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DE20221163U1 - Formstein aus Beton und Bausatz aus Formsteinen zur Erstellung von Erdreichabdeckungen - Google Patents

Formstein aus Beton und Bausatz aus Formsteinen zur Erstellung von Erdreichabdeckungen Download PDF

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DE20221163U1
DE20221163U1 DE20221163U DE20221163U DE20221163U1 DE 20221163 U1 DE20221163 U1 DE 20221163U1 DE 20221163 U DE20221163 U DE 20221163U DE 20221163 U DE20221163 U DE 20221163U DE 20221163 U1 DE20221163 U1 DE 20221163U1
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SF Kooperation GmbH Beton Konzepte
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Abstract

Bausatz aus Formsteinen aus Beton zur Erstellung von Erdreichabdeckungen (29, 43, 47, 48, 55), insbesondere aus Pflastersteinen (20, 44, 45, 46, 48, 49) bzw. Pflasterplatten, mit einem Grundkörper (21), der mindestens eine im Wesentlichen ebene Oberseite (23), eine Unterseite (24) und vier aufrechte Seitenwände (25, 26, 28) aufweist, und mit Abstandhaltern (22), die im Bereich der Seitenwände (25, 26, 28) angeordnet sind, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
a) die Abmessungen aller Formsteine des Bausatzes entsprechen einem regelmäßigen Raster (39) mit einheitlichen Rastereinheiten (42), derart, dass auch Formsteine mit unterschiedlichen Grundrissabmessungen zu einer gemeinsamen Erdreichabdeckung (29, 43, 47, 48, 55) verlegbar sind,
b) zur Bildung eines Horizontalverbundes zwischen benachbarten Formsteinen innerhalb der Erdreichabdeckung (29, 43, 47, 48, 55) treten Abstandhalter (22) eines Formsteins zwischen zwei Abstandhalter (22) eines benachbarten Formsteins.
c) die Abstände benachbarter Abstandhalter (22) eines Formsteins entsprechen etwa der Breite eines Abstandhalters (22), derart, dass innerhalb einer...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Bausatz aus Formsteinen aus Beton zur Erstellung von Erdreichabdeckungen, insbesondere aus Pflastersteinen bzw. Pflasterplatten, mit einem Grundkörper, der mindestens eine im Wesentlichen ebene Oberseite, eine Unterseite und vier aufrechte Seitenwände aufweist, und mit Abstandhaltern, die im Bereich der Seitenwände angeordnet sind.
  • Aus fertigungstechnischen Gründen, aber auch aus Gründen einer leichten Verlegung ist es wünschenswert, wenn Pflastersteine eine einfache geometrische Form aufweisen, nämlich mit quadratischer oder rechteckiger Oberseite. Andererseits sollen die aus den Pflastersteinen gebildeten Erdreichabdeckungen gegen horizontale Kraftkomponenten in Folge der Verkehrsbelastung gesichert sein.
  • Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zu Grunde, Formsteine bzw. Pflastersteine mit einfacher geometrischer Gestalt so auszubilden, dass eine daraus gefertigte, auf einem Planum verlegte Pflasterdecke gegen horizontale Belastungskomponenten gesichert ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist der erfindungsgemäße Bausatz aus Formsteinen durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
    • a) die Abmessungen aller Formsteine des Bausatzes entsprechen einem regelmäßigen Raster mit einheitlichen Rastereinheiten, derart, dass auch Formsteine mit unterschiedlichen Grundrissabmessungen zu einer gemeinsamen Erdreichabdeckung verlegbar sind,
    • b) zur Bildung eines Horizontalverbundes zwischen benachbarten Formsteinen innerhalb der Erdreichabdeckung treten Abstandhalter eines Formsteins zwischen zwei Abstandhalter eines benachbarten Formsteins.
