DE10140712A1 - Datenverarbeitungsverfahren und -Vorrichtung, insbesondere Verfahren zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte sowie entsprechende Vorrichtung - Google Patents
Datenverarbeitungsverfahren und -Vorrichtung, insbesondere Verfahren zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte sowie entsprechende VorrichtungInfo
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Abstract
Verfahren und Vorrichtung zur Darstellung, zum Anfordern, Übermitteln und/oder Abrechnen von digitalen Medieninhalten mit folgenden Verfahrensschritten: DOLLAR A Bereitstellung eines Medienverzeichnisses und/oder einer Suchmaschine zur Auswahl von Werken über ein Online-Portal, DOLLAR A - Auswahl eines Werkes oder mehrerer gewünschter Werke durch den Nutzer über das Online-Portal, DOLLAR A - Übermittlung des Werkes oder der Werke an den Nutzer zur unmittelbaren Online-Nutzung und/oder zur Speicherung für eine spätere Offline-Nutzung, DOLLAR A - Erfassen der Online-Nutzungen und der Offline-Nutzungen durch eine elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung beim Nutzer, DOLLAR A - Übermittlung der aufgezeichneten Nutzungsdaten an ein Abrechnungs-Portal.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Datenverarbeitungsverfahren und eine entsprechende Datenverarbeitungsvorrichtung. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte sowie eine entsprechende Vorrichtung.
- Das Internet eignet sich als weltumspannendes digitales Netzwerk hervorragend als technische Plattform zur Distribution digitaler Daten von Inhalteanbietern an deren Abnehmer. Medieninhalte wie Texte, Audio-Inhalte wie Musik oder Sprache, Bilder und bewegte Videoinhalte werden heute fast durchgängig in digitaler Gestalt produziert oder können mit geringem Aufwand digitalisiert werden. Durch hochentwickelte Kompressionstechniken wie beispielsweise MP3 (für den Audio- Bereich) oder MPEG (für den Video-Bereich) können auch datenintensive Inhalte über die heutige auf der Konsumentenseite immer noch relativ schmalbandige Internet-Infrastruktur transportiert werden. Auch für die Nutzung durch den Abnehmer bestimmte Software gehört im Zusammenhang der vorliegenden Erfindung zu den vorstehend erwähnten digitalen Inhalten.
- Typischerweise betreibt ein Anbieter derartiger multimedialer Inhalte einen über eine breitbandige Standleitung ständig mit dem Internet verbundenen und besonders leistungsfähigen Rechner, einen sogenannten "Server". Die Kunden der Inhalteanbieter müssen jeweils Zugang zu einem mit dem Internet verbundenen oder verbindbaren Rechner haben, beispielsweise zu einem sogenannten "Personal Computer" (PC), und unter Nutzung geeigneter Internet- Dienstprotokolle wie beispielsweise - im einfachsten Falle - dem "Hypertext Transport Protocol" (HTTP) die Inhalte repräsentierenden Daten vom Server auf den lokalen Rechner ("Client") herunterladen. Dabei werden die digitalen Inhalte häufig zunächst in Gestalt einer Datei auf dem lokalen Rechner abgefegt, bevor sie dort genutzt werden können. Alternativ stehen auch sogenannte "Streaming"- Protokolle zur Verfügung, bei denen die die Inhalte repräsentierenden Daten während des Herunterladens vom Server-Rechner auf den Client-Rechner unmittelbar in wahrnehmbare Sinneseindrücke umgesetzt werden, ohne daß auf dem Client-Rechner eine den digitalen Inhalten entsprechende Datei erzeugt und abgelegt wird.
- Als Client-Rechner kommen längst nicht mehr nur stationäre Geräte nach Art eines PCs in Betracht, die über leitungsgebundene Übertragungswege mit dem Internet verbunden oder verbindbar sind. Mobile Geräte sind verfügbar, die leicht mitgenommen werden können. Beispiele hierfür sind handliche Abspielgeräte ("Player") beispielsweise für MP3-Audiodateien oder für digitale Lesestoffe ("e- Books"). Neuerdings sind auch Geräte zum Umsetzen digitaler Inhalte in wahrnehmbare Sinneseindrücke bekannt, die über eine drahtlose Funkfrequenzanbindung an das Internet verfügen, beispielsweise über Mobiltelefonnetze wie GSM oder UMTS.
- Hinsichtlich derjenigen technischen Vorrichtungen und Verfahren, die eingesetzt werden, um einen digitalen Inhalt in eine für den Konsumenten sinnlich wahrnehmbare Gestalt umzusetzen, werden üblicherweise unterschiedliche Medientypen unterschieden. Bei Texten und Bildern einschließlich Video- Sequenzen wird der Augensinn angesprochen und man spricht von "Anzeigevorrichtungen" beziehungsweise "Anzeigeverfahren". Bei den Gehörsinn ansprechenden Audio-Medien spricht man von "Wiedergabevorrichtungen" beziehungsweise "Wiedergabeverfahren". Es ist möglich, daß digitale Medien auch andere Sinne ansprechen, insbesondere den Tastsinn und den Geruchssinn. Der Gegenstand dieser Erfindung steht in seiner allgemeinsten Form in einer Beziehung zu der Umsetzung aller dieser verschiedenen Medientypen in eine jeweils für die Sinneswahrnehmung geeignete Form. Die im folgenden Text erläuterten allgemeinen erfinderischen Aspekte gelten ungeachtet bestimmter sprachlicher Ausdrucksweisen wie "Anzeige", "Wiedergabe", "Abspielen" ete., grundsätzlich für alle Formen des Konsums von Medien, solange sie nicht ausdrücklich auf bestimmte Medientypen, wie beispielsweise seitenorientierte Textwerke, beschränkt sind. Auch die Benutzung von Software wird hier darunter subsumiert, denn auch bei dem Ablauf von Software wie beispielsweise eines Computerspiels oder einer Textverarbeitungssoftware interagiert der Konsument auf der Ebene von Sinneseindrücken. Dessenungeachtet erscheint es unvermeidbar, daß sich konkrete, zur Veranschaulichung eingeführte Beispiele auf bestimmte Medientypen beschränken.
- Ungelöste Probleme bestehen hinsichtlich von Abrechnungs- und Bezahlkonzepten für diese Art von moderner Distribution digitaler Inhalte.
- Erfahrungsgemäß liegt die erste und fundamentale Frage darin, ob der Kunde überhaupt willens ist, für den Konsum digitaler Inhalte über das Internet über die reinen Internet-Verbindungskosten hinaus Entgelte an die jeweiligen Inhalteanbieter zu entrichten. Die Beantwortung dieser Frage hängt wesentlich von der vorausgesetzten technischen Infrastruktur ab.
- Beispielsweise betreibt ein in den Vereinigten Staaten ansässiges Unternehmen (MP3.COM) einen Geschäftsbetrieb, der ein Angebot an alle Internet-Nutzer beinhaltet, ursprünglich nur als Audio-CD ("Compact Disk") vertriebene Inhalte in Gestalt von Audiodateien im MP3-Format unentgeltlich herunterladen zu können. Das ursprüngliche Konzept enthielt ursprünglich eine Steuerungskomponente dergestalt, daß das Herunterladen der zu einer bestimmten Audio-CD gehörigen MP3-Audiodatei von einem von dem Unternehmen betriebenen zentralen Server für einen einzelnen Kunden nur dann freigeschaltet wird, wenn dieser Kunde zuvor eine charakteristische Datenprobe einer entsprechenden Audio-CD an den Server übertragen hatte, wodurch der Nachweis als erbracht gelten sollte, daß der betreffende Kunde bereits über ein Kaufstück dieser CD verfügt und das Zurverfügungstellen einer entsprechenden MP3-Audiodatei durch Schrankenbestimmungen des Urheberrechtes gedeckt ist. Dieser Ansatz kann aus mehreren Gründen nicht als zukunftsweisend betrachtet werden:
- 1. Zum einen ist - zumindest für die Vereinigten Staaten - inzwischen durch Gerichtsprozesse deutlich geworden, daß zumindest das ursprüngliche Geschäftsmodell wohl nicht durch die Schrankenbestimmungen des U.S.-Copyright-Rechtes gedeckt sein dürfte.
- 2. Zum anderen basiert der Geldfluß vom Konsumenten zum Anbieter nach der Theorie dieses Geschäftsmodells immer noch auf dem Verkauf materieller Güter, denn nur durch den Kauf einer entsprechenden Audio-CD sollte sich der Konsument den Zugang zum Server verschaffen können. Dies muß in Zeiten einer digitalen Internet-Ökonomie als Nachteil gewertet werden.
- 3. Dadurch, daß die vom Server heruntergeladenen MP3-Audiodateien die ursprünglich auf der Audio-CD vermarkteten Werke in überaus guter Qualität repräsentieren und darüber hinaus über das Internet ohne großen Aufwand und ohne weiteren Qualitätsverlust weiterverbreitet werden können, entsteht ein Anreiz für die Kunden des Unternehmens, die heruntergeladenen MP3-Audiodateien ihrerseits nicht etwa nur engen Freunden oder Verwandten, sondern darüber hinaus einer breiten Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dadurch entgehen den Inhalteanbietern Einnahmen, da die Verbreitung der MP3-Audiodateien in einem weitaus größeren Umfeld stattfindet als der entgeltliche Verkauf der Audio-CDs.
- 4. Schließlich ist der temporäre Besitz einer passenden Audio-CD nicht mit einer legitimen Eigentümerstellung an diesem Datenträger gleichzusetzen, d. h. es ist nicht auszuschließen, daß Audio-CDs vom Eigentümer kurzzeitig an Dritte ausschließlich zum Zweck der Zugangsverschaffung auf dem Server ausgeliehen werden.
- Möglicherweise auch in Anbetracht der Defizite des vorstehend dargestellten Abrechnungs- und Bezahlkonzeptes von MP3.COM hat ein weiteres in den Vereinigten Staaten ansässiges Unternehmen, Napster Inc., ein anderes Geschäftsmodell entwickelt, dessen Nutzer unentgeltlich in den Genuß von insbesondere als MP3-Audiodateien vorliegenden digitalen Inhalten kommen.
- Bei diesem Konzept ("Peer-to-Peer File Sharing") gibt es keinen zentralen Serverrechner zum Abspeichern digitaler Inhalte mehr; die MP3-Audiodateien und andere Inhalte sind ausschließlich auf den lokalen Client-Rechnern unter der Kontrolle der Kunden dieses Unternehmens gespeichert. Der zentrale Napster- Serverrechner übernimmt lediglich eine Vermittlungsfunktion, d. h. er nimmt von Napster-Kunden eine Anfrage nach einem bestimmten digitalen Inhalt entgegen und liefert daraufhin die Internet-Adresse von solchen Client-Rechnern, auf denen eine entsprechende Datei zum Herunterladen abrufbar vorgehalten wird. Abrufbar ist demnach nur das, was zu einem gegebenen Zeitpunkt mindestens ein Napster- Kunde auf einem unter seiner Kontrolle stehenden Rechner zum Herunterladen abrufbereit vorhält. Das ursprüngliche Geschäftskonzept geht davon aus, daß der nicht-kommerzielle Austausch von urheberrechtlich geschützten Werken unter Privaten durch Schrankenbestimmungen des Urheberrechtes gedeckt ist, wobei angenommen wird, daß die gewerbliche Vermittlertätigkeit durch Napster den nichtgewerblich-privaten Charakter des Verbreitens digitaler Inhalte nicht beeinträchtigt. Auch in diesem Fall scheint derzeit wohl deutlich geworden zu sein, daß das Geschäftsmodell zumindest mit den Schrankenbestimmungen des U.S.-Copyright-Rechtes nicht konform geht.
