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DE20221086U1 - Beatmungsmaske - Google Patents

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DE20221086U1
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M16/00Devices for influencing the respiratory system of patients by gas treatment, e.g. ventilators; Tracheal tubes
    • A61M16/0057Pumps therefor
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
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Abstract

Beatmungsmaske (1), die aus einer synthetischen Folie (3) hergestellt ist, die einen Durchlassbereich (4) hat, der über dem Mund und/oder der Nase von zum Beispiel einem Patienten angeordnet werden kann, wobei der Durchlassbereich (4) mit zumindest einer Öffnung (5) versehen ist, die durch ein luftdurchlässiges Material (6) überdeckt ist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Durchlassbereich Abstandseinrichtungen (7) vorgesehen sind, durch die das luftdurchlässige Material (6) während der Benutzung entweder von dem an der Beatmungs-Reanimation beteiligten Mund oder Nase beabstandet gehalten ist und durch die eine Ausbreitung des Drucks bewirkt wird, der während der Beatmungs- Reanimation aufgebracht wird, wobei das luftdurchlässige Material zusammen mit den Abstandseinrichtungen zumindest in der Ausatmungsrichtung des Patienten eine Fluidsperre bildet, wobei der Durchlaßbereich in beiden Richtungen luftdurchlässig ist und die Folie im Gebrauch frei auf ein Gesicht gelegt werden kann, so daß Luft vom Patienten frei unter der Folie wegströmen kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beatmungsmaske aus einer elastischen, synthetischen Folie, die einen Durchlassbereich hat, der über dem Mund und/oder der Nase von zum Beispiel einem Patienten platziert werden kann, wobei der Durchlassbereich mit einer Öffnung versehen ist, die durch ein luftdurchlässiges Material überdeckt ist. Eine solche Maske ist aus der europäischen Patentschrift 0 352 866 bekannt.
  • Die bekannte Beatmungsmaske setzt sich aus einer Kunststofffolie zusammen, die aus elastischem, synthetischen Material hergestellt ist, mit einem Durchlassbereich, in dem ein luftdurchlässiges Gewebe angeordnet ist. Während der Benutzung kann dieser Durchlassbereich über dem Mund oder der Nase von dem Patienten angeordnet werden, wobei die Folie zumindest einen großen Teil von dem Rest des Gesichts des Patienten überdeckt. Nachfolgend setzt der Helfer seinen Mund auf die Außenseite des Durchlassbereiches und bläst Luft in den Mund des Patienten. Da sich die Beatmungsmaske und insbesondere das luftdurchlässige Gewebe zwischen dem Helfer und dem Patienten befindet und der Durchlassbereich Luft in der Richtung auf den Patienten einfach durchlässt, wird ein direkter Kontakt zwischen dem Patienten und dem Helfer vermieden. Dadurch wird vorteilhaft die Möglichkeit von Infektionen und Verschmutzungen vermindert, wenn Hilfe gegeben wird.
  • Die bekannte Beatmungsmaske hat jedoch einen Nachteil, der darin besteht, dass der Schutz, den die Beatmungsmaske bietet, unzureichend wird, wenn die Maske und insbesondere das luftdurchlässige Gewebe nass werden. Wenn bei einem Patienten eine Beatmungs-Reanimation durchgeführt wird, dann wird auf das luftdurchlässige Gewebe ein Druck aufgebracht, um dem Patienten eine ausreichende Menge an Luft zuführen zu können. Wenn Druck auf das luftdurchlässige Material aufgebracht wird, dann wird es zum Beispiel mit Blut oder Speichel oder einer ähnlichen Feuchtigkeit durchnässt, wobei diese Feuchtigkeit durch das luftdurchlässige Material gedrückt wird. Dies führt zu einem Kontakt und somit zu einer Gefahr einer Kontaminierung, wenn. Hilfe gegeben wird. Außerdem wird die Luftdurchlässigkeit des Materials in Richtung des Patienten auch sehr schnell unzureichend, wenn viel Feuchtigkeit absorbiert ist und auf den Durchlassbereich Druck aufgebracht wird.