    • c) die Abstände benachbarter Abstandhalter eines Formsteins entsprechen etwa der Breite eines Abstandhalters, derart, dass innerhalb einer Erdreichabdeckung Abstandhalter eines Formsteins etwa passend, formschlüssig in den Bereich zwischen zwei Abstandhalter eines benachbarten Formsteins eintreten,
    • d) die Formsteine sind umlaufend an allen vier Seitenwänden über die Abstandhalter mit benachbarten Formsteinen innerhalb der Erdreichabdeckung verzahnt,
    • e) die Abstandhalter sind im Grundriss trapezförmig ausgebildet und weisen über die gesamte Höhe über eine konstante Breite und Tiefe auf,
    • f) an der Unterseite des Formsteins bzw. des Grundkörpers sind mehrere Vertiefungen zur Verzahnung des Formsteins mit dem Untergrund eingeformt,
    • g) die an der Unterseite der Formsteine angeordneten Vertiefungen sind als durchgehende Nuten ausgebildet, die einen gleichförmigen Querschnitt durchgehend von einer Seitenwand zur gegenüberliegenden Seitenwand aufweisen
  • Durch die "Rundumverzahnung" ist gewährleistet, dass an allen aufrechten Seitenwänden jedes Pflastersteins eine formschlüssige Abstützung über eine Mehrzahl von Abstandhaltern an entsprechend angeordneten Abstandhaltern benachbarter Pflastersteine stattfindet. Eine optimale bzw. maximale Sicherung ist gegeben, wenn die "Rundumverzahnung" in Verbindung mit einer unterseitigen Verankerung der Pflastersteine im Untergrund bzw. im Planum verbunden ist. Zu diesem Zweck sind erfindungsgemäß zusätzlich an der Unterseite des Pflastersteins Vertiefungen eingeformt, und zwar insbesondere quergerichtete Nuten mit vorzugsweise trapezförmigen Querschnitt. Es entstehen dadurch zwischen den vorzugsweise in gleichen Abständen voneinander angeordneten Nuten entsprechende Vorsprünge an der Unterseite des Pflastersteins, nämlich ebenfalls trapezförmige Rippen. Diese treten in den Untergrund (Planum) ein und bewirken eine Verankerung der Pflastersteine. Diese ergibt zusammen mit der erfindungsgemäßen Verzahnung an den Seitenwänden eine optimale Fixierung der Pflasterdecke.
  • Die Gestaltung und Größe der Pflastersteine erlaubt trotz der Rundumverzahnung eine Ausbildung von Verlegeeinheiten unterschiedlichster Struktur, wobei benachbarte Pflastersteine gleicher oder unterschiedlicher Größe versetzt zueinander verlegt sind.
  • Weitere, vorteilhafte Einzelheiten des erfindungsgemäßen Bausatzes sind in den Unteransprüchen und der Beschreibung im Übrigen dargelegt.
  • Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
  • 1 ein Formstein aus Beton in räumlicher Darstellung,
  • 2 der Formstein gemäß 1 in einer Unteransicht,
  • 3 ein weiterer Formstein aus Beton in räumlicher Darstellung,
  • 4 der Formstein gemäß 2 in einer Unteransicht,
  • 5 eine Draufsicht auf eine Erdreichabdeckung aus Formsteinen gemäß 3,
  • 6 ein vertikaler Teilschnitt durch einen Formstein gem. 1 bzw. 3,
  • 7 eine vertikale Draufsicht auf eine Erdreichabdeckung aus Formsteinen gemäß 3 bzw. 4 im Bereich einer Fuge in vergrößertem Maßstab,
  • 8 der Fugenbereich gem. 7 in einer Seitenansicht,
  • 9 eine Draufsicht auf eine weitere Erdreichabdeckung aus Formsteinen gemäß 3,
  • 10 eine Draufsicht auf eine Erdreichabdeckung aus Formsteinen gemäß 3 im Winkelverband,
  • 11 eine Draufsicht auf eine Erdreichabdeckung aus Formsteinen mit unterschiedlichen Grundrissabmessungen,
  • 12 eine Draufsicht auf eine Erdreichabdeckung aus Formsteinen mit unterschiedlichen Grundrissabmessungen im Römischen Verbund in schematischer Darstellung,
  • 13 eine Draufsicht auf eine weitere Erdreichabdeckung aus Formsteinen mit unterschiedlichen Grundrissabmessungen in schematischer Darstellung,
  • 14 eine Draufsicht auf eine Erdreichabdeckung aus schräg verlegten Formsteinen,
  • 15 eine Teildarstellung der Erdreichabdeckung gem. 14 in vergrößertem Maßstab, und
  • 16 eine Draufsicht auf eine Erdreichabdeckung mit Rasenfugen.
  • Der Formstein gemäß 1 und 2, nämlich ein Pflasterstein 20, besteht im Wesentlichen aus einem Grundkörper 21 und seitlich am Grundkörper 21 angeordneten Abstandhaltern 22. Der Grundkörper 21 verfügt über eine Oberseite 23, die im Wesentlichen horizontal gerichtet ist und eine hierzu parallele Unterseite 24, sowie aufrechten Längsseitenwänden 25 und Querseitenwänden 26. Der Grundkörper 21 ist im Grundriss rechteckig ausgebildet, und umlaufend im Bereich der Oberseite 23 mit einer Fase 27 versehen. 3 und 4 zeigen einen weiteren Pflasterstein 20, der wie vorstehend beschrieben ausgebildet ist, aber über einen im Grundriss rechteckigen Grundkörper 21 verfügt, bei dem die Seitenwände 28 eine gleiche Länge aufweisen.
  • Die gezeigten Pflastersteine 20 sind zusammen mit anderen Pflastersteinen 20 zu einer Erdreichabdeckung 29 verlegbar. Dabei werden zwischen den Pflastersteinen 20 Fugen, nämlich Längsfugen 30 und Querfugen 31, mit konstanter Fugenbreite 32 gebildet. Zur Verlegung der Pflastersteine 20 mit etwa konstanter Fugenbreite 32 weisen die Grundkörper 21 der Pflastersteine 20 im Bereich der aufrechten Seitenwände – nämlich Längsseitenwände 25, Querseitenwände 26 bzw. Seitenwände 28 – die Abstandhalter 22 auf. Der Pflasterstein 20 weist an allen vier aufrechten Seitenwänden 28 bzw. Längsseitenwänden 25 und Querseitenwänden 26 umlaufend Abstandhalter 22 auf. An jeweils gegenüberliegenden Seitenwänden 28 bzw. Längsseitenwänden 25 und Querseitenwänden 26 weist der Pflasterstein jeweils eine identische Anzahl von Abstandhaltern 22 mit identischer Größe und Gestalt auf. Der Pflasterstein 20 gemäß 1 und 2 weist an den Längsseitenwänden 25 jeweils sechs Abstandhalter 22 auf, wohingegen an den Querseitenwänden 26 vier Abstandhalter 22 angeordnet sind. Der Pflasterstein 20 gemäß 3 und 4 weist an allen vier aufrechten Seitenwänden 28 übereinstimmend vier Abstandhalter 22 auf. Bei allen Pflastersteinen 20 verfügen die Abstandhalter 22 über die gleiche Gestalt und die gleichen Abmessungen. Alle Abstandhalter 22 sind lang gestreckte, stegartige Gebilde, die sich ausgehend von der Unterseite 24 durchgehend bis kurz vor die Oberseite 23 entlang der Seitenwände erstrecken. Die Abstandhalter 22 sind im Grundriss etwa trapezförmig ausgebildet und verfügen über im Wesentlichen die gesamte Höhe über eine konstante Breite 33 und Tiefe 34. Im Übergang der Abstandhalter 22 zu den Seitenwänden sind die Abstandhalter 22 oberseitig abgeschrägt ausgebildet bzw. mit einer Fase 35 versehen. Eine Sichtseite 36 der Abstandhalter 22 verläuft etwa parallel zur jeweiligen Seitenwand. Die Tiefe 34 der Abstandhalter 22 entspricht dabei etwa der Fugenbreite 32 zwischen benachbarten Pflastersteinen 20. In diesem Fall liegen die Sichtseiten 36 der Abstandhalter 22 eines Pflastersteins 20 an den Seitenwänden eines benachbarten Pflastersteins 20 an. Nach der Verlegung der Pflastersteine 20 werden die Fugen mit Fugenfüllmaterial verfüllt. Vorzugsweise ist die Fugenbreite 32 geringfügig größer als die Tiefe 34 der Abstandhalter 22. In diesem Fall liegen die Abstandhalter 22 nicht mit ihrer Sichtseite 36 an den Seitenwänden benachbarter Pflastersteine an, so dass sich auch zwischen diesen beiden Flächen Fugenfüllmaterial befindet (7).
  • Die Abstandhalter 22 dienen des Weiteren zur Herstellung eines Horizontalverbundes zwischen benachbarten Pflastersteinen 20 innerhalb einer Erdreichabdeckung 29. Hierzu werden die Pflastersteine 20 derart zu einer Erdreichabdeckung 29 verlegt, dass jeweils ein Abstandhalter 22 eines Pflastersteins 20 zwischen zwei nebeneinander liegende Abstandhalter 22 eines benachbarten Pflastersteins 20 tritt. Dabei entspricht die Breite 33 eines Abstandhalters 22 etwa dem Abstand zwischen zwei nebeneinander liegenden Abstandhaltern 22. Vorzugsweise ist der Abstand zwischen den nebeneinander liegenden Abstandhaltern 22 jedoch geringfügig größer, so dass die bei der Fugenbreite zwischen den Kontaktflächen der Abstandhalter 22 etwas Fugenfüllmaterial angeordnet ist. Wie im Bereich der Fuge führt auch in diesem Fall das Fugenfüllmaterial zwischen den Kontaktflächen zum Ausgleich von eventuell vorhandenen, herstellungsbedingten Maßungenauigkeiten. Bei den gezeigten Pflastersteinen 20 beträgt die Tiefe 34 der Abstandhalter 22 etwa 3 mm und die Fugenbreite 32 etwa 4 mm, so dass der Abstand 37 zwischen der Sichtseite 36 der Abstandhalter 22 und einer zugewandten Seitenwand 25, 26, 28 eines benachbarten Pflastersteins 20 etwa 1 Millimeter beträgt. Der horizontale Abstand 38 zwischen den Grundkörpern 21 benachbarter Pflastersteine 20 oberhalb der Fase 27 beträgt etwa 10 mm (7 und 8).
  • Eine Besonderheit hinsichtlich der Anordnung der Abstandhalter 22 besteht darin, dass diese in einem gleichmäßigen Raster 39 angeordnet sind (5). Das Maß zwischen zwei Rasterlinien 40 des Rasters 39 entspricht dabei in etwa der Breite 33 eines Abstandhalters 22. Die parallelen Rasterlinien 40 sind dabei sowohl in Quer- als auch in Längsrichtung des Pflastersteins 20 im gleichen Abstand zueinander angeordnet. Die Gesamtbreite des Rasters 39 wird durch den Abstand von der Mitte einer Fuge an einer Seitenwand 28 zur Mitte der Fuge der gegenüberliegenden Seitenwand 28 eines Pflastersteins 20 bestimmt. Bei Pflastersteinen 20 mit quadratischem Grundkörper 21 entspricht die Gesamtbreite des Rasters 39 in Längsrichtung des Pflastersteins 20 der Gesamtbreite des Rasters 39 in Querrichtung des Pflastersteins 20. Die Abstandhalter 22 sind an jeder Seitenwand 28 übereinstimmend zwischen den Rasterlinien 40 angeordnet, nämlich derart, dass bei einem quadratischen Grundkörper 21 alle Seitenwände 28 des Pflastersteins 20 in der Seitenansicht hinsichtlich Lage, Anzahl und Anordnung der Abstandhalter 22 übereinstimmend ausgebildet sind. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass im Grundriss die Abstandhalter 22 an gegenüberliegenden Seitenwänden 28 jeweils versetzt zueinander angeordnet sind, nämlich jeweils auf Lücke, wobei ein Abstandhalter 22 einer Seitenwand 28 direkt angrenzend zur benachbarten Seitenwand 28 angeordnet ist. Auf diese Weise ist es, wie in 5 gezeigt, möglich die Pflastersteine 20 in durchgehenden Reihen 41 im Halbsteinverbund nebeneinander zu verlegen, wobei nicht nur die Pflastersteine 20 innerhalb einer Reihe 41 untereinander einen Horizontalverbund aufweisen, sondern auch benachbarte Reihen 41 untereinander. Dabei sind die Abstandhalter 22 eines Pflastersteins 20 an allen vier Seitenwänden 28 also umlaufend mit Abstandhaltern 22 von benachbarten Pflastersteinen 20 verzahnt, so dass eine über die gesamte Fläche der Erdreichabdeckung 29 durchgehende Verschiebesicherung in horizontaler Ebene gewährleistet ist. 9 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel, bei dem eine Erdreichabdeckung 29 aus Pflastersteinen 20 mit quadratischem Grundriss besteht. Die Pflastersteinreihen 41 sind dabei nicht zueinander versetzt angeordnet, sondern in horizontalen und vertikalen durchgehenden Reihen. 10 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Erdreichabdeckung 29 aus Pflastersteinen 20 mit rechteckigem Grundriss, die im so genannten Winkel-Verband angeordnet sind. Bei Pflastersteinen 20 mit rechteckigem Grundriss sind jeweils die zwei gegenüberliegenden Längsseitenwände 25 und Querseitenwände 26 in der Seitenansicht übereinstimmend hinsichtlich der Anzahl und Anordnung der Abstandhalter 22 angeordnet. In beiden Fällen sind die Abstandhalter 22 im gleichen Raster 39 und in der gleichen Anordnung wie im zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel angeordnet. Aus den 9 und 10 ist ersichtlich, dass auch in diesen Fällen die durchgehende Verschiebesicherung gewährleistet ist.
