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Die Erfindung betrifft einen Verbindungsbeschlag
zur lösbaren
Verbindung von Möbel-Bauteilen mit
einem an einem der Möbel-Bauteile
befestigbaren und von diesem vortretenden, in eine im anderen Möbel-Bauteil
vorgesehenen Befestigungsöffnung einführbaren
und in der Befestigungsöffnung
festlegbaren Befestigungskopf, der sich in Richtung auf sein freies
Ende konisch verjüngt,
wobei eine der Mantellinien eines durch den Befestigungskopf gelegten Mittelschnitts
im Wesentlichen parallel zur Mittellängsachse der Befestigungsöffnung und
die andere Mantellinie vom freien Ende des Befestigungskopfs aus
zumindest über
den größeren Teil
ihrer Länge schräg zur ersten
Mantellinie verläuft
und im Bereich des freien Endes des Befestigungskopfs wenigstens ein
radial über
die erste Mantellinie vorspringender, mit einer sich im Wesentlichen
in Umfangsrichtung erstreckenden Schneidkante versehener und in
der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung
in die Umfangswandung der Befestigungsöffnung einschneidender Vorsprung
vorgesehen ist.
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Verbindungsbeschläge, mittels derer Möbel-Bauteile,
wie Fachböden
an der Tragwand des Korpus eines Schranks oder auch die Boden- bzw. Deckwand
eines Schrankkorpus an den zugehörigen Seitenwänden lösbar befestigbar
sind, stehen in großer
Vielzahl zur Verfügung.
Besonders einfach aufgebaute und eine schnelle Montage und Demontage ermöglichende
Beschläge
machen dabei von einem Funktionsprinzip Gebrauch, bei welchem der
an einem der zu verbindenden Möbel-Bauteile
befestigte Beschlagteil einen in Richtung zum anderen Möbel-Bauteil
vortretenden zapfenartigen Befestigungskopf aufweist, der sich über einen
Teil seines Umfangs in Richtung auf sein freies Ende konisch verjüngt, während er
im restlichen Umfangsbereich eine im Wesentlichen zylinderabschnittsförmige Begrenzungsfläche aufweist,
von welcher im freien Endbereich wenigstens ein radial in Umfangsrichtung
vortretender schneidenartig zugeschärfter Vorsprung vortritt, dessen
Höhe höchstens
so gewählt
ist, dass die im verjüngten
Endbereich des Befestigungskopfs über den schneidenartigen Vorsprung
gemessene Höhe
gleich dem Durchmesser einer zugeordneten Befestigungsöffnung im
anderen zu befestigenden Möbel-Bauteil
ist. Die Montage des ersten Möbel-Bauteils
im zweiten Möbel-Bauteil
erfolgt dabei so, dass der erste Möbel-Bauteil so in schräger Position
an den anderen Möbel-Bauteilen
herangeführt wird,
dass der vortretende Befestigungskopf in die Befestigungsöffnung einführbar ist.
Nach vollständigem
Einschieben des Befestigungskopfs in die Befestigungsöffnung wird
der erste Möbelteil
dann in eine rechtwinklig zum zweiten Möbelteil ausgerichtete Lage
verschwenkt. Bei dieser Verschwenkbewegung wird der zapfenartige
Befestigungszapfen in die bestimmungsgemäße Befestigungsposition ausgerichtet,
wobei der schneidenartig zugeschärfte
Vorsprung in die Innenwandung der Befestigungsöffnung einschneidet und den
Befestigungskopf formschlüssig
gegen Zurückziehen
aus der Befestigungsöffnung
verriegelt. Eine Demontage der Möbel-Beschlagteile
ist dann dadurch möglich,
dass die vorstehend im Zusammenhang mit der Montage beschriebenen
Montageschritte in umgekehr ter Reihenfolge ausgeführt werden.
D.h. der den Befestigungskopf tragende Möbel-Bauteil wird wieder derart
in eine Schräglage
verschwenkt, dass der schneidenartige Vorsprung aus der durch den
Montagevorgang in der Wandung der Befestigungsöffnung erzeugten Vertiefung
frei kommt, worauf der Befestigungskopf durch Abziehen des zugehörigen Möbel-Bauteils
aus der Befestigungsöffnung
herausgezogen werden kann. Solche Verbindungsbeschläge sind
im Zusammenhang mit der Befestigung von Fachböden in einem Schrankkorpus
z.B. aus der
DE 74 40 518 U
bzw. der
DE 25 57 966
A1 und für
die Befestigung von Relingstangen an Schubladen-Frontblenden aus
der AT 409 068 B bekannt.
