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DE20221745U1 - Vorrichtung zur Schlammführung aus einer Schmutzwasserbehandlungsanlage - Google Patents

Vorrichtung zur Schlammführung aus einer Schmutzwasserbehandlungsanlage Download PDF

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DE20221745U1
DE20221745U1 DE20221745U DE20221745U DE20221745U1 DE 20221745 U1 DE20221745 U1 DE 20221745U1 DE 20221745 U DE20221745 U DE 20221745U DE 20221745 U DE20221745 U DE 20221745U DE 20221745 U1 DE20221745 U1 DE 20221745U1
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sludge
composting
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dewatering
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Abstract

Vorrichtung zur Schlammführung aus einer Schmutzwasser-Behandlungsanlage in einen Entwässerungs- und Kompostierbehälter, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführungsleitung (15a) parallel zum Boden (10) des Entwässerungs- und Kompostierbehälters (5) und/oder über den oberen Rand des Entwässerungs- und Kompostierbehälters (5) geführt wird, ohne den Behälterboden (10) zu durchtrennen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Schlammführung aus einer Schmutzwasserbehandlungsanlage in einen Entwässerungs- und Kompostierbehälter, wobei Schlamm und/oder Dickstoffe unterschiedlicher Quelle dem Bodenbereich eines Entwässerungs- und Kompostierbehälters zugeführt werden, so dass das Restwasser nach unten durchsickert, während der obere Bereich der Feststoffe zunehmend durchtrocknet und kompostiert wird.
  • Der grosse Vorteil der direkten Entwässerung besteht darin, dass keine Faulprozesse entstehen, wodurch die Geruchsentwicklung minimiert wird, dass keine Korrosion stattfindet und kein Schwefelwasserstoff anfällt.
  • Die Erfindung stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber herkömmlichen Verfahren der Zuführung von Schlamm in Dickstoffabscheider dar sowie eine Verbesserung der bisherigen Vorrichtungen.
  • Anwendungsgebiet ist die dezentrale Schmutzwasseraufbereitung mit gleichzeitiger Verwertung und Entsorgung von Schlamm und/oder Dickstoffen vor Ort im Rahmen der Kreislaufwirtschaft.
  • Bekannt ist eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Abwasserreinigung nach EP 0409367 , bei der das Schmutzwasser einem unteren Behälterabschnitt (Absetzbereich) zugeführt wird, in dem sich Schlamm und/oder Dickstoffe aus dem Schmutzwasser, in dem sie suspendiert sind, absetzen. Der Schlamm und/oder die abgesetzten Dickstoffe werden in Zeit intervallen über eine senkrechte Zuleitung in den Bodenbereich des oberen Behälterabschnittes gepumpt, wobei die Zuführung durch den Boden des oberen Abschnittes geführt wird. Der obere Behälterabschnitt dient als Entwässerungs- und Kompostierbehälter zur Trocknung und Zersetzung des von unten zugeführten Schlammes und/oder der Dickstoffe, während das Entwässerungswasser zurück in den Absetzbereich tropft.
  • Das Wasser wird zur weiteren Behandlung (Abbau der gelösten Stoffe) durch ein handelsübliches Ablaufrohr abgeführt.
  • Auf dem oberen Behälterabschnitt sitzt ein Biofilter zu Be- und Entlüftung, der mit Naturstoffen mit speziellem bakteriellem Aufwuchs (Biofilm) ausgestattet ist, wodurch geruchsbildende Stoffe der entweichenden Abluft abgebaut bzw. zurückgehalten werden.
  • Die Vorrichtung wird vorzugsweise unterirdisch angelegt, so dass nur der Deckel und der Biofilter sichtbar bleiben, so dass die gesamte Anlage beispielsweise im Garten optisch nicht stört und die benötigte Grundfläche noch anderweitig nutzbar bleibt.
  • Dieser Stand der Technik ist als MUTEC-System bekannt.