  • Es ist folglich Aufgabe der Erfindung, eine Beatmungsmaske des obengenannten Typs vorzusehen, bei der die erwähnten Nachteile vermieden werden und die Vorteile erhalten bleiben. Die erfindungsgemäße Beatmungsmaske ist dadurch gekennzeichnet, dass an dem Durchlassbereich Abstandseinrichtungen vorgesehen sind, durch die das luftdurchlässige Material während der Benutzung entweder von dem an der Beatmungs-Reanimation beteiligten Mund und/oder Nase beabstandet gehalten ist und durch die eine Ausbreitung des Drucks bewirkt wird, der während der Beatmungs-Reanimation aufgebracht wird, wobei das luftdurchlässige Material zusammen mit den Abstandseinrichtungen zumindest in der Ausatmungsrichtung des Patienten eine Fluidsperre bildet.
  • Durch Vorsehen der Abstandseinrichtungen an dem Durchlassbereich wird zwischen dem an der Beatmungs-Reanimation beteiligten Mund und/oder Nase und dem luftdurchlässigen Material ein Abstand geschaffen. Außerdem wird der Druck, der während der Beatmungs-Reanimation zumindest durch den Helfer auf den Durchlassbereich aufgebracht wird, vorteilhaft über die Beatmungsmaske verteilt. Dadurch wird einerseits verhindert, dass infolge des Drucks auf den Durchlassbereich Feuchtigkeit durch das luftdurchlässige Material dringt, und dass andererseits der geschaffene Abstand der von dem Patienten ausgeatmeten Luft die Möglichkeit bietet, auf einem Weg zu entweichen, der ein anderer ist als der in Richtung auf den Mund des Helfers. Außerdem wird durch die Abstandseinrichtung ein psychologischer Vorteil dadurch erreicht, dass der Helfer eine deutlichere Barriere zwischen sich selbst und dem Patienten sieht, wobei der Helfer als Ergebnis davon früher vorbereitet wird, tatsächlich Unterstützung zu leisten. Folglich wird er weniger Angst vor einer Kontaminierung und eine geringere körperliche Aversion fühlen.
  • Überraschenderweise hat es sich gezeigt, dass durch Verwendung der Abstandseinrichtungen die behindernden Mittel wie diese aus EP 0 352 866 bekannt sind, die in der Ausatmungsrichtung des Patienten den Durchlass blockieren, nicht mehr notwendig sind. Beim Ausatmen des Patienten zeigt es sich, dass die Maske derart bewegt wird, dass die Luft einfach zwischen dem Gesicht des Patienten und der Maske wegströmen wird. Dadurch kann die Maske bei untauglicher Platzierung mit der Seite, die eigentlich dem Patienten zugewandt, sein soll, der Hilfe leistenden Person zugewandt, nicht zur Erstickung des Patienten und/oder der Hilfe leistenden Person führen.
  • Bei einer weiteren Ausgestaltung ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandseinrichtungen zumindest teilweise an der Folie anliegen, und zwar beabstandet von der Öffnung. Dadurch wird bewirkt, dass der Druck, der während der Beatmungs-Reanimation aufgebracht wird, zumindest größtenteils zu einem Bereich der Beatmungsmaske übertragen wird, der nicht in der Lage ist, Feuchtigkeit zu absorbieren, und der in direktem Kontakt mit einem Teil von dem Gesicht des Patienten gebracht werden kann. Als ein Ergebnis kann der Druck auf den Durchlassbereich fast vollständig abgebaut werden.
  • Außerdem birgt die Verwendung der bekannten Beatmungsmaske die Gefahr, dass infolge von Feuchtigkeit, wie zum Beispiel Blut, Speichel und Schweiß, die sich zwischen der Beatmungsmaske und dem Gesicht des Patienten ansammelt, die Folie mit der Haut von dem Patienten verklebt, und zwar direkt um den Durchlassbereich herum. Dadurch wird verhindert, dass die Luft, die vom Patienten ausgeatmet wird, auf einem Weg wegströmt, der ein anderer ist als der durch den Durchlassbereich in Richtung auf den Helfer. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Kontaminierung. Um dieses Risiko zu verhindern, ist die Beatmungsmaske bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandseinrichtungen an der Seite der Maske vorgesehen sind, die während der Benutzung dem Patienten zugewandt ist, wobei die Abstandseinrichtungen im wesentlichen für Fluide und insbesondere zumindest im wesentlichen für Speichel und Blut undurchlässig sind, aber für Luft durchlässig sind.
