DE20221038U1 - Vorrichtung zur Bildung und zur Palettierung von Paketen aus Druckerzeugnissen - Google Patents
Vorrichtung zur Bildung und zur Palettierung von Paketen aus Druckerzeugnissen Download PDFInfo
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Abstract
Vorrichtung
zur Bildung und zur Palettierung von Paketen (1) aus Druckerzeugnissen,
wobei ein Kreuzleger (2) vorgesehen ist und wobei Teilpakete (3) und Ergänzungs-Teilpakete (16) von dem Kreuzleger (2) einer Sammelstation (4) mit zumindest zwei hintereinander angeordneten Stapelvorrichtungen (5, 6, 7) zur Sortierung der Teilpakete (3) und Ergänzungs-Teilpakete (16) zuführbar sind,
wobei in jeder Stapelvorrichtung (5, 6, 7) zumindest ein Teilpaket (3) und/oder zumindest ein Ergänzungs-Teilpaket (16) zwischenlagerbar ist und wobei ein zwischengelagertes Teilpaket (3) und/oder Ergänzungs-Teilpaket (16) bei Bedarf auf einen zweiten in diese Stapelvorrichtung (5, 6, 7) eingelaufenen Teilpaket (3) ablegbar ist,
wobei in jeder Stapelvorrichtung (5, 6, 7) der Sammelstation (4) zumindest ein Teilpaket (3) von einer ersten Liftvorrichtung (10) aus einer Transportebene (11) in eine erste Zwischenlagerungsebene (12) anhebbar ist, welche sich vertikal oberhalb der Transportebene (11) befindet,
wobei in jeder Stapelvorrichtung (5, 6, 7) zumindest ein Ergänzungs-Teilpaket (16) von einer zweiten Liftvorrichtung...
wobei ein Kreuzleger (2) vorgesehen ist und wobei Teilpakete (3) und Ergänzungs-Teilpakete (16) von dem Kreuzleger (2) einer Sammelstation (4) mit zumindest zwei hintereinander angeordneten Stapelvorrichtungen (5, 6, 7) zur Sortierung der Teilpakete (3) und Ergänzungs-Teilpakete (16) zuführbar sind,
wobei in jeder Stapelvorrichtung (5, 6, 7) zumindest ein Teilpaket (3) und/oder zumindest ein Ergänzungs-Teilpaket (16) zwischenlagerbar ist und wobei ein zwischengelagertes Teilpaket (3) und/oder Ergänzungs-Teilpaket (16) bei Bedarf auf einen zweiten in diese Stapelvorrichtung (5, 6, 7) eingelaufenen Teilpaket (3) ablegbar ist,
wobei in jeder Stapelvorrichtung (5, 6, 7) der Sammelstation (4) zumindest ein Teilpaket (3) von einer ersten Liftvorrichtung (10) aus einer Transportebene (11) in eine erste Zwischenlagerungsebene (12) anhebbar ist, welche sich vertikal oberhalb der Transportebene (11) befindet,
wobei in jeder Stapelvorrichtung (5, 6, 7) zumindest ein Ergänzungs-Teilpaket (16) von einer zweiten Liftvorrichtung...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bildung und zur Palettierung von Paketen aus Druckerzeugnissen. – Druckerzeugnisse meint im Rahmen der Erfindung insbesondere Zeitschriften, Kataloge, Prospekte u.dgl. Nach dem Drucken werden diese Druckerzeugnisse für den Transport bzw. für den Versand zu Paketen zusammengefasst. in der Regel werden die zu versendenden bzw. zu verschickenden Druckerzeugnisse, die für einen Zielort oder für eine Zielregion bestimmt sind, in einem Paket zusammengefasst. Diese für den Transport bzw. für den Versand bestimmten Pakete werden üblicherweise auf Paletten abgelegt. Zum Ablegen dieser Pakete auf einer Palette dient ein Palettierer.
- Bei der aus der Praxis bekannten Vorrichtung haben die aus den Druckerzeugnissen gebildeten Pakete aufgrund des unterschiedlichen Bestimmungsortes bzw. Zielortes häufig auch eine unterschiedliche Dicke bzw. Höhe. Eine Ablage bzw. Stapelung dieser Pakete auf einer Palette ist deshalb problematisch. Ein effektives Palettieren bzw. ein funktionssicheres Ablegen dieser Pakete auf einer Palette ist daher nur mit aufwendigen Zusatzmaßnahmen möglich.
- Demgegenüber liegt der Erfindung das technische Problem zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, mit dem fertige Pakete mit gezielt einstellbarer Dicke erzeugt werden können, die auf einfache, systematische und effektive Weise auf einer Palette abgelegt werden können.
- Zur Lösung dieses technischen Problems lehrt die Erfindung eine Vorrichtung zur Bildung und zur Palettierung von Paketen aus Druckerzeugnissen gemäß Schutzanspruch 1.
- Die fertigen Pakete werden nach einem vorgegebenen Lagenbild auf der Palette palettiert bzw. abgelegt. – Teilpakete meint die Stapel von Druckerzeugnissen, die den Kreuzleger verlassen. Zweckmäßigerweise umfasst ein Teilpaket die Druckerzeugnisse, die für einen bestimmten Zielort bestimmt sind. Das Teilpaket ist also einem definierten Bestimmungsort zugeordnet. Normalerweise umfassen die Teilpakete aus diesem Grunde jeweils eine unterschiedliche Anzahl von Druckerzeugnissen und dementsprechend weisen die verschiedenen Teilpakete in der Regel eine unterschiedliche Dicke bzw. Höhe auf. Pakete bzw. fertige Pakete meint im Rahmen der Erfindung die Stapel von Druckerzeugnissen, die palettierfertig sind bzw. auf der Palette abgelegt werden können. Erfindungsgemäß werden die Pakete bzw. fertigen Pakete in der Sammelstation aus jeweils zwei oder mehr Teilpaketen gebildet. Grundsätzlich kann ein den Kreuzleger verlassendes Teilpaket aber auch bereits eine für das Palettieren ausreichende Dicke bzw. Höhe aufweisen. In diesem Ausnahmefall entspricht dann erfindungsgemäß ein Teilpaket einem fertigen Paket.
- Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Teilpakete aus den Druckerzeugnissen automatisch gebildet werden. Automatische Bildung von Teilpaketen meint, dass fortlaufend zugeführte Druckerzeugnisse vollautomatisch und ohne manuelle Hilfe oder zumindest weitgehend ohne manuelle Hilfe zu den Teilpaketen zusammengefasst werden. Fortlaufende Zuführung von Druckerzeugnissen meint im Rahmen der Erfindung, dass die Druckerzeugnisse kontinuierlich oder taktweise zugeführt werden. – Für denselben Zielort bestimmte Druckerzeugnisse bzw. Teilpakete meint im Rahmen der Erfindung auch für dieselbe Zielregion bestimmte Druckerzeugnisse bzw. Teilpakete. Wie oben bereits ausgeführt, werden nach sehr bevorzugter Ausführungsform der Erfindung jeweils eine bestimmte Anzahl von Druckerzeugnissen, die allesamt für denselben Zielort bestimmt sind, in einem Teilpaket zusammengefasst. Zweckmäßigerweise ist vor dem Kreuzleger eine Adressiervorrichtung für die Druckerzeugnisse bzw. Teilpakete vorgesehen. Die Adressiervorrichtung bzw. eine mit der Adressiervorrichtung verbundene Steuer- und/oder Regeleinrichtung liefert vorzugsweise dem Kreuzleger Signale für das Bilden und Ausstoßen der Teilpakete. Nach einer Ausführungsform der Erfindung werden in dem Kreuzleger mit einer entsprechenden Zähleinrichtung die Druckerzeugnisse, die in einem Teilpaket zusammengefasst werden, gezählt. Diese Information kann vorzugsweise einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung zugeführt werden, die mit der Sammelstation verbunden ist.
- Die Teilpakete werden vom Kreuzleger zweckmäßigerweise über ein Förderband bzw. über Förderbänder zu der Sammelstation transportiert. Auch durch die Sammelstation werden die Teilpakete bevorzugt mit Hilfe von Förderbändern weitertransportiert. Ein in eine Stapelvorrichtung einfahrendes Teilpaket fährt zweckmäßigerweise gegen einen Paketanschlag, der bevorzugt als zumindest eine Anschlagstange ausgebildet ist. Die zumindest eine Anschlagstange kann bei Bedarf entsprechend ausgefahren werden. Vorzugsweise ist der Paketanschlag in Form von zwei parallelen Anschlagstangen ausgebildet. Nach sehr bevorzugter Ausführungsform der Erfindung wird in einer Stapelvorrichtung der Sammelstation zumindest ein Teilpaket von einer ersten Liftvorrichtung aus einer Transportebene in eine erste Zwischenlagerungsebene angehoben. Durch Anheben auf diese Zwischenlagerungsebene wird das betreffende Teilpaket also in der Stapelvorrichtung zwischengelagert. Transportebene meint die Förderebene, auf der die Pakete bzw. Teilpakete durch die Stapelvorrichtung bzw. durch die Sammelstation in Richtung Palettierer befördert werden. Die Transportebene wird in der Sammelstation zweckmäßigerweise durch ein Förderband oder durch eine Mehrzahl von Förderbändern gebildet. Vorzugsweise ist jeder Stapeleinrichtung ein Förderband zugeordnet. Zweckmäßigerweise ist weiterhin jedem Förderband einer Stapelvorrichtung ein Paketanschlag zugeordnet. Mit diesem Paketanschlag wird ein Teilpaket, das in der jeweiligen Stapelvorrichtung zwischengelagert werden soll, gestoppt.
- Mit der ersten Liftvorrichtung können auch zwei oder mehr Teilpakete in die erste Zwischenlagerungsebene angehoben werden. Wenn beispielsweise bereits ein Teilpaket in der ersten Zwischenlagerungsebene einer Stapelvorrichtung zwischengelagert ist, so kann dieses zwischengelagerte Teilpaket auf ein zweites in die Stapelvorrichtung eingeführtes und zweckmäßigerweise am Paketanschlag anliegendes Teilpaket abgelegt werden und sodann kann das gesamte Aggregat aus den beiden Teilpaketen in die erste Zwischenlagerungsebene angehoben werden. Ebenso kann auch mit drei oder mehr Teilpaketen verfahren werden.
- Die erste Liftvorrichtung besteht vorzugsweise aus horizontalen Stangen, die ein in der Transportebene befindliches Teilpaket untertassen können und dann in die erste Zwischenlagerungsebene anheben können. Zweckmäßigerweise können von zwei gegenüberliegenden Seiten eines Teilpaketes eine Mehrzahl von horizontalen Stangen unter das Teilpaket gefahren werden, so dass die von beiden Seiten ausgefahrenen Stangen das Teilpaket unterfassen. Danach werden die Stangen dann vertikal nach oben bewegt, so dass das Teilpaket in die erste Zwischenlagerungsebene gelangt. Nach der vorstehend erläuterten Ausführungsform wird die erste Zwischenlagerungsebene somit von horizontal angeordneten Stangen gebildet.
- Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass sich die erste Zwischenlagerungsebene oberhalb der Transportebene einer Stapelvorrichtung befindet. Vorzugsweise ist die erste Zwischenlagerungsebene zumindest 20 cm, bevorzugt zumindest 30 cm oberhalb der Transportebene einer Stapelvorrichtung angeordnet. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die erste Zwischenlagerungsebene einer Stapelvorrichtung mit der Maßgabe angeordnet ist, dass weitere Teilpakete unterhalb der ersten Zwischenlagerungsebene über die Transportebene durch die Stapelvorrichtung beförderbar sind. Grundsätzlich liegt es auch im Rahmen der Erfindung, dass das Teilpaket bzw. dass die Teilpakete mit der ersten Liftvorrichtung in mehrere unterschiedliche Zwischenlagerungsebenen angehoben werden können.
- Nach sehr bevorzugter Ausführungsform der Erfindung ist jede Stapelvorrichtung der Sammelstation mit einer ersten Liftvorrichtung ausgerüstet, mit der zumindest ein Teilpaket in eine erste Zwischenlagerungsebene anhebbar ist. Das betreffende Teilpaket bzw. die betreffenden Teilpakete warten dann in der ersten Zwischenlagerungsebene auf ein weiteres Teilpaket, das in die jeweilige Stapelvorrichtung eingefahren wird und dort auch, vorzugsweise am Paketanschlag, angehalten wird. Dann wird das Teilpaket oder die Teilpakete, die sich in der ersten Zwischenlagerungsebene befinden, auf dem weiteren Teilpaket abgelegt. Das resultierende Aggregat aus Teilpaketen kann dann entweder wieder in die erste Zwischenlagerungsebene angehoben werden oder aber weiter in die nächste Stapelvorrichtung fahren oder zum Palettierer fahren. Wenn das Aggregat aus Teilpaketen in eine weitere Stapelvorrichtung fährt und dort, vorzugsweise an einem Paketanschlag, angehalten wird, ist eine weitere Ablage von in der ersten Zwischenlagerungsebene dieser weiteren Stapelvorrichtung befindlichen Teilpaketen auf dem Aggregat möglich. Auf diese Weise können erfindungsgemäß sehr variabel Pakete mit verschiedenen Höhen bzw. Dicken erzeugt werden. Natürlich muss ein in eine Stapelvorrichtung einlaufendes Teilpaket nicht unbedingt in die Zwischenlagerungsebene dieser Stapelvorrichtung angehoben werden. Vielmehr kann dieses Teilpaket nach Bedarf auch in die nächste Stapelvorrichtung oder in die übernächste Stapelvorrichtung gefahren werden und beispielsweise erst dort in die erste Zwischenlagerungsebene angehoben werden. Wenn das Teilpaket sich bereits für das Palettieren eignet und somit als fertiges Paket eingesetzt wird, kann das vom Kreuzleger kommende Teilpaket auch alle Stapelvorrichtungen durchfahren, ohne dass es in eine erste Zwischenlagerungsebene angehoben wird und kann dann unmittelbar dem Palettierer zugeführt werden.
- Nach sehr bevorzugter Ausführungsform, der im Rahmen der Erfindung ganz besondere Bedeutung zukommt, wird in zumindest einer Stapeleinrichtung der Sammelstation zumindest ein Ergänzungs-Teilpaket von einer zweiten Liftvorrichtung aus der Transportebene in eine zweite Zwischenlagerungsebene angehoben. Ergänzungs-Teilpaket meint ebenfalls ein vom Kreuzleger zur Verfügung gestelltes Teilpaket aus Druckerzeugnissen, das jedoch vorzugsweise eine geringere Dicke bzw. eine geringere vertikale Höhe hat als die übrigen Teilpakete. Zweckmäßigerweise handelt es sich bei den Ergänzungs-Teilpaketen um Teilpakete, deren Dicke lediglich die Hälfte oder ein Drittel der durchschnittlichen Dicke bzw. der durchschnittlichen vertikalen Höhe der übrigen Teilpakete beträgt. Erfindungsgemäß wurde gefunden, dass durch Zwischenlagerung der Ergänzungs-Teilpakete ein sehr flexibles und variables Zusammenstellen von fertigen Paketen möglich ist. Bei Bedarf kann ein Ergänzungs-Teilpaket aus der zweiten Zwischenlagerungsebene auf einem in der Transportebene befindlichen Teilpaket oder auf einem dort befindlichen Aggregat aus mehreren Teilpaketen abgelegt werden. Grundsätzlich ist es im Rahmen der Erfindung auch möglich, dass ein Ergänzungs-Teilpaket auf einem Teilpaket oder auf mehreren Teilpaketen abgelegt werden kann, die sich in der ersten Zwischenlagerungsebene befinden. Die zweite Liftvorrichtung besteht vorzugsweise wie die erste Liftvorrichtung aus mehreren horizontalen Stangen. Es liegt somit im Rahmen der Erfindung, dass diese horizontalen Stangen unter ein in der Transportebene befindliches Ergänzungs-Teilpaket fahren können und dieses Ergänzungs-Teilpaket dann in die zweite Zwischenlagerungsebene anheben. Nach einer Ausführungsform der Erfindung werden von zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils mehrere horizontale Stangen unter ein Ergänzungs-Teilpaket gefahren und diese horizontalen Stangen fahren dann mit dem Ergänzungs-Teilpaket vertikal nach oben und bilden in der angehobenen Position die zweite Zwischenlagerungsebene. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die zweite Zwischenlagerungsebene oberhalb der Transportebene angeordnet ist und oberhalb der ersten Zwischenlagerungsebene angeordnet ist.
- Nach sehr bevorzugter Ausführungsform, der im Rahmen der Erfindung ganz besondere Bedeutung zukommt, werden die vom Kreuzleger kommenden Teilpakete durch drei Stapelvorrichtungen geführt. Bei dieser Ausführungsform bilden die drei Stapelvorrichtungen also die Sammelstation. Vorzugsweise ist jede der drei Stapelvorrichtungen mit einer ersten Liftvorrichtung und mit einer zweiten Liftvorrichtung ausgestattet. Zweckmäßigerweise weist jede der drei Stapelvorrichtungen an der Transportebene einen Paketanschlag für ein einfahrendes Teilpaket auf.
- Vorzugsweise werden einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung Informationen über die in der Sammelstation gebildeten Teilpakete zugeführt und in der Steuer- und/oder Regeleinrichtung wird anhand der zugeführten Informationen ein Lagenbild für den Palettierer berechnet. Bei den Informationen handelt es sich zweckmäßigerweise um Daten der Dicke bzw. Höhe der Teilpakete bzw. Pakete. Die Steuer- und/oder Regeleinrichtung weist zumindest einen Mikroprozessor auf, mit dessen Hilfe das Lagenbild für den Paletierer berechnet wird. Berechnung des Lagenbildes meint die Berechnung einer geeigneten Anordnung der Pakete auf einer Palette. Diese Anordnung wird weiter unten näher erläutert.
- Nach sehr bevorzugter Ausführungsform der Erfindung werden der Sammelstation von der Steuer- und/oder Regeleinrichtung Auftragsbefehle für die Bildung der Teilpakete zugeführt. Mit anderen Worten wird mit Hilfe der Steuer- und/oder Regeleinrichtung festgestellt, welche Pakete noch für ein geeignetes Lagenbild auf der Palette fehlen und dementsprechend erhält die Sammelstation Auftragsbefehle für die Bildung von benötigten fertigen Paketen aus den Teilpaketen bzw. Ergänzungs-Teilpaketen.
- Nach sehr bevorzugter Ausführungsform, der im Rahmen der Erfindung besondere Bedeutung zukommt, werden auf einer Palette höhere Pakete an den Palettenecken und niedrigere Pakete in der Palettenmitte abgelegt. Pakete meint hier die fertigen für die Palettierung zusammengestellten Pakete. Die Ablage der fertigen Pakete auf der Palette erfolgt mit dem Palettierer der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Nach sehr bevorzugter Ausführungsform wird auf der Palette gleichsam ein trichterförmiges Lagenbild aus Paketen gebildet. Dabei werden die hohen Pakete an den Palettenecken und an den Palettenseiten abgelegt und die niedrigen Pakete in der Palettenmitte, wobei vorzugsweise die Höhe der Pakete zur Palettenmitte hin abnimmt. Dieses Lagenbild hat sich für die Manipulation bzw. für die Lagerung und den Transport der Paletten besonders bewährt. Mit diesem Lagenbild ist eine funktionssichere Manipulation von Paletten möglich, ohne dass Pakete bzw. Teilpakete in unerwünschter Weise verrutschen bzw. von der Palette rutschen.
- Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung, bei der ein Kreuzleger vorgesehen ist und wobei dem Kreuzleger eine Sammelstation zum Sortieren von Teilpaketen nachgeschaltet ist,
wobei die Sammelstation aus drei hintereinander angeordneten Stapelvorrichtungen besteht, in denen jeweils zumindest ein Teilpaket zwischenlagerbar ist und
wobei in Förderrichtung hinter der Sammelstation ein Palettierer zum Ablegen der fertigen Pakete auf einer Palette vorgesehen ist. - Nach bevorzugter Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist zwischen Sammelstation und Palettierer eine Schleusvorrichtung für die fertigen Pakete vorgesehen, mit welcher Schleusvorrichtung zumindest ein fertiges Paket vorübergehend aus der Förderstraße ausschleusbar ist und bei Bedarf wieder einschleusbar ist. Förderstraße meint die Fördervorrichtung für die Pakete, die zwischen der Sammelstation und dem Palettierer angeordnet ist. Zweckmäßigerweise besteht die Förderstraße aus Förderbändern. Die Schleusvorrichtung wird vorzugsweise von einem Drehtisch gebildet, an den zumindest an einer Seite der Förderstraße eine Ablageeinrichtung für zumindest ein fertiges Paket anschließt.
- Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine sehr flexible und variable Bildung von palettierbaren Paketen von Druckerzeugnissen möglich ist. Es können Pakete mit unterschiedlichsten Höhe bzw. Dicken gebildet werden, so dass auf einer Palette ein optimales Lagenbild erzeugt werden kann. Mit einer erfindungsgemäßen Sammelstation, die vorzugsweise von drei Stapelvorrichtungen gebildet wird, ist ein funktionssicheres und optimales Aufeinanderstapeln von Teilpaketen bzw. Ergänzungs-Teilpaketen möglich. Innerhalb der Sammelstation können die Teilpakete in Förderrichtung gleichsam sehr variabel gemischt bzw. übereinandergestapelt werden. Zu dem erfindungsgemäßen Erfolg trägt insbesondere die bevorzugte Ausführungsform bei, nach der in jeder Stapeleinrichtung zumindest ein Ergänzungs-Teilpaket von einer zweiten Liftvorrichtung in eine zweite Zwischenlagerungsebene angehoben wird. In dieser zweiten Zwischenlagerungsebene kann stets ein Ergänzungs-Teilpaket geringerer Dicke bereitgehalten werden, um bei Bedarf mit einem weiteren Teilpaket bzw. mit Teilpaketen zu einem Paket mit gewünschter Höhe kombiniert zu werden. Mit der erfindungsgemäßen Sammelstation ist es mehr oder weniger egal, welche Art von Teilpaket von dem Kreuzleger zur Verfügung gestellt wird. Durch die erfindungsgemäße Mischfunktion der Sammelstation können aus Teilpaketen verschiedenster Höhe fertige Pakete mit der gewünschten Höhe gebildet und der Palette zugeführt werden. Wesentlich ist, dass mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine kontinuierliche oder zumindest taktweise zügige Arbeitsweise möglich ist. Zu betonen ist weiterhin, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung relativ einfach und wenig aufwendig aufgebaut ist und somit auch kostengünstig herstellbar ist. Bereits existierende Vorrichtungen können auf einfache Weise mit den erfindungsgemäßen Komponenten nachgerüstet werden.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen in schematischer Darstellung:
-
1 ein Schema einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in der Draufsicht und -
2 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Sammelstation der Vorrichtung. - Die Figuren zeigen eine Vorrichtung zur Bildung und zur Palettierung von Paketen
1 aus Druckerzeugnissen. In einem Kreuzleger2 werden Teilpakete3 gebildet und aus dem Kreuzleger2 ausgestoßen. Die von dem Kreuzleger2 kommenden Teilpakete3 werden einer Sammelstation4 zugeführt, die vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel aus drei Stapelvorrichtungen5 ,6 ,7 besteht. In der Sammelstation4 werden aus den Teilpaketen3 fertige palettierbare Pakete1 gebildet, die dem Palettierer8 zugeführt werden. Mit dem Palettierer8 werden die fertigen Pakete1 nach einem vorgegebenem Muster bzw. nach einem vorgegebenen Lagenbild auf einer Palette9 abgelegt. - In einem Teilpaket
3 sind im Ausführungsbeispiel Druckerzeugnisse zusammengefasst, die allesamt für denselben Zielort, beispielsweise für dieselbe Stadt bestimmt sind. In jeder der drei Stapelvorrichtungen5 ,6 ,7 ist eine erste Liftvorrichtung10 vorgesehen, mit der zumindest ein Teilpaket3 aus einer Transportebene11 in eine erste Zwischenlagerungsebene12 angehoben wird. Im Ausführungsbeispiel nach2 besteht die erste Liftvorrichtung10 aus sechs horizontalen Stangen13 , von denen jeweils drei Stangen13 von jeder Seite unter ein Teilpaket3 fahrbar sind. In2 sind von jeder ersten Liftvorrichtung10 jeweils nur drei Stangen13 dargestellt. Die sechs Stangen13 untergreifen also ein in der Transportebene11 angeordnetes und zweckmäßigerweise vor einem Paketanschlag14 angehaltenes Teilpaket3 und heben dieses Teilpaket3 dann vertikal nach oben in die erste Zwischenlagerungsebene12 . Dort verbleibt das Teilpaket3 bis es bei Bedarf auf einem weiteren vor dem Paketanschlag14 der betreffenden Stapelvorrichtung5 ,6 ,7 angehaltenen Teilpaket3 abgelegt wird. Hierzu fahren die horizontalen Stangen13 der ersten Liftvorrichtung10 dann wieder vertikal nach unten bis sie auf dem weiteren Teilpaket3 aufliegen und dann fahren die sechs Stangen zur Seite, so dass das obere Teilpaket3 auf dem unteren Teilpaket3 zur Auflage kommt. Dann kann das Aggregat aus den beiden Teilpaketen3 auf der Transportebene11 weiterbefördert werden und beispielsweise in eine weitere Stapelvorrichtung5 ,6 ,7 eingeführt werden. Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung, dass das Aggregat der beiden Teilpakete3 dann von den Stangen13 der ersten Liftvorrichtung10 wieder aufgenommen wird und in der ersten Zwischenlagerungsebene12 auf Vorrat gehalten wird, bis ein geeignetes weiteres Teilpaket3 in die jeweilige Stapelvorrichtung5 ,6 ,7 einfährt, auf dem dann das Aggregat aus Teilpaketen3 aus der ersten Zwischenlagerungsebene12 abgelegt werden kann. - In
2 ist erkennbar, dass in jeder der Stapelvorrichtungen5 ,6 ,7 eine zweite Liftvorrichtung15 vorgesehen ist, mit der jeweils zumindest ein Ergänzungs-Teilpaket16 aus der Transportebene11 in eine zweite Zwischenlagerungsebene17 angehoben wird. Das Ergänzungs-Teilpaket16 hat vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel eine geringere Dicke bzw. eine geringere vertikale Höhe als die übrigen Teilpakete3 . Ein solches Ergänzungs-Teilpaket16 kann als Ergänzung eines Teilpaketes3 bzw. eines Aggregates aus mehreren Teilpaketen3 zu einem fertigen Paket1 verwendet werden. Eine solche Situation ist in der Stapelvorrichtung7 dargestellt. Das in der zweiten Zwischenlagerungsebene17 befindliche Ergänzungs-Teilpaket16 kann durch Abwärtsbewegung der horizontalen Stangen18 und entsprechendes seitliches Ausfahren der horizontalen Stangen18 auf dem vor dem Paketanschlag14 der Stapelvorrichtung7 angeordneten Aggregat aus Teilpaketen3 abgelegt werden und somit zu einem fertigen Paket1 ergänzt werden. Die zweite Liftvorrichtung15 besteht im Ausführungsbeispiel aus insgesamt vier horizontalen Stangen18 , von denen jeweils zwei von jeder Seite unter ein Ergänzungs-Teilpaket16 einfahrbar sind und mit denen dann das Ergänzungs-Teilpaket in die zweite Zwischenlagerungsebene17 angehoben werden kann. In der2 sind jeweils nur zwei horizontale Stangen18 der zweiten Liftvorrichtungen15 dargestellt. Es versteht sich im Übrigen, dass die vertikale Aufwärtsbewegung und die vertikale Abwärtsbewegung der ersten Liftvorrichtung10 und der zweiten Liftvorrichtung15 so eingerichtet wird, dass sich beide Liftvorrichtungen bei ihrer vertikalen Verschiebung nicht behindern. Hierzu kennt der Fachmann eine Mehrzahl von konstruktiven Möglichkeiten. - In
2 ist erkennbar, dass in der ersten Zwischenlagerungsebene12 jeder Stapelvorrichtung5 ,6 ,7 zumindest jeweils ein Teilpaket3 zwischenlagerbar ist und dass in der zweiten Zwischenlagerungsebene17 jeder Stapelvorrichtung5 ,6 ,7 zumindest ein Ergänzungs-Teilpaket16 zwischenlagerbar ist und dass ein Teilpaket3 bzw. ein Ergänzungs-Teilpaket16 bei Bedarf vertikal nach unten bewegt werden kann und auf einem weiteren Teilpaket3 bzw. auf einem Aggregat aus Teilpaketen3 abgelegt werden kann. Auf diese Weise ist ein sehr variables und flexibles Mischen von Teilpaketen3 bzw. Ergänzungs-Teilpaketen16 möglich, so dass auf sehr effektive und einfache Weise fertige Pakete1 gebildet werden können. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Bildung der fertigen Pakete1 kontinuierlich oder zumindest taktweise erfolgen kann. - In der
1 ist im Übrigen ein Computer19 erkennbar, der Bestandteil einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung ist. Nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung können dieser Steuer- und/oder Regeleinrichtung Informationen über die in der Sammelstation4 gebildeten Teilpakete3 zugeführt werden. In der Steuer- und Regeleinrichtung kann dann anhand der zugeführten Informationen zweckmäßigerweise mit Hilfe des Computers19 ein Lagenbild für den Palettierer8 berechnet werden. Im Übrigen können der Sammelstation4 von der Steuer- und/oder Regeleinrichtung Auftragsbefehle für die Bildung fertiger Pakete1 bestimmter Höhe aus den Teilpaketen3 bzw. Ergänzungs-Teilpaketen16 zugeführt werden. - In der
1 ist weiterhin erkennbar, dass zwischen der Sammelstation4 und dem Palettierer8 eine Schleusvorrichtung20 angeordnet ist, die im Ausführungsbeispiel einen Drehtisch21 aufweist. Vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel nach1 sind an jeder Seite des Drehtisches21 Ablageeinrichtungen22 vorgesehen. Auf jede der Ablageeinrichtungen22 kann zeitweise zumindest ein fertiges Paket1 ausgeschleust werden und bei Bedarf wieder in die Förderstraße23 zwischen Sammelstation4 und Palettierer8 eingeschleust werden, so dass das Paket1 dann zum Palettierer8 befördert wird. Zweckmäßigerweise werden mit der Schleusvorrichtung20 besonders hohe fertige Pakete1 zeitweise ausgeschleust, die bei Bedarf wieder eingeschleust und dann an den Ecken der Palette9 angeordnet werden, so dass sich das erfindungsgemäße trichterförmige Lagenbild von Paketen1 auf der Palette9 ergibt. In diesem nicht näher dargestellten trichterförmigen Lagenbild sind sehr hohe Pakete1 an den Ecken der Palette angeordnet und hohe bzw. höhere Pakete1 an den Seiten der Palette9 angeordnet. Die Höhe der Pakete1 nimmt zur Mitte der Palette9 hin ab, so dass sich eine trichterförmige Oberfläche ergibt. - Der in
2 dargestellte Paketanschlag14 besteht vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel aus zumindest einer Anschlagstange24 , die in einen zugeordneten Zylinder25 einfahrbar bzw. aus diesem Zylinder25 bei Bedarf ausfahrbar ist.
Claims (7)
- Vorrichtung zur Bildung und zur Palettierung von Paketen (
1 ) aus Druckerzeugnissen, wobei ein Kreuzleger (2 ) vorgesehen ist und wobei Teilpakete (3 ) und Ergänzungs-Teilpakete (16 ) von dem Kreuzleger (2 ) einer Sammelstation (4 ) mit zumindest zwei hintereinander angeordneten Stapelvorrichtungen (5 ,6 ,7 ) zur Sortierung der Teilpakete (3 ) und Ergänzungs-Teilpakete (16 ) zuführbar sind, wobei in jeder Stapelvorrichtung (5 ,6 ,7 ) zumindest ein Teilpaket (3 ) und/oder zumindest ein Ergänzungs-Teilpaket (16 ) zwischenlagerbar ist und wobei ein zwischengelagertes Teilpaket (3 ) und/oder Ergänzungs-Teilpaket (16 ) bei Bedarf auf einen zweiten in diese Stapelvorrichtung (5 ,6 ,7 ) eingelaufenen Teilpaket (3 ) ablegbar ist, wobei in jeder Stapelvorrichtung (5 ,6 ,7 ) der Sammelstation (4 ) zumindest ein Teilpaket (3 ) von einer ersten Liftvorrichtung (10 ) aus einer Transportebene (11 ) in eine erste Zwischenlagerungsebene (12 ) anhebbar ist, welche sich vertikal oberhalb der Transportebene (11 ) befindet, wobei in jeder Stapelvorrichtung (5 ,6 ,7 ) zumindest ein Ergänzungs-Teilpaket (16 ) von einer zweiten Liftvorrichtung (15 ) aus der Transportebene (11 ) in eine zweite Zwischenlagerungsebene (17 ) anhebbar ist, welche vertikal oberhalb der Transportebene (11 ) und vertikal oberhalb der ersten Zwischenlagerungsebene (12 ) angeordnet ist und wobei ein Palettierer (8 ) vorgesehen ist, in dem die in der Sammelstation (4 ) aus den Teilpaketen (3 ) und den Ergänzungs-Teilpaketen (16 ) gebildeten fertigen Pakete (1 ) auf einer Palette (9 ) nach einem vorgegebenen Muster ablegbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Sammelstation (
4 ) drei Stapelvorrichtungen (5 ,6 ,7 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei die erste Liftvorrichtung (
10 ) aus horizontalen Stangen besteht, mit denen ein in der Transportebene (11 ) befindliches Teilpaket (3 ) unterfassbar ist und in die erste Zwischenlagerungsebene (12 ) anhebbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die zweite Liftvorrichtung (
15 ) aus horizontalen Stangen besteht, mit denen ein in der Transportebene (11 ) befindliches Ergänzungs-Teilpaket (16 ) unterfassbar ist und in die zweite Zwischenlagerungsebene (12 ) anhebbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei eine Steuer- und/oder Regeleinrichtung vorgesehen ist, der Informationen über die in der Sammelstation (
4 ) gebildeten Teilpakete (3 ) zuführbar sind und in der anhand der zugeführten Informationen ein Lagenbild für den Palettierer (8 ) berechenbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei der Sammelstation (
4 ) von der Steuer- und/oder Regeleinrichtung Auftragsbefehle für die Bildung der Teilpakete (3 ) zuführbar sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei zwischen Sammelstation (
4 ) und Palettierer (8 ) eine Schleusvorrichtung (20 ) für die fertigen Pakete (1 ) vorgesehen ist, mit welcher Schleusvorrichtung (20 ) zumindest ein fertiges Paket (1 ) vorübergehend aus der Förderstraße (23 ) ausschleusbar ist und bei Bedarf wieder einschleusbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20221038U DE20221038U1 (de) | 2002-03-25 | 2002-03-25 | Vorrichtung zur Bildung und zur Palettierung von Paketen aus Druckerzeugnissen |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| EP02006769A EP1348653B1 (de) | 2002-03-25 | 2002-03-25 | Vorrichtung zur Bildung und zur Palettierung von Paketen aus Druckerzeugnissen |
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|---|---|
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ID=33454208
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN110304462A (zh) * | 2019-07-15 | 2019-10-08 | 天津市施罗德非凡瓦业有限公司 | 滚压瓦集装设备 |
| CN113830604A (zh) * | 2020-06-24 | 2021-12-24 | 河北天昱恒科技有限公司 | 小张易划伤印刷品堆垛收集机构 |
-
2002
- 2002-03-25 DE DE20221038U patent/DE20221038U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN110304462A (zh) * | 2019-07-15 | 2019-10-08 | 天津市施罗德非凡瓦业有限公司 | 滚压瓦集装设备 |
| CN113830604A (zh) * | 2020-06-24 | 2021-12-24 | 河北天昱恒科技有限公司 | 小张易划伤印刷品堆垛收集机构 |
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