  • Nachteilig beim Stand der Technik sind
    • • die Zuführung des Schlammes und/oder der Dickstoffe durch den Boden des oberen Behälters, was hohen Material- und Arbeitsaufwand zur Abdichtung zur Folge hat,
    • • der Bedarf einer Rückschlagklappe oder eines sonstigen Rückflussverhinderers am Austritt der Schlammzuführung, wodurch regelmässig technische Störungen hervorgerufen werden,
    • • das begrenzte Nutzvolumen der gesamten Vorrichtung, da ab einer gewissen Größe sehr aufwändige Aushubarbeiten des Erdreiches am Einsatzort nötig sind; oft behindert hartes Gestein in größeren Tiefen den Aushub und/oder man trifft bereits auf Grundwasserleiter, die zu einem ungewollten und technisch problematischen Auftrieb der teilweise Luft-gefüllten Vorrichtung führt,
    • • der hohe bauliche und technische Aufwand auch dort, wo nur Bedarf für eine kleinere Lösung für geringere Wassermengen besteht, beispielsweise für eine Ferienwohnung für zwei Personen,
    • • die Austrocknung des Biofilters, der an der Oberfläche Wind, Sonneneinstrahlung, Temperaturschwankungen und sonstigen Witterungseinflüssen ausgesetzt ist, die einen häufigen Austausch des biologisch aktiven Materials notwendig machen; da die Ausreifung eines neuen Biofilms bis zur vollen Aktivität bis zu zwei Wochen dauert, bringt der Austausch jeweils erhebliche Funktionsverluste mit sich,
    • • der unregulierte Abfluss des Wassers zur weiteren Behandlung
    • • der Verbleib von Schwermetallen und anderen unerwünschten nicht biologisch abbaubaren Verunreinigungen im kompostierten Schlamm und/oder in den kompostierten Dickstoffen, die dessen/deren Nutzung im Garten oder in der Landwirtschaft einschränken,
    • • der Verbleib relativ hoher Anteile gelöster und suspendierter Stoffe, insbesondere Phosphate, im abgeführten Wasser,
    • • die bisher fehlende Möglichkeit, zusätzlich oder ausschliesslich Schlamm und/oder Dickstoffe aus externen Quellen im MUTEC-System zu kompostieren,
    • • die bisher fehlende Möglichkeit, vorhandene Dreikammergruben für das System zu nutzen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, mit welcher die oben genannten Nachteile am Stand der Technik behoben werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 im Zusammenwirken mit den Merkmalen im Oberbegriff. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • Ein besonderer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass der Boden des Entwässerungs- und Kompostierbehälters nicht mehr aufwändig durchbrochen und abgedichtet werden muss, sondern dass der Schlamm und/oder die Dickstoffe in den Bodenbereich des Entwässerungs- und Kompostierbehälters zugeführt werden, ohne durch den Behälterboden hindurchgeführt zu werden.
  • Die Erfindung soll nachstehend anhand von zumindest teilweise in den Fig. dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert werden.
  • Es zeigen:
  • 1 Stand der Technik, Vertikalschnitt
  • 2 Zuführungsvariante von der Seite,
    Ergänzung von Filterkorb und Drosselscheibe
  • 3 Zuführungsvariante über den Rand des Entwässerungs- und Kompostierbehälters
  • 3a Kompakt-Variante ohne Pumpe
  • 4 Variante mit zusätzlich externer Schlammzuführung
  • 5 Kompaktversion übereinander
  • 6 Anordnung in Dreikammergrube, Längsschnitt
  • 6a Anordnung in Dreikammergrube, Querschnitt
  • 7 Anordnung nebeneinander für höheres Nutzvolumen
  • 8 Anordnung nebeneinander versetzt mit Eigengefälle
  • 9 Kombinationsmöglichkeiten mit Fremdschlamm-Quellen
  • 10 Drosselscheibe Typ T in Aufsicht
  • 11 Drosselscheibe Typ V in Aufsicht
  • 12 Schema einer Anordnung mit Schlamm-Vorbehandlung
  • 1 zeigt den Stand der Technik, das MUTEC-System. Zwei Behälterabschnitte 5 und 6 werden übereinander angeordnet, wobei Schmutzwasser über den Zulauf 7 in den unteren Absetzbereich 6 geleitet wird. Feste Schmutzstoffe setzen sich ab und werden von einer Pumpe für Schlamm und/oder Dickstoffe 15 in den oberen Behälterabschnitt 5 gefördert, in dem der Schlamm und/oder die Dickstoffe entwässert und kompostiert werden. Das anfallende Restwasser sickert über Sieböffnungen im Boden- und/oder Wandbereich des oberen Behälterabschnittes zurück in den unteren Behälterabschnitt (Absetzbereich). Entscheidend ist, dass der nasse Schlamm und/oder die frischen feuchten Dickstoffe nicht von oben aufgebracht werden, sondern das der Kompostierbehälter 5 von unten beschickt wird, während darüberliegende Schlammschichten zunehmend kompostiert werden und ungestört trocknen.
