DE20300035U1 - Dichtung, insbesondere selbsttätig absenkbare Bodendichtung für Türen - Google Patents
Dichtung, insbesondere selbsttätig absenkbare Bodendichtung für TürenInfo
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Description
Dipl.-Chem. E.L. FRITZ GM 02/128
Dr. Dipl.-Phys. R. BASFELD 27.12.2002/RI
Dipl.-Ing. J. GRAEFE Patentanwälte M. HOFFMANN
B. HEIN Rechtsanwälte
Ostentor 9 59757 Arnsberg
Firma
F. Athmer
Sophienhammer
59757 Arnsberg
"Dichtung, insbesondere selbsttätig absenkbare Bodendichtung
für Türen"
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dichtung insbesondere eine selbsttätig absenkbare Bodendichtung für Türen. Eine derartige Dichtung umfasst ein Dichtungsgehäuse, zumindest ein Haltemittel, zumindest ein erstes Dichtmittel und zumindest ein zweites Dichtmittel. Dabei ist das Haltemittel verschiebbar am Dichtungsgehäuse angebracht, wobei dann an dem Haltemittel das erste Dichtmittel befestigt ist.
Eine derartige Dichtung ist beispielsweise aus der Druckschrift DE 37 524 A1 bekannt. Das Dichtungsgehäuse dieser Dichtung ist an dem unteren Ende am Türblatt angebracht. In einem nach unten offenen Rechteckraum dieses Dichtungsgehäuses ist das Lotrecht bewegliche Haltemittel mit dem daran befestigten Dichtmittel untergebracht. Als zweites Dichtmittel ist ein Kunststoffprofil mit U-Querschnitt vorgesehen, der am Haltemittel angeklebt ist und dessen Schenkel durch Eigenelastizität etwas gespreizt sind und an den Wänden des Dichtungsgehäuses anliegen. Die gespreizten Schenkel des zweiten Dichtmittels bilden eine Sperre gegen den Durchgang von Zugluft und Rauch bei geschlossener Tür über Spalte zwischen dem Dichtungsgehäuse und dem Haltemittel.
Der Nachteil der in dieser Druckschrift offenbarten Türdichtung ist, dass bei einer stark abgesenkten Türdichtung das zweite Haltemittel nicht mehr in vollem Umfang an dem Dichtungsgehäuse anliegt.
Dadurch kann insbesondere bei sehr stark abgesenkter Türdichtung ein Luftzug durch die Spalten zwischen dem Dichtungsgehäuse und dem Haltemittel entstehen. Außerdem wird durch die nicht abgedichtete Spalten die Schalldämmung zwischen den beiden Seiten vermindert.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Dichtung der eingangs genannten Art so zu verbessern, das eine ständige
&Ggr;&igr;'"!&Kgr;
Abdichtung der Spalte zwischen dem Dichtungsgehäuse und dem beweglichen Haltemittel erfolgt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Dichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Bei einer derartigen erfindungsgemäßen Dichtung ist nämlich das zweite Dichtmittel nicht an dem Haltemittel sondern an dem feststehenden Dichtungsgehäuse angebracht, um den Luftspalt zwischen dem Haltemittel und dem Dichtungsgehäuse abzudichten. Dadurch wird gewährleistet das in jeder Stellung des Haltemittels zu dem Dichtungsgehäuse das zweite Dichtmittel, das an dem Dichtungsgehäuse angebracht ist, an dem Haltemittel oder aber an dem ersten Dichtmittel anliegt. Vorzugsweise liegt dabei das zweite Dichtmittel unter einer Vorspannung an dem Haltemittel und/oder dem ersten Dichtmittel an.
Das zweite Dichtmittel kann eine Dichtlippe sein. Das Dichtungsgehäuse kann durch einen ersten Profilabschnitt z.B. eines Strangpressprofils gebildet sein. Ebenso ist es möglich, dass das Haltemittel durch einen zweiten Profilabschnitt z.B. eines Strangpressprofils gebildet ist. Auch das zweite Dichtmittel und insbesondere die das Dichtmittel bildende Dichtlippe kann ebenfalls ein Profilabschnitt z.B. eines Strangpressprofils sein.
Das Dichtungsgehäuse kann gemäß der Erfindung aus Kunststoff bestehen. Dann kann vorteilhaft das Dichtungsgehäuse und das zweite Dichtmittel einstückig miteinander verbunden sein. Das Dichtungsgehäuse kann dann vorteilhaft aus einer ersten Kunststoffkomponente und das zweite Dichtmittel aus einer zweiten Kunststoffkomponente bestehen, wobei die zweite Kunststoffkomponente weicher ist als die erste Kunststoffkomponente.
Eine derartige einstückige Dichtungsgehäuse-Dichtmittel-
Kombination, kann vorteilhaft durch Koextrudieren in einem Schritt hergestellt werden.
Ebenso ist es aber auch möglich, dass das zweite Dichtmittel durch Kleben oder Schweißen mit dem Dichtungsgehäuse verbunden ist.
Das Dichtungsgehäuse einer erfindungsgemäßen Dichtung kann im Querschnitt im Wesentlichen U-förmig ausgebildet sein. Dann kann das zweite Dichtmittel an den freien Enden eines Schenkels des Dichtungsgehäuses angebracht sein. Ebenso ist es möglich, dass das zweite Dichtmittel auf der Innenseite eines Schenkels des Dichtungsgehäuses angebracht ist. Das freie Ende des zweiten Dichtmittels kann einerseits in Richtung des die Schenkel verbindenden Stegs des Dichtungsgehäuses zeigen. Anderseits ist es ebenso möglich, dass das freie Ende des zweiten Dichtungsmittels von dem Steg des Dichtungsgehäuses weg zeigt.
In vorteilhaften Ausführungen weist die Dichtung jeweils zwei zweite Dichtmittel auf.
Ausführungsbeispiele für erfindungsgemäße Dichtungsgehäuse und Dichtungen sind anhand der Zeichnung näher beschrieben. Darin zeigt
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Dichtungsgehäuses
einer erfindungsgemäßen Dichtung,
Fig. 2a ein zweites Ausführungsbeispiel eines Dichtungsgehäuses
einer erfindungsgemäßen Dichtung 10
Fig. 2b eine erfindungsgemäße Dichtung mit dem
Dichtungsgehäuse gemäß Figur 2a und mit eingesetzter
Halteschiene und erstem Dichtmittel in einer ersten nicht
ausgelösten Stellung,
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Fig. 2c die Dichtung gemäß Figur 2b in einer abgesenkten
Stellung der Halteschiene mit dem ersten Dichtmittel und
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel für ein Dichtungsgehäuse
einer erfindungsgemäßen Dichtung.
Die in den Figuren 1 bis 3 dargestellten Dichtungsgehäuse sind im Wesentlichen im Querschnitt u-förmig und weisen daher einen Steg 11 und zwei Schenkel 12 auf. Darüber hinaus unterscheiden sich insbesondere das Dichtungsgehäuseia gemäß Fig. 1 einerseits und die Dichtungsgehäuse 1b gemäß der Figuren 2a und Figur 3 andererseits.
Das Dichtungsgehäuse 1a gemäß Figur 1 bzw. die Dichtungsgehäuse 1b gemäß der Figuren 2a und 3 sind für unterschiedliche Halteschienen und unterschiedlichen Mechaniken für das
automatische Absenken einer Halteschiene mit einem ersten Dichtmittel ausgestaltet.
So weist das Dichtungsgehäuse 1a gemäß Figur 1 deutlich längere Schenkel 12 als Dichtungsgehäuse 1b gemäß der Figur 2a und 3 auf.
Außerdem sind auf der Innenseite der Schenkel beabstandet zu dem Steg 11 senkrecht zu den Schenkeln 12 verlaufende Bunde 13 vorgesehen. An der nach unten weisenden Kante zwischen diesen Bunden 13 und dem freien Ende der Schenkel 12 ist jeweils ein zweites Dichtmittel 4a angebracht. Das Material, aus welchem die zweiten Dichtmittel 4a hergestellt sind, ist dabei weicher als das Material, aus welchem Dichtungsgehäuse 1a hergestellt ist. Bei dem Material der zweiten Dichtmittel 4a kann es sich um einen weichen Kunststoff handeln, während das Material für das Dichtungsgehäuse 1a Aluminium ist. Das Dichtungsgehäuse kann ebenso aus einem relativ harten Kunststoff hergestellt sein. Die zweiten Dichtmittel 4a sind so an den Schenkeln 12 des Dichtungsgehäuses 1a angebracht, dass sie, sofern sie nicht durch eine Kraft belastet werden, schräg nach innen stehen. Dadurch legen sich die Dichtmittel 4a unter Vorspannung automatisch an die äußeren Seitenflächen einer in dem Dichtungsgehäuse 1a angebrachten Halteschiene als Träger eines ersten Dichtmittels an (nicht dargestellt).
Durch die Anlage der zweiten Dichtmittel 4a an der Halteschiene wird ein Luftzug von der einen Seite der Dichtung zu der anderen Seite der Dichtung wirksam verhindert. Ein Luftdruckunterschied zwischen den beiden Seiten der Dichtung, welcher bei den herkömmlichen Dichtungen einen Luftzug zwischen dem Dichtungsgehäuse 1a und der nichtdargestellten Halteschiene des ersten Dichtmittels bewirkt, hat eine stärkere Anlage der zweiten Dichtungsmittel an die Halteschiene der Bodendichtung zur Folge, egal von welcher Seite er in die Bodendichtung eindringt. Damit wird der Luftzug, welcher
beispielsweise auch Rauch transportieren kann, wirksam verhindert. Ebenso wird dadurch eine bessere Schallisolierung zwischen den beiden Seiten der Dichtung erreicht.
Die in den Figuren 2a und 3 dargestellte Dichtungsgehäuse 1b sind gleichartig aufgebaut. Es unterscheidet sich lediglich in den an dem Dichtungsgehäuse angebrachten zweiten Dichtmitteln 4b bzw. 4c. Das Dichtungsgehäuse 1b ist im Wesentlichen u-förmig aufgebaut, wobei auf der Innenseite des Steges 11 rechtwinklig zu der Innenfläche des Steges 11 Bünde 14 vorgesehen sind, welche sich über die gesamte Länge des Dichtungsgehäuses 1b erstrecken. Diese Bunde 14 weisen abgeschrägte und nach Innen abgekröpfte freie Enden auf. Diese sind dadurch hakenartig ausgebildet und können dadurch einen Teil des Absenkmechanismus zwischen den abgekröpften freien Enden und der Innenseite des Steges 11 eingeklipst halten, wie es beispielsweise bei den Bodendichtungen gemäß Figur 2b und 2c dargestellt ist (Bezugszeichen 5). Bei diesen Bodendichtungen ist schematisch mit 5 ein Teil der Absenkmechanik bezeichnet.
An den freien Enden der Schenkel 12 des in Figur 2a dargestellten Dichtungsgehäuses 1b sind schräg nach innen und nach oben weisende zweite Dichtmittel 2b vorgesehen. Diese sind aus einem Kunststoff hergestellt, der weicher ist als das Material aus welchem das übrige Dichtungsgehäuse 1b hergestellt ist. Dieses Dichtungsgehäuse 1b ist dabei vorzugsweise ebenfalls aus einem Kunststoff hergestellt. Die zweiten Dichtmittel 4b könnten angeklebt sein. Ebenso ist es aber auch möglich, die Dichtmittel 4b, die sich im übrigen über die gesamte Länge des Dichtungsgehäuses 1b erstrecken, durch Koextrudieren mit dem harten Kunststoff des Dichtungsgehäuses 1b einem gleichen Strangpressverfahren herzustellen.
"7-
Durch das Einsetzen einer Halteschiene 2 in ein Gehäuse 1b gemäß Figur 2a werden die zweiten Dichtmittel 4b nach innen gebogen und die Dichtmittel 4b legen sich automatisch an die Außenseite der Halteschiene 2 an.
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Die Halteschiene ist im Wesentlichen im Querschnitt u-förmig ausgebildet, wobei die beiden Schenkel 22 zwischen die Schenkel 12 des Dichtungsgehäuses 1b und den dazu benachbarten Bunden 14 eingeschoben sind. Ein die beiden Schenkel 22 der Halteschiene 2 verbindende Steg 21 ist mit Haltestrukturen versehen, in welche ein erstes Dichtungsmittel 3 befestigt ist. Die Halteschiene 2, welche sich wie auch das erste Dichtmittel 3 über die gesamte Länge der Bodendichtung erstreckt, ist über die nur schematisch angedeuteten Mechanik 5 höhenverschiebbar mit dem Dichtungsgehäuse 1b verbunden. Die Halteschiene 2 mit dem daran befestigten ersten Dichtmittel 3 ist in Figur 2c in einer abgesenkten Position dargestellt, wie sie beispielsweise bei einer geschlossenen Tür eingenommen werden kann. In den beiden Figuren ist im Vergleich deutlich zu erkennen, dass sich die zweiten Haltemittel 4b in jeder Stellung der Halteschiene 2 an der Außenseite der Halteschiene 2 anlegen und so einen Spalt zwischen den Schenkel 22 der Halteschiene 2 und den Schenkeln 12 des Dichtungsgehäuses 1b abdichtet. Zwar kann ein Luftdruck, welcher beispielsweise von der rechten Seite auf die zweiten Dichtmittel einwirkt das rechte der zweiten Dichtmittel 4b nach außen gegen den rechten Schenkel 12 des Dichtungsgehäuses drücken und so die Abdichtung zwischen dem rechten Schenkel 12 des Dichtungsgehäuses 1b und dem rechten Schenkel 22 der Halteschiene 2 aufheben, der gleiche Luftdruck verstärkt jedoch auf der linken Seite die Anlage des linken zweiten Dichtmittels 4b gegen den linken Schenkel 22 der Halteschiene 2, da der Luftdruck hinter das linke zweite Haltemittel greift und dieses so gegen die linke Halteschiene 22 drückt.
-8-
Die Halteschiene 2 wie sie in den Figuren 2b und 2c dargestellt ist, kann ebenso auch in das Dichtungsgehäuse 1b gemäß Figur 3
eingesetzt werden. Bei diesem Dichtungsgehäuse sind die zweiten Dichtmittel 4c an den freien Enden der Schenkel 12 des
eingesetzt werden. Bei diesem Dichtungsgehäuse sind die zweiten Dichtmittel 4c an den freien Enden der Schenkel 12 des
Dichtungsgehäuses 1b angebracht. Sie weisen dabei schräg nach unten und gleichzeitig nach innen. Sobald eine Halteschiene ins
Dichtungsgehäuse 1b eingesetzt ist, legen sich die zweiten
Dichtungsmittel von außen entweder unmittelbar an die Schenkel 22 des Dichtungsgehäuses oder aber in einer nicht abgesenkten Stellung der Halteschiene 2 an das erste Dichtmittel 3 an. Auch durch diese ständige Anlage der zweiten Dichtmittel 4c entweder an dem ersten Dichtmittel 3 oder aber an den Außenflächen der Schenkel 22 der Halteschiene 2 ist eine ständige Abdichtung der Spalte zwischen den Schenkeln 12 des Dichtungsgehäuses 1b und dem Schenkel 22 der Halteschiene 2 gewährleistet, wodurch wirksam ein Luftzug verhindert und eine Schallisolierung erreicht wird.
Dichtungsgehäuse 1b eingesetzt ist, legen sich die zweiten
Dichtungsmittel von außen entweder unmittelbar an die Schenkel 22 des Dichtungsgehäuses oder aber in einer nicht abgesenkten Stellung der Halteschiene 2 an das erste Dichtmittel 3 an. Auch durch diese ständige Anlage der zweiten Dichtmittel 4c entweder an dem ersten Dichtmittel 3 oder aber an den Außenflächen der Schenkel 22 der Halteschiene 2 ist eine ständige Abdichtung der Spalte zwischen den Schenkeln 12 des Dichtungsgehäuses 1b und dem Schenkel 22 der Halteschiene 2 gewährleistet, wodurch wirksam ein Luftzug verhindert und eine Schallisolierung erreicht wird.
Claims (16)
1. Dichtung, insbesondere selbsttätig absenkbare Bodendichtung für Türen umfassend folgende Merkmale:
- die Dichtung umfasst ein Dichtungsgehäuse (1a, 1b), zumindest ein Haltemittel (2), zumindest ein erstes Dichtmittel (3) und zumindest ein zweites Dichtmittel (4a, 4b, 4c);
- das Haltemittel (2) ist verschiebbar am Dichtungsgehäuse (1a, 1b) angebracht;
- das erste Dichtmittel (3) ist an dem Haltemittel angebracht;
- das zweite Dichtmittel (4a, 4b, 4c) ist an dem Dichtungsgehäuse (1a, 1b) angebracht.
2. Dichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Dichtmittel (4a, 4b, 4c) unter Vorspannung an dem Haltemittel (2) und/oder dem ersten Dichtmittel (1a, 1b) anliegt.
3. Dichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Dichtmittel (4a, 4b, 4c) eine Dichtlippe ist.
4. Dichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungsgehäuse (1a, 1b) durch einen ersten Profilabschnitt z. B. eines Strangpressprofils gebildet ist.
5. Dichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (2) durch einen zweiten Profilabschnitt z. B. eines Strangpressprofils gebildet ist.
6. Dichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Dichtmittel (4a, 4b, 4c) und insbesondere die Dichtlippe ein Profilabschnitt z. B. eines Strangpressprofils ist.
7. Dichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungsgehäuse (1a, 1b) aus Kunststoff besteht.
8. Dichtung nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungsgehäuse (1a, 1b) und das zweite Dichtmittel (4a, 4b, 4c) einstückig miteinander verbunden sind.
9. Dichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungsgehäuse (1a, 1b) aus einer ersten Kunststoffkomponente und das zweite Dichtmittel (4a, 4b, 4c) aus einer zweiten Kunststoffkomponente besteht, wobei die zweite Kunststoffkomponente weicher ist als die erste Kunststoffkomponente.
10. Dichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Dichtmittel (4a, 4b, 4c) durch Kleben oder Schweißen mit dem Dichtungsgehäuse verbunden ist.
11. Dichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungsgehäuse (1a, 1b) im Querschnitt im Wesentlichen U-förmig ausgebildet ist.
12. Dichtung nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Dichtmittel (4b, 4c) dem freien Ende eines Schenkels (12) des Dichtungsgehäuses (1a, 1b) angebracht ist.
13. Dichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Dichtmittel (4a) auf der Innenseite eines Schenkels (12) des Dichtungsgehäuses (1a) angebracht ist.
14. Dichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende des zweiten Dichtmittels (4b) in Richtung des die Schenkel (12) verbindenden Stegs (11) des Dichtungsgehäuses (1b) zeigt.
15. Dichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende des zweiten Dichtungsmittels (4a, 4c) von dem Steg (11) des Dichtungsgehäuses weg zeigen.
16. Dichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung zwei zweite Dichtmittel (4a, 4b, 4c) aufweist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20300035U DE20300035U1 (de) | 2003-01-03 | 2003-01-03 | Dichtung, insbesondere selbsttätig absenkbare Bodendichtung für Türen |
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE20300035U DE20300035U1 (de) | 2003-01-03 | 2003-01-03 | Dichtung, insbesondere selbsttätig absenkbare Bodendichtung für Türen |
Publications (1)
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| DE20300035U1 true DE20300035U1 (de) | 2003-03-20 |
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20300035U1 (de) |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20030424 |
|
| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 20030902 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20060406 |
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