- Bei den bekannten Peer-to-Peer-Konzepten ist ein Geldfluß vom Konsumenten zum Inhalteanbieter konzeptionell nicht vorgesehen. Die Inhaber der Verwertungsrechte digitaler Inhalte empfinden daher einen deutlichen Mangel an verfügbaren technischen Konzepten, um auch unter den Bedingungen der Internet-Ökonomie ein angemessenen Entgelt abrechnen und vereinnahmen zu können.
- Dabei scheinen technische Ansätze, Peer-to-Peer-Transaktionen im Internet beispielsweise auf der Ebene der Infrastruktur der Internet-Zugangsanbieter durch Zwangsfilterung der Internet-Datenströme grundsätzlich unterbinden zu wollen, problematisch zu sein. Zum einen kann aus politischen und rechtlichen Aspekten heraus bezweifelt werden, daß eine erforderliche flächendeckende Durchsetzung dieser Konzepte möglich ist. Zum anderen werden ständig neue technische Konzepte entwickelt, um den Dateiaustausch durch Peer-to-Peer-Transaktionen nicht zuletzt auch gegen juristisch-administrative Eingriffe zu härten. Ein Beispiel hierfür ist das Peer-to-Peer-Dateitransferprotokoll "Gnutella", das im Gegensatz zum Napster-Konzept ohne einen zentralen Vermittlungsserver auskommt. Gegen die Identifizierbarkeit der Client-Teilnehmer eines solchen Protokolls und die damit zusammenhängende Möglichkeit, auf dem rechtlich-administrativen Wege gegen die Nutzung dieser Techniken vorzugehen, stehen inzwischen kryptographische Anonymisierungstechniken zur Verfügung, wie sie beispielsweise in das sogenannte "Freenet"-Protokoll eingeflossen sind.
- Eine technische Grundvoraussetzung für die Möglichkeit einer nachhaltigen Abrechnung eines Nutzungsentgeltes für die Nutzung digitaler Inhalte durch Konsumenten ist ein hinreichender Schutz vor unautorisierter Vervielfältigung. Wird dieses Problem nicht gelöst, erscheint keine wirtschaftlich sinnvolle Abrechnung möglich.
- Hierzu bieten sich kryptographische Konzepte an, bei denen
- - die Distribution von digitale Inhalte verkörpernden Dateien sowohl über das Internet als auch mittels körperlicher Datenträger wie beispielsweise CDs ausschließlich in verschlüsselter Form erfolgt, und/oder
- - bei denen digitale Inhalte verkörpernde Dateien mit steganographisch verdeckten Informationen, sogenannten "Wasserzeichen" oder "Watermarks", versehen sind, die Auskunft über den urheberrechtlichen Status der darin abgebildeten Werke wiedergeben und die durch den Konsumenten nicht wieder durch illegitime technische Manipulationen aus den die digitalen Inhalte repräsentierenden Dateien entfernt werden können.
- Die zur Entschlüsselung der Dateien erforderlichen kryptographische Schlüssel müssen in der Konsequenz dieses Ansatzes jedem unautorisierten Zugriff Dritter, insbesondere auch dem der Konsumenten, wirksam und zuverlässig entzogen werden. In besonders vorteilhafter Form läßt sich dies realisieren, indem Inhalteanbieter spezielle Geräte auf den Markt bringen oder von anderen interessierten Unternehmen auf den Markt bringen lassen, auf deren funktionale Zuverlässigkeit der Inhalteanbieter sich verläßt und bei denen insbesondere kryptographische Schlüssel bevorzugterweise beispielsweise in besonderen versiegelten Baugruppen eingeschlossen sind, wobei durch geeignete technische Maßnahmen dafür gesorgt wird, daß die darin abgespeicherten kryptographischen Schlüssel augenblicklich gelöscht werden, sobald ein Manipulationsversuch detektiert ist.
- Das Einbetten von Wasserzeichen in digitale Inhalte ermöglicht für sich genommen noch keine nachhaltige Abrechnungspraxis der Mediennutzung durch die Konsumenten. Auch hierzu ist seitens des Inhalteanbieters eine Kontrolle über die Geräteausstattung erforderlich, mittels der die Konsumenten die Nutzung der digitalen Inhalte bewerkstelligen. Dabei sind die Geräte, auf deren Funktionalität sich der oder die Inhalteanbieter verlassen, so konstruiert, daß sie die steganographisch eingebetteten Urheberrechtsinformationen herausfiltern und in geeigneter Weise auswerten, um unautorisierte Benutzungsvorgänge, insbesondere unautorisiertes Vervielfältigen, wirksam zu unterbinden.
- Ein Beispiel für eine derartige technische Infrastruktur ist aus dem SDMI-Projekt (Secure Digital Music Initiative) bekannt.
- Generell werden Vorrichtungen und Verfahren, die dazu dienen, die urheberrechtliche Monopolstellung des Urhebers oder seines Rechtsnachfolgers an digitalen Inhalten technisch durchzusetzen, als "Digital Rights Management System" (DRMS) bezeichnet.
- Technische Konzepte für DRMS sind beispielsweise aus US-A-6,112,181 sowie aus US-A-6,138,119 bekannt.
- Aber auch eine derartige geschlossene technische Infrastruktur mit einem DRMS, die dem Konsumenten jegliche vom Inhalteanbieter nicht autorisierte Nutzung digitaler Inhalte wirksam und nachhaltig versperrt, löst noch nicht das Problem einer möglichst flexiblen Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte sowohl über das Internet als auch mittels körperlicher Datenträger wie beispielsweise CDs.
- Gleichwohl stellt die Kopplung mit einem kryptographisch gegen Mißbrauch "gehärteten" DRMS bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte sowie bei einer entsprechenden Vorrichtung nur eine bevorzugte Realisierungsform dar; zwingend erforderlich ist ein derartiges kryptographisch gehärtetes DRMS nicht.
- Zwar sind DRMS bekannt, mit denen digitalen Inhalten mittels geeigneter technischer Konzepte Tarifierungsinformationen beigefügt werden können. Beispielsweise sind in der auf XML ("Extensible Markup Language") aufgebauten Auszeichnungssprache XrML ("Extensible rights Markup Language"), deren Spezifikation über http:/ / www.xrml.org/ bezogen werden kann, Vorkehrungen enthalten, um Tarifierungsinformationen in einer für Datenverarbeitungssysteme geeigneten Form abzubilden. Durch derartige Ansätze werden jedoch Probleme im Bereich der technischen Abwicklung von Abrechnung und Bezahlung noch nicht befriedigend gelöst.
- Nach Lage der Dinge sind derartige geschlossene Systeme unter Einschluß eines DRMS nur dann am Markt durchsetzbar, wenn diese auch dem Konsumenten wahrnehmbare Vorteile bieten, denn das Vorhandensein des DRMS wird vom Konsumenten zunächst tendenziell als hinderlich angesehen werden. Es ist aber auch keineswegs so, daß Konsumenten nicht bereit wären, für die Nutzung digitaler Inhalte Entgelte an den Inhalteanbieter zu entrichten; es kommt vielmehr darauf an, daß die Modalitäten der Abrechnung und Bezahlung den Kundenwünschen entgegenkommen. In dieser Hinsicht gibt es beim derzeitigen Stand der Technik erhebliche Defizite.
- Eines der Probleme bisheriger technischer Systeme zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte besteht darin, daß sie auf zu unflexiblen Konzepten einer Kauf- oder Abonnementstarifierung aufsetzen.
- Beispielsweise sind Systeme bekannt, bei denen etwa mittels Kreditkartenzahlung ein voller Kaufpreis entrichtet werden muß, bevor eine einen digitalen Inhalt darstellenden Datei von einem Server-Rechner heruntergeladen werden kann. Dies führt insbesondere dazu, daß ein vorheriges unentgeltliches Sichten des digitalen Inhaltes durch den Konsumenten auf Geeignetheit, Gefallen, usw. usf. nicht mehr möglich ist. Hierdurch wird eine hohe Hemmschwelle für den Erwerb eines digitalen Inhaltes durch Kauf geschaffen, da bei Nichtgefallen eine Rückabwicklung des Kaufes in der Regel daran scheitert, daß dem Konsumenten - anders als beispielsweise beim Kauf eines körperlichen Buches oder einer CD - die sachliche Verfügungsgewalt über die ihm als Vervielfältigungsstück übergebene Datei nur schwer zuverlässig wieder entzogen werden kann.
- Andererseits sind Systeme bekannt, die eine nutzungsabhängige Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte nach Art des "Video on Demand" ermöglichen. Bei derartigen Systemen tritt jedoch der Nachteil auf, daß die Feinkörnigkeit der Abrechnung an das Vorhandensein einer Datenverbindung des Endgerätes (Client) mit einem Server des Inhalteanbieters gekoppelt ist. Obwohl die Datenübertragungskosten durch Einsatz moderner Telekommunikationstechnik stetig sinken, ist es derzeit eine unrealistische Annahme, daß Konsumenten bei der Nutzung digitaler Inhalte stets einen ununterbrochenen und sicheren Zugang zu Telekommunikationsnetzen bei geringen Kosten zur Verfügung haben werden.
- Ein wichtiger sozialer Aspekt bei der Mediennutzung besteht in der Option des Konsumenten, bei dem Erwerb von Medien anonym handeln zu können, beispielsweise durch Einkauf körperlicher Medien gegen Barzahlung an einem Kiosk. Bekannte digitale Distributions-, Abrechnungs- und Bezahlkonzepte unter Nutzung von Datenverkehrsnetzen wie insbesondere dem Internet beruhen auf einer Identifizierbarkeit der einzelnen Konsumenten. Es besteht ein Bedarf nach einer verbesserten technischen Infrastruktur zur Distribution, Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte, bei denen der Konsument auch anonym handeln kann.
- Bekanntlich herrscht auf dem Markt für digitale Inhalte ebenso wie auf dem Markt für technische Geräte, mit denen digitale Inhalte dem Konsumenten sinnlich wahrnehmbar gemacht werden können, ein Wettbewerb, der unterschiedlichste technische Ausführungsformen dieser technischen Infrastruktur hervorbringt. Es ist für den Kunden jedoch ein wesentlicher Nachteil, wenn sich diese Diversizität auch in einer Vielzahl von Abrechnungs- und Bezahlsystemen niederschlägt. In der Praxis führt diese Vielfalt dazu, daß dem Konsumenten zugemutet wird, zahlreiche Einzelverträge mit Anbietern von Bezahlsystemen zu unterhalten, wie beispielsweise Kreditkartenunternehmen, Unternehmen für mobilfunkbasierte Bezahlsysteme und anderen. Durch diese Nachteile wird die Akzeptanz von technischen Infrastrukturen zur kontrollierten Distribution, Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte empfindlich beeinträchtigt.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte anzugeben, bei denen die vorstehenden Nachteile vermindert oder überwunden sind und bei denen insbesondere eine feinstufigere Abrechnung ohne permanente Datenverbindung beispielsweise mit einem Abrechnungsserver möglich ist.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den jeweils darauf rückbezogenen Unteransprüchen enthalten.