  • Der Schlamm und/oder die Dickstoffe werden axial senkrecht nach oben in den oberen Behälterabschnitt gefördert. Eine Rückschlagklappe 11 verhindert den Rückfluss bei ausgeschalteter Pumpe. Nach dem Stand der Technik führt die Dickstoff-Leitung 15a über eine Steckverbindung 12 durch den Boden des oberen Behälterabschnittes 5, was einen hohen Material- und Arbeitsaufwand zur Abdichtung zur Folge hat. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden diese Nachteile umgangen, indem der Schlamm und/oder die Dickstoffe nicht durch den Boden des Entwässerungs- und Kompostierbehälters geführt werden.
  • 2 zeigt eine Zuführungsvariante, in der der Schlamm und/oder die Dickstoffe von der Seite horizontal in den Bodenbereich des Entwässerungs- und Kompostierbehälters eingebracht werden. Hierbei ist 12 eine lösbare Verbindung der Dickstoff-Leitung. 2 zeigt auch eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des MUTEC-Systems mit Filter 23 und Drosselscheibe 24. Ein Filter 23 verhindert, dass Schwimm- und Schwebstoffe durch den Ablauf 8 in die weitere Wasserbehandlung gelangen. Eine Drosselscheibe 24, die den Querschnitt des Ablaufrohres 8 gemäß 10 oder 11 ausfüllt, reguliert den Wasserabfluss.
  • Zur Verbesserung der Übersicht wurden die Objekte 23 und 24 in den folgenden Figuren weggelassen.
  • 3 zeigt eine Zuführungsvariante über den oberen Rand des Kompostierbehälters. Bei diesem erfindungsgemäßen Verlauf der Zuleitung entfällt die Arbeits- und Dichtmaterialaufwändige Durchbrechung der Wand des Entwässerungs- und Kompostierbehälters. Hierbei stellt 12 eine lösbare Verbindung der Dickstoff-Leitung dar und 4 eine Be- oder Entlüftungsbohrung oder einen Belüfter, um einen Rücksaug-Effekt zu verhindern, während die Pumpe nicht arbeitet. Durch diese Be- oder Entlüftungsbohrung, die durch einen Belüfter ersetzt sein kann, erübrigt sich eine Rückschlagklappe oder ein sonstiger Rückfluß-Verhinderer, der oft technische Störungen verursacht.
  • 3a ist eine vorteilhafte Ausgestaltung des MUTEC-Systems für kleinere Schmutzwassermengen, beispielsweise für einen 2-Personen-Haushalt. Hierbei wird das Schmutzwasser nicht in einen separaten Absetzbereich eingeleitet, sondern direkt in den Bodenbereich des Entwässerungs- und Kompostierbehälters 5. Das abtropfende Wasser sammelt sich im Auffangbereich 17 und gelangt von dort in den Ablauf, während der Schlamm und/oder die Dickstoffe sich direkt im Entwässerungs- und Kompostierbehälter absetzen; somit entfällt sowohl ein eigener Absetzbereich, als auch eine Pumpe, um abgesetzten Schlamm und/oder Dickstoffe in den Entwässerungs- und Kompostierbehälter zu befördern. Ein T-Stück 15b im Winkel des Zuleitungsrohres ermöglicht Sichtkontrolle und Wartungsarbeiten des Rohres
  • 4 zeigt eine vorteilhafte Ausgestaltung für die zusätzliche Zuführung externer Schlämme über eine Zuführungsleitung 1, die mit Hilfe eines Duo-Verteilers 2 gemeinsam im Entwässerungs- und Kompostierbehälter entwässert und kompostiert werden. Dies hat den großen Vorteil, dass auch Schlämme aus anderen Schmutzwasserbehandlungs-Verfahren nach dem MUTEC-System kompostiert und im Rahmen der Kreislaufwirtschaft vor Ort ökologisch verwertet werden können. Eine schematische Anordnung hierzu zeigt 9. Statt mehrerer Zuführungsleitungen 1 kann auch eine Zuführungsleitung gleichzeitig oder nacheinander aus verschiedenen Quellen beschickt werden.
