-
Die
Erfindung betrifft Vorrichtungen und Geräte zur Verbreitung, Abrechnung
und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
-
Das
Internet eignet sich als weltumspannendes digitales Netzwerk hervorragend
als technische Plattform zur Distribution digitaler Daten von Inhalteanbietern
an deren Abnehmer. Medieninhalte wie Texte, Audio-Inhalte wie Musik
oder Sprache, Bilder und bewegte Videoinhalte werden heute fast
durchgängig
in digitaler Gestalt produziert oder können mit geringem Aufwand digitalisiert
werden. Durch hochentwickelte Kompressionstechniken wie beispielsweise
MP3 (für
den Audio-Bereich) oder MPEG (für den
Video-Bereich) können
auch datenintensive Inhalte über
die heutige auf der Konsumentenseite immer noch relativ schmalbandige
Internet-Infrastruktur transportiert werden. Auch für die Nutzung
durch den Abnehmer bestimmte Software gehört im Zusammenhang der vorliegenden
Erfindung zu den vorstehend erwähnten
digitalen Inhalten.
-
Typischerweise
betreibt ein Anbieter derartiger multimedialer Inhalte einen über eine
breitbandige Standleitung ständig
mit dem Internet verbundenen und besonders leistungsfähigen Rechner,
einen sogenannten »Server«. Die Kunden
der Inhalteanbieter müssen
jeweils Zugang zu einem mit dem Internet verbundenen oder verbindbaren
Rechner haben, beispielsweise zu einem sogenannten "Personal Computer" (PC); und unter
Nutzung geeigneter Internet-Dienstprotokolle
wie beispielsweise – im
einfachsten Falle – dem "Hypertext Transport
Protocol" (HTTP)
die Inhalte repräsentierenden
Daten vom Server auf den lokalen Rechner (»Client«) herunterladen. Dabei werden
die digitalen Inhalte häufig zunächst in
Gestalt einer Datei auf dem lokalen Rechner abgelegt, bevor sie
dort genutzt werden können. Alternativ
stehen auch sogenannte »Streaming«-Protokolle zur Verfügung, bei
denen die die Inhalte repräsentierenden
Daten während
des Herunterladens vom Server-Rechner auf den Client-Rechner unmittelbar
in wahrnehmbare Sinneseindrücke umgesetzt
werden, ohne dass auf dem Client-Rechner eine den digitalen Inhalten
entsprechende Datei erzeugt und abgelegt wird.
-
Als
Client-Rechner kommen längst
nicht mehr nur stationäre
Geräte
nach Art eines PCs in Betracht, die über leitungsgebundene Übertragungswege
mit dem Internet verbunden oder verbindbar sind. Mobile Geräte sind
verfügbar,
die leicht mitgenommen werden können.
Beispiele hierfür
sind handliche Abspielgeräte
(»Player«) beispielsweise
für MP3-Audiodateien
oder für
digitale Lesestoffe (»e-Books«). Neuerdings
sind auch Geräte
zum Umsetzen digitaler Inhalte in wahrnehmbare Sinneseindrücke bekannt,
die über
eine drahtlose Funkfrequenzanbindung an das Internet verfügen, beispielsweise über Mobiltelefonnetze
wie GSM oder UMTS.
-
Hinsichtlich
derjenigen technischen Vorrichtungen und Verfahren, die eingesetzt
werden, um einen digitalen Inhalt in eine für den Konsumenten sinnlich
wahrnehmbare Gestalt umzusetzen, werden üblicherweise unterschiedliche
Medientypen unterschieden. Bei Texten und Bildern einschließlich Video-Sequenzen
wird der Augensinn angesprochen und man spricht von "Anzeigevorrichtungen" beziehungsweise "Anzeigeverfahren". Bei den Gehörsinn ansprechenden
Audio-Medien spricht man von "Wiedergabevorrichtungen" beziehungsweise "Wiedergabeverfahren". Es ist möglich, dass
digitale Medien auch andere Sinne ansprechen, insbesondere den Tastsinn
und den Geruchssinn. Der Gegenstand dieser Erfindung steht in seiner
allgemeinsten Form in einer Beziehung zu der Umsetzung aller dieser
verschiedenen Medientypen in eine jeweils für die Sinneswahrnehmung geeignete
Form. Die im folgenden Text erläuterten
allgemeinen erfinderischen Aspekte gelten ungeachtet bestimmter sprachlicher
Ausdrucksweisen wie "Anzeige", "Wiedergabe", "Abspielen" etc., grundsätzlich für alle Formen
des Konsums von Medien, solange sie nicht ausdrücklich auf bestimmte Medientypen,
wie beispielsweise seitenorientierte Textwerke, beschränkt sind.
Auch die Benutzung von Software wird hier darunter subsumiert, denn
auch bei dem Ablauf von Software wie beispielsweise eines Computerspiels
oder einer Textverarbeitungssoftware interagiert der Konsument auf der
Ebene von Sinneseindrücken.
Dessen ungeachtet erscheint es unvermeidbar, dass sich konkrete, zur
Veranschaulichung eingeführte
Beispiele auf bestimmte Medientypen beschränken.
-
Ungelöste Probleme
bestehen hinsichtlich von Abrechnungs- und Bezahlkonzepten für diese Art
von moderner Distribution digitaler Inhalte.
-
Erfahrungsgemäß liegt
die erste und fundamentale Frage darin, ob der Kunde überhaupt
willens ist, für
den Konsum digitaler Inhalte über
das Internet über
die reinen Internet-Verbindungskosten hinaus Entgelte an die jeweiligen
Inhalteanbieter zu entrichten. Die Beantwortung dieser Frage hängt wesentlich von
der vorausgesetzten technischen Infrastruktur ab.
-
Beispielsweise
betreibt ein in den Vereinigten Staaten ansässiges Unternehmen (MP3.COM) einen
Geschäftsbetrieb,
der ein Angebot an alle Internet-Nutzer beinhaltet, ursprünglich nur
als Audio-CD (»Compact
Disk«)
vertriebene Inhalte in Gestalt von Audiodateien im MP3-Format unentgeltlich
herunterladen zu können.
Das ursprüngliche
Konzept enthielt ursprünglich
eine Steuerungskomponente dergestalt, dass das Herunterladen der
zu einer bestimmten Audio-CD gehörigen
MP3-Audiodatei von einem von dem Unternehmen betriebenen zentralen
Server für einen
einzelnen Kunden nur dann freigeschaltet wird, wenn dieser Kunde
zuvor eine charakteristische Datenprobe einer entsprechenden Audio-CD
an den Server übertragen
hatte, wodurch der Nachweis als erbracht gelten sollte, dass der
betreffende Kunde bereits über
ein Kaufstück
dieser CD verfügt
und das Zurverfügungstellen
einer entsprechenden MP3-Audiodatei durch Schrankenbestimmungen
des Urheberrechtes gedeckt ist. Dieser Ansatz kann aus mehreren
Gründen
nicht als zukunftsweisend betrachtet werden:
- 1.
Zum einen ist – zumindest
für die
Vereinigten Staaten – inzwischen
durch Gerichtsprozesse deutlich geworden, dass zumindest das ursprüngliche
Geschäftsmodell
wohl nicht durch die Schrankenbestimmungen des U.S.-Copyright-Rechtes
gedeckt sein dürfte.
- 2. Zum anderen basiert der Geldfluß vom Konsumenten zum Anbieter
nach der Theorie dieses Geschäftsmodells
immer noch auf dem Verkauf materieller Güter, denn nur durch den Kauf
einer entsprechenden Audio-CD sollte sich der Konsument den Zugang
zum Server verschaffen können.
Dies muß in
Zeiten einer digitalen Internet-Ökonomie
als Nachteil gewertet werden.
- 3. Dadurch, dass die vom Server heruntergeladenen MP3-Audiodateien
die ursprünglich
auf der Audio-CD vermarkteten Werke in überaus guter Qualität repräsentieren
und darüber
hinaus über das
Internet ohne großen
Aufwand und ohne weiteren Qualitätsverlust
weiterverbreitet werden können,
entsteht ein Anreiz für
die Kunden des Unternehmens, die heruntergeladenen MP3-Audiodateien
ihrerseits nicht etwa nur engen Freunden oder Verwandten, sondern
darüber
hinaus einer breiten Öffentlichkeit
unentgeltlich zur Verfügung
zu stellen. Dadurch entgehen den Inhalteanbietern Einnahmen, da
die Verbreitung der MP3-Audiodateien in einem weitaus größeren Umfeld
stattfindet als der entgeltliche Verkauf der Audio-CDs.
- 4. Schließlich
ist der temporäre
Besitz einer passenden Audio-CD nicht mit einer legitimen Eigentümerstellung
an diesem Datenträger
gleichzusetzen, d.h. es ist nicht auszuschließen, dass Audio-CDs vom Eigentümer kurzzeitig
an Dritte ausschließlich
zum Zweck der Zugangsverschaffung auf dem Server ausgeliehen werden.
-
Möglicherweise
auch in Anbetracht der Defizite des vorstehend dargestellten Abrechnungs-
und Bezahlkonzeptes von MP3.COM hat ein weiteres in den Vereinigten
Staaten ansässiges
Unternehmen, Napster Inc., ein anderes Geschäftsmodell entwickelt, dessen
Nutzer unentgeltlich in den Genuß von insbesondere als MP3-Audiodateien
vorliegenden digitalen Inhalten kommen.
-
Bei
diesem Konzept (»Peer-to-Peer
File Sharing«)
gibt es keinen zentralen Serverrechner zum Abspeichern digitaler
Inhalte mehr; die MP3-Audiodateien und andere Inhalte sind ausschließlich auf den
lokalen Client-Rechnern unter der Kontrolle der Kunden dieses Unternehmens
gespeichert. Der zentrale Napster-Serverrechner übernimmt lediglich eine Vermittlungsfunktion,
d.h. er nimmt von Napster-Kunden eine Anfrage nach einem bestimmten
digitalen Inhalt entgegen und liefert daraufhin die Internet-Adresse
von solchen Client-Rechnern, auf denen eine entsprechende Datei
zum Herunterladen abrufbar vorgehalten wird. Abrufbar ist demnach
nur das, was zu einem gegebenen Zeitpunkt mindestens ein Napster-Kunde
auf einem unter seiner Kontrolle stehenden Rechner zum Herunterladen
abrufbereit vorhält.
Das ursprüngliche
Geschäftskonzept
geht davon aus, dass der nicht-kommerzielle Austausch von urheberrechtlich
geschützten
Werken unter Privaten durch Schrankenbestimmungen des Urheberrechtes gedeckt
ist, wobei angenommen wird, dass die gewerbliche Vermittlertätigkeit
durch Napster den nichtgewerblich-privaten Charakter des Verbreitens
digitaler Inhalte nicht beeinträchtigt.
Auch in diesem Fall scheint derzeit wohl deutlich geworden zu sein,
dass das Geschäftsmodell
zumindest mit den Schrankenbestimmungen des U.S.-Copyright-Rechtes
nicht konform geht.
-
Bei
den bekannten Peer-to-Peer-Konzepten ist ein Geldfluß vom Konsumenten
zum Inhalteanbieter konzeptionell nicht vorgesehen. Die Inhaber
der Verwertungsrechte digitaler Inhalte empfinden daher einen deutlichen
Mangel an verfügbaren
technischen Konzepten, um auch unter den Bedingungen der Internet-Ökonomie
ein angemessenen Entgelt abrechnen und vereinnahmen zu können.
-
Dabei
scheinen technische Ansätze, Peer-to-Peer-Transaktionen
im Internet beispielsweise auf der Ebene der Infrastruktur der Internet-Zugangsanbieter
durch Zwangsfilterung der Internet-Datenströme grundsätzlich unterbinden zu wollen,
problematisch zu sein. Zum einen kann aus politischen und rechtlichen
Aspekten heraus bezweifelt werden, dass eine erforderliche flächendeckende Durchsetzung
dieser Konzepte möglich
ist. Zum anderen werden ständig
neue technische Konzepte entwickelt, um den Dateiaustausch durch Peer-to-Peer-Transaktionen
nicht zuletzt auch gegen juristisch-administrative Eingriffe zu
härten.
Ein Beispiel hierfür
ist das Peer-to-Peer-Dateitransferprotokoll »Gnutella«, das im Gegensatz zum Napster-Konzept
ohne einen zentralen Vermittlungsserver auskommt. Gegen die Identifizierbarkeit
der Client-Teilnehmer eines solchen Protokolls und die damit zusammenhängende Möglichkeit,
auf dem rechtlich-administrativen Wege gegen die Nutzung dieser
Techniken vorzugehen, stehen inzwischen kryptographische Anonymisierungstechniken
zur Verfügung,
wie sie beispielsweise in das sogenannte »Freenet«-Protokoll eingeflossen sind.
-
Eine
technische Grundvoraussetzung für
die Möglichkeit
einer nachhaltigen Abrechnung eines Nutzungsentgeltes für die Nutzung
digitaler Inhalte durch Konsumenten ist ein hinreichender Schutz
vor unautorisierter Vervielfältigung.
Wird dieses Problem nicht gelöst,
erscheint keine wirtschaftlich sinnvolle Abrechnung möglich.
-
Hierzu
bieten sich kryptographische Konzepte an, bei denen
- – die
Distribution von digitale Inhalte verkörpernden Dateien sowohl über das
Internet als auch mittels körperlicher
Datenträger
wie beispielsweise CDs ausschließlich in verschlüsselter
Form erfolgt, und/oder
- – bei
denen digitale Inhalte verkörpernde
Dateien mit steganographisch verdeckten Informationen, sogenannten »Wasserzeichen« oder »Watermarks«, versehen
sind, die Auskunft über
den urheberrechtlichen Status der darin abgebildeten Werke wiedergeben
und die durch den Konsumenten nicht wieder durch illegitime technische Manipulationen
aus den die digitalen Inhalte repräsentierenden Dateien entfernt
werden können.
-
Die
zur Entschlüsselung
der Dateien erforderlichen kryptographische Schlüssel müssen in der Konsequenz dieses
Ansatzes jedem unautorisierten Zugriff Dritter, insbesondere auch
dem der Konsumenten, wirksam und zuverlässig entzogen werden. In besonders
vorteilhafter Form läßt sich
dies realisieren, indem Inhalteanbieter spezielle Geräte auf den
Markt bringen oder von anderen interessierten Unternehmen auf den
Markt bringen lassen, auf deren funktionale Zuverlässigkeit
der Inhalteanbieter sich verläßt und bei
denen insbesondere kryptographische Schlüssel bevorzugterweise beispielsweise in
besonderen versiegelten Baugruppen eingeschlossen sind, wobei durch
geeignete technische Maßnahmen
dafür gesorgt
wird, dass die darin abgespeicherten kryptographischen Schlüssel augenblicklich
gelöscht
werden, sobald ein Manipulationsversuch detektiert ist.
-
Das
Einbetten von Wasserzeichen in digitale Inhalte ermöglicht für sich genommen
noch keine nachhaltige Abrechnungspraxis der Mediennutzung durch
die Konsumenten. Auch hierzu ist seitens des Inhalteanbieters eine
Kontrolle über
die Geräteausstattung
erforderlich, mittels der die Konsumenten die Nutzung der digitalen
Inhalte bewerkstelligen. Dabei sind die Geräte, auf deren Funktionalität sich der
oder die Inhalteanbieter verlassen, so konstruiert, dass sie die
steganographisch eingebetteten Urheberrechtsinformationen herausfiltern
und in geeigneter Weise auswerten, um unautorisierte Benutzungsvorgänge, insbesondere
unautorisiertes Vervielfältigen,
wirksam zu unterbinden.
-
Ein
Beispiel für
eine derartige technische Infrastruktur ist aus dem SDMI-Projekt
(Secure Digital Music Initiative) bekannt.
-
Generell
werden Vorrichtungen und Verfahren, die dazu dienen, die urheberrechtliche
Monopolstellung des Urhebers oder seines Rechtsnachfolgers an digitalen
Inhalten technisch durchzusetzen, als "Digital Rights Management System" (DRMS) bezeichnet.
-
Technische
Konzepte für
DRMS sind beispielsweise aus US-A-6,112,181 sowie aus US-A-6,138,119
bekannt.
-
Aber
auch eine derartige geschlossene technische Infrastruktur mit einem
DRMS, die dem Konsumenten jegliche vom Inhalteanbieter nicht autorisierte
Nutzung digitaler Inhalte wirksam und nachhaltig versperrt, löst noch
nicht das Problem einer möglichst
flexiblen Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte
sowohl über
das Internet als auch mittels körperlicher
Datenträger
wie beispielsweise CDs.
-
Gleichwohl
stellt die Kopplung mit einem kryptographisch gegen Mißbrauch "gehärteten" DRMS bei einem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte
sowie bei einer entsprechenden Vorrichtung nur eine bevorzugte Realisierungsform
dar; zwingend erforderlich ist ein derartiges kryptographisch gehärtetes DRMS
nicht.
-
Zwar
sind DRMS bekannt, mit denen digitalen Inhalten mittels geeigneter
technischer Konzepte Tarifierungsinformationen beigefügt werden
können. Beispielsweise
sind in der auf XML ("Extensible
Markup Language")
aufgebauten Auszeichnungssprache XrML ("Extensible rights Markup Language"), deren Spezifikation über http://www.xrml.org/
bezogen werden kann, Vorkehrungen enthalten, um Tarifierungsinformationen
in einer für
Datenverarbeitungssysteme geeigneten Form abzubilden. Durch derartige
Ansätze
werden jedoch Probleme im Bereich der technischen Abwicklung von
Abrechnung und Bezahlung noch nicht befriedigend gelöst.
-
Nach
Lage der Dinge sind derartige geschlossene Systeme unter Einschluß eines
DRMS nur dann am Markt durchsetzbar, wenn diese auch dem Konsumenten
wahrnehmbare Vorteile bieten, denn das Vorhandensein des DRMS wird
vom Konsumenten zunächst
tendenziell als hinderlich angesehen werden. Es ist aber auch keineswegs
so, dass Konsumenten nicht bereit wären, für die Nutzung digitaler Inhalte
Entgelte an den Inhalteanbieter zu entrichten; es kommt vielmehr
darauf an, dass die Modalitäten
der Abrechnung und Bezahlung den Kundenwünschen entgegenkommen. In dieser
Hinsicht gibt es beim derzeitigen Stand der Technik erhebliche Defizite.
-
Eines
der Probleme bisheriger technischer Systeme zur Verbreitung, Abrechnung
und Bezahlung digitaler Inhalte besteht darin, dass sie auf zu unflexiblen
Konzepten einer Kauf- oder Abonnementstarifierung aufsetzen.
-
Beispielsweise
sind Systeme bekannt, bei denen etwa mittels Kreditkartenzahlung
ein voller Kaufpreis entrichtet werden muß, bevor eine einen digitalen
Inhalt darstellenden Datei von einem Server-Rechner heruntergeladen
werden kann. Dies führt
insbesondere dazu, dass ein vorheriges unentgeltliches Sichten des
digitalen Inhaltes durch den Konsumenten auf Geeignetheit, Gefallen,
usw. usf. nicht mehr möglich
ist. Hierdurch wird eine hohe Hemmschwelle für den Erwerb eines digitalen
Inhaltes durch Kauf geschaffen, da bei Nichtgefallen eine Rückabwicklung
des Kaufes in der Regel daran scheitert, dass dem Konsumenten – anders
als beispielsweise beim Kauf eines körperlichen Buches oder einer
CD – die
sachliche Verfügungsgewalt über die
ihm als Vervielfältigungsstück übergebene
Datei nur schwer zuverlässig
wieder entzogen werden kann.
-
Andererseits
sind Systeme bekannt, die eine nutzungsabhängige Verbreitung, Abrechnung
und Bezahlung digitaler Inhalte nach Art des »Video on Demand« ermöglichen.
Bei derartigen Systemen tritt jedoch der Nachteil auf, dass die
Feinkörnigkeit
der Abrechnung an das Vorhandensein einer Datenverbindung des Endgerätes (Client)
mit einem Server des Inhalteanbieters gekoppelt ist.
-
Obwohl
die Datenübertragungskosten
durch Einsatz moderner Telekommunikationstechnik stetig sinken,
ist es derzeit eine unrealistische Annahme, dass Konsumenten bei
der Nutzung digitaler Inhalte stets einen ununterbrochenen und sicheren
Zugang zu Telekommunikationsnetzen bei geringen Kosten zur Verfügung haben
werden.
-
Ein
wichtiger sozialer Aspekt bei der Mediennutzung besteht in der Option
des Konsumenten, bei dem Erwerb von Medien anonym handeln zu können, beispielsweise
durch Einkauf körperlicher
Medien gegen Barzahlung an einem Kiosk. Bekannte digitale Distributions-,
Abrechnungs- und Bezahlkonzepte unter Nutzung von Datenverkehrsnetzen
wie insbesondere dem Internet beruhen auf einer Identifizierbarkeit
der einzelnen Konsumenten. Es besteht ein Bedarf nach einer verbesserten
technischen Infrastruktur zur Distribution, Abrechnung und Bezahlung digitaler
Inhalte, bei denen der Konsument auch anonym handeln kann.
-
Bekanntlich
herrscht auf dem Markt für
digitale Inhalte ebenso wie auf dem Markt für technische Geräts, mit
denen digitale Inhalte dem Konsumenten sinnlich wahrnehmbar gemacht
werden können,
ein Wettbewerb, der unterschiedlichste technische Ausführungsformen
dieser technischen Infrastruktur hervorbringt. Es ist für den Kunden
jedoch ein wesentlicher Nachteil, wenn sich diese Diversizität auch in
einer Vielzahl von Abrechnungs- und Bezahlsystemen niederschlägt. In der
Praxis führt
diese Vielfalt dazu, dass dem Konsumenten zugemutet wird, zahlreiche Einzelverträge mit Anbietern
von Bezahlsystemen zu unterhalten, wie beispielsweise Kreditkartenunternehmen,
Unternehmen für
mobilfunkbasierte Bezahlsysteme und anderen. Durch diese Nachteile
wird die Akzeptanz von technischen Infrastrukturen zur kontrollierten
Distribution, Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte empfindlich
beeinträchtigt.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur Verbreitung, Abrechnung
und Bezahlung digitaler Inhalte anzugeben, bei denen die vorstehenden
Nachteile vermindert oder überwunden
sind und bei denen insbesondere eine feinstufigere Abrechnung ohne
permanente Datenverbindung beispielsweise mit einem Abrechnungsserver
möglich
ist.
-
Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmale des unabhängigen
Anspruches. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
jeweils darauf rückbezogenen
Unteransprüchen enthalten.
-
Durch
die erfindungsgemäße Lösung wird eine
verbesserte technische Infrastruktur für die Verbreitung (Distribution),
Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte ermöglicht, mittels der eine partielle oder
totale Abkehr von der starren Bindung der Mediennutzung an den Kauf
materieller Datenträger
wie beispielsweise CDs, DVDs oder Videokassetten implementierbar
wird. Gemäß den Prinzipien
der herkömmlichen
Mediennutzung erwirbt der Konsument durch einen Kaufakt ein einzelnes
Vervielfältigungsstück eines
körperlichen
Datenträgers
mit darauf aufgezeichneten Inhalten, über das er nach eigenem Gutdünken verfügen kann:
- – Zum
einen führt
dieser Ansatz dazu, dass der volle Kaufpreis berechnet wird, auch
wenn der Konsument nur einen Teil der auf dem Datenträger gespeicherten
Inhalte nutzt.
- – Außerdem erfordert
die Verbreitung von Medieninhalten durch Vertrieb körperlicher
Vervielfältigungsstücke eine
aufwendige und kostenträchtige
Logistik bei Herstellung, Lagerung und Verkauf der Datenträger.
- – Zum
anderen ermöglicht
aber die Körperlichkeit der
Datenträger
eine vergleichsweise einfach zu handhabende Abrechnung der vom Konsumenten
zu entrichtenden Entgelte, vorausgesetzt, die unkontrollierte Duplizierung
der Datenträger
ist für den
Konsumenten hinreichend unattraktiv, beispielsweise hinsichtlich
des zum Kopieren erforderlichen Aufwandes oder hin sichtlich unvermeidlicher
Qualitätsverluste,
wie sie etwa bei Analogkopien von Inhalten auf Audio- oder Videokassetten
zwangsläufig
auftreten.
-
Bei
dem Übergang
zu der unkörperlichen Distribution
digitaler Inhalte über
Datennetze entfallen zwar automatisch die hohen durch die Körperlichkeit
der Datenträger
bedingten Transaktionskosten. Gleichzeitig entfällt jedoch jegliche Unterscheidungsmöglichkeit
zwischen dem legitim durch einen Kaufakt erworbenen "Original" einer digitale Inhalte
repräsentierenden
Datei und deren beinahe mühe-
und kostenlos hergestellten Kopien. Bei einer digitalen Distribution
von Dateien über
Datenverkehrsnetze wie insbesondere das Internet macht die Unterscheidung
zwischen "Original" und "Kopie" überhaupt keinen Sinn mehr.
-
Die
erfindungsgemäße Lösung geht
daher von dem Ansatz aus, dass in einer digitalen Ökonomie
der Kauf von Vervielfältigungsstücken einer
digitale Inhalte repräsentierenden
Datei mit dem nachfolgenden und logisch darauf aufbauenden Verfügungsrecht
des das Vervielfältigungsstück erwerbenden Konsumenten
abgelöst
oder zumindest ergänzt
werden muß durch
das Konzept des (in der Regel entgeltlichen) Einräumens von
Zugangs- und Nutzungsrechten ("Access
Rights") an den
Konsumenten, der dadurch jedoch nicht mehr die für den Besitz typische sachliche
Verfügungsgewalt über einen
Datenträger auszuüben in der
Lage ist.