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Bei Möbel-Bauteilen, bei denen der
bekannte Befestigungskopf in einer Befestigungsöffnung des anderen Möbel-Bauteils
festgelegt werden muss, in welchem die Befestigungsöffnung nicht
aus hinreichend stabilem Material, beispielsweise Spanplattenmaterial
mit geringer Verdichtung der Holzspäne im Befestigungsbereich oder
auch bei solchen Möbelbauteilen,
die als Hohlkammerprofile aus Metall oder Kunststoff ausgebildet
sind, in welche der schneidenartige Vorsprung des Befestigungskopfs
in der bestimmungsgemäßen Verbindungsstellung
innerhalb des Hohlraums des Hohlkammerprofils stehen würde, ist
das Funktionsprinzip der vorstehend beschriebenen bekannten Verbindungsbeschläge nicht
anwendbar.
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Der Erfindung liegt demgegenüber die
Aufgabe zugrunde, Verbindungsbeschläge zur lösbaren Verbindung von Möbel-Bauteilen
anzugeben, welche auf dem Verbindungsprinzip der bekannten Beschläge basieren,
dabei jedoch auch dann mit Erfolg einsetzbar sind, wenn die Befestigungsöffnung für den Befestigungskopf
im Verbindungsbereich keine hinreichend hohe Festigkeit aufweist
bzw. der Befestigungskopf ins hohle Innere eines Möbelteils
eingesetzt und befestigt werden muss.
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Ausgehend von einem Verbindungsbeschlag der
eingangs erwähnten
Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
die Befestigungsöffnung
im Innern eines gesondert hergestellten und in einer Aufnahmeöffnung im
zugeordneten Möbelbauteil
befestigbaren zapfen- oder hülsenartigen
Aufnahme-Bauteils aus einem Material ausgebildet ist, in welches
der schneidenartig zugeschärfte
Vorsprung bei Ausübung
einer im Wesentlichen radial in Richtung des Vorsprungs ausgeübten Kraft
auf den Befestigungskopf einzuschneiden vermag. Durch die Anordnung
eines Aufnahme-Bauteils mit der Befestigungsöffnung wird also auch in dem
Bereich der Befestigungsöffnung,
in welchem der schneidenartige Vorsprung in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung
verriegelnd einschneidet, erreicht, dass der erfindungsgemäße Verbindungsbeschlag auch
bei den oben erwähnten,
an sich geeigneten Möbel-Bauteilen
aus Spanplattenmaterial oder aus Hohlprofilen einsetzbar ist.
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Der Befestigungskopf kann im Bereich
seines freien Endes auch zwei oder mehr in Längsrichtung voneinander beabstandete
mit Schneidkanten versehene Vorsprünge aufweisen, welche jeweils
einen zusätzlichen
Verriegelungseingriff zwischen dem Befestigungskopf und dem Aufnahme-Bauteil
erzeugen.
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Die Aufnahmeöffnung weist zweckmäßig kreisförmigen Querschnitt
auf, wobei der Aufnahmebauteil dann als im Wesentlichen zylindrische
Hülse mit
einem dem lichten Durchmesser der Aufnahmeöffnung im Wesentlichen entsprechenden
Außendurchmesser
ausgebildet ist, welche auf ihrer äußeren Umfangswandung mit Mitteln
zur Verankerung in der Aufnahmeöffnung
versehen ist.
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Die Hülse kann dabei mit wenigstens
einem radial an der äußeren Umfangswandung
vortretenden Vorsprung vorgesehen sein, welcher bevorzugt als in
Umfangsrichtung umlaufender Vorsprung ausgebildet ist. Der Ringvorsprung
kann dann in an sich bekannter weise einen sägezahnähnlichen Querschnitt aufweisen
und von einer sich vom aufnahmungsöffnungsinneren Ende her nach
außen
kegelstumpfförmig
erweiternden und einer hieran anschließenden, im Wesentlichen ebenflächigen radial
von der Hülsen-Umfangswandung
vortretenden ringförmigen
Begrenzungsfläche
gebildet sein. Solche Ringvorsprünge
mit Sägezahn-Querschnitt
haben den Vorteil, dass sie dem Einsetzen in einer Bohrung einen
erheblich geringeren Einpress- oder Einschlagwiderstand entgegensetzen
als den Aufnahme-Bauteil aus der zugehörigen Befestigungsöffnung zurückzuziehen
suchenden Kräften.
Beim Einsatz der Hülse
in Spanplattenmaterial empfiehlt es sich, wenigstens zwei, vorzugsweise
aber mehr axial voneinander beabstandete, radial von der äußeren Umfangsfläche vortretende
Vorsprünge
vorzusehen, um so einen hinreichend beanspruchbaren Sitz der Hülse im zugeordneten
Bauteil auch dann sicherzustellen, wenn dieser Bauteil aus weniger
beanspruchbarem Material hergestellt ist.
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Anstelle von umlaufenden Ringvorsprüngen kann
die Hülse
auch mit einem Vorsprung in Form eines in mehreren Windungen schraubenförmig von der äußeren Umfangsfläche vortretenden
Gewindegangs versehen sein. Die Hülse kann dann in die zugehörige Aufnahme
des Möbel-Bauteils
eingeschraubt werden.
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Um die Beanspruchbarkeit der mittels
des erfindungsgemäßen Verbindungsbeschlags
erzielten Verbindung der Möbel-Bauteile
in der bestimmungsgemäßen Befestigungslage
zu erhöhen,
kann es zweckmäßig sein,
wenn die Hülse
mit wenigstens einem von ihrer inneren Umfangswandung vortretenden
umlaufenden Ringvorsprung vorgesehen ist, der im Zusammenwirken
mit dem schneidenartig zugeschärften
Vorsprung eine zusätzlich
verriegelnde Stufe bildet.
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Der von der Innenseite der Hülse vortretende Ringvorsprung
weist dann zweckmäßig einen
Abstand von ihrer äußeren Stirnseite
auf, welcher im Wesentlichen so bemessen ist, dass der am Befestigungskopf
in dessen aufnahmeöffnungsinnerem Endbereich
vorgesehene radial vortretende Vorsprung den Ringvorsprung der Hülse in der
bestimmungsgemäßen Befestigungsposition
unmittelbar – d.h.
ohne axialen Abstand – zusätzlich formschlüssig verriegelnd
hintergreift.
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Der Befestigungskopf weist zweckmäßig an seinem
dem freien Ende gegenüberliegenden
Endbereich einen im Durchmesser vergrößerten radialen Ringflansch
auf, dessen Außendurchmesser
größer als
der lichte Innendurchmesser der Hülse ist. Der Ringflansch bildet
also einen Anschlag, welcher die Einschubtiefe des Befestigungskopfs
in die Hülse
auf den vorgegebenen Sollwert beschränkt.
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Zur Befestigung des Befestigungskopfs
am zugeordneten Möbel-Bauteil
ist dieser zweckmäßig mit
einem integral angesetzten Schaft versehen, der mit geeigneten Mitteln
zur Verankerung in einer Aufnahmeöffnung im zugeordneten Möbel-Bauteil versehen
ist. Solche Mittel können
z.B. ein am Schaft vorgesehenes Außengewinde sein. Insbesondere dann,
wenn der zu befestigende Bauteil ein metallischer Bauteil, beispielsweise
eine von einem Rohrprofil gebildete Relingstange ist, ist die Befestigung des
Schafts durch ein Gewinde von Vorteil, wobei das Gewinde dann als
selbstschneidendes Gewinde ausgebildet sein sollte. Der Arbeitsschritt
des Schneidens eines Innengewindes ins Innere der Relingstange erübrigt sich
dann.
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Wenn der mit der Aufnahmeöffnung versehene
Aufnahme-Bauteil zu versehende Möbel-Bauteil ein
metallisches Hohlkammerprofil mit zumindest bereichsweise parallel
voneinander beabstandeten ebenflächigen äußeren Wandungsabschnitten
ist, ist die Ausgestaltung bevorzugt so getroffen, dass die Hülse eine
im Wesentlichen dem lichten Abstand zwischen den parallelen ebenflächigen Wandungsabschnitten
zuzüglich
der Wandungsstärke
des dem zu befestigenden Möbel-Bauteil
zuge wandten Wandungsabschnitts entsprechenden Länge aufweist. Bei einer solchen
Bemessung der Länge
der Hülse wird
dann sichergestellt, dass die äußere Stirnfläche der
Hülse im
Wesentlichen bündig
mit der Außenfläche des
Wandungsabschnitts liegt, in welchen die Hülse offen mündet, da ein tieferes Einschieben
der Hülse
bei der Montage durch die Anlage an der Innenfläche des gegenüberliegenden
Wandungsabschnitts vermieden wird.
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Der radial von der äußeren Umfangswandung
der Hülse
vortretende umlaufende Ringvorsprung ist dann zweckmäßig so platziert,
dass er einen Abstand von der benachbarten äußeren Stirnfläche der
Hülse aufweist,
welcher im Wesentlichen gleich der Wandstärke des dem zu befestigenden Möbel-Bauteil
zugewandten Wandungsabschnitts ist. Der Ringvorsprung sichert dann
auch den spielfreien Sitz der Hülse
gegen Zurückziehen
aus dem Möbel-Bauteil.
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Der als Hülse ausgebildete Aufnahme-Bauteil
ist zweckmäßig ein
integraler Bauteil aus geeignetem Kunststoff, und zwar vorzugsweise
einem thermoplastischem Kunststoff, wodurch eine preisgünstige Herstellung
im Spritzgussverfahren möglich wird.
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Die Erfindung ist in der folgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigt:
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1 die
Verbindung eines Endes einer Relingstange mit einem als metallisches
Hohlkammerprofil ausgebildeten Möbel-Bauteil
in der bestimmungsgemäßen Verbindungsstellung
in dreidimensionaler Darstellung;
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2 eine
Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 2–2 in 1;
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3 eine
Ansicht, gesehen in Richtung des Pfeils 3 in 2;
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4 eine
perspektivische Ansicht, bei welcher die zu verbindenden Möbel-Bauteile
vor der Montage in noch unverbundenem getrennten Zustand dargestellt
sind;
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5 eine
Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 5–5 in 4;
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6 eine
Ansicht, gesehen in Richtung des Pfeils 6 in 5;
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7 eine
perspektivische Ansicht der zu verbindenden Möbel-Bauteile und der Teile
des Verbindungsbeschlags in einer auseinandergezogenen Explosionsdarstellung;
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8 eine
Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 8–8 in 7; und
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9 eine
Ansicht, gesehen in Richtung des Pfeils 9 in 8.
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In 1 ist
ein Einsatzfall für
den erfindungsgemäßen Verbindungsbeschlag
in Form der Befestigung eines Endes einer von einem Rohrabschnitt
aus Aluminium gebildeten Relingstange 10 an der Innenseite
eines von einem stranggepressten Hohlprofil aus Metall gebildeten
Möbelwand 12,
z.B. der Frontblende einer Schublade, veranschaulicht. Der eigentliche
Verbindungsbereich von Relingstange 10 und Möbelwand 12 ist
dabei – aus
optisch-ästhetischen Gründen – von einer
längsverschieblich
auf der Relingstange 10 angeordneten Schiebehülse 14 verdeckt,
so dass der nachstehend in Verbindung mit den weiteren Zeichnungsfiguren
noch im Einzelnen beschriebene, in seiner Gesamtheit mit 20 bezeichneten
Verbindungsbeschlag in 1 verdeckt,
d.h. nicht sichtbar ist.
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Die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verbindungsbeschlags 20 ist
am besten den 7 bis 9 zu entnehmen, in welcher
die zu verbindenden Teile ebenso wie der Verbindungsbeschlag selbst
in einer auseinandergezogenen Explosionsdarstellung wiedergegeben
sind.
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Der Verbindungsbeschlag 20 besteht
aus zwei Teilen, nämlich
dem an der Relingstange 10 zu montierende Verankerungsteil 22 und
einem im Innern der Möbelwand 12 zu
befestigenden hülsenartigen
Aufnahmebauteil 24.
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Der Verankerungsteil 22 weist
einen zapfenartigen Befestigungskopf 26 aus Metall auf,
welcher integral von einer Flachseite eines umlaufenden, im Durchmesser
etwas vergrößerten Ringflansch 28 vortritt.
Von der gegenüberliegenden
Seite des Ringflanschs 28 steht ein mit Außengewinde
versehener Schaftabschnitt 30 vor, der ins Innere des zugewandten
Endabschnitts der Relingstange 10 einschraubbar und auf
diese Weise an der Relingstange befestigbar ist. In 9 ist erkennbar, dass das Außengewinde
des Schaftabschnitts im speziellen Fall als selbstschneidendes Gewinde
ausgebildet ist, so dass das Gegengewinde in der Relingstange also
vor der Befestigung des Verankerungsteils 22 nicht in einem
gesonderten Arbeitsgang hergestellt werden muss.
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Der zapfenartige Befestigungskopf 26 ist
nur im unmittelbaren Anschluss an den Ringflansch 28 über seinen
gesamten Umfang im Querschnitt zylindrisch ausgebildet, während er
sich im Übrigen über den
größeren Teil
seiner Länge
in Richtung auf sein freies Ende verjüngt, was durch die in 8 erkennbare Ausgestaltung
erreicht wird. Es ist ersichtlich, dass die in dieser Zeichnungsfigur
links gelegene Mantellinie 32 parallel zur Längsmittelachse
m des Verbindungsbeschlags verläuft,
während
die gegenüberliegende
Mantellinie 34 schräg
zur ersten Mantellinie 32 verläuft.
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Im vorderen freien Endbereich des
Befestigungskopfs 26 sind zwei in Längsrichtung etwas voneinander
beabstandete und radial über
die erste Mantellinie 32 vortretende, mit einer sich im
Wesentlichen in Umfangsrichtung erstreckenden Schneidkante versehene
Vorsprünge 36 und 38 vorgesehen.
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Der zugeordnete, im Innern der Möbelwand 12 zu
befestigende Aufnahme-Bauteil 24 hat die Form einer im
Wesentlichen zylindrischen Hülse, welche
durch eine in der zugeordneten Wandung der Möbelwand 12 vorgesehene Öffnung 40 hindurch
ins hohle Innere der Möbelwand 12 eingeführt und
in dieser Einführlage
befestigt wird. Zu diesem Zweck ist die Aufnahmeöffnung 40 mit einem
im Wesentlichen dem Außendurchmesser
des hülsenförmigen Aufnahme-Bauteils 24 entsprechenden
Durchmesser versehen, wobei ihre Länge so bemessen ist, dass ihre
zur Relingstange 10 weisende Stirnfläche bei vollständigem Einsetzen
ins Innere der Möbelwand 12 bis
in Anlage an die gegenüberliegende
Wandung der Möbelwand
gerade etwa bündig
mit der Außenfläche der
relingstangenzugewandten Wandung steht. Auf der äußeren Umfangswandung des hülsenförmigen Aufnahme-Bauteils
ist ein radial vortretender, in Umfangsrichtung verlaufender Ringvorsprung 42 vorgesehen,
welcher einen sägezahnähnlichen
Querschnitt aufweist, d.h. von einer sich vom aufnahmeöffnungsinneren
Ende her nach außen
kegelstumpfförmig
erweiternden und einer hieran anschließenden, im Wesentlichen ebenflächigen radial von
der Umfangswandung vortretenden Begrenzungsfläche gebildet wird. Dieser Ringvorsprung 42, der
bei der Montage des Aufnahme-Bauteils 24 im Innern der
Möbelwand 12 elastisch
zusammengedrückt
wird, federt in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung auf,
wobei dann die letzterwähnte ebenflächige radiale
Begrenzungsfläche
ein Zurückziehen
aus der Möbelwand 12 mit
Sicherheit verhindert. Der Aufnahme- Bauteil 24 besteht also aus
einem zähen
elastischen Material, und zwar im speziellen Fall einem Kunststoffmaterial.