  • Da die Abstandseinrichtungen an der Seite vorgesehen sind, die während der Benutzung dem Patienten zugewandt ist, wird die Folie zumindest direkt um den Durchlassbereich herum mit einem Abstand von dem Gesicht des Patienten gehalten, wodurch es der Luft ermöglicht wird, auf eine einfache Weise zwischen der Folie und der Haut des Patienten wegzuströmen. Da die Abstandseinrichtungen in Ausatmungsrichtung im wesentlichen für Fluide undurchlässig sind, wird das luftdurchlässige Material außerdem daran gehindert, durch den Patienten befeuchtet zu werden, wobei als eine Folge davon eine vollständige Fluid-Sperre erhalten wird, wobei die Luft in ungehinderter Weise in die Richtung auf den Patienten, aber nicht zurück in die Richtung auf den Helfer strömen kann. Bei einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist die Beatmungsmaske dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandseinrichtungen aus einem zusammendrückbaren, nicht absorbierenden synthetischen Fasermaterial hergestellt sind, das zumindest in Richtung zu einem Teil der Seiten schräg zu der Atmungsrichtung des Patienten offen ist, wie zum Beispiel ein Streifen aus Ventilationsband, das eine offene Netzwerkstruktur hat und zumindest teilweise den Durchlassbereich überdeckt. Dieses Ausführungsbeispiel kann auf eine einfache und relativ preiswerte Weise hergestellt werden, wobei durch das Fasermaterial auf einfache Weise ermöglicht wird, dass die von dem Patienten ausgeatmete Luft möglicherweise das Fasermaterial erreicht, um zu den Seiten wegzuströmen.
  • Das Gazematerial hat vorzugsweise eine Dicke von mehr als 1 mm, insbesondere mehr als 2 mm, und bei einer Umgebungstemperatur zwischen 16°C und 32°C, gemessen in beiden Richtungen, eine Luftdurchlässigkeit, die die Anforderungen FF3 der Europäischen Norm EN 149: 2001, Abschnitt 7.9.2, erfüllen, geprüft gemäß EN 13274-1. Der Beatmungswiderstand des filtrierenden Teils soll vorzugsweise bei einem Atemminutenvolumen von 20 l/min 300 Pa bei einer Fläche von 25 cm2 nicht überschreiten. Die Fläche des filtrierenden Teils ist vorzugsweise mindestens 25 cm2. Das filtrierende Teil ist vorzugsweise so ausgestattet, dass eine 0,1%ige, wässrige Natriumfluorecein-Lösung bei einem Druck von 20 mbar, intermittierend aufgebracht, während wenigstens ± 10 Min fast nicht durchtritt.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Beatmungsmaske gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Folie im wesentlichen deutlich transparent ist, wobei vorzugsweise auf der Folie Anweisungen zur Verwendung vorgesehen sind. Da die Folie, die das Gesicht des Patienten überdeckt, deutlich transparent ist, können die Reaktionen des Patienten, wie zum Beispiel Farbveränderungen der Haut und Pupillenreaktionen, von dem Helfer einfach erfasst werden. Da die Anweisungen zur Verwendung auf der Folie vorgesehen sind, beispielsweise mittels einer Drucktechnik, sind sie immer auf der Maske vorhanden, weshalb als Ergebnis davon die Beatmungsmaske mit der entsprechenden Beatmungstechnik auch in einer Situation von Panik genau aufgesetzt wird, die oft vorkommt, wenn jemand unter Atemstillstand leidet. Außerdem macht dies die Beatmungsmaske besonders geeignet zur Verwendung für Übungszwecke.