- Durch die erfindungsgemäße Lösung wird eine verbesserte technische Infrastruktur für die Verbreitung (Distribution), Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte ermöglicht, mittels der eine partielle oder totale Abkehr von der starren Bindung der Mediennutzung an den Kauf materieller Datenträger wie beispielsweise CDs, DVDs oder Videokassetten implementierbar wird. Gemäß den Prinzipien der herkömmlichen Mediennutzung erwirbt der Konsument durch einen Kaufakt ein einzelnes Vervielfältigungsstück eines körperlichen Datenträgers mit darauf aufgezeichneten Inhalten, über das er nach eigenem Gutdünken verfügen kann:
- - Zum einen führt dieser Ansatz dazu, daß der volle Kaufpreis berechnet wird, auch wenn der Konsument nur einen Teil der auf dem Datenträger gespeicherten Inhalte nutzt.
- - Außerdem erfordert die Verbreitung von Medieninhalten durch Vertrieb körperlicher Vervielfältigungsstücke eine aufwendige und kostenträchtige Logistik bei Herstellung, Lagerung und Verkauf der Datenträger.
- - Zum anderen ermöglicht aber die Körperlichkeit der Datenträger eine vergleichsweise einfach zu handhabende Abrechnung der vom Konsumenten zu entrichtenden Entgelte, vorausgesetzt, die unkontrollierte Duplizierung der Datenträger ist für den Konsumenten hinreichend unattraktiv, beispielsweise hinsichtlich des zum Kopieren erforderlichen Aufwandes oder hinsichtlich unvermeidlicher Qualitätsverluste, wie sie etwa bei Analogkopien von Inhalten auf Audio- oder Videokassetten zwangsläufig auftreten.
- Bei dem Übergang zu der unkörperlichen Distribution digitaler Inhalte über Datennetze entfallen zwar automatisch die hohen durch die Körperlichkeit der Datenträger bedingten Transaktionskosten. Gleichzeitig entfällt jedoch jegliche Unterscheidungsmöglichkeit zwischen dem legitim durch einen Kaufakt erworbenen "Original" einer digitale Inhalte repräsentierenden Datei und deren beinahe mühe- und kostenlos hergestellten Kopien. Bei einer digitalen Distribution von Dateien über Datenverkehrsnetze wie insbesondere das Internet macht die Unterscheidung zwischen "Original" und "Kopie" überhaupt keinen Sinn mehr.
- Die erfindungsgemäße Lösung geht daher von dem Ansatz aus, daß in einer digitalen Ökonomie der Kauf von Vervielfältigungsstücken einer digitale Inhalte repräsentierenden Datei mit dem nachfolgenden und logisch darauf aufbauenden Verfügungsrecht des das Vervielfältigungsstück erwerbenden Konsumenten abgelöst oder zumindest ergänzt werden muß durch das Konzept des (in der Regel entgeltlichen) Einräumens von Zugangs- und Nutzungsrechten ("Access Rights") an den Konsumenten, der dadurch jedoch nicht mehr die für den Besitz typische sachliche Verfügungsgewalt über einen Datenträger auszuüben in der Lage ist.
- Durch diesen Paradigmenwechsel weg von Kauf und Besitz und hin zu temporärer Gewährung von Zugangs- und Nutzungsrechten
- - wird einerseits eine Lösung des Problems der beliebigen Kopierbarkeit von digitale Inhalte repräsentierenden Dateien ermöglicht, da durch eine in geeigneter Weise ausgestaltete technische Infrastruktur der Besitz von ("Original"-)Dateien durch den Konsumenten nicht mehr für den Nutzungsvorgang ausschlaggebend ist; während nämlich im Zusammenhang der erfindungsgemäßen Lösung die Dateien als solche im Prinzip ohne Beeinträchtigung der Interessen der Rechteinhaber durch den Konsumenten beliebig kopiert und verbreitet werden können, muß nur die für die Nutzung der in den Dateien enthaltenen Inhalte erforderlichen kritischen Zugangsrechtsinformation wiederum mit technischen Mitteln gemäß der erfindungsgemäßen Lösung streng unter Kontrolle gehalten werden;
- - wird andererseits potentiell die Gefahr aus der Abhängigkeit des Konsumenten von der fortwährenden Einräumung von Zugangs- und Nutzungsrechten durch den Inhalteanbietern größer, denn im Gegensatz zum Kauf- und Besitzmodell herkömmlicher Prägung basiert das Zugangs- und Nutzungsmodell auf der Annahme, daß dem Konsumenten fortwährend ein Inhalteanbieter als Gegenüber zur Verfügung steht, der gewillt, bereit und in der Lage ist, die aufgrund von Zugangs- und Nutzungsrechten ihm zustehende Leitung auch tatsächlich zu erbringen. Stellt der Inhalteanbieter - aus welchen Gründen auch immer - seinen Geschäftsbetrieb ein oder verzichtet er beispielsweise aus wirtschaftlichen Überlegungen oder auf äußeren Druck auf die Fortführung der Vermarktung eines bestimmten Inhaltes, so ist der Konsument nicht mehr wie beim Kauf- und Besitzmodell in der Lage, auf sein erworbenes, in Besitz genommenes und archiviertes Vervielfältigungsstück für eine fortgesetzte Konsumnutzung zurückzugreifen.
- Die erfindungsgemäße Lösung stellt daher insbesondere eine technische Infrastruktur bereit, mit der ein Zugangs- und Nutzungskonzept als Ersatz oder Ergänzung zum Kauf- und Besitzmodell technisch ermöglicht wird:
Der unten näher erläuterte Aspekt der Einbindung eines Kartenmoduls in eine erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es zudem, "Nutzung" und "Besitz" in eine Synthese einzubringen, da das Nutzungsrecht an einen körperlichen Gegenstand gebunden werden kann, der schwer zu duplizieren ist und überdies dem Konsumenten die ihm übertragenen Nutzungsrechte sinnfällig verkörpert. - Durch die Vorzüge der erfindungsgemäßen Lösung können entgeltpflichtige Konzepte zur Nutzung digitaler Inhalte durch den Konsumenten im Verhältnis zu unentgeltlichen Tauschbörsen attraktiver ausgestaltet werden, da der Konsument mehr erhält als nur eine einen digitalen Inhalt verkörpernde Datei:
- - Zum einen ist ein gleichmäßiger Qualitätsstandard gewährleistet, d. h. im Gegensatz zu nichtkommerziellen unentgeltlichen Tauschbörsen muß der Konsument nicht mit technisch mangelhaft aufbereiteten Dateien rechnen, und
- - durch das unten näher erläuterte Konzept der Statusrechte und dessen technischer Implementierung ist es auf der kaufmännischen Ebene möglich, Angebote zu gestalten, bei denen der Konsument über die reine, einen digitalen Inhalt repräsentierende Datei hinaus einen attraktiven Mehrwert erwerben kann.
- Ein erster Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, daß die Verbreitung (Distribution), Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte für eine Vielzahl von Inhalteanbietern und für eine Vielzahl von Konsumenten über eine technische Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung abgewickelt werden kann. Dabei können insbesondere digitale Inhalte darstellende Dateien über digitale Weitverkehrsnetze ("wide area networks" - WAN) einerseits von Inhalteanbieter auf die Portal-Datenverarbeitungseinrichtung geladen und andererseits vom Konsumenten von dieser Portal-Datenverarbeitungseinrichtung heruntergeladen werden. Dabei sind insbesondere zwei Ausprägungsformen vorgesehen:
- - Gezielte Individuelle Übertragung bestimmter Inhalte "on demand" von der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung an eine bestimmte, bei einem Konsumenten betriebene Vorrichtung, und
- - Ungezielte Übertragung bestimmter Inhalte durch "Broadcast"-Techniken von der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung an eine unbestimmte Vielzahl von bei einer Menge von Konsumenten betriebenen Vorrichtungen.
- Die Portal-Datenverarbeitungseinrichtung kann ferner Zugangs- und Nutzungsrechte verwalten und Abrechnungsdaten von den bei den Konsumenten betriebenen Vorrichtungen sammeln und auf der Grundlage dieser Abrechnungsdaten Abrechnungen sowohl der von den einzelnen Konsumenten zu entrichtenden Nutzungsentgelte als auch Abrechnungen der an die einzelnen Inhalteanbieter auszuschüttenden Tantiemen vornehmen. Schließlich kann die Portal-Datenverarbeitungseinrichtung auch die entsprechenden Bezahlvorgänge abwickeln.
- Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung in einem Modus betrieben wird, bei dem Inhalte zahlreicher Rechteinhaber gemeinsam vermarktet werden:
- - Zum einen bleibt dem Konsumenten der Abschluß einer Vielzahl von Einzelverträgen mit Rechteinhabern erspart; erforderlich ist lediglich ein einziger Globalvertrag mit dem Portalbetreiber.
- - Zum anderen kann das Portal-Datenverarbeitungssystem zu einem Inhaltearchiv für alle jemals vermarkteten Dateien mit digitalen Inhalten ausgebaut werden, wodurch der Portalbetreiber gegenüber dem Konsumenten in die Lage versetzt wird, eine Art "Garantenstellung" bezüglich der weiteren Verfügbarkeit der zum Zugangs- und Nutzungsrecht gehörenden Leistung einzunehmen. Auch wenn der Rechteinhaber einen bestimmten Inhalt aufgegeben hat und die entsprechenden Dateien nicht weiter pflegen und archivieren will (sogenannte "Abandonware"), kann der Konsument über die Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung eine seinen Zugangs- und Nutzungsrechten gemäße Gegenleistung erhalten.
- Die Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung kann auch derart ausgestaltet werden, daß sie als Bestandteil von "Peer-To-Peer"-Tauschbörsen betrieben werden kann. Dabei werden die digitale Inhalte verkörpernden Dateien auf beispielsweise vom Konsumenten betriebenen Client-Rechnern zum Abruf bereitgehalten. Die Verwaltung von Zugangs- und Nutzungsrechten sowie die im Zusammenhang mit der Abrechnung und Bezahlung stehenden Funktionen verbleiben dann typischerweise bei der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung.
