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DE20300472U1 - Bodeneinbauleuchte mit lichtdurchlässigem Rahmen - Google Patents

Bodeneinbauleuchte mit lichtdurchlässigem Rahmen Download PDF

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DE20300472U1
DE20300472U1 DE20300472U DE20300472U DE20300472U1 DE 20300472 U1 DE20300472 U1 DE 20300472U1 DE 20300472 U DE20300472 U DE 20300472U DE 20300472 U DE20300472 U DE 20300472U DE 20300472 U1 DE20300472 U1 DE 20300472U1
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Abstract

Bodeneinbauleuchte mit einem Gehäuse (14), das eine von einem Randflansch (16) umgebene Öffnung bildet und mit einem Rahmen (17) abschließt, einer in der Öffnung aufgenommenen Streuscheibe (18) und einer Blende (20), die den Randflansch (16) und den Rand der Streuscheibe (18) abdeckt und von dem Rahmen (17) des Gehäuses eingefaßt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (14) mindestens im Bereich des Randflansches (16) und des Rahmens (17) lichtdurchlässig ist und der Rahmen (17) von innen her illuminierbar ist.

Description

  • In den letzten Jahren sind Bodeneinbauleuchten bekannt geworden, bei denen lichtstarke Leuchtdioden (LEDs) als Leuchtmittel eingesetzt werden. Aufgrund ihrer langen Lebensdauer, der geringen Verlustwärme und ihrer kleinen Abmessungen sind Leuchtdioden für den Einsatz in solchen Bodeneinbauleuchten besonders geeignet, insbesondere weil sie eine geringe Bauhöhe der Bodeneinbauleuchte ermöglichen, so daß diese in den Belag eines Fliesen-, Dielen-, Parkett- oder Laminatfußbodens integriert werden kann. Bei einer beispielsweise aus dem Gebrauchsmuster DE 202 11 199 bekannten Bauform solcher Bodeneinbauleuchten sind die Leuchtdioden seitlich neben der in dem Gehäuse aufgenommenen Streuscheibe angeordnet, so daß sie das Licht zunächst in die Streuscheibe einkoppeln, die einerseits als Lichtleiter wirkt und andererseits das Licht über in ihrem Inneren oder an der Oberfläche ausgebildete Streuzentren auskoppelt, so daß die Oberfläche der Streuscheibe eine relativ gleichmäßig leuchtende Fläche bildet. Diese Bauform zeichnet sich auch durch eine hohe Belastbarkeit aus, da sich die Streuscheibe unmittelbar auf dem Boden des Gehäuses abstützen kann.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Bodeneinbauleuchte dieser Art zu schaffen, die bei einem besonders einfachen Aufbau neben einer gleichmäßig leuchtenden Fläche zusätzlich einen illuminierten äußeren Rand aufweist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gehäuse, das in den Bodenbelag eingelassen wird, einen Rahmen an einem Randflansch aufweist, welcher lichtdurchlässig ist. Der Randflansch kann also einen Teil des im Inneren des Gehäuses erzeugten Lichtes an die Außenseite des Rahmens leiten und den Rahmen so von innen her illuminieren. Der vom Rahmen umschlossene Teil des Randflansches ist dabei von einer Blende abgedeckt, so daß der Lichteffekt des illuminierten äußeren Rahmens der Bodeneinbauleuchte von der eigentlichen Leuchtfläche räumlich abgesetzt und im Erscheinungsbild getrennt ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Das Gehäuse ist bevorzugt mitsamt dem Randflansch und dem Rahmen aus einem Teil gefertigt und kann durch Einlegen einer Platine, auf der die Leuchtdioden befestigt sind, und der Streuscheibe auf einfache Weise bestückt werden. Beim Zusammenbau kann schließlich ein Klebeband an der Unterseite der Blende angeklebt werden und die Blende mit dem Klebeband auf dem Randflansch des Gehäuses fixiert werden. An ihrer Außenkante schließt die Blende dabei an den Rahmen des Gehäuses an, während sie an ihrer Innenseite mit dem Klebeband auf der Streuscheibe aufliegt und diese so fixiert. Die drei Bauteile Gehäuse, Streuscheibe und Blende sind so fest miteinander verbunden. Der Rahmen des Gehäuses kann dabei so geformt sein, daß seine obere Oberfläche sowohl an der einen Kante mit der oberen Oberfläche der Blende als auch an seiner anderen Kante mit der oberen Oberfläche des Bodenbelags bündig abschließt und einen Höhenunterschied zwischen der oberen Oberfläche der Blende und der oberen Oberfläche des Bodenbelages ausgleichen kann. Da keine zusätzlichen Lichtleitmittel erforderlich sind, um den Rahmen zu illuminieren, läßt sich auf diese Weise eine extrem geringe Bauhöhe der Bodeneinbauleuchte, beispielsweise eine Bauhöhe von nur 9 mm erreichen.
  • Ein solches bevorzugtes Gehäuse, das mitsamt Randflansch und Rahmen einteilig ist, hat darüberhinaus den Vorteil, daß es im Fußboden so auf einer Durchgangsbohrung angebracht werden kann, daß es sich lediglich mit dem Randflansch auf dem Rand der Bohrung abstützt, wobei das einteilige Gehäuse ein die Bodenlampe belastendes Gewicht aufnimmt. Unter dem vom Randflansch umrahmten Mittelteil des Gehäuses ist somit keine Auflagefläche nötig.
  • Bevorzugt ist zwischen der Platine, an der die Leuchtdioden befestigt sind, und der Streuscheibe eine helle, lichtundurchlässige Schicht vorhanden. Diese dient dazu, Lichtverluste durch Absorption zu minimieren, und kann beispielsweise eine eingelegte weiße Folie oder eine Lackierung an der Unterseite der Streuscheibe sein. Auf diese Weise wird auch vermieden, daß Strukturen auf der Platine die Gleichmäßigkeit der leuchtenden Fläche beeinträchtigen.
