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DE20300574U1 - Verbindungsbeschlag für Möbel-Bauteile - Google Patents

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DE20300574U1
DE20300574U1 DE20300574U DE20300574U DE20300574U1 DE 20300574 U1 DE20300574 U1 DE 20300574U1 DE 20300574 U DE20300574 U DE 20300574U DE 20300574 U DE20300574 U DE 20300574U DE 20300574 U1 DE20300574 U1 DE 20300574U1
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furniture
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    • A47B88/938Means for connecting rails or rods to drawers
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Abstract

Verbindungsbeschlag (20) zur lösbaren Verbindung von Möbel-Bauteilen mit einem an einem der Möbel-Bauteile befestigbaren und von diesem vortretenden, in eine im anderen Möbel-Bauteil vorgesehenen Befestigungsöffnung einführbaren und in der Befestigungsöffnung festlegbaren Befestigungskopf (22), der sich in Richtung auf sein freies Ende konisch verjüngt, wobei eine der Mantellinien (32) eines durch den Befestigungskopf (22) gelegten Mittelschnitts im Wesentlichen parallel zur Mittellängsachse (m) der Befestigungsöffnung und die andere Mantellinie (34) vom freien Ende des Befestigungskopfs aus zumindest über den größeren Teil ihrer Länge schräg zur ersten Mantellinie (32) verläuft und im Bereich des freien Endes des Befestigungskopfs (26) wenigstens ein radial über die erste Mantellinie (32) vorspringender, mit einer sich im Wesentlichen in Umfangsrichtung erstreckenden Schneidkante versehener und in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung in die Umfangswandung der Befestigungsöffnung einschneidender Vorsprung (36; 38) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet , dass die Befestigungsöffnung im Innern eines gesondert hergestellten und in einer Aufnahmeöffnung (40) im zugeordneten...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Verbindungsbeschlag zur lösbaren Verbindung von Möbel-Bauteilen mit einem an einem der Möbel-Bauteile befestigbaren und von diesem vortretenden, in eine im anderen Möbel-Bauteil vorgesehenen Befestigungsöffnung einführbaren und in der Befestigungsöffnung festlegbaren Befestigungskopf, der sich in Richtung auf sein freies Ende konisch verjüngt, wobei eine der Mantellinien eines durch den Befestigungskopf gelegten Mittelschnitts im Wesentlichen parallel zur Mittellängsachse der Befestigungsöffnung und die andere Mantellinie vom freien Ende des Befestigungskopfs aus zumindest über den größeren Teil ihrer Länge schräg zur ersten Mantellinie verläuft und im Bereich des freien Endes des Befestigungskopfs wenigstens ein radial über die erste Mantellinie vorspringender, mit einer sich im Wesentlichen in Umfangsrichtung erstreckenden Schneidkante versehener und in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung in die Umfangswandung der Befestigungsöffnung einschneidender Vorsprung vorgesehen ist.
