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Die
Erfindung betrifft eine Beatmungsmaske aus einer elastischen, synthetischen
Folie, die einen Durchlassbereich hat, der über dem Mund und/oder der Nase
von zum Beispiel einem Patienten platziert werden kann, wobei der
Durchlassbereich mit einer Öffnung
versehen ist, die durch ein luftdurchlässiges Material überdeckt
ist. Eine solche Maske ist aus der europäischen Patentschrift 0 352
866 bekannt.
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Die
bekannte Beatmungsmaske setzt sich aus einer Kunststofffolie zusammen,
die aus elastischem, synthetischen Material hergestellt ist, mit
einem Durchlassbereich, in dem ein luftdurchlässiges Gewebe angeordnet ist.
Während
der Benutzung kann dieser Durchlassbereich über dem Mund oder der Nase
von dem Patienten angeordnet werden, wobei die Folie zumindest einen
großen
Teil von dem Rest des Gesichts des Patienten überdeckt. Nachfolgend setzt
der Helfer seinen Mund auf die Außenseite des Durchlassbereiches
und bläst
Luft in den Mund des Patienten. Da sich die Beatmungsmaske und insbesondere
das luftdurchlässige
Gewebe zwischen dem Helfer und dem Patienten befindet und der Durchlassbereich
Luft in der Richtung auf den Patienten einfach durchlässt, wird
ein direkter Kontakt zwischen dem Patienten und dem Helfer vermieden.
Dadurch wird vorteilhaft die Möglichkeit
von Infektionen und Verschmutzungen vermindert, wenn Hilfe gegeben
wird.
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Die
bekannte Beatmungsmaske hat jedoch einen Nachteil, der darin besteht,
dass der Schutz, den die Beatmungsmaske bietet, unzureichend wird, wenn
die Maske und insbesondere das luftdurchlässige Gewebe nass werden. Wenn
bei einem Patienten eine Beatmungs-Reanimation durchgeführt wird, dann
wird auf das luftdurchlässige
Gewebe ein Druck aufgebracht, um dem Patienten eine ausreichende Menge
an Luft zuführen
zu können.
Wenn Druck auf das luftdurchlässige
Material aufgebracht wird, dann wird es zum Beispiel mit Blut oder
Speichel oder einer ähnlichen
Feuchtigkeit durchnässt,
wobei diese Feuchtigkeit durch das luftdurchlässige Material gedrückt wird.
Dies führt
zu einem Kontakt und somit zu einer Gefahr einer Kontaminierung,
wenn. Hilfe gegeben wird. Außerdem
wird die Luftdurchlässigkeit des
Materials in Richtung des Patienten auch sehr schnell unzureichend,
wenn viel Feuchtigkeit absorbiert ist und auf den Durchlassbereich
Druck aufgebracht wird.
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Es
ist folglich Aufgabe der Erfindung, eine Beatmungsmaske des obengenannten
Typs vorzusehen, bei der die erwähnten
Nachteile vermieden werden und die Vorteile erhalten bleiben. Die
erfindungsgemäße Beatmungsmaske
ist dadurch gekennzeichnet, dass an dem Durchlassbereich Abstandseinrichtungen
vorgesehen sind, durch die das luftdurchlässige Material während der
Benutzung entweder von dem an der Beatmungs-Reanimation beteiligten Mund und/oder
Nase beabstandet gehalten ist und durch die eine Ausbreitung des
Drucks bewirkt wird, der während
der Beatmungs-Reanimation aufgebracht wird, wobei das luftdurchlässige Material zusammen
mit den Abstandseinrichtungen zumindest in der Ausatmungsrichtung
des Patienten eine Fluidsperre bildet.