-
Durch
diesen Paradigmenwechsel weg von Kauf und Besitz und hin zu temporärer Gewährung von
Zugangs- und Nutzungsrechten
- – wird einerseits
eine Lösung
des Problems der beliebigen Kopierbarkeit von digitale Inhalte repräsentierenden
Dateien ermöglicht,
da durch eine in geeigneter Weise ausgestaltete technische Infrastruktur
der Besitz von ("Original"-)Dateien durch den
Konsumenten nicht mehr für
den Nutzungsvorgang ausschlaggebend ist; während nämlich im Zusammenhang der erfindungsgemäßen Lösung die
Dateien als solche im Prinzip ohne Beeinträchtigung der Interessen der
Rechteinhaber durch den Konsumenten beliebig kopiert und verbreitet
werden können,
muß nur
die für
die Nutzung der in den Dateien enthaltenen Inhalte erforderlichen
kritischen Zugangsrechtsinformation wiederum mit technischen Mitteln
gemäß der erfindungsgemäßen Lösung streng
unter Kontrolle gehalten werden;
- – wird
andererseits potentiell die Gefahr aus der Abhängigkeit des Konsumenten von
der fortwährenden
Einräumung
von Zugangs- und Nutzungsrechten durch den Inhalteanbietern größer, denn im
Gegensatz zum Kauf- und
Besitzmodell herkömmlicher
Prägung
basiert das Zugangs- und Nutzungsmodell auf der Annahme, dass dem Konsumenten
fortwährend
ein Inhalteanbieter als Gegenüber
zur Verfügung
steht, der gewillt, bereit und in der Lage ist, die aufgrund von
Zugangs- und Nutzungsrechten ihm zustehende Leitung auch tatsächlich zu
erbringen. Stellt der Inhalteanbieter – aus welchen Gründen auch
immer – seinen
Geschäftsbetrieb
ein oder verzichtet er beispielsweise aus wirtschaftlichen Überlegungen oder
auf äußeren Druck
auf die Fortführung
der Vermarktung eines bestimmten Inhaltes, so ist der Konsument
nicht mehr wie beim Kauf- und Besitzmodell in der Lage, auf sein
erworbenes, in Besitz genommenes und archiviertes Vervielfältigungsstück für eine fortgesetzte
Konsumnutzung zurückzugreifen.
-
Die
erfindungsgemäße Lösung stellt
daher insbesondere eine technische Infrastruktur bereit, mit der
ein Zugangs- und Nutzungskonzept als Ersatz oder Ergänzung zum
Kauf- und Besitzmodell technisch ermöglicht wird:
Der unten
näher erläuterte Aspekt
der Einbindung eines Kartenmoduls in eine erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es
zudem, "Nutzung" und "Besitz" in eine Synthese
einzubringen, da das Nutzungsrecht an einen körperlichen Gegenstand gebunden
werden kann, der schwer zu duplizieren ist und überdies dem Konsumenten die
ihm übertragenen
Nutzungsrechte sinnfällig
verkörpert.
-
Durch
die Vorzüge
der erfindungsgemäßen Lösung können entgeltpflichtige
Konzepte zur Nutzung digitaler Inhalte durch den Konsumenten im Verhältnis zu
unentgeltlichen Tauschbörsen
attraktiver ausgestaltet werden, da der Konsument mehr erhält als nur
eine einen digitalen Inhalt verkörpernde Datei:
- – Zum
einen ist ein gleichmäßiger Qualitätsstandard
gewährleistet,
d.h. im Gegensatz zu nichtkommerziellen unentgeltlichen Tauschbörsen muß der Konsument
nicht mit technisch mangelhaft aufbereiteten Dateien rechnen, und
- – durch
das unten näher
erläuterte
Konzept der Statusrechte und dessen technischer Implementierung
ist es auf der kaufmännischen
Ebene möglich,
Angebote zu gestalten, bei denen der Konsument über die reine, einen digitalen
Inhalt repräsentierende
Datei hinaus einen attraktiven Mehrwert erwerben kann.
-
Technische
Portallösung
-
Ein
erster Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, dass
die Verbreitung (Distribution), Abrechnung und Bezahlung digitaler
Medieninhalte für
eine Vielzahl von Inhalteanbietern und für eine Vielzahl von Konsumenten über eine
technische Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung abgewickelt werden
kann. Dabei können
insbesondere digitale Inhalte darstellende Dateien über digitale
Weitverkehrsnetze ("wide
area networks" – WAN) einerseits
von Inhalteanbieter auf die Portal-Datenverarbeitungseinrichtung
geladen und andererseits vom Konsumenten von dieser Portal-Datenverarbeitungseinrichtung
heruntergeladen werden. Dabei sind insbesondere zwei Ausprägungsformen
vorgesehen:
- – Gezielte Individuelle Übertragung
bestimmter Inhalte "on
demand" von der
Portal-Datenverarbeitungseinrichtung an eine bestimmte, bei einem Konsumenten
betriebene Vorrichtung, und
- – Ungezielte Übertragung
bestimmter Inhalte durch "Broadcast"-Techniken von der
Portal-Datenverarbeitungseinrichtung an eine unbestimmte Vielzahl
von bei einer Menge von Konsumenten betriebenen Vorrichtungen.
-
Die
Portal-Datenverarbeitungseinrichtung kann ferner Zugangs- und Nutzungsrechte
verwalten und Abrechnungsdaten von den bei den Konsumenten betriebenen
Vorrichtungen sammeln und auf der Grundlage dieser Abrechnungsdaten
Abrechnungen sowohl der von den einzelnen Konsumenten zu entrichtenden
Nutzungsentgelte als auch Abrechnungen der an die einzelnen Inhalteanbieter
auszuschüttenden
Tantiemen vornehmen. Schließlich
kann die Portal-Datenverarbeitungseinrichtung auch die entsprechenden
Bezahlvorgänge
abwickeln.
-
Es
ist besonders vorteilhaft, wenn die Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung
in einem Modus betrieben wird, bei dem Inhalte zahlreicher Rechteinhaber
gemeinsam vermarktet werden:
- – Zum einen
bleibt dem Konsumenten der Abschluß einer. Vielzahl von Einzelverträgen mit Rechteinhabern
erspart; erforderlich ist lediglich ein einziger Globalvertrag mit
dem Portalbetreiber.
- – Zum
anderen kann das Portal-Datenverarbeitungssystem zu einem Inhaltearchiv
für alle
jemals vermarkteten Dateien mit digitalen Inhalten ausgebaut werden,
wodurch der Portalbetreiber gegenüber dem Konsumenten in die
Lage versetzt wird, eine Art "Garantenstellung" bezüglich der
weiteren Verfügbarkeit
der zum Zugangs- und Nutzungsrecht gehörenden Leistung einzunehmen.
Auch wenn der Rechteinhaber einen bestimmten Inhalt aufge geben hat
und die entsprechenden Dateien nicht weiter pflegen und archivieren
will (sogenannte "Abandonware"), kann der Konsument über die
Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung eine seinen Zugangs- und Nutzungsrechten
gemäße Gegenleistung
erhalten.
-
Die
Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung kann auch derart ausgestaltet
werden, dass sie als Bestandteil von "Peer-To-Peer"-Tauschbörsen betrieben werden kann.
Dabei werden die digitale Inhalte verkörpernden Dateien auf beispielsweise
vom Konsumenten betriebenen Client-Rechnern zum Abruf bereitgehalten.
Die Verwaltung von Zugangs- und Nutzungsrechten sowie die im Zusammenhang
mit der Abrechnung und Bezahlung stehenden Funktionen verbleiben
dann typischerweise bei der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung.
-
Offline-Modus
-
Ein
zweiter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin,
dass die Abrechnung und/oder die Bezahlung angefallener Entgelte
für die Nutzung
digitaler Inhalte nicht notwendig zeitsynchron mit dem Nutzungsvorgang
selbst ausgestaltet sein muß.
Das heißt,
in Abhängigkeit
von der Kreditierungspolitik von Inhalteanbietern oder Abrechnungsfirmen
kann dem Konsumenten die Möglichkeit eingeräumt werden,
ein bestimmtes Quantum an Nutzung digitaler Inhalte mit einer geeigneten
erfindungsgemäßen Vorrichtung
vorzunehmen, ohne dass während
dieser Zeit eine ununterbrochene Datenverkehrsverbindung zu irgendeiner
Abrechnungszentrale, insbesondere zur Portal-Datenverarbeitungseinrichtung,
existieren muß.
Dazu werden während
eines Zeitintervalles zwischen zwei Abrechnungszeitpunkten alle
erforderlichen Daten über
das Nutzungsverhalten des Konsumenten lokal gesammelt, um daraus
zum nächsten
Abrechnungszeitpunkt das vertraglich fällige Nutzungsentgelt abrechnen
zu können.
Diese aufgezeichneten Daten werden bevorzugt durch geeignete Techniken
gegen unautorisierte Manipulationen insbesondere seitens des Konsumenten
abgesichert. Es kann vorgesehen sein, dass der Konsument eine Pfandsumme
hinterlegen muß,
um das Kreditrisiko durch später
anzurechnende Nutzungsvorgänge
digitaler Inhalte aufzufangen. Bevorzugt ist eine Ausgestaltung,
bei der das Risiko für
den Inhalteanbieter oder Leistungsabrechner dadurch begrenzt wird,
dass eine weitere Nutzung digitaler Inhalte gesperrt wird, wenn
die aufgelaufene Entgeltsumme einen bestimmten Schwellenwert übersteigt.
Erst nach erfolgter Abrechnung und Bezahlung wird die weitere Nutzung
digitaler Inhalte wieder freigegeben.
-
Kartenmodul
-
Ein
dritter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin,
dass insbesondere zur Speicherung von Identitäts-, Abrechnungs- und Bezahlinformationen
bevorzugt ein austauschbares modulartiges Element, beispielsweise
eine Chipkarte oder ein Flash-Speichermodul, eingesetzt werden kann.
-
Dieses
Modul muß nicht
notwendigerweise als Karte ausgeführt sein; es ist auch möglich, andere Bauformen
zu verwenden, beispielsweise solche, die für das Anbringen, insbesondere
Einnähen
oder Einkleben, in Bekleidungsstücke
geeignet sind.
-
Der
Einfachheit halber wird im folgenden der Begriff "Kartenmodul" verwendet; dabei
sollen aber andere Bauformen ausdrücklich als mit umfaßt gelten.
-
Das
Kartenmodul verfügt über eine
Schnittstelle, mittels der es Daten mit anderen Vorrichtungen, insbesondere
mit einem Gerät
austauschen kann, das geeignet und bestimmt ist, digitale Inhalte für den Konsumenten
sinnlich wahrnehmbar zu machen, welches im folgenden als "Nutzungsgerät" bezeichnet wird.
Diese Datenübertragung
kann beispielsweise leitungsgebunden über elektrische Steckverbinder,
Kontaktfelder oder Koppelleitungen erfolgen. Ebenso kann die Datenübertragung
drahtlos per Funkverbindung, beispielsweise nach dem Bluetooth-Standard,
oder per Magnetinduktion oder optisch, beispielsweise mit Infrarotkopplung
nach dem IrDA-Standard, erfolgen.
-
Ein
Kartenmodul kann im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lösung vorteilhaft
eingesetzt werden
- – bei der Verbreitung (Distribution)
digitaler Inhalte, beispielsweise durch Speicherung werkbezogener
Adreßinformationen,
d.h. Referenzinformationen über
Netzwerkpfade, über
die digitale Inhalte erreichbar sind, oder durch Speicherung der digitale
Inhalte repräsentierenden
Dateien auf dem Kartenmodul;
- – bei
der Abrechnung durch Speicherung abrechnungsbezogener Daten auf
dem Kartenmodul, und
- – bei
der Bezahlung durch Speicherung von Daten auf dem Kartenmodul, die
im Zusammenhang mit der Zahlungsmethode und dem Zahlungsweg stehen.
-
Durch
den Einsatz eines Kartenmoduls wird insbesondere auch eine Vertragsbündelung
erleichtert, da das Kartenmodul im Zusammenhang mit einer Vielzahl
von Einzelgeräten
einsetzbar ist, für
die sonst gesonderte Nutzungs- und Entgeltverträge abzuschließen wären.
-
DRMS
-
Ein
vierter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin,
dass alle Dateien, die digitale Inhalte verkörpern, bevorzugt in verschlüsselter Form
distributiert werden. Dadurch kann im Zusammenhang mit einem kryptographischen
DRMS jegliche unautorisierte Nutzung digitaler Inhalte wirksam unterbunden
werden. Im Zusammenhang mit dem Einsatz eines kryptographischen
DRMS ist es erforderlich, den oder die Schlüssel, die zur rechtmäßigen Ent schlüsselung
der digitale Inhalte repräsentierenden
Dateien erforderlichen kryptographischen Schlüssel in einer geeigneten technischen
Weise abzuspeichern, so dass der Konsument die in verschlüsselter
Form distribuierten Inhalte nutzen kann. Dabei sind bei Anwendung
eines Kartenmoduls zwei Fälle
zu unterscheiden:
- – Bei Anwendung eines Kartenmoduls
können
die multimedialen Werke einerseits decoderspezifisch, nicht kartenspezifisch
verschlüsselt
werden, d.h., die Karte wird zur Berechtigung gegenüber dem
Decoder verwendet, wohingegen die Daten der die zu nutzenden digitalen
Inhalte repräsentierenden
Dateien vom Nutzungsgerät
mittels im Decoder abgelegter kryptographischer Entschlüsselungsschlüssel entschlüsselt und
in eine sinnlich wahrnehmbare Form umgesetzt werden. Dabei authentifiziert
sich das Kartenmodul bevorzugterweise mittels geeigneter kryptographischer
Protokolle unter Verwendung der Datenübertragungsschnittstelle gegenüber dem
Nutzungsgerät.
- – Bei
Anwendung eines Kartenmoduls können
die multimedialen Werke andererseits kartenspezifisch, nicht decoderspezifisch
verschlüsselt
werden, d.h., die Karte wird zur Speicherung der zur Entschlüsselung
der digitalen Inhalte erforderlichen kryptographischen Entschlüsselungsschlüssel herangezogen,
wobei diese Entschlüsselungsschlüssel über eine
hinreichend sichere Datenübertragungskopplung
zum Decoder übertragen
werden können.
Die Daten der die zu nutzenden digitalen Inhalte repräsentierenden
Dateien können
dann vom Nutzungsgerät
mittels der von dem Kartenmodul übertragenen
kryptographischen Entschlüsselungsschlüssel entschlüsselt und
in eine sinnlich wahrnehmbare Form umgesetzt werden.
-
Flexible Tarifierungsmodelle
-
Ein
fünfter
Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, daß der Konsum
digitaler Inhalte feinstufig erfaßt und fair abgerechnet wird.
Dies bedeutet insbesondere, dass eine Möglichkeit geschaffen wird,
wonach der Konsument nur für
diejenigen Anteile multimedialer Werke ein Entgelt an den Inhalteanbieter
zahlt, die er auch tatsächlich
genutzt hat. Wird nur ein Teil eines multimedialen Werkes genutzt,
kann eine Tarifierung vorgesehen werden, die auch nur einen Teil
des für
die Nutzung des Gesamtwerkes angesetzten Entgeltes in Rechnung stellt. Dabei
wird unterschieden zwischen
- – einem
werkspezifischen Werketarif, bei dem die Abrechnung unabhängig vom
Gerät nach
Maßgabe
von Eigenschaften des Werkes erfolgt, und
- – einem
gerätespezifischen
Gerätetarif,
bei dem die Abrechnung unabhängig
vom Werk nach Maßgabe
von Eigenschaften des Gerätes
erfolgt, sowie
- – hybride
Tarifstrukturen aus Werketarif und Gerätetarif, bei dem beispielsweise
ein Werk mit einem höheren
Entgelt abgerechnet werden kann, wenn es auf einem Gerät genutzt
wird, welches eine höhere
Darstellungsqualität
(größerer Bildschirm, bessere
Tonqualität
oder dergleichen) ermöglicht.
-
Grundlegende
Instrumente für
den Werketarif sind
- – die zeitbezogene Abrechnung,
beispielsweise genutzte Hörzeit
bei Audioinhalten;
- – die
volumenbezogene Abrechnung, beispielsweise Anzahl der genutzten
Seiten eines seitenorientierten Textinhaltes;
- – hybride
Abrechnungsmodelle, beispielsweise eine durch zeitbezogene Tarifierungsanteile
modifizierte volumenorientierte Abrechnung bei einem seitenorientierten
Textinhalt.
-
Beispielsweise
könnte
das für
eine Nutzung der Hälfte
des Volumens eines digitalen Inhaltes vorgesehene Nutzungsentgelt
auf die Hälfte
des für
die Nutzung des Gesamtinhaltes vorgesehenen Entgeltes festgesetzt
werden. Bei einem digitalen Inhalt in Gestalt eines Textwerkes (Buch)
könnte
beispielsweise eine Bemessung anhand der genutzten Seiten im Verhältnis zu
der Gesamtzahl der Seiten vorgenommen werden. Aber auch andere nichtlineare
Tarifierungsmodelle sind möglich.
Ferner wird eine Differenzierung ermöglicht, ob der Konsument ein
multimediales Werk wie ein herkömmliches
Kaufstück nach
einmaliger Entrichtung eines Entgeltes beliebig oft nutzen möchte oder
ob eine anzahlmäßige Begrenzung
der Nutzungsvorgänge
bei einem deutlich reduzierten Entgelt in Betracht kommt. Beispielsweise
kann bei einem Textwerk die Entgeltbemessung auch davon abhängig sein,
wie oft dessen einzelne Textseiten vom Konsumenten genutzt worden
sind.
-
Wird
das Entgelt für
die Nutzung eines seitenorientiertes Textwerk ausschließlich pro
Seiten-Anzeigevorgang berechnet, besteht der gravierende Nachteil,
dass ein intuitiv-suchendes "Blättern" für den Konsumenten überaus kostenintensiv
abgerechnet wird, da bei diesem Vorgang gegebenenfalls eine Vielzahl
an Seitendarstellungen in kurzer Zeit stattfindet, ohne dass der
jeweilige Seiteninhalt, wie bei diesem Tarifierungsmodell angenommen
wird, tatsächlich
vom Konsumenten hätte
genutzt werden können.
Wird andererseits das Entgelt für
die Nutzung eines seitenorientierten Textwerkes rein zeitabhängig berechnet,
wäre ein
langsamer Leser gegenüber
einem schnellen Leser als Konsument ungebührlich benachteiligt. Ein vorteilhaftes
komplexes Tarifierungsmodell kann insbesondere ein vorbestimmtes
Seitenentgelt pro Seitenanzeige vorsehen, wobei eine vorbestimmte
Orientierungszeit festgelegt ist, vor deren Ablauf eine Seite nicht
als vom Leser rezipierbar angenommen wird. Dies erlaubt eine dis kriminierungsfreie
Blätterfunktion.
Darüber
hinaus kann jeder Seite eine vorbestimmte Lesezeit zugeordnet werden,
nach deren Ablauf hinsichtlich der Tarifierung angenommen wird,
der Konsument habe den angebotenen Seiteninhalt vollständig aufnehmen
können.
Ist der Zeitraum, den eine bestimmte Seite nach Ablauf der Orientierungszeit
zusammenhängend
auf der Anzeige angezeigt wird, kleiner als die vorbestimmte Lesezeit,
wird beispielsweise fingiert, der Leser habe den Inhalt erst in
dem Maße
des Bruchteils genutzt, der dem Verhältnis von tatsächlicher, über die
Orientierungszeit hinausgehender Anzeigezeit zu der vorbestimmten
Lesezeit entspricht. Für
den verbleibenden (Rest-)Anteil an der Lesezeit wird dem Leser ein
Zeitguthaben eingeräumt,
d.h., wenn der Konsument dieselbe Seite sich erneut anzeigen läßt, wird
ihm nach Ablauf einer neuen Orientierungszeit erst dann ein erneutes
Seitenbenutzungsentgelt berechnet, wenn die gutgeschriebene Restanteilszeit
abgelaufen ist. Es ist auch möglich alle
durch vorzeitige Beendigung des Lesens einer Seite entstehenden
Zeitguthaben in einem nutzerspezifischen Zeitguthaben-Konto zu sammeln.
Aus diesem Konto können
dann weitere Seiten gebührenfrei
betrachtet werden.
-
Bei
den Gerätetarifen
kommen insbesondere zeitabhängige
Freischalttarife in Betracht, bei denen beispielsweise ein bestimmtes
individualisiertes Gerät
für 24
Stunden zur Benutzung beliebiger Werke freigeschaltet wird.
-
Auch
wenn der dargestellte Aspekt sich mit einer technischen Infrastruktur
befaßt,
die eine faire und feinstufige Abrechnung der Nutzung digitaler
Inhalte durch den Konsumenten ermöglicht, so schließt dies
verständlicherweise
aber solche Tarifierungen nicht aus, die auf Pauschalentgelten basieren ("Flatrate"). Dies gilt sowohl
für Werktarife
als auch für
Gerätetarife.
-
Abrechnung
-
Ein
sechster Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin,
dass auf der Grundlage der Tarifierungsmodelle eine Abrechnung der
Nutzung der digitalen Inhalte vorgenommen wird. Bei der Abrechnung
wird auf der Grundlage der Einzelheiten der vom Konsumenten vorgenommenen
Nutzungshandlungen auf der Grundlage des jeweils anwendbaren Tarifierungsmodells
ein konkreter vom Konsumenten zu bezahlender Betrag in einer als
Zahlungsmittel anerkannten Währung
oder als Bruchteil oder Vielfaches sonstiger Werteinheiten ermittelt.
Bei der Abrechnung sind insbesondere zwei Unteraspekte von Bedeutung:
- – Zum
einen kann für
den Konsumenten eine rechnungsartige Aufstellung der von ihm beispielsweise
in einem Abrechnungszeitraum getätigten
Nutzungsvorgänge
digitaler Inhalte aufbereitet werden, aus denen er die Zusammensetzung
des Endbetrages ersehen kann.
- – Zum
anderen kann für
die Inhalteanbieter eine Aufstellung darüber erbracht werden, wie oft
und gegebenenfalls auch zu welchen Tarifen bestimmte ihrer digitale
Inhalte genutzt worden sind und welche Gesamtvergütung sich
hieraus zugunsten des Inhalteanbieters errechnet.
-
Durch
die erfindungsgemäße Lösung ist
es mithin möglich,
die Nutzung digitaler Inhalte nicht nur gegenüber dem Konsumenten, sondern
auch gegenüber
den Inhalteanbietern faktenbasiert und ohne Pauschalierungen abzurechnen.
-
Statusrechte
-
Ein
siebenter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin,
Datenmerkmale entsprechend Status- und Vergünstigungsrechten („Privilegien") zu speichern, die
der Konsument durch den Vollzug von über die Karte ermöglichten
und abgerechneten Nutzungsvorgängen
erwerben kann. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass der Nutzer solche
Seiten eines Textwerkes ohne weiteres Entgelt nutzen kann, die er
in der Vergangenheit hinreichend oft entgeltpflichtig genutzt hat.
Auch kann vorgesehen sein, dem Konsumenten in Abhängigkeit von
zuvor getätigten
Nutzungsvorgängen
Rabatte zu gewähren.
Statusrechte können
insbesondere auf folgenden Eben gewährt werden:
- – Konsumentenspezifische
Statusrechte, d.h. bestimmte Statusrechte sind an die Identität des Konsumenten
oder gegebenenfalls an eine pseudonyme Identität des Konsumenten gebunden, nicht
jedoch an einen bestimmten digitalen Inhalt ("Werk").
Ein Beispiel für
diese Kategorie von Statusrechten bilden in der Vergangenheit insgesamt getätigte Umsatzsummen,
die beispielsweise als Grundlage für eine Rabattgewährung herangezogen
werden können.
- – Konsumentengebundene
werkspezifische Statusrechte, d.h. diese Statusrechte sind gleichzeitig
sowohl an die Identität
des Konsumenten oder an dessen pseudonyme Identität als auch
an eine einen digitalen Inhalt ("Werk") repräsentierende Datei
gebunden. Ein Beispiel für
diese Kategorie von Statusrechten bildet eine werkspezifische Aussage,
dass ein bestimmter Konsument ein bestimmtes seitenorientiertes
Textwerk bereits derart umfangreich genutzt hat, dass ihm nunmehr tarifgemäß das Recht
zukommt, dieses Textwerk ohne weitere Einschränkungen und ohne weitere Berechnung
von Nutzungshandlungen nutzen zu dürfen.
- – Konsumentengebundene
werkspezifische Statusrechte können
auch an eine Gruppe von Werken gebunden sein, beispielsweise alle
Werke, die von einem bestimmten Inhalteanbieter, beispielsweise
von einem bestimmten Verlag, vermarktet werden.
- – Konsumenten-
und werkgebundene Substatusrechte. Diese Statusrechte sind nicht
nur an die Identität
oder Pseudonymität
eines bestimmten Konsumenten, sondern auch darüber hinaus an einen bestimmten
Teil eines Werkes gebunden. Ein Beispiel für diese Kategorie von Statusrechten ist das
einem bestimmten Konsumenten zukommende Recht, bei der Nutzung eines
bestimmten seitenorientierten Textwerkes bestimmte Einzelseiten
des Werkes ohne zusätzliche
Nachberechnung nutzen zu dürfen,
da für
die Nutzung dieser Seiten in der Vergangenheit bereits ein maximales
tarifgemäßes Entgelt
entrichtet worden ist.