  • Verbindungsbeschläge, mittels derer Möbel-Bauteile, wie Fachböden an der Tragwand des Korpus eines Schranks oder auch die Boden- bzw. Deckwand eines Schrankkorpus an den zugehörigen Seitenwänden lösbar befestigbar sind, stehen in großer Vielzahl zur Verfügung. Besonders einfach aufgebaute und eine schnelle Montage und Demontage ermöglichende Beschläge machen dabei von einem Funktionsprinzip Gebrauch, bei welchem der an einem der zu verbindenden Möbel-Bauteile befestigte Beschlagteil einen in Richtung zum anderen Möbel-Bauteil vortretenden zapfenartigen Befestigungskopf aufweist, der sich über einen Teil seines Umfangs in Richtung auf sein freies Ende konisch verjüngt, während er im restlichen Umfangsbereich eine im Wesentlichen zylinderabschnittsförmige Begrenzungsfläche aufweist, von welcher im freien Endbereich wenigstens ein radial in Umfangsrichtung vortretender schneidenartig zugeschärfter Vorsprung vortritt, dessen Höhe höchstens so gewählt ist, dass die im verjüngten Endbereich des Befestigungskopfs über den schneidenartigen Vorsprung gemessene Höhe gleich dem Durchmesser einer zugeordneten Befestigungsöffnung im anderen zu befestigenden Möbel-Bauteil ist. Die Montage des ersten Möbel-Bauteils im zweiten Möbel-Bauteil erfolgt dabei so, dass der erste Möbel-Bauteil so in schräger Position an den anderen Möbel-Bauteilen herangeführt wird, dass der vortretende Befestigungskopf in die Befestigungsöffnung einführbar ist. Nach vollständigem Einschieben des Befestigungskopfs in die Befestigungsöffnung wird der erste Möbelteil dann in eine rechtwinklig zum zweiten Möbelteil ausgerichtete Lage verschwenkt. Bei dieser Verschwenkbewegung wird der zapfenartige Befestigungszapfen in die bestimmungsgemäße Befestigungsposition ausgerichtet, wobei der schneidenartig zugeschärfte Vorsprung in die Innenwandung der Befestigungsöffnung einschneidet und den Befestigungskopf formschlüssig gegen Zurückziehen aus der Befestigungsöffnung verriegelt. Eine Demontage der Möbel-Beschlagteile ist dann dadurch möglich, dass die vorstehend im Zusammenhang mit der Montage beschriebenen Montageschritte in umgekehr ter Reihenfolge ausgeführt werden. D.h. der den Befestigungskopf tragende Möbel-Bauteil wird wieder derart in eine Schräglage verschwenkt, dass der schneidenartige Vorsprung aus der durch den Montagevorgang in der Wandung der Befestigungsöffnung erzeugten Vertiefung frei kommt, worauf der Befestigungskopf durch Abziehen des zugehörigen Möbel-Bauteils aus der Befestigungsöffnung herausgezogen werden kann. Solche Verbindungsbeschläge sind im Zusammenhang mit der Befestigung von Fachböden in einem Schrankkorpus z.B. aus der DE 74 40 518 U bzw. der DE 25 57 966 A1 und für die Befestigung von Relingstangen an Schubladen-Frontblenden aus der AT 409 068 B bekannt.
  • Bei Möbel-Bauteilen, bei denen der bekannte Befestigungskopf in einer Befestigungsöffnung des anderen Möbel-Bauteils festgelegt werden muss, in welchem die Befestigungsöffnung nicht aus hinreichend stabilem Material, beispielsweise Spanplattenmaterial mit geringer Verdichtung der Holzspäne im Befestigungsbereich oder auch bei solchen Möbelbauteilen, die als Hohlkammerprofile aus Metall oder Kunststoff ausgebildet sind, in welche der schneidenartige Vorsprung des Befestigungskopfs in der bestimmungsgemäßen Verbindungsstellung innerhalb des Hohlraums des Hohlkammerprofils stehen würde, ist das Funktionsprinzip der vorstehend beschriebenen bekannten Verbindungsbeschläge nicht anwendbar.
  • Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, Verbindungsbeschläge zur lösbaren Verbindung von Möbel-Bauteilen anzugeben, welche auf dem Verbindungsprinzip der bekannten Beschläge basieren, dabei jedoch auch dann mit Erfolg einsetzbar sind, wenn die Befestigungsöffnung für den Befestigungskopf im Verbindungsbereich keine hinreichend hohe Festigkeit aufweist bzw. der Befestigungskopf ins hohle Innere eines Möbelteils eingesetzt und befestigt werden muss.
  • Ausgehend von einem Verbindungsbeschlag der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Befestigungsöffnung im Innern eines gesondert hergestellten und in einer Aufnahmeöffnung im zugeordneten Möbelbauteil befestigbaren zapfen- oder hülsenartigen Aufnahme-Bauteils aus einem Material ausgebildet ist, in welches der schneidenartig zugeschärfte Vorsprung bei Ausübung einer im Wesentlichen radial in Richtung des Vorsprungs ausgeübten Kraft auf den Befestigungskopf einzuschneiden vermag. Durch die Anordnung eines Aufnahme-Bauteils mit der Befestigungsöffnung wird also auch in dem Bereich der Befestigungsöffnung, in welchem der schneidenartige Vorsprung in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung verriegelnd einschneidet, erreicht, dass der erfindungsgemäße Verbindungsbeschlag auch bei den oben erwähnten, an sich geeigneten Möbel-Bauteilen aus Spanplattenmaterial oder aus Hohlprofilen einsetzbar ist.
