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DE202008000194U1 - Bausatz aus Formsteinen zur Erstellung einer Erdreichabdeckung - Google Patents

Bausatz aus Formsteinen zur Erstellung einer Erdreichabdeckung Download PDF

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DE202008000194U1
DE202008000194U1 DE200820000194 DE202008000194U DE202008000194U1 DE 202008000194 U1 DE202008000194 U1 DE 202008000194U1 DE 200820000194 DE200820000194 DE 200820000194 DE 202008000194 U DE202008000194 U DE 202008000194U DE 202008000194 U1 DE202008000194 U1 DE 202008000194U1
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stones
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KARL VOGT BETONWERK PORTA WESTFALICA GMBH & CO, DE
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Betonwerk Lieme & Co KG GmbH
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    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C5/00Pavings made of prefabricated single units
    • E01C5/06Pavings made of prefabricated single units made of units with cement or like binders
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C2201/00Paving elements
    • E01C2201/02Paving elements having fixed spacing features

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  • Architecture (AREA)
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  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Bausatz aus Formsteinen (10), insbesondere aus Pflastersteinen oder Pflasterplatten aus Beton, zur Erstellung einer Erdreichabdeckung, wobei die Formsteine (10) jeweils eine, vorzugsweise im Wesentlichen ebene, Oberseite (12) und eine Unterseite (14) aufweisen und aufrechte Seitenflächen (16, 18, 20, 22), die sich zwischen Oberseite (12) und Unterseite (14) erstrecken, wobei an den aufrechten Seitenflächen (16, 18, 20, 22) Abstandhalter (24, 26) angeformt sind zur Bildung einer Fuge zwischen benachbarten Formsteinen (10), die mit einem Fugenfüllmaterial verfüllbar ist, und wobei einige Abstandhalter (24) eine im Wesentlichen konstante Tiefe über deren im Wesentlichen gesamte Höhe aufweisen und wobei einige Abstandhalter (26) eine vorzugsweise über deren im Wesentlichen gesamte Höhe eine zur Oberseite (12) hin, vorzugsweise kontinuierlich, abnehmende Tiefe aufweisen, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
a) die Abstandhalter (24) mit im Wesentlichen konstanter Tiefe weisen eine geringere Tiefe als die Abstandhalter (26) mit zur Oberseite (12) hin abnehmender Tiefe auf, derart, dass innerhalb der...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Bausatz aus Formsteinen, insbesondere aus Pflastersteinen oder Pflasterplatten aus Beton, zur Erstellung einer Erdreichabdeckung, wobei die Formsteine jeweils eine, vorzugsweise im Wesentlichen ebene, Oberseite und eine Unterseite aufweisen und aufrechte Seitenflächen, die sich zwischen Oberseite und Unterseite erstrecken, wobei an den aufrechten Seitenflächen Abstandhalter angeformt sind zur Bildung einer Fuge zwischen benachbarten Formsteinen, die mit einem Fugenfüllmaterial verfüllbar ist, und wobei einige Abstandhalter eine im Wesentlichen konstante Tiefe über deren im Wesentlichen gesamte Höhe aufweisen und wobei einige Abstandhalter eine vorzugsweise über deren im Wesentlichen gesamte Höhe eine zur Oberseite hin, vorzugsweise kontinuierlich, abnehmende Tiefe aufweisen.
  • Derartige Formsteine sind aus der Praxis bekannt. Unter der Tiefe der Formsteine ist im Rahmen dieser Anmeldung die Erstreckung senkrecht zur Ebene der Seitenfläche zu verstehen. Grundsätzlich besteht bei der Erstellung von Erdreichabdeckungen aus Formsteinen das Problem, dass die Formsteine innerhalb der Erdreichabdeckung häufig mit zu geringer Fugenbreite verlegt werden. Dies führt dazu, dass die Fuge nicht komplett mit Fugenfüllmaterial verfüllt werden kann. Mitunter ist sogar eine Knirsch- oder Pressverlegung zu beobachten, die zur Beschädigung oder Zerstörung der Formsteine durch den Verkehr führen kann.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde derartige Bausätze bzw. Formsteine weiterzuentwickeln.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe weist ein erfindungsgemäßer Bausatz bzw. Formstein die Merkmale des Anspruchs 1 auf.
