaustellung der Leuchte (1) nach unten gerichtet ist.
7. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Außenseite des Reflektors (5) angeformten Haltemittel (23) von zwei auf beiden Seiten des Durchführungslochs (18) angeordneten Vorsprüngen gebildet sind.
8. Leuchte nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsteile durch eine oder zwei voneinander beabstandete Nuten (23a) und jeweils einen darin einfassenden Steg (22a) gebildet ist bzw. sind.
9. Leuchte nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge gegeneinander gerichtete Nuten (23a) aufweisen, in die von Seitenwänden (26c) des Lampenhalters (6) nach außen abstehende Stege (22a) mit Gleitspiel einfassen.
10. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Positioniervorrichtung, insbesondere eine Verrastungsvorrichtung oder Klemmvorrichtung (27), zum lösbaren Positionieren des Fassungsträgers (6) in der in die Steckverbindung (24) eingesteckten Position vorgesehen ist.
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