  • Eine weitere Besonderheit ergibt sich aus den Darstellungen gem. 11 bis 16. Demnach werden Pflastersteine 20 mit unterschiedlichen Grundrissabmessungen zu jeweils einheitlichen Erdreichabdeckungen verlegt. Dabei sind sämtliche Pflastersteine 20 nach dem vorstehend beschriebenen Muster ausgebildet, nämlich hinsichtlich der Anordnung und Ausbildung der Abstandhalter und mit Außenabmessungen, die einem ganzzahligen Vielfachen eines Rastermaßes, also des Abstands zwischen zwei Rasterlinien 40 gem. 5 entsprechen. Auf diese Weise ist es möglich Pflastersteine 20 unterschiedlicher Größe miteinander zu kombinieren, wobei stets die Abstandhalter 22 an allen vier Seitenwänden 28 zur Bildung der Verschiebesicherung miteinander verzahnt sind. Darüber hinaus ist es auch nicht erforderlich einzelne Pflastersteine 20 "passend" zu schneiden, um diese miteinander zu kombinieren. Auf diese Weise wird ein Bausatz aus Pflastersteinen 20 zur Verfügung gestellt, dessen einzelne Pflastersteine 20 hinsichtlich der Grundrissabmessungen des Grundkörpers 21 teilweise verschieden voneinander ausgebildet sind, aber sich im Übrigen, insbesondere hinsichtlich Größe und Anordnung der Abstandhalter 22, in das Raster einfügen.
  • Ausgangspunkt des einheitlichen Rasters 39 ist der Abstand von einer ersten Rasterlinie 40 zur übernächsten parallelen Rasterlinie 40. Dieser Abstand wird nachfolgend als Rastereinheit 42 bezeichnet. Eine Rastereinheit 42 entspricht etwa der Breite 33 eines Abstandhalters 22 zuzüglich des Abstandes zwischen zwei benachbarten Abstandhaltern 22 (5). Sämtliche Pflastersteine 20 eines Bausatzes für eine zusammenhängende Erdreichabdeckung weisen eine übereinstimmende Rastereinheit 42 auf. Als Maß für die Rastereinheit 42 kommen beispielsweise 37,5 mm, 40 mm, 45 mm oder 50 mm in Frage. Die Steinabmessungen entsprechen dann jeweils einem ganzzahligen Vielfachen der Rastereinheit 42, also beispielsweise für eine Rastereinheit 42 von 50 mm Steinabmessungen von 100 × 100 mm, 100 × 200 mm, 200 × 200 mm etc. Die Anzahl der Abstandhalter 22 je Seitenwand 28 bzw. Längsseitenwand 25 und Querseitenwand 26 ergibt sich aus dem Maß der Rastereinheit 42 und der Länge der entsprechenden Seitenwand 28 bzw. Längsseitenwand 25 und Querseitenwand 26.
  • 11 zeigt eine Erdreichabdeckung 43, die aus einem Bausatz aus Pflastersteinen 44, 45, 46 mit unterschiedlichen Grundrissabmessungen gebildet ist. Der Bausatz besteht dabei aus drei unterschiedlichen Steintypen, nämlich einem rechteckigen Pflasterstein 44 mit einer Grundrissabmessung von 225 × 300 mm, einem quadratischen Pflasterstein 45 mit einer Grundrissabmessung von 300 × 300 mm und einem quadratischen Pflasterstein 46 mit einer Grundrissabmessung von 225 × 224 mm. Diese drei Steintypen sind jeweils wie der Pflasterstein 20 gem. 5 ausgebildet, nämlich an allen Seitenwänden mit Abstandhaltern 22 versehen, die wie vorstehend beschrieben im Raster 39 angeordnet sind. Dabei sind alle Abstandhalter 22 eines Pflastersteins 44, 45, 46 umlaufend an allen vier Seitenwänden mit Abstandhaltern 22 benachbarter Pflastersteine 44, 45, 46 verzahnt, zur Bildung der horizontalen Verschiebesicherung. Die Pflastersteine 44, 45, 46 können auch zueinander verdreht angeordnet werden, ohne dass die Verzahnung der Abstandhalter 22 benachbarter Pflastersteine 44, 45, 46 miteinander unterbrochen wird.
  • 12 zeigt eine weitere Erdreichabdeckung 43, die wie das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel aus einem Bausatz aus Pflastersteinen 20 mit unterschiedlichen Grundrissabmessungen gebildet ist. Der Bausatz besteht in diesem Fall aus sieben unterschiedlichen Steintypen, zwischen denen im Folgenden aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht näher unterschieden wird. Die einzelnen Steintypen weisen folgende Abmessungen auf: 75 × 75 mm, 150 × 150 mm, 150 × 225 mm, 150 × 300 mm, 225 × 225 mm, 225 × 300 mm und 300 × 300mm. Die Steintypen sind im sog. "Römischen Verband" verlegt und untereinander über die Abstandhalter 22 durchgehend verzahnt.
