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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Pfandwertgebinde mit zumindest
einer Pfandmarkierung. Diese Pfandwertgebinde sind im Allgemeinen
für einen
Stoffwertkreislauf vorgesehen, bei welchem das zu bepfandende Gebinde
oder der zu bepfandende Gegenstand wiederverwertet beziehungsweise
recycelt wird.
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Es
sind bereits Mehrwegsysteme bekannt. Das Pfandwertgebinde beziehungsweise
der zu bepfandende Gegenstand umfasst ein Behältnis oder eine Verpackung,
wie beispielsweise eine Kunststoffflasche oder eine Glasflasche,
welche befällt
ist. Beim Kauf des Pfandwertgebindes entrichtet der Kunde zusätzlich zum
Kaufpreis des Produktes ein Pfand.
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Nach
dem Aufbrauchen des Produktes kann der zu bepfandende Gegenstand
zurückgegeben werden,
und das Pfand wird ausbezahlt.
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Derartige
Mehrwegsysteme haben sich durch die Wiederverwendung des zu bepfandenden Gegenstands
als geeignet erwiesen. Darüber
hinaus können
Ressourcen erheblich eingespart werden.
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Das
Aufkommen an Einweg- oder Zweiwegprodukten, die recycelbar sind,
ist stark angewachsen. Die Einweg- oder Zweiwegprodukte, welche
im nachfolgenden mit Einwegprodukten bezeichnet werden, werden üblicherweise
nach ihrer Rückführung an
den Hersteller nicht als solche verwendet, sondern in den Stoffkreislauf
des Produktentstehungsprozesses zurückgeführt.
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Um
dem Käufer
von Pfandwertgebinden bei Einwegprodukten einen Anreiz zu geben,
diese an den Hersteller zurückzugeben,
um somit möglicherweise
den Stoffkreislauf zu schließen,
wurde vorgeschlagen, das bei Mehrwegsystemen bekannte Pfandsystem
auch auf diese Gegenstände
anzuwenden. Bei dem Mehrwegsystem entspricht der Pfandwert üblicherweise
dem Wert des Gegenstandes. Da der Wert von Einwegprodukten jedoch
normalerweise so gering ist, dass ein Pfand, das seinem tatsächlichen
Wert entspricht, dem Konsument keinen Anreiz bieten würde, Gegenstände zurückzuführen, wird
ein wie bei Mehrwegsystemen übliches
oder sogar noch höheres
Pfand vorgeschlagen. Da die Pfandbeträge nicht mehr dem Wert des
zu bepfandenden Gegenstandes entsprechen, ist ein Anreiz zum Missbrauch
durch Abgabe nicht zu bepfandenden oder nicht zum Stoffkreislauf
zugehörigen
Verpackungen gegeben.
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Aus
der
DE 199 06 255
A1 ist ein zu bepfandenden Gegenstand und ein Verfahren
zu seiner Herstellung bekannt geworden, durch die sichergestellt
sein soll, dass eine Kontrolle sowohl über die Anzahl oder in Umlauf
gebrachten, als auch die der dem System tatsächlich zurückgeführten Pfandgegenstände besteht.
Hierfür
ist ein Stoffkreislaufsystem vorgesehen, welches von einer Clearingstelle überwacht
wird. Die Anforderung an die Sicherheit von Pfandmarken und des
Pfandwertkreislaufs und die Gefahr von Missbrauch und Manipulation
an zu bepfandenden Gegens tänden
ist weiter gestiegen, so dass weitere sicherheitsrelevante Vorkehrungen erforderlich
sind.
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Der
Erfindung liegt deshalb das technische Problem zugrunde, ein Pfandwertgebinde
mit zumindest einer Pfandmarkierung zu schaffen, durch die ein hoher
Grad der Fälschungssicherheit
für die
zumindest eine Pfandmarkierung gegeben ist und die Herstellung der
zumindest einen Pfandmarkierung einfach in bestehende Fertigungstechnologien
integrierbar ist und eine Erhöhung
der Sicherheit eines Pfandkreislaufs ermöglicht.
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Dieses
zugrundeliegende technische Problem wird durch ein Pfandwertgebinde
mit zumindest einer Pfandmarkierung nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass das Pfandwertgebinde zumindest eine Pfandmarkierung umfasst,
bei der zumindest zwei Sicherheitsmerkmale vorgesehen sind, um die
Pfandmarke fälschungssicher
auszubilden. Zumindest ein erstes Sicherheitsmerkmal, welches eine
erste Komponente der Pfandmarkierung bildet, wird an oder auf dem
zu bepfandenden Gegenstand vorgesehen, der mit Verbrauchsgegenständen, konsumierbaren
Gegenständen,
Nahrungsmittel oder dergleichen bestückt wird. Das zumindest eine
weitere Sicherheitsmerkmal wird vor, während und/oder nach dem Einbringen
einer Ware in den mit zumindest einem ersten Sicherheitsmerkmal
versehenen, zu bepfandenden Gegenstand aufgebracht und bildet zumindest
eine zweite oder weitere Komponente der fälschungssicheren Pfandmarkierung.
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Durch
die getrennte Zusammenführung
von einem ersten und zumindest einem weiteren Sicherheitsmerkmal
für eine
Pfandmarkierung sowohl in stofflicher als auch fertigungstechnischer
Hinsicht wird ermöglicht,
dass die einzelnen Sicherheitsmerkmale für eine Pfandmarkierung, die
als solche wertlos sind, erst nach der Zusammenführung der wenigstens zwei Sicherheitsmerkmale
eine werthaltige und fälschungssichere
Pfandmarkierung geschaffen ist. Die Gefahr von Manipulationen wird verringert.
Hierfür
ist des weiteren erfindungsgemäß vorgesehen, dass
das zumindest eine weitere Sicherheitsmerkmal, welches beim Herstellen
des Pfandwertgebindes aufgebracht und mit dem zumindest einen ersten Sicherheitsmerkmal
zusammengeführt
wird, über eine
für den
Hersteller des zu bepfandenden Gegenstandes nicht zugängliche
Steuereinheit erfolgt. Die Ausgabe des zumindest einen weiteren
Sicherheitsmerkmales wird von wenigstens einer Clearingstelle überwacht,
so dass eine weitere Sicherheitsvorkehrung zur Herstellung und Zusammenführung von
zumindest einer Pfandmarkierung gegeben ist.