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Von der Innenseite des hülsenförmigen Aufnahme-Bauteils 24 tritt
ebenfalls ein niedriger Ringvorsprung 44 vor, dessen Abstand
von der äußeren Stirnseite
des Bauteils 24 so bemessen ist, dass der am Befestigungskopf
in dessen aufnahmeöffnungsinnerem
Endbereich vorgesehene radial vortretende schneidenartig zugeschärfte Vorsprünge 36 den Ringvorsprung 44 in
der bestimmungsgemäßen Befestigungsposition
des Befestigungskopfs 22 innerhalb des Aufnahme-Bauteils 24 hintergreift.
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In 2 ist
die Lage des Befestigungskopfs 26 innerhalb des in der
Möbelwand 12 gehaltenen Aufnahme-Bauteils 24 in
der bestimmungsgemäßen Befestigungsposition
veranschaulicht. Es ist erkennbar, dass der zugeschärfte Vorsprung 36 den
Ringvorsprung 44 hintergreift und mit seiner Schneide noch
etwas ins Material des Aufnahme-Bauteils 24 einschneidet,
während
der zweite schneidenartige Vorsprung 38 im vorderen Übergangsbereich
des Ringvorsprungs 44 in das Material des hülsenförmigen Aufnahme-Bauteils 24 einschneidet,
wodurch der Verankerungsteil 22 gegen Zurückziehen
aus dem hülsenförmigen Aufnahme-Bauteil 24 verankert ist.
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Die Montage der Relingstange 10 an
der Möbelwand 12 lässt sich
anhand der Darstellungen der 4 bis 6 erläutern, in denen die Relingstange
mit dem vormontierten Verankerungsteil 22 unmittelbar vor
dem Einführen
in den hülsenförmigen Aufnahme-Bauteil 24 dargestellt
ist. Es ist ersichtlich, dass die Relingstange dabei schräg ausgerichtet
zur zugewandten Fläche
der Möbelwand 12 in
den Aufnahme-Bauteil 24 eingeführt wird,
wobei diese Einführung
bis zur vollständigen
Anlage des Ringflanschs 28 an der vorderen Stirnfläche des
Aufnahme-Bauteils 24 erfolgt. Dann wird die Relingstange
in die bestimmungsgemäße rechtwinklig
zur Oberseite der Schubladenwand 12 ausgerichteten Befesti gungsposition
verschwenkt, wobei die schneidenartig zugeschärften Vorsprünge 36, 38 in
die in 2 gezeigte Lage
kommen, in welcher sie in die innere Umfangswandung des Aufnahme-Bauteils 24 einschneiden, wobei
der Vorsprung 36 den Ringvorsprung 44 im Aufnahme-Bauteil 24 zusätzlich verriegelnd
hintergreift.
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Die anschließend bis in Anlage an die Außenfläche der
Schubladenwand 12 auf der Reling geschobene Schiebehülse 14 verdeckt
dann den Verbindungsbereich zwischen Relingstange und Schubladenwand.
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Für
eine Demontage der in der vorstehend beschriebenen Weise miteinander
verbundenen Möbel-Bauteil
ist in umgekehrter Reihenfolge der einzelnen Verbindungsschritte
zu verfahren.
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Es ist ersichtlich, dass im Rahmen
des Erfindungsgedankens Abwandlungen und Weiterbildungen des beschriebenen
Ausführungsbeispiels
verwirklichbar sind. So ist der beschriebene Verbindungsbeschlag
nicht nur im Zusammenhang mit der Anbringung von Möbelteilen
an Hohlkammerprofilen aus Metall oder Kunststoff verwendbar. Auch
dann, wenn der Möbelteil
aus einem Material besteht, in welchem die in die Wandung der Öffnung einschneidenden
Vorsprünge
keinen hinreichend festen Halt erzeugen können – beispielsweise bei Möbel-Bauteilen
aus Spanplattenmaterial, bei dem der Späneanteil im Innern nur gering
verdichtet ist, so dass der Befestigungskopf bei auftretenden Beanspruchungen
ausreißen
könnte,
ist der erfindungsgemäße Verbindungsbeschlag
verwendbar, weil dann durch den gesonderten hülsenförmigen Aufnahmebauteil ein
großflächiger und
daher höher
belasteter Halt für die
dann in die Innenwandung des Aufnahme-Bauteils einschneidenden Vorsprünge erreicht
wird.