DE20221802U1 - Zwangsbelüftetes Fenster mit Luftstrombegrenzung - Google Patents
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Abstract
Zwangsbelüftetes Fenster
mit
– einem aus Blendrahmenprofilen (2) gebildeten Blendrahmen (1),
– einem aus Flügelrahmenprofilen (4) gebildeten Flügelrahmen (3),
– einer Mitteldichtung (12),
– einer Aufnahmenut (13) zur Halterung der Mitteldichtung (12),
– einer Anschlagfläche (14), an der die Mitteldichtung (12) unter Bildung einer raumseitigen (20) und einer wetterseitigen Falzkammer (19) dichtend anliegt,
– sowie einer Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms von der wetterseitigen Falzkammer (19) in die raumseitige Falzkammer (20),
dadurch gekennzeichnet, dass
– die Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms einen Grundkörper (6) und eine darin pendelnd gelagerte Klappe (7) umfasst,
– wobei der Grundkörper (6) Mittel zur rastenden Befestigung in der Aufnahmenut (13) aufweist,
– wobei die Klappe (7) im Ruhezustand einen Lüftungsweg (21) zwischen wetterseitigen Falzkammer (19) und raumseitiger Falzkammer (20) freigibt und bei Überschreiten eines vorgegebenen Differenzdrucks diesen Lüftungsweg (21) durch Anlegen an die Anschlagfläche...
– einem aus Blendrahmenprofilen (2) gebildeten Blendrahmen (1),
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– die Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms einen Grundkörper (6) und eine darin pendelnd gelagerte Klappe (7) umfasst,
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– wobei die Klappe (7) im Ruhezustand einen Lüftungsweg (21) zwischen wetterseitigen Falzkammer (19) und raumseitiger Falzkammer (20) freigibt und bei Überschreiten eines vorgegebenen Differenzdrucks diesen Lüftungsweg (21) durch Anlegen an die Anschlagfläche...
Description
- Technisches Gebiet
- Die Erfindung betrifft ein zwangsbelüftetes Fenster mit Blendrahmen, Flügelrahmen, einer Mitteldichtung, einer Aufnahmenut zur Halterung der Mitteldichtung, einer Anschlagfläche, an der die Mitteldichtung unter Bildung einer raumseitigen und einer wetterseitigen Falzkammer dichtend anliegt, sowie einer Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms von der wetterseitigen Falzkammer in die raumseitige Falzkammer, sowie eine Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms eines zwangsbelüfteten Fensters.
- Der Einsatz wärmegedämmter Fenster mit verbesserter Fugendichtigkeit führt häufig, insbesondere bei Einsatz in Feuchträumen wie Bädern und Küchen, zu vermehrten Feuchtigkeitsschäden wie Schimmelpilzbefall, sofern nicht eine regelmäßige und ausreichende Belüftung der Räume sichergestellt werden kann. Ein ähnliches Problem tritt bei Wohnungen mit offener Gasetagenheizung o. dgl. auf. Es ist deshalb verschiedentlich vorgeschlagen worden, Fenster mit einer Zwangsbelüftung auszustatten, die unabhängig von einer Manipulation durch die Bewohner eine Mindestbelüftung der Räume sicherstellt. Bei höheren Luftdruckdifferenzen zwischen Innenraum und Gebäudeäußerem infolge hoher Windgeschwindigkeiten führen solche Zwangsbelüftungen jedoch zu unerwünscht hohen Volumenströmen der ausgetauschten Luft, die einen hohen Energieverlust und ggf. Zugerscheinungen verursachen.