-
Statusrechte
begründen
jeweils einen Anspruch des begünstigten
Konsumenten auf eine bestimmte Leistung, die je nach den Umständen des Einzelfalles
beispielsweise vom Inhalteanbieter oder vom Betreiber der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung
zu erbringen sein können.
Als Leistung kommt dabei insbesondere in Betracht:
- – Auszahlung
von Geldbeträgen
oder sonstigen Werteinheiten, gegebenenfalls auch bei Verrechnung
mit bestehenden Forderungen aus anderen bereits getätigten oder
zukünftig
zu tätigenden Nutzungsvorgängen des
Konsumenten;
- – unentgeltliche
Nutzung bestimmter digitaler Inhalte mit oder ohne zeitliche Beschränkungen;
- – Rabatte
bei anderen Akten des Medienkonsums durch den Konsumenten, beispielsweise
bei Kinobesuchen, Festivalbesuchen etc., wobei insbesondere verschiedene
Vermarktungsformen ein und desselben Werkes gekoppelt werden können, etwa
bei Rabattgewährung
bei herkömmlichem Buchkauf,
wenn der zum Buch gehörige
Film mittels der erfindungsgemäßen Lösung digital
konsumiert worden ist;
- – Abgabe
eines körperlichen
Datenträgers
mit bestimmten digitalen Werken, beispielsweise einer CD-ROM mit
einem bestimmten Musiktitel, wenn dieser hinreichend oft (d.h.,
mindestens eine vorbestimmte Anzahl von Vor gängen) entgeltpflichtig über die
erfindungsgemäße Lösung konsumiert worden
ist.
-
Der
Erwerb von Statusrechten anhand einer Verbrauchschronik kann
- – off-line
erfolgen, d.h. die beim Konsumenten betriebene Vorrichtung ermittelt
aus den Verbrauchsdaten unmittelbar anhand der Verbrauchschronik
die dem Konsumenten zustehenden Statusrechte, oder
- – online
erfolgen, d.h., die Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung ermittelt
die dem Konsumenten zukommenden Statusrechte erst nachdem die Verbrauchschronik
durch den Konsumenten von der durch diesen betriebenen Vorrichtung
zur Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen worden ist. Bei dieser
Variante besteht der Vorteil, dass der Konsument animiert wird,
möglichst
häufig
eine online-Verbindung zur Übertragung
der Verbrauchschronik herzustellen.
-
Bezahlverfahren
-
Ein
achter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, dass
die Bezahlung der angefallenen Entgelte sich einerseits bekannten
und am Markt eingeführten
Bezahlsystemen anpassen kann, andererseits aber bevorzugt durch
technische Vorkehrungen sowohl
- – anonym,
d.h. ohne Kenntnis der Identität
des Konsumenten und ohne Möglichkeit,
durch Rückgriff
auf einen Ersatznamen ("Pseudonym") mehrere Mediennutzungsvorgänge verknüpfen zu können,
- – pseudonym,
d.h. ohne Kenntnis der Identität
des Konsumenten, jedoch mit der Möglichkeit, durch Rückgriff
auf einen Ersatznamen ("Pseudonym") mehrere Mediennutzungsvorgänge verknüpfen zu
können,
als auch
- – unter
voller Aufdeckung der Identität
des Konsumenten, d.h. unter Aufdeckung von Name und Anschrift des
Konsumenten,
möglich
ist.
-
Im
Rahmen der erfindungsgemäßen Lösung kann
insbesondere vorgesehen werden:
- – Bezahlung
auf Guthabenbasis, d.h. der Konsument muß vor Aufnahme der Konsumhandlungen einen
Geldbetrag hinterlegen, wobei durch technische Sperren keine weitere
Nutzung ermöglicht wird,
sobald der Guthabenbetrag aufgebraucht ist, oder
- – Bezahlung
auf Kreditbasis, d.h. der Inhalteanbieter oder der Betreiber der
Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung tritt in Vorleistung, indem
dem Konsumenten die Nutzung ohne vorherige Hinterlegung eines Guthabens
ermöglicht
wird, wobei die Bezahlung nach der Abrechnung durch den Konsumenten
zu erfolgen hat.
- – Auch
bei Bezahlung auf Kreditbasis kann vorgesehen sein, dass ab einem
bestimmten Kreditbetrag eine technische Sperre weitere Nutzungshandlungen
seitens des Konsumenten unterbindet.
-
Im
Prinzip kann die Abwicklung der Bezahlung über herkömmliche Kanäle wie Kreditkarte, Lastschrift
oder Banküberweisung
vorgenommen werden. Besonders vorteilhaft erweist sich jedoch eine
Variante der erfindungsgemäßen Lösung, bei der
der Bezahlvorgang unter Mitwirkung eines Kartenmoduls (siehe oben,
dritter Aspekt) vorgenommen wird. Hierbei können die Daten betreffend den
mit dem Konsumenten vereinbarten Zahlungsweg auf dem Kartenmodul digital
hinterlegt werden und durch Anwendung von Techniken des Online-Payment
genutzt werden.
-
Komplexitätsreduzierte "Appliances"
-
Ein
neunter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht in dem
Einsatz komplexitätsreduzierter
Nutzungsvorrichtungen ("Appliances"), um digitale Inhalte
für den
Konsumenten sinnlich wahrnehmbar zu machen. Seit einiger Zeit werden
durch das Internet oder andere Telekommunikationssysteme vernetzte
Datenverarbeitungseinrichtungen nicht nur von Unternehmen, sondern
auch von Endverbrauchern im Rahmen des "Elektronischen Handels" ("E-Commerce") zur Abwicklung
von Geschäften
aller Art herangezogen.
-
Die
Nutzung des Internet und anderer Telekommunikationssysteme wie beispielsweise
proprietärer
Online-Systeme durch den Endbenutzer erfolgt fast stets unter Verwendung
eines "Personal
Computers", auch "PC" genannt, oder eines
vergleichbaren Gerätes,
beispielsweise einer Workstation, eines tragbaren Computers ("Notebook") oder eines in einer
Hand zu haltenden Minigerätes
("Palmtop").
-
Personal
Computer und solche vergleichbaren Geräte haben den Vorteil, dass
der Umfang an Funktionalität,
der durch sie dem Endbenutzer zur Verfügung gestellt werden kann,
nicht allein durch die verwendete Hardware determiniert ist, sondern
durch das Laden verschiedener Programme zu einem beliebigen Zeitpunkt äußerst flexibel
verändert
werden kann. Beispielsweise ist es möglich, nachträglich eine
bestimmte Software aufzuspielen und zu installieren, wenn der Endbenutzer
zusätzliche
Funktionalitäten
nutzen möchte.
-
Der
Nachteil dieser Universalität
besteht in einer ausufernden Komplexität von mit üblichen Betriebssystemen wie
Windows oder Unix ausgestatteten PCs bzw. Workstations. Der Endbenutzer
muß zunächst ein
beträchtliches
Hinter grundwissen über den
Aufbau und die Funktionszusammenhänge des komplexen Gesamtsystems
erwerben, um die in ihm angelegte potentielle Universalität zur Lösung konkreter
Aufgaben praktisch nutzen zu können.
-
Es
erweist sich, dass nicht unbeachtliche Gruppen von Endbenutzern
oder prospektiven Endbenutzern Telekommunikationsdienste deshalb
insbesondere für
Zwecke des E-Commerce nicht nutzen wollen oder nutzen können, weil
sie die Komplexität von
PCs oder vergleichbaren Geräten
nicht zu meistern imstande sind, deren Einsatz bislang de facto eine
notwendige Voraussetzung für
die Teilnahme an oder Nutzung von Telekommunikationsdiensten ist.
-
Die
für den
Endbenutzer bei herkömmlichen Datenverarbeitungseinrichtungen
auftretenden technischen Probleme sind vielgestaltig. Sie beginnen
in der Regel damit, dass nicht nur das Betriebssystem eingerichtet,
sondern auch eine Verbindung zu einem Telekommunikationssystem,
beispielsweise dem Internet, konfiguriert und schließlich hergestellt
werden muß.
Die Modalitäten
des Zuganges zum Internet variieren dabei unter anderem lokal je
nach Land oder Region und überdies
am selben Ort von Provider zu Provider.
-
Wenn
schließlich
eine einsatzfähige
vernetzte Datenverarbeitungseinrichtung erzielt worden ist, sieht
sich der Endbenutzer beispielsweise im Internet einer unstrukturierten
Vielfalt von Angeboten zur geschäftlichen
Betätigung
gegenüber.
Bei herkömmlichen
Datenverarbeitungseinrichtungen muß sich der Endbenutzer selber
ein umfangreiches Fundstellenwissen erarbeiten und aneignen, um
die für
ihn interessanten Angebote über
das Telekommunikationsnetz nutzen zu können.
-
Hat
der Endbenutzer schließlich
einen Anbieter gefunden, mit dem er geschäftlich näher in Verbindung treten möchte, so
sind in der Regel bei jedem Anbieter zahlreiche Besonderheiten hinsichtlich der
Identifizierung und der Authenti kation des Kunden sowie der Lieferung
der bestellten Güter
und der Zahlungsabwicklung zu beachten.
-
In
Anbetracht dieses Problems ist bislang vorgeschlagen worden, extrem
spezialisierte Datenverarbeitungseinrichtungen zu schaffen, die
lediglich einen einzige Funktionalität oder höchstens einige wenige Funktionalitäten zu erbringen
vermögen.
Ein Beispiel hierfür
ist das Mobiltelefon, das eine an ein Telekommunikationsnetz angekoppelte
Datenverarbeitungseinrichtung darstellt, welche im wesentlichen lediglich
einem einzelnen Zweck, nämlich
dem Telefonieren dient. Eine Beschränkung auf eine einzelne Funktionalität je Gerätetyp erweist
sich jedoch bei zunehmender Bedeutung von vernetzten Datenverarbeitungseinrichtungen
als hinderlich, da die Anzahl der für die verschiedenen Nutzungsbereiche
benötigten
unterschiedlichen Gerätetypen
zu stark ansteigt. Bei einer Erhöhung
der Anzahl der Funktionalitäten
je Gerät
entlang herkömmlicher
Vorgehensweisen beispielsweise durch Hinzunahme von Textnachrichtenabruf
bei Mobiltelefonen wird rasch wieder ein Komplexitätsniveau
hinsichtlich der Gerätebedienung
erreicht, welches für
breite Nutzerkreise abschreckend wirkt.
-
Ein
wichtiges Anwendungsfeld des E-Commerce besteht im Zusammenhang
mit der Distribution von Dateien, die Datenverarbeitungsprogramme, Texte,
Abbildungen, multimediale Werke oder Videoanimationen beinhalten
können,
durch Inhalteanbieter an Kunden. Bei diesem Anwendungsfeld besteht eine
Besonderheit darin, dass der Leistungstausch zwischen Inhalteanbieter
und Kunde vollkommen körperlos
ablaufen kann, da sowohl der Angebotskatalog, der Bestellvorgang,
die Lieferung der bestellten Ware als auch die Abrechnung in Form
von über Telekommunikationseinrichtungen
ausgetauschten Daten abgewickelt werden kann. Ein Nachteil bisheriger
Lösungsansätze zur
Distribution von Werken besteht darin, dass der Kunde in der Regel
ein Vervielfältigungsexemplar
des Werkes als Kaufstück
erwerben muß,
auch wenn er dieses lediglich kurzzeitig oder auszugsweise nutzt.
-
Die
Erfindung steht daher in einem Zusammenhang mit einer für derartige
Zwecke geeigneten technischen Infrastruktur.
-
Telekommunikationskarten
-
Ein
zehnter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht in dem
Ansatz, die erfindungsgemäße technische
Infrastruktur zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler
Medieninhalte unter Einschluß eines
Kartenmoduls im Zusammenhang mit SIM-Karten und ähnlichen Einrichtungen in Mobilkommunikationsfunknetzen
zu implementieren, etwa GSM oder UMTS. Dadurch kann die Funktionalität einer
Telekommunikationskarte auf vorteilhafte Weise mit der Funktionalität des Multimediakonsums verbunden
werden, indem diese zugleich als Kartenmodul dient.
-
Der
durch diesen Aspekt vermittelte Vorteil besteht vor allem darin,
dass es durch eine derartige Multifunktionskarte möglich ist,
- – die
Verbreitung digitaler Inhalte über
ein Mobilfunknetz,
- – die
Identifikation und Authentifikation der Identität des Medienkonsumenten,
- – die
Abrechnung des Konsums digitaler Inhalte, gegebenenfalls unter Mitwirkung
eines durch das Mobilfunknetz erreichbaren Abrechnungsservers, sowie
- – die
Bezahlung konsumierter und abgerechneter digitaler Inhalte insbesondere
unter Mitwirkung des Telekommunikationsanbieters,
in einer
für den
Konsumenten transparenten Art und Weise in einer einzigen Anwendungsvorrichtung ("Appliance") zusammenzufassen.
-
Auch
wenn die vorliegende Erfindung die Distribution digitaler Inhalte
mittels Vertrieb körperlicher
Datenträger
nicht ausschließt,
so wird doch eine körperlose Übertragung
unter dem Aspekt der Minimierung betriebswirtschaftlicher Transaktionskosten wichtiger.
Hierzu bedarf es eines geeigneten digitalen Weitverkehrsnetzes (WAN).
Mobilfunkgeräte
stellen per Definition einen Zugang zu einem digitalen Weltverkehrsnetz
in Gestalt eines digitalen Mobilfunkbetzes dar.
-
Wenngleich
auch die körperlose
Distribution digitaler Inhalte mittels drahtgebundener Weltverkehrsnetze
im Rahmen der vorliegenden Erfindung durchaus möglich ist, so erscheint solch
eine drahtlose Übertragung
beispielsweise mittels eines Mobilfunknetzes besonders vorteilhaft,
da der Konsument in diesem Fall seine Konsumakte vollziehen kann, ohne
an eine leitungsgebundene und daher nicht überall zu seiner Verfügung stehende
Netzwerkinfrastruktur gebunden zu sein.
-
Die
Identität
oder zumindest Pseudonymität eines
Konsumenten ist dem Telekommunikationsanbieter, der die SIM-Karte
herausgibt, bekannt. Bei SIM-Karten, die auf Kreditbasis ohne Guthabensbetrag
eingesetzt werden, muß der
Telekommunikationsanbieter schon für Abrechnungszwecke mindestens
den Namen und eine Rechnungsanschrift seines Kunden kennen. Bei
kreditgewährenden SIM-Karten
verfügt
der Telekommunikationsanbieter häufig über Informationen
zu einem bestimmten Zahlungsweg, beispielsweise in Gestalt einer
Einzugsermächtigung,
fällige
Beträge
im Lastschriftverfahren von einem bestimmten Konto einzuziehen.
-
Bei
SIM-Karten, die vom Telekommunikationsanbieter als vorausbezahlte "Prepaid"-Guthabenkarten ausgegeben
werden, können
die Entgelte für die
Nutzung digitaler Inhalte von dem vom Telekommunikationsanbieter
verwalteten Guthabenbetrag abgebucht werden. Hierbei sind prinzipiell
pseudonyme oder sogar anonyme Dienste technisch möglich. Was
das Territorium der Bundesrepublik Deutschland anbetrifft, kommt
eine pseudonyme oder gar anonyme Ausgabe von SIM-Karten für GSM-Netze
auf Grund von einschlägigen
Bestimmungen des Telekommunikationsrechtes nicht in Betracht, die
den ermächtigten
Bedarfsträgern
eine reibungslose Überwachung
des Telekommunikationsverkehrs ermöglichen sollen. Im Ausland
kann dieser Sachverhalt jedoch im Einzelfall anders gelagert sein.
-
Video-On-Demand
-
Ein
elfter Aspekt im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lösung besteht
in dem Ansatz, eine spezifische Appliance für die Verbreitung, Abrechnung
und Bezahlung digitaler Inhalte als Video-on-Demand vorzusehen.
Beispielsweise kann dies in Gestalt einer sogenannten "Settop-Box", d.h. einer Umsetzervorrichtung
zwischen einem Kabelfernsehnetz und einem Fernsehgerät geschehen. Diese
Settop-Box kann auch zur Adaptierung analoger Fernsehkanäle mit einer
Digitalisierungseinrichtung versehen sein, die etwa mittels einer
sogenannten "Frame
Grabber"-Einrichtung
das ein Fernsehhalbbild darstellende Analogsignal erkennt, abtastet und
digitalisiert.
-
Play and Order
-
Ein
zwölfter
Aspekt betrifft eine besonders geeignete Lösung zum Bestellen und Abspielen
von Werken und lässt
sich mit einer eigenständigen
Erfindungsidee realisieren. Herkömmlicherweise
sind intangible Werke u.a. über
das Internet zu selektieren und downzuloaden, oder zu streamen. Über Broadcast
ist es möglich,
zu vorbestimmten Zeiten bestimmte Werke in Realtime verschlüsselt oder
unverschlüsselt
auszustrahlen und dem Verbraucher bei Erfüllung bestimmter Bedingungen
verfügbar
zu machen. Dies verursacht dem Contentanbieter jedoch erhebliche
Kosten, wenn Filme beispielsweise On-Demand geliefert werden sollen.
Da in diesem Fall ein und der selbe Film zeitversetzt über mehrere Kanäle gesendet
werden muss, um den quasi „On Demand-Effekt" für den Verbraucher
zu realisieren, wird nicht nur die Luftschnittstelle überstrapaziert, sondern
die Übertragung
ist auch noch ineffektiv. Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, über entsprechende
Kanäle
nur Anschauungsmaterial in Form von Trailern oder in Kurzform mit
einer Bewerbung auszustrahlen, um möglichst viele Werke in einem Zeitablauf
den Konsumenten nahzulegen. Dies wird bei Radiosendung ohnehin bereits
betrieben, da der Sender über
Werbeeinnahmen sein Geld verdienen muss. Durch eine geeignete technische
Vorrichtung beim Verbraucher können
solche Werke bei entsprechender eindeutiger Identifizierbarkeit,
beispielsweise durch verbale oder schriftliche Angaben eines Präsentators
oder technisch durch Anfügen
einer Werkekennung im gesendeten Werk (analog zum DaB beim Autoradio)
durch Eingabe an der Vorrichtung markiert werden. Mit der Markierung
bestimmter Werke werden beispielsweise entprechende Filter am Empfangsteil
der Vorrichtung eingerichtet. Möglich
ist die Ausstrahlung der Trailer über Tage in mehreren Intervallen.
Dabei kann es sich um Musikstücke (Radio),
Spiele (Gameshow), Filme (Video-Trailer) usw. handeln.
-
Zu
einem späteren
Zeitpunkt oder auf einem anderen Kanal können entsprechend der Werke
diese gegebenenfalls in gleicher Reihenfolge der Präsentation
nur diesmal in voller Länge
komprimiert und verschlüsselt über Broadcast
einer Vielzahl von Verbrauchern gleichzeitig übermittelt werden. Die voreingestellte
Vorrichtung beim Verbraucher selektiert durch die Filter die gewünschten
Werke unter Herausfilterung der unerwünschten Werke und speichert diese
auf ein geeignetes, dafür
vorgesehenes Speichermedium. Ist der Anwender durch entsprechende Rechte,
beispielsweise über
eine Rechtekarte (Smartcard) dazu legitimiert, so ist er in der
Lage, abgespeicherte Werke zu konsumieren. Vorzugsweise fallen Gebühren nur
bei einer tatsächlichen
Nutzung der Werke an. Die Bestellung der Werke kann auch über das
Internet oder Offline erfolgen, wobei die Lieferung der Werke in
diesem Falle adressiert erfolgt.
-
Entgeltliche
Datenüberlassung
seitens des Konsumenten
-
Ein
dreizehnter Aspekt im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lösung besteht
in dem Ansatz, technische Vorkehrungen vorzusehen, die geeignet
und bestimmt sind, personenbezogene Daten aus dem Bereich des Konsumenten,
beispielsweise betreffend dessen Konsumgewohnheiten, an den Betreiber
der Portal-Datenverarbeitungsaniage oder an einzelne Inhalteanbieter
zu übermitteln,
wobei der Konsument im Gegenzug für diese Überlassung von Daten mit Statusrechten
vergütet
wird.
-
Im
folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert:
-
1 zeigt
schematisch eine erfindungsgemäße vernetzte
Datenverarbeitungseinrichtung mit einem Serverteil und einem Clientteil.
-
2 zeigt
eine schematische Darstellung verschiedener Aspekte bei der geschäftlichen
Nutzung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung.
-
3 zeigt
eine erste Applikation der Erfindung anhand einer schematischen
Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung.
-
4 zeigt
eine zweite Applikation der Erfindung anhand einer schematischen
Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung.
-
5 zeigt
eine vierte Applikation der Erfindung anhand einer schematischen
Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung.
-
6 zeigt
eine erste Variante einer Ausführungsform
der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
-
7 zeigt
eine zweite Variante einer Ausführungsform
der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
-
8 zeigt
eine dritte Variante einer Ausführungsform
der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
-
9 zeigt
eine vierte Variante einer Ausführungsform
der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
-
10 zeigt eine fünfte Variante einer Ausführungsform
der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
-
11 zeigt eine sechste Variante einer Ausführungsform
der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
-
12 bis 15 zeigen
Varianten einer Ausführungsform
der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
-
16 zeigt eine schematische blockdiagrammartige
Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
-
17 zeigt eine schematische blockdiagrammartige
Darstellung eines Ausschnittes der in 16 dargestellten
Vorrichtung.
-
18 zeigt eine schematische Darstellung einer ersten
exemplarischen Systemarchitektur einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
-
19 zeigt eine schematische Darstellung einer zweiten
exemplarischen Systemarchitektur einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
-
20 zeigt ein erstes Diagramm zur Diskussion der
Abhängigkeit
des vom Konsumenten rezipierten Volumens an Seiten eines seitenorientierten Textdokumentes
von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
-
21 zeigt ein Kurvendiagramm zur Diskussion der
Abhängigkeit
zwischen Nutzungsintensität
eines Werkes und zugeordnetem Preis.
-
22 zeigt ein erstes Diagramm zur Diskussion der
Abhängigkeit
des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes
von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
-
23 zeigt schematisch in exemplarischer Weise Zeitabläufe beim
Nutzen einer Seite eines seitenorientierten Textwerkes durch den
Konsumenten.
-
24 zeigt ein zweites Diagramm zur Diskussion der
Abhängigkeit
des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes
von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
-
25 zeigt ein drittes Diagramm zur Diskussion der
Abhängigkeit
des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes
von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
-
26 zeigt eine schematische Darstellung zum Lesen
mit dem Erwerb von Statusrechten.
-
27 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einer Karte.
-
28 zeigt eine schematische Darstellung einer Rechteverwaltung
und -übertragung
mittels einem Kartenmodul.
-
29 zeigt eine schematische Darstellung einer anderen
Rechteverwaltung und -übertragung mittels
einem Kartenmodul.
-
30 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Herunterlade-Vorgangs.
-
31 zeigt ein Diagramm über verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten
und Sicherheitsstufen der Erfindung.
-
32A zeigt einen tragbaren Wearable-Rechner mit
einer Anzeige- und Bedieneinheit für universelle Kommunikationsmöglichkeiten,
-
32B zeigt einen Querschnitt durch den tragbaren
Wearable-Rechner gemäß 32A,
-
33 zeigt einen Handteil als universelle Anzeige-und
Bedieneinheit zur Verwendung als separates Gerät (PDA, Webbrowser, Mediaplayer,
Telefon und/oder Fernbedienung) oder in Verbindung mit einem tragbaren
Wearable-Rechner,
-
34 zeigt die Verwendung des Anzeige-und Bedienteils
in Verbindung mit einer Homestation oder einem Wearable-Rechner,
-
35 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform der zuvor beschriebenen
Distributions-und Bezahlungsmöglichkeiten
(im weiteren Play & Pay-
System oder PP-System) in Form einer PCMCIA-Karte und eines Smartcard- Readers, bei der
unterschiedliche Formate über
eine PP-Modullösung
zugänglich sind,
-
36 zeigt die Vorteile des PP-Systems für den Content-Anbieter,
-
37 zeigt die Vorteile des PP-Systems für den Verbraucher
durch unterschiedlichste Verwendungsmöglichkeiten,
-
38 zeigt die Verwendbarkeit des PP-Systems in
unterschiedlichsten Abspielgeräten,
-
39 zeigt die Verwendbarkeit des PP-Systems für ein Online-bestellen
und distribuieren und ein Offline-konsumieren,
-
40 zeigt die Vorteile des Handlings über das
PP-Modul-System durch die Möglichkeit
der Verwendung unterschiedlichster Datenspeicher und Übertragungswege
für den
verschlüsselten
Content,
-
41 zeigt generell die Vorteile des PP-Systems,
-
42 ein Beispiel für eine Ausbildung einer PP-Kundenkarte
als Fan-Karte mit einem Zugang für ein
bestimmtes Fan-Portal und einem Link zu anderen PP-Werken (Registern
und Suchmasken),
-
43 zeigt die Verwendung eines externen (Smartcard/PCMCIA)
PP-Systems zum Koppeln mit einem Computer welcher als Streamer mit
unterschiedlichen Abspiel-bzw. Darstellungsgeräten kommuniziert, wobei die
Werke beispielsweise in einen Browser des Abspielgerät gestreamt
werden,
-
44 zeigt einen PP-Streamer (Gerät) mit integriertem
PP-Decoder bzw. Steuerungsmodul und Smartcard-Reader für unter
anderem PP-Berechtigungskarten zum Streamen in gekoppelte Abspielgeräte,
-
45 zeigt Endabspielgeräte mit Smartcard-Reader und
integriertem PP-Decoder bzw. Steuereinheit und Player bzw. Browser.