- Ein zweiter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, daß die Abrechnung und/oder die Bezahlung angefallener Entgelte für die Nutzung digitaler Inhalte nicht notwendig zeitsynchron mit dem Nutzungsvorgang selbst ausgestaltet sein muß. Das heißt, in Abhängigkeit von der Kreditierungspolitik von Inhalteanbietern oder Abrechnungsfirmen kann dem Konsumenten die Möglichkeit eingeräumt werden, ein bestimmtes Quantum an Nutzung digitaler Inhalte mit einer geeigneten erfindungsgemäßen Vorrichtung vorzunehmen, ohne daß während dieser Zeit eine ununterbrochene Datenverkehrsverbindung zu irgendeiner Abrechnungszentrale, insbesondere zur Portal- Datenverarbeitungseinrichtung, existieren muß. Dazu werden während eines Zeitintervalles zwischen zwei Abrechnungszeitpunkten alle erforderlichen Daten über das Nutzungsverhalten des Konsumenten lokal gesammelt, um daraus zum nächsten Abrechnungszeitpunkt das vertraglich fällige Nutzungsentgelt abrechnen zu können. Diese aufgezeichneten Daten werden bevorzugt durch geeignete Techniken gegen unautorisierte Manipulationen insbesondere seitens des Konsumenten abgesichert. Es kann vorgesehen sein, daß der Konsument eine Pfandsumme hinterlegen muß, um das Kreditrisiko durch später anzurechnende Nutzungsvorgänge digitaler Inhalte aufzufangen. Bevorzugt ist eine Ausgestaltung, bei der das Risiko für den Inhalteanbieter oder Leistungsabrechner dadurch begrenzt wird, daß eine weitere Nutzung digitaler Inhalte gesperrt wird, wenn die aufgelaufene Entgeltsumme einen bestimmten Schwellenwert übersteigt. Erst nach erfolgter Abrechnung und Bezahlung wird die weitere Nutzung digitaler Inhalte wieder freigegeben.
- Ein dritter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, daß insbesondere zur Speicherung von Identitäts-, Abrechnungs- und Bezahlinformationen bevorzugt ein austauschbares modulartiges Element, beispielsweise eine Chipkarte oder ein Flash-Speichermodul, eingesetzt werden kann.
- Dieses Modul muß nicht notwendigerweise als Karte ausgeführt sein; es ist auch möglich, andere Bauformen zu verwenden, beispielsweise solche, die für das Anbringen, insbesondere Einnähen oder Einkleben, in Bekleidungsstücke geeignet sind.
- Der Einfachheit halber wird im folgenden der Begriff "Kartenmodul" verwendet; dabei sollen aber andere Bauformen ausdrücklich als mit umfaßt gelten.
- Das Kartenmodul verfügt über eine Schnittstelle, mittels der es Daten mit anderen Vorrichtungen, insbesondere mit einem Gerät austauschen kann, das geeignet und bestimmt ist, digitale Inhalte für den Konsumenten sinnlich wahrnehmbar zu machen, welches im folgenden als "Nutzungsgerät" bezeichnet wird. Diese Datenübertragung kann beispielsweise leitungsgebunden über elektrische Steckverbinder, Kontaktfelder oder Koppelleitungen erfolgen. Ebenso kann die Datenübertragung drahtlos per Funkverbindung, beispielsweise nach dem Bluetooth-Standard, oder per Magnetinduktion oder optisch, beispielsweise mit Infrarotkopplung nach dem IrDA-Standard, erfolgen.
- Ein Kartenmodul kann im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lösung vorteilhaft eingesetzt werden
- - bei der Verbreitung (Distribution) digitaler Inhalte, beispielsweise durch Speicherung werkbezogener Adreßinformationen, d. h. Referenzinformationen über Netzwerkpfade, über die digitale Inhalte erreichbar sind, oder durch Speicherung der digitale Inhalte repräsentierenden Dateien auf dem Kartenmodul;
- - bei der Abrechnung durch Speicherung abrechnungsbezogener Daten auf dem Kartenmodul, und
- - bei der Bezahlung durch Speicherung von Daten auf dem Kartenmodul, die im Zusammenhang mit der Zahlungsmethode und dem Zahlungsweg stehen.
- Durch den Einsatz eines Kartenmoduls wird insbesondere auch eine Vertragsbündelung erleichtert, da das Kartenmodul im Zusammenhang mit einer Vielzahl von Einzelgeräten einsetzbar ist, für die sonst gesonderte Nutzungs- und Entgeltverträge abzuschließen wären.
- Ein vierter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, daß alle Dateien, die digitale Inhalte verkörpern, bevorzugt in verschlüsselter Form distributiert werden. Dadurch kann im Zusammenhang mit einem kryptographischen DRMS jegliche unautorisierte Nutzung digitaler Inhalte wirksam unterbunden werden. Im Zusammenhang mit dem Einsatz eines kryptographischen DRMS ist es erforderlich, den oder die Schlüssel, die zur rechtmäßigen Entschlüsselung der digitale Inhalte repräsentierenden Dateien erforderlichen kryptographischen Schlüssel in einer geeigneten technischen Weise abzuspeichern, so daß der Konsument die in verschlüsselter Form distribuierten Inhalte nutzen kann. Dabei sind bei Anwendung eines Kartenmoduls zwei Fälle zu unterscheiden:
- - Bei Anwendung eines Kartenmoduls können die multimedialen Werke einerseits decoderspezifisch, nicht kartenspezifisch verschlüsselt werden, d. h., die Karte wird zur Berechtigung gegenüber dem Decoder verwendet, wohingegen die Daten der die zu nutzenden digitalen Inhalte repräsentierenden Dateien vom Nutzungsgerät mittels im Decoder abgelegter kryptographischer Entschlüsselungsschlüssel entschlüsselt und in eine sinnlich wahrnehmbare Form umgesetzt werden. Dabei authentifiziert sich das Kartenmodul bevorzugterweise mittels geeigneter kryptographischer Protokolle unter Verwendung der Datenübertragungsschnittstelle gegenüber dem Nutzungsgerät.
- - Bei Anwendung eines Kartenmoduls können die multimedialen Werke andererseits kartenspezifisch, nicht decoderspezifisch verschlüsselt werden, d. h., die Karte wird zur Speicherung der zur Entschlüsselung der digitalen Inhalte erforderlichen kryptographischen Entschlüsselungsschlüssel herangezogen, wobei diese Entschlüsselungsschlüssel über eine hinreichend sichere Datenübertragungskopplung zum Decoder übertragen werden können. Die Daten der die zu nutzenden digitalen Inhalte repräsentierenden Dateien können dann vom Nutzungsgerät mittels der von dem Kartenmodul übertragenen kryptographischen Entschlüsselungsschlüssel entschlüsselt und in eine sinnlich wahrnehmbare Form umgesetzt werden.
- Ein fünfter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, daß der Konsum digitaler Inhalte feinstufig erfaßt und fair abgerechnet wird. Dies bedeutet insbesondere, daß eine Möglichkeit geschaffen wird, wonach der Konsument nur für diejenigen Anteile multimedialer Werke ein Entgelt an den Inhalteanbieter zahlt, die er auch tatsächlich genutzt hat. Wird nur ein Teil eines multimedialen Werkes genutzt, kann eine Tarifierung vorgesehen werden, die auch nur einen Teil des für die Nutzung des Gesamtwerkes angesetzten Entgeltes in Rechnung stellt. Dabei wird unterschieden zwischen
- - einem werkspezifischen Werketarif, bei dem die Abrechnung unabhängig vom Gerät nach Maßgabe von Eigenschaften des Werkes erfolgt, und
- - einem gerätespezifischen Gerätetarif, bei dem die Abrechnung unabhängig vom Werk nach Maßgabe von Eigenschaften des Gerätes erfolgt, sowie
- - hybride Tarifstrukturen aus Werketarif und Gerätetarif, bei dem beispielsweise ein Werk mit einem höheren Entgelt abgerechnet werden kann, wenn es auf einem Gerät genutzt wird, welches eine höhere Darstellungsqualität (größerer Bildschirm, bessere Tonqualität oder dergleichen) ermöglicht.
- Grundlegende Instrumente für den Werketarif sind
- - die zeitbezogene Abrechnung, beispielsweise genutzte Hörzeit bei Audioinhalten;
- - die volumenbezogene Abrechnung, beispielsweise Anzahl der genutzten Seiten eines seitenorientierten Textinhaltes;
- - hybride Abrechnungsmodelle, beispielsweise eine durch zeitbezogene Tarifierungsanteile modifizierte volumenorientierte Abrechnung bei einem seitenorientierten Textinhalt.
- Beispielsweise könnte das für eine Nutzung der Hälfte des Volumens eines digitalen Inhaltes vorgesehene Nutzungsentgelt auf die Hälfte des für die Nutzung des Gesamtinhaltes vorgesehenen Entgeltes festgesetzt werden. Bei einem digitalen Inhalt in Gestalt eines Textwerkes (Buch) könnte beispielsweise eine Bemessung anhand der genutzten Seiten im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Seiten vorgenommen werden. Aber auch andere nichtlineare Tarifierungsmodelle sind möglich. Ferner wird eine Differenzierung ermöglicht, ob der Konsument ein multimediales Werk wie ein herkömmliches Kaufstück nach einmaliger Entrichtung eines Entgeltes beliebig oft nutzen möchte oder ob eine anzahlmäßige Begrenzung der Nutzungsvorgänge bei einem deutlich reduzierten Entgelt in Betracht kommt. Beispielsweise kann bei einem Textwerk die Entgeltbemessung auch davon abhängig sein, wie oft dessen einzelne Textseiten vom Konsumenten genutzt worden sind.
- Wird das Entgelt für die Nutzung eines seitenorientiertes Textwerk ausschließlich pro Seiten-Anzeigevorgang berechnet, besteht der gravierende Nachteil, daß ein intuitiv-suchendes "Blättern" für den Konsumenten überaus kostenintensiv abgerechnet wird, da bei diesem Vorgang gegebenenfalls eine Vielzahl an Seitendarstellungen in kurzer Zeit stattfindet, ohne daß der jeweilige Seiteninhalt, wie bei diesem Tarifierungsmodell angenommen wird, tatsächlich vom Konsumenten hätte genutzt werden können. Wird andererseits das Entgelt für die Nutzung eines seitenorientierten Textwerkes rein zeitabhängig berechnet, wäre ein langsamer Leser gegenüber einem schnellen Leser als Konsument ungebührlich benachteiligt. Ein vorteilhaftes komplexes Tarifierungsmodell kann insbesondere ein vorbestimmtes Seitenentgelt pro Seitenanzeige vorsehen, wobei eine vorbestimmte Orientierungszeit festgelegt ist, vor deren Ablauf eine Seite nicht als vom Leser rezipierbar angenommen wird. Dies erlaubt eine diskriminierungsfreie Blätterfunktion. Darüber hinaus kann jeder Seite eine vorbestimmte Lesezeit zugeordnet werden, nach deren Ablauf hinsichtlich der Tarifierung angenommen wird, der Konsument habe den angebotenen Seiteninhalt vollständig aufnehmen können. Ist der Zeitraum, den eine bestimmte Seite nach Ablauf der Orientierungszeit zusammenhängend auf der Anzeige angezeigt wird, kleiner als die vorbestimmte Lesezeit, wird beispielsweise fingiert, der Leser habe den Inhalt erst in dem Maße des Bruchteils genutzt, der dem Verhältnis von tatsächlicher, über die Orientierungszeit hinausgehender Anzeigezeit zu der vorbestimmten Lesezeit entspricht. Für den verbleibenden (Rest-)Anteil an der Lesezeit wird dem Leser ein Zeitguthaben eingeräumt, d. h., wenn der Konsument dieselbe Seite sich erneut anzeigen läßt, wird ihm nach Ablauf einer neuen Orientierungszeit erst dann ein erneutes Seitenbenutzungsentgelt berechnet, wenn die gutgeschriebene Restanteilszeit abgelaufen ist. Es ist auch möglich alle durch vorzeitige Beendigung des Lesens einer Seite entstehenden Zeitguthaben in einem nutzerspezifischen Zeitguthaben- Konto zu sammeln. Aus diesem Konto können dann weitere Seiten gebührenfrei betrachtet werden.
