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DE20300239U1 - Kratzer für Kettenkratzförderer - Google Patents

Kratzer für Kettenkratzförderer

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DE20300239U1
DE20300239U1 DE20300239U DE20300239U DE20300239U1 DE 20300239 U1 DE20300239 U1 DE 20300239U1 DE 20300239 U DE20300239 U DE 20300239U DE 20300239 U DE20300239 U DE 20300239U DE 20300239 U1 DE20300239 U1 DE 20300239U1
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scraper
chain
bracket part
head screws
recesses
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DE20300239U
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Caterpillar Global Mining Europe GmbH
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DBT GmbH
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    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
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    • B65G19/18Details
    • B65G19/22Impellers, e.g. push-plates, scrapers; Guiding means therefor
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Description

Anmelder: DBT GmbH, Industriestraße 1, D-44534 Lünen Titel: Kratzer für Kettenkratzförderer
Die Erfindung betrifft Kratzer für Kettenkratzförderer, insbesondere untertägige Doppelmittenkettenkratzförderer, umfassend einen wenigstens ein horizontales Kettenglied untergreifenden Bügelteil und einen das Kettenglied übergreifenden, das Bügelteil teilweise umschließenden und beidendig über dieses hinausragenden Kratzerteil, wobei an der Teilungsebene zwischen dem Kratzerteil und dem Bügelteil Kettenbetten für die Schenkel des horizontalen Kettengliedes ausgebildet sind und der Bügelteil mittels zwei außerhalb der Kettenbetten angeordneten Schraubenverbindungen, die Durchgriffsöffnungen im Kratzerteil durchgreifen, senkrecht zur Teilungsebene mit dem Kratzerteil verbunden ist.
Gattungsgemäße Kratzer für Kettenbänder von Kettenkratzförderern, insbesondere Doppelmittenkettenkratzförderern, werden insbesondere im untertägigen Bergbau eingesetzt und unterliegen höchsten mechanischen Beanspruchungen, da sie das gesamte, hoch abrasive Fördergut im Fördertrum des Kettenkratzförderers fördern müssen. Aus der gattungsgemäßen DE 195 11 043 Cl ist bekannt, daß die horizontalen, am Kratzer eingespannten Kettenglieder dann einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt sind, wenn sie nicht ausreichend fest zwischen dem Bügelteil und dem Kratzerteil eingeklemmt sind. In der gattungsgemäßen DE 195 11 043 C2 wird einer Lockerung der horizontalen Kettenglieder im laufenden Förderbetrieb entgegengewirkt, indem der Kratzerteil und der Kettenteil an der Teilungsebene gekrümmt ausgebildet sind, um bei angezogener Schraubenverbindung eine definierte Montagekraft auf die inneren und äußeren Schenkel der Kettenglieder auszuüben. Die Gewindebolzen für die Schraubenver-
&ugr;&ogr;
bindungen bestehen aus einstückig am Bügelteil angeschmiedeten Zapfen mit geschnittenen oder gerollten Gewinden, die einstükkig an der Oberseite des Bügelteils ausgebildet sind und Durchgriffsbohrungen im Kratzerteil durchfassen. Der Kratzerteil ist entsprechend an der Oberseite mit großflächigen Aufnahmen versehen, um die Muttern mit geeigneten Werkzeugen unter Aufbringen der Montage- und Klemmkraft auf die Gewindebolzen aufschrauben zu können.
Aufgabe der Erfindung ist es, Kratzer für Kettenkratzförderer zu schaffen, die bei geringen Herstellungskosten eine geringe Anfälligkeit gegenüber dem Bruch des Kratzer- oder Bügelteils zeigen und die in kurzer Zeit montiert oder ausgetauscht werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schraubenverbindungen aus Muttern und versenkt im Bügelteil anordbaren Kopfschrauben bestehen, wobei die Ausnehmungen an der Unterseite des Bügelteils für die versenkte Aufnahme der Köpfe der Kopfschrauben eine formschlüssige Verdrehsicherung für die Kopfschrauben bilden. Durch die Verwendung von Kopfschrauben und Muttern, die vorzugsweise aus Normteilen bestehen können, lassen sich die Produktionskosten für die erfindungsgemäßen Kratzer gegenüber den vorbekannten Kratzern erheblich minimieren, da ein Rollen oder Schneiden von Gewinden am geschmiedeten Bügelteil nicht erforderlich ist. Aufgrund der formschlüssigen Aufnahme der Köpfe der Kopfschrauben in den Ausnehmungen ist ein Gegenkontern der Kopfschrauben beim Anziehen der Muttern nicht erforderlich und die Montage kann unter Tage mit geringem Montageaufwand vorgenommen werden.