  • Der Befestigungskopf kann im Bereich seines freien Endes auch zwei oder mehr in Längsrichtung voneinander beabstandete mit Schneidkanten versehene Vorsprünge aufweisen, welche jeweils einen zusätzlichen Verriegelungseingriff zwischen dem Befestigungskopf und dem Aufnahme-Bauteil erzeugen.
  • Die Aufnahmeöffnung weist zweckmäßig kreisförmigen Querschnitt auf, wobei der Aufnahmebauteil dann als im Wesentlichen zylindrische Hülse mit einem dem lichten Durchmesser der Aufnahmeöffnung im Wesentlichen entsprechenden Außendurchmesser ausgebildet ist, welche auf ihrer äußeren Umfangswandung mit Mitteln zur Verankerung in der Aufnahmeöffnung versehen ist.
  • Die Hülse kann dabei mit wenigstens einem radial an der äußeren Umfangswandung vortretenden Vorsprung vorgesehen sein, welcher bevorzugt als in Umfangsrichtung umlaufender Vorsprung ausgebildet ist. Der Ringvorsprung kann dann in an sich bekannter weise einen sägezahnähnlichen Querschnitt aufweisen und von einer sich vom aufnahmungsöffnungsinneren Ende her nach außen kegelstumpfförmig erweiternden und einer hieran anschließenden, im Wesentlichen ebenflächigen radial von der Hülsen-Umfangswandung vortretenden ringförmigen Begrenzungsfläche gebildet sein. Solche Ringvorsprünge mit Sägezahn-Querschnitt haben den Vorteil, dass sie dem Einsetzen in einer Bohrung einen erheblich geringeren Einpress- oder Einschlagwiderstand entgegensetzen als den Aufnahme-Bauteil aus der zugehörigen Befestigungsöffnung zurückzuziehen suchenden Kräften. Beim Einsatz der Hülse in Spanplattenmaterial empfiehlt es sich, wenigstens zwei, vorzugsweise aber mehr axial voneinander beabstandete, radial von der äußeren Umfangsfläche vortretende Vorsprünge vorzusehen, um so einen hinreichend beanspruchbaren Sitz der Hülse im zugeordneten Bauteil auch dann sicherzustellen, wenn dieser Bauteil aus weniger beanspruchbarem Material hergestellt ist.
  • Anstelle von umlaufenden Ringvorsprüngen kann die Hülse auch mit einem Vorsprung in Form eines in mehreren Windungen schraubenförmig von der äußeren Umfangsfläche vortretenden Gewindegangs versehen sein. Die Hülse kann dann in die zugehörige Aufnahme des Möbel-Bauteils eingeschraubt werden.
  • Um die Beanspruchbarkeit der mittels des erfindungsgemäßen Verbindungsbeschlags erzielten Verbindung der Möbel-Bauteile in der bestimmungsgemäßen Befestigungslage zu erhöhen, kann es zweckmäßig sein, wenn die Hülse mit wenigstens einem von ihrer inneren Umfangswandung vortretenden umlaufenden Ringvorsprung vorgesehen ist, der im Zusammenwirken mit dem schneidenartig zugeschärften Vorsprung eine zusätzlich verriegelnde Stufe bildet.
  • Der von der Innenseite der Hülse vortretende Ringvorsprung weist dann zweckmäßig einen Abstand von ihrer äußeren Stirnseite auf, welcher im Wesentlichen so bemessen ist, dass der am Befestigungskopf in dessen aufnahmeöffnungsinnerem Endbereich vorgesehene radial vortretende Vorsprung den Ringvorsprung der Hülse in der bestimmungsgemäßen Befestigungsposition unmittelbar – d.h. ohne axialen Abstand – zusätzlich formschlüssig verriegelnd hintergreift.