-
46 zeigt die Verbindung des beschriebenen Play & Pay- Systems
(PP-) mit einem Anzeige- und Bedienteil und Endgeräten.
-
47 zeigt ein schematisches Blockdiagramm einer
weiteren erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Verbreiten, Abspielen, Abrechnen und Bezahlen digitaler Medieninhalte.
-
48 zeigt eine schematische Darstellung einer Weiterentwicklung
der in 47 gezeigten Anordnung.
-
49 zeigt eine schematische Darstellung einer Weiterentwicklung
der in 48 gezeigten Anordnung.
-
50 zeigt eine schematische Übersicht über ein Phasenmodell zur Vermarktung
von multimedia-Kaufprodukten auf der Grundlage der in den 47 bis 49 dargestellten
Anordnungen.
-
51A zeigt eine schematische Darstellung einer
exemplarischen Bedienoberfläche
eines ersten Aspektes eines ersten Teilschrittes gemäß der ersten
Phase des Phasenmodells aus 50.
-
51B zeigt eine schematische Darstellung einer
exemplarischen Bedienoberfläche
eines zweiten Aspektes des ersten Teilschrittes gemäß der ersten
Phase des Phasenmodells aus 50.
-
51C zeigt eine schematische Darstellung einer
exemplarischen Bedienoberfläche
eines zweiten Teilschrittes gemäß der ersten
Phase des Phasenmodells aus 50.
-
51D zeigt eine schematische Darstellung einer
exemplarischen Bedienoberfläche
eines ersten Aspektes eines dritten Teilschrittes gemäß der ersten
Phase des Phasenmodells aus 50.
-
51E zeigt eine schematische Darstellung einer
exemplarischen Bedienoberfläche
eines zweiten Aspektes des dritten Teilschrittes gemäß der ersten
Phase des Phasenmodells aus 50.
-
52 zeigt eine schematische Darstellung von Abläufen bei
der Nutzung einer erfindungsgemäßen Anordnung
gemäß den 47, 48 oder 49 sowohl
auf der Seite des Inhalteanbieters als auch auf der Seite des Medienkonsumenten
(Kunde).
-
53A zeigt eine schematische Darstellung einer
Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler
Inhalte in einem ersten Verfahrensschritt.
-
53B zeigt eine schematische Darstellung einer
Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler
Inhalte in einem zweiten Verfahrensschritt.
-
53C zeigt eine schematische Darstellung einer
Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler
Inhalte in einem dritten Verffahrensschritt.
-
53D zeigt eine schematische Darstellung einer
Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler
Inhalte in einem vierten Verfahrensschritt.
-
1 zeigt
schematisch eine erfindungsgemäße vernetzte
Datenverarbeitungseinrichtung mit einem Serverteil 110 und
einem Clientteil 120. Der Serverteil 110 und der
Clientteil 120 sind über
ein als WAN (Wide Area Network) bezeichnetes Telekommunikationsnetz 130,
beispielsweise über
das analoge Telefonnetz, über
das ISDN-Netz, über
das Internet oder über
einen Satellitenlink zum Austausch von Daten miteinander verbunden.
Typischerweise ist dem Serverteil 110 und dem Clienteil 120 zum
Zwecke des Datenaustausches über
das WAN 130 jeweils eine eindeutige Adresse oder Kennung 112, 122 zugeordnet,
beispielsweise eine Telefonnummer, eine Internet-Adresse oder dergleichen.
Wenn der Clientteil 120 über das WAN 130 eine
Verbindung zum Serverteil 110 aufbauen will, benötigt er
eine Information über
dessen Adresse 112. Umgekehrt benötigt der Serverteil 110 eine
Information über
die Adresse 122 des Clientteils 120.
-
Der
Clientteil 120 ist eingerichtet zur Aufnahme eines mobilen
Kartenmoduls 140. Das Kartenmodul 140 umfaßt mindestens
eine Speichereinrichtung zur nichtflüchtigen Speicherung von Daten
(nicht dargestellt) und kann über
eine Datenkommunikationseinrichtung (nicht dargestellt) Daten mit
dem Clientteil 120 austauschen. Das Kartenmodul 140 kann ins
besondere als Chipkarte ausgestaltet sein; es kommen aber auch andere
leicht transportable Bauformen in Betracht. Grundlegende Eigenschaften
von Chipkarten sind unter anderem in Wolfgang Rankl und Wolfgang
Effing: "Handbuch
der Chipkarten", München: Carl
Hanser Verlag, 2. Auflage 1996, bekannt. Der Offenbarungsgehalt
dieser Druckschrift wird durch Bezugnahme in die vorliegende Beschreibung
aufgenommen. Besonders bevorzugt ist ein Kartenmodul 140,
das als doppelseitig bedruckte Chipkarte verwendbar ist. Dabei kann
beispielsweise eine Seite der Chipkarte von einem Medieninhalte-Anbieter
(Content-Provider) gestaltet sein, der diese Karte an seine Kunden
ausgibt. Bei Einschub der Karte mit dieser Seite nach oben in ein
Endgerät
wird eine bevorzugte Verbindung zu einer Auswahlseite dieses Anbieters
aufgebaut. Die andere Seite wird beispielsweise vom Betreiber der
Portal-Datenverarbeitungseinrichtung gestaltet. Bei Einschub dieser Seite
der Karte nach oben wird bevorzugt eine Verbindung zu einem Register
und/oder einer Suchmaschine dieses Betreibers der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung
bereitgestellt, die eine Medieninhalte-Anbieter unabhängige Auswahl
von Werken ermöglicht.
Bevorzugt ist jedoch auf der spezifischen Seite des die eine Kartenseite
einnehmenden Medieninhalte-Anbieters zumindest ein Link auf die
Seite des Betreibers der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung vorhanden,
so dass der Benutzer die Karte nicht entnehmen und umdrehen muß, sondern
auch auf dem Wege eines Anklickens eines Link-Buttons zu anderen
Anbietern und deren Medien-Angeboten wechseln kann.
-
Der
Serverteil 110 ist ein Computer, der typischerweise einem
kommerziellen Anbieter von Waren und/oder Dienstleistungen zugeordnet
ist. Der Serverteil 110 kann beispielsweise ein über Modem oder
ISDN mit dem Telefonnetz gekoppelter Rechner sein, der über eine
Wählleitungsverbindung
von dem Clientteil 120 aus zur Datenkommunikation angewählt werden
kann. Bei einer anderen Ausführungsform
ist der Serverteil 110 ein am Internet angeschlossener "World Wide Web"-Server ("WWW-Server"), der über das "Hypertext Transport
Protokoll" ("HTTP-Protokoll") mit dem Clientteil 120 kommunizieren
kann. Bei einer weiteren Ausführungsform
ist der Serverteil beispielsweise als ein am Internet angeschlossener
Rechner ausgeführt,
der über
das "Simple Mail
Transport Protocol" ("SMTP") und über das "Post Office Protokoll" ("POP") elektronische Post
("E-Mail") mit dem Clientteil 120 austauschen kann.
Die Erfindung ist nicht auf bestimmte Typen von Telekommunikationsnetzen
oder auf bestimmte Pro tokolle beschränkt; die vorstehenden Angaben dienen
insoweit ausschließlich
der Illustration.
-
2 zeigt
eine schematische Darstellung verschiedener Aspekte bei der geschäftlichen
Nutzung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung.
Das erfindungsgemäße Zusammenwirken
des Kartenmoduls 140 mit dem Clientteil 120 ermöglicht dem über den
Clientteil 120 auf den Serverteil 110 Zugriff
nehmenden Endbenutzer (nicht dargestellt) eine vorteilhafte Abwicklung
von Transaktionen.
- – Aspekt (1): Zum einen ermöglicht das
Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 einen
systemunabhängigen
Aufbau der Kommunikationsbeziehung zum Serverteil 110,
beispielsweise durch einen systemunabhängigen Einwählvorgang. Dazu werden Zugangsdaten, Zugangskonfigurationen
oder Zugangsprozeduren im Speicher des Kartenmoduls 140 abgespeichert.
Dies erspart dem Endbenutzer eine aufwendige Konfiguration der Zugangsdaten
beispielsweise zu einem Internet-Zugangsprovider, zu einem Server
für elektronische
Post oder zu einem Server zur Abwicklung elektronischer Abonnements.
In einer bevorzugten Variante kann der Clientteil 120 mit
dem Kartenmodul 140 derart ausgestaltet sein, dass der
Endbenutzer lediglich das Kartenmodul 140 in den Clientteil 120 einstecken
muß, um
den Aufbau einer Telekommunikationsverbindung zu einem Serverteil 110 zu
initiieren. Dort, wo es angezeigt ist, kann die Initiierung des
Aufbaues einer Telekommunikationsverbindung zu dem Serverteil 110 zusätzlich von
der Betätigung
eines Bedienelementes insbesondere am Clientteil 120 und/oder
von der Eingabe einer Sicherheitsinformation, beispielsweise einer
PIN, abhängig
gemacht werden.
- – Aspekt
(2): Das Kartenmodul 140 ermöglicht im Zusammenwirken mit
dem Clientteil 120 die Unterscheidung und/oder Identifikation
des Endbenutzers gegenüber
dem Serverteil 110. Hier bei sind drei Fälle zu unterscheiden:
Zum
einen kann es Fälle
geben, bei denen eine Identifikation des Endbenut zers mit Namen, Adresse
usw. nicht erforderlich oder nicht wünschenswert oder gesetzlich
nicht zulässig
ist, bei denen aber dennoch verschiedene Endbenutzer, die jeweils über gesonderte
Kartenmodule 140 verfügen,
voneinander unterscheidbar sein sollen. Dies kann einerseits durch
eine reine Serialisierung des Kartenmoduls 140 beispielsweise mittels
einer in einen nicht überschreibbaren Speicherbereich
des Kartenmoduls 140 eingeschriebenen eindeutigen, sich
nie wiederholenden Seriennummer geschehen; wenn der Endbenutzer
nacheinander verschiedene Kartenmodule 140 mit verschiedener
Seriennummer verwendet, kann ohne zusätzliche Verknüpfungsinformationen
nicht auf die Person des Endbenutzers rückgeschlossen werden. Eine
dritte Variante beinhaltet eine pseudonyme Identifikation des Endbenutzers über mehrere
Kartenmodule 140 hinweg, die jedoch ohne zusätzliche
Informationen keinen Rückschluß auf die
Identität
des Endbenutzers zuläßt. Bei
vorbezahlten Kartenmodulen 140 wird häufig auf eine Identifikation
des Endbenutzers verzichtet werden können. Wenn eine Zahlungsabwicklung über Rechnungsstellung,
Kreditkarte, Lastschrift etc. vorgesehen ist, werden in der Regel
Daten zur vollen Identifizierung des Endbenutzers erforderlich sein.
Ein Pseudonym ist stets dann sinnvoll, wenn der beabsichtigte Leistungstausch
auch ohne Kenntnis der Identität
des Endbenutzers, aber unter Berücksichtigung
des Wissens, welche verschiedenen Kartenmodule 140 ein
und demselben Endbenutzer zuzuordnen sind, abgewickelt werden soll
(siehe auch insbesondere Aspekt 7).
- – Aspekt
(3): Auch ermöglicht
das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 seine
Authentikation gegenüber
dem Serverteil 110, d.h., es können bestimmte Echtheitseigenschaften
eines Kartenmoduls 140 vom Serverteil aus überprüft werden.
Hierzu können
bevorzugt bekannte kryptographische Verfahren herangezogen werden.
Beispielsweise ist es möglich,
in einen einbruchssicher gestalteten ("tamper-proof") nichtflüchtigen Bereich des Speichers
(nicht dargestellt) des Kartenmoduls 140 einen einem bestimmten
Endbenutzer zugeordneten geheimen kryptographischen Schlüssel zu
speichern. Der kryptographische Schlüssel muß jedoch nicht in jedem Fall
einem Endbenutzer zugeordnet sein; es ist auch möglich, mit denselben Techniken
von einem autorisierten Hersteller befugterweise in den Verkehr
gebrachte Kartenmodule 140 von solchen Kartenmodulen zu
unterscheiden, die von unbefugten Dritten nachgemacht worden sind.
- – Aspekt
(4): Ferner ermöglicht
das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 die
Steuerung zeitlich wiederkehrender Transaktionen gegenüber dem
Serverteil 110, insbesondere Abonnements bestimmter Leistungen.
- – Aspekt
(5): Weiterhin ermöglicht
das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 eine
Kartenmodulgebundene Entschlüsselung
von durch den Serverteil 110 gelieferten Dateien, die beispielsweise
Software, Texte und/oder multimediale Werke repräsentieren können. Da durch läßt sich
ein wirksamer technischer Schutz von Urheberrechten erreichen.
- – Aspekt
(6): Das Kartenmodul 140 ermöglicht im Zusammenwirken mit
dem Clientteil 120 ferner eine nach Zeittakt bemessene
Nutzung von durch den Serverteil 110 gelieferten Dateien,
die beispielsweise multimediale Werke repräsentieren können. Dadurch kann eine technische
Infrastruktur zur nutzungszeitabhängigen Berechnung von Urheberrechten
realisiert werden (siehe auch insbesondere Aspekt 7).
- – Aspekt
(7): Auch ermöglicht
das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 die
Abwicklung von Zahlungsvorgängen
gegenüber
dem Serverteil 110 beispielsweise durch Übertragung
von Kreditkartennummern oder digitalen Wertzeichen ("Digital Cash"). Dabei sind verschiedene
Alternativen zu unterscheiden: Zum einen kann ein in den Verkehr
gebrachtes Kartenmodul 140 ein vorbestimmtes vorbezahltes
Guthaben verkörpern,
das durch ein entsprechendes, in dem Speicher (nicht dargestellt)
des Kar tenmoduls abgespeichertes vorbestimmtes Datenelement repräsentiert
wird. Zum anderen kann die Zahlung personenbezogen durch Rechnungsstellung,
Kreditkarte oder Lastschrift erfolgen, wobei die notwendigen Angaben
zur Identität
und die Zahlungsverkehrsdaten (Kontonummer, Kreditkartennummer,
Rechnungsadresse etc.) in dem Speicher (nicht dargestellt) des Kartenmoduls 140 abgespeichert
sind. Für
beide Fälle
ist es vorteilhaft, die Authentizität des Kartenmoduls 140 und der
in seinem Speicher abgelegten Datenelemente mit einer von der befugten
ausgebenden Stelle erzeugten digitalen Signatur abzusichern. Unabhängig von
der vorstehenden Unterscheidung zwischen vorbezahltem Guthaben und
laufender Abrechnung besteht eine Alternative zwischen einem Erwerb
von Dateien nach dem Prinzip des Kaufes, d.h. nach einmaliger Entrichtung
eines Kaufpreises besteht eine zeitlich unbeschränkte Nutzungsmöglichkeit,
und einer Abrechnung nach Nutzungsintensität, vorzugsweise gemessen an der
Nutzungszeit oder an dem Volumen tatsächlich genutzter Daten einer
Datei. Schließlich
besteht eine weitere unabhängige
Alternative zwischen Kartenmodulen 140, die bereits zu
dem Zeitpunkt, in dem sie in den Verkehr gebracht werden, mit allen
erforderlichen abrechnungsbezogenen Datenelementen versehen sind,
und solchen Kartenmodulen 140, bei denen die abrechnungsbezogenen
Datenelemente erst nach der Abgabe an den Endbenutzer von dem Serverteil 110 zum Speicher
(nicht dargestellt) des Kartenmoduls 140 übertragen
werden. Die aus der Kombination dieser drei Alternativen herrührenden
acht Einzelfälle bedingen
jeweils eine bestimmte technische Ausgestaltung des Kartenmoduls
und seiner Interaktion im Rahmen der erfindungsgemäßen Lösung.
- – Aspekt
(8): Wenn das Kartenmodul 140 mit genügend Speicherkapazität beispielsweise
in Gestalt von sogenanntem Flash-Speicher ausgestattet ist, können Dateien,
die beispielsweise Programme für
Datenverarbeitungsanlagen, Texte oder multimediale Werke repräsentieren,
in dem Kartenmodul zeitweise oder dauernd abgelegt werden. Dadurch
wird insbesondere die technische Realisierung von bereits in Aspekt
(4) angesprochenen Systemen zum automatisierten periodischen Bezug
von Software, Texte und/oder multimediale Werke repräsentierenden
und durch den Serverteil 110 distributierten Dateien verbessert.
- – Aspekt
(9): Schließlich
kann das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 dazu
herangezogen werden, bestimmte Funktionalitäten durch den Serverteil 110 telematisch
freizugeben oder zu sperren.
-
Bei
einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung
müssen
nicht alle Aspekte gleichzeitig verwirklicht sein.
-
Die
im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele
und deren Varianten machen zum Teil Gebrauch von bestimmten kryptographischen
Techniken wie beispielsweise asymmetrischer Kryptographie und digitalen
Signaturen. Eine Einführung
in die angewandte Kryptographie findet sich beispielsweise in: Bruce
Schneier: "Applied
Cryptography", New York:
John Wiley & Sons,
Inc., 1994. Der Offenbarungsgehalt dieser Druckschrift wird durch
Bezugnahme in die vorliegende Beschreibung aufgenommen.
-
3 zeigt
eine erste Applikation der Erfindung anhand einer schematischen
Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenvararbeitungseinrichtung. Wie
bereits in 1 dargestellt, ist ein Clientteil 120 über ein
WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden. Der
Clientteil 120 ist mit einer nur schematisch dargestellten
Anzeigeeinrichtung 125 versehen. Das von dem Clientteil
aufgenommene Kartenmodul 140 identifiziert einen bestimmten
Endbenutzer (nicht dargestellt), dem das Kartenmodul 140 zugeordnet ist,
persönlich
oder pseudonym. In dem Kartenmodul 140 ist insbesondere
eine Identitätsinformation 141 abgespeichert,
die über
das WAN 130 zum Serverteil 110 übertragbar
ist. Die Identitätsinformation 141 kann
auf Seiten des Clientteils 120 auf übliche Weise beispielsweise
durch eine PIN oder durch biometrische Identitätsdetektionsvor richtungen (nicht
dargestellt) zusätzlich
gesichert sein. Neben dem Kartenmodul 140 können andere
Kartenmodule 140a, 140b, 140c existieren,
die jeweils den Identitäten SN1,
SN2 bzw. SN3 zugeordnet sind. Wenn das zur Identität SN4 141 gehörende Kartenmodul 140 gegen
eines der anderen Kartenmodule 140a, 140b, 140c ausgetauscht
wird, kann die jeweilige zugeordnete Identitätsinformation SN1, SN2 bzw.
SN3 an den Serverteil 110 übertragen werden. Die in 3 dargestellte
erste Applikation der Erfindung ist vor allem dann von Bedeutung,
wenn ein handelndes Subjekt beispielsweise in seiner Eigenschaft
als Vertragspartner auf Seiten des Serverteils 110 mindestens
unterscheidbar oder aber unmittelbar oder über ein Pseudonym identifizierbar
sein soll.
-
4 zeigt
eine zweite Applikation der Erfindung anhand einer schematischen
Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenvararbeitungseinrichtung. Wie
bereits in 1 dargestellt, ist ein Clientteil 120 über ein
WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden. Der
Clientteil 120 ist mit einer nur schematisch dargestellten
Anzeigeeinrichtung 125 versehen. Das von dem Clientteil
aufgenommene Kartenmodul 140 kann insbesondere über ein
vorbestimmtes Datenelement ein bestimmtes Vertragsverhältnis AbD 141 identifizieren,
das im vorliegenden Beispiel die regelmäßige Lieferung (Abonnement)
eines digitalen Multimediaerzeugnisses beinhaltet. Neben dem Kartenmodul 140 können andere
Kartenmodule 140a, 140b, 140c existieren,
die jeweils den Vertragsverhältnissen
AbA, AbB bzw. AbC (141a, 141b, 141c) zugeordnet
sind. Wenn das zum Vertragsverhältnis 141 gehörende Kartenmodul 140 gegen
eines der anderen Kartenmodule 140a, 140b, 140c ausgetauscht
wird, kann die jeweilige zugeordnete Vertragsverhältnisinformation 141a, 141b bzw. 141c an den
Serverteil 110 übertragen
werden. Die jeweilige Vertragsverhältnisinformation 141, 141a, 141b, 141c ist
eine Kenngröße, die
einen automatischen Selektionsvorgang hinsichtlich der von dem Server
teil 110 auf den Clientteil 120 zu übertragenden
und eine multimediale Darstellung repräsentierende Datei (nicht dargestellt)
sowie hinsichtlich des Übertragungszeitpunktes
steuert.
-
5 zeigt
eine vierte Applikation der Erfindung anhand einer schematischen
Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenvararbeitungseinrichtung. Wie
bereits in 1 dargestellt, ist ein Clientteil 120 über ein
WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden. Der
Clientteil 120 ist mit einer nur schematisch dargestellten
Anzeigeeinrichtung 125 versehen. Das von dem Clientteil
aufgenommene Kartenmodul 140 identifiziert insbesondere
einen bestimmten Serverteil 110, der beispielsweise einem
zugehörigen
bestimmten Diensteanbieter SPr4 zugeordnet sein kann. Neben dem
Kartenmodul 140 können
andere Kartenmodule 140a, 140b, 140c existieren,
die jeweils den Diensteanbietern SPr1, SPr2 bzw. SPr3 (141a, 141b, 141c)
zugeordnet sind. Wenn das zum Diensteanbieter 141 gehörende Kartenmodul 140 gegen
eines der anderen Kartenmodule 140a, 140b, 140c ausgetauscht
wird, kann die jeweilige zugeordnete Diensteanbieterinformation 141a, 141b bzw. 141c an
den Serverteil 110 übertragen
werden. Die jeweilige Diensteanbieterinformation 141, 141a, 141b, 141c ist
eine Kenngröße, die
insbesondere einen automatischen Selektionsvorgang hinsichtlich der
von dem Clientteil 120 Datenübertragungsparameter bewirkt,
so dass eine automatische Initiierung eines Datenaustausches zwischen
Clientteil 120 und Serverteil 110 ermöglicht wird.
-
6 zeigt
eine erste Variante einer Ausführungsform
der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie
bereits in 1 dargestellt, ist ein zur
Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtetes Clientteil 120 über ein
WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden. Der
Clientteil 120 ist mit einer nur schematisch dargestellten
Anzeigeeinrichtung 125 versehen. 6 zeigt
somit eine Lösung,
bei der der zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtete
Clientteil 120 und die Anzeigeeinrichtung 125 ein
mechanisch im wesentlichen einstückig
ausgeführtes
Gerät bilden.
-
7 zeigt
eine zweite Variante einer Ausführungsform
der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie
bereits in 1 dargestellt, ist ein zur
Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen.
Der Clientteil 120 ist über
eine Datenkommunikationseinrichtung 123 mit einer nur schematisch
dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 gekoppelt, welche über ein
WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden ist. 7 zeigt
somit eine Lösung,
bei der der zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtete
Clientteil 120 einerseits und die mit dem WAN 130 verbundene
Anzeigeeinrichtung 125, andererseits je für sich ein
mechanisch im wesentlichen einstückig
ausgeführtes
Gerät bilden,
wobei der Datenaustausch zwischen dem Client teil 120 und
dem Anzeigeteil 125 durch die Datenkommunikationseinrichtung 123 erfolgt.
Als technische Realisierungen für
die Datenkommunikationseinrichtung kommen drahtlose und drahtgebundene
Vorrichtungen und Verfahren in Betracht, insbesondere per Datenübertragungskabel
(nicht dargestellt), per Funk (nicht dargestellt) oder per Infrarot, z.B.
IrDA (nicht dargestellt).
-
8 zeigt
eine dritte Variante einer Ausführungsform
der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie
bereits in 1 dargestellt, ist ein zur
Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen,
welcher über
ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden
ist. Der Clientteil 120 ist über eine Datenkommunikationseinrichtung 123 mit
einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 gekoppelt. 8 zeigt
somit eine Lösung,
bei der der zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtete
und mit dem WAN 130 verbundene Clientteil 120 einerseits
und die Anzeigeeinrichtung 125 andererseits je für sich ein
mechanisch im wesentlichen einstückig
ausgeführtes
Gerät bilden,
wobei der Datenaustausch zwischen dem Clientteil 120 und
dem Anzeigeteil 125 durch die Datenkommunikationseinrichtung 123 erfolgt.
Als technische Realisierungen für
die Datenkommunikationseinrichtung kommen drahtlose und drahtgebundene
Vorrichtungen Verfahren in Betracht, insbesondere per Datenübertragungskabel
(nicht dargestellt), per Funk (nicht dargestellt) oder per Infrarot,
z.B. IrDA (nicht dargestellt).
-
9 zeigt
eine vierte Variante einer Ausführungsform
der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie
bereits in 1 dargestellt, ist ein zur
Auf nahme mindestens eines Kartenmoduls 140 eingerichteter
Clientteil 120 vorgesehen, welcher über ein WAN 130 mit
einem Serverteil 110 verbunden ist. Neben dem Clientteil 120 existiert
eine nur schematisch dargestellte Anzeigeeinrichtung 125, welche
ebenfalls zur Aufnahme mindestens eines Kartenmoduls 140 eingerichtet
ist. 9 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme
eines Kartenmoduls 140 eingerichtete und mit dem WAN 130 verbundene
Clientteil 120 einerseits und die Anzeigeeinrichtung 125 andererseits
je für
sich ein Gerät
bilden, das mechanisch im wesentlichen einstückig ausgeführt sein kann, wobei der Datenaustausch
zwischen dem Clientteil 120 und dem Anzeigeteil 125 durch Umstecken
des Kartenmoduls 140 erfolgt. Beispielsweise kann das Kartenmodul 140 zum
Abspeichern von durch den Serverteil 110 gelieferten Daten
in dem Clientteil 140 aufgenommen werden. Nachdem die betreffenden
Daten in dem Kartenmodul 140 abgespeichert worden sind,
können
diese Daten durch Umstecken des Kartenmoduls in die Anzeigeeinrichtung
wahrnehmbar gemacht werden. Umgekehrt ist es auch möglich, beispielsweise
Bestellvorgänge
betreffende Daten in das Kartenmodul 140 einzuspeichern,
wenn es von der Anzeigeeinrichtung 125 aufgenommen worden
ist. Diese Bestelldaten können nach
dem Umstecken des Kartenmoduls 140 in den Clientteil 140 über das
WAN 130 dem Serverteil 110 zugeleitet werden.
-
10 zeigt eine fünfte Variante einer Ausführungsform
der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie
bereits in 1 dargestellt, ist ein zur
Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen.
Der Clientteil 120 ist über
eine Datenkommunikationseinrichtung 123 mit einer nur schematisch
dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 gekoppelt, welche über ein
WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden ist. 10 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme
eines Kartenmoduls 140 eingerichtete Clientteil 120 einerseits und
die mit dem WAN 130 verbundene Anzeigeeinrichtung 125 andererseits
je für
sich ein mechanisch im wesentlichen einstückig ausgeführtes Gerät bilden, wobei der Datenaustausch
zwischen dem Clientteil 120 und dem Anzeigeteil 125 durch
die Datenkommunikationseinrichtung 123 erfolgt.
-
Als
technische Realisierungen für
die Datenkommunikationseinrichtung kommen drahtlose und drahtgebundene
Vorrichtungen Verfahren in Betracht, insbesondere per Datenübertragungskabel (nicht
dargestellt), per Funk (nicht dargestellt) oder per Infrarot, z.B.
IrDA (nicht dargestellt).
-
Der
in 10 dargestellte Clientteil 120 ist zur
Aufnahme einer Mehrzahl von Kartenmodulen 140a–140e eingerichtet,
die mittels der auf ihnen gespeicherten Kartenmoduldaten (nicht
dargestellt) jeweils unabhängig
voneinander Kommunikationsvorgänge
mit dem Serverteil 110 initiieren und steuern können und
die bei von dem Serverteil 110 initiierten Kommunikationsvorgängen aus
der Sicht des Serverteils 110 unabhängig voneinander adressierbar sind.
Beispielsweise kann mindestens eines der Kartenmodule 140a–140e als
Bestandteil eines in 4 dargestellten Systems wirken,
d.h. ein Kartenmodul oder mehrere Kartenmodule dienen als Speicher
für regelmäßig, aber
asynchron bezüglich
Bedienhandlungen des Benutzers digital durch den Serverteil 110 via
das WAN 130 gelieferter digitaler Multimediaerzeugnisse.
-
Die
Besonderheit der in 10 dargestellten Anordnung
gegenüber
der in 7 dargestellten Anordnung besteht
insbesondere darin, dass ein Master-Kartenmodul 140 vorgesehen
ist, mit welchem die Anzeigeeinrichtung 125 sich in einer
besonderen Weise gegenüber
dem Clientteil 120 bzw. den darin eingesetzten übrigen Kartenmodulen 140a–140e identifizieren
und authentisieren kann. Beispielsweise kann das Master-Kartenmodul 140 in
ein als Anzeigeeinrichtung 125 verwendetes digitales Buch eingesetzt
werden. Durch das Master-Kartenmodul 140 wird dann das
digitale Buch derart eingerichtet, dass über die Datenkommunikationseinrichtung 123 gegenüber dem
Clientteil bzw. den darin eingesetzten weiteren Kartenmodulen 140a–140e bestimmte priviligierte
Bedienvorgänge
durch den Benutzer vorgenommen werden können, beispielsweise das Freischalten
oder Sperren des Clientteils 120 für Lieferungen durch den Serverteil 110 oder
das Vornehmen von Bestellvorgängen
gegenüber
dem Serverteil 110. Dazu wird die Datenkommunikation über die Datenkommunikati onseinrichtung 123 bevorzugt durch
geeignete Techniken, insbesondere kryptographische Techniken, gegen
Anzapfen und Manipulation gesichert.
-
11 zeigt eine sechste Variante einer Ausführungsform
der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie
bereits in 1 dargestellt, ist ein zur
Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen,
welcher über
ein WAN 130 mit einem Server teil 110 verbunden
ist. Der Clientteil 120 ist über eine Datenkommunikationseinrichtung 123 mit
einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 gekoppelt. Auch 10 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme
mindestens eines Kartenmoduls 140 eingerichtete Clientteil 120 einerseits
und die mit dem WAN 130 verbundene Anzeigeeinrichtung 125 andererseits
je für
sich ein mechanisch im wesentlichen einstückig ausgeführtes Gerät bilden, wobei der Datenaustausch
zwischen dem Clientteil 120 und dem Anzeigeteil 125 durch
die Datenkommunikationseinrichtung 123 erfolgt. Die Besonderheit
der in 11 dargestellten Anordnung
gegenüber
der in 7 dargestellten Anordnung besteht
insbesondere darin, dass der Clientteil 120 wie auch bei
dem in 10 dargestellten Fall zur Aufnahme
einer Mehrzahl von Kartenmodulen 140a–140e eingerichtet
ist, die mittels der auf ihnen gespeicherten Kartenmoduldaten (nicht
dargestellt) jeweils unabhängig
voneinander Kommunikationsvorgänge
mit dem Serverteil 110 initiieren und steuern können und
die bei von dem Serverteil 110 initiierten Kommunikationsvorgängen aus der
Sicht des Serverteils 110 unabhängig voneinander adressierbar
sind. Beispielsweise kann mindestens eines der Kartenmodule 140a–140e als
Bestandteil eines in 4 dargestellten Systems wirken,
d.h. ein Kartenmodul oder mehrere Kartenmodule dienen als Speicher
für regelmäßig, aber
asynchron bezüglich
Bedienhandlungen des Benutzers digital durch den Serverteil 110 via
das WAN 130 gelieferter digitaler Multimediaerzeugnisse.
-
Bei
der in 11 dargestellten Variante erweist
es sich als besonders vorteilhaft, den Clientteil 120 als
eine stationäre
Kartenmodulstation zu realisieren, die im wesentlichen ständig mit
dem WAN 130 verbunden ist und somit stets Datenkommunikationsvorgänge gegenüber dem
Serverteil 110 initiieren kann und darüber hinaus von dem Serverteil 110 initiierte
Datenkommunikationsvorgänge
asynchron zu Benutzungshandlungen des Benutzers entgegennehmen kann,
auch wenn die Anzeigevorrichtung 125 als mobiles Gerät ausgeführt ist,
das der Benutzer auch bei Ortsabwesenheit mit sich führt.
-
Sowohl
hinsichtlich der in 10 dargestellten Variante als
auch hin sichtlich der in 11 dargestellten
Variante kann es sich als vorteilhaft erweisen, die Anzeigeeinrichtung 125 zur
Aufnahme mindestens eines Kartenmoduls 140 auszubilden,
so dass durch Umstecken eines Kartenmoduls der in 9 dargestellte
Nutzungsmodus genutzt werden kann.
-
Während bei
den in den 6 bis 11 dargestellten
Varianten der Clientteil 120 zur Aufnahme mindestens eines
Kartenmoduls 140 eingerichtet ist, zeigen die 12 und 13 jeweils
eine Variante, bei der ein Clientteil 120 ohne eigenes
Kartenmodul zum Einsatz gelangt. 13 zeigt
ein Clientteil 120, das zur Aufnahme einer kompletten Anzeigeeinrichtung 125 eingerichtet
ist, wobei die Anzeigeeinrichtung 125 wiederum zur Aufnahme
von mindestens einem Kartenmodul 140 eingerichtet ist. Eine
Datenkommunikation zwischen Serverteil 110 und Kartenmodul 140 läuft in einer
Weise ab, bei der die ausgetauschten Daten mittels geeigneter elektronischer
Vorkehrungen durch die Anzeigeeinrichtung 125 hindurchgereicht
werden. Freilich ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Clientteil 120 zur
Aufnahme einer kompletten Anzeigeeinrichtung 125 eingerichtet
ist. Der Datenaustausch zwischen Clientteil 120 einerseits
und zur Aufnahme mindestens eines Kartenmoduls 140 vorbereiteter
Anzeigeeinrichtung 125 andererseits kann beispielsweise
auch wie in 13 dargestellt mittels einer
Datenkommunikationseinrichtung 123 realisiert werden. Als
technische Realisierungen für
die Datenkommunikationseinrichtung kommen drahtlose und drahtgebundene
Vorrichtungen Verfahren in Betracht, insbesondere per Datenübertragungskabel
(nicht dargestellt), per Funk (nicht dargestellt) oder per Infrarot,
z.B. IrDA (nicht dargestellt).
-
14 und 15 zeigen
weitere Varianten einer Ausführungsform
der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie
bereits in 1 dargestellt, ist auch in 14 ein zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter
Clientteil 120 vorgesehen, welcher über ein WAN 130 mit
einem Serverteil 110 verbunden ist. Eine Anzeigeeinrichtung 125 ist
ebenfalls mit dem WAN 130a verbunden. Das WAN 130 kann
mit dem WAN 130a identisch sein. Eine über die Anzeigeeinrichtung 125 ausgelöste und über das
WAN 130a übertragene
Interaktion mit dem Serverteil 110 führt zur Übertragung von multimedialen
Daten von Server 110 über
das WAN 130 zum Clientteil 120. Dadurch kann der
Benutzer (nicht dargestellt) beispielsweise von unterwegs beim Serverteil 110 Daten
abrufen, die über
das WAN 130 zu dem beispielsweise zuhause aufgestellten
Clientteil 120 übertragen
werden.
-
15 zeigt eine Variante, bei der der Clientteil 120 mit
einer Anzeigeeinrichtung 125 versehen ist. Die Übertragung
der beim Serverteil 110 abgerufenen Daten (nicht dargestellt)
erfolgt über
das WAN 130 zu einem Sekundär-Clientteil 120a.
-
16 zeigt eine schematische blockdiagrammartige
Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 zur
Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
-
Von
Inhalteanbietern 102 zur Verfügung gestellte Dateien 104, 106, 108 sind
auf einem Server 110 zur Distribution bereitgestellt. Die
Distribution der Dateien auf einzelne Client-Rechner erfolgt bevorzugt
in verschlüsselter
Form per Herunterladen über das
Internet oder durch Vertrieb körperlicher
Datenträger
wie CDs, DVDs, Flash-Speicher etc. (nicht dargestellt). Dabei können bei
der Einwahl bei einem Service-Provider bestimmte Werke-Formate durch Mittel
im Client-Rech ner bzw. im Abspielgerät selektiert werden, so dass
beispielsweise einem MP3-Player
nur MP3-taugliche Werke zum Downloaden zur Verfügung gestellt werden. Mittels
Personalcomputer oder Notebook oder Fernseher mit Internet-Anschluss
würden
sämtliche
Formate von distribuierbaren Werken über bestimmte Rubriken zur Auswahl
und zum bestellen (Download, Upload, Streaming oder Broadcast) einsehbar
sein. Der dem Client-Rechner zur Verfügung gestellte digitale Inhalt ist
symbolisch dargestellt und mit dem Bezugszeichen 112 markiert.
Die Abrechnung und Bezahlung der Entgelte für diese digitalen Inhalte 112 erfolgt durch
einen beispielhaften Funktionsblock 120.
-
Der
Funktionsblock 120 weist einen Decoder 122 auf,
der die digitalen Inhalte zunächst
kryptographisch entschlüsselt
(Bezugszeichen 124) und sodann auf eine geeignete technische
Art und Weise einer sinnlichen Wahrnehmbarkeit durch den Konsumenten 128 zugänglich macht.
Bei MP3-Audiodateien kann dies beispielsweise durch Erzeugen eines mit
einem Lautsprecher 126 oder Kopfhörer (nicht dargestellt) wiedergebbaren
analogen Audiosignals geschehen. Bei anderen Inhalten (beispielsweise Texte,
Bilder, Video; nicht dargestellt) kann beispielsweise auch eine
visuelle Darstellung auf einer Anzeigeeinrichtung (nicht dargestellt)
stattfinden.
-
Eine
Bewertungseinrichtung 130 ist mit dem Decoder 120 verbunden,
um während
der Mediennutzung durch den Konsumenten 128 fortlaufend
Daten für
eine Verbrauchschronik 132 zu generieren, die den jeweiligen
Nutzungsvorgang hinreichend genau beschreiben, um später eine
Abrechnung durchführen
zu können.
Die Verbrauchschronik enthält
beispielsweise Daten über
die zeitliche Dauer einer Werknutzung eines Audio-Titels oder bei
anderen Werkformen (beispielsweise Text; nicht dargestellt) auch
Daten über
benutzte Textseiten und die individuellen Nutzungszeiten hinsichtlich
einzelner Textseiten. Auch andere Möglichkeiten einer Nutzungserfassung
oder – Bemessung
sind möglich.
-
Ein
Limitierer 134 ist vorgesehen, um fortwährend oder in bestimmten Zeitabständen in
Abhängigkeit
der in der Verbrauchschronik eine Berechnung der gemäß der Daten
in der Verbrauchschronik 132 aufakkumulierten Entgeltsumme
zu liefern und bei Überschreitung
vorbestimmter Entgeltsummen ein Sperrsignal 136 an den
Decoder 122 zu übermitteln.
Sobald der Decoder 122 das Sperrsignal 136 vom
Limitierer 134 erhält,
wird die Nutzung der verschlüsselten
Inhalte 112 unterbrochen, bis der Limitierer 134 das
Sperrsignal 136 aufhebt. Anstatt einer Entgeltsumme sind
Zeitguthaben oder Guthaben an Nutzungsvolumen möglich. Ebenso eine hybride
Variante der voranstehend beschriebenen Möglichkeiten.
-
Ein
Guthabenspeicher 140 speichert einen Datenwert, der eine
Geldsumme, eine verfügbare Nutzungszeit
oder ein verfügbares
Nutzungsvolumen repräsentiert,
die der Konsument 128 zur Abdeckung zukünftiger Abrechnungssummen beispielsweise durch
Vorauszahlung in Form einer Sicherheit hinterlegt hat. Der Guthabenspeicher 140 kann
durch alle gängigen
Micro-Payment-Systeme aufgefüllt
werden. Hierzu gehören
beispielsweise Click & Buy,
Paysafe (Prepaid) oder das Aufladen über eine Service-Nummer wie
z. B. eine 0190-Nummer. Beim Aufladen des Guthabens über eine
0190-Nummer können
beispielsweise über
verschiedene Telefonnummern, die als Endnummern zu einer Stammnummer ausgelegt
sein können,
bestimmte Guthabenwerte aufgeladen und über die Telekommunikationsgesellschaften
abgerechnet werden. Das Aufladen eines Guthabenspeichers insbesondere
für eine
Offline-Nutzung von digitalen Werken, Programmen oder dergleichen über eine
Servicenummer ist ein eigenständiger
Erfindungsgedanke, für
den selbstständig
Schutz beansprucht wird. Insbesondere das Aufladen eines Guthabenspeichers
in einem koppelbaren Bezahlmodul, beispielsweise einer Smartcard über eine
Servicenummer ist vorteilhaft möglich.
Dieses Guthaben kann wiederum ein geldwertes Guthaben, ein Zeitguthaben
oder ein volumenbezogenes Guthaben sein. Auch Werke-spezifische
Nutzungsrechte und/oder Privilegien sind über eine Servicenummer einrichtbar.
-
Der
Limitierer 134 erfüllt
seine Funktionalität bevorzugterweise
im Zusammenwirken mit dem Guthabenspeicher 140, d.h. solange
ein Guthaben vorhanden ist, wird der Decoder 122 nicht
blockiert.
-
Der
Funktionsblock 120 enthält
kritische Daten und Funktionalitäten,
die gegen jegliche unautorisierte Manipulation von außen, insbesondere
durch den Konsumenten, geschützt
werden müssen.
Besonders sensitiv ist der Entschlüsselungsschlüssel 123,
mittels dem der Decoder 122 die die digitalen Inhalte repräsentierenden
Daten 112 kryptographisch entschlüsselt und so einer Weiterverarbeitung
zugänglich
macht. Auch der im Guthabenspeicher 140 abgespeicherte
Guthabenwert (nicht dargestellt) ist hochsensitiv. Die Verbrauchsmessung 130 und
der Limitierer 134 steifen kritische Funktionalitäten dar, denn
durch eine Manipulation dieser Einrichtungen kann die bezweckte
Entgeltabrechnung sabotiert werden.
-
Es
ist daher vorteilhaft, den Funktionsblock 120 als besonders
geschützte
("tamper-proof") Baugruppe aufzubauen.
Im einfachsten Fall können
die einzelnen Bauelemente dieser Baugruppe 120 beispielsweise
in eine Vergußmasse,
etwa Kunstharz, eingebettet werden. Bei weiter fortentwickelten
Lösungen
können
Sensoren (nicht dargestellt) vorgesehen sein, die geeignet sind,
unzulässige
mechanische und/oder elektrische Manipulationen zu detektieren.
Das Ausgangssignal dieser Sensoren kann dann herangezogen werden,
um kritische Daten wie etwa kryptographische Schlüssel 123 oder
Guthabenwerte im Guthabenspeicher 140 augenblicklich zu
löschen.
Die Komponenten Guthabenspeicher 140 und/oder Limitierer 134,
die im gezeigten Ausführungsbeispiel
gemäß 16 in einem Funktionsblock 120 zusammengefaßt sind,
können
auch in einem separaten Modul oder separaten Modulen enthalten sein,
welche mit dem Funktionsmodul 120 koppelbar sind.
-
Sämtliche
im Funktionsmodul 120 zusammengefaßte Komponenten können entweder
als separate Hardware-Komponenten oder als einzelne Software-Module
oder auch insgesamt als Softwarelösung, beispielsweise in Form
von Plug-ins für einen
Browser realisiert werden.
-
Auch
die Verbrauchschronik 132 stellt eine Aggregation sensitiver
Daten dar, die gegen Manipulation geschützt werden muß. Hierzu
kann der Speicher (nicht dargestellt) zum Speichern der Verbrauchschronik 132 mit
in den geschützten
Funktionsblock 120 einbezogen werden (nicht dargestellt). Eine
andere Möglichkeit
besteht darin, die Datenwerte der Verbrauchschronik 132 durch
eine oder mehrere digitale Signaturen gegen unautorisierte Veränderungen
zu schützen.
Dazu ist dann eine digitale Signaturerzeugungs- und Prüfungskomponente
(nicht dargestellt) vorgesehen, die vorteilhafterweise in den geschützten kritischen
Funktionsblock 120 einbezogen wird.
-
Bei
der Durchführung
der verbindlichen Abrechnung und Bezahlung wird der Dateninhalt
der Verbrauchschronik auf geeignete Weise, bevorzugt über eine
kryptographisch gegen unbefugtes Abhören und Datenmanipulation gesicherte
Datennetzverbindung, an einen Abrechnungsserver 145 übermittelt.
Der Abrechnungsserver errechnet anhand der Daten der Verbrauchschronik
das vom Konsumenten zu entrichtende Entgelt und verbucht den entsprechenden
Betrag beispielsweise durch eine Belastungsbuchung auf einem dem
Konsumenten zugeordneten (Schatten-)Konto 150. Der Konsument kann
dann auf herkömmliche
Weise einen Bezahlvorgang durchführen,
beispielsweise durch eine Banküberweisung
oder über
eine Kreditkarten-Clearingstelle. Das Konto 150 ist nicht
obligatorisch; wenn solche Bezahlsysteme zu Einsatz gelangen sollen,
die wie anonymes Digitales Geld (Digital Cash) kein (Schatten-)Konto 150 erfordern,
kann auf das Konto 150 verzichtet werden.
-
Nach
erfolgter Bezahlung oder – bei
entsprechender Kreditwürdigkeit
des Konsumenten – auch schon
nach erfolgter Abrechnung durch den Abrechnungs server 145 kann
der im Guthabenspeicher 140 gespeicherte Guthabenwert durch Übermitteln
einer kryptographisch gegen Manipulationen gesicherten Guthaben-Nachricht 155 seitens
des Abrechnungsservers 145 an die Funktionseinheit 120 bzw.
an den Guthabenspeicher 140 um einen bestimmten Guthabenwert
erhöht
werden.
-
Der
Guthabenspeicher 140 ist besonders bevorzugt auf einer
SmartCard untergebracht, um den gespeicherten Guthabenwert systemunabhängig und mobil
auch auf anderen Geräten
benutzen zu können.
Das Funktionsmodul 120 enthält in diesem Fall einen nicht
gezeigten SmartCard-Reader. Das den Smart-Card-Reader enthaltende Bauteil kann
beispielsweise als PCMCIA-Karte ausgebildet sein, das die Funktionalitäten des
Funktionsmoduls 120 umfasst.
-
Eine
nicht dargestellte Alternative zur 16 ist
die Ausbildung eines mit einem Abspielgerät koppelbaren Moduls vorzugsweise
zum Stecken beispielsweise PCMCIA, mit einem integriertem Speicher,
in welchem u.a. sogenannte Player und/oder Abspiellizenzen derart
gespeichert werden können, dass
beim Koppeln des Moduls mit einem anderen Abspielgerät oder Computer
die Lizenz mit entsprechenden Abspiel- bzw. Nutzungsrechten genutzt werden
kann, und nicht durch Verwendung einer anderen Abspielvorrichtung
unbrauchbar bzw. ungültig gemacht
wird. Hierbei können
bereits vorhandene Lizenzlösungen
anderer Anbieter leicht modifiziert werden und/oder das Modul derart
mit Mitteln versehen sein, dass die systemunabhängige Nutzung der Lizenz(en),
des(der) Player und/oder der Werke der Anbieter durch das Modul
möglich
ist jedoch keine Kopie von Lizenzen Rechten oder Guthaben erstellt werden
kann. In einer weiteren Ausführungsform (nicht
dargestellt) ist eine Smartcard mit Mitteln derart als Rechtekarte
ausgebildet, dass sie in Zusammenwirken mit einer auf einem Computer
installierten Software-Lizenz entsprechend vorgesehene multimediale
Daten (Werke) abspielbar machen. Hierbei werden insbesondere Informationen
zur Identifikation und/oder Überprüfung der
Berechtigung einer Nutzung der Lizenz, des Players und/oder bestimmter Werke
mittels der Smartcard zur Verfügung
gestellt. Bei einer weiterentwicklung kann eine Softwarelizenz bzw.
ein Player derart modifiziert sein, dass verschiedene Nutzer mittels
eigener Smart-Card bereitgestellte Werke oder Anwendungsprogramme
etc. Nutzen können,
ohne eine neue Lizenz auf dem Computer bzw. Abspielgerät installieren
zu müssen.
Eine Bezahlung mittels Smart-Card z.B. über geldwerte Einheiten, über die
Verrechnung mit einem Zeitguthaben und/oder einem Guthaben an verbrauchbarem
Datenvolumen sind möglich.
Ebenso ist die Ausbildung der Smart-Card als Debit und/oder Kreditkarte
möglich.
-
17 zeigt eine schematische blockdiagrammartige
Darstellung eines Ausschnittes der in 16 dargestellten
Vorrichtung. Der Server 110 stellt digitale Inhalte (nicht
dargestellt) bereit und kann beispielsweise über ein Weitverbindungs-Datennetzwerk
(WAN) 210 via einem Modem 212 mit dem geschützten Funktionsblock 120 verbunden werden.
Der Funktionsblock 120 ist in diesem Falle mit einem Abspielgerät verbunden
und weist einen Browser/Player 1500 auf, der auch als Plugin
zu einem bestehenden Browser ausgebildet sein kann und der in der
Lage ist, zusätzlich
zu den entschlüsselten
Daten auch Statusinformationen über
verbrauchte Einheiten, Zeiten bzw. Preise oder Restguthaben darzustellen.
Statt eines Modems kann auch eine andere geeignete Netzwerkfunktionalitätseinrichtung,
beispielsweise für
ISDN, GSM oder UMTS, eingesetzt werden. Bestimmte Einzelheiten aus 16, wie insbesondere Verbrauchsmessung 130, Limitierer 134 und
Guthabenspeicher 140 sind in 17 nicht
dargestellt.
-
In 17 ist ein Kartenmodul 215 vorgesehen,
das optional als Rechte- und Regelkarte zur Steuerung des Decoders 122 eingesetzt
werden kann, die vorzugsweise als SmartCard ausgebildet ist.
-
18 zeigt eine schematische Darstellung einer ersten
exemplarischen Systemarchitektur einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
-
Eine
Nutzungsvorrichtung zur Nutzung digitaler Inhalte durch den Konsumenten
ist mit dem Bezugszeichen 310 bezeichnet. Die Nutzungsvorrichtung 310 kann
mit einer Koppelungsvorrichtung zum Ankoppeln eines Kartenmoduls 315 versehen
sein.
-
Ein
Media-Server 320 hält
Inhalte-Dateien 330 bereit, die jeweils digitale Inhalte
sowie Tarifierungsinformationen beinhalten. Der Media-Server 320 kann über eine
Datennetz-Verbindung 340, bevorzugt über das Internet, mit der Nutzungsvorrichtung 310 insbesondere
zum Herunterladen von Inhalte-Dateien 330 verbunden werden.
-
Einzelne
Anbieter von digitalen Inhalten können Zuliefer-Server 350A, 350B, 350C betreiben,
die jeweils über
eine Datennetz-Verbindung 352A, 352B, 325C,
beispielsweise über
das Internet, mit dem Media-Server 320 verbunden sind.
-
Bei
der in 18 dargestellten Anordnung ist
es Sache der Anbieter 350A, 350B, 350C,
Dateien 354A, 354B, 354C mit digitalen
Inhalten sowie Tarifierungsinformationen 356A, 356B, 356C vorzuhalten.
Wird ein bestimmter digitaler Inhalt durch den Konsumenten (nicht
dargestellt) mittels der Nutzungsvorrichtung 310 angefordert,
ordnet der Inhalteanbieter 350A, 350B, 350C der
entsprechenden Inhalte-Datei 354A, 354B, 354C bestimmte
Tarifierungsinformationen 356A, 356B, 356C zu
und überträgt die Inhalte-Dateien 354A, 354B, 354C auf
den Media-Server 320, von wo aus diese auf die Nutzungsvorrichtung 310 zur
Nutzung durch den Konsumenten übertragen
werden können.
-
19 zeigt eine schematische Darstellung einer zweiten
exemplarischen Systemarchitektur einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
-
Bei
der in 19 gezeigten Variante der Anordnung
aus 18 sind auf dem Media-Server 320 vorbestimmte
Tarifkategorien 322A, 322B, 322C, 322D eingerichtet,
und die Anbieter von Inhalte-Dateien 354A, 354B, 354C legen
das gültige
Tarifierungsmodell für
jede der Inhalte-Dateien dadurch fest, indem die Datenübertragung 352A, 352B, 352C, 352D dateispezifisch
in einen nach Tarifkategorien gesonderten Bereich 322A, 322B, 322C, 322D des
Media-Servers 320 erfolgt.
-
20 zeigt ein erstes Diagramm zur Diskussion der
Abhängigkeit
des vom Konsumenten rezipierten Volumens an Seiten eines seitenorientierten Textdokumentes
(nicht dargestellt) auf der senkrechten Achse von der auf die Nutzung
dieser Seite verwendeten Nutzungszeit auf der waagerechten Achse.
Dabei ist die Skalierung der senkrechten Achse so zu verstehen,
dass eine mehrmals gelesene Textseite auch entsprechend mehrmals
zählt.
Die in dem dargestellten Beispiel angenommene Seitenanzahl des Textwerkes
beträgt
120 Seiten.
-
Bei
Annahme einer konstanten Lesegeschwindigkeit ergibt sich für einen
exemplarischen langsamen Leser beispielsweise die mit C bezeichnete
Lesekurve geringer Steilheit, bei der nach ungefähr 15 Stunden Lesezeit jede
der 120 Seiten des Werkes einmal vom Konsumenten gelesen worden ist.
-
Entsprechend
ergibt sich für
einen exemplarischen schnellen Leser beispielsweise die mit B bezeichnete
Lesekurve großer
Steilheit, bei der nach ungefähr
4 Stunden Lesezeit jede der 120 Seiten des Werkes einmal vom Konsumenten
gelesen worden ist.
-
Schließlich ergibt
sich für
einen exemplarischen mittelschnellen Leser beispielsweise die mit
A bezeichnete Lesekurve geringer Steilheit, bei der nach ungefähr 7,5 Stunden
Lesezeit jede der 120 Seiten des Werkes einmal vom Konsumenten gelesen
worden ist.
-
Bezogen
auf die Lesekurve A sei die Tarifierung derart gewählt, dass
die Strecke vom Nullpunkt bis zu dem Punkt, bei dem nach ca. 15
Stunden ungefähr
240 Seiten vom Konsumenten gelesen worden sind, einem Entgeltbetrag
von DM 6,-- zugeordnet ist. Das Werk einmal zu lesen kostet demnach DM
3,-- in ca. 7,5 Stunden. Bruchteile oder Vielfache davon werden
entsprechend proportional abgerechnet.
-
21 zeigt ein Kurvendiagramm zur Diskussion der
Abhängigkeit
zwischen Nutzungsintensität
eines Werkes und zugeordnetem Preis. Während bei dem in 20 dargestellten Diagramm das Entgelt proportional
zu der Anzahl der gelesenen Seiten zunimmt, sind in 21 alternative, nichtlineare Tarifkurven dargestellt.
-
Dazu
werden in dem dargestellten Beispiel "sinnliche Werke" wie Texte der schöngeistigen Literatur von "funktionalen Werken" wie Lehrbüchern unter-
schieden.
-
Bei
sinnlichen Werken kann es unter Marketinggesichtspunkten erstrebenswert
sein, die Nutzung digitaler Inhalte mittels einer entsprechenden technischen
Infrastruktur derart zu tarifieren, dass die ersten Quantitätsanteile
der Werknutzung durch den Konsumenten mit einem geringeren Entgelt
abgerechnet werden, damit dieser sich ohne Besorgnis hinsichtlich
hoher zu erwartender Nutzungsentgelte orientieren kann und bei ihm
Interesse geweckt wird, mit dem Konsum fortzufahren.
-
Entsprechend
kann es bei funktionalen Werken erstrebenswert sein, die Nutzung
digitaler Inhalte mittels einer entsprechenden technischen Infrastruktur
derart zu tarifieren, dass die ersten Quantitätsanteile der Werknutzung gegenüber der
Nutzung weiter hinten liegender Werkteile durch den Konsumenten mit
einem höheren
Entgelt abgerechnet werden, da die vom Konsumenten am Anfang aus
dem Werk extrahierten Informationen für diesen häufig subjektiv den größten Nutzwert
darstellen.
-
22 zeigt ein erstes Diagramm zur Diskussion der
Abhängigkeit
des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes
von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
-
Auf
der horizontalen Achse ist die Zeit aufgetragen, die der Konsument
auf das Lesen einer einzelnen Seite eines textorientierten Werkes
verwendet. Auf der vertikalen Achse ist der prozentuale Anteil der
vom Konsumenten bereits gelesenen Textmenge im Verhältnis zur
Gesamttextmenge der Seite dargestellt.
-
Die
in dem gezeigten Diagramm eingetragene Lesekurve berücksichtigt
eine gewisse Orientierungszeit t1 von exemplarisch 15 Sekunden,
d.h. für alle
Zeitpunkte im Zeitintervall zwischen 0 und 15 Sekunden wird davon
ausgegangen, dass noch keine substantielle Aufnahme von Lesestoff
durch den Leser erfolgt ist. Zu einem exemplarisch herausgegriffenen
Zeitpunkt t1+t2, im Beispiel also nach 2 Minuten und 53 Sekunden,
habe der Leser ca. 75% der Textmenge der betrachteten Textseite
gelesen. Nach einer Gesamtzeit t1+t2+t3 von 3 Minuten und 45 Sekunden
ist die Seite vollständig
gelesen.
-
Durch
die Erfindung wird beispielsweise insbesondere eine Tarifierung
ermöglicht,
bei der ein seitenorientiertes Textwerk volumenabhängig abgerechnet
wird, wobei eine einzelne auf einem Anzeigedisplay angezeigte Seite
nicht sofort nach ihrem Sichtbarwerden voll berechnet wird. Vielmehr
wird die Seite während
der Orientierungszeit [0,t1] im Hinblick auf die Tarifierung als
nicht genutzt angesehen und überhaupt
nicht berechnet. Erst nach einer vorbestimmten Zeit t1+t2+t3 gilt
die Seite als vom Konsumenten in tarifmäßiger Hinsicht vollständig genutzt.
-
23 zeigt schematisch in exemplarischer Weise Zeitabläufe beim
Nutzen einer Seite eines seitenorientierten Textwerkes durch den
Konsumenten bei einer in 22 dargestellten
Tarifierungsmethodik.
-
Die
Rechtecke symbolisieren exemplarisch ein und dieselbe Seite eines
seitenorientierten Textwerkes; hier einer Seite mit der Seitenzahl
21. Nach dem Anzeigen der Seite auf einer Anzeigevorrichtung gilt
die Seite innerhalb der Orientierungszeit von beispielsweise 15
Sekunden als nicht genutzt (23A).
Nach Ablauf der Orientierungszeit wird der Seitennutzungspreis von
beispielsweise DM 0,025 voll berechnet (23B),
auch wenn der Benutzer den Textinhalt der Seite nur zu einem Bruchteil rezipiert
hat. Es wird fortlaufend die Zeitdauer erfaßt, während der diese Seite auf dem
Display angezeigt ist (23C).
Angenommen, der Leser beendet nach 15 Sekunden ab dem Beginn der
entgeltpflichtigen Seitennutzung nach Ablauf der Orientierungszeit
die Anzeige der betreffenden Seite, indem er zu einer anderen Seite
blättert
(im Beispiel zur Seite 36), die Nutzung des jeweiligen Werkes abbricht
oder gar das Anzeigegerät
abschaltet (23D), so wird die bis dahin
für diese
Seite gespeicherte Nutzungszeit zwischengespeichert. Für die Orientierung
auf der neuen Seite 36 wird wiederum eine gebührenfreie Orientierungszeit
von 15 Sekunden eingeräumt. Wenn
der Konsument dann zu einem späteren
Zeitpunkt dieselbe Seite 21 erneut sich anzeigen läßt (23E), wird zunächst
eine neue Orientierungszeit gewährt.
Nach Ablauf der erneuten Orientierungszeit (23F)
erfolgt die Fortsetzung der Zeitberechnung unter Berücksichtigung
der durch den Konsumenten in der Vergangenheit bereits kumulativ mit
der Betrachtung dieser Seite verbrachten Zeit. Wenn die zur einmaligen
Nutzung der Seite vorbestimmte Zeit abgelaufen ist, gilt die Seite
als vollständig
gelesen (23G). Es erfolgt keine weitere
zeitabhängige
Entgeltberechnung, solange die Seite ununterbrochen weiter auf dem
Display angezeigt wird (23H).
Anstelle einer Einzelspeicherung von angefangenen Nutzungszeiten
für spezielle
Seiten kann auch vereinfacht ein Zeitguthaben-Konto geführt werden,
in dem nicht benutzte Zeiten von allen vorzeitig verlassenen Seiten
kumuliert und dem Benutzer zum Betrachten derselben oder völlig neuer weiterer
Seiten zur Verfügung
gestellt werden.
-
24 zeigt ein zweites Diagramm zur Diskussion der
Abhängigkeit
des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes
von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
-
Dabei
entspricht die in 24 dargestellte Lesekurve dem
in 23C dargestellten Lesezustand
der Seite.
-
25 zeigt ein drittes Diagramm zur Diskussion der
Abhängigkeit
des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes
von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
-
Dabei
entspricht die in 25 dargestellte Lesekurve dem
in 23H dargestellten Lesezustand
der Seite.
-
26 zeigt eine schematische Darstellung des Lesevorganges
mit dem Erwerb von Statusrechten.
-
Die
durch die Erfindung ermöglichten
Tarifierungsoptionen beinhalten insbesondere Tarifierungsmodelle,
bei denen bei einem seitenorientierten Textwerk auf Werkebene und/oder
auf Seitenebene Statusrechte erworben und in geeigneter Weise informationstechnisch
abgebildet werden können.
Beispielsweise ermöglicht
der in den 20 bis 25 dargestellte
komplexe Volumen-/Zeit-Abrechnungsmodus, dass dem Konsumenten Restanteile
der jeweils seitenbezogenen Lesezeit gutgeschrieben werden. In 26 ist dies dadurch symbolisch angezeigt, dass die
verbrauchen Zeitanteile pro Seite jeweils schraffiert dargestellt
sind, wohingegen die verbleibenden Restzeitanteile nicht schraffiert
sind. Ferner können Anbieterseitig
Regeln vorgegeben werden, die den Übergang von einer volumenorientierten
Abrechnung, einer zeitorientierten Abrechnung oder einer komplexen
Volumen-/Zeit-Abrechnung in eine kauforientierte Abrechnung beschreiben.
-
Beispielsweise
kann für
ein bestimmtes Werk (in 26 identifiziert
durch eine Werke-Identnummer 2349457) vorbestimmt sein, dass der
Leser nach zweimaligem Lesen ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht
ohne weitere Entgeltpflichtigkeit erwirbt.
-
In 26 sind rein symbolisch weitere mögliche Tarifierungsregeln
angegeben, beispielsweise dass ein degressiver Tarif zur Anwendung
kommt oder dass nach zweimaligem Lesen der Inhalt nicht weiter genutzt
werden darf.
-
27 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einer Karte.
-
Mit
den Bezugszeichen 1202 und 1204 ist jeweils eine
erste Vorrichtung zur Nutzung und Nutzungs-Abrechnung digitaler
Inhalte bzw. eine zweite Vorrichtung zur Nutzung und Nutzungs-Abrechnung bezeichnet.
Der Distributionsserver 110 ist über das Datenverkehrsnetz (WAN) 210 mit
den Vorrichtungen 1202 und 1204 zum Herunterladen
von auf dem Server vorgehaltenen Dateien mit zur Nutzung durch den Konsumenten
(nicht dargestellt) vorgesehenen digitalen Inhalten verbunden. Es
versteht sich, dass diese Dateien auch mittels Austausch körperlicher
Datenträger
(beispielsweise CDs, CD-ROM, DVD etc.) an den Konsumenten zur Nutzung
mittels der Vorrichtungen 1202 bzw. 1204 übermittelt
werden können.
-
Die
Vorrichtungen 1202 und 1204 weisen jeweils eine
Aufnahmevorrichtung 1206 beziehungsweise 1208 für ein Kartenmodul 1210 auf.
Jede der Vorrichtungen 1202 und 1204 weist im übrigen einen den
in den 16 und 17 dargestellten
Einzelheiten entsprechenden Aufbau auf, d.h. insbesondere ist jeweils
ein Decoder 1212 beziehungsweise 1214 vorgesehen.
Die anderen zur Abrech nung erforderlichen Komponenten wie Verbrauchsmessung, Limitierer,
Guthabenspeicher und Verbrauchschronik sind nicht dargestellt.
-
In 27 ist zum einen dargestellt, dass der Konsument
(nicht dargestellt) mittels der Vorrichtung 1202 ein Werk
mit einer Werk-Identifikation 333 nutzt und dabei das Werkvolumen
insgesamt zu 420%, also über
4 mal, genutzt hat.
-
Die
durch das mehrfache Abspielen des Werkes 333 erworbenen
Privilegien werden dabei auf dem Kartenmodul 1210 gespeichert.
Wenn der Nutzer zu einer anderen Vorrichtung 1204 (in 27 in der rechten Hälfte) wechselt und dort das
auf der Vorrichtung 1204 nicht vorhandene Werk erneut anfordert,
so dass dieses über
das WAN 210 vom Server 110 erneut bereitgestellt
werden muß,
so wird dieses für
den Decoder B in unterschiedlicher Form codiert. Die erworbenen
Privilegien werden durch das Einschieben des Kartenmoduls 1210 in
die Vorrichtung 1204 dennoch wirksam, so dass je nach Tarifierungsmodell,
beispielsweise degressiv das erneute Abspielen des Werkes 333 kumuliert
beispielsweise am Ende zu 600% angesehen und entsprechend berechnet
wird. Das Beispiel der 27 zeigt, dass
ein und dasselbe Werk unterschiedlich verschlüsselt in unterschiedlichen
Vorrichtungen bereitgestellt werden kann und dennoch mittels des
gleichen Kartenmoduls 1210 abrufbar ist.
-
28 zeigt eine schematische Darstellung einer Rechteverwaltung
und -übertragung
mittels einem Kartenmodul. In 28 ist
dargestellt, dass ein und dasselbe Kartenmodul 1210 in
der Lage ist, digitale Medieninhalte von einem oder mehreren Servern auf
unterschiedlichen Abspielgeräten
in unterschiedlichen Formaten abzurufen. So ist im linken Teil das Kartenmodul 1210 in
Verbindung mit einem MP3-Player dargestellt, um Tonsignale oder
Musik abzuspielen, im mittleren Teil in eine Settop-Box B oder ein
Fernsehgerät
oder ein anderes mit diesem verbundenes Endgerät eingesetzt ist, um Videosignale
darzustellen und im rechten Teil in Verbindung mit einem E-Book-Reader
zur Darstellung von Text- und/oder Bildseiten.
-
29 zeigt eine schematische Darstellung einer anderen
Rechteverwaltung und -übertragung mittels
einem Kartenmodul. Hier wird insbesondere eine modulgebundene Verschlüsselung
dargestellt, die es ermöglicht,
online zu telefonieren und Daten zu übertragen und offline zu konsumieren.
Der Benutzer fordert über
ein mit einer Rechte-Karte ausgestattetes Telekommunikations-Modul
(z.B. GSM oder UMTS) über
seinen Telekommunikationsdienst ein Werk bei einem Multimedia-Content-Provider
CPr1 an. Die Rechte-Karte ist zusätzlich mit einem Verschlüsselungsmodul
versehen, dessen Schlüsseltyp dem
Telekommunikationsdienst bekannt ist. Der Multimedia-Content-Provider
CPr1 als Synergie-Partner des Telekommunikationsdienstes fragt anhand
der Telefonnummer des Endnutzers beim Telekommunikationsdienst an,
welcher Schlüssel
für diese
Telefonnummer zu verwenden ist und sendet sein Werk mit der entsprechenden
Verschlüsselung
direkt an den Endnutzer. Dieser kann das Werk nur unter Verwendung
seiner Rechte-Karte mit dem passenden individuellen Entschlüsselungsmodul
entweder im Life-Streaming-Modus oder offline im Betrachtungsmodus
konsumieren. Die Abrechnung erfolgt über den Telekommunikationsdienst.
-
Eine
Vorrichtung zur Nutzung und Nutzungs-Abrechnung digitaler Inhalte
ist mit dem Bezugszeichen 1410 bezeichnet. Eine technische
IT-Infrastruktur eines Telekommunikationsproviders ist mit dem Bezugszeichen 1415 bezeichnet.
Technische IT-Infrastrukturen von Inhalteanbietern für Dateien mit
digitalen (Multimedia-)Inhalten sind mit den Bezugszeichen 1420A, 1420B, 1420C beziehungsweise 1420D bezeichnet.
-
30 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Herunterlade-Vorganges
in Verbindung mit
-
31 zeigt verschieden Lösungsmöglichkeiten für die Realisierung
der Erfindung. Im einfachsten und unsichersten Fall wird die gesamte
Verschlüsselung
der Medien-Dateien und der Nutzer- und Tarifierungsdaten über eine
Software lösung
auf einem herkömmlichen
PC realisiert. Zur Erhöhung der
Sicherheit kann dieser zusätzlich
mit einer Token-Lösung,
beispielsweise einer Chipkarte kommunizieren. Die höchste Sicherheit
ist bei einem integrierten und möglichst
gekapselten Endgerät
(Appliance-Lösung,
z.B. MP3-Player) gegeben, bei dem ein Öffnen zum Datenverlust führt.
-
Universales
Mobilgerät
-
32 zeigt ein vorteilhaftes digitales Mobilgerät in einer
besonderen Ausführungsform
als Wearable-Rechner 127010, der insbesondere als Multimedia-Player vorzugsweise
inclusive Digital Rights Management System (DRMS) einsetzbar ist.
Das Mobilgerät 127010 kann
einen PCMCIA-Slot 127020 aufweisen, der insbesondere zur
Aufnahme einer Smartcard-Chipcarte beispielsweise für Distributions-
und Zahlungssysteme verwendet werden kann.
-
Die
PCMCIA-Schnittstelle kann somit auch für andere Funktionalitäten oder
Erweiterungen genutzt werden, beispielsweise für Adapterkarten für Smart-Media-Module
bzw. ähnliche
Speicherkarten, Prozessorkarten oder andere Soft- und/oder Hardwareerweiterungen. Es
ist dann auch möglich,
das Mobilgerät
127010 mit einer Mobile-Phone-Funktionalität auszustatten, beispielsweise
WAP, SMS, GSM, GAPS, UMTS.
-
Eine
Ausführungsform
ist die Ausbildung einer PCMCIA-Karte als Decodermodul für das Digital-Rights-Management
mit integriertem Speicher, Smartcard-Reader und/oder Mitteln zur Telefonie bzw.
zur Datenkommunikation/-übertragung über WAN
(GSM, UMTS, GPRS etc.). Ferner ist es vorteilhaft, übliche Funktionen
eines Personal Digital Assistant (PDA) wie Terminplanung, Notizen
etc. vorzusehen.
-
Diese
können
ebenfalls im Mobilgerät 127010 selbst,
im Anzeige- und Bedienteil 127030 oder in einem Koppelmodul
beispielsweise 127020 realisiert sein.
-
Alle
Funktionen können
gegebenenfalls einzeln oder in Kombination nutzbar sein. Weitere
Funktionalitäten
sind ebenso möglich.
Der Offenbarungsgehalt der PCT/ EP 01/ 03738, insbesondere die Beschreibung über besondere
Ausführungsformen
von Wearable-Rechnern wird hiermit ausdrücklich zum Gegenstand dieser
Patentanmeldung gemacht.
-
Mit
dem Bezugszeichen 127030 ist eine Anzeige- und Bedieneinheit
bezeichnet. Die Anzeige- und Bedieneinheit 127030 weist
ein Display 127040 auf, welches zur Anzeige von Texten
und Graphiken einschließlich
Videos der auf dem Mobilgerät 127010 ablaufenden
Anwendungen dient. Die Kopplung zwischen dem Mobilgerät 127010 und
der Anzeige- und Bedieneinheit 127030 kann auch durch ein
Kabel (nicht dargestellt) erfolgen, bevorzugt ist jedoch eine kabellose
Datenkommunikationsverbindung beispielsweise mittels Funkwellen
etwa unter Nutzung des Bluetooth-Standards oder mittels Infrarotdatenübertragung
etwa unter Nutzung des IrDA-Standards. Die Anzeige- und Bedieneinheit 127030 kann
vorteilhafterweise auch mit einem Audio-Subsystem beispielsweise
einer Ohrhörer
-Mikrofon-Kombination 127050 versehen sein. Für reine
Hörzwecke
kann auch beispielsweise ein HiFi-Kopfhörer verwendet werden. Das Mikrofon
kann in einer anderen Variante (nicht dargestellt) auch in die Anzeige
und Bedieneinheit 127030 integriert sein.
-
Die
Anzeige- und Bedieneinheit 127030 wird bevorzugterweise
so dimensioniert, dass sie bequem in einer Hand zu halten ist. Wird
die Anzeige- und Bedieneinheit 127030 mit einem Touch Screen
ausgeführt,
kann der Benutzer Eingabeoperationen einfach mit dem Daumen derjenigen
Hand durchführen,
mit der er die Einheit hält.
Alternativ kann auch eine Bedienung mit einem Eingabestift (nicht
dargestellt) vorgesehen sein. In einer Weiterentwicklung weist der Mikrofon-/Ohrhörer-Set 127050 eine
Schalteinrichtung 127060 auf, mit der beispielsweise eine
Musikwiedergabe abgeschaltet und ein ankommendes Telefongespräch zugeschaltet
werden kann. Nach dem Ende des Telefongesprä ches kann durch erneutes Betätigen die
Musikwiedergabe erneut zugeschaltet werden.
-
Die
Anzeige- und Bedieneinheit 127030 kann mit einem eigenen
Prozessor bzw. Steuereinrichtung und eigenem Akkumulator (Batterie)
ausgestattet sein. Daher kann bei dieser Variante die Abspielsoftware
("Player") direkt auf der
Anzeige- und Bedieneinheit 127030 ablaufen.
Dadurch ist es insbesondere möglich,
kopiergeschütze
Datenformate erst in der Anzeige- und Bedieneinheit 127030 aufzulösen und
dem Hörer
zuzuspeisen. Die Verschlüsselung
des Datenstromes zwischen Mobilgerät 127010 und Anzeige-
und Bedieneinheit 127030 kann beispielsweise mittels des
SSL-Protokolls vorgenommen werden. Bei einer derartigen Konfiguration
kann der Werkedecoder (nicht dargestellt) mit dem Digital Rights
Management System im Mobilgerät 127010 vorgesehen
sein, ohne dass ein Risiko unbefugten Kopierens besteht. Bei dieser
Ausführungsform
können
beispielsweise Inhalte vom Wearable Rechner zu einem Player oder
dafür eingerichteten
Browser in der Anzeige- und Bedieneinheit gestreamt werden, solange
die Vorraussetzungen dazu erfüllt
sind, beispielsweise durch eine gekoppelte Rechte-Smart-Card im
Wearable-Teil oder im Anzeige- und Bedienteil.
-
Eine
besondere Ausbildung der Anzeige- und Bedieneinheit ist die Möglichkeit
der Darstellung von Bedienfunktion des zu steuernden Gerätes und die
Möglichkeit
der Anzeige beispielsweise gerade abgespielter multimedialer Inhalte
mit dazugehörigen Informationen
wie Titel, Guthaben, Spielzeit etc. oder Listen abspielbarer oder
bestellbarer multimedialer Werke. Bei multifunktionaler Ausbildung
der Anzeige- und Bedieneinheit beispielsweise sowohl als Media-Player
wie auch als Mobiltelefon kann zwischen der Anzeige von z.B. Telefonnummern
und der Anzeige aktuell gespielter Titel oder der zu Verfügung stehenden
oder bestellbaren Titeln automatisch, je nach Betriebsmodus oder
auf Eingabe hin, hin und hergeschaltet werden. Wird gerade telefoniert,
kann der Teilnehmer angezeigt oder sogar bildlich dargestellt werden,
wird ein z.B. Musikstück
gespielt (unterdrückt
beim telefonieren) werden enstprechende Informationen auf dem Display
dargestellt.
-
Das
Mobilgerät 127010 kann über eine LAN-Datenkopplung
mit anderen Geräten
wie e-Book-Reader, PDA, Webtablet, PC oder Beamer in gleicher oder ähnlicher
Form zusammenarbeiten, sofern dafür vorgesehen. Auch über eine
andere WAN-Kopplung als drahtos per GSM, GPRS, UMTS etc., wie beispielsweise
per analoger Telefonleitung, per ISDN-Leitung oder per DSL kann
das Mobilgerät mit
dem Internet zusammenwirken.
-
32B zeigt eine Seitenansicht des Mobilgerätes 127010.
Für einen
angenehmen Tragekomfort bei der Befestigung des Mobilgerätes an einem Kleidungsgürtel (nicht
dargestellt) weist das Gehäuse
eine ergonomische Form auf, die auf der dem Gürtel zugewandten Seite eine
Einwölbung 127070 aufweist.
Vorteilhafterweise sind aus Lastigkeitsgründen Akkus (nicht dargestellt)
im unteren Bereich des Gehäuses
angeordnet.
-
Besonders
vorteilhaft ist eine Ausführungsform,
bei der sich das Gehäuse
durch ein Kupplungsteil (nicht dargestellt) etwas relativ am Gürtel drehen kann,
so dass es sich stets in Richtung der Schwerkraft ausrichten kann. Übliche Peripheriegeräte, wie beispielsweise
Drucker usw. können
in einer weiterentwickelten Ausführungsform
an das Mobilgerät 127010 angeschlossen
werden.
-
33 zeigt die Anzeige- und Bedieneinheit 127040 aus 32. In einer besonders bevorzugten Weiterentwicklung
weist die Anzeige- und Bedieneinheit 127040 an der oberen
und unteren Stirnseite 128010a, 128010b je eine
Steck- und Einrasteinrichtung
(nicht dargestellt) auf, mittels der ein Deckelmodul 128020 auf
die Anzeige- und Bedieneinheit 127040 geschoben, arretiert
und gegebenenfalls auch elektrisch konnektiert werden kann. In einer speziellen
Ausführungsform
ist das Deckelmodul 128020 mit einer Telefontastatur ausgestattet,
weist ein Sichtfenster zum Display der Anzeige- und Bedieneinheit 127040 auf
und kann – sofern
das Mikrofon nicht in der Anzeige- und Bedieneinheit 127040 enthalten
ist – Ohrmuschel
und Sprechmikrofon (nicht dargestellt) aufweisen.
-
Das
Deckelmodul 128020 kann in einer breiten auch modischen
Palette von Formen und Farben ausgestaltet werden. Der Zweck liegt
darin,
- a) dass der Benutzer telefonieren kann,
wie er es vom herkömmlichen
Mobiltelefon her gewohnt ist, und
- b) dass ein ursprünglich
als Abspielgerät
konfiguriertes Gerät
gegebenenfalls nachträglich
auf einfache Weise zu einem Mobiltelefon aufgerüstet werden kann oder umgekehrt.
-
Das
Deckelmodul 128020 ist bei koppelbarer Ausführung entsprechend
der Links- oder Rechtshändigkeit
des Benutzers oben oder unten auf die Anzeige- und Bedieneinheit 127040 aufsteckbar.
Die Anzeige auf dem Display der Anzeige- und Bedieneinheit 127040 richtet
sich in ihrer Orientierung entsprechend automatisch aus, so dass
Texte und Bilder stets ablesbar sind. Bei einer vereinfachten Ausführungsform
kann dieses Merkmal auch fortgelassen werden. Eine weitere vorteilhafte
Ausbildungsmöglichkeit
der Anzeige- und Bedieneinheit ist die vom Display abgewandte seitliche
Ausbildung von Eingabe- bzw. Bedienelementen, am Displayrand, womit die
Anzeige- und Bedieneinheit 127040 sowohl mit einer Hand
gehalten, als auch bedient werden kann. Eine besondere Ausführungsform
ist die Realisierung der Eingabemöglichkeit mittels zumindest
drei Eingabetaster, die bestimmte Grundfunktionen, wie beispielsweise
Blättern,
Scrollen und Auslösen
markierter Funktionen oder Menüs
ermöglicht.
Die Lage und Anzahl der Steck- und Einrastverbindungen (falls vorhanden),
wie auch der Eingabemöglichkeiten kann
im Einzelfall variieren.
-
Besonders
vorteilhaft ist die Steckverbindung durch die Koppelmöglichkeit
mit einer Halterung wie beispielsweise in Fahrzeugen (nicht dargestellt),
wobei die Bedienung und die Ton- Ein-und-Ausgabe über dieselbe
Schnittstelle wie diejenige des Deckelmoduls erfolgt. Der Vorteil
bei der separaten Anzeige- und Bedieneinheit 127040 liegt insbesondere
in der kompakten und sehr leicht ausführbaren Bauweise.
-
Bei
Mobilfunkanwendungen kann die GSM- oder UMTS-Sendeantenne durch
deren Anbringung am Mobilgerät 127010,
welches gegebenenfalls sogar vom Körper weg z.B. auf einem Tisch
gelagert werden kann, von für
besonders empfindlichen Körperteilen
wie dem Kopf entfernt angeordnet sein.
-
Die
Anzeige- und Bedieneinheit und der Wearable-Teil (Rechner) können auch
einstückig ausgebildet
sein, sofern offenbarte Ausführungsformen
und/oder Funktionalitäten,
wie beispielsweise eine DRM-Lösung über Smart-
und/oder PCMCIA-Modul, Empfangs- und/oder Sendemodul für Telefonie,
Mediaplayer und PDA-Kombination, Fernbedienungen für Endgeräte und/oder
ein Deckel mit Sichtfensterlösung
realisiert sind.
-
Selbstverständlich ist
die Ausführungsform eines
handgehaltenen Mobilgerätes
mit einem auf- und zuklappbaren bzw. umklappbaren Deckel, welches
ein Sichtfenster zum darunter liegenden Display aufweist in unterschiedlichsten
Ausführungsformen möglich. Der
vorteilhafte Deckel mit Sichtfenster begründet eine eigenständige Erfindungsidee.
Der Vorteil des Sichtfensters im Klappendeckel mobiler, handgehaltener
Geräte
besteht insbesondere darin, ein vorhandenes Display bei geschlossenem
Schutzdeckel noch ablesbar zu machen, wobei andere Funktionalitäten durch
Schliessen des Deckels möglich
werden können
oder durch Umklappen des Deckels das mobile Gerät in seiner Funktionalität zu erweitern,
ohne das hierzu ein weiteres Display benötigt wird. Dadurch kann das
Verwendung des Deckels umfasst somit alle mobilen Handgeräte mit in
dieser Offenbarung aufgezeigten Funktionalitäten beispielsweise PDA, Telefonie
(drahtlos und/oder mit Kabel) und/oder Media-Player mit oder ohne
Fernbedienungsfunktion. Ebenso ist es möglich, die besondere Deckelausbildung
fest verbunden mit einem mobilen Anzeige- und Bedienteil auszuführen, gleich
ob der Anzeige- und Bedienteil einstückig mit einer Steuereinheit
oder mehrstückig
mit einem externen Wearable Rechner ausgeführt ist.
-
34 zeigt die Verwendbarkeit der Anzeige- und Bedieneinheit 127040 aus 32 für
unterschiedliche Geräte
und Anwendungen. Die Anzeige- und Bedieneinheit 127040 kann
stets am Körper
oder in Körpernähe einsatzbereit
vorgehalten werden und innerhalb der z.B. mit Bluetooth oder Infrarot
(IrDA) überbrückbaren
Distanz mit zahlreichen anderen elektronischen Geräten kooperieren.
Beispielsweise Hausüberwachung,
Spielekonsole, Femsehgerät, Festnetztelefon,
Set-Top-Box, Videorecorder, Multimediaplayer, Mobiltelefon oder
PDA. Des weiteren zeigt 34 eine
stationäre
Version 129010 ähnlich des
mobilen Gerätes
mit den gleichen funktionalen und ausbildungstechnischen Möglichkeiten
u.a. der des Streamens von DRM-geschützten Inhalten auf entsprechende
Darstellungskomponenten. Der Unterschied zum Mobilgerät 127010 aus 32 liegt darin, dass ohne weiteres beispielsweise
größere Festplattenspeichersysteme
integriert werden können.
Des weiteren ist bei der stationären
Version 129010 eine Festnetzanschlußmöglichkeit und eine Satellitenkommunikationsanschlussmöglichkeit
als primäre
WAN-Verbindung vorgesehen, während
es beim Mobilgerät
bevorzugt GSM, UMTS oder Festnetz ist. Bei der stationären Variante 129010 kann
ein externer Audio-Ausgang vorgesehen sein, da es vorteilhaft ist,
Bild und Ton durch ein Digital Rights Management System voneinander
zu trennen. Die vorher beschriebene Anzeige- und Bedieneinheit 127040 des
Mobilgerätes
kann ebenso zur Bedienung der Feststation verwendet werden, was
für den Anwender
vorteilhaft ist, da er über
seine universelle Einzeigeeinheit in gewohnter Weise Bedien- und
Anzeigefunktionen ausführen
und anzeigen lassen kann, ohne eine andere Fernbedienung zu benötigen. Ein
weiterer Vorteil der Anzeige- und Bedieneinheit 127040 liegt
darin, dass sowohl die Bedienung unterschiedlicher Geräte, wie
aufgezeigt, als auch der Empfang von Audiokanälen möglich ist, ohne über den
externen Ausgang des stationaren Gerätes gehen zu müssen, an
den üblicherweise
Lautsprechersysteme angeschlossen sind ("Fernbedienung mit Kopfhörer").
-
Auch
auf der stationären
Station 129010 können
verschiedenste Anwendungen ablaufen wie z.B. Hausüberwachung,
Spielekonsole, Fernsehgerät,
Festnetztelefon, Set-Top-Box, Videorecorder, Multimediapayer, Mobiltelefon
oder PDA.
-
Die
Anzeige-und Bedieneinheit 127040 erkennt vorteilhaft, wenn
sie sich in Reichweite eines angemeldeten, von ihr bedienbaren Endgerätes befindet.
Im Display wird dann ein entsprechendes Symbol für die jeweils bedienbaren Endgeräte angezeigt.
Sind unterschiedliche Übertragungswege,
wie beispielsweise stationäres
Netz oder Funknetz für die
Signalübertragung
zwischen Anzeige- und
Bedieneinheit 127040 und dem jeweiligen Endgerät möglich, so
wird in einer besonders bevorzugten Ausführungsform die jeweils kostengünstigste Übertragung ausgewählt. Bei
einer Verwendung als Telefon verwendet die Anzeige-und Bedieneinheit 127040 ein einheitliches
Adress- und Telefonnummernregister und entscheidet je nach Telefonnummer
des Gesprächsteilnehmers,
welcher Übertragungsweg
als der kostengünstigste
oder bessere gewählt
wird.
-
Sämtliche
Funktionen der Anzeige-und Bedieneinheit, unabhängig davon, ob diese ein- oder zweiteilig
ausgeführt
ist, können
auch mittels Sprachbefehlssteuerung ausgelöst werden.
-
Das
Bezugszeichen 129020 bezeichnet das PCMCIA-Modul, das in
einer Ausführungsform
ein Digital Rights Managment System (DRMS) mit Decoderfunktion darstellt
und leicht von der Feststation 129010 zum Mobilgerät 127010 hin-
und hergekoppelt werden kann. Insbesondere die Funktionalitäten 129030 können durch
das DRMS unterstützt
sein. Wie beim Mobilgerät
ist die Ausbildung des PCMCIA-Moduls mit einem Smart-Card-Reader
und/oder einem internen Daten speicher zum Speichern von beispielsweise
Lizenzen, DRM-Software, Decoder-Software,
Player-Software, Browser, Rechteinformationen, Statusinformationen,
Nutzerprivilegien und/oder Verbrauchschroniken möglich, sofern diese nicht hardwaretechnisch
realisiert sind oder überhaupt
vorgesehen sind: Es versteht sich von selbst, das der gesammte Offenbarungsgehalt
vorbeschriebener Möglichkeiten,
insbesondere des Distributions- und Zahlungssystemes und seiner
Aspekte in verschiedenen Ausführungsformen
sowohl bei der mobilen wie stationären Lösung angewendet werden kann.
-
35 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform der zuvor beschriebenen
Distributions-und Bezahlungsmöglichkeiten
in Form einer PCMCIA-Karte mit einem Smartcard-Reader, welche durch
Zusammenwirken mit einem Abspielgerät das Konsumieren geschützter multimedialer
Daten erlaubt mit entsprechender Grundlage zur Abrechnung dieser
Daten,
-
47 zeigt ein schematisches Blockdiagramm einer
weiteren erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Verbreiten, Abspielen, Abrechnen und Bezahlen digitaler Medieninhalte.
-
Ein
Anbieter digitaler Medieninhalte (nicht dargestellt) betreibt einen
Serverrechner, der über ein
digitales Netzwerk, beispielsweise über das Internet (nicht dargestellt)
mit einer beim Medienkonsumenten (nicht dargestellt) befindlichen
Medienwiedergabekomponente 4720 gekoppelt ist. Bei dem
abgebildeten Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei der Medienwiedergabekomponente 4720 um
einen Audio-Player mit mindestens einem Lautsprecher oder Kopfhörer 4722,
der digitale Audiodaten durch ein Streaming-Protokoll von dem Server 4710 bezieht
und in vom Medienkonsumenten wahrnehmbaren Schall umsetzt. Es versteht
sich, daß die
Erfindung nicht auf Audiomedien beschränkt ist; ebenso können in
abgewandelten Ausführungsformen
auch Videomedien, elektronische Bücher oder andere Medieninhalte
distributiert und konsumiert werden, wobei entsprechende Mittel
zur darstellung vorausgesetzt sind.
-
Die
Abspielfunktion der Medienwiedergabekomponente 4720 ist
abhängig
von Steuersignalen einer Transaktionssteuerungskomponente 4730,
die ein Freigabesignal (nicht dargestellt) nur dann an die Medienwiedergabekomponente 4720 übermittelt, wenn
eine tarifgemäße Abrechnung
der konsumierten Medieninhalte sichergestellt ist. Zu diesem Zweck
ist zunächst
eine hinreichend sichere Identifikation und Authentikation des Medienkonsumenten erforderlich.
Eine Identifikations- und Authentikationskomponente 4740 ist
mit der Transaktionssteuerungskomponente 4730 gekoppelt
und weist eine geeignete Benutzerschnittstelle (nicht dargestellt)
auf, mit der der Medienkonsument sich identifizieren und authentifizieren
kann. In einer sehr einfachen Variante kann dies beispielsweise
derart geschehen, indem der Medienkonsument durch eine Aufforderung
auf einem Display (nicht dargestellt) dazu angehalten wird, seinen
Benutzernamen und sein Paßwort
einzugeben. Wenn der eingegebene Benutzername und das eingegebene
Paßwort
mit einem in der Identifikations- und Authentikationskomponente 4740 sicher hinterlegten
Paar aus Benutzernamen und Paßwort übereinstimmt,
wird angenommen, daß der
eingegebene Benutzername zutreffend ist und daß alle weiteren Medienkonsumakte
diesem auf diese Weise identifizierten Medienkonsumenten in Rechnung
zu stellen sind. In einer fortgeschrittenen Variante der Identifikations-
und Authentikationskomponente 4740 kann auch der Einsatz
eines Hardwaretokens 4745, beispielsweise einer SmartCard,
zur Absicherung der Identifikation und der Authentikation vorgesehen
sein. Auch andere Authentikationsmittel wie etwa Fingerprint, Spracherkennung
und/oder andere bekannte biometrische Identifikations- und Authentikationsmittel
können
vorgesehen sein.
-
Ferner
ist die Transaktionssteuerungskomponente 4730 mit einer
Geldtransfersteuerungskomponente 4750 gekoppelt. Die Geldtransfersteuerungskomponente 4750 nimmt
von der Transaktionssteuerungskomponente 4730 Anweisungen
hinsichtlich solcher Geldbeträge
entgegen, die gegenüber
dem Medienkonsumenten abzurechnen sind, und signalisiert der Transaktionssteue rungskomponente 4730, ob
die Abrechnung dieser Geldbeträge
vollzogen worden ist oder zumindest als gesichert gelten soll. Die
Transaktionssteuerungskomponente 4730 steuert die Medienwiedergabekomponente 4720 in
einer bestimmten Weise, so daß der
Medienkonsum unterbrochen wird, sobald die Geldtransfersteuerungskomponente 4750 nicht
mehr signalisiert, daß die
Abrechnung der vom Medienkonsumenten geschuldeten Geldbeträge vollzogen
worden ist oder zumindest als gesichert gelten soll. Die Geldtransfersteuerungskomponente 4750 ist
bevorzugterweise mit einem ersten Geldinstituts-Rechnersystem 4760 eines Geldinstitutes,
bei dem der Medienanbieter oder eine von ihm beauftragte Abrechnungsinstanz
ein Konto hat, sowie mit einem zweiten Geldinstituts-Rechnersystem 4765,
bei dem der Medienkonsument ein Konto hat, gekoppelt. Diese Kopplung
kann insbesondere über
die üblichen
Abrechnungsdatenzentren der Banken oder der Kreditkartenwirtschaft
geschehen. Bei Bedarf löst
die Geldtransfersteuerungskomponente den Transfer eines bestimmten
Geldbetrages von dem Konto des Medienkonsumenten auf das Konto des
Medienanbieters oder der von ihm beauftragten Abrechnungsinstanz
aus.
-
Damit
eine die Geldtransferkosten unnötig erhöhende rasche
Wiederholung einer Vielzahl von Geldtransaktionen über sehr
kleine Geldbeträge
vermieden wird, ist es zweckmäßig, dem
Medienkonsumenten einen Kreditrahmen zu gewähren, einen Vorschuß abzuverlangen
oder beides zu kombinieren und einen Geldkontospeicher 4755 vorzusehen,
in dem eine Zahl gespeichert wird, die dem durch den Medienkonsumenten
geschuldeten Betrag oder dem dem Medienkonsumenten gehörende Vorschußbetrag
entspricht. Die Geldtransfersteuerungskomponente 4750 kann
dann bevorzugterweise derart ausgestaltet werden, daß ein nach
außen
gegenüber den
Geldinstituts-Rechnersystemen 4760 und 4765 wirksamer
Geldtransferauftrag nur von Zeit zu Zeit ausgegeben wird, wenn ein
vorbestimmtes Dispositionslimit des Medienkonsumenten durch fortgesetzten
Medienkonsum erreicht oder überschritten
ist oder wenn ein vom Medienkonsumenten geleisteter Vorschuß aufgebraucht
ist. Mit der Transaktionssteuerung 4730 gekoppelt ist ferner
eine Bonuspunkte-Speiche rungskomponente 4735, in der mindestens
eine Zahl ("Bonuspunktezahl") abgespeichert wird,
die geldwerten Zusicherungen gegenüber dem Medienkonsumenten entspricht,
ohne jedoch einen Geldbetrag in einer staatlichen Währung auszudrücken. Die
Tarifierung von durch den Medienkonsumenten vollzogenen Medienkonsumakten
sowie die von diesen Konsumakten abhängige Generierung von zusätzlichen
Bonuspunkten in der Bonuspunkte-Speicherungskomponente 4735 vollzieht
sich insbesondere nach den vorstehenden Beschreibungsteilen spezifizierten
Grundsätzen
und Merkmalen. Eine alternative Ausführungsform ins in den 16 und 17 beschrieben.
-
Um
für den
Medienkonsumenten die Mediennutzung so einfach wie möglich zu
gestalten, ist in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, daß beispielsweise
der Medienanbieter einen Katalogserver 4770 mit einer Suchkomponente
("Suchmaschine") 4775 bereitstellt.
Durch den Katalogserver 4770 mit der Suchkomponente ("Suchmaschine") 4775 kann
der Medienkonsument das Angebot des Medienanbieters bequem durchsuchen,
beispielsweise anhand von Titel-, Komponisten-, Genre-, Album- und/oder
Interpretenangaben. Bei weniger umfangreichen Angeboten kann ein
alphabetischer Verzeichnisindex genügen; bei sehr reichhaltigen
Angeboten ist eine Volltextsuche vorteilhaft. Wenn der Medienkonsument
mittels des Katalogservers 4770 und der Suchkomponente
("Suchmaschine") 4775 ein
ihn interessierendes Werk aufgefunden hat, kann er mittels geeigneter
Dialoge an der Bedienschnittstelle (nicht dargestellt) für dieses
Werk einen Datensatz in einer Werkliste 4780 erstellen.
Die Medienwiedergabekomponente 4720 kann über das
Probehören oder-sehen
hinaus nur über
die Werkliste 4780 aktiviert werden; der Medienkonsument
kann kein Werk konsumieren, für
das kein Datensatz in der Werkliste 4780 existiert. Umgekehrt
bedeutet die Generierung eines Datensatzes für ein bestimmtes Werk in der Werkliste 4780 nicht
notwendig, daß ein
kostenpflichtiger Konsumakt durchgeführt werden muß. Die Werkliste 4780 stellt
vielmehr eine Datenstruktur dar, die Angaben über diejenigen Werke zusammenfaßt, die
der Medienkonsument als potentiell interessant ansieht. Aus der
Ergebnisliste der Suchkomponente können Werke beispielsweise für eine vorgestimmte Zeit
abgespielt werden.
-
Die
Werkliste 4780 dient jedoch nicht nur als Merkspeicher
für bloße werkspezifische
Angaben wie Autor oder Titel; sie stellt auch die Grundlage für eine werkspezifische
Verwaltung der Werknutzungsoptionen durch den Medienkonsumenten
dar. Insbesondere kann bevorzugterweise vorgesehen werden, daß in der
Werkliste 4780 für
jedes Werk gespeichert werden:
- – ob jegliche
Werknutzung für
das jeweilige Werk verbrauchsabhängig,
also etwa zeit- oder volumenabhängig
abgerechnet wird, oder ob das Werk als nach den anwendbaren Tarifierungsregeln "freigekauft" gilt, d.h., daß das Werk
ohne weitere Berechnung unbegrenzt konsumiert werden darf;
- – ob
ein körperliches
Vervielfältigungsstück des jeweiligen
Werkes zu einem aufgrund einer vorherigen online-Nutzung tarifmäßig begünstigten Preis
erworben worden ist.
-
Entsprechende
Informationen können
ebenfalls in der Ergebnisliste der Suchkomponente dargestellt sein,
insbesondere auch ob und in welcher Werkeliste bestimmte Werke bereits
registriert sind.
-
Eine
der Werkliste 4780 zugeordnete Bedienoberfläche (nicht
dargestellt) kann insbesondere auch Vorkehrungen umfassen, um über eine
Werkstückadministrationskomponente 4790 eine
nach Maßgabe
von in der Bonuspunkte-Speicherungskomponente 4735 gespeicherten
Bonuspunkten vergünstigte
Bestellung zum Kauf eines körperlichen Werkstückes an
ein Händlersystem 4795 zu übermitteln.
Im Zusammenhang mit dem Kaufvorgang wird dann die Anzahl der in
der Bonuspunkte-Speicherungskomponente 4735 gespeicherten
Bonuspunkte tarifgemäß vermindert.
Umgekehrt kann in einer bevorzugten Ausführungsform auch vorgesehen
sein, daß der
Medienkonsument ein einem Ge schäft
ein körperliches
Werkstück,
beispielsweise eine Audio-CD, käuflich
erwirbt. Wenn mindestens ein auf der Audio-CD gespeichertes Werk
auch über
den Server 4710 online abrufbar ist, kann vorgesehen werden,
daß der
Medienkonsument in einem entsprechenden Werkeintrag in der Werkliste 4780 vermerken
darf, daß für ihn die
online-Nutzung dieses Werkes in Zukunft tarifgemäß unentgeltlich oder zu Vorzugskonditionen
möglich
ist, sofern dies nicht anbieterseitig mittels geeigneter Verfahren
und/oder technischer Vorkehrunge, zum Beispiel bei Kauf eines Produktes,
automatisch geschieht. Die Mißbrauchsabsicherung
kann dadurch geschehen, indem der Händler den Kaufakt zusammen
mit einer Werkidentifizierung und zusammen mit den persönlichen
Daten des Medienkonsumenten, soweit diese nötig sind, um ihn eindeutig
zu identifizieren, in das Händlersystem 4795 einspeist,
so daß die
Werkstückadministrationskomponente 4790 den
Kaufakt verifizieren kann. Eine andere Form der Mißbrauchsabsicherung
kann darin bestehen, daß jedem
verkauften Werkstück,
also beispielsweise jeder verkauften Audio-CD, eine eineindeutige
verdeckte Codenummer beigefügt
ist. Diese Codenummer kann als hinreichend große Zufallszahl realisiert werden, die
auf einer Beilage aufgedruckt und mit einer undurchsichtigen Deckschicht überzogen
ist. Die Zufallszahl muß derartig
viele Stellen aufweisen, daß in Abhängigkeit
von der Auflage die Wahrscheinlichkeit, diese erraten zu können, für praktische
Zwecke hinreichend gering ist. Alle jemals als Codenummer ausgegebenen
Zufallszahlen werden in einer Datenbank im Händlersystem gespeichert. Für jede ausgegebene
Codezahl wird ferner vermerkt, ob sie schon für eine tarifgemäße Vergünstigung
in Anspruch genommen worden ist oder nicht. Der Medienkonsument kann
dann die undurchsichtige Deckschicht entfernen und die Codenummer über eine
geeignete Bedienschnittstelle (nicht dargestellt) an die Werkstückadministrationskomponente 4790 übermitteln.