  • Zur Erläuterung der Erfindung wird anschließend eine Anzahl von beispielhaften Ausführungsformen der Beatmungsmaske gemäß der Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, wobei in diesen Zeichnungen:
  • 1 eine Vorderansicht von einer Beatmungsmaske ist, die über einem Gesicht vorgesehen ist;
  • 2 eine Seitenansicht der Beatmungsmaske aus 1 ist;
  • 3 ein Bereich eines Querschnitts entlang der Linie III – III in 1 in einem vergrößerten Maßstab ist,
  • 4 den Querschnitt des Durchlassbereichs einer Beatmungsmaske zeigt; und
  • 5 einen Querschnitt des Durchlassbereiches einer Beatmungsmaske eines alternativen Ausführungsbeispiels zeigt
  • 1 und 2 zeigen eine Beatmungsmaske 1, die auf dem Kopf 2 eines Patienten vorgesehen ist, der in unterbrochenen Linien dargestellt ist. Die Beatmungsmaske setzt sich aus einer, deutlich transparenten, synthetischen Folie 3 zusammen, die einen Durchlassbereich 4 aufweist, der in der in 1 und 2 gezeigten Position den Mund des Kopfes 2 überdeckt. 3 zeigt in einem vergrößerten Maßstab einen Querschnitt des Durchlassbereiches 4.
  • In dem Durchlassbereich ist eine Anzahl von ersten Öffnungen 5 vorgesehen, wobei die Öffnungen 5 auf der Innenseite der Beatmungsmaske 1, die dem Kopf zugewandt ist, durch eine gazeähnliche Abdeckung 6 überdeckt sind. Diese Abdeckung 6 selbst hat eine gute Luftdurchlässigkeit und ist zumindest in nicht-zusammengedrückter Form feuchtigkeitsfest und gewährleistet eine körperliche Sperre zwischen dem Mund oder der Nase des Patienten einerseits und dem Helfer andererseits. Die Abdeckung kann zum Beispiel aus synthetischem Material, Musselin, Mull, Fasergewebe oder ähnlichem bestehen.
  • Auf der Seite des Durchlassbereiches 4, die normalerweise dem Kopf 2 des Patienten zugewandt ist, sind Abstandseinrichtungen 7 vorgesehen, durch die die gazeähnliche Abdeckung 6 in einem Abstand von dem Mund des Patienten gehalten wird. In dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel umfassen diese Abstandseinrichtungen 7 einen Streifen 8 aus nichtabsorbierendem, synthetischen Fasermaterial, das eine offene Netzwerkstruktur hat und als Ventilationsband bezeichnet wird, wobei dieser Streifen die gazeähnliche Abdeckung 5 vollständig überdeckt.
  • Der Streifen aus Ventilationsband 8 ist leicht verformbar, um Verletzungen einerseits der Beatmungsmaske 1 und andererseits an dem Mund oder der Nase des Patienten zu verhindern. Vorzugsweise liegt der Streifen entlang seiner gesamten Längskante an der Folie 3, so dass, wenn durch den Mund des Helfers auf die Beatmungsmaske Druck aufgebracht wird, dieser Druck im wesentlichen auf die Haut des Patienten um dessen Lippen oder Nase herum und nicht auf das gazeähnliche Material übertragen wird.
  • Auf der dem Mund des Patienten zugewandten Seite ist der Streifen 8 mit einer Schicht aus Folie 9 überdeckt, die mit zweiten Öffnungen 10 versehen ist.
  • Neben der Tatsache, dass sie eine gute Druckverteilung und Druckübertragung zwischen dem Patienten und dem Helfer bewirken und folglich einen guten Schutz gegen Infektionen bieten, haben die Abstandseinrichturigen 7 den Vorteil, dass die Folie 3 dadurch zumindest teilweise in einem Abstand vom Gesicht des Patienten gehalten wird, und zwar auch dann, wenn die Gesichtshaut des Patienten feucht ist, zum Beispiel durch Blut, Speichel, Schweiß, Wasser oder ähnliches. Dadurch wird zwischen der Folie 3 und der Haut des Patienten ein Raum offengehalten, durch den die Luft, die von dem Patienten ausgeatmet wird, entweichen kann. Auf diese Weise wird die ausgeatmete Luft im wesentlichen daran gehindert, zurück durch das gazeähnliche Material in die Richtung auf den Helfer gedrückt oder unter der Beatmungsmaske eingeschlossen zu werden.