  • 5 bis 8 zeigen verschiedene Anordnungen der hier beschriebenen Vorrichtung, die für unterschiedliche örtliche Rahmenbedingungen vorteilhaft sind. Bei allen Varianten wird der Biofilter 13 nicht mehr wie beim Stand der Technik oberirdisch auf das MUTEC-System aufgesetzt, sondern in das Erdreich eingegraben angeordnet. Dies bietet den entscheidenden Vorteil, dass die Naturmaterialien und die lebenden Mikroorganismen des Biofilters nicht mehr den Temperaturschwankungen, Austrocknung und sonstigen Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Somit erhöht sich die Standzeit des Biofilters deutlich gegenüber der herkömmlichen Anwendung. Ausserdem verbessert sich die Reinigungsleistung, da jeder Austausch des biologischen Materials im Biofilter mit einer leistungsschwächeren Anpassungs- und Aufbauphase des Biofilms (2 bis 3 Wochen) verbunden ist. Mit der Verlängerung der Standzeit einer Füllung entfallen diese weniger effizienten Übergangsphasen.
  • 5 zeigt die Kompaktversion, in der der Entwässerungs- und Kompostierbehälter 5 über dem Absetzbereich 6 angeordnet ist. Diese Ausgestaltung empfiehlt sich, wenn sowieso eine neue Baugrube für das System ausgehoben werden muss.
  • 6 zeigt einen Vertikalschnitt durch eine Anordnung, in der eine vorhandene Dreikammergrube den Behälter des Systems bildet. Hierbei befindet sich der Entwässerungs- und Kompostierbehälter 5 in einem Einsatz neben statt über dem Absetzbereich 6. Eine Pumpe 14 fördert das abgetropfte Sickerwasser durch die Rückleitung 16 zurück in den Absetzbereich.
  • 6a zeigt eine Aufsicht auf den Querschnitt einer handelsüblichen Dreikammergrube, in der die Hälfte 6 als Absetzbereich und das Viertel 9 zur weiteren Behandlung des Wassers genutzt werden. Vom Absetzbereich 6 in den Bereich für die weitere Wasserbehandlung 9 führt ein Ablauf 8. Im verbleibende Viertel befindet sich ein Einsatz für den Entwässerungs- und Kompostierbehälter 5.
  • 7 zeigt eine Vorrichtung für ein deutlich größeres Nutzvolumen. Die Bautiefe für die in 1-6 beschriebenen Vorrichtungen ist in der Regel auf drei Meter begrenzt, da der hohe Luftanteil im System (durchschnittlich 70%) einen zu großen Auftrieb verursacht, wenn die Baugrube bis in das Grundwasser erreicht. Eine beliebige Erhöhung des Durchmessers des Absetzbereiches 6 wird durch die Pumpleistung begrenzt und führt in der Regel auch zu weiterem Aufwand, um die Funktion zu gewährleisten. Die Lösung dieser Probleme erfolgt erfindungsgemäß dadurch, dass das Nutzvolumen durch zwei nebeneinander angeordnete Behälter erhöht wird, zusätzlich kann der Luftanteil pro Behälter durch diese Anordnung auf 30% reduziert werden. Der Zulauf 7 erfolgt in den Absetzbereich 6, die abgesetzten Schlamm- und oder Dickstoffe werden von einer Pumpe 15 über die Dickstoff-Leitung 15a in den Entwässerungs- und Kompostierbehälter 5 gepumpt, der auf gleicher Höhe neben dem Behälter mit dem Absetzbereich 6 angeordnet ist. Eine Pumpe 14 im Bodenbereich des Entwässerungs- und Kompostierbehälters 5 dient der Rückleitung des Sickerwassers 16 in den Absetzbereich 6. Im Entwässerungs- und Kompostierbehälter ist der Ablauf zur weiteren Wasser-Behandlung 8 angeordnet. Auch in dieser Vorrichtung ist der Biofilter zur Be- und Entlüftung 13 witterungsgeschützt, vorzugsweise unterirdisch angeordnet, nur dessen obere Öffnung ragt aus der Erde. Zusätzlich verbindet eine Luft-Zirkulationsleitung 18 die beiden Behälter. Ein Besonderer Vorteil dieser Luft-Zirkulationsleitung ist, dass dadurch das Luftvolumen der Hausleitung genutzt und die Thermik zum Luftaustausch optimiert wird. Ersatzweise oder zusätzlich ist auch eine Zwangslüftung in Form eines Gebläses möglich.
  • 8 zeigt eine vorteilhafte Ausgestaltung der in 7 beschriebenen Vorrichtung, in der der Entwässerungs- und Komposterierbehälter 5 versetzt oberhalb des Absetzbehälters 6 angeordnet ist, beispielsweise im Falle besonders aufwändiger Gruben-Aushubarbeiten, harter Gesteinsschichten, hoher Grundwasserleiter oder vorhandener Hanglage. Die Rückleitung des Sickerwassers 16 erfolgt ohne Pumpe im Eigengefälle. Entgegengesetzt zur Fliessrichtung des Rückwassers strömt gleichzeitig Luft, so dass diese Variante auch den Vorteil einer intensiveren Belüftung bietet.
  • 9 zeigt schematisch die Kombinationsmöglichkeiten der bisher beschriebenen Erfindung mit Fremdschlamm-Quellen. Unter Nutzung der in 4 beschriebenen Duo-Verteilung 2 können dem Entwässerungs- und Kompostierbehälter 5 und oder dem kompletten MUTEC-System 19 beliebig Schlamm und/oder Dickstoffe aus anderen Quellen zugeführt werden, beispielsweise abgelöster Biofilm aus einem Festbettreaktor 20 und/oder Schlamm aus einem SBR-(sequencing batch)Reaktor 21 und/oder Rückspülschlamm aus einem Tropfkörper 22.
  • 10 zeigt eine Drosselscheibe Typ T in Aufsicht. Die Bereiche 27 bestehen aus wasser-undurchlässigem Material, zum gedrosselten Wasserdurchtritt dient ein Spalt 26. Der Wasserstand 28 lässt im Normalfall einen Luftraum 25 frei, der einerseits der gleichzeitigen Luftzirkulation dient, andererseits als Notüberlauf. Die Drosselscheibe verhindert, dass bei einer hydraulischen Stoßbelastung (beispielsweise dem gleichzeitigen Entleeren mehrerer Badewannen) nicht ausreichend abgesetzter oder wieder aufgewirbelter Schlamm und/oder Dickstoffe unerwünscht durch den Ablauf 8 gespült werden.
  • 11 zeigt eine Drosselscheibe Typ V in Aufsicht. Der Typ V ist gegenüber dem Typ T eine vorteilhafte Ausgestaltung, da sich der durchflossene Bereich 26 mit steigendem Wasserstand 28 automatisch vervielfacht, bis der Notüberlauf 25 genutzt wird.
  • 12 zeigt das Schema einer Anordnung mit Schlamm-Vorbehandlung, hierbei ist 19 das MUTEC-System mit oder ohne Absetzbereich, in das kompostierbarer Schlamm und/oder Dickstoffe aus beliebigen Quellen zugeführt werden. Um im Gartenbau, Landschaftsbau und/oder in der Landwirtschaft verwertbaren Kompost zu erhalten, müssen Grenzwerte für Schwermetalle und andere nicht abbaubare Schadstoffe eingehalten werden. Es ist daher vorteilhaft, derartige Schadstoffe gar nicht erst in das System einzubringen. Dies wird erreicht durch das Vorschalten einer Schlammbehandlung 30 vor den Zulauf 1 zum MUTEC-System. Dabei hängt es von den einzelnen Dickstoff-Quellen sowie von der geplanten Verwertung des Kompostes ab, ob eine Schlammbehandlung der gesamten Fracht erfolgt, oder ob nur entsprechend belastete Teilströme mit einer Schlammbehandlung 30a behandelt werden.
  • Ohne Fig.:
    Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist die Durchführung einer Phosphatfällung im Absetzbereich. Um den Phosphatgehalt des Wassers bereits vor dem Ablauf in die weitere Wasserbehandlung zu reduzieren, kann dem Absetzbereich des Systems handelsübliches Fällmittel zugegeben werden. Die daraufhin absinkenden Phosphatkomplexe werden zusammen mit den restlichen anfallenden Schlamm- und/oder Dickstoffen im Entwässerungs- und Kompostierbehälter in den entstehenden Kompost integriert.