- Bei den Gerätetarifen kommen insbesondere zeitabhängige Freischalttarife in Betracht, bei denen beispielsweise ein bestimmtes individualisiertes Gerät für 24 Stunden zur Benutzung beliebiger Werke freigeschaltet wird.
- Auch wenn der dargestellte Aspekt sich mit einer technischen Infrastruktur befaßt, die eine faire und feinstufige Abrechnung der Nutzung digitaler Inhalte durch den Konsumenten ermöglicht, so schließt dies verständlicherweise aber solche Tarifierungen nicht aus, die auf Pauschalentgelten basieren ("Flatrate"). Dies gilt sowohl für Werktarife als auch für Gerätetarife.
- Ein sechster Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, daß auf der Grundlage der Tarifierungsmodelle eine Abrechnung der Nutzung der digitalen Inhalte vorgenommen wird. Bei der Abrechnung wird auf der Grundlage der Einzelheiten der vom Konsumenten vorgenommenen Nutzungshandlungen auf der Grundlage des jeweils anwendbaren Tarifierungsmodells ein konkreter vom Konsumenten zu bezahlender Betrag in einer als Zahlungsmittel anerkannten Währung oder als Bruchteil oder Vielfaches sonstiger Werteinheiten ermittelt. Bei der Abrechnung sind insbesondere zwei Unteraspekte von Bedeutung:
- - Zum einen kann für den Konsumenten eine rechnungsartige Aufstellung der von ihm beispielsweise in einem Abrechnungszeitraum getätigten Nutzungsvorgänge digitaler Inhalte aufbereitet werden, aus denen er die Zusammensetzung des Endbetrages ersehen kann.
- - Zum anderen kann für die Inhalteanbieter eine Aufstellung darüber erbracht werden, wie oft und gegebenenfalls auch zu welchen Tarifen bestimmte ihrer digitale Inhalte genutzt worden sind und welche Gesamtvergütung sich hieraus zugunsten des Inhalteanbieters errechnet.
- Durch die erfindungsgemäße Lösung ist es mithin möglich, die Nutzung digitaler Inhalte nicht nur gegenüber dem Konsumenten, sondern auch gegenüber den Inhalteanbietern faktenbasiert und ohne Pauschalierungen abzurechnen.
- Ein siebenter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, Datenmerkmale entsprechend Status- und Vergünstigungsrechten ("Privilegien") zu speichern, die der Konsument durch den Vollzug von über die Karte ermöglichten und abgerechneten Nutzungsvorgängen erwerben kann. Beispielsweise kann vorgesehen sein, daß der Nutzer solche Seiten eines Textwerkes ohne weiteres Entgelt nutzen kann, die er in der Vergangenheit hinreichend oft entgeltpflichtig genutzt hat. Auch kann vorgesehen sein, dem Konsumenten in Abhängigkeit von zuvor getätigten Nutzungsvorgängen Rabatte zu gewähren. Statusrechte können insbesondere auf folgenden Eben gewährt werden:
- - Konsumentenspezifische Statusrechte, d. h. bestimmte Statusrechte sind an die Identität des Konsumenten oder gegebenenfalls an eine pseudonyme Identität des Konsumenten gebunden, nicht jedoch an einen bestimmten digitalen Inhalt ("Werk"). Ein Beispiel für diese Kategorie von Statusrechten bilden in der Vergangenheit insgesamt getätigte Umsatzsummen, die beispielsweise als Grundlage für eine Rabattgewährung herangezogen werden können.
- - Konsumentengebundene werkspezifische Statusrechte, d. h. diese Statusrechte sind gleichzeitig sowohl an die Identität des Konsumenten oder an dessen pseudonyme Identität als auch an eine einen digitalen Inhalt ("Werk") repräsentierende Datei gebunden. Ein Beispiel für diese Kategorie von Statusrechten bildet eine werkspezifische Aussage, daß ein bestimmter Konsument ein bestimmtes seitenorientiertes Textwerk bereits derart umfangreich genutzt hat, daß ihm nunmehr tarifgemäß das Recht zukommt, dieses Textwerk ohne weitere Einschränkungen und ohne weitere Berechnung von Nutzungshandlungen nutzen zu dürfen.
- - Konsumentengebundene werkspezifische Statusrechte können auch an eine Gruppe von Werken gebunden sein, beispielsweise alle Werke, die von einem bestimmten Inhalteanbieter, beispielsweise von einem bestimmten Verlag, vermarktet werden.
- - Konsumenten- und werkgebundene Substatusrechte. Diese Statusrechte sind nicht nur an die Identität oder Pseudonymität eines bestimmten Konsumenten, sondern auch darüber hinaus an einen bestimmten Teil eines Werkes gebunden. Ein Beispiel für diese Kategorie von Statusrechten ist das einem bestimmten Konsumenten zukommende Recht, bei der Nutzung eines bestimmten seitenorientierten Textwerkes bestimmte Einzelseiten des Werkes ohne zusätzliche Nachberechnung nutzen zu dürfen, da für die Nutzung dieser Seiten in der Vergangenheit bereits ein maximales tarifgemäßes Entgelt entrichtet worden ist.
- Statusrechte begründen jeweils einen Anspruch des begünstigten Konsumenten auf eine bestimmte Leistung, die je nach den Umständen des Einzelfalles beispielsweise vom Inhalteanbieter oder vom Betreiber der Portal- Datenverarbeitungseinrichtung zu erbringen sein können. Als Leistung kommt dabei insbesondere in Betracht:
- - Auszahlung von Geldbeträgen oder sonstigen Werteinheiten, gegebenenfalls auch bei Verrechnung mit bestehenden Forderungen aus anderen bereits getätigten oder zukünftig zu tätigenden Nutzungsvorgängen des Konsumenten;
- - unentgeltliche Nutzung bestimmter digitaler Inhalte mit oder ohne zeitliche Beschränkungen;
- - Rabatte bei anderen Akten des Medienkonsums durch den Konsumenten, beispielsweise bei Kinobesuchen, Festivalbesuchen etc., wobei insbesondere verschiedene Vermarktungsformen ein und desselben Werkes gekoppelt werden können, etwa bei Rabattgewährung bei herkömmlichem Buchkauf, wenn der zum Buch gehörige Film mittels der erfindungsgemäßen Lösung digital konsumiert worden ist;
- - Abgabe eines körperlichen Datenträgers mit bestimmten digitalen Werken, beispielsweise einer CD-ROM mit einem bestimmten Musiktitel, wenn dieser hinreichend oft (d. h., mindestens eine vorbestimmte Anzahl von Vorgängen) entgeltpflichtig über die erfindungsgemäße Lösung konsumiert worden ist.
- Der Erwerb von Statusrechten anhand einer Verbrauchschronik kann
- - offline erfolgen, d. h. die beim Konsumenten betriebene Vorrichtung ermittelt aus den Verbrauchsdaten unmittelbar anhand der Verbrauchschronik die dem Konsumenten zustehenden Statusrechte, oder
- - online erfolgen, d. h., die Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung ermittelt die dem Konsumenten zukommenden Statusrechte erst nachdem die Verbrauchschronik durch den Konsumenten von der durch diesen betriebenen Vorrichtung zur Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen worden ist. Bei dieser Variante besteht der Vorteil, daß der Konsument animiert wird, möglichst häufig eine online-Verbindung zur Übertragung der Verbrauchschronik herzustellen.
- Ein achter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht darin, daß die Bezahlung der angefallenen Entgelte sich einerseits bekannten und am Markt eingeführten Bezahlsystemen anpassen kann, andererseits aber bevorzugt durch technische Vorkehrungen sowohl
- - anonym, d. h. ohne Kenntnis der Identität des Konsumenten und ohne Möglichkeit, durch Rückgriff auf einen Ersatznamen ("Pseudonym") mehrere Mediennutzungsvorgänge verknüpfen zu können,
- - pseudonym, d. h. ohne Kenntnis der Identität des Konsumenten, jedoch mit der Möglichkeit, durch Rückgriff auf einen Ersatznamen ("Pseudonym") mehrere Mediennutzungsvorgänge verknüpfen zu können, als auch
- - unter voller Aufdeckung der Identität des Konsumenten, d. h. unter Aufdeckung von Name und Anschrift des Konsumenten,
- Im Rahmen der erfindungsgemäßen Lösung kann insbesondere vorgesehen werden:
- - Bezahlung auf Guthabenbasis, d. h. der Konsument muß vor Aufnahme der Konsumhandlungen einen Geldbetrag hinterlegen, wobei durch technische Sperren keine weitere Nutzung ermöglicht wird, sobald der Guthabenbetrag aufgebraucht ist, oder
- - Bezahlung auf Kreditbasis, d. h. der Inhalteanbieter oder der Betreiber der Portal-Datenverarbeitungsvorrichtung tritt in Vorleistung, indem dem Konsumenten die Nutzung ohne vorherige Hinterlegung eines Guthabens ermöglicht wird, wobei die Bezahlung nach der Abrechnung durch den Konsumenten zu erfolgen hat.
- - Auch bei Bezahlung auf Kreditbasis kann vorgesehen sein, daß ab einem bestimmten Kreditbetrag eine technische Sperre weitere Nutzungshandlungen seitens des Konsumenten unterbindet.
- Im Prinzip kann die Abwicklung der Bezahlung über herkömmliche Kanäle wie Kreditkarte, Lastschrift oder Banküberweisung vorgenommen werden. Besonders vorteilhaft erweist sich jedoch eine Variante der erfindungsgemäßen Lösung, bei der der Bezahlvorgang unter Mitwirkung eines Kartenmoduls (siehe oben, dritter Aspekt) vorgenommen wird. Hierbei können die Daten betreffend den mit dem Konsumenten vereinbarten Zahlungsweg auf dem Kartenmodul digital hinterlegt werden und durch Anwendung von Techniken des Online-Payment genutzt werden.
- Ein neunter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht in dem Einsatz komplexitätsreduzierter Nutzungsvorrichtungen ("Appliances"), um digitale Inhalte für den Konsumenten sinnlich wahrnehmbar zu machen. Seit einiger Zeit werden durch das Internet oder andere Telekommunikationssysteme vernetzte Datenverarbeitungseinrichtungen nicht nur von Unternehmen, sondern auch von Endverbrauchern im Rahmen des "Elektronischen Handels" ("E-Commerce") zur Abwicklung von Geschäften aller Art herangezogen.
- Die Nutzung des Internet und anderer Telekommunikationssysteme wie beispielsweise proprietärer Online-Systeme durch den Endbenutzer erfolgt fast stets unter Verwendung eines "Personal Computers", auch "PC" genannt, oder eines vergleichbaren Gerätes, beispielsweise einer Workstation, eines tragbaren Computers ("Notebook") oder eines in einer Hand zu haltenden Minigerätes ("Palmtop").