Bei der bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Bügelteile sind die Ausnehmungen nutenförmig ausgebildet. Entsprechende Ausnehmungen könnten vorteilhafterweise aus Einfräsungen bestehen, wobei das Bügelteil dann vorzugsweise als Schmiedeteil ausgeführt sein kann. Um eine übermäßige Schwä-
chung des Bügelteils durch zu schmale Materialstege zu vermeiden, ist es besonders günstig, wenn sich die Ausnehmungen parallel zu den Kettenbetten erstrecken und/oder über die Tiefe des Bügelteils einen konstanten Querschnitt aufweisen.
Bei der insbesondere bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kratzer bestehen die Kopfschrauben aus Hammerkopfschrauben, wobei vorzugsweise die Hammerköpfe im wesentlichen oder exakt die Breite der Schraubschäfte der Hammerkopfschrauben aufweisen. Die Verwendung von Hammerkopfschrauben, die in entsprechende nutenförmige Ausnehmungen mit relativ geringer Breite eingreifen, bietet den besonderen Vorteil eines ausreichend kräftig dimensionierten Materialsteges bzw. Materialrestquerschnitts zwischen den Kettenbetten und den Ausnehmungen zur versenkten Aufnahme der Hammerköpfe, und es wird mithin keine Schwächung des Bügelteils an der entsprechenden Stelle bewirkt. Weiter vorzugsweise können die Hammerköpfe der Hammerkopfschrauben auch schmaler als die Schraubschäfte ausgebildet sein, um den Materialsteg weiter zu erhöhen. Von weiterem Vorteil ist hierbei auch, trotz der Ausnehmungen an der Unterseite des Bügelteils die Hammerkopfschrauben exakt in der Position einsetzen zu können, in der bei den gattungsgemäßen Bügelteilen die Gewindeschäfte angeformt waren. Die erfindungsgemäßen Bügelteile können daher zusammen mit gattungsgemäßen und im Markt vorhandenen Kratzerteilen eingesetzt werden bzw. deren Schmiedegesenke können weiterverwendet werden. Ferner bietet die beibehaltene Positionierung der Gewindeschäfte der nun austauschbar gestalteten Kopfschrauben den Vorteil, daß die erfindungsgemäßen Kratzer mit den bestehenden Ketten und Kettenrädern problemlos zusammenpassen .
Um die Anfälligkeit der erfindungsgemäßen Kratzer gegen Zusetzen mit Feinkohle zu minimieren, sind vorzugsweise die Ausnehmungen an die Dicke und die Tiefe der Köpfe der Hammerkopf schrauben angepasst. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform
form können die Seitenflanken der Ausnehmungen von deren Grund zur Unterseite des Bügelteils divergierend ausgebildet sein, wobei vorzugsweise der Öffnungswinkel jeder Seitenflanke etwa 2 bis 4° beträgt. Weiter vorzugsweise können die Außenwände der Köpfe der Hammerkopfschrauben fluchtend oder im wesentlichen fluchtend mit der Unterseite, der Vorderseite und der Rückseite des Bügelteils ausgebildet sein, damit die Hammerköpfe der Hammerkopfschrauben die Ausnehmungen annähernd passgenau ausfüllen können.