  • Die Erfindung ist nicht beschränkt auf die hier dargestellten Ausführungsbeispiele. Vielmehr ist es möglich, durch Kombination und Modifikation der genannten Mittel und Merk male weitere Ausführungsvarianten zu realisieren, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • 1
    Zuführungsleitung für Schlamm
    2
    Duo-Verteilung
    3
    Prallteller
    4
    Belüftungsbohrung
    5
    Entwässerungs- und Kompostierbehälter
    6
    Absetzbereich
    7
    Zulauf zum MUTEC-System
    8
    Ablauf zur Wasser-Behandlung
    8a
    Tauchwand
    9
    Bereich für weitere Wasser-Behandlung
    10
    Boden des Entwässerungs- und Kompostierbehälters
    11
    Rückfluss-Verhinderung, beispielsweise Rückschlagklappe
    12
    lösbare Verbindung der Dickstoffleitung
    13
    Biofilter zur Be- und Entlüftung
    14
    Pumpe für Rückwasser
    15
    Pumpe für Schlamm und/oder Dickstoffe
    15a
    Dickstoff-Leitung
    16
    Rückleitung für Sickerwasser
    17
    Auffangbereich für abgetropftes Schmutzwasser
    18
    Luft-Zirkulationsleitung
    19
    MUTEC-System
    20
    Schmutzwasserbehandlung Dritter, beispielsweise Festbettreaktor
    21
    Schmutzwasserbehandlung Dritter, beispielsweise SBR (sequencing batch) Reaktor, beispielsweise Aquamax
    22
    Tropfkörper
    23
    Filter zum Schwebstoffrückhalt
    24
    Drosselscheibe
    25
    Luftraum und Notüberlauf
    26
    gerader Spalt für gedrosselten Wasserdurchlauf
    26a
    v-förmiger Spalt für gedrosselten Wasserdurchlauf
    27
    wasser-undurchlässiges Material
    28
    beispielhafter Wasserstand
    29
    beliebige Schlamm- und/oder Dickstoff-Quelle
    30
    Einrichtung zur Vorbehandlung, beispielsweise zur Entfernung von Schwermetallen

Claims (12)

  1. Vorrichtung zur Schlammführung aus einer Schmutzwasser-Behandlungsanlage in einen Entwässerungs- und Kompostierbehälter, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführungsleitung (15a) parallel zum Boden (10) des Entwässerungs- und Kompostierbehälters (5) und/oder über den oberen Rand des Entwässerungs- und Kompostierbehälters (5) geführt wird, ohne den Behälterboden (10) zu durchtrennen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Zuführungsleitungen (15a) in den selben Entwässerungs- und Kompostierbehälter (5) münden können.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Biofilter (13) als Be- und Entlüfter des Kompostier-Prozesses witterungsgeschützt, vorzugsweise unterirdisch auf oder neben dem Entwässerungs- und Kompostierbehälter (5) angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Entwässerungs- und Kompostierbehälter (5) und/oder der Absetzbereich (6) in einem vorhandenen Schacht, vorzugsweise einer Dreikammergrube, angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Entwässerungs- und Kompostierbehälter (5) und der Absetzbereich (6) nebeneinander oder versetzt übereinander angeordnet sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Luft-Zirkulationsleitung (18) und/oder eine Zwangslüftung zwischen dem Entwässerungs- und Kompostierbehälter und dem Absetzbereich angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Ablauf (8) des Restwassers ein Filter (23) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Drosselscheibe (24) im Ablauf (8) des Restwassers angeordnet ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Drosselscheibe (24) einen geraden Spalt (26) oder einen V-förmigen Spalt (26a) freilässt sowie zusätzlich maximal den halben Querschnitt als Notüberlauf (25).
  10. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung zur Entfernung von unerwünschten Stoffen in Fliessrichtung vor der Zuführung des Schlammes und/oder der Dickstoffe in den Entwässerungs- und Kompostierbehälter angeordnet ist.
  11. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass kein Absetzbereich zusätzlich zum Entwässerungs- und Kompostierbehälter (5) angeordnet ist und die Zuführungsleitung für das Gemisch aus Schmutzwasser und dem darin suspendierten Schlamm und/oder den Dickstoffen direkt in den Bodenbereich des Entwässerungs- und Kompostierbehälters mündet.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einer Zuführungsleitung (15a) eine Be- oder Entlüftungsbohrung (4) oder ein Belüfter angeordnet ist.
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