  • Die Beatmungsmaske ist im Wesentlichen ein rechteckiges Stück Folie 11 mit dem Durchlassbereich in der Mitte. Luft, die vom Patienten ausgeatmet wird, kann am Durchlassbereich, möglicherweise über die Abstandseinrichtungen, zwischen der Folie 3 und dem Gesicht des Patienten entlangströmen, wobei die Folie vom Gesicht wegbewegt wird und die Luft entkommen kann.
  • In den in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsbeispielen ist die Folie 3 deutlich transparent, wobei Anweisungen zur Verwendung auf der Folie aufgedruckt sind. Da die Folie 3 deutlich transparent und relativ klein ist, kann das Gesicht des Patienten fortwährend beobachtet werden. Daher können Veränderungen zum Beispiel der Hautfarbe gut überwacht werden Dadurch ist es möglich, die Beatmungsmaske bei allen Arten von Patienten zu verwenden, also auch bei Patienten, bei denen man nicht erwarten kann, dass sie deutliche Pupillenreaktionen zeigen, beispielsweise infolge der Verwendung von Medikamenten oder Drogen. Durch Aufdrucken von Anweisungen zur Verwendung auf der Folie 3 ist auf einfache Weise sichergestellt, dass diese immer vorhanden sind, wenn die Beatmungsmaske 1 benutzt wird, und zwar auch dann, wenn sie wiederholt benutzt wird.
  • Eine der Seiten, vorzugsweise die Innenseite des Durchlassbereiches, ist mit Farbe (beispielsweise rot) markiert, so dass immer klar ist, welche Seite des Durchlassbereiches in Richtung auf den Patienten gewendet werden muss.
  • Es ist natürlich auch eine andere Form der Markierung möglich, wie zum Beispiel durch Beschriftung. Andererseits kann die Maske beidseitig identisch sein, weil keine Behinderungen für die Luft dargestellt sind.
  • 4 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel des Durchlassbereiches 4 und der Abstandseinrichtungen 7. In diesem Ausführungsbeispiel sind die Abstandseinrichtungen 7 durch ein Ringsegment 12 gebildet, das im wesentlichen um das ganze Material 5 herum angeordnet und an seiner oberen Seite unterbrochen ist. Der unterbrochene Abschnitt 13 ist so geformt, daß das Ringsegment 12 entlang der Nase des Patienten verschoben werden kann, wodurch zusätzlich zur Mund-zu-Mund Beatmung auch eine Mund-zu-Nase-Beatmung möglich ist. Das gazeähnliche Material 5 ist an seiner Innenseite mit einer Folienschicht 14 bedeckt, die, wie in der vorstehend beschriebenen Weise, mit zweiten Öffnungen 10 versehen ist.
  • Das Ringsegment ist an der Folienschicht 14 und/oder der Folie 3 an der Seite angebracht, die vorzugsweise dem Patienten zugewandt ist.
  • Das Ringsegment 12 kann aus dem vorstehend beschriebenen Fasermaterial oder aus einem, ähnlichen luftdurchlässigen Material hergestellt sein, es kann aber ebenfalls aus einem dichten Kunststoff, Gummi oder einem ähnlichen Material hergestellt sein.
  • 5 zeigt ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel des Durchlassbereiches 4 von einer Beatmungsmaske, die, sofern es deren Konstruktion betrifft, im wesentlichen dem Durchlassbereich entspricht, der unter Bezugnahme auf 4 beschrieben wurde, der aber eine hydrophobe, luftdurchlässige Membran 15 zwischen der Folienschicht 14 und dem gazeähnlichen Material aufweist. Die Membran verhindert auf geeignete Weise, dass das gazeähnliche Material 5 durch Einfluss des Patienten feucht wird.