  • Der Befestigungskopf weist zweckmäßig an seinem dem freien Ende gegenüberliegenden Endbereich einen im Durchmesser vergrößerten radialen Ringflansch auf, dessen Außendurchmesser größer als der lichte Innendurchmesser der Hülse ist. Der Ringflansch bildet also einen Anschlag, welcher die Einschubtiefe des Befestigungskopfs in die Hülse auf den vorgegebenen Sollwert beschränkt.
  • Zur Befestigung des Befestigungskopfs am zugeordneten Möbel-Bauteil ist dieser zweckmäßig mit einem integral angesetzten Schaft versehen, der mit geeigneten Mitteln zur Verankerung in einer Aufnahmeöffnung im zugeordneten Möbel-Bauteil versehen ist. Solche Mittel können z.B. ein am Schaft vorgesehenes Außengewinde sein. Insbesondere dann, wenn der zu befestigende Bauteil ein metallischer Bauteil, beispielsweise eine von einem Rohrprofil gebildete Relingstange ist, ist die Befestigung des Schafts durch ein Gewinde von Vorteil, wobei das Gewinde dann als selbstschneidendes Gewinde ausgebildet sein sollte. Der Arbeitsschritt des Schneidens eines Innengewindes ins Innere der Relingstange erübrigt sich dann.
  • Wenn der mit der Aufnahmeöffnung versehene Aufnahme-Bauteil zu versehende Möbel-Bauteil ein metallisches Hohlkammerprofil mit zumindest bereichsweise parallel voneinander beabstandeten ebenflächigen äußeren Wandungsabschnitten ist, ist die Ausgestaltung bevorzugt so getroffen, dass die Hülse eine im Wesentlichen dem lichten Abstand zwischen den parallelen ebenflächigen Wandungsabschnitten zuzüglich der Wandungsstärke des dem zu befestigenden Möbel-Bauteil zuge wandten Wandungsabschnitts entsprechenden Länge aufweist. Bei einer solchen Bemessung der Länge der Hülse wird dann sichergestellt, dass die äußere Stirnfläche der Hülse im Wesentlichen bündig mit der Außenfläche des Wandungsabschnitts liegt, in welchen die Hülse offen mündet, da ein tieferes Einschieben der Hülse bei der Montage durch die Anlage an der Innenfläche des gegenüberliegenden Wandungsabschnitts vermieden wird.
  • Der radial von der äußeren Umfangswandung der Hülse vortretende umlaufende Ringvorsprung ist dann zweckmäßig so platziert, dass er einen Abstand von der benachbarten äußeren Stirnfläche der Hülse aufweist, welcher im Wesentlichen gleich der Wandstärke des dem zu befestigenden Möbel-Bauteil zugewandten Wandungsabschnitts ist. Der Ringvorsprung sichert dann auch den spielfreien Sitz der Hülse gegen Zurückziehen aus dem Möbel-Bauteil.
  • Der als Hülse ausgebildete Aufnahme-Bauteil ist zweckmäßig ein integraler Bauteil aus geeignetem Kunststoff, und zwar vorzugsweise einem thermoplastischem Kunststoff, wodurch eine preisgünstige Herstellung im Spritzgussverfahren möglich wird.
  • Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigt:
  • 1 die Verbindung eines Endes einer Relingstange mit einem als metallisches Hohlkammerprofil ausgebildeten Möbel-Bauteil in der bestimmungsgemäßen Verbindungsstellung in dreidimensionaler Darstellung;
  • 2 eine Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 2–2 in 1;
  • 3 eine Ansicht, gesehen in Richtung des Pfeils 3 in 2;
  • 4 eine perspektivische Ansicht, bei welcher die zu verbindenden Möbel-Bauteile vor der Montage in noch unverbundenem getrennten Zustand dargestellt sind;
  • 5 eine Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 5–5 in 4;
  • 6 eine Ansicht, gesehen in Richtung des Pfeils 6 in 5;
  • 7 eine perspektivische Ansicht der zu verbindenden Möbel-Bauteile und der Teile des Verbindungsbeschlags in einer auseinandergezogenen Explosionsdarstellung;
  • 8 eine Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 8–8 in 7; und
  • 9 eine Ansicht, gesehen in Richtung des Pfeils 9 in 8.