- Stand der Technik
- Es sind bereits vielfältige Vorschläge für zwangsbelüftete Fenster gemacht worden, die eine Begrenzung des Luftstroms bei höheren Druckdifferenzen vorsehen. Die
DE 196 10 428 C2 betrifft ein gattungsgemäßes zwangsbelüftetes Fenster mit Blendrahmen, Flügelrahmen und einer Mitteldichtung. Die Dichtung weist eine erste Dichtlippe auf, deren oberes Ende bei geschlossenem Fenster an einer Anlagefläche des Blendrahmens bzw. Flügelrahmens anliegt. In dieser ersten Dichtlippe befinden sich Luftdurchtrittsöffnungen. Die Dichtung weist weiterhin eine zweite Dichtlippe auf, die elastisch, bei geschlossenem Fenster frei beweglich und so im spitzen Winkel zu der ersten Dichtlippe angeordnet ist, dass bei Überschreiten eines bestimmten Differenzdruckes zwischen der Außenseite des Fensters gegenüber der Innenseite des Fensters die Luftdurchtrittsöffnungen wenigstens teilweise verschlossen werden. Diese Lösung hat sich in der Praxis sehr bewährt, allerdings muss die Dichtung mit sehr hoher Präzision hergestellt werden, um eine reproduzierbare Schließcharakteristik der Dichtung zu erreichen. Zudem eignet sich diese Konstruktion nicht dazu, die Luftdurchtrittsöffnungen bereits bei relativ geringen Luftdruckdifferenzen zu schließen. - Die
DE 199 29 133 C2 betrifft ein Kunststofffenster aus Flügel und Blendrahmen mit einem Fensterfalz zwischen einer äußeren Blendrahmendichtung und einer inneren Flügeldichtung, wobei durch den Fensterfalz Luft zwischen dem Flügel und dem Blendrahmen von außen nach innen und umgekehrt strömt. Dabei ist in dem Fensterfalz wenigstens ein Falzlüfter vorgesehen, der eine Luftführungskammer und einen Volumenstrombegrenzer aufweist. Der Falzlüfter ist am Blendrahmen befestigt. Der eigentliche Lüftungsweg und der Volumenstrombegrenzer sind nicht von außen zugänglich, sie können somit nicht ohne größeren Aufwand gereinigt werden. Zudem ist die Konstruktion relativ aufwendig. - Aufgabe
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein gattungsgemäßes zwangsbelüftetes Fenster mit Volumenstrombegrenzung sowie eine Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms eines zwangsbelüfteten Fensters zur Verfügung zu stellen, die diese Nachteile nicht aufweisen. Weitere Aufgaben und Anliegen der Erfindung ergeben sich aus den Vorteilen der erfindungsgemäßen Lehre gegenüber den bekannten Lösungen.
- Darstellung der Erfindung
- Die Erfindung löst diese Aufgabe durch ein zwangsbelüftetes Fenster nach Anspruch 1 bzw. eine Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms nach Anspruch 2, bevorzugt in Verbindung mit einem oder mehreren der Merkmale der Unteransprüche.
- Die erfindungsgemäße Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms weist einen Grundkörper und eine darin pendelnd gelagerte Klappe auf. Der Grundkörper weist Mittel zur rastenden Befestigung in der Aufnahmenut des zwangsbelüfteten Fensters auf, die auch zur Aufnahme der Mitteldichtung dient. An der Stelle, an der die erfindungsgemäße Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms in die Mitteldichtungs-Aufnahmenut eingerastet wird, wird dabei die Mitteldichtung ausgespart. Die erfindungsgemäße Luftbegrenzungs-Einrichtung und die Mitteldichtung bilden somit zusammen mit der Mitteldichtungs-Anschlagfläche eine umlaufende Trennung der Falzkammer in eine raumseitige und eine wetterseitige Falzkammer.
- Die Drehachse der pendelnd gelagerten Klappe ist im Ruhezustand bevorzugt gegenüber der Anschlagfläche der Mitteldichtung in Richtung zur wetterseitigen Falzkammer verschoben, sodass die pendelnd gelagerte Klappe im Ruhezustand einen entsprechenden Lüftungsspalt von 2 bis 8 mm freigibt. Bei Überschreiten einer durch diesen Abstand vorbestimmten Luftdruckdifferenz zwischen wetterseitiger und raumseitiger Falzkammer wird die pendelnd gelagerte Klappe an der Mitteldichtungs-Anschlagfläche zum Anliegen gebracht, wodurch die Luftzufuhr weitestgehend gestoppt wird.
- Bevorzugt beträgt die Druckdifferenz, bei der die pendelnd gelagerte Klappe den Volumenstrom begrenzt, zwischen 20 und 60 Pascal, insbesondere zwischen 25 und 45 Pascal.
- Um zu verhindern, dass die pendelnd gelagerte Klappe beim Schließen des Flügelrahmens abgeschert oder auf andere Weise beschädigt wird, ist nach einer besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung vorgesehen, dass der Grundkörper Anschlagnocken zur Begrenzung der Auslenkbewegung der pendelnd gelagerten Klappe aufweist.
- Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die pendelnd gelagerte Klappe im Anschlagbereich, also in dem Bereich, mit dem die Klappe dichtend an der Mitteldichtungs-Anschlagfläche anliegt, einen oder mehrere Bereiche aus weichelastischem Material als Anschlagdämpfung auf. Der weichelastische Bereich kann dabei die gesamte Länge der Klappe umfassen, es können jedoch auch einzelne kleine Noppen o. dgl. aus weichelastischem Material in die Klappe eingesetzt sein, wobei diese Noppen nur um wenige zehntel Millimeter überstehen. Hierdurch wird einerseits eine Beeinträchtigung der Dichtwirkung verhindert, andererseits zuverlässig ein Klappergeräusch beim Anschlagen der Klappe verhindert.
- Die Aufnahmenut zur Halterung der Mitteldichtung kann – wie allgemein üblich – im Blendrahmenprofil angeordnet sein, wobei die Anschlagfläche für die Mitteldichtung regelmäßig Teil des Flügelrahmenprofils ist. Es ist jedoch im Rahmen der vorliegenden Erfindung ebenfalls möglich, die Mitteldichtung in einer Mitteldichtungs-Aufnahmenut des Flügelrahmens vorzusehen und die Anschlagfläche der Mitteldichtung dementsprechend am Blendrahmenprofil auszubilden.
- Zweckmäßig weist das erfindungsgemäße zwangsbelüftete Fenster neben der Mitteldichtung noch eine innere Anschlagdichtung und/oder eine äußere Anschlagdichtung auf, wobei die innere bzw. die äußere Anschlagdichtung in Teilbereichen durch eine bei geschlossenem Flügelrahmen nicht am Blendrahmen anliegende Kederdichtung ersetzt werden kann. Die Luftführung zur Rauminnenseite kann jedoch auch – wie grundsätzlich bekannt – durch eine Kammer des Flügelrahmens geführt werden. Auch bezüglich der Luftzuführung in die wetterseitige Falzkammer sind entsprechende Lösungen möglich.
- Kurze Beschreibung der Zeichnung
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels sowie der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen dabei:
-
1 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Fenster im Ruhezustand -
2 einen Querschnitt wie1 , jedoch mit geschlossener Lüftungsklappe -
3 eine perspektivische Ansicht des Blendrahmens mit zwei Lüftungsvorrichtungen -
4 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung - Bester Weg zur Ausführung der Erfindung
- In
4 ist die erfindungsgemäße Lüftungsvorrichtung5 in perspektivischer Ansicht dargestellt. Der Grundkörper6 weist die in4 dargestellten Rastfüße10 sowie zwei seitliche Begrenzungen11 auf. Die pendelnd gelagerte Klappe7 weist zur Lagerung im Grundkörper6 an beiden Seiten die Zapfen8 auf, die in entsprechenden Bohrungen9 der seitlichen Begrenzungen11 des Grundkörpers6 drehbar gelagert sind. - Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung
5 wird anhand der in1 und2 dargestellten Querschnitte durch ein erfindungsgemäßes zwangsbelüftetes Fenster näher erläutert. In1 ist die Lüftungsvorrichtung5 dabei im Ruhezustand, also bei geringer Luftbewegung dargestellt. Die Luft strömt von der Wetterseite zunächst in die wetterseitige Falzkammer19 ein. Im gesamten rundumlaufenden Falzbereich ist die wetterseitige Falzkammer19 durch die Mitteldichtung12 (3 ) von der raumseitigen Falzkammer20 abgedichtet. Nur im oberen horizontalen Bereich sind – wie in3 dargestellt – zwei nebeneinander angeordnete Lüftungsvorrichtungen5 ,5' vorgesehen, die an dieser Stelle die Mitteldichtung12 quasi ersetzen und mit den Rastfüßen10 in der Mitteldichtungs-Aufnahmenut13 befestigt sind. - Bei geringen Luftdruckunterschieden zwischen wetterseitige Falzkammer
19 und raumseitiger Falzkammer20 hängt die pendelnd gelagerte Klappe7 annähernd senkrecht nach unten und ist dabei um ca. 4,5 mm zur Mitteldichtungs-Anschlagfläche14 (1 ) beanstandet, sodass der Luftführungsweg21 von der wetterseitigen Falzkammer19 über die raumseitige Falzkammer20 in das Rauminnere frei ist. Bei einem Überdruck von mehr als 35 Pascal in der wetterseitigen Falzkammer19 gegenüber der raumseitigen Falzkammer20 wird de Klappe7 automatisch durch die Luftdruckdifferenz an die Mitteldichtungs-Anschlagfläche14 angepresst und verschließt dabei den Luftführungsweg21 . - Um Klappergeräusche zu vermeiden, weist die Klappe
7 zwei leicht vorstehende Bereiche – die Anschlagdämpfer18 – aus weichelastischem Material auf. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Lüftungsvorrichtung5 aus Hart-PVC im Spritzgussverfahren hergestellt worden, die Anschlagdämpfer18 sind aus Weich-PVC angespritzt. - In
2 und4 sind die Anschlagnocken17 zu erkennen. Diese Anschlagnocken17 verhindern eine zu starke Auslenkung der Klappe7 in Richtung der raumseitigen Falzkammer20 , um zu verhindern, dass die Klappe7 beim Schließen des Fensters von der oberen Kante der Kammer15 abgeschert werden kann. -
- 1
- Blendrahmen
- 2
- Blendrahmenprofil
- 3
- Flügelrahmen
- 4
- Flügelrahmenprofil
- 5, 5'
- Lüftungsvorrichtung
- 6
- Grundkörper
- 7
- Klappe
- 8
- Zapfen
- 9
- Bohrung
- 10
- Rastfüße
- 11
- seitliche Begrenzung
- 12
- Mitteldichtung
- 13
- Mitteldichtungs-Aufnahmenut
- 14
- Mitteldichtungs-Anschlagfläche
- 15
- Kammer
- 16
- Kederdichtung
- 17
- Anschlagnocken
- 18
- Anschlagdämpfer
- 19
- wetterseitige Falzkammer
- 20
- raumseitige Falzkammer
- 21
- Lüftungsweg
Claims (5)
- Zwangsbelüftetes Fenster mit – einem aus Blendrahmenprofilen (
2 ) gebildeten Blendrahmen (1 ), – einem aus Flügelrahmenprofilen (4 ) gebildeten Flügelrahmen (3 ), – einer Mitteldichtung (12 ), – einer Aufnahmenut (13 ) zur Halterung der Mitteldichtung (12 ), – einer Anschlagfläche (14 ), an der die Mitteldichtung (12 ) unter Bildung einer raumseitigen (20 ) und einer wetterseitigen Falzkammer (19 ) dichtend anliegt, – sowie einer Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms von der wetterseitigen Falzkammer (19 ) in die raumseitige Falzkammer (20 ), dadurch gekennzeichnet, dass – die Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms einen Grundkörper (6 ) und eine darin pendelnd gelagerte Klappe (7 ) umfasst, – wobei der Grundkörper (6 ) Mittel zur rastenden Befestigung in der Aufnahmenut (13 ) aufweist, – wobei die Klappe (7 ) im Ruhezustand einen Lüftungsweg (21 ) zwischen wetterseitigen Falzkammer (19 ) und raumseitiger Falzkammer (20 ) freigibt und bei Überschreiten eines vorgegebenen Differenzdrucks diesen Lüftungsweg (21 ) durch Anlegen an die Anschlagfläche (14 ) wenigstens teilweise schließt. - Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms eines zwangsbelüfteten Fensters, mit einem Grundkörper (
6 ) und einer darin pendelnd gelagerte Klappe (7 ), dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (6 ) Mittel zur rastenden Befestigung in einer Aufnahmenut (13 ) des zwangsbelüfteten Fensters aufweist. - Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms eines zwangsbelüfteten Fensters nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
6 ) Anschlagnocken (17 ) zur Begrenzung der Auslenkbewegung der pendelnd gelagerten Klappe (7 ) aufweist. - Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms eines zwangsbelüfteten Fensters nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die pendelnd gelagerte Klappe (
7 ) im Anschlagbereich einen oder mehrere Bereiche aus weichelastischem Material als Anschlagdämpfung aufweist. - Einrichtung zur Begrenzung des Luftstroms eines zwangsbelüfteten Fensters nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper Anschlagnocken zur Begrenzung der Auslenkbewegung der pendelnd gelagerten Klappe aufweist.
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| DE20221802U1 true DE20221802U1 (de) | 2007-11-22 |
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Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
| EP2811101A1 (de) | 2013-06-03 | 2014-12-10 | profine GmbH | Zwangsbelüftetes Fenster mit Lüftermodul und Lüftermodul hierfür |
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2002
- 2002-09-25 DE DE20221802U patent/DE20221802U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
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| EP2811101A1 (de) | 2013-06-03 | 2014-12-10 | profine GmbH | Zwangsbelüftetes Fenster mit Lüftermodul und Lüftermodul hierfür |
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Legal Events
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