  • Vorzugsweise weist das Klebeband in der Mitte eine Öffnung auf, die mit der Lichtaustrittsöffnung der Blende deckungsgleich oder größer als diese ist. Auf diese Weise wird nicht nur verhindert, daß ein Teil des Lichts durch das Klebeband absorbiert wird, sondern es wird auch die Möglichkeit geschaffen, eine transparente, ggf. eingefärbte Abdeckung lösbar in die Öffnung der Blende einzulegen. Es kann dabei vorgesehen sein, die Abdeckung mit einer zentralen Schraube an der Streuscheibe zu fixieren.
  • Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 einen vertikalen Schnitt durch eine Bodeneinbauleuchte;
  • 2 einen vergrößerten Teilschnitt durch den Rand der Bodeneinbauleuchte; und
  • 3 eine schematische, perspektivische Explosionsdarstellung der Bodeneinbauleuchte.
  • Die in 1 gezeigte Bodeneinbauleuchte 10 ist in einen Bodenbelag 12 eingelassen und weist ein an der Oberseite offenes, im gezeigten Beispiel rechteckiges oder quadratisches Gehäuse 14 auf, dessen obere Öffnung von einem nach außen vorspringenden umlaufenden Randflansch 16 umgeben ist, der mit einem auf seiner Innenseite gegenüber der Oberseite des Randflansches nach oben vorspringenden Rahmen 17 abschließt. Das Gehäuse 14 ist mit dem Randflansch 16 und dem Rahmen 17 aus einem Teil. In das Gehäuse 14 ist eine Platine 32 eingelegt, auf der eine Streuscheibe 18 aufliegt. Die Streuscheibe 18 und die Platine 32 liegen flach aufeinander und auf dem Boden des Gehäuses 14 auf, und ihre Dicke ist so bemessen, daß die obere Oberfläche der Streuscheibe 18 mit der oberen Oberfläche des Randflansches 16 bündig ist. An der Oberseite ist das Gehäuse 14 durch eine Blende 20 abgedeckt, in der eine im gezeigten Beispiel kreisförmige Lichtaustrittsöffnung 22 ausgespart ist. Diese Lichtaustrittsöffnung ist so dimensioniert, daß die Blende 20 nicht nur auf dem Randflansch 16 des Gehäuses, sondern auch auf dem Randbereich der Streuscheibe 18 aufliegt. An ihren Außenkanten liegt die Blende 20 an der erhöhten Innenkante des Rahmens 17 des Gehäuses 14 paßgenau an, wobei die obere Oberfläche der Blende 20 mit der oberen Oberfläche des Rahmens 17 bündig ist. In die Lichtaustrittsöffnung 22 der Blende 20 ist im gezeigten Beispiel eine transparente Abdeckung 24 paßgenau eingelegt. Die Streuscheibe 18 kann einen kreisförmigen oder rechteckigen Grundriß aufweisen, bildet jedoch mit den Seitenwänden des Gehäuses 14 einen Zwischenraum 26, in dem Leuchtdioden 30 untergebracht sind, die auf der Platine 32 befestigt sind, wie in 2 deutlicher zu erkennen ist.
  • Die Leuchtdioden 30 sind dabei so um die Streuscheibe 18 herum angeordnet, daß das Licht der Leuchtdioden 30 von der Kante her in die Streuscheibe 18 eingekoppelt wird. Das Licht breitet sich in der Streuscheibe 18 aus und wird an in der Streuscheibe oder an deren Oberfläche gebildeten Streuzentren gestreut, so daß es nach oben durch die Lichtaustrittsöffnung 22 abgestrahlt wird. Am Boden der Streuscheibe 18 ist zwischen der Streuscheibe und der Platine 32 eine helle, lichtundurchlässige Schicht 33 vorhanden. Im in 2 vergrößert gezeigten Beispiel ist die Schicht 33 eine weiße Folie. Sie dient dazu, Lichtverluste durch Absorption zu minimieren, und verhindert außerdem, daß Strukturen auf der Oberseite der Platine 32 die Gleichmäßigkeit der Flächenausleuchtung beeinträchtigen.
  • Das Gehäuse 14 ist aus Kunststoff hergestellt und zumindest im Bereich des Randflansches 16 und des Rahmens 17 lichtdurchlässig, also transparent oder vorzugsweise transluzent. Im gezeigten Beispiel ist das Gehäuse 14 insgesamt lichtdurchlässig. Wie in 2 zu erkennen ist, kann von den Leuchtdioden 30 abgestrahltes Licht auch unter der Blende 20 in das Gehäuse 14 eintreten und sich durch den Randflansch 16 zu dem Rahmen 17 ausbreiten. Das Licht wird dann so an in dem Rahmen 17 oder an dessen Oberfläche gebildeten Streuzentren gestreut, daß es nach oben durch die freiliegende obere Oberfläche des Rahmens 17 abgestrahlt wird. Im gezeigten Beispiel wird dadurch ein rechteckiger oder quadratischer, illuminierter Rahmen um die Bodeneinbauleuchte herum geschaffen.
  • Wie weiterhin in 2 zu dargestellt ist, ist an der Unterseite der Blende 20 ein doppelseitiges Klebeband 34 angebracht, dessen Zuschnitt an den Grundriß der Blende 20 angepaßt ist und einen Ausschnitt 36 aufweist, der die Lichtaustrittsöffnung 22 freiläßt. Das Klebeband 34 liegt zum Teil auf dem Rand flansch 16 und zum Teil auch auf dem Rand der Streuscheibe 18 auf. Durch das Klebeband 34 wird somit die Blende 20 einerseits mit dem Randflansch 16 des Gehäuses 14 und andererseits mit der Streuscheibe 18 verklebt, so daß diese Bauteile fest zusammengehalten und zu einer Einheit miteinander verbunden werden. Die Abdeckung 24 liegt lösbar in einer Aussparung 36 des Klebebandes. Wie in 1 gezeigt wird, wird die Abdeckung 24 mittels einer zentralen Schraube 38 mit der Streuscheibe 18 verbunden. Auf diese Weise wird auch eine Zentrierung der Streuscheibe 18 mittels der paßgenauen Blende 22 im Gehäuse 14 bewirkt.
  • Die Grundrißformen der Blende 20, des Klebebandes 34 und des Gehäuses 14 sind in der perspektivisches Explosionsdarstellung in 3 schematisch gezeigt. Das Klebeband 34 und die Blende 20 werden dabei in den Rahmen 17 eingelegt.
  • In einer modifizierten, nicht gezeigten Ausführungsform kann die obere Oberfläche des Rahmens 17 auch mit mehreren, im Umfang der Lampe umlaufenden Abstufungen oder Kanten versehen sein, an denen das vom Gehäuse 14 geleitete Licht verstärkt austritt und die sich so als hellere Linien von der illuminierten Oberfläche des Rahmens 17 zusätzlich abheben.

Claims (7)

  1. Bodeneinbauleuchte mit einem Gehäuse (14), das eine von einem Randflansch (16) umgebene Öffnung bildet und mit einem Rahmen (17) abschließt, einer in der Öffnung aufgenommenen Streuscheibe (18) und einer Blende (20), die den Randflansch (16) und den Rand der Streuscheibe (18) abdeckt und von dem Rahmen (17) des Gehäuses eingefaßt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (14) mindestens im Bereich des Randflansches (16) und des Rahmens (17) lichtdurchlässig ist und der Rahmen (17) von innen her illuminierbar ist.
  2. Bodeneinbauleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Boden des Gehäuses (14) eine Platine (32) aufliegt, die von der Streuscheibe (18) abgedeckt ist, und daß die Platine (32) über die Streuscheibe (18) hinausgeht und mit Leuchtdioden bestückt ist, die in einem Zwischenraum (26) zwischen dem Umfangsrand der Streuscheibe (18) und den Seitenwänden des Gehäuses (14) angeordnet sind und ihr Licht in die Streuscheibe (18) und zum Teil in den lichtdurchlässigen Bereich des Gehäuses (14) einkoppeln.
  3. Bodeneinbauleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Platine (32) und der Streuscheibe (18) eine helle, lichtundurchlässige Schicht (33) vorhanden ist.
  4. Bodeneinbauleuchte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (14), die Blende (20) und die Streuscheibe (18) durch ein doppelseitiges Klebeband (34) zusammengehalten sind, das mit einem Teil seiner Grundfläche zwischen dem Randflansch (16) und der Blende (20) und mit einem anderen Teil seiner Grundfläche zwischen der Blende (20) und der Streuscheibe (18) liegt.
  5. Bodeneinbauleuchte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Lichtaustrittsöffnung (22) der Blende (20) mit einer transparenten Abdeckung (24) ausgefüllt ist.
  6. Bodeneinbauleuchte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (24) in einer Aussparung (36) des Klebebandes aufgenommen ist und lösbar auf der Streuscheibe (18) aufliegt.
  7. Bodeneinbauleuchte nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (24) mit einer Schraube (38) mit der Streuscheibe (18) verschraubbar ist.
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