  • In 1 ist ein Einsatzfall für den erfindungsgemäßen Verbindungsbeschlag in Form der Befestigung eines Endes einer von einem Rohrabschnitt aus Aluminium gebildeten Relingstange 10 an der Innenseite eines von einem stranggepressten Hohlprofil aus Metall gebildeten Möbelwand 12, z.B. der Frontblende einer Schublade, veranschaulicht. Der eigentliche Verbindungsbereich von Relingstange 10 und Möbelwand 12 ist dabei – aus optisch-ästhetischen Gründen – von einer längsverschieblich auf der Relingstange 10 angeordneten Schiebehülse 14 verdeckt, so dass der nachstehend in Verbindung mit den weiteren Zeichnungsfiguren noch im Einzelnen beschriebene, in seiner Gesamtheit mit 20 bezeichneten Verbindungsbeschlag in 1 verdeckt, d.h. nicht sichtbar ist.
  • Die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verbindungsbeschlags 20 ist am besten den 7 bis 9 zu entnehmen, in welcher die zu verbindenden Teile ebenso wie der Verbindungsbeschlag selbst in einer auseinandergezogenen Explosionsdarstellung wiedergegeben sind.
  • Der Verbindungsbeschlag 20 besteht aus zwei Teilen, nämlich dem an der Relingstange 10 zu montierende Verankerungsteil 22 und einem im Innern der Möbelwand 12 zu befestigenden hülsenartigen Aufnahmebauteil 24.
  • Der Verankerungsteil 22 weist einen zapfenartigen Befestigungskopf 26 aus Metall auf, welcher integral von einer Flachseite eines umlaufenden, im Durchmesser etwas vergrößerten Ringflansch 28 vortritt. Von der gegenüberliegenden Seite des Ringflanschs 28 steht ein mit Außengewinde versehener Schaftabschnitt 30 vor, der ins Innere des zugewandten Endabschnitts der Relingstange 10 einschraubbar und auf diese Weise an der Relingstange befestigbar ist. In 9 ist erkennbar, dass das Außengewinde des Schaftabschnitts im speziellen Fall als selbstschneidendes Gewinde ausgebildet ist, so dass das Gegengewinde in der Relingstange also vor der Befestigung des Verankerungsteils 22 nicht in einem gesonderten Arbeitsgang hergestellt werden muss.
  • Der zapfenartige Befestigungskopf 26 ist nur im unmittelbaren Anschluss an den Ringflansch 28 über seinen gesamten Umfang im Querschnitt zylindrisch ausgebildet, während er sich im Übrigen über den größeren Teil seiner Länge in Richtung auf sein freies Ende verjüngt, was durch die in 8 erkennbare Ausgestaltung erreicht wird. Es ist ersichtlich, dass die in dieser Zeichnungsfigur links gelegene Mantellinie 32 parallel zur Längsmittelachse m des Verbindungsbeschlags verläuft, während die gegenüberliegende Mantellinie 34 schräg zur ersten Mantellinie 32 verläuft.
  • Im vorderen freien Endbereich des Befestigungskopfs 26 sind zwei in Längsrichtung etwas voneinander beabstandete und radial über die erste Mantellinie 32 vortretende, mit einer sich im Wesentlichen in Umfangsrichtung erstreckenden Schneidkante versehene Vorsprünge 36 und 38 vorgesehen.