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Das
erfindungsgemäße Pfandwertgebinde mit
zumindest einer Pfandmarkierung weist somit den Vorteil auf, dass
der Wertgenerierung der Pfandmarkierung eine Separierung der Pfandmerkmalsbestandteile
beziehungsweise der Sicherheitsmerkmale vorausgeht, welche erst
beim Herstellen oder in der Endfertigung des zu bepfandenden Gegenstandes
zusammengeführt
werden, so dass bis zur Zusammenführung der Sicherheitsmerkmale
jedes einzelne Sicherheitsmerkmal einer Pfandmarkierung wertlos
ist. Gleichzeitig wird das Aufbringen des zumindest einen Sicherheitsmerkmales
zur Generierung des Pfandwertes kontrolliert und überwacht,
da ein missbräuchliches
Bepfanden von Einwegprodukten eine dem Einwegprodukt entsprechende
Wertgenerierung beinhaltet.
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Unter
im wesentlichen nicht lösbaren
Sicherheitsmerkmalen wird im Sinne der Erfindung verstanden, dass
die Pfandmarke sich bei normalem Gebrauch und Handhabung des Pfandwertgebindes nicht
von diesem löst.
Beim Recyclingprozess ist ein Ablösen vorgesehen.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass zumindest
ein erstes und weiteres Sicherheitsmerkmal wenigstens eine Information zur
Erkennung der Echtheit beziehungsweise zur Systemzugehörigkeit
des Pfandwertgebindes in Bezug auf das Stoffkreislaufsystem umfasst.
Dadurch kann eine Absicherung des Stoffkreislaufes gegeben sein,
so dass nicht zum System gehörige
Pfandwertgebinde erkannt werden und bei der versuchten Rückgabe kein
Pfand ausgegeben wird.
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Des
weiteren ist vorteilhafterweise die Hinterlegung der Pfandwerthöhe durch
zumindest ein Sicherheitsmerkmal vorgesehen, so dass beispielsweise
bei Abnutzung eines optisch aufgedruckten Pfandwertes der für das Pfandwertgebinde
tatsächliche
Pfandwert ausgegeben wird. Darüber
hinaus bietet die Aufbringung der Sicherheitsmerkmale als Information
zumindest zur Echtheit oder zusätzlich
mit der Pfandhöhe
auch eine Sicherung der unterschiedlichen Pfandsysteme in unterschiedlichen
Ländern. Dadurch
können
Pfandwertgebinde aus einem Staat in einem anderen Staat abgegeben
werden, wobei durch die Erkennung der Echtheit beziehungsweise der
Systemzugehörigkeit
eine erste Sicherheitsprüfung
erfolgt und durch die Erkennung der Pfandhöhe auch das tatsächlich hinterlegte
Pfand ausgezahlt wird. Die Rücknahme
der verbrauchten Pfandwertgebinde kann durch eine Vielzahl von Rücknahmestellen
erfolgen, welche beispielsweise von einer Clearingstelle überwacht
werden. Diese beispielsweise nationale Clearingstelle kann wiederum
mit einer nationalen Clearingstelle eines anderen Staates oder einer übergeordneten
länderübergreifenden
Clearingstelle verbunden sein, so dass beispielsweise beim Ausgeben
von einem Pfand für
ein Pfandwertgebinde aus einem anderen Staat ein Ausgleich der unterschiedlichen
Pfandhöhe
und ein Datenaustausch über
die entgegengenommenen Pfandwertgebinde über die Clearingstelle für die einzelnen Rücknahmestellen
erfolgen kann. Dadurch kann innerhalb eines jeden Stoffkreislaufsystems
eine vollständige Überwachung
gegeben sein, wobei gleichzeitig eine länderübergreifende und auch eine
systemübergreifende
Rücknahme
gegeben sein kann. Die Flexibilität der Stoffkreislaufsysteme
wird somit erhöht,
ohne dass die Sicherheit beeinträchtigt
ist.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass zumindest ein Sicherheitsmerkmal als offenes Merkmal ausgebildet
ist. Unter offenem Sicherheitsmerkmal werden sichtbare oder ohne
Hilfsmittel erkennbare, sogenannte Public Features verstanden. Hierbei
kann es sich beispielsweise um einen Barcode als auch ein Aufdruck
des Pfandwertes, eines Pfandwertlogos oder dergleichen sowie um
sensorisch erfassbare Informationen wie Erhöhungen, Vertiefungen, Riffelungen
oder dergleichen handeln.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass zumindest ein verborgenes oder verdecktes Sicherheitsmerkmal
vorgesehen ist, welches nur durch Hilfsmittel ausgelesen werden
kann. Diese Sicherheitsmerkmale sind beispielsweise mit einfachen
Hilfsmitteln zur Verifikation bei manueller Rückgabe erkennbar. Beispielsweise
können
diese Sicherheitsmerkmale UV-Fluoreszenzen und/oder Phosphoreszenzen
umfassen, so dass einfache UV-Prüfgeräte einsetzbar und
durch diese das Sicherheitsmerkmal sichtbar gemacht wird.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass zumindest ein Sicherheitsmerkmal als maschinenlesbares Sicherheitsmerkmal
ausgebildet ist und ein sogenanntes Hochsicherheitsmerkmal bildet.
Derartige Sicherheitsmerkmale können
das gesamte elektromagnetische Spektrum umfassen, wie beispielsweise
visuell, UV- und/oder IR-erfassbare Pigmente oder Materialien oder
Pigmente mit beispielsweise kurzen Abklingzeiten, welche in einem
Stoff oder einem Material zur Ausbildung des Sicherheitsmerkmales
vorgesehen sind. Ebenso können
auch Materialien vorgesehen sein, deren optischen, elektrischen
und/oder magnetischen Eigenschaften detektiert werden können. Diese
Pigmente oder Materialien können
auch in einer Wandung eines zu bepfandenden Gegenstandes vorgesehen
sein. Die maschinenlesbaren Merkmale werden bevorzugt zur Verifikation
bei maschineller Rücknahme
des Pfandwertgebindes an automatischen Rücknahmeeinrichtungen eingesetzt. Bei
diesen Rücknahmeeinrichtungen
können
zusätzlich
offene Informationen ausgelesen werden.
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Das
zumindest eine Sicherheitselement, welches verdeckte Merkmale umfasst,
ist bevorzugt transparent, transluzent, phosphoreiszierend, fluoreszierend,
lumineszierend, UV- und/oder IR-emittierend ausgebildet. Weitere
geeignete Materialien zur Ausgestaltung des zumindest einen Sicherheitsmerkmals
sind möglich.