- Personal Computer und solche vergleichbaren Geräte haben den Vorteil, daß der Umfang an Funktionalität, der durch sie dem Endbenutzer zur Verfügung gestellt werden kann, nicht allein durch die verwendete Hardware determiniert ist, sondern durch das Laden verschiedener Programme zu einem beliebigen Zeitpunkt äußerst flexibel verändert werden kann. Beispielsweise ist es möglich, nachträglich eine bestimmte Software aufzuspielen und zu installieren, wenn der Endbenutzer zusätzliche Funktionalitäten nutzen möchte.
- Der Nachteil dieser Universalität besteht in einer ausufernden Komplexität von mit üblichen Betriebssystemen wie Windows oder Unix ausgestatteten PCs bzw. Workstations. Der Endbenutzer muß zunächst ein beträchtliches Hintergrundwissen über den Aufbau und die Funktionszusammenhänge des komplexen Gesamtsystems erwerben, um die in ihm angelegte potentielle Universalität zur Lösung konkreter Aufgaben praktisch nutzen zu können. Es erweist sich, daß nicht unbeachtliche Gruppen von Endbenutzern oder prospektiven Endbenutzern Telekommunikationsdienste deshalb insbesondere für Zwecke des E-Commerce nicht nutzen wollen oder nutzen können, weil sie die Komplexität von PCs oder vergleichbaren Geräten nicht zu meistern imstande sind, deren Einsatz bislang de facto eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an oder Nutzung von Telekommunikationsdiensten ist.
- Die für den Endbenutzer bei herkömmlichen Datenverarbeitungseinrichtungen auftretenden technischen Probleme sind vielgestaltig. Sie beginnen in der Regel damit, daß nicht nur das Betriebssystem eingerichtet, sondern auch eine Verbindung zu einem Telekommunikationssystem, beispielsweise dem Internet, konfiguriert und schließlich hergestellt werden muß. Die Modalitäten des Zuganges zum Internet variieren dabei unter anderem lokal je nach Land oder Region und überdies am selben Ort von Provider zu Provider.
- Wenn schließlich eine einsatzfähige vernetzte Datenverarbeitungseinrichtung erzielt worden ist, sieht sich der Endbenutzer beispielsweise im Internet einer unstrukturierten Vielfalt von Angeboten zur geschäftlichen Betätigung gegenüber. Bei herkömmlichen Datenverarbeitungseinrichtungen muß sich der Endbenutzer selber ein umfangreiches Fundstellenwissen erarbeiten und aneignen, um die für ihn interessanten Angebote über das Telekommunikationsnetz nutzen zu können.
- Hat der Endbenutzer schließlich einen Anbieter gefunden, mit dem er geschäftlich näher in Verbindung treten möchte, so sind in der Regel bei jedem Anbieter zahlreiche Besonderheiten hinsichtlich der Identifizierung und der Authentikation des Kunden sowie der Lieferung der bestellten Güter und der Zahlungsabwicklung zu beachten.
- In Anbetracht dieses Problems ist bislang vorgeschlagen worden, extrem spezialisierte Datenverarbeitungseinrichtungen zu schaffen, die lediglich einen einzige Funktionalität oder höchstens einige wenige Funktionalitäten zu erbringen vermögen. Ein Beispiel hierfür ist das Mobiltelefon, das eine an ein Telekommunikationsnetz angekoppelte Datenverarbeitungseinrichtung darstellt, welche im wesentlichen lediglich einem einzelnen Zweck, nämlich dem Telefonieren dient. Eine Beschränkung auf eine einzelne Funktionalität je Gerätetyp erweist sich jedoch bei zunehmender Bedeutung von vernetzten Datenverarbeitungseinrichtungen als hinderlich, da die Anzahl der für die verschiedenen Nutzungsbereiche benötigten unterschiedlichen Gerätetypen zu stark ansteigt. Bei einer Erhöhung der Anzahl der Funktionalitäten je Gerät entlang herkömmlicher Vorgehensweisen beispielsweise durch Hinzunahme von Textnachrichtenabruf bei Mobiltelefonen wird rasch wieder ein Komplexitätsniveau hinsichtlich der Gerätebedienung erreicht, welches für breite Nutzerkreise abschreckend wirkt.
- Ein wichtiges Anwendungsfeld des E-Commerce besteht im Zusammenhang mit der Distribution von Dateien, die Datenverarbeitungsprogramme, Texte, Abbildungen, multimediale Werke oder Videoanimationen beinhalten können, durch Inhalteanbieter an Kunden. Bei diesem Anwendungsfeld besteht eine Besonderheit darin, daß der Leistungstausch zwischen Inhalteanbieter und Kunde vollkommen körperlos ablaufen kann, da sowohl der Angebotskatalog, der Bestellvorgang, die Lieferung der bestellten Ware als auch die Abrechnung in Form von über Telekommunikationseinrichtungen ausgetauschten Daten abgewickelt werden kann. Ein Nachteil bisheriger Lösungsansätze zur Distribution von Werken besteht darin, daß der Kunde in der Regel ein Vervielfältigungsexemplar des Werkes als Kaufstück erwerben muß, auch wenn er dieses lediglich kurzzeitig oder auszugsweise nutzt.
- Die Erfindung steht daher in einem Zusammenhang mit einer für derartige Zwecke geeigneten technischen Infrastruktur.
- Ein zehnter Aspekt im Zusammenhang mit der Erfindung besteht in dem Ansatz, die erfindungsgemäße technische Infrastruktur zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte unter Einschluß eines Kartenmoduls im Zusammenhang mit SIM-Karten und ähnlichen Einrichtungen in Mobilkommunikationsfunknetzen zu implementieren, etwa GSM oder UMTS. Dadurch kann die Funktionalität einer Telekommunikationskarte auf vorteilhafte Weise mit der Funktionalität des Multimediakonsums verbunden werden, indem diese zugleich als Kartenmodul dient.
- Der durch diesen Aspekt vermittelte Vorteil besteht vor allem darin, daß es durch eine derartige Multifunktionskarte möglich ist,
- - die Verbreitung digitaler Inhalte über ein Mobilfunknetz,
- - die Abrechnung des Konsums digitaler Inhalte, gegebenenfalls unter Mitwirkung eines durch das Mobilfunknetz erreichbaren Abrechnungsservers, sowie
- - die Bezahlung konsumierter und abgerechneter digitaler Inhalte insbesondere unter Mitwirkung des Telekommunikationsanbieters,
- Auch wenn die vorliegende Erfindung die Distribution digitaler Inhalte mittels Vertrieb körperlicher Datenträger nicht ausschließt, so wird doch eine körperlose Übertragung unter dem Aspekt der Minimierung betriebswirtschaftlicher Transaktionskosten wichtiger. Hierzu bedarf es eines geeigneten digitalen Weitverkehrsnetzes (WAN). Mobilfunkgeräte stellen per Definition einen Zugang zu einem digitalen Weltverkehrsnetz in Gestalt eines digitalen Mobilfunknetzes dar.
- Wenngleich auch die körperlose Distribution digitaler Inhalte mittels drahtgebundener Weitverkehrsnetze im Rahmen der vorliegenden Erfindung durchaus möglich ist, so erscheint solch eine drahtlose Übertragung beispielsweise mittels eines Mobilfunknetzes besonders vorteilhaft, da der Konsument in diesem Fall seine Konsumakte vollziehen kann, ohne an eine leitungsgebundene und daher nicht überall zu seiner Verfügung stehende Netzwerkinfrastruktur gebunden zu sein.
- Die Identität oder zumindest Pseudonymität eines Konsumenten ist dem Telekommunikationsanbieter, der die SIM-Karte herausgibt, bekannt. Bei SIM- Karten, die auf Kreditbasis ohne Guthabensbetrag eingesetzt werden, muß der Telekommunikationsanbieter schon für Abrechnungszwecke mindestens den Namen und eine Rechnungsanschrift seines Kunden kennen. Bei kreditgewährenden SIM-Karten verfügt der Telekommunikationsanbieter häufig über Informationen zu einem bestimmten Zahlungsweg, beispielsweise in Gestalt einer Einzugsermächtigung, fällige Beträge im Lastschriftverfahren von einem bestimmten Konto einzuziehen.
- Bei SIM-Karten, die vom Telekommunikationsanbieter als vorausbezahlte "Prepaid"-Guthabenkarten ausgegeben werden, können die Entgelte für die Nutzung digitaler Inhalte von dem vom Telekommunikationsanbieter verwalteten Guthabenbetrag abgebucht werden. Hierbei sind prinzipiell pseudonyme oder sogar anonyme Dienste technisch möglich. Was das Territorium der Bundesrepublik Deutschland anbetrifft, kommt eine pseudonyme oder gar anonyme Ausgabe von SIM-Karten für GSM-Netze auf Grund von einschlägigen Bestimmungen des Telekommunikationsrechtes nicht in Betracht, die den ermächtigten Bedarfsträgern eine reibungslose Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ermöglichen sollen. Im Ausland kann dieser Sachverhalt jedoch im Einzelfall anders gelagert sein.
- Ein elfter Aspekt im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lösung besteht in dem Ansatz, eine spezifische Appliance für die Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Inhalte als Video-on-Demand vorzusehen. Beispielsweise kann dies in Gestalt einer sogenannten "Settop-Box", d. h. einer Umsetzervorrichtung zwischen einem Kabelfernsehnetz und einem Fernsehgerät geschehen. Diese Settop-Box kann auch zur Adaptierung analoger Fernsehkanäle mit einer Digitalisierungseinrichtung versehen sein, die etwa mittels einer sogenannten "Frame Grabber"-Einrichtung das ein Fernsehhalbbild darstellende Analogsignal erkennt, abtastet und digitalisiert.
- Ein zwölfter Aspekt im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lösung besteht in dem Ansatz, technische Vorkehrungen vorzusehen, die geeignet und bestimmt sind, personenbezogene Daten aus dem Bereich des Konsumenten, beispielsweise betreffend dessen Konsumgewohnheiten, an den Betreiber der Portal-Datenverarbeitungsanlage oder an einzelne Inhalteanbieter zu übermitteln, wobei der Konsument im Gegenzug für diese Überlassung von Daten mit Statusrechten vergütet wird.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert:
- Fig. 1 zeigt schematisch eine erfindungsgemäße vernetzte Datenverarbeitungseinrichtung mit einem Serverteil und einem Clientteil.
- Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung verschiedener Aspekte bei der geschäftlichen Nutzung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung.
- Fig. 3 zeigt eine erste Applikation der Erfindung anhand einer schematischen Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung.
- Fig. 4 zeigt eine zweite Applikation der Erfindung anhand einer schematischen Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung.
- Fig. 5 zeigt eine vierte Applikation der Erfindung anhand einer schematischen Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung.
- Fig. 6 zeigt eine erste Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
- Fig. 7 zeigt eine zweite Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
- Fig. 8 zeigt eine dritte Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
- Fig. 9 zeigt eine vierte Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
- Fig. 10 zeigt eine fünfte Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
- Fig. 11 zeigt eine sechste Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
- Fig. 12 bis 15 zeigen Varianten einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung.
- Fig. 16 zeigt eine schematische blockdiagrammartige Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
- Fig. 17 zeigt eine schematische blockdiagrammartige Darstellung eines Ausschnittes der in Fig. 16 dargestellten Vorrichtung.