  • Der zugeordnete, im Innern der Möbelwand 12 zu befestigende Aufnahme-Bauteil 24 hat die Form einer im Wesentlichen zylindrischen Hülse, welche durch eine in der zugeordneten Wandung der Möbelwand 12 vorgesehene Öffnung 40 hindurch ins hohle Innere der Möbelwand 12 eingeführt und in dieser Einführlage befestigt wird. Zu diesem Zweck ist die Aufnahmeöffnung 40 mit einem im Wesentlichen dem Außendurchmesser des hülsenförmigen Aufnahme-Bauteils 24 entsprechenden Durchmesser versehen, wobei ihre Länge so bemessen ist, dass ihre zur Relingstange 10 weisende Stirnfläche bei vollständigem Einsetzen ins Innere der Möbelwand 12 bis in Anlage an die gegenüberliegende Wandung der Möbelwand gerade etwa bündig mit der Außenfläche der relingstangenzugewandten Wandung steht. Auf der äußeren Umfangswandung des hülsenförmigen Aufnahme-Bauteils ist ein radial vortretender, in Umfangsrichtung verlaufender Ringvorsprung 42 vorgesehen, welcher einen sägezahnähnlichen Querschnitt aufweist, d.h. von einer sich vom aufnahmeöffnungsinneren Ende her nach außen kegelstumpfförmig erweiternden und einer hieran anschließenden, im Wesentlichen ebenflächigen radial von der Umfangswandung vortretenden Begrenzungsfläche gebildet wird. Dieser Ringvorsprung 42, der bei der Montage des Aufnahme-Bauteils 24 im Innern der Möbelwand 12 elastisch zusammengedrückt wird, federt in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung auf, wobei dann die letzterwähnte ebenflächige radiale Begrenzungsfläche ein Zurückziehen aus der Möbelwand 12 mit Sicherheit verhindert. Der Aufnahme- Bauteil 24 besteht also aus einem zähen elastischen Material, und zwar im speziellen Fall einem Kunststoffmaterial.
  • Von der Innenseite des hülsenförmigen Aufnahme-Bauteils 24 tritt ebenfalls ein niedriger Ringvorsprung 44 vor, dessen Abstand von der äußeren Stirnseite des Bauteils 24 so bemessen ist, dass der am Befestigungskopf in dessen aufnahmeöffnungsinnerem Endbereich vorgesehene radial vortretende schneidenartig zugeschärfte Vorsprünge 36 den Ringvorsprung 44 in der bestimmungsgemäßen Befestigungsposition des Befestigungskopfs 22 innerhalb des Aufnahme-Bauteils 24 hintergreift.
  • In 2 ist die Lage des Befestigungskopfs 26 innerhalb des in der Möbelwand 12 gehaltenen Aufnahme-Bauteils 24 in der bestimmungsgemäßen Befestigungsposition veranschaulicht. Es ist erkennbar, dass der zugeschärfte Vorsprung 36 den Ringvorsprung 44 hintergreift und mit seiner Schneide noch etwas ins Material des Aufnahme-Bauteils 24 einschneidet, während der zweite schneidenartige Vorsprung 38 im vorderen Übergangsbereich des Ringvorsprungs 44 in das Material des hülsenförmigen Aufnahme-Bauteils 24 einschneidet, wodurch der Verankerungsteil 22 gegen Zurückziehen aus dem hülsenförmigen Aufnahme-Bauteil 24 verankert ist.
  • Die Montage der Relingstange 10 an der Möbelwand 12 lässt sich anhand der Darstellungen der 4 bis 6 erläutern, in denen die Relingstange mit dem vormontierten Verankerungsteil 22 unmittelbar vor dem Einführen in den hülsenförmigen Aufnahme-Bauteil 24 dargestellt ist. Es ist ersichtlich, dass die Relingstange dabei schräg ausgerichtet zur zugewandten Fläche der Möbelwand 12 in den Aufnahme-Bauteil 24 eingeführt wird, wobei diese Einführung bis zur vollständigen Anlage des Ringflanschs 28 an der vorderen Stirnfläche des Aufnahme-Bauteils 24 erfolgt. Dann wird die Relingstange in die bestimmungsgemäße rechtwinklig zur Oberseite der Schubladenwand 12 ausgerichteten Befesti gungsposition verschwenkt, wobei die schneidenartig zugeschärften Vorsprünge 36, 38 in die in 2 gezeigte Lage kommen, in welcher sie in die innere Umfangswandung des Aufnahme-Bauteils 24 einschneiden, wobei der Vorsprung 36 den Ringvorsprung 44 im Aufnahme-Bauteil 24 zusätzlich verriegelnd hintergreift.
  • Die anschließend bis in Anlage an die Außenfläche der Schubladenwand 12 auf der Reling geschobene Schiebehülse 14 verdeckt dann den Verbindungsbereich zwischen Relingstange und Schubladenwand.
  • Für eine Demontage der in der vorstehend beschriebenen Weise miteinander verbundenen Möbel-Bauteil ist in umgekehrter Reihenfolge der einzelnen Verbindungsschritte zu verfahren.
  • Es ist ersichtlich, dass im Rahmen des Erfindungsgedankens Abwandlungen und Weiterbildungen des beschriebenen Ausführungsbeispiels verwirklichbar sind. So ist der beschriebene Verbindungsbeschlag nicht nur im Zusammenhang mit der Anbringung von Möbelteilen an Hohlkammerprofilen aus Metall oder Kunststoff verwendbar. Auch dann, wenn der Möbelteil aus einem Material besteht, in welchem die in die Wandung der Öffnung einschneidenden Vorsprünge keinen hinreichend festen Halt erzeugen können – beispielsweise bei Möbel-Bauteilen aus Spanplattenmaterial, bei dem der Späneanteil im Innern nur gering verdichtet ist, so dass der Befestigungskopf bei auftretenden Beanspruchungen ausreißen könnte, ist der erfindungsgemäße Verbindungsbeschlag verwendbar, weil dann durch den gesonderten hülsenförmigen Aufnahmebauteil ein großflächiger und daher höher belasteter Halt für die dann in die Innenwandung des Aufnahme-Bauteils einschneidenden Vorsprünge erreicht wird.

Claims (18)

  1. Verbindungsbeschlag (20) zur lösbaren Verbindung von Möbel-Bauteilen mit einem an einem der Möbel-Bauteile befestigbaren und von diesem vortretenden, in eine im anderen Möbel-Bauteil vorgesehenen Befestigungsöffnung einführbaren und in der Befestigungsöffnung festlegbaren Befestigungskopf (22), der sich in Richtung auf sein freies Ende konisch verjüngt, wobei eine der Mantellinien (32) eines durch den Befestigungskopf (22) gelegten Mittelschnitts im Wesentlichen parallel zur Mittellängsachse (m) der Befestigungsöffnung und die andere Mantellinie (34) vom freien Ende des Befestigungskopfs aus zumindest über den größeren Teil ihrer Länge schräg zur ersten Mantellinie (32) verläuft und im Bereich des freien Endes des Befestigungskopfs (26) wenigstens ein radial über die erste Mantellinie (32) vorspringender, mit einer sich im Wesentlichen in Umfangsrichtung erstreckenden Schneidkante versehener und in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung in die Umfangswandung der Befestigungsöffnung einschneidender Vorsprung (36; 38) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet , dass die Befestigungsöffnung im Innern eines gesondert hergestellten und in einer Aufnahmeöffnung (40) im zugeordneten Möbelbauteil (12) befestigbaren zapfen- oder hülsenartigen Aufnahme-Bauteils (24) aus einem Material ausgebildet ist, in welches der schneidenartig zugeschärfte Vorsprung (36; 38) bei Ausübung einer im Wesentlichen radial in Richtung des Vorsprungs ausgeübten Kraft auf den Befestigungskopf (26) einzuschneiden vermag.
  2. Verbindungsbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungskopf (26) im Bereich seines freien Endes wenigstens zwei in Längsrichtung voneinander beabstandete mit Schneidkanten versehene Vorsprünge (36; 38) aufweist.
  3. Verbindungsbeschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeöffnung (40) kreisförmigen Querschnitt aufweist und der Aufnahmebauteil (24) als im Wesentlichen zylindrische Hülse mit einem dem lichten Durchmesser der Aufnahmeöffnung (40) im Wesentlichen entsprechenden Außendurchmesser ausgebildet ist, welche auf ihrer äußeren Umfangswandung mit Mitteln zur Verankerung in der Aufnahmeöffnung versehen ist.