Die Werkstückadministrationskomponente 4790 kommuniziert
diese Codenummer an das Händlersystem 4795,
wo geprüft
wird, ob es sich um eine gültige
Codenummer handelt, die in der Datenbank verzeichnet und als unbenutzt
markiert ist. Bei einer derartigen Begünstigungstransaktion wird die
Codenummer in der Datenbank als benutzt markiert und im Gegenzug eine
entsprechende Vergünstigung
in den betreffenden Datensatz (bzw. bei mehreren Werken auch in mehrere
betroffene Datensätze)
in der Werkliste 4780 eingetragen. Ebenso ist es möglich, mittels
einer Tokenlösung
beispielsweise einer Smartcard entsprechende Rechteregistrierungen
vorzunehmen. Eine Ausführungsvariante
sieht vor, Werkerechte (Nutzungsrechte) in Verbindung mit einer
eindeutigen Werkeidentifikation direkt auf der Smartcard zu speichern.
Hierbei ist der Zugriff und die Änderung von
daten nur durch den Provider oder das Händlersystem möglich.
-
Durch
die Erfindung ist es daher möglich,
die körperlose
on-line-Nutzung von digitalisierbaren Werken und den käuflichen
Erwerb von Werkstücken auf
das vorteilhafteste miteinander zu verbinden. Beginnt der Medienkonsument
zunächst
mit der on-line-Nutzung eines bestimmten Werkes, so kann es ihm
bei der tarifgemäßen Abrechnung
dieses Medienkonsums durch die vorgeschlagene technische Infrastruktur
ermöglicht
werden, ein entsprechendes körperliches
Vervielfältigungsstück vergünstigt zu
erwerben. Beginnt der Medienkonsumentumgekehrt zunächst mit
dem Kauf eines körperlichen
Vervielfältigungsstückes, so
kann ihm tarifgemäß ein vergünstigter
und gegebenenfalls sogar unentgeltlicher on-line-Zugang zu demselben
Werk ermöglicht
werden.
-
Insoweit
die vorstehend beschriebene technische Anordnung auf eine Art und
Weise betrieben wird, bei der ein "Freikaufen" einzelner Werke nicht vorgesehen ist,
bleibt eine tarifgemäße verbrauchsabhängige Abrechnung
möglich.
In diesem Fall wird im Hinblick auf die Identifikations- und Authentikationskomponente 4740 eine
einfache Authentikation mit einem Paßwort ausreichend sein, da
der Medienkonsument dann aufgrund der mit jedem Konsumakt verknüpften Kostenfolge
ein starkes Eigeninteresse entwickeln wird, seine Zugangsdaten zu
schützen und
insbesondere nicht vorsätzlich
Dritten mitzuteilen. Anders verhält
sich die Sachlage, sobald der "Freikauf" von Werken erlaubt
wird. Durch den Wegfall der Kostenfolge besteht hier das Risiko,
daß einzelne
Medienkonsumenten ihre Zugangsdaten freigiebig an Dritte weitergeben.
Bei einer derarti gen Konstellation erweist sich der schwer nachahmbare Hardware-Token 4745 zur
Authentikation als stark vorteilhaft.
-
48 zeigt eine schematische Darstellung einer Weiterentwicklung
der in 47 gezeigten Anordnung. Während bei
der in 47 gezeigten Anordnung lediglich
je ein Katalogserver 4770 und ein Inhalte-Server 4710 eines
einzelnen Inhalteanbieters vorgesehen waren, beinhaltet die in 48 gezeigte Weiterentwicklung entsprechende Rechner
mehrerer Inhalteanbieter, nämlich
je einen Katalogserver 4770A, 4770B, 4770C sowie
je einen Streamer-Server 4710A, 4710B, 4710C eines
ersten, zweiten beziehungsweise dritten Inhalteanbieters. Der Medienkonsument
greift dabei über
ein anbieterübergreifendes
Portal mit einem Meta-Katalogserver 4770X und mit einem
Meta-Streamerserver 4710X auf die einzelnen anbieterspezifischen
Katalogserver 4770A, 477B, 4770C beziehungsweise
auf die anbieterspezifischen Streamerserver 4710A, 4710B, 4710C zu. Eine
besondere Ausführungsform
sieht vor, daß einzelne
Anbieter über
das in 47 beschriebene System ihre
Produkte anbieten und selbst abrechnen, wobei zum Beispiel freigekaufte
online-Werke nicht nur in den Werkelisten der einzeenen Anbieter
registriert und abgespielt werden können, sondern daß alle entsprechenden
Werke verschiedenster Anbieter über
einen Link zum Metaportal in einer Art universaler Werkeliste registriert
und abgespielt werden können.
Hierzu dient die Werkeliste des Metaportals als quasi-Depot für alle von
verschiedenen Anbietern (z.B. Verlagen) freigekauften und somit
kostenfrei abspielbaren Werke. Eine hierfür vorzugsweise ausgebildete
Token-Lösung
z.B. in Form einer SmartCard dient der eindeutigen Authentikation
eines Nutzers und verhindert die kostenlose Weitergabe von PIN oder
Password an Dritte. Die Verwaltung freier Werke über die Werkelisten des Metaportals
ist besonders vorteilhaft, da der Konsument zwar Angebote einzelner
Verlage nutzen kann, bei dem Wunsch reinen Konsumierens jedoch vorzugsweise über einen
der Content-Anbieter oder direkt in die Werkeliste des Metaportals
zugreifen kann, um dort sämtliche
freigekauften Werke abzuspielen, ohne zwischen den Werkelisten einelner
Anbieter hin- und herwechseln zu müssen.
-
49 zeigt eine schematische Darstellung einer Weiterentwicklung
der in 48 gezeigten Anordnung. Während bei
der in 48 gezeigten Anordnung keine
lokale Abspeicherung von digitalen Werken vorgesehen ist und ein
Medienkonsum daher stets eine on-line Verbindung zu einem Inhalteserver 4710 voraussetzt,
beinhaltet die in 49 gezeigte Weiterentwicklung
eine mit einem hinreichend dimensionierten Massenspeicher (nicht
dargestellt) ausgestattete Werkspeicherkomponente 4712,
in der Inhaltedaten digitaler Werke, die von einem der Inhalteserver 4710 heruntergeladen
worden sind, gespeichert werden können, um auch off-line, also
ohne offene on-line-Datennetzverbindung vom Medienkonsumenten verkonsumiert
werden zu können.
Die lokale off-line-Verfügbarkeit
eines Werkes in der Werkspeicherkomponente 4712 wird in
den entsprechenden zu dem betreffenden Werk gehörenden Datensatz der Werkliste 4780 eingetragen.
Auch bei der off-line-Verkonsumierung von in der Werkspeicherkomponente 4712 abgespeicherten
Werke kommen die verschiedenen vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Tarifierungsmodi
zur Anwendung. Da während
des off-line-Konsumierens keine Geldtransaktionen über die
Geldinstitute 4760, 4765 vorgenommen werden können, ist
bei dieser Variante der Geldkontospeicher 4755 nicht nur
vorteilhaft, sondern erforderlich.
-
Bei
allen in den 47, 48 und 49 dargestellten
Anordnungen wird bevorzugterweise ein DRMS (nicht dargestellt) mit
einer Durchsetzungskomponente (nicht dargestellt) eingesetzt, um die
digitalen Inhaltedaten vor Mißbrauch
zu schützen.
-
Die
in den 47, 48 und 49 dargestellten
Anordnungen können
auf vielfältige
Weise technisch realisiert werden. Insbesondere können sie auch
durch auf Universalrechnern ablaufende Computerprogramme dargestellt
werden. Während
die Server 4770, 4710, 4760, 4765, 4795 in
der Regel als außerhalb
der Sphäre
des Medienkonsumenten aufgestellte und betriebene Rechner ausgebildet
sind, können
die übrigen
Komponenten mit Ausnahme des Tokens 4795 beispielsweise
durch auf einem PC ablaufende Software verkörpert werden. Es ist jedoch auch
möglich,
spezielle applikationsspezifische Geräte zu verwenden, die diese
Komponenten auf andere Weise, beispielsweise durch geeignete elektronische
Schaltungen, realisieren.
-
50 zeigt eine schematische Übersicht über ein Phasenmodell zur Vermarktung
von Multimedia-Kaufprodukten auf der Grundlage der in den 47 bis 49 dargestellten
Anordnungen. Es werden drei Phasen unterschieden:
- a)
Phase 1: In der Phase 1 kommt typischerweise eine Anordnung gemäß 47 zur Anwendung, wobei drei Bedienungsschritte
anbieterspezifisch, also ohne anbieterübergreifende Funktionalität, verfügbar sind:
- b) Phase 2: In der Phase 2 kommt typischerweise eine Anordnung
gemäß 48 zur Anwendung, bei der "freigekaufte" Werke verschiedener Inhalteanbieter
("Contentanbieter") anbieterübergreifend
gebündelt,
verwaltet und abgespielt werden können.
- c) Phase 3: In der Phase 3 kommt typischerweise eine Anordnung
gemäß 49 zur Anwendung, bei der Werke verschiedener
Inhalteanbieter ("Contentanbieter") anbieterübergreifend
auf einen Massenspeicher einer Multimediaapplikation des Medienkonsumenten
heruntergeladen, verwaltet und online wie auch off-line abgespielt
werden können.
-
51A zeigt eine schematische Darstellung einer
exemplarischen Bedienoberfläche
eines ersten Aspektes eines ersten Teilschrittes gemäß der ersten
Phase des Phasenmodells aus 50.
Auf einer Anzeigeeinrichtung (nicht näher dargestellt) wird eine
Menueleiste 5110 dargestellt. Die Menueleiste 5110 erlaubt
die Aktivierung einer Suchfunktion gegliedert nach Musikwerken,
Videos, Spielen und elektronischen Büchern. Eine alphabetische Indexleiste 5112 ermög licht eine
alphabetische Indexsuche nach dem Namen des Interpreten durch Durchblättern des
alphabetischen Index. Eine entsprechende alphabetische Indexsuche
ist auch nach anderen Kriterien wie dem Werktitel, dem Album, dem Genere
etc. möglich
(nicht näher
dargestellt). Als Ergebnis des Suchvorganges erscheint eine Ergebnisliste 5115,
in der alle in der Ergebnismenge enthaltenen Werke tabellenartig
mit je einer Zeile aufgelistet sind. Angegeben wird bei dem Beispiel
aus der Sparte "Musik" eine fortlaufende
Numerierung, der Werktitel, der Name des Interpreten sowie der Name
des Albums. Je Werk wird ferner ein erstes Bedienelement 5115a generiert,
bei dessen Auslösung
beispielsweise durch Mausklick der betreffende Titel für eine werkspezifisch
vorbestimmte Zeit kurz angespielt wird, beispielsweise für 30 Sekunden.
Ferner wird je Werk ein zweites Bedienelement 5115b generiert,
bei dessen Auslösung
beispielsweise durch Mausklick ein aufgesuchtes Werk zur späteren Übertragung
in der "Playlist", also in der Werkliste 4780 aus 47, markiert wird. Auch eine direkte Übertragung
einzelner Werke ist möglich,
sofern hierzu ein ein Bedienelement vorgesehen ist (nicht dargestellt).
-
51B zeigt eine schematische Darstellung einer
exemplarischen Bedienoberfläche
eines zweiten Aspektes des ersten Teilschrittes gemäß der ersten
Phase des Phasenmodells aus 50.
Der Medienkonsument (nicht dargestellt) hat in der Ergebnisliste 5115 durch
Auslösen
des zweiten Bedienelementes 5115b für eine Anzahl von markierten Werken 5117a, 5117b, 5117c, 5117d die
Generierung jeweils eines entsprechenden Datensatzes in der Werkeliste 4780 veranlaßt und erhält auf der
Bedienoberfläche
eine Online-Abspiellisten-Anzeige 5120 In einer bevorzugten
Ausführungsform
kann die Online-Abspiellisten-Anzeige 5120 nach Genres oder
benutzerdefinierten Kategorien 5122a, 5122b, 5122c, 5122d, 5122e sortierbar
und/oder gruppierbar ausgestaltet sein.
-
51C zeigt eine schematische Darstellung einer
exemplarischen Bedienoberfläche
eines zweiten Teilschrittes gemäß der ersten
Phase des Phasenmodells aus 50.
Aus der Online-Abspiellisten-Anzeige 5120 heraus kann beispiels weise durch
Mausklick ein einzelnes Werk oder eine gesamte Playliste mit mehreren
Werken ausgewählt und
abgespielt werden. Die Medienwiedergabekomponente 4720 aus 47 erscheint dann auf der Bedienoberfläche in Gestalt
eines "Online-Player"-Objektes 5130 mit
den üblichen
Funktionalitäten
wie Start/Stopp, schneller Vorlauf, schneller Rücklauf. Die Abspielfunktion
des "Online-Player"-Objektes 5130 ist
nur dann freigebene, wenn die im Zusammenhang mit den 47, 48 und 49 beschriebene
Transaktionssteuerung den Geldtransfer bestimmungsgemäß ermöglicht.
Mit dem Auslösen der
Abspielfunktion des "Online-Player"-Objektes 5130 mittels
des entsprechenden Bedienelementes beginnt die verbrauchsorientierte
Berechnung von Nutzungsentgelten oder wie in der 51C gezeigt Wandlung von staatlichen Zahlungsmitteln
in Contentanbieterspezifische geldwerte Punkte, mit denen vorteilhafterweise
ausschließlich
Produkte und/oder Dienstleistungen des jeweiligen Content-Anbieters eingekauft
werden können.
-
51D zeigt eine schematische Darstellung einer
exemplarischen Bedienoberfläche
eines ersten Aspektes eines dritten Teilschrittes gemäß der ersten
Phase des Phasenmodells aus 50.
Die Werkstückadministration 4790 aus 47 erscheint dabei auf der Bedienoberfläche in Gestalt
eines "Produktmanager"-Objektes mit einer Produkteliste 5142, in
der erwerbbare körperliche
Vervielfältigungsstücke von
Werken, hier exemplarisch CD-Alben, aufgelistet und bevorzugterweise
durch Icons illustriert sind, wobei es sich als besonders vorteilhaft
erweist, die Icons entsprechend der Frontseite der CD-Booklets zu
gestalten, um einen hohen Wiedererkennungseffekt sicherzustellen.
Durch Anklicken eines Icons der Produkteliste 5142 wird
das betreffende Icon im Produktfeld 5144 angezeigt. In
Bezug zu dem Produktfeld 5144 werden Bedienelemente 5146a, 5146b, 5146c generiert,
um verschiedene kommerzielle Vorgänge in Bezug auf das durch
das Icon im Produktfeld 5144 symbolisierte CD-Album auslösen zu können. Ein
Auslösen
des ersten Bedienelementes 4146a bewirkt, daß die in
der Bonuspunkte-Speicherungskomponente 4735 aus 47 gespeicherte Anzahl an Bonuspunkten um 400
vermindert wird und somit alle Werke des Al bums für die Onlinenutzung
freigekauft werden, was ebenfalls in der Werkeliste markiert wird.
Ein Auslösen
des zweiten Bedienelementes 4146b bewirkt im Falle bereits
zuvor erworbener Nutzungsrechte (siehe oben), daß die in der Bonuspunkte-Speicherungskomponente 4735 aus 47 gespeicherte Anzahl an Bonuspunkten um 800
vermindert wird und dadurch unter der Kontrolle der Werkstückadministrationskomponente 4790 und
des Händlersystems 4795 ein
vertragliches Versprechen des Inhalteanbieters oder eines beauftragten
Zwischenhandelsagenten auf Lieferung eines körperlichen Vervielfältigungsstückes des
betreffenden Albums an den jeweiligen Medienkonsumenten ausgelöst wird.
Ein Auslösen
des dritten Bedienelementes 4146c bewirkt, daß der in
dem Geldkontospeicher 4755 abgebildete Guthaben des Medienkonsumenten
um 15 EURO vermindert wird, wobei ohne Voraussetzung bereits erworbener
Nutzungsrechte eine Bestellung eines körperlichen Vervielfältigungsstückes des
betreffenden CD-Albums bei dem Inhalteanbieter oder bei einem von
diesem beauftragten Zwischenhandelsagenten ausgelöst wird.
Hierzu wird vorteilhafterweise die Bestellung über einen Warenkorb (nicht
dargestellt) ausgeführt.
Es versteht sich von selbst, daß mit
den erworbenen Punkten auch andere Produkte oder Dienstleistungen
des Anbieters eingekauft werden können.
-
51E zeigt eine schematische Darstellung einer
exemplarischen Bedienoberfläche
eines zweiten Aspektes des dritten Teilschrittes gemäß der ersten
Phase des Phasenmodells aus 50.
Nach dem Erwerb von Nutzungsrechten für alle Werke des betreffenden
CD-Albums durch Auslösen
des ersten Bedienelementes 5146a wird in der Online-Abspiellisten-Anzeige 5120 des
Medienkonsumenten ("Hans Mustermann") für jedes
der in dem CD-Album enthaltenen Werke ein Datensatz angezeigt, aus
dem hervorgeht, daß die
Nutzungsrechte erworben sind, d.h. daß das Werk "freigekauft" ist. Vorteilhafterweise wird automatisch
eine Abspielliste mit sämtlichen
auf dem Album befindlichen Titeln angelegt. Tittel, die sich bereits
in einzelnen Werkelisten befinden, werden ebenfalls markiert und
sind, sofern diese auf dem freigekauften Album enthalten sind, kostenfrei
abspielbar.
-
Es
versteht sich, daß die
vorstehend anhand eines CD-Albums dargestellten Zusammenhänge ohne
weiteres auch auf andere digitalisierbare Medien wie beispielsweise
Videos oder elektronische Bücher übertragbar
sind.
-
Eine "on-demand"-Distribution digitaler
Inhalte beispielsweise über
ein Datennetzwerk wie das Internet oder über einen terrestrischen Senderkanal oder über einen
Kabel- oder Satellitenkanal erweist sich als überaus bandbreitenintensiv,
insbesondere wenn relativ wenige verschiedene Werke von vielen einzelnen
Benutzern zu unterschiedlichen Zeiten angefordert werden. Es besteht
daher in der Praxis ein erheblicher Bedarf, eine bandbreitensparende
Vorrichtung beziehungsweise ein entsprechendes bandbreitensparendes
Verfahren vorzuschlagen.
-
Bei
der erfindungsgemäßen Lösung dieser Aufgabe
kann ein Kanal, beispielsweise ein terrestrischer Senderkanal, bevorzugterweise
während
eines bestimmten ersten Zeitfensters, beispielsweise von 09:00 Uhr
Ortszeit bis 24:00 Ortszeit, zur fortwährenden sequentiellen Aussendung
von unverschlüsselten
Ausschnittproben digitaler Werke, sogenannter "Trailer", genutzt werden. Die Trailer können sich
insbesondere auf Videofilme, Audiomedien oder Spiele beziehen. Mittels
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
beispielsweise in Gestalt einer sogenannten "Set-Top-Box" kann sich der Medienkonsument dann tagsüber die
Sequenz von Trailer-Aussendungen ansehen und schließlich in
einem Willensbildungsprozeß zu
einem Entschluß gelangen,
beispielsweise am nächsten
Tag bestimmte, zu einzelnen gesehenen Trailern gehörende Werke,
beispielsweise Videofilme, in der Langfassung zu konsumieren. Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
zeigt der Medienkonsument dann während
der Laufzeit des entsprechenden Trailers durch Betätigen eines
Bedienmittels, das beispielsweise an der Set-Top-Box oder an einer
zu der Set-Top-Box gehörenden
Fernbedienung angeordnet sein kann, an, daß er die entsprechenden Langfassung
konsumieren möchte.
Hierzu ist eine mit einem Display ausgestattete Fernbedienung (nicht
dargestellt) vorteilhaft, wie sie vorab als universale Fernbedienung
in den 32 bis 34 aufgezeigt
ist. Auf dem Display ist es möglich,
entsprechende Werkeidentifikationen wie beispielsweise Titel anzuzeigen
und über
eine Direkttaste eine Funktion auszulösen, die in der Set-Top-Box
eine Einstellung vornimmt. Dies kann eine Filtereinstellung sein, die
es ermöglicht,
ein später
per Broadcast zu übertragendes
Werk zu erkennen und herunterzuladen. Andere Werke, welche nicht
in der Set-Top-Box markiert sind, werden zum Download nicht zugelassen. Eine
andere Möglichkeit
ist das Voreinstellen eines mit dem z.B. Trailer gesendeten Zeitfenstereinstallung,
die es ermöglicht,
zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem vorbestimmten Kanal eine
bestimmte Sendung zu empfangen, welche über Broadcast unadressiert
gesendet wird. Optional ist möglich:
Die Vorrichtung, beispielsweise in Gestalt der Set-Top-Box, leitet den Konsumwunsch über einen geeigneten
Rückkanal,
beispielsweise über
eine Telefonleitung oder über
das Internet, an einen Server des Inhalteanbieters weiter. Während eines
zweiten Zeitfensters, beispielsweise von 01:00 Uhr Ortszeit bis
08:00 Uhr Ortszeit, distributiert der Server des Inhalteanbieters
die von den einzelnen Medienkonsumenten angeforderten digitalen
Inhalte über
denselben Kanal, der während
des ersten Zeitfensters zur Distribution der Trailer genutzt worden
war. Die Set-Top-Box ist dann derart mit einem Massenspeicher (beispielsweise
einer Festplatte mit einer Kapazität von 160 GByte) und einer
Steuereinheit ausgestaltet, daß es
möglich
ist, während
dieses zweiten Zeitfensters aus der Menge aller im Broadcast-Modus
verschlüsselt
ausgesendeten digitalen Werke diejenigen herauszufiltern und in
verschlüsselter Form
auf der Festplatte abzuspeichern, deren Trailer der Medienkonsument
während
des ersten Zeitfensters markiert hatte. Während dieses automatischen Herunterlade-
und Abspeicherungsprozesses ist keinerlei Bedieneingriff seitens
des Medienkonsumenten erforderlich. Spätestens nach Abschluß des zweiten
Zeitfensters sind alle vom Medienkonsumenten bestellten digitalen
Werke auf der Festplatte gespeichert und können von diesem nach einer
Entschlüsselung
konsumiert werden. Es ist vorteilhaft, die Inhaltsdaten durch ein
DMRS zu schützen
und den berechtigten Medienkonsumenten vor dem Zugriff auf die In haltsdaten
zu identifizieren und zu authentifizieren; letzteres wiederum bevorzugt
mittels eines Hardware-Tokens, beispielsweise mittels einer SmartCard.
-
53A zeigt eine schematische Darstellung einer
Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler
Inhalte in einem ersten Verfahrensschritt. Auf einem Kanal 5210 werden während des
ersten Zeitfensters von 09:00 Uhr bis 24:00 Uhr fortwährend Produktpräsentationen
mit Trailern im Broadcast-Modus ausgesendet. Zwischen den Trailern
können
bei Bedarf auch Werbeblöcke
geschaltet werden. In einer noch weiter verbesserten Variante können dem
Medienkonsumenten für
das konsumieren dieser Werbeblöcke
geldwerte Vorteile beispielsweise in Gestalt von Bonuspunkten zugebilligt
werden. Eine darüber
hinaus verbesserte Variante zeichnet sich dadurch aus, daß in jeden
Werbeblock (Werbespot) ein spezifisches Symbol eingeblendet wird,
beispielsweise eine Zahl oder eine Buchstabenkombination. Dem Medienkonsumenten
werden Bonuspunkte bei dieser ultimativen Verbesserung nur noch
dann zuerkannt, wenn er während
der Einblendung oder innerhalb eines kurzen Zeitfensters danach
das von ihm erkannte Symbol beispielsweise über eine in der Fernbedienung der
Set-Top-Box vorgesehene Tastatur eingibt und auf diese Weise nachweist,
daß der
den Werbeblock tatsächlich
konsumiert hat. Der Kanal 5310 wird von einer erfindungsgemäßen Set-Top-Box 5320 ausgewertet.
Die einzelnen Trailer sind und die dazugehörigen Langfassungen sind durch
geeignete Maßnahmen
identifizierbar, beispielsweise durch eine eindeutige Werkekennung
oder durch Angabe eines genauen Zeitfensters, während dessen die entsprechende
Langfassung ausgesendet werden wird. Der Konsument (nicht dargestellt)
markiert in dem gezeigten Beispiel den Trailer A durch betätigen eines Bedienmittels
an dem Bedienteil (beispielsweise Fernbedienung) 5330 der
Set-Top-Box 5320. Die Trailer können beispielsweise über einen
Bildschirm 5340 und/oder einen Lautsprecher 5350 konsumiert werden.
-
53B zeigt eine schematische Darstellung einer
Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler
Inhalte in einem zweiten Verfahrens schritt. Auf dem Kanal 5210 werden während des
zweiten Zeitfensters von 01:00 Uhr bis 08:00 Uhr die zu den Trailern
entsprechenden Langfassungen im Broadcast-Modus verschlüsselt ausgesendet
und unter der Kontrolle der Steuereinheit 5360 herausgefiltert
und im Speichermodul 5370 abgespeichert.
-
53C zeigt eine schematische Darstellung einer
Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler
Inhalte in einem dritten Verfahrensschritt. Durch einen Token (SmartCard)
identifiziert und authentifiziert sich der berechtigte Medienkonsument
gegenüber
einer Clearingstelle, von der ein decoderspezifischer Entschlüsselungsschlüssel für den im
Speichermodul 5370 gespeicherten digitalen Inhalt bezogen
wird.
-
53D zeigt eine schematische Darstellung einer
Vorrichtung und eines Verfahrens zur Broadcast-Distribution digitaler
Inhalte in einem vierten Verfahrensschritt. Unter der Kontrolle
der Steuereinheit 5360 kann der im Speichermodul 5370 gespeicherte
digitale Inhalt, beispielsweise ein Videofilm zum Trailer A, entschlüsselt und
konsumiert werden.