- Fig. 18 zeigt eine schematische Darstellung einer ersten exemplarischen Systemarchitektur einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
- Fig. 19 zeigt eine schematische Darstellung einer zweiten exemplarischen Systemarchitektur einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
- Fig. 20 zeigt ein erstes Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens an Seiten eines seitenorientierten Textdokumentes von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
- Fig. 21 zeigt ein Kurvendiagramm zur Diskussion der Abhängigkeit zwischen Nutzungsintensität eines Werkes und zugeordnetem Preis.
- Fig. 22 zeigt ein erstes Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
- Fig. 23 zeigt schematisch in exemplarischer Weise Zeitabläufe beim Nutzen einer Seite eines seitenorientierten Textwerkes durch den Konsumenten.
- Fig. 24 zeigt ein zweites Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
- Fig. 25 zeigt ein drittes Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
- Fig. 26 zeigt eine schematische Darstellung zum Lesen mit dem Erwerb von Statusrechten.
- Fig. 27 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer Karte.
- Fig. 28 zeigt eine schematische Darstellung einer Rechteverwaltung und -übertragung mittels einem Kartenmodul.
- Fig. 29 zeigt eine schematische Darstellung einer anderen Rechteverwaltung und -übertragung mittels einem Kartenmodul.
- Fig. 30 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Herunterlade-Vorgangs.
- Fig. 31 zeigt ein Diagramm über verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten und Sicherheitsstufen der Erfindung.
- Fig. 1 zeigt schematisch eine erfindungsgemäße vernetzte Datenverarbeitungseinrichtung mit einem Serverteil 110 und einem Clientteil 120. Der Serverteil 110 und der Clientteil 120 sind über ein als WAN (Wide Area Network) bezeichnetes Telekommunikationsnetz 130, beispielsweise über das analoge Telefonnetz, über das ISDN-Netz, über das Internet oder über einen Satellitenlink zum Austausch von Daten miteinander verbunden. Typischerweise ist dem Serverteil 110 und dem Clientteil 120 zum Zwecke des Datenaustausches über das WAN 130 jeweils eine eindeutige Adresse oder Kennung 112, 122 zugeordnet, beispielsweise eine Telefonnummer, eine Internet-Adresse oder dergleichen. Wenn der Clientteil 120 über das WAN 130 eine Verbindung zum Serverteil 110 aufbauen will, benötigt er eine Information über dessen Adresse 112. Umgekehrt benötigt der Serverteil 110 eine Information über die Adresse 122 des Clientteils 120.
- Der Clientteil 120 ist eingerichtet zur Aufnahme eines mobilen Kartenmoduls 140. Das Kartenmodul 140 umfaßt mindestens eine Speichereinrichtung zur nichtflüchtigen Speicherung von Daten (nicht dargestellt) und kann über eine Datenkommunikationseinrichtung (nicht dargestellt) Daten mit dem Clientteil 120 austauschen. Das Kartenmodul 140 kann ins besondere als Chipkarte ausgestaltet sein; es kommen aber auch andere leicht transportable Bauformen in Betracht. Grundlegende Eigenschaften von Chipkarten sind unter anderem in Wolfgang Rankl und Wolfgang Effing: "Handbuch der Chipkarten", München: Carl Hanser Verlag, 2. Auflage 1996, bekannt. Der Offenbarungsgehalt dieser Druckschrift wird durch Bezugnahme in die vorliegende Beschreibung aufgenommen. Besonders bevorzugt ist ein Kartenmodul 140, das als doppelseitig bedruckte Chipkarte verwendbar ist. Dabei kann beispielsweise eine Seite der Chipkarte von einem Medieninhalte-Anbieter (Content-Provider) gestaltet sein, der diese Karte an seine Kunden ausgibt. Bei Einschub der Karte mit dieser Seite nach oben in ein Endgerät wird eine bevorzugte Verbindung zu einer Auswahlseite dieses Anbieters aufgebaut. Die andere Seite wird beispielsweise vom Betreiber der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung gestaltet. Bei Einschub dieser Seite der Karte nach oben wird bevorzugt eine Verbindung zu einem Register und/oder einer Suchmaschine dieses Betreibers der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung bereitgestellt, die eine Medieninhalte-Anbieter unabhängige Auswahl von Werken ermöglicht. Bevorzugt ist jedoch auf der spezifischen Seite des die eine Kartenseite einnehmenden Medieninhalte-Anbieters zumindest ein Link auf die Seite des Betreibers der Portal-Datenverarbeitungseinrichtung vorhanden, so daß der Benutzer die Karte nicht entnehmen und umdrehen muß, sondern auch auf dem Wege eines Anklickens eines Link-Buttons zu anderen Anbietern und deren Medien-Angeboten wechseln kann.
- Der Serverteil 110 ist ein Computer, der typischerweise einem kommerziellen Anbieter von Waren und/oder Dienstleistungen zugeordnet ist. Der Serverteil 110 kann beispielsweise ein über Modem oder ISDN mit dem Telefonnetz gekoppelter Rechner sein, der über eine Wählleitungsverbindung von dem Clientteil 120 aus zur Datenkommunikation angewählt werden kann. Bei einer anderen Ausführungsform ist der Serverteil 110 ein am Internet angeschlossener "World Wide Web"-Server ("WWW-Server"), der über das "Hypertext Transport Protokoll" ("HTTP-Protokoll") mit dem Clientteil 120 kommunizieren kann. Bei einer weiteren Ausführungsform ist der Serverteil beispielsweise als ein am Internet angeschlossener Rechner ausgeführt, der über das "Simple Mail Transport Protocol" ("SMTP") und über das "Post Office Protokoll" ("POP") elektronische Post ("E-Mail") mit dem Clientteil 120 austauschen kann. Die Erfindung ist nicht auf bestimmte Typen von Telekommunikationsnetzen oder auf bestimmte Protokolle beschränkt; die vorstehenden Angaben dienen insoweit ausschließlich der Illustration.
- Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung verschiedener Aspekte bei der geschäftlichen Nutzung einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung. Das erfindungsgemäße Zusammenwirken des Kartenmoduls 140 mit dem Clientteil 120 ermöglicht dem über den Clientteil 120 auf den Serverteil 110 Zugriff nehmenden Endbenutzer (nicht dargestellt) eine vorteilhafte Abwicklung von Transaktionen.
- - Aspekt (1): Zum einen ermöglicht das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 einen systemunabhängigen Aufbau der Kommunikationsbeziehung zum Serverteil 110, beispielsweise durch einen systemunabhängigen Einwählvorgang. Dazu werden Zugangsdaten, Zugangskonfigurationen oder Zugangsprozeduren im Speicher des Kartenmoduls 140 abgespeichert. Dies erspart dem Endbenutzer eine aufwendige Konfiguration der Zugangsdaten beispielsweise zu einem Internet- Zugangsprovider, zu einem Server für elektronische Post oder zu einem Server zur Abwicklung elektronischer Abonnements. In einer bevorzugten Variante kann der Clientteil 120 mit dem Kartenmodul 140 derart ausgestaltet sein, daß der Endbenutzer lediglich das Kartenmodul 140 in den Clientteil 120 einstecken muß; um den Aufbau einer Telekommunikationsverbindung zu einem Serverteil 110 zu initiieren. Dort, wo es angezeigt ist, kann die Initiierung des Aufbaues einer Telekommunikationsverbindung zu dem Serverteil 110 zusätzlich von der Betätigung eines Bedienelementes insbesondere am Clientteil 120 und/oder von der Eingabe einer Sicherheitsinformation, beispielsweise einer PIN, abhängig gemacht werden.
- - Aspekt (2): Das Kartenmodul 140 ermöglicht im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 die Unterscheidung und/oder Identifikation des Endbenutzers gegenüber dem Serverteil 110. Hier bei sind drei Fälle zu unterscheiden: Zum einen kann es Fälle geben, bei denen eine Identifikation des Endbenutzers mit Namen, Adresse usw. nicht erforderlich oder nicht wünschenswert oder gesetzlich nicht zulässig ist, bei denen aber dennoch verschiedene Endbenutzer, die jeweils über gesonderte Kartenmodule 140 verfügen, voneinander unterscheidbar sein sollen. Dies kann einerseits durch eine reine Serialisierung des Kartenmoduls 140 beispielsweise mittels einer in einen nicht überschreibbaren Speicherbereich des Kartenmoduls 140 eingeschriebenen eindeutigen, sich nie wiederholenden Seriennummer geschehen; wenn der Endbenutzer nacheinander verschiedene Kartenmodule 140 mit verschiedener Seriennummer verwendet, kann ohne zusätzliche Verknüpfungsinformationen nicht auf die Person des Endbenutzers rückgeschlossen werden. Eine dritte Variante beinhaltet eine pseudonyme Identifikation des Endbenutzers über mehrere Kartenmodule 140 hinweg, die jedoch ohne zusätzliche Informationen keinen Rückschluß auf die Identität des Endbenutzers zuläßt. Bei vorbezahlten Kartenmodulen 140 wird häufig auf eine Identifikation des Endbenutzers verzichtet werden können. Wenn eine Zahlungsabwicklung über Rechnungsstellung, Kreditkarte, Lastschrift etc. vorgesehen ist, werden in der Regel Daten zur vollen Identifizierung des Endbenutzers erforderlich sein. Ein Pseudonym ist stets dann sinnvoll, wenn der beabsichtigte Leistungstausch auch ohne Kenntnis der Identität des Endbenutzers, aber unter Berücksichtigung des Wissens, welche verschiedenen Kartenmodule 140 ein und demselben Endbenutzer zuzuordnen sind, abgewickelt werden soll (siehe auch insbesondere Aspekt 7).
- - Aspekt (3): Auch ermöglicht das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 seine Authentikation gegenüber dem Serverteil 110, d. h., es können bestimmte Echtheitseigenschaften eines Kartenmoduls 140 vom Serverteil aus überprüft werden. Hierzu können bevorzugt bekannte kryptographische Verfahren herangezogen werden. Beispielsweise ist es möglich, in einen einbruchssicher gestalteten ("tamper-proof") nichtflüchtigen Bereich des Speichers (nicht dargestellt) des Kartenmoduls 140 einen einem bestimmten Endbenutzer zugeordneten geheimen kryptographischen Schlüssel zu speichern. Der kryptographische Schlüssel muß jedoch nicht in jedem Fall einem Endbenutzer zugeordnet sein; es ist auch möglich, mit denselben Techniken von einem autorisierten Hersteller befugterweise in den Verkehr gebrachte Kartenmodule 140 von solchen Kartenmodulen zu unterscheiden, die von unbefugten Dritten nachgemacht worden sind.
- - Aspekt (4): Ferner ermöglicht das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 die Steuerung zeitlich wiederkehrender Transaktionen gegenüber dem Serverteil 110, insbesondere Abonnements bestimmter Leistungen.
- - Aspekt (5): Weiterhin ermöglicht das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 eine Kartenmodulgebundene Entschlüsselung von durch den Serverteil 110 gelieferten Dateien, die beispielsweise Software, Texte und/oder multimediale Werke repräsentieren können. Da durch läßt sich ein wirksamer technischer Schutz von Urheberrechten erreichen.