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Durch
Vorsehen der Abstandseinrichtungen an dem Durchlassbereich wird
zwischen dem an der Beatmungs-Reanimation beteiligten Mund und/oder Nase
und dem luftdurchlässigen
Material ein Abstand geschaffen. Außerdem wird der Druck, der während der
Beatmungs-Reanimation zumindest durch den Helfer auf den Durchlassbereich
aufgebracht wird, vorteilhaft über
die Beatmungsmaske verteilt. Dadurch wird einerseits verhindert,
dass infolge des Drucks auf den Durchlassbereich Feuchtigkeit durch
das luftdurchlässige
Material dringt, und dass andererseits der geschaffene Abstand der
von dem Patienten ausgeatmeten Luft die Möglichkeit bietet, auf einem
Weg zu entweichen, der ein anderer ist als der in Richtung auf den
Mund des Helfers. Außerdem
wird durch die Abstandseinrichtung ein psychologischer Vorteil dadurch
erreicht, dass der Helfer eine deutlichere Barriere zwischen sich
selbst und dem Patienten sieht, wobei der Helfer als Ergebnis davon
früher
vorbereitet wird, tatsächlich
Unterstützung
zu leisten. Folglich wird er weniger Angst vor einer Kontaminierung
und eine geringere körperliche Aversion
fühlen.
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Überraschenderweise
hat es sich gezeigt, dass durch Verwendung der Abstandseinrichtungen die
behindernden Mittel wie diese aus
EP
0 352 866 bekannt sind, die in der Ausatmungsrichtung des
Patienten den Durchlass blockieren, nicht mehr notwendig sind. Beim
Ausatmen des Patienten zeigt es sich, dass die Maske derart bewegt
wird, dass die Luft einfach zwischen dem Gesicht des Patienten und
der Maske wegströmen
wird. Dadurch kann die Maske bei untauglicher Platzierung mit der
Seite, die eigentlich dem Patienten zugewandt, sein soll, der Hilfe leistenden
Person zugewandt, nicht zur Erstickung des Patienten und/oder der
Hilfe leistenden Person führen.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet,
dass die Abstandseinrichtungen zumindest teilweise an der Folie
anliegen, und zwar beabstandet von der Öffnung. Dadurch wird bewirkt,
dass der Druck, der während
der Beatmungs-Reanimation aufgebracht wird, zumindest größtenteils
zu einem Bereich der Beatmungsmaske übertragen wird, der nicht in
der Lage ist, Feuchtigkeit zu absorbieren, und der in direktem Kontakt
mit einem Teil von dem Gesicht des Patienten gebracht werden kann.
Als ein Ergebnis kann der Druck auf den Durchlassbereich fast vollständig abgebaut
werden.
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Außerdem birgt
die Verwendung der bekannten Beatmungsmaske die Gefahr, dass infolge
von Feuchtigkeit, wie zum Beispiel Blut, Speichel und Schweiß, die sich
zwischen der Beatmungsmaske und dem Gesicht des Patienten ansammelt,
die Folie mit der Haut von dem Patienten verklebt, und zwar direkt
um den Durchlassbereich herum. Dadurch wird verhindert, dass die
Luft, die vom Patienten ausgeatmet wird, auf einem Weg wegströmt, der
ein anderer ist als der durch den Durchlassbereich in Richtung auf
den Helfer. Dies erhöht
die Wahrscheinlichkeit einer Kontaminierung. Um dieses Risiko zu
verhindern, ist die Beatmungsmaske bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel
der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandseinrichtungen
an der Seite der Maske vorgesehen sind, die während der Benutzung dem Patienten
zugewandt ist, wobei die Abstandseinrichtungen im wesentlichen für Fluide
und insbesondere zumindest im wesentlichen für Speichel und Blut undurchlässig sind,
aber für
Luft durchlässig
sind.
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Da
die Abstandseinrichtungen an der Seite vorgesehen sind, die während der
Benutzung dem Patienten zugewandt ist, wird die Folie zumindest
direkt um den Durchlassbereich herum mit einem Abstand von dem Gesicht
des Patienten gehalten, wodurch es der Luft ermöglicht wird, auf eine einfache Weise
zwischen der Folie und der Haut des Patienten wegzuströmen. Da
die Abstandseinrichtungen in Ausatmungsrichtung im wesentlichen
für Fluide
undurchlässig
sind, wird das luftdurchlässige
Material außerdem
daran gehindert, durch den Patienten befeuchtet zu werden, wobei
als eine Folge davon eine vollständige
Fluid-Sperre erhalten wird, wobei die Luft in ungehinderter Weise
in die Richtung auf den Patienten, aber nicht zurück in die
Richtung auf den Helfer strömen
kann. Bei einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist die Beatmungsmaske
dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandseinrichtungen aus einem
zusammendrückbaren,
nicht absorbierenden synthetischen Fasermaterial hergestellt sind,
das zumindest in Richtung zu einem Teil der Seiten schräg zu der
Atmungsrichtung des Patienten offen ist, wie zum Beispiel ein Streifen
aus Ventilationsband, das eine offene Netzwerkstruktur hat und zumindest
teilweise den Durchlassbereich überdeckt.