Wie an sich bekannt, ist auch bei den erfindungsgemäßen Kratzern von Vorteil, wenn der Kratzerteil beidendig einstückig angeformte Kratzerflügel aufweist, an deren Innenseiten Schlitze für den formschlüssigen Eingriff von Riegelnasen an den Enden des Bügelteils ausgebildet sind und/oder wenn der Kratzerteil und der Bügelteil Kettenbetten zur Aufnahme von zwei nebeneinanderliegenden horizontalen Kettengliedern einer Doppelmittenkette aufweisen. Weiter vorzugsweise können der Bügelteil und/oder der Kratzerteil symmetrisch zu ihrer vertikalen Mittelebene ausgebildet sein und/oder der Kratzerteil umschließt den Bügelteil mit Zapfenvorsprüngen zwischen den Kettenbetten der nebeneinanderliegenden, eingespannten, horizontalen Kettenglieder an der Vorderseite und an der Rückseite des Bügelteils, so daß Kettenteil und Bügelteil keine bestimmte Montagerichtung aufweisen und mithin Fehlmontagen nicht auftreten können. Ferner ist günstig, wenn das Bügelteil an der Vorderseite und an der Rückseite mit vorspringenden Nasen versehen ist, die Einbuchtungen für die Büge der vertikalen Kettenglieder aufweisen, damit die vertikalen Kettenglieder beidseitig unmittelbar am Kratzerteil anliegen können, ohne daß der Bügelteil übermäßig dick ausgebildet werden muß.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Kratzers ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines schematisch in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiels. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 perspektivisch einen erfindungsgemäßen Kratzer mit Bügelteil, Kratzerteil und HammerkopfSchraubenverbindung im Montagezustand;
Fig.2 den Kratzer aus Fig. 1 in Seitenansicht;
Fig. 3 perspektivisch den erfindungsgemäßen Bügelteil; und
Fig. 4 einen Schnitt entlang Linie IV-IV in Fig. 2.
Der in den Fig. insgesamt mit 100 bezeichnete Kratzer besteht im wesentlichen aus einem als Schmiedeteil gefertigten, massiven Kratzerteil 1 mit einem mittleren Kopfsteg 2 und sich hieran beidendig anschließenden Kratzerflügeln 3, die zur Förderung des in einem nicht dargestellten Kettenkratzförderer mit dem Kratzer 100 mitbewegten Förderguts, wie insbesondere Kohle, sich nach außen verbreitern und in ihren Endbereichen an die Profilform der Kettenkratzförderer angepasst sind. Unterhalb des Kopfstegs 2 ist zwischen den Innenseiten 4 der Kratzerflügel 3 eine Aufnahmetasche ausgeformt, in die ein einteiliger, aus einem Schmiedestück bestehender Bügelteil 10 formschlüssig eingesetzt ist. Der Kratzerteil 1 und der Bügelteil 10 bilden beiderseits der Teilungsebene T Kettenbetten 5 für die horizontalen Kettenglieder einer nicht dargestellten Doppelmittenkette aus. In den Kettenbetten 5 werden die vier Schenkel der nicht gezeigten nebeneinanderliegenden horizontalen Kettenglieder einer Doppelmittenkette aufgenommen und eingeklemmt. Die Einklemmung der horizontalen Kettenglieder in den Kettenbetten 5 und die Sicherung des Bügelteils 10 am Kratzerteil 1 wird mittels zwei Schraubenverbindungen erzielt, die zwischen den Kettenbetten 5 und den Kratzerflügeln 3 angeordnet sind.
Die Schraubenverbindungen sind insgesamt mit 50 bezeichnet und umfassen Hammerkopfschrauben mit einstückig an Gewindeschäften
• · · 6*
51 angeformten Hammerköpfen 52. Aus den Fig. 1 bis 3 ist ersichtlich, daß die Hammerköpfe 52 der Hammerkopfschrauben 50 versenkt in nutenförmigen Einfräsungen 11 an der Unterseite des Bügelteils 10 angeordnet sind und diese Ausnehmungen 11 im wesentlichen vollständig ausfüllen. Die Köpfe 52 der Hammerkopfschrauben 50 erstrecken sich hierbei über die gesamte Breite des Bügelteils 10 und die Außenwandungen des Hammerkopfes 52 sind vorzugsweise jeweils an die Formgebung der Vorderseite 13 und Rückseite 14 (Fig. 3) sowie Unterseite 12 des Bügelteils 10 angepasst. Die Gewindeschäfte 51 der Hammerkopfschrauben 50 durchfassen fluchtend mit den Ausnehmungen 11 ausgerichtete Bohrungen 15 im Bügelteil 10 sowie Durchgriffsöffnungen 6 (Fig. 4) im Kratzerteil 1 und ragen bis zur Deckseite des Kopfstegs 2 des Kratzerteils 1 auf. Im Kopfsteg 2 des Kratzerteils 1 sind fluchtend mit den Ausnehmungen 11 und Bohrungen 15 im Bügelteil 10 annähernd zylindrische, großflächige Aufnahmen 7 ausgebildet, um auf die freien Enden der Gewindeschäfte 51 der Hammerkopfschrauben 50 Muttern 53 mit einem geeigneten Werkzeug aufschrauben und unter Erzeugung der Montage- und Klemmkraft anziehen zu können. Die Außenwandungen des Kopfes 52 der Hammerkopfschrauben 50 enden fluchtend mit der Vorderseite 13, Rückseite 14 und Unterseite 12 des Bügelteils 10 und der Hammerkopf 52 hat im wesentlichen die Breite seines Gewindeschaftes 51. Zur Erleichterung der Demontage der Muttern 53 und zum Entfernen von Feinkohle münden Meißeleinführungsschrägen 8 in die Aufnahmen 7.
Die Kettenbetten im Bügelteil 10 bestehen, wie Fig. 3 zeigt, aus muldenförmigen Vertiefungen 16, die etwa die halbe Tiefe der Dicke der Schenkel der horizontalen Kettenglieder aufweisen und zwischen denen ein Zwischensteg 17 ausgebildet ist, um die horizontalen Kettenglieder in Querrichtung zu fixieren. Seitlich außerhalb des Bereichs der Vertiefungen 16 für die Kettenbetten sind an der Unterseite 12 des Bügelteils 10 die Ausnehmungen 11 für die Aufnahme der Köpfe der Hammerkopfschrauben 50 ausgebildet. Der minimale Restquerschnitt bzw.
minimale Materialsteg R zwischen den Ausnehmungen 11 und den Vertiefungen 16 ist ausreichend kräftig bemessen und fällt nicht geringer aus als der Abstand zwischen dem Boden der Vertiefungen 16 und der Unterseite 12 des Bügelteils. Die Seitenflanken 23 der Ausnehmung 11 divergieren zum Grund 24 der Ausnehmung 11 um einen geringen Öffnungswinkel von vorzugsweise etwa 3°.An der Vorder- und Rückseite 13,14 des Bügelteils 10 springen, jeweils mittig zu den Vertiefungen 16 für die Kettenbetten, Nasen 18 über die Vorder- und Rückseite 13,14 vor, die mit Einbuchtungen 19 für die Büge der nicht dargestellten vertikalen Kettenglieder versehen sind. Den Einbuchtungen 19 sind an der Vorder- und Rückseite des Kratzerstegs 2 Einbuchtungen 21 zugeordnet, um eine optimale Anlage der vertikalen Kettenglieder am Kratzer 100 zu erzielen.
Der Formschluß zwischen Bügelteil 10 und Kratzerteil 1 im Montagezustand wird über Riegelnasen 22 (Fig. 3) an den Enden des Bügelteils 10, die in Schlitze (nicht gezeigt) an den Innenseiten (4, Fig. 1) des Kratzerteils 1 eingreifen, über Zapfenvorsprünge 9 an der Vorder- und Rückseite des Kratzerteils 1, die den Zwischensteg 17 am Bügelteil 3 an dessen Vorderseite 13 und Rückseite 14 umschließen, sowie über die an den Einbuchtungen 19,21 anliegenden vertikalen Kettenglieder erreicht. Kratzerteil 1 und Bügelteil 10 sind symmetrisch zur vertikalen Mittelebene M ausgebildet und weisen keine bevorzugte Montage- oder Bewegungsrichtung auf.
Bei den Hammerkopfschrauben kann es sich um Normschrauben handeln, die nur entsprechend dem Übergang der Vorder- und Rückseite des Bügelteils zu seiner Unterseite nachbearbeitet sind. Es können jedoch auch Spezialschrauben zum Einsatz kommen, deren Köpfe eine geringere Breite als die Schraubenschäfte aufweisen, um den Restquerschnitt weiter zu erhöhen. Für den Fachmann ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung und den Unteransprüche weitere Modifikationen, die in den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche fallen sollen.

Claims (12)

1. Kratzer für Kettenkratzförderer, insbesondere untertägige Doppelmittenkettenkratzförderer, umfassend einen wenigstens ein horizontales Kettenglied untergreifenden Bügelteil und einen das Kettenglied übergreifenden, das Bügelteil teilweise umschließenden und beidendig über dieses hinausragende Kratzerteil, wobei an der Teilungsebene zwischen dem Kratzerteil und dem Bügelteil Kettenbetten für die Schenkel des horizontalen Kettengliedes ausgebildet sind und der Bügelteil mittels zwei außerhalb der Kettenbetten angeordneten Schraubenverbindungen, die Durchgriffsöffnungen im Kratzerteil durchgreifen, senkrecht zur Teilungsebene mit dem Kratzerteil verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubenverbindungen aus Muttern (53) und versenkt im Bügelteil (10) anordbaren Kopfschrauben (50) bestehen, wobei die Ausnehmungen (11) an der Unterseite (12) des Bügelteils (10) für die versenkte Aufnahme der Köpfe (52) der Kopfschrauben (50) eine formschlüssige Verdrehsicherung für die Kopfschrauben (50) bilden.
2. Kratzer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (11) nutenförmig ausgebildet sind.
3. Kratzer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (11) aus Einfräsungen im vorzugsweise geschmiedeten Bügelteil (10) bestehen.
4. Kratzer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Ausnehmungen (11) parallel zu den Kettenbetten (5) erstrecken und/oder über die Tiefe des Bügelteils (10) einen konstanten Querschnitt aufweisen.
5. Kratzer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfschrauben (50) aus Hammerkopfschrauben bestehen, wobei vorzugsweise die Hammerköpfe (52) im wesentlichen oder exakt die Breite der Gewindeschäfte (51) der Hammerkopfschrauben (50) aufweisen oder kleiner als diese sind.
6. Kratzer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (11) an die Dicke und Tiefe der Köpfe (52) der Hammerkopfschrauben (50) angepasst sind.
7. Kratzer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflanken (23) der Ausnehmungen (11) von deren Grund (24) zur Unterseite (12) des Bügelteils (10) divergierend ausgebildet sind, wobei vorzugsweise der Öffnungswinkel jeder Seitenflanke (23) etwa 2 bis 4° beträgt.
8. Kratzer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwände der Köpfe (52) der Hammerkopfschrauben (50) fluchtend oder im wesentlichen fluchtend mit der Unterseite (12), der Vorderseite (13) und der Rückseite (14) des Bügelteils (10) ausgebildet sind.
9. Kratzer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kratzerteil (1) beidendig einstückig angeformte Kratzerflügel (3) aufweist, an deren Innenseiten (4) Schlitze für den formschlüssigen Eingriff von Riegelnasen (22) an den Enden des Bügelteils (10) ausgebildet sind und/oder daß der Kratzerteil (1) und der Bügelteil (10) Kettenbetten (5) zur Aufnahme von zwei nebeneinanderliegenden horizontalen Kettengliedern einer Doppelmittenkette aufweisen.
10. Kratzer nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da dadurch gekennzeichnet, daß der Bügelteil (10) und/oder der Kratzerteil (1) symmetrisch zu ihrer vertikalen Mittelebene (M) ausgebildet sind.
11. Kratzer nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Kratzerteil (1) den Bügelteil (10) zwischen den Kettenbetten der nebeneinanderliegenden Kettenglieder an der Vorderseite (13) und an der Rückseite (14) mit Zapfenvorsprüngen (9) umschließt.
12. Kratzer nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügelteil (10) an der Vorderseite (13) und an der Rückseite (14) mit vorspringenden Nasen (18) versehen ist, die Einbuchtungen (19) für die Büge der vertikalen Kettenglieder aufweisen.
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