  • Vor der Benutzung ist die Beatmungsmaske vorzugsweise in einer teilweise transparenten Verpackung steril verpackt, wobei Anweisungen zur Verwendung, die separat in der Verpackung enthalten sind, von der Außenseite der Verpackung sichtbar sind. Dadurch ist es für den Helfer möglich, die Anweisungen zu studieren, bevor er die Beatmungsmaske 1 aus der Verpackung herausnimmt, so dass er dem Patienten eine bessere Hilfe zukommen lassen kann und die Beatmungsmaske noch im verpackten Zustand bereits für Übungszwecke verwendet werden kann.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Viele Abänderungen sind möglich. Durch eine geeignete Faltweise kann die Beatmungsmaske klein und kompakt gelagert werden, wodurch es möglich ist, sie einfach mit sich zu tragen. Außerdem können ein Kodizill und andere persönliche Daten des Trägers zum Beispiel enthalten sein. Diese und andere Anpassungen werden als in den Schutzbereich der beanspruchten Erfindung fallend betrachtet.

Claims (13)

  1. Beatmungsmaske (1), die aus einer synthetischen Folie (3) hergestellt ist, die einen Durchlassbereich (4) hat, der über dem Mund und/oder der Nase von zum Beispiel einem Patienten angeordnet werden kann, wobei der Durchlassbereich (4) mit zumindest einer Öffnung (5) versehen ist, die durch ein luftdurchlässiges Material (6) überdeckt ist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Durchlassbereich Abstandseinrichtungen (7) vorgesehen sind, durch die das luftdurchlässige Material (6) während der Benutzung entweder von dem an der Beatmungs-Reanimation beteiligten Mund oder Nase beabstandet gehalten ist und durch die eine Ausbreitung des Drucks bewirkt wird, der während der Beatmungs- Reanimation aufgebracht wird, wobei das luftdurchlässige Material zusammen mit den Abstandseinrichtungen zumindest in der Ausatmungsrichtung des Patienten eine Fluidsperre bildet, wobei der Durchlaßbereich in beiden Richtungen luftdurchlässig ist und die Folie im Gebrauch frei auf ein Gesicht gelegt werden kann, so daß Luft vom Patienten frei unter der Folie wegströmen kann.
  2. Beatmungsmaske nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandseinrichtungen (7) während der Benutzung zumindest teilweise gegen die Folie (3) anliegen, und zwar von der Öffnung (5) beabstandet, wobei die Abstandseinrichtungen eine Dicke von mehr als 1 mm haben.
  3. Beatmungsmaske nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandseinrichtungen (7) an der Seite der Maske vorgesehen sind, die bei der Benutzung dem Patienten zugewandt ist.
  4. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandseinrichtungen (7) im wesentlichen für Fluide und insbesondere zumindest im wesentlichen für Speichel und Blut undurchlässig sind, aber für Luft durchlässig sind.
  5. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Seiten von zumindest dem Durchlassbereich markiert ist, beispielsweise durch Beschriftung oder Farbe, so dass es für den Benutzer offensichtlich ist, welche Seite dem Patienten während der Benutzung zugewandt sein soll.
  6. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandseinrichtungen (7) aus einem elastischen, nicht absorbierenden Synthesefasermaterial hergestellt sind, das zumindest in Richtung eines Bereiches der Seiten schräg zu der Atmungsrichtung des Patienten offen ist.
  7. Beatmungsmaske nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandseinrichtung (7) einen Streifen (8) aus Ventilationsband enthalten, das eine offene Netzwerkstruktur hat und zumindest teilweise den Durchlassbereich überdeckt.
  8. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandseinrichtungen (7) einen Ring (12) enthalten, der sich zumindest entlang eines Bereiches des Umfangs der Öffnung erstreckt.
  9. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandseinrichtungen (7) eine hydrophobe, luftdurchlässige Membran (15) enthalten, die die Öffnung (5) überdeckt.
  10. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie im wesentlichen durchsichtig ist.
  11. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Instruktionen zur Benutzung auf der Folie vorgesehen sind.
  12. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie vor der Benutzung in einer zumindest teilweise transparenten Verpackung steril verpackt ist, wobei die Instruktionen zur Benutzung separat in der Verpackung enthalten und von der Außenseite der Verpackung zu sehen sind.
  13. Beatmungsmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchlassbereich beidseitig mit Folie abgedeckt ist, so dass die Maske im Wesentlichen symmetrisch ist.
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