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Beispielsweise
umfasst ein geeignetes Sicherheitsmerkmal Stoffe in Form von Stokes-Pigmenten,
also Lumineszenzpigmenten mit einer Emissionswellenlänge, welche
größer als
die Anregungswellenlänge
ist.
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Des
weiteren können
die Sicherheitsmerkmale Anti-Stokes-Pigmente umfassen. Es kann ebenso
auch eine Kombination hiervon vorgesehen sein.
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Derartige
anorganische und/oder organische Sicherheitspigmente sind bevorzugt
vorgesehen, da diese eine hervorragende Lichtbeständigkeit,
Chemikalienbeständigkeit,
Wärmebeständigkeit,
Feuchtigkeitsbeständigkeit
aufweisen und bei einer entsprechenden Wahl der Pigmente extrem
schwer oder nur mit einem sehr hohen und entsprechenden Know-how
darstellbar sind. Darüber
hinaus weisen derartige Sicherheitspigmente eine gute Integrationsmöglichkeit
in verschiedentlichen Applikationsverfahren in der Konzentration
und mit kontrollierter Menge beziehungsweise kontrolliertem Volumen
auf, so dass eine schnelle und sichere Detektion beziehungsweise
Verifikation inklusive einer Mengenkontrolle möglich ist.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass das zumindest eine Sicherheitsmerkmal Fluoreszenzsicherheitspigmente
mit einer Abklingkonstanten aufweist, welche sehr klein ist, so
dass bei der Echtheitsverifikation nur sehr kurzzeitig ein Antwortsignal
erhalten werden kann.
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Die
Pfandmarkierung wird vorteilhafterweise durch zumindest ein Sicherheitsmerkmal
mit wenigstens einer offenen und/oder wenigstens einer verdeckten
Information ausgebildet. Eine erste Grundabsicherung der Pfandmarkierung
bildet die Verwendung von beispielsweise wenigstens zwei offenen
Informationen der Sicherheitsmerkmale. Dadurch kann die Pfandmarkierung
zumindest bei einer manuellen Rückgabe
verifiziert werden. Zur Erhöhung
der Sicherheit der Pfandmarkierung wird vorteilhafterweise zumindest
eine offene und zumindest eine verdeckte Information aufgebracht.
Durch den Einsatz von sehr einfachen Hilfsmitteln ist eine Verifikation
zumindest bei der manuellen Rückgabe
zu ermöglichen.
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Eine
weitere Erhöhung
der Fälschungssicherheit
einer Pfandmarkierung ist durch die Verwendung von einem offenen
und zumindest einem als maschinenlesbare Information ausgebildete
verdeckte Information gegeben. Derartige verdeckte Informationen
sind sehr aufwendig in der Herstellung und deren Manipulation bei
der Verifikation sehr schwierig. In Abhängigkeit der gewünschten
Fälschungssicherheit
können
auch eine Überlagerung
von einen oder mehreren offenen und/oder verdeckten Informationen
vorgesehen sein. Die offenen Informationen können gleichzeitig weitere Informationen
enthalten, wie beispielsweise Art des zu bepfandenden Materials, Pfandhöhe, Datum
der Bepfandung, Datum der Herstellung, Best-before-Informationen
oder dergleichen.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die zumindest zwei Sicherheitsmerkmale in Abhängigkeit
zueinander ausgegeben werden. Beispielsweise beim Herstellen von
Getränken
wird zumindest ein Sicherheitsmerkmal unmittelbar beim Abfüllen aufgebracht. Sowohl
die hohen Produktionsgeschwindigkeiten als auch die Produktionsbedingungen
erfordern eine spezielle Anpassung der Sicherheitsmerkmale, so dass
deren Aufbringung sichergestellt wird. Insoweit können unterschiedliche
Techniken für
die Aufbringung der Sicherheitsmerkmale in Abhängigkeit des Herstellungs-
oder Abfüllungsprozesses
des zu bepfandenden Gegenstandes aufeinander erforderlich abgestimmt
werden. Somit können
unterschiedliche Techniken für
die Sicherheitsmerkmals miteinander kombiniert werden.
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Vorteilhafterweise
kann vorgesehen sein, dass das erste Sicherheitsmerkmal und das
zumindest eine weitere Sicherheitsmerkmal zumindest teilweise übereinstimmende
Informationen aufweist. Durch diese Redundanz kann bei der Rücknahme eine
einfache und schnelle Verifikation der beiden Sicherheitsmerkmale
gegeben sein. Des weiteren kann vorteilhafterweise vorgesehen sein,
dass sich die Informationen oder Informationen des ersten Sicherheitsmerkmales
und des zumindest einen weiteren Sicherheitsmerkmal ergänzen und/oder überlagern, so
dass eine zusätzliche
Erhöhung
der Fälschungssicherheit
beziehungsweise eine Erhöhung
des Aufwandes für
einen Missbrauch gegeben ist.
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Zumindest
ein Sicherheitsmerkmal ist bei einer vorteilhaften Ausführungsform
unmittelbar an dem zu bepfandenden Gegenstand vorgese hen. Beispielsweise
bei Behältnissen
wie Kunststoffflaschen oder Glasflaschen oder dergleichen kann eine
Direktbedruckung erfolgen. Das zumindest eine erste Sicherheitsmerkmal
kann unmittelbar oder mittelbar an dem zu bepfandenden Gegenstand
aufgebracht werden. Beispielsweise können auf Etiketten, Verschlüsse von
Behältern,
Dosendeckel, Dekordrucke oder dergleichen Sicherheitsmerkmale vorgesehen
sein, welche darüber
mittelbar auf zu bepfandenden Gegenständen aufgebracht werden.
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Das
zumindest eine weitere Sicherheitsmerkmal wird bevorzugt nach dem
Beenden der Herstellung des zu bepfandenden Gegenstandes, insbesondere
durch eine Direktmarkierung aufgebracht. Der zu veräußernde Inhalt
ist in dem zu bepfandenden Gegenstand vorgesehen, und nach vollständigem Verschließen des
zu bepfandenden Gegenstandes wird bevorzugt das zumindest eine weitere
Sicherheitsmerkmal direkt oder unmittelbar aufgebracht. Dadurch
kann zusätzlich
erzielt werden, dass eine Pfandwertgenerierung nur nach erfolgreicher Beendigung
des Herstellungsprozesses durchgeführt wird.
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Das
zumindest eine weitere Sicherheitsmerkmal wird beispielsweise in
einem Inline-Prozess auf das Pfandwertgebinde aufgebracht. Dadurch kann
eine kostengünstige
Integration zur Anbringung der Pfandmarkierung als auch eine Pfandabsicherung
in dem Herstellungsprozess gegeben sein. Bei einem Inline-Prozess
werden zum Beispiel bei einem Abfüllen direkt aufeinanderfolgende
Arbeitsschritte, wie Flaschenreinigen, Bedrucken oder Etikettieren, Befüllen, Verschließen und
Verpacken, durchgeführt, wobei
die Flaschen auf einem Förderband
im wesentlichen durchgehend transportiert werden.
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Zum
Aufbringen des zumindest einen weiteren Sicherheitsmerkmals ist
eine Markierungseinheit vorgesehen. Diese Markierungseinheit ist
für einen Hersteller
oder Abfüllen
von Pfandwertgebinden nicht zugänglich.
Die Ausgabe erfolgt vorteilhafterweise nach Erkennung eines Pfandwertgebindes durch
einen Sensor. Durch diese Maßnahme
ist bereits ein Missbrauch erschwert.
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Vorteilhafterweise
wird das zumindest eine weitere Sicherheitsmerkmal durch eine Markierungseinheit
aufgetragen, welche einen Taktimpuls von einer Steuereinheit empfängt, der
aus der Fördergeschwindigkeit
des Pfandwertgegenstandes und/oder deren Abstand abgeleitet wird.
Dadurch wird jeder zu bepfandende Gegenstand mit einem weiteren
Sicherheitsmerkmal versehen, wodurch die Wertgenerierung der Pfandmarkierung
erfolgt.
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Zur Überwachung
der Wertgenerierung ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass jede
Ausgabe eines Sicherheitsmerkmales durch eine Steuereinheit überwacht
und an eine Datenverarbeitungsanlage weitergeleitet und zumindest
teilweise abgespeichert ist. Der Markierungseinheit ist eine Leseeinheit nachgeschaltet,
durch welche die aufgebrachten, zumindest weiteren Sicherheitsmerkmale
erfasst werden. Diese Daten werden ebenfalls an eine Datenverarbeitungsanlage,
welche vorzugsweise beim Hersteller oder Abfüllen steht, weitergeleitet
und zumindest teilweise gespeichert. Gleichzeitig kann eine Überwachung über die
tatsächlich
und ordnungsgemäß aufgebrachten
Sicherheitsmerkmale gegeben sein.
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Zumindest
die Markierungseinheit und Leseeinheit eines Sicherheitssystems
sind bevorzugt in einem kurzem Abstand zueinander angeordnet, beispielsweise
sind bei einer Flaschen- oder Dosenabfüllanlage weniger als drei Meter
vorgesehen. Dadurch kann ein sicheres Lesen der aufgebrachten Markierung
gegeben sein, selbst für
den Fall, dass aufgrund der Transportförderrichtung ein zumindest teilweises
Drehen der Flasche, der Dose oder dergleichen erfolgt sein sollte.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass das zumindest eine weitere Sicherheitsmerkmal durch die Markierungseinheit
berührungslos
auf den zu bepfandenden Gegenstand aufgetragen ist. Dadurch kann auch
bei sehr hohen Fördergeschwindigkeiten
ein Sicherheitsmerkmal auf das Pfandwertgebinde aufgebracht werden.
Alternativ kann auch eine Direktmarkierung durch Farbauftrag mittels
Walzendruck, Tampondruck oder dergleichen erfolgen.
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In
der Markierungseinheit werden vorzugsweise die Anzahl der ausgegebenen
Sicherheitsmerkmale, die Masse und/oder die Menge des ausgegebenen
Markierungsmediums ausgewertet und abgespeichert. Diese Abspeicherung
erfolgt vorteilhafterweise sowohl in einem an einem Behältnis des Markierungsmediums
angeordneten Speicherelement als auch in der Markierungseinheit
oder der zugehörigen
Datenverarbeitungsanlage. Die mit den Daten versehenen Behältnisse
werden nach dem Entleeren nachweislich ausgetauscht und zum Befüllen einem
Sicherheitsdienstleister gesichert übermittelt. Auch der Austausch
der Behältnisse
mit Markierungsmedium, der Walzen oder dergleichen für einen unmittelbaren
Auftrag wird registriert, so dass die Transportwege als auch die
Anzahl der im Umlauf befindlichen Behältnisse bekannt und überprüfbar sind. Vorteilhafterweise
werden die von dem Hersteller beziehungsweise dem Abfüllen in
der Datenverarbeitungsanlage erfassten Daten, welche für den Hersteller
nicht zugänglich
sind, einer den gesamten Pfandkreislauf überwachenden neutralen Stelle
(Clearingstelle) übermittelt.
Parallel hierzu ist es gegebenenfalls erforderlich, dass der Sicherheitsdienstleister die
aus den Behältnissen
ausgelesenen produktionsrelevanten Daten ebenfalls der Clearingstelle
zum Abgleich übermittelt
oder dass der Sicherheitshersteller die Informationen und Daten
vom Hersteller oder Abfüllen
und der Clearingstelle auf ihre Plausibilität hin prüft.
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Die
vorteilhafterweise vom Sicherheitsdienstleister durchgeführte Plausibilitätsprüfung berücksichtigt
eine Mindestmenge an Daten, um die Sicherungen des Pfandkreislaufs
zu ermöglichen
oder zu erhöhen.
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Zumindest
wird die Anzahl der ausgegebenen Sicherheitsmerkmale überwacht.
In Abhängigkeit
der Ausgestaltung der Sicherheitsmerkmale können weitere Daten überwacht
werden. Beispielsweise bei der Verwendung von einem Markierungsmedium
können
neben der Anzahl der aufgetragenen und aufgebrachten Sicherheitsmerkmale
alternativ oder zusätzlich
die Menge und/oder die Masse des Markierungsmediums überwacht
werden. Darüber
hinaus ist vorteilhafterweise vorgesehen, um den Pfandwertkreislauf
zu sichern, dass bereits bei der Herstellung des Sicherheitsmerkmales,
insbesondere bei der Herstellung des Markie rungsmediums eine Überwachung
hinsichtlich der Menge erfolgt. Eine weitere Überwachung ist vorteilhafterweise
vorgesehen, dass die produzierte Menge in vorgesehene Behältnisse
abgefüllt
oder abgepackt wird. Auch diese Behältnisse werden wiederum bezüglich deren
Anzahl und Vollständigkeit überprüft und überwacht.
Vorteilhafterweise ist des weiteren vorgesehen, dass diese Behältnisse
codiert werden, so dass auch der Transportweg vom Sicherheitsdienstleister
zum Abfüllen bzw.
Hersteller überwacht
und kontrolliert werden kann. Vorteilhafterweise werden beim Sicherheitsdienstleister
die aufzubringenden Sicherheitsmerkmale oder der Komponenten zur
Bildung von Sicherheitselementen hergestellt oder aufbereitet oder
zusammengestellt, so dass bereits beim ersten Schritt für die Herstellung
von Komponenten der Sicherheitsmerkmale eine Überwachung ermöglicht ist.
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Die
Pfandmarkierung kann durch eine beliebige Auswahl der zuvor beschriebenen
und nachfolgend aufgeführten
Sicherheitsmerkmalen gebildet werden. Die Pfandmarkierung umfasst
wenigstens zwei Sicherheitsmerkmale und kann eine anwendungsspezifische
höhere
Anzahl von Sicherheitsmerkmalen aufweisen. Des weiteren kann vorgesehen
sein, dass zusätzlich
zur zumindest einen Pfandmarkierung weitere einzelne Sicherheitsmerkmale angebracht
sind. Hierbei kann es sich um zusätzliche Kontrollstellen oder
Verifikationsmerkmale handeln. Ebenfalls können weitere Informationen
hinterlegt sein.
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Die
Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen
derselben werden im folgenden anhand dem in der Zeichnung dargestellten
Beispiel näher
beschrieben und erläutert. Die
der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können einzeln
für sich
oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt
werden. Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Pfandwertgebindes mit einer Pfandmarkierung,
-
2 eine
schematische Darstellung eines Pfandwertgebindes mit einer Vielzahl
von verschiedenen möglichen
Ausführungsformen
der Pfandmarkierung,
-
3 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Pfandwertgebindes mit alternativen
Aufbringungsmöglichkeiten
einer Pfandmarkierung,
-
4 eine
schematische Darstellung einer Generierung der Pfandmarke bei einem
Inline-Prozess und der Sicherung der Aufbringung des Sicherheitsmerkmales
und
-
5 eine
schematische Darstellung eines Teils eines Pfandwertkreislaufsystems
zur Pfandmarkierung von Pfandwertgebinden.
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In
den 1 bis 3 ist schematisch ein Pfandwertgebinde 11 mit
einer Pfandmarkierung 12 dargestellt. Das Pfandwertgebinde 11 kann
ein Behältnis
oder eine Verpackung umfassen, insbesondere eine Dose aus Kunststoff
oder Weißblech,
eine Flasche aus Kunststoff oder Glas, ein Glas- oder Kunststoffbehältnis, eine
Kartonverpackung oder eine mehrschichtige Verpackung aus Papier,
Karton, Pappe, Holz, Kunststoff, Aluminium, Weißblech, Textilfasern, Textilgeweben
und/oder weiteren Verbundmaterialien, in denen Flüssigkeiten,
Nahrungsmittel, Verbrauchsstoffe oder Waren allgemeiner Art vorgesehen
sind.
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Das
Pfandwertgebinde 11 ist als Einwegprodukt aus recycelbarem
Material hergestellt. Die auf dem Pfandwertgebinde 11 aufgebrachte
Pfandmarkierung 12 umfasst ein erstes Sicherheitsmerkmal 14 und
zumindest ein weiteres Sicherheitsmerkmal 16. Das erste
Sicherheitsmerkmal 14 ist als offene Information oder Codierung
beispielsweise als Barcode ausgebildet. Das weitere Sicherheitsmerkmal 16 ist als
verborgene Information oder Codierung ausgebildet, welche durch
Hilfsmittel verifizierbar ist. Zusätzlich kann die Pfandmarkierung 12 eine
Angabe über den
Pfandwert 17 aufweisen, der visuell erkennbar ist. Des
weiteren kann ein Pfandlogo 18 vorgesehen sein. Das erste
und weitere Sicher heitsmerkmal 14, 16 ist nicht
auf die dargestellte Ausführungsform
beschränkt
sondern kann des weiteren auch Informationen über den Pfandwert, das Pfandlogo
oder weitere Details enthalten.
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In 2 ist
ein Pfandwertgebinde 11 mit verschiedenen Möglichkeiten
zur Ausgestaltung von Pfandwertmarkierungen 12a bis e mit
Sicherheitsmerkmalen 14a bis e, 16a bis e dargestellt.
Das zumindest eine weitere Sicherheitsmerkmal 14, 16 kann
in Form von zumindest einem Punkt, einem Rechteck als auch einem
Barcode, vorzugsweise direkt auf das Pfandwertgebinde 11 aufgebracht
sein. Ebenso kann ein umlaufender Ring oder ein umlaufendes Band
vorgesehen sein. Darüber
hinaus können
unterschiedliche geometrische Formen als Codierung für das Pfandwertgebinde 11 verwendet
werden, die in verschiedensten Arten einander zugeordnet sind und
mit einem offenen Sicherheitsmerkmal zur Codierung, beispielsweise
einem Barcode kombinierbar sind.
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In 3 ist
beispielsweise die Anordnung von Pfandwertmarken 12f bis
k dargestellt, welche Sicherheitsmerkmale 14 und 16 mit
einem oder mehreren Punkten in unterschiedlichem Abstand und mit unterschiedlicher
Anzahl zueinander aufweisen. Jede Gruppierung für sich, beziehungsweise die
einzelnen Punkte zueinander können
zumindest ein erstes und/oder zumindest ein weiteres Sicherheitsmerkmal 14, 16 darstellen,
wobei eine beliebige Kombination von offenen und verdeckten Sicherheitsmerkmalen 14, 16 möglich ist.
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Das
Material für
die Sicherheitsmerkmale 16 umfasst im allgemeinen eine
Polymermatrix, deren konkrete Ausgestaltung in unterschiedlichsten
Formen vorgesehen sein können.
Die für
die Sicherheitsmerkmale verwendete Sicherheitsmarkierungsmatrix
wird bevorzugt transparent oder teiltransparent beziehungsweise
transluzent beziehungsweise transparent für die Auslesewellenlänge ausgebildet und
auf das jeweilige Markierungsverfahren mit oder ohne Berührung des
zu bepfandenden Gegenstandes abgestimmt, so dass eine hinreichende
Abriebbeständigkeit,
Beständigkeit
gegen Wärme,
Licht, Feuchtigkeit, Chemikalien und weiteren Umweltfaktoren gegeben
ist. Es können
alle Arten von anorgani schen und organischen Pigmenten eingesetzt
werden, um das Sicherheitsmerkmal auszugestalten.
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Ebenso
kann im einzelnen oder in Kombination eine Buchstaben-Zahlenanordnung oder
eine Codierung in Form von 1-D oder 2-D oder 3-D-Codes vorgesehen
sein, welche als weitere Sicherheitselemente 16 ausgebildet
sind.
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Die
zumindest zwei Sicherheitsmerkmale 14, 14 oder 14, 16 oder 16, 16 oder
eine beliebige Mehrfachkombination, welche eine Pfandmarkierung 12 bilden,
umfassen zumindest eine Informationen über die Echtheit des Pfandwertgebindes 11.
Zusätzlich kann
eine Information über
die Pfandhöhe
vorgegeben sein. Vorzugsweise sind beide fälschungssicher zur Bildung
einer Pfandmarkierung 12 vorgesehen. Es können auch
weitere nützliche
Daten in den Sicherheitsmerkmalen hinterlegt werden, sofern dies erforderlich
oder gewünscht
ist. Üblicherweise
werden in offenen Codierungen notwendige oder nützliche Daten, wie Systembetreiber,
die Materialart, der Hersteller, Chargenkennziffern, das Datum der
Inverkehrbringung der Verpackung, Best-before-Daten, Preise des
Pfandwertgebindes vorgesehen. Die verborgenen Informationen bilden
vorteilhafterweise die Sicherheits- oder Hochsicherheitsmerkmale.
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In 4 ist
ein Teil eines Sicherheitssystems für die Aufbringung des zumindest
einen weiteren Sicherheitsmerkmal 16 dargestellt, welches
ein Teil eines gesamten, beispielsweise in 5 dargestellten Pfandabsicherungssystems
beziehungsweise eines Pfandgesamtsystem ist.
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In 4 ist
beispielsweise das Zusammenführen
eines zumindest weiteren Sicherheitsmerkmal 16 in einem
Herstellungsprozess mit einem zumindest ersten Sicherheitsmerkmal 14 dargestellt,
welches auf einem Pfandwertgebinde 11 bereits aufgebracht
ist.
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Im
nachfolgenden wird die Pfandwertgenerierung am Beispiel eines Abfüllprozesses
von Flüssigkeiten
gemäß 4 näher erläutert, wobei
die nachfolgende Beschreibung hierauf nicht beschränkt ist.
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Das
zumindest eine erste Sicherheitsmerkmal 14 kann nach der
Herstellung der Flasche oder Dose durch Direktbedruckung eines Barcodes
in das Dekor der Dose oder Flasche gedruckt werden. Alternativ kann
vorgesehen sein, dass anstelle der Direktbedruckung das zumindest
erste Sicherheitsmerkmal 14 auf Etiketten oder Dekorumhüllungen
eingebracht ist, welche auf die Dose oder Flasche aufgebracht werden.
Bei der Dosenherstellung kann des weiteren alternativ vorgesehen
sein, dass auf jeden Deckel der Dosen das zumindest eine erste Sicherheitsmerkmal 14 aufgebracht
wird. Ebenso können
anstelle der Deckel der Dosen auch Kronkorken, Flaschenverschlüsse oder
dergleichen zum Aufbringen des ersten Sicherheitsmerkmals 14 vorgesehen
sein.
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Nachdem
die Dose oder Flasche mit Flüssigkeit
gefüllt
und verschlossen wurde, erfolgt die Anbringung des zumindest einen
weiteren Sicherheitsmerkmals 16 zur Wertgenerierung der
Pfandmarkierung 12. Diese Wertgenerierung umfasst mehrere
sicherheitsrelevante Schritte und Vorgänge, um Manipulationen zu unterbinden,
wie nachfolgend beispielhaft aufgeführt ist.
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Das
auf einem Förderband 19 in
Transportrichtung 20 transportierte Pfandwertgebinde 11,
wie die zu markierende Flasche oder Dose wird durch ein Sensor 21 erfasst.
Der Sensor 21 kann als Fotozelle und Inkrementalgeber zur
Erfassung ausgebildet sein. Dieser Sensor 21 gibt ein Signal
an eine Steuereinheit 22 weiter, in der ein Taktimpuls
für einen Markierungsbefehl
an eine Markierungseinheit 23 ausgegeben wird. Der Taktimpuls
ist abhängig
von der Fördergeschwindigkeit
(beispielsweise 0,1 – 10 m/s)
und dem Durchmesser beziehungsweise der Größe der hintereinander gereihten
zu bepfandenden Gegenstände.
Daraufhin erfolgt eine vorzugsweise berührungslose Anbringung von zumindest
einem weiteren Sicherheitsmerkmal 16 auf dem Pfandwertgebinde 11.
Die Markierungseinheit 23 wiederum gibt ein Signal über eine
erfolgte Ausgabe eines Sicherheitsmerkmals an die Steuereinheit 22,
welche die Daten des Sensor 21 und der Markierungseinheit 23 an
eine Datenverarbeitungsanlage 24 weiterleitet.
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Das
zumindest eine weitere Sicherheitsmerkmal 16 wird als Direktmarkierung
auf den zu bepfandenden Gegenstand aufgebracht. Dieses zumindest
eine weitere Sicherheitsmerkmal 16 umfasst verdeckte Informationen.
Das zumindest eine weitere Sicherheitsmerkmal 16 kann an
beliebigen Stellen des zu bepfandenden Gegenstandes aufgebracht werden.
Bevorzugt ist vorgesehen, dass nach dem vollständigen Abfüllen beziehungsweise Befüllen einer
Dose oder Flasche das zumindest eine weitere Sicherheitsmerkmal 16 an
einer Außenseite
im Bauch- oder Halsbereich der Dose oder Flasche aufgebracht wird.
Alternativ kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine erste Sicherheitsmerkmal 14 unmittelbar
auf der Flasche oder Dose sowie mittelbar auf der Flasche oder Dose
aufgebracht ist und dass nach dem Befüllen der Flasche oder der Dose
ein Verschluss für
die Flasche oder Dose zugeführt
wird, welche mit zumindest einem weiteren Sicherheitsmerkmal 16 versehen
sind. Beim Verschließen
der Dose oder Flasche wird gleichzeitig eine Zusammenführung der
Sicherheitsmerkmale 14, 16 zur Pfandgenerierung
ermöglicht.
Das zumindest eine weitere Sicherheitsmerkmal 16 wird in
einem sicherheitstechnisch überwachten
Prozess auf den Verschluss oder Deckel des zu bepfandenden Gegenstandes aufgebracht.
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Im
Ausführungsbeispiel
nimmt die Markierungseinheit 23 wenigstens ein austauschbares
Behältnis
auf, welches das Markierungsmedium enthält. Das Markierungsmedium kann
flüssig,
hoch oder niedrig viskos ausgebildet sein.
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Die
Markierungseinheit 23 kann alternativ auch zur Aufnahme
von wenigstens zwei Behältnissen
ausgebildet sein, wobei das Markierungsmedium der Behältnisse
durch eine Aufbringeinheit ausgetragen wird. Des weiteren können an
jedem Behältnis jeweils
eine Aufbringeinheit zum Ausgeben von Sicherheitsmerkmalen vorgegeben
sein. Des weiteren kann die Markierungseinheit wenigstens zwei Aufbringeinheiten
aufweisen, denen jeweils ein oder mehrere Behältnisse zugeordnet werden können. Um
die Sicherheit zur Anbringung des zumindest einen weiteren Sicherheitsmerkmals 16 zu
erhöhen, kann
auch vorgesehen sein, dass zwei Markierungseinheiten 23 eingesetzt
werden. Eine beliebige Kombi nation der zuvor beschriebenen Ausführungsformen
zum Aufbringen des zumindest einen weiteren Sicherheitsmerkmals 16 ist
möglich.
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Alternativ
kann auch eine Einrichtung wie eine Walze oder dergleichen für einen
Direktauftrag vorgesehen sein. Das Behältnis gemäß dem Ausführungsbeispiel weist wiederum
ein Speicherelement auf, in dem Daten abgespeichert werden, wie
beispielsweise individuelle Codierung des Behältnisses, Zeitpunkt des Einsetzens
des Behältnisses
in die Markierungseinheit, Identifizierung der Markierungseinheit
und Beginn des Verbrauchs sowie Anzahl der ausgegebenen Markierungen.
Alle diese Daten werden ebenfalls an die Datenverarbeitungsanlage 24 weitergeleitet
und von dieser zumindest teilweise abgespeichert.
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Die
berührungslose
Markierung der Markierungseinheit 23 weist den Vorteil
auf, dass diese universell einsetzbar ist, insbesondere in einem
Inline-Prozess. Darüber
hinaus können
hohe Auftraggeschwindigkeiten möglich
sein, die insbesondere bei der Dosenherstellung erforderlich sind.
Durch den berührungslosen
Auftrag ist ein vernachlässigbarer Verschleiß gegeben,
da sehr wenig bewegliche Teile in der Markierungseinheit 23 vorhanden
sind. Durch die berührungslose
Markierung lassen sich unterschiedliche Formen und Muster sowie
Anordnungen von Markierungen bei hohen Fördergeschwindigkeiten auf Pfandwertgebinde 11 auftragen.
Darüber
hinaus ist eine geringe Menge an Flüssigkeit möglich, um eine Markierung zu
schaffen. Derartige Markierungssysteme haben darüber hinaus des Vorteil, dass
es sich um geschlossene und manipulationssichere Behälteraustauschsysteme
handelt, die kontrollier- und überwachbar
sind.
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Der
Markierungseinheit 23 nachgeordnet ist eine Leseeinheit 26 beziehungsweise
ein Scanner vorgesehen, der das aufgebrachte zumindest eine weitere
Sicherheitselement 16 kontrolliert und protokolliert und
diese Information an die Datenverarbeitungsanlage 24 weiterleitet.
Bevorzugt ist die Leseeinheit 26 in einem sehr kurzen Abstand,
beispielsweise weniger als 3 m zur Markierungseinheit 23 beabstandet,
um die Kontrollfunktion zu ermöglichen,
damit im allgemeinen die Verifikation der aufgebrachten Kodierungen
beziehungsweise Sicherheitsmerkmale, ohne dass sich das Pfandwertgebinde 11 wegdreht,
ermöglicht
ist. Gleichzeitig werden auch Fehler oder die Nichtmarkierung erkannt.
Diese führen
dazu, dass über
eine Sortiereinheit 31 nicht oder nicht vollständig markierte
Flaschen oder Dosen aussortiert werden. Zwischen der Leseeinheit 26 und
Sortiereinheit 31 ist bevorzugt eine Füllstandskontrolle 28 vorgesehen,
um zu prüfen,
ob Qualitätsmängel, beziehungsweise
ein Nichterfüllen
von wenigstens einem Qualitätsmangel
der Ware vorliegt. Diese Füllstandskontrolle 28 kann
ebenso vor dem Sensor 21 vorgesehen sein, wobei vorzugsweise
in dieser Anordnung an die Datenverarbeitungsanlage 24 beziehungsweise
der Steuereinheit 22 über
die Füllstandkontrolle 28 ein
Signal gegeben wird, das bei Qualitätsmängeln die Ausgabe eines weiteren
Sicherheitsmerkmales 16 unterbunden wird.
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Der
Abstand zwischen dem Sensor 21, der Markierungseinheit 23,
der Leseeinheit 26, der Sortiereinheit 31 und
gegebenenfalls der Füllstandkontrolle 28 ist
bevorzugt gering ausgebildet. Dadurch kann ein sicheres Aufbringen
der Pfandwerte und eine Kontrolle gegeben sein. Des weiteren kann
auf kleinem Raum die Integration ein Teil des Pfandsicherungssystems
einem Inlineprozess erfolgen und zugeordnet werden. Die Abstände zwischen
jeweils zwei aufeinanderfolgende Komponenten 21, 23, 26, 31 und
gegebenenfalls 28 sind vorzugsweise kleiner als 3m betragen.
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Die
einzelnen Komponenten wie beispielsweise der Sensor 21,
die Markierungseinheit 23, die Steuereinheit 22 und
die Leseeinheit 26, können
in ihrer Gesamtheit oder in einer beliebigen Kombination in einer
Station oder in einer Einheit beziehungsweise einem Gehäuse vorgesehen
sein, welches an einer geeigneten Stelle zum Förderband 19 positionierbar
ist.
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Sowohl
die Abspeicherung der Daten in der Datenverarbeitungsanlage 24 als
auch die Abspeicherung der Daten an einem Speicher des Behältnisses
für das
flüssige
Markierungsmedium ermöglicht eine
Sicherung des Prozessablaufes, bei der Befüllung und Herstellung der Behältnisse
und deren Konfektionierung als auch beim Austausch der Behältnisse
für die
Markierungseinheit 23 sowie dessen Transport wie nachfolgend
näher erläutert wird.
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Zur
Sicherung vor Missbrauch und der Einführung von nicht zum System
gehörigen
Pfandwertgebinden 11 ist ein Sicherheitssystem für einen Pfandwertkreislauf
vorgesehen, welches gemäß dem Ausführungsbeispiel
in 5 aus einem Abfüllen 36, einer Clearingstelle 37 und
einem Sicherheitsdienstleister 38 besteht. Unter Abfüllen 36 kann
auch jeder weitere Hersteller verstanden werden, der Einwegprodukte
herstellt, die in den Stoffkreislauf aufgenommen und mit einem Pfandwert
bzw. einer Pfandmarkierung 12 zu versehen sind. Die Clearingstelle 37 ist eine Überwachungsstelle
des Pfandkreislaufes und kann durch ein Verband, durch den Bund,
das Land oder einer sonstigen Zentralstelle oder Behörde als auch
von einem Unternehmen eingerichtet sein. Ein Sicherheitsdienstleister 38 überwacht
und koordiniert die Herstellung von zumindest einem Sicherheitsmerkmal 16,
bevorzugt einem Hochsicherheitsmerkmal, welches beim Abfüllen 36 zur
Wertgenerierung der Pfandmarkierung 12 eingesetzt wird.
Gleichzeitig werden die Daten aufbereitet und verglichen und mit der
Clearingstelle 37 abgeglichen und zu gewährleisten,
dass die Anzahl an hergestellten und ausgegebenen Pfandmarkierungen 12 auch
einem sich im Umlauf befindlichen Pfandwert entspricht.
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Der
Sicherheitsdienstleister 38 stellt die Behältnisse
mit Markierungsmedium zum Aufbringen der Markierung her (Bezugsziffer 42).
Sowohl die Farbherstellung 43 als auch die Herstellung
der Behältnisse
wird überwacht,
erfasst und parallel einem EDV-basierten Managementsystem 44 gemeldet. Die
Produktion der Farben, Behältnisse
oder weiterer Materialien für
die Aufbringung des Sicherheitsmerkmals kann durch Sicherheitsdienstleister
erfolgen oder extern überwacht
werden. Für
jedes Behältnis wird
ein spezieller Code zur Individualisierung vergeben (Bezugsziffer 46).
Ein EDV-basiertes Managementsystem 44 steuert und dokumentiert
hierzu jeden Arbeitsschritt. Sofern eine Anforderung von Abfüllen 36 für Behältnisse
zur Aufbringung der Markierung angefordert werden, erhält der Abfüllen 36 die individualisierte
Behältnisse über einen
sicheren Transportweg 47. Im Managementsystem 44 wird
die Anzahl der ausgegebenen Behältnisse
vermerkt. Ebenso werden die Anforderungen bzw. die Anzahl der angeforderten
Behältnisse
in der Datenverarbeitungsanlage 24 des Abfüllers 36 gespeichert.
Der Abfüllen 36 nimmt die
Behältnisse
nachweislich entgegen und lagert diese in einem zugriffsicheren
Bereich 41. In Abhängigkeit
der Produktion werden die Behältnisse
nachweislich aus dem zugriffsicheren Bereich 41 entnommen
und in der Markierungseinheit 23 der Produktionslinie installiert.
Durch den Einsatz von beispielsweise zwei Behältnissen, die gleichzeitig
in die Markierungseinheit 23 installiert sind, ist ein redundantes
System geschaffen, welches ermöglicht,
dass bei einem etwaigen Ausfall eines Behältnisses sofort auf das andere
Behältnis
umgeschaltet werden kann.
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Diese
Umschaltung wird ebenfalls abgespeichert. Sobald ein Behältnis leer
ist, erfolgt eine entsprechende Meldung an die Datenverarbeitungsanlage 24,
die zum Auswechseln des verbrauchten Behältnisses führt. Das entleerte Behältnis wird
nachweislich in einen zugriffssicheren Bereich 41 gebracht.
Bei Bedarf werden die leeren Behältnisse
von dem Sicherheitsdienstleister 38 gegen volle Behältnisse
nachweislich ausgetauscht. Während
des Produktionsprozesses werden produktionsrelevante Daten, wie
beispielsweise Anzahl der ausgegebenen Sicherheitsmerkmale, die
Menge und/oder Masse bei einem Markierungsmedium, die Anzahl der
nicht vollständig
aufgetragenen Sicherheitsmerkmale, nicht erkannte oder nicht aufgetragene
Sicherheitsmerkmale, Störungen
beim Wechsel der Behältnisse,
Anzahl der gewechselten Behältnisse,
Anzahl der ausgegebenen Sicherheitsmerkmale je Behältnis und/oder
Steuerimpulse der erkannten zu bepfandenden Gegenstände, direkt
auf ein an dem Behältnis
integriertes Speichersystem gesichert. Dieselben Daten sind auch
beim Abfüllen 36 in
der Datenverarbeitungsanlage 24 hinterlegt. Per Datenübertragung 48 gehen
diese Produktionsdaten an den Sicherheitsdienstleister 38 und
fließen
in das EDV-basierte Managementsystem 44 ein. Sobald das
Behältnis
mit demselben Datensatz beim Sicherheitsdienstleister 38 eingetroffen
ist, wird auch dieser Datensatz dem EDV-basierten Managementsystem 44 dem
entsprechenden Behältnis
zugeordnet. Anschließend
erfolgt eine Plausibilitätsprüfung 49,
anhand derer die Daten miteinander verglichen werden. Es wird eine
Plausibilitätsprüfung durchgeführt, um
die Anzahl der ausgegebenen Sicherheitsmerkmale zu prüfen, wie
beispielsweise vorzeitige Abschaltung und vollständige Anbringung der Markierung
sowie Störungen
im Betrieb.
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Die
in der Datenverarbeitungsanlage 24 abgespeicherten und
protokollierten Daten werden an die Clearingstelle 37 geschickt
(Bezugsziffer 51). Der Sicherheitsdienstleister gleicht
seine Daten mit der Clearingstelle 37 ab (Bezugsziffer 52).
Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Behältnisse mit Markierungsmedium
sich in einem stetigen abgesicherten Kreislauf befinden. Dadurch
kann durch einen Fremdeingriff kein Markierungsmedium entnommen werden
beziehungsweise eine Entnahme simuliert werden, ohne dass tatsächlich eine
Markierung erfolgt ist. Durch das EDV-basierte Managementsystem 44 ist
eine Rückverfolgbarkeit
der Behältnisse gesichert,
welche ebenfalls die Plausibilitätsprüfung 49 ermöglicht,
wobei hierzu die Daten aus zwei Datenquellen einbezogen werden und über bestimmte Algorithmen
ausgewertet werden.