  4. Verbindungsbeschlag nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (24) mit wenigstens einem radial von der äußeren Umfangswandung vortretenden Vorsprung (42) versehen ist.
  5. Verbindungsbeschlag nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine radial vortretende Vorsprung als in Umfangsrichtung umlaufender Ringvorsprung (42) ausgebildet ist.
  6. Verbindungsbeschlag nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringvorsprung (42) in an sich bekannter Weise einen sägezahnähnlichen Querschnitt aufweist und von einer sich vom aufnahmeöffnungsinneren Ende her nach außen kegelstumpfförmigen erweiternden und einer hieran anschließenden im Wesentlichen ebenflächigen radial von der Hülsen-Umfangswandung vortretenden ringförmigen Begrenzungsfläche gebildet wird.
  7. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (24) wenigstens zwei axial voneinander beabstandete, radial von der äußeren Umfangsfläche vortretenden Vorsprüngen (42) versehen ist.
  8. Verbindungsbeschlag nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der von der Hülse (24) vortretende Vorsprung die Form eines in mehreren Windungen schraubenförmig von der äußeren Umfangsfläche vortretenden Gewindegangs aufweist.
  9. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (24) mit wenigstens einem von ihrer inneren Umfangswandung vortretenden umlaufenden Ringvorsprung (44) versehen ist.
  10. Verbindungsbeschlag nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der von der Innenseite der Hülse (24) vortretende Ringvorsprung (44) einen Abstand von ihrer äußeren Stirnseite aufweist, welcher im Wesentlichen so bemessen ist, dass der am Befestigungskopf (26) in dessen aufnahmeöffnungsinneren Endbereich vorgesehene radial vortretende Vorsprung (36) den Ringvorsprung (44) der Hülse (24) in der bestimmungsgemäßen Befestigungsposition zusätzlich formschlüssig verriegelnd hintergreift.
  11. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungskopf (26) an seinem dem freien Ende gegenüberliegende Endbereich einen im Durchmesser vergrößerten radialen Ringflansch (28) aufweist, dessen Außendurchmesser größer als der lichte Innendurchmesser der Hülse (24) ist.
  12. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungskopf (26) zur Befestigung am zugeordneten Möbel-Bauteil (10) mit einem integral angesetzten Schaft (30) versehen ist.
  13. Verbindungsbeschlag nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der integral am Befestigungskopf (26) angesetzte Schaft (30) mit Mitteln zur Verankerung in einer Aufnahmeöffnung im zugeordneten Möbel-Bauteil (10) versehen ist.
  14. Verbindungsbeschlag nach Anspruch 13, dadurch gekenn zeichnet, dass der vom Befestigungskopf (26) vortretende Schaft (30) mit einem Außengewinde versehen ist.
  15. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 4 bis 14, bei welchem der mit der Aufnahmeöffnung (40) für den Aufnahme-Bauteil zu versehende Möbel-Bauteil (12) ein metallisches Hohlkammerprofil mit zumindest bereichsweise parallel voneinander beabstandeten ebenflächigen äußeren Wandungsabschnitten ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (24) eine im Wesentlichen dem lichten Abstand zwischen den parallelen ebenflächigen Wandungsabschnitten zuzüglich der Wandungsstärke des dem zu befestigenden Möbel-Bauteil (12) zugewandten Wandungsabschnitt entsprechende Länge aufweist.
  16. Verbindungsbeschlag nach Anspruch 5 und 15, dadurch gekennzeichnet, dass der radial von der äußeren Umfangswandung der Hülse (24) vortretende umlaufende Ringvorsprung (42) einen Abstand von der benachbarten äußeren Stirnfläche der Hülse (24) aufweist, welcher im Wesentlichen gleich der Wandstärke des dem zu befestigenden Möbel-Bauteil (10) zugewandten Wandungsabschnitts ist.
  17. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahme-Bauteil (24) ein integraler Bauteil aus Kunststoff ist.
  18. Verbindungsbeschlag nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahme-Bauteil (24) ein Spritzgussteil aus thermoplastischem Kunststoff ist.
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