  • Bevorzugte Weiterentwicklungen und Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung im Übrigen.
  • Der erfindungsgemäße Bausatz ist gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
    • a) die Abstandhalter mit im Wesentlichen konstanter Tiefe weisen eine geringere Tiefe als die Abstandhalter mit zur Oberseite hin abnehmender Tiefe auf, derart dass innerhalb der verlegten Erdreichabdeckung die Formsteine jeweils nur mit den Abstandhaltern mit zur Oberseite hin abnehmender größerer Tiefe an Seitenflächen benachbarter Formsteine anliegen,
    • b) die Seitenflächen der Formsteine verlaufen in einer durchgehenden gedachten Ebene gegenüber der (nur) die Abstandhalter des Formsteins vorspringen, derart, dass in Anlagebereichen für Abstandhalter benachbarter Formsteine keine Vorsprünge oder Vertiefungen gegenüber der Ebene der Seitenfläche vorhanden sind,
    • c) die Abstandhalter der Formsteine sind in einem Abstand zu benachbarten Abstandhaltern an den Seitenflächen angeordnet, der größer als die Breite der Abstandhalter zuzüglich einer Mindestbreite des Fugenfüllmaterials ist, derart, dass die Relativlage der Formsteine zueinander innerhalb der verlegten Erdreichabdeckung nur bedingt durch die Abstandhalter vorgegeben ist.
  • Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Bausatzes kann darin bestehen, dass durch die tieferen Abstandhalter eine Mindestfugenbreite zwischen benachbarten Abstandhaltern vorgegeben wird. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Fugen eine ausreichende Breite aufweisen, um komplett mit Fugenfüllmaterial verfüllt zu werden. Da die Abstandhalter aber durch die konische Gestalt nicht über die gesamte Höhe an den Seitenflächen benachbarter Formsteine anliegen, besteht nur eine geringe Gefahr der Zerstörung der Formsteine durch die Kontaktverlegung der Abstandhalter.
  • Weiterhin entspricht der Abstand benachbarter Abstandhalter an einem Formstein nicht der Breite eines dazwischentretenden Abstandhalters eines benachbarten Formsteins (unter Berücksichtigung einer Mindestverfüllung mit Fugenmaterial in diesem Bereich), sodass eine gewisse Verschiebung der Formsteine in Längsrichtung der einander gegenüberliegenden Seitenflächen der Formsteine vor dem Verfüllen der Fuge mit Fugenfüllmaterial möglich ist. Die Relativlage der Formsteine wird somit anders als bei Formsteinen mit unmittelbarer Verzahnung der Abstandhalter nur bedingt vorgegeben. Zudem weist die Fuge einen großen Anteil auf, der nicht durch die Abstandhalter belegt ist, sondern durch das Fugenfüllmaterial.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass alle Abstandhalter unmittelbar auf Höhe der Unterseite beginnend ausgebildet sind und mit Abstand von der Oberseite enden, wobei der Abstand zur Oberseite bei den Abstandhaltern mit im Wesentlichen konstanter Tiefe geringer ist als bei den Abstandhaltern mit zur Oberseite hin abnehmender Tiefe. Ein Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass alle Abstandhalter nach Verlegung der Erdreichabdeckung und Verfüllung der Fuge mit Fugenfüllmaterial nicht mehr sichtbar sind. Ein anderer Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass durch die kurzen Abstandhalter der Fugenfüllraum erhöht wird, wodurch mehr Fugenfüllmaterial in die Fuge eingefüllt werden kann.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Bausatzes sieht vor, dass an den Seitenflächen der Formsteine jeweils abwechselnd Abstandhalter mit im Wesentlichen konstanter Tiefe und Abstandhalter mit zur Oberseite hin abnehmender Tiefe ausgebildet sind. Ein Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass auf diese Weise größere Abstände zwischen den längeren Abstandhaltern geschaffen werden, was die Verfüllung der Fuge vereinfachen kann.
  • Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass die Abstandhalter mit zur Oberseite hin abnehmender Tiefe nur im Bereich einer linienförmigen Kontaktfläche auf Höhe der Unterseite der Formsteine an den Seitenflächen benachbarter Formsteine anliegen. Auf diese Weise kann die Gefahr der Zerstörung oder Beschädigung der Formsteine durch Kontaktverlegung minimiert werden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Abstandhalter mit zur Oberseite hin abnehmender Tiefe, insbesondere unmittelbar vor dem oberen abgeschrägten Endbereich, eine Tiefe aufweisen, die der Tiefe der Abstandhalter mit im Wesentlichen konstanter Tiefe entspricht.
  • Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. In dieser zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Formstein in räumlicher Darstellung,
  • 2 eine Seitenansicht des Formsteins gemäß 1, und
  • 3 eine Draufsicht auf den Formstein gemäß 1 und 2.
  • Der in den 1 bis 3 gezeigte Formstein 10 aus Beton dient zur Erstellung einer nicht gezeigten Erdreichabdeckung. Vorzugsweise besteht die Erdreichabdeckung aus im Wesentlichen identischen Formsteinen 10. Es kann auch insbesondere im Randbereich der Erdreichabdeckung oder zur Erzielung von besonderen optischen Effekten angezeigt sein, Formsteine 10 mit anderen Abmessungen vorzusehen.
  • Die Formsteine 10 verfügen über eine im Wesentlichen ebene Oberseite 12 und Unterseite 14, zwischen den sich vier aufrechte Seitenflächen 16, 18, 20, 22 erstrecken. Es versteht sich, dass je nach Grundrissgestaltung des Formsteins 10 auch eine größere oder eine geringere Anzahl an Seitenflächen vorhanden sein kann.
  • Bei der in den 1 bis 3 gezeigten rechtwinkligen Grundrissform des Formsteins 10 liegen jeweils zwei Seitenflächen einander parallel gegenüber, nämlich kurze Seitenflächen 16, 20 einerseits und lange Seitenflächen 18, 22 andererseits.
  • An allen Seitenflächen 16, 18, 20, 22 sind Abstandhalter 24, 26 angeformt. Bei den Abstandhaltern 24, 26 handelt es sich um stegartige Gebilde, mit einem im Grundriss im Wesentlichen trapezförmigen Querschnitt. Die Abstandhalter 24, 26 sind zu benachbarten Abstandhaltern an der gleichen Seitenfläche 16, 18, 20, 22 mit einem Abstand angeordnet, der größer ist als die Breite der Abstandhalter 24, 26 an der Basis des trapezförmigen Grundrisses.
  • Eine Besonderheit besteht darin, dass zwei unterschiedliche Typen von Abstandhaltern 24, 26 an den Seitenflächen 16, 18, 20, 22 angeformt sind. Es kommen nämlich einerseits Abstandhalter 24 zum Einsatz, die über die im Wesentlichen gesamten Höhe eine konstante Tiefe aufweisen. Unter Tiefe wird im Rahmen dieser Anmeldung die Abmessung der Abstandhalter 24, 26 senkrecht zur jeweiligen Seitenfläche 16, 18, 20, 22 verstanden. Der zweite Typ Abstandhalter 26 ist konisch ausgebildet, nämlich mit zur Oberseite 12 des Formsteins 10 hin abnehmender Tiefe.
  • Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die konischen Abstandhalter 26 eine größere maximale Tiefe aufweisen als die Abstandhalter 24 mit konstanter Tiefe. Folglich stehen die konischen Abstandhalter 26 weiter gegenüber der jeweiligen Seitenfläche 16, 18, 20, 22 ab, als die Abstandhalter 24 mit konstanter Tiefe.
  • Alle Abstandhalter 24, 26 sind so ausgebildet, dass sie sich ausgehend von der Unterseite 14 des Formsteins 10 in Richtung der Oberseite 12 erstrecken, jedoch mit Abstand zu dieser an den Seitenflächen 16, 18, 20, 22 enden. Eine weitere Besonderheit in diesem Zusammenhang ist, dass die Abstandhalter 24 mit konstanter Tiefe sich näher bis zur Oberseite 12 erstrecken, also länger sind als die konischen Abstandhalter 26, die mit größerem Abstand zur Oberseite 12 enden.
  • Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die Abstandhalter 24, 26 abwechselnd entlang der Seitenflächen 16, 18, 20, 22 angeformt sind. Weiterhin ist im Hinblick auf die Seitenflächen 16, 18, 20, 22 festzustellen, dass jeweils ein konischer Abstandhalter 26 unmittelbar benachbart zu einer aufrechten Eckkante 28 des Formsteins 10 positioniert ist.
  • Alle Abstandhalter 24, 26 sind, wie bereits geschildert, im Grundriss trapezförmig ausgebildet und verfügen über eine aufrechte, parallel zur jeweiligen Seitenfläche 16, 18, 20, 22 verlaufenden Außenfläche 30 und zwei Schrägflächen 32, die ausgehend von der jeweiligen Seitenfläche 16, 18, 20, 22 zur Außenfläche 30 hin konvergieren. Hiervon ausgehend ergibt sich, dass die Außenfläche 30, der konischen Abstandhalter 26 leicht geneigt zur jeweiligen Seitenfläche 16, 18, 20, 22 verläuft, wo hingegen die Außenfläche 30 der Abstandhalter 24 mit konstanter Tiefe parallel zur jeweiligen Seitenfläche 16, 18, 20, 22 verläuft. Die konischen Abstandhalter 26 verfügen zudem am unteren Ende der Außenfläche 30 über eine linienförmige Kontaktfläche 34 auf Höhe der Unterseite 14 der Formsteine 10, mit der diese an benachbarten Formsteinen 10 anliegen.
  • Im Bereich eines oberen Endes sind alle Abstandhalter 24, 26 abgeschrägt beziehungsweise gefast ausgebildet. Dies ist produktionstechnisch bedingt. Daher wird der abgefaste beziehungsweise abgeschrägte Bereich unberücksichtigt gelassen in Bezug auf die Definition der konstanten oder abnehmenden Tiefe der Abstandhalter 24, 26.
  • Der Abstand der Abstandhalter 24, 26 zu benachbarten Abstandhaltern 24, 26 an der gleichen Seitenfläche 16, 18, 20, 22 ist größer als ein Mehrfaches der Breite der jeweiligen Abstandhalter 24, 26. Auf diese Weise ergibt sich zwischen den Abstandhaltern 24, 26 benachbarter Formsteine 10 innerhalb der verlegten Erdreichabdeckung ein gewisses „Spiel". Die Formsteine 10 können damit nicht mit „nahtloser" Verzahnung verlegt werden, bei der die Abstandhalter 24, 26 eines Formsteins 10 passgenau zwischen Abstandhalter 24, 26 benachbarter Formsteine 10 treten, sondern es entstehen größere Bereiche, in denen keine Abstandhalter 24, 26 vorgesehen sind, in die Fugenfüllmaterial eingefüllt werden kann. Zudem erlaubt diese Anordnung der Abstandhalter 24, 26 in gewissem Maße ein Verschieben benachbarter Formsteine 10 entlang der durch die Fuge zwischen den beiden Formsteinen 10 gebildeten Ebene bis irgendwann Abstandhalter 24, 26 benachbarter Formsteine 10 im Bereich der Schrägflächen 32 aneinander anliegen oder nur noch durch ein Mindestmaß an Fugenfüllmaterial voneinander getrennt sind.
  • Die Abstandhalter 24, 26 sind wie üblich in einem Raster angeordnet, so dass die Abstandhalter 24, 26 benachbarter Formsteine 10 innerhalb einer Erdreichabdeckung nicht bei den üblichen Verlegemustern miteinander kollidieren.
  • Die erfindungsgemäßen Formsteine 10 werden derart verlegt, dass die konischen Abstandhalter 26 im Bereich ihrer Kontaktflächen 34 an den jeweiligen Seitenfläche 16, 18, 20, 22 eines benachbarten Formsteins 10 anliegen. Die Abstandhalter 24 mit konstanter Tiefe liegen entsprechend nicht an den Seitenflächen 16, 18, 20, 22 benachbarter Formsteine 10 an, da sie eine geringere maximale Tiefe aufweisen. Die Abstandhalter 24, 26 sind so „auf Lücke" angeordnet, dass die Abstandhalter 24, 26 benachbarter Formsteine 10 nicht gegeneinander stoßen.
  • Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die Seitenflächen 16, 18, 20, 22 in einer durchgehend gedachten Ebene verlaufen, gegenüber der nur die Abstandhalter 24, 26 vorspringen. Die Seitenflächen 16, 18, 20, 22 weisen demnach mit Ausnahme der Abstandhalter 24, 26 keine Wesentlichen Ausbuchtungen oder Vertiefungen auf.
  • Die maximale Tiefe der konischen Abstandhalter 26 im Bereich der Kontaktfläche 34 kann beispielsweise vier Millimeter betragen. Diese Tiefe kann dann zur Oberseite 12 des Formsteins hin auslaufen, auf eine Tiefe von drei Millimetern unmittelbar vor dem abgeschrägten beziehungsweise abgefasten Bereich. Ein passender Abstandhalter 24 mit konstanter Tiefe kann beispielsweise eine Tiefe von drei Millimetern aufweisen. Die minimale Tiefe der konischen Abstandhalter 26 unmittelbar vor dem abgeschrägten Bereich entspricht damit der konstanten Tiefe der Abstandhalter 24.
  • 10
    Formstein
    12
    Oberseite
    14
    Unterseite
    16
    Seitenfläche
    18
    Seitenfläche
    20
    Seitenfläche
    22
    Seitenfläche
    24
    Abstandhalter
    26
    Abstandhalter
    28
    Eckkante
    30
    Außenfläche
    32
    Schrägfläche
    34
    Kontaktfläche

Claims (14)

  1. Bausatz aus Formsteinen (10), insbesondere aus Pflastersteinen oder Pflasterplatten aus Beton, zur Erstellung einer Erdreichabdeckung, wobei die Formsteine (10) jeweils eine, vorzugsweise im Wesentlichen ebene, Oberseite (12) und eine Unterseite (14) aufweisen und aufrechte Seitenflächen (16, 18, 20, 22), die sich zwischen Oberseite (12) und Unterseite (14) erstrecken, wobei an den aufrechten Seitenflächen (16, 18, 20, 22) Abstandhalter (24, 26) angeformt sind zur Bildung einer Fuge zwischen benachbarten Formsteinen (10), die mit einem Fugenfüllmaterial verfüllbar ist, und wobei einige Abstandhalter (24) eine im Wesentlichen konstante Tiefe über deren im Wesentlichen gesamte Höhe aufweisen und wobei einige Abstandhalter (26) eine vorzugsweise über deren im Wesentlichen gesamte Höhe eine zur Oberseite (12) hin, vorzugsweise kontinuierlich, abnehmende Tiefe aufweisen, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Abstandhalter (24) mit im Wesentlichen konstanter Tiefe weisen eine geringere Tiefe als die Abstandhalter (26) mit zur Oberseite (12) hin abnehmender Tiefe auf, derart, dass innerhalb der verlegten Erdreichabdeckung die Formsteine (10) jeweils nur mit den Abstandhaltern (26) mit zur Oberseite (12) hin abnehmender größerer Tiefe an Seitenflächen (16, 18, 20, 22) benachbarter Formsteine (10) anliegen, b) die Seitenflächen (16, 18, 20, 22) der Formsteine (10) verlaufen in einer durchgehenden gedachten Ebene gegenüber der (nur) die Abstandhalter (24, 26) des Formsteins (10) vorspringen, derart, dass in Anlagebereichen für Abstandhalter (24, 26) benachbarter Formsteine (10) keine Vorsprünge oder Vertiefungen gegenüber der Ebene der Seitenfläche (16, 18, 20, 22) vorhanden sind, c) die Abstandhalter (24, 26) der Formsteine (10) sind in einem Abstand zu benachbarten Abstandhaltern (24, 26) an den Seitenflächen (16, 18, 20, 22) angeordnet, der größer als die Breite der Abstandhalter (24, 26) zuzüglich einer Mindestbreite des Fugenfüllmaterials ist, derart dass die Relativlage der Formsteine (10) zueinander innerhalb der verlegten Erdreichabdeckung nur bedingt durch die Abstandhalter (24, 26) vorgegeben ist.