Dieses Ausführungsbeispiel
kann auf eine einfache und relativ preiswerte Weise hergestellt
werden, wobei durch das Fasermaterial auf einfache Weise ermöglicht wird,
dass die von dem Patienten ausgeatmete Luft möglicherweise das Fasermaterial erreicht,
um zu den Seiten wegzuströmen.
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Das
Gazematerial hat vorzugsweise eine Dicke von mehr als 1 mm, insbesondere
mehr als 2 mm, und bei einer Umgebungstemperatur zwischen 16°C und 32°C, gemessen
in beiden Richtungen, eine Luftdurchlässigkeit, die die Anforderungen
FF3 der Europäischen
Norm EN 149: 2001, Abschnitt 7.9.2, erfüllen, geprüft gemäß EN 13274-1. Der Beatmungswiderstand
des filtrierenden Teils soll vorzugsweise bei einem Atemminutenvolumen
von 20 l/min 300 Pa bei einer Fläche
von 25 cm2 nicht überschreiten. Die Fläche des
filtrierenden Teils ist vorzugsweise mindestens 25 cm2.
Das filtrierende Teil ist vorzugsweise so ausgestattet, dass eine
0,1%ige, wässrige
Natriumfluorecein-Lösung
bei einem Druck von 20 mbar, intermittierend aufgebracht, während wenigstens ± 10 Min
fast nicht durchtritt.
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Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
die Beatmungsmaske gemäß der Erfindung
dadurch gekennzeichnet, dass die Folie im wesentlichen deutlich
transparent ist, wobei vorzugsweise auf der Folie Anweisungen zur
Verwendung vorgesehen sind. Da die Folie, die das Gesicht des Patienten überdeckt,
deutlich transparent ist, können
die Reaktionen des Patienten, wie zum Beispiel Farbveränderungen
der Haut und Pupillenreaktionen, von dem Helfer einfach erfasst
werden. Da die Anweisungen zur Verwendung auf der Folie vorgesehen
sind, beispielsweise mittels einer Drucktechnik, sind sie immer
auf der Maske vorhanden, weshalb als Ergebnis davon die Beatmungsmaske
mit der entsprechenden Beatmungstechnik auch in einer Situation
von Panik genau aufgesetzt wird, die oft vorkommt, wenn jemand unter
Atemstillstand leidet. Außerdem
macht dies die Beatmungsmaske besonders geeignet zur Verwendung
für Übungszwecke.
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Zur
Erläuterung
der Erfindung wird anschließend
eine Anzahl von beispielhaften Ausführungsformen der Beatmungsmaske
gemäß der Erfindung
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, wobei
in diesen Zeichnungen:
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1 eine Vorderansicht von
einer Beatmungsmaske ist, die über
einem Gesicht vorgesehen ist;
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2 eine Seitenansicht der
Beatmungsmaske aus 1 ist;
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3 ein Bereich eines Querschnitts
entlang der Linie III – III
in 1 in einem vergrößerten Maßstab ist,
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4 den Querschnitt des Durchlassbereichs
einer Beatmungsmaske zeigt; und
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5 einen Querschnitt des
Durchlassbereiches einer Beatmungsmaske eines alternativen Ausführungsbeispiels
zeigt
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1 und 2 zeigen eine Beatmungsmaske 1,
die auf dem Kopf 2 eines Patienten vorgesehen ist, der
in unterbrochenen Linien dargestellt ist. Die Beatmungsmaske setzt
sich aus einer, deutlich transparenten, synthetischen Folie 3 zusammen,
die einen Durchlassbereich 4 aufweist, der in der in 1 und 2 gezeigten Position den Mund des Kopfes 2 überdeckt. 3 zeigt in einem vergrößerten Maßstab einen
Querschnitt des Durchlassbereiches 4.
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In
dem Durchlassbereich ist eine Anzahl von ersten Öffnungen 5 vorgesehen,
wobei die Öffnungen 5 auf
der Innenseite der Beatmungsmaske 1, die dem Kopf zugewandt
ist, durch eine gazeähnliche Abdeckung 6 überdeckt
sind. Diese Abdeckung 6 selbst hat eine gute Luftdurchlässigkeit
und ist zumindest in nicht-zusammengedrückter Form feuchtigkeitsfest
und gewährleistet
eine körperliche
Sperre zwischen dem Mund oder der Nase des Patienten einerseits
und dem Helfer andererseits. Die Abdeckung kann zum Beispiel aus
synthetischem Material, Musselin, Mull, Fasergewebe oder ähnlichem
bestehen.
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Auf
der Seite des Durchlassbereiches 4, die normalerweise dem
Kopf 2 des Patienten zugewandt ist, sind Abstandseinrichtungen 7 vorgesehen,
durch die die gazeähnliche
Abdeckung 6 in einem Abstand von dem Mund des Patienten
gehalten wird. In dem in 1 gezeigten
Ausführungsbeispiel
umfassen diese Abstandseinrichtungen 7 einen Streifen 8 aus nichtabsorbierendem,
synthetischen Fasermaterial, das eine offene Netzwerkstruktur hat
und als Ventilationsband bezeichnet wird, wobei dieser Streifen
die gazeähnliche
Abdeckung 5 vollständig überdeckt.
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Der
Streifen aus Ventilationsband 8 ist leicht verformbar,
um Verletzungen einerseits der Beatmungsmaske 1 und andererseits
an dem Mund oder der Nase des Patienten zu verhindern. Vorzugsweise liegt
der Streifen entlang seiner gesamten Längskante an der Folie 3,
so dass, wenn durch den Mund des Helfers auf die Beatmungsmaske
Druck aufgebracht wird, dieser Druck im wesentlichen auf die Haut
des Patienten um dessen Lippen oder Nase herum und nicht auf das
gazeähnliche
Material übertragen
wird.
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Auf
der dem Mund des Patienten zugewandten Seite ist der Streifen 8 mit
einer Schicht aus Folie 9 überdeckt, die mit zweiten Öffnungen 10 versehen ist.
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Neben
der Tatsache, dass sie eine gute Druckverteilung und Druckübertragung
zwischen dem Patienten und dem Helfer bewirken und folglich einen
guten Schutz gegen Infektionen bieten, haben die Abstandseinrichturigen 7 den
Vorteil, dass die Folie 3 dadurch zumindest teilweise in
einem Abstand vom Gesicht des Patienten gehalten wird, und zwar auch
dann, wenn die Gesichtshaut des Patienten feucht ist, zum Beispiel
durch Blut, Speichel, Schweiß,
Wasser oder ähnliches.
Dadurch wird zwischen der Folie 3 und der Haut des Patienten
ein Raum offengehalten, durch den die Luft, die von dem Patienten
ausgeatmet wird, entweichen kann. Auf diese Weise wird die ausgeatmete
Luft im wesentlichen daran gehindert, zurück durch das gazeähnliche
Material in die Richtung auf den Helfer gedrückt oder unter der Beatmungsmaske
eingeschlossen zu werden.
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Die
Beatmungsmaske ist im Wesentlichen ein rechteckiges Stück Folie 11 mit
dem Durchlassbereich in der Mitte. Luft, die vom Patienten ausgeatmet
wird, kann am Durchlassbereich, möglicherweise über die
Abstandseinrichtungen, zwischen der Folie 3 und dem Gesicht
des Patienten entlangströmen, wobei
die Folie vom Gesicht wegbewegt wird und die Luft entkommen kann.
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In
den in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsbeispielen ist die Folie 3 deutlich
transparent, wobei Anweisungen zur Verwendung auf der Folie aufgedruckt
sind. Da die Folie 3 deutlich transparent und relativ klein
ist, kann das Gesicht des Patienten fortwährend beobachtet werden. Daher
können
Veränderungen
zum Beispiel der Hautfarbe gut überwacht
werden Dadurch ist es möglich,
die Beatmungsmaske bei allen Arten von Patienten zu verwenden, also
auch bei Patienten, bei denen man nicht erwarten kann, dass sie
deutliche Pupillenreaktionen zeigen, beispielsweise infolge der
Verwendung von Medikamenten oder Drogen. Durch Aufdrucken von Anweisungen
zur Verwendung auf der Folie 3 ist auf einfache Weise sichergestellt,
dass diese immer vorhanden sind, wenn die Beatmungsmaske 1 benutzt
wird, und zwar auch dann, wenn sie wiederholt benutzt wird.
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Eine
der Seiten, vorzugsweise die Innenseite des Durchlassbereiches,
ist mit Farbe (beispielsweise rot) markiert, so dass immer klar
ist, welche Seite des Durchlassbereiches in Richtung auf den Patienten
gewendet werden muss.
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Es
ist natürlich
auch eine andere Form der Markierung möglich, wie zum Beispiel durch
Beschriftung. Andererseits kann die Maske beidseitig identisch sein,
weil keine Behinderungen für
die Luft dargestellt sind.
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4 zeigt ein alternatives
Ausführungsbeispiel
des Durchlassbereiches 4 und der Abstandseinrichtungen 7.
In diesem Ausführungsbeispiel
sind die Abstandseinrichtungen 7 durch ein Ringsegment 12 gebildet,
das im wesentlichen um das ganze Material 5 herum angeordnet
und an seiner oberen Seite unterbrochen ist. Der unterbrochene Abschnitt 13 ist
so geformt, daß das
Ringsegment 12 entlang der Nase des Patienten verschoben
werden kann, wodurch zusätzlich
zur Mund-zu-Mund Beatmung auch eine Mund-zu-Nase-Beatmung möglich ist.
Das gazeähnliche
Material 5 ist an seiner Innenseite mit einer Folienschicht 14 bedeckt,
die, wie in der vorstehend beschriebenen Weise, mit zweiten Öffnungen 10 versehen
ist.
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Das
Ringsegment ist an der Folienschicht 14 und/oder der Folie 3 an
der Seite angebracht, die vorzugsweise dem Patienten zugewandt ist.
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Das
Ringsegment 12 kann aus dem vorstehend beschriebenen Fasermaterial
oder aus einem, ähnlichen
luftdurchlässigen
Material hergestellt sein, es kann aber ebenfalls aus einem dichten
Kunststoff, Gummi oder einem ähnlichen
Material hergestellt sein.
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5 zeigt ein weiteres alternatives
Ausführungsbeispiel
des Durchlassbereiches 4 von einer Beatmungsmaske, die,
sofern es deren Konstruktion betrifft, im wesentlichen dem Durchlassbereich
entspricht, der unter Bezugnahme auf 4 beschrieben
wurde, der aber eine hydrophobe, luftdurchlässige Membran 15 zwischen
der Folienschicht 14 und dem gazeähnlichen Material aufweist.
Die Membran verhindert auf geeignete Weise, dass das gazeähnliche
Material 5 durch Einfluss des Patienten feucht wird.
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Vor
der Benutzung ist die Beatmungsmaske vorzugsweise in einer teilweise
transparenten Verpackung steril verpackt, wobei Anweisungen zur
Verwendung, die separat in der Verpackung enthalten sind, von der
Außenseite
der Verpackung sichtbar sind. Dadurch ist es für den Helfer möglich, die
Anweisungen zu studieren, bevor er die Beatmungsmaske 1 aus
der Verpackung herausnimmt, so dass er dem Patienten eine bessere
Hilfe zukommen lassen kann und die Beatmungsmaske noch im verpackten
Zustand bereits für Übungszwecke
verwendet werden kann.
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Die
Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Viele
Abänderungen
sind möglich.
Durch eine geeignete Faltweise kann die Beatmungsmaske klein und
kompakt gelagert werden, wodurch es möglich ist, sie einfach mit sich
zu tragen. Außerdem
können
ein Kodizill und andere persönliche
Daten des Trägers
zum Beispiel enthalten sein. Diese und andere Anpassungen werden
als in den Schutzbereich der beanspruchten Erfindung fallend betrachtet.