  • 13 zeigt eine Erdreichabdeckung 47, die aus Pflastersteinen 48, 49 mit quadratischem Grundkörper 21 gebildet ist. Dabei werden zwei unterschiedliche Steintypen benutzt, nämlich einem größeren Pflasterstein 48 mit einem Steingröße von 300 × 300 mm und einem kleineren Pflasterstein 49 mit einer Steingröße von 150 × 150 mm. Der Pflasterstein weist somit Seitenwände 28 auf, deren Länge halb so groß wie die entsprechende Abmessung des größeren Pflastersteins 48 ist. Entsprechend weisen vier im Quadrat verlegte kleinere Pflastersteine 49, die gleiche Außenabmessung auf, wie ein großer Pflasterstein 48. Im Ausführungsbeispiel sind die Pflastersteine 48, 49 in einem geometrischen Muster angeordnet, nämlich in Reihen 41. In einigen Reihen 41 sind ausschließlich Pflastersteine 48 oder 49 verlegt, anderen Reihen bestehen sowohl aus kleineren, als auch aus größeren Pflastersteinen 48, 49. Wiederum sind sämtliche Pflastersteine 48, 49 über die Abstandhalter 22 aller Seitenwände 28 umlaufend miteinander verzahnt.
  • 14 zeigt eine Erdreichabdeckung 47 aus Pflastersteinen mit rechteckigem Grundkörper 21, die in schräg gerichteten, durchgehenden Reihen 41 verlegt sind. Dabei sind die Reihen 41 jeweils um ein geringes Maß zueinander versetzt angeordnet. Zur gradlinigen Begrenzung sind am Rand 50 der Erdreichabdeckung 47 Randsteine 49 angeordnet (15). Eine zum Rand 50 der Erdreichabdeckung 47 gerichtete Seitenwand 51 des Randsteins 49 ist frei von Abstandhaltern, wohingegen die anderen Seitenwände 52, die zu benachbarten Pflastersteinen 20 oder Randsteinen 49 gerichtet sind, Abstandhalter 22 aufweisen. Diese Abstandhalter sind wiederum im Raster 39 angeordnet, so dass die Randsteine 49 im Verbund mit den benachbarten Pflastersteinen 20 und Randsteinen 49 verlegt sind. Jeweils ein Randstein 49 ist mit Pflastersteinen 20 zweier benachbarter (Stein-)Reihen 41 verzahnt, sowie zwei benachbarten Randsteinen 49. An einem weiteren Rand 53, der senkrecht zum Rand 50 verläuft, können entsprechende Randsteine 49 angeordnet sein. Alternativ können die Pflastersteine 20, 49, wie im Ausführungsbeispiel gezeigt, auch entlang einer Schnittkante 54 durchtrennt sein.
  • 16 zeigt ein weiteres Beispiel einer Erdreichabdeckung aus Pflastersteinen 20, die mit einer Rasenfuge verlegt sind. Wie bei dem in 13 gezeigten Ausführungsbeispiel besteht die Erdreichabdeckung aus zwei Steintypen, nämlich Pflastersteinen 48 und 49, die in durchgehenden Reihen 41 verlegt sind. Die Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin, dass einige Fugen eine größere Fugenbreite 32, als andere Fugen aufweisen. Im vorliegenden Fall weisen die Querfugen 31 eine Fugenbreite 32 von 37,5 mm auf. Die Längsfugen 30 sind übereinstimmend wie in den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen mit einer Fugenbreite 32 von ca. 10 mm ausgebildet. Durch die Querfugen 31 werden auf diese Weise Rasenfugen gebildet, durch die größere Mengen von Niederschlag in den Untergrund versickern können. Darüber hinaus können die Rasenfugen auch begrünt werden. Bei der Verlegung der Pflastersteine 48, 49 werden benachbarte Pflastersteine 38, 49 derselben (Stein-)Reihe 41 mit Abstand zueinander verlegt, wobei der Abstand im gezeigten Ausführungsbeispiel genau dem Maß einer Rastereinheit 42 entspricht. Auf diese Weise ergibt sich eine Verzahnung der Reihen 41 untereinander über die Abstandhalter 22 der Pflastersteine 48, 49 jeweils benachbarter Reihen 41.
  • Eine weitere Besonderheit, die alle bisher beschriebenen Pflastersteine 20, 44, 45, 46, 48, 49 und gegebenenfalls auch der Randstein 49 aufweisen, besteht in der Ausbildung einer Verschiebesicherung im Bereich der Unterseite 24. Die Pflastersteine 20, 44, 45, 46, 48, 49 weisen zu diesem Zweck an der Unterseite 24 mehrere Vertiefungen 56 auf, Die Vertiefungen 56 sind jeweils parallel mit regelmäßigen Abständen zueinander angeordnet.
  • Bei Pflastersteinen mit rechteckigem Grundkörper 21 verlaufen die Vertiefungen 56 durchgehend von einer Längsseitenwand 25 zur gegenüberliegenden Längsseitenwand 25. Bei Pflastersteinen mit quadratischem Grundkörper 21 entsprechend zwischen zwei gegenüberliegenden Seitenwänden 28. Die Vertiefungen 56 sind im Querschnitt etwa trapezförmig ausgebildet und in Art einer Nut im Bereich der Unterseite 24 in die Pflastersteine 20, 44, 45, 46, 48, 49 eingeschnitten, so dass zwischen den in gleichen Abständen voneinander angeordneten Nuten entsprechende Vorsprünge an der Unterseite 24 der Pflastersteine 20, 44, 45, 46, 48, 49 entstehen. Nuten und Vorsprünge erstrecken sich über die gesamte Unterseite 24 der Pflastersteine 20, 44, 45, 46, 48, 49. Die Tiefe 57 der Vertiefungen 56 beträgt in etwa 8 mm bei einer Steinhöhe von etwa 88 mm. Durch die Vertiefungen 56 wird eine horizontale Verschiebung der Pflastersteine 20, 44, 45, 46, 48, 49 gegenüber dem Pflasterbett 58 erschwert, da auf diese Weise der Reibungsbeiwert in der Scherfuge 59 zwischen der Unterseite 24 der Pflastersteine 20, 44, 45, 46, 48, 49 und dem Pflasterbett 58 erhöht wird. Die Vertiefungen 56 sind in der Ansicht jeweils leicht seitlich versetzt zu den Abstandhaltern 22 angeordnet, so dass diese durch die Vertiefungen 56 jeweils leicht angeschnitten werden. An der Unterseite 24 der Pflastersteine 20... ist jeweils eine Vertiefung 56 weniger vorgesehen als Abstandhalter 22 an den Längsseitenwänden 25 bzw. Seitenwänden 28 vorgesehen sind.
  • Durch die Abstandhalter 22 an den aufrechten Seitenwänden 25, 26, 28 und die Vertiefungen 56 im Bereich der Unterseite 24 der Pflastersteine 20, 44, 45, 46, 48, 49 weisen diese an fünf Seitenwänden eine Verschiebesicherung auf. Über die Abstandhalter 22 sind die Pflastersteine 20, 44, 45, 46, 48, 49 jeweils untereinander rundum verzahnt und über die Vertiefungen 56 mit dem Pflasterbett 58. Durch die Anordnung der Abstandhalter 22 in einem identischen Raster 39 sind Pflastersteine 20, 44, 45, 46, 48, 49 mit unterschiedlichen Grundrissabmessungen miteinander zu einer Erdreichabdeckung verlegbar, ohne dass die Verzahnung unterbrochen wird. Auch in diesem Fall sind die Pflastersteine 20, 44, 45, 46, 48, 49 quasi "nahtlos" umlaufend miteinander verzahnt.
  • 20
    Pflasterstein
    21
    Grundkörper
    22
    Abstandhalter
    23
    Oberseite
    24
    Unterseite
    25
    Längsseitenwand
    26
    Querseitenwand
    27
    Fase
    28
    Seitenwand
    29
    Erdreichabdeckung
    30
    Längsfuge
    31
    Querfuge
    32
    Fugenbreite
    33
    Breite
    34
    Tiefe
    35
    Fase
    36
    Sichtseite
    37
    Abstand
    38
    Abstand
    39
    Raster
    40
    Rasterlinie
    41
    Reihe
    42
    Rastereinheit
    43
    Erdreichabdeckung
    44
    Pflasterstein
    45
    Pflasterstein
    46
    Pflasterstein
    47
    Erdreichabdeckung
    48
    Pflasterstein
    49
    Pflasterstein
    50
    Rand
    51
    Seitenwand
    52
    Seitenwand
    53
    Rand
    54
    Schnittkante
    55
    Erdreichabdeckung
    56
    Vertiefung
    57
    Tiefe
    58
    Pflasterbett
    59
    Scherfuge

Claims (11)

  1. Bausatz aus Formsteinen aus Beton zur Erstellung von Erdreichabdeckungen (29, 43, 47, 48, 55), insbesondere aus Pflastersteinen (20, 44, 45, 46, 48, 49) bzw. Pflasterplatten, mit einem Grundkörper (21), der mindestens eine im Wesentlichen ebene Oberseite (23), eine Unterseite (24) und vier aufrechte Seitenwände (25, 26, 28) aufweist, und mit Abstandhaltern (22), die im Bereich der Seitenwände (25, 26, 28) angeordnet sind, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Abmessungen aller Formsteine des Bausatzes entsprechen einem regelmäßigen Raster (39) mit einheitlichen Rastereinheiten (42), derart, dass auch Formsteine mit unterschiedlichen Grundrissabmessungen zu einer gemeinsamen Erdreichabdeckung (29, 43, 47, 48, 55) verlegbar sind, b) zur Bildung eines Horizontalverbundes zwischen benachbarten Formsteinen innerhalb der Erdreichabdeckung (29, 43, 47, 48, 55) treten Abstandhalter (22) eines Formsteins zwischen zwei Abstandhalter (22) eines benachbarten Formsteins. c) die Abstände benachbarter Abstandhalter (22) eines Formsteins entsprechen etwa der Breite eines Abstandhalters (22), derart, dass innerhalb einer Erdreichabdeckung Abstandhalter (22) eines Formsteins etwa passend, formschlüssig in den Bereich zwischen zwei Abstandhalter (22) eines benachbarten Formsteins eintreten, d) die Formsteine sind umlaufend an allen vier Seitenwänden (25, 26, 28) über die Abstandhalter (22) mit benachbarten Formsteinen innerhalb der Erdreichabdeckung verzahnt, e) die Abstandhalter (22) sind im Grundriss trapezförmig ausgebildet und weisen über die gesamte Höhe über eine konstante Breite (33) und Tiefe (34) auf, f) an der Unterseite (24) des Formsteins bzw. des Grundkörpers (21) sind mehrere Vertiefungen (56) zur Verzahnung des Formsteins mit dem Untergrund eingeformt, g) die an der Unterseite (24) der Formsteine angeordneten Vertiefungen (56) sind als durchgehende Nuten ausgebildet, die einen gleichförmigen Querschnitt durchgehend von einer Seitenwand (25, 26, 28) zur gegenüberliegenden Seitenwand (25, 26, 28) aufweisen
  2. Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (22) in einem regelmäßigen Raster (39) an den Seitenwänden (25, 26, 28) der Formsteine angeordnet sind.
  3. Bausatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (22) an allen Seitenwänden (25, 26, 28) der Formsteine gleiche Abstände voneinander aufweisen.
  4. Bausatz Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein Abstandhalter (22) einer Seitenwand unmittelbar an einer aufrechten Ecke bzw. Kante des Grundkörpers (21) angebracht und ein am gegenüberliegenden Rand der betreffenden Seitenwand angeordneter Abstandhalter einen dem Abstand zwischen benachbarten Abstandhaltern (22) entsprechenden Abstand von der betreffenden aufrechten Kante des Grundkörpers (21) aufweist.
  5. Bausatz nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den in gleichen Abständen angeordneten Nuten Vorsprünge an der Unterseite (24) des Formsteins gebildet sind, wobei sich die Nuten und Vorsprünge über die gesamte Unterseite (24) des Formsteins erstrecken.
  6. Bausatz nach Anspruch 5 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die nutenförmigen Vertiefungen (56) parallel zueinander angeordnet sind und vorzugsweise einen trapezförmigen Querschnitt aufweisen.
  7. Bausatz nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (56) in einem etwa einer Rastereinheit (42) entsprechenden Abstand voneinander angeordnet sind, vorzugsweise mit gleichen Abständen von einer parallel verlaufenden Seitenwand, insbesondere den Quer-Seitenwänden (26).
  8. Bausatz nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an jeweils gegenüberliegenden Seitenwänden (25, 26, 28) eine identische Anzahl an Abstandhaltern (22) angeordnet sind.
  9. Bausatz nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (22) voneinander gegenüberliegenden Seitenwänden (25, 26, 28) versetzt zueinander angeordnet sind, nämlich jeweils auf Lücke.
  10. Bausatz nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alle Abstandhalter (22) identische Abmessungen und identische Gestalt aufweisen.
  11. Bausatz nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Raster (39) auf das Maß von der Mitte einer Fuge (30, 31) an einer Seitenwand (25, 26, 28) eines Formsteins bis zur Mitte einer Fuge (30, 31) an einer gegenüberliegenden Seitenwand (25, 26, 28) des Formsteins bezogen ist, wobei der Formstein Teil einer Erdreichabdeckung mit etwa konstanter Fugenbreite (32) zwischen benachbarten Formsteinen ist.
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