  2. Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (24) mit im Wesentlichen konstanter Tiefe eine größere Höhe als die Abstandhalter (26) mit zur Oberseite (12) hin abnehmender Tiefe aufweisen.
  3. Bausatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass alle Abstandhalter (24, 26) unmittelbar auf Höhe der Unterseite (14) beginnend ausgebildet sind und mit Abstand von der Oberseite (12) enden, wobei der Abstand zur Oberseite (12) bei den Abstandhaltern (24) mit im Wesentlichen konstanter Tiefe geringer ist als bei den Abstandhaltern (26) mit zur Oberseite (12) hin abnehmender Tiefe.
  4. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Seitenflächen (16, 18, 20, 22) der Formsteine (10) jeweils abwechselnd Abstandhalter (24) mit im Wesentlichen konstanter Tiefe und Abstandhalter (26) mit zur Oberseite (12) hin abnehmender Tiefe ausgebildet sind.
  5. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (24, 26) mit zur Oberseite (12) hin abnehmender Tiefe nur im Bereich einer linienförmigen Kontaktfläche (34) auf Höhe der Unterseite (14) der Formsteine (10) an den Seitenflächen (16, 18, 20, 22) benachbarter Formsteine anliegen.
  6. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Seitenfläche (16, 18, 20, 22) ein Abstandhalter (26) mit zur Oberseite (12) hin abnehmender Tiefe in einem Eckbereich (28) im Übergang zur benachbarten Seitenfläche (16, 18, 20, 22) angeordnet ist.
  7. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (24, 26) in einem oberen Endbereich zur jeweiligen Seitenfläche (16, 18, 20, 22) hin abgeschrägt ausgebildet sind.
  8. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (26) mit zur Oberseite (12) hin abnehmender Tiefe, insbesondere unmittelbar vor dem oberen abgeschrägten Endbereich, eine Tiefe aufweisen, die der Tiefe der Abstandhalter (24) mit im Wesentlichen konstanter Tiefe entspricht.
  9. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (24, 26) im Grundriss trapezförmig ausgebildet sind, mit einer parallel zur jeweiligen Seitenfläche verlaufenden Außenfläche (30), in deren unterem Endbereich die linienförmige Kontaktfläche (34) ausgebildet ist und mit von der jeweiligen Seitenfläche (16, 18, 20, 22) zur Außenfläche (30) hin konvergierenden Schrägflächen (32), die unter einem gleichen Winkel zur Seitenfläche (16, 18, 20, 22) bzw. Außenfläche (30) geneigt gerichtet sind.
  10. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Formsteine (10) am Übergang von den Seitenflächen (16, 18, 20, 22) zur Oberseite (12) eine umlaufende Fase aufweisen, vorzugsweise eine Mikrofase.
  11. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (24, 26) umlaufend an allen Seitenflächen (16, 18, 20, 22) angeordnet sind.
  12. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (24, 26) in einem Raster derart angeordnet sind, dass eine Verlegung der Formsteine (10) in verschiedenen Verlegemustern möglich ist, ohne dass Abstandhalter (24, 26) benachbarter Formsteine (10) miteinander kollidieren.
  13. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alle Formsteine (10) des Bausatzes identisch ausgebildet sind.
  14. Formstein (10), insbesondere aus Pflasterstein oder Pflasterplatte aus Beton, zur Erstellung einer Erdreichabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102008048757A1 (de) * 2008-09-24 2010-03-25 Sf-Kooperation Gmbh Beton-Konzepte Erdreichabdeckung aus Formsteinen
DE102009022017B3 (de) * 2009-05-19 2010-12-09 Baustoffwerke Gebhart & Söhne GmbH & Co.KG Pflasterstein mit vorzugsweise senkrecht zur Verlegeebene ausgerichteten Steinflanken

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