- - Aspekt (6): Das Kartenmodul 140 ermöglicht im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 ferner eine nach Zeittakt bemessene Nutzung von durch den Serverteil 110 gelieferten Dateien, die beispielsweise multimediale Werke repräsentieren können. Dadurch kann eine technische Infrastruktur zur nutzungszeitabhängigen Berechnung von Urheberrechten realisiert werden (siehe auch insbesondere Aspekt 7).
- - Aspekt (7): Auch ermöglicht das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 die Abwicklung von Zahlungsvorgängen gegenüber dem Serverteil 110 beispielsweise durch Übertragung von Kreditkartennummern oder digitalen Wertzeichen ("Digital Cash"). Dabei sind verschiedene Alternativen zu unterscheiden: Zum einen kann ein in den Verkehr gebrachtes Kartenmodul 140 ein vorbestimmtes vorbezahltes Guthaben verkörpern, das durch ein entsprechendes, in dem Speicher (nicht dargestellt) des Kartenmoduls abgespeichertes vorbestimmtes Datenelement repräsentiert wird. Zum anderen kann die Zahlung personenbezogen durch Rechnungsstellung, Kreditkarte oder Lastschrift erfolgen, wobei die notwendigen Angaben zur Identität und die Zahlungsverkehrsdaten (Kontonummer, Kreditkartennummer, Rechnungsadresse etc.) in dem Speicher (nicht dargestellt) des Kartenmoduls 140 abgespeichert sind. Für beide Fälle ist es vorteilhaft, die Authentizität des Kartenmoduls 140 und der in seinem Speicher abgelegten Datenelemente mit einer von der befugten ausgebenden Stelle erzeugten digitalen Signatur abzusichern. Unabhängig von der vorstehenden Unterscheidung zwischen vorbezahltem Guthaben und laufender Abrechnung besteht eine Alternative zwischen einem Erwerb von Dateien nach dem Prinzip des Kaufes, d. h. nach einmaliger Entrichtung eines Kaufpreises besteht eine zeitlich unbeschränkte Nutzungsmöglichkeit, und einer Abrechnung nach Nutzungsintensität, vorzugsweise gemessen an der Nutzungszeit oder an dem Volumen tatsächlich genutzter Daten einer Datei. Schließlich besteht eine weitere unabhängige Alternative zwischen Kartenmodulen 140, die bereits zu dem Zeitpunkt, in dem sie in den Verkehr gebracht werden, mit allen erforderlichen abrechnungsbezogenen Datenelementen versehen sind, und solchen Kartenmodulen 140, bei denen die abrechnungsbezogenen Datenelemente erst nach der Abgabe an den Endbenutzer von dem Serverteil 110 zum Speicher (nicht dargestellt) des Kartenmoduls 140 übertragen werden. Die aus der Kombination dieser drei Alternativen herrührenden acht Einzelfälle bedingen jeweils eine bestimmte technische Ausgestaltung des Kartenmoduls und seiner Interaktion im Rahmen der erfindungsgemäßen Lösung.
- - Aspekt (8): Wenn das Kartenmodul 140 mit genügend Speicherkapazität beispielsweise in Gestalt von sogenanntem Flash-Speicher ausgestattet ist, können Dateien, die beispielsweise Programme für Datenverarbeitungsanlagen, Texte oder multimediale Werke repräsentieren, in dem Kartenmodul zeitweise oder dauernd abgelegt werden. Dadurch wird insbesondere die technische Realisierung von bereits in Aspekt (4) angesprochenen Systemen zum automatisierten periodischen Bezug von Software, Texte und/oder multimediale Werke repräsentierenden und durch den Serverteil 110 distributierten Dateien verbessert.
- - Aspekt (9): Schließlich kann das Kartenmodul 140 im Zusammenwirken mit dem Clientteil 120 dazu herangezogen werden, bestimmte Funktionalitäten durch den Serverteil 110 telematisch freizugeben oder zu sperren.
- Bei einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinrichtung müssen nicht alle Aspekte gleichzeitig verwirklicht sein.
- Die im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele und deren Varianten machen zum Teil Gebrauch von bestimmten kryptographischen Techniken wie beispielsweise asymmetrischer Kryptographie und digitalen Signaturen. Eine Einführung in die angewandte Kryptographie findet sich beispielsweise in: Bruce Schneier: "Applied Cryptography", New York: John Wiley & Sons, Inc., 1994. Der Offenbarungsgehalt dieser Druckschrift wird durch Bezugnahme in die vorliegende Beschreibung aufgenommen.
- Fig. 3 zeigt eine erste Applikation der Erfindung anhand einer schematischen Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenvararbeitungseinrichtung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein Clientteil 120 über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden. Der Clientteil 120 ist mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 versehen. Das von dem Clientteil aufgenommene Kartenmodul 140 identifiziert einen bestimmten Endbenutzer (nicht dargestellt), dem das Kartenmodul 140 zugeordnet ist, persönlich oder pseudonym. In dem Kartenmodul 140 ist insbesondere eine Identitätsinformation 141 abgespeichert, die über das WAN 130 zum Serverteil 110 übertragbar ist. Die Identitätsinformation 141 kann auf Seiten des Clientteils 120 auf übliche Weise beispielsweise durch eine PIN oder durch biometrische Identitätsdetektionsvorrichtungen (nicht dargestellt) zusätzlich gesichert sein. Neben dem Kartenmodul 140 können andere Kartenmodule 140a, 140b, 140c existieren, die jeweils den Identitäten SN1, SN2 bzw. SN3 zugeordnet sind. Wenn das zur Identität SN4 141 gehörende Kartenmodul 140 gegen eines der anderen Kartenmodule 140a, 140b, 140c ausgetauscht wird, kann die jeweilige zugeordnete Identitätsinformation SN1, SN2 bzw. SN3 an den Serverteil 110 übertragen werden. Die in Fig. 3 dargestellte erste Applikation der Erfindung ist vor allem dann von Bedeutung, wenn ein handelndes Subjekt beispielsweise in seiner Eigenschaft als Vertragspartner auf Seiten des Serverteils 110 mindestens unterscheidbar oder aber unmittelbar oder über ein Pseudonym identifizierbar sein soll.
- Fig. 4 zeigt eine zweite Applikation der Erfindung anhand einer schematischen Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenvararbeitungseinrichtung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein Clientteil 120 über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden. Der Clientteil 120 ist mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 versehen. Das von dem Clientteil aufgenommene Kartenmodul 140 kann insbesondere über ein vorbestimmtes Datenelement ein bestimmtes Vertragsverhältnis AbD 141 identifizieren, das im vorliegenden Beispiel die regelmäßige Lieferung (Abonnement) eines digitalen Multimediaerzeugnisses beinhaltet. Neben dem Kartenmodul 140 können andere Kartenmodule 140a, 140b, 140c existieren, die jeweils den Vertragsverhältnissen AbA, AbB bzw. AbC (141a, 141b, 141c) zugeordnet sind. Wenn das zum Vertragsverhältnis 141 gehörende Kartenmodul 140 gegen eines der anderen Kartenmodule 140a, 140b, 140c ausgetauscht wird, kann die jeweilige zugeordnete Vertragsverhältnisinformation 141a, 141b bzw. 141c an den Serverteil 110 übertragen werden. Die jeweilige Vertragsverhältnisinformation 141, 141a, 141b, 141c ist eine Kenngröße, die einen automatischen Selektionsvorgang hinsichtlich der von dem Serverteil 110 auf den Clientteil 120 zu übertragenden und eine multimediale Darstellung repräsentierende Datei (nicht dargestellt) sowie hinsichtlich des Übertragungszeitpunktes steuert.
- Fig. 5 zeigt eine vierte Applikation der Erfindung anhand einer schematischen Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenvararbeitungseinrichtung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein Clientteil 120 über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden. Der Clientteil 120 ist mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 versehen. Das von dem Clientteil aufgenommene Kartenmodul 140 identifiziert insbesondere einen bestimmten Serverteil 110, der beispielsweise einem zugehörigen bestimmten Diensteanbieter SPr4 zugeordnet sein kann. Neben dem Kartenmodul 140 können andere Kartenmodule 140a, 140b, 140c existieren, die jeweils den Diensteanbietern SPr1, SPr2 bzw. SPr3 (141a, 141b, 141c) zugeordnet sind. Wenn das zum Diensteanbieter 141 gehörende Kartenmodul 140 gegen eines der anderen Kartenmodule 140a, 140b, 140c ausgetauscht wird, kann die jeweilige zugeordnete Diensteanbieterinformation 141a, 141b bzw. 141c an den Serverteil 110 übertragen werden. Die jeweilige Diensteanbieterinformation 141, 141a, 141b, 141c ist eine Kenngröße, die insbesondere einen automatischen Selektionsvorgang hinsichtlich der von dem Clientteil 120 Datenübertragungsparameter bewirkt, so daß eine automatische Initiierung eines Datenaustausches zwischen Clientteil 120 und Serverteil 110 ermöglicht wird.
- Fig. 6 zeigt eine erste Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtetes Clientteil 120 über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden. Der Clientteil 120 ist mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 versehen. Fig. 6 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtete Clientteil 120 und die Anzeigeeinrichtung 125 ein mechanisch im wesentlichen einstückig ausgeführtes Gerät bilden.
- Fig. 7 zeigt eine zweite Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen. Der Clientteil 120 ist über eine Datenkommunikationseinrichtung 123 mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 gekoppelt, welche über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden ist. Fig. 7 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtete Clientteil 120 einerseits und die mit dem WAN 130 verbundene Anzeigeeinrichtung 125, andererseits je für sich ein mechanisch im wesentlichen einstückig ausgeführtes Gerät bilden, wobei der Datenaustausch zwischen dem Client teil 120 und dem Anzeigeteil 125 durch die Datenkommunikationseinrichtung 123 erfolgt. Als technische Realisierungen für die Datenkommunikationseinrichtung kommen drahtlose und drahtgebundene Vorrichtungen und Verfahren in Betracht, insbesondere per Datenübertragungskabel (nicht dargestellt), per Funk (nicht dargestellt) oder per Infrarot, z. B. IrDA (nicht dargestellt).
- Fig. 8 zeigt eine dritte Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen, welcher über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden ist. Der Clientteil 120 ist über eine Datenkommunikationseinrichtung 123 mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 gekoppelt. Fig. 8 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtete und mit dem WAN 130 verbundene Clientteil 120 einerseits und die Anzeigeeinrichtung 125 andererseits je für sich ein mechanisch im wesentlichen einstückig ausgeführtes Gerät bilden, wobei der Datenaustausch zwischen dem Clientteil 120 und dem Anzeigeteil 125 durch die Datenkommunikationseinrichtung 123 erfolgt. Als technische Realisierungen für die Datenkommunikationseinrichtung kommen drahtlose und drahtgebundene Vorrichtungen Verfahren in Betracht, insbesondere per Datenübertragungskabel (nicht dargestellt), per Funk (nicht dargestellt) oder per Infrarot, z. B. IrDA (nicht dargestellt).
- Fig. 9 zeigt eine vierte Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein zur Aufnahme mindestens eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen, welcher über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden ist. Neben dem Clientteil 120 existiert eine nur schematisch dargestellte Anzeigeeinrichtung 125, welche ebenfalls zur Aufnahme mindestens eines Kartenmoduls 140 eingerichtet ist. Fig. 9 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtete und mit dem WAN 130 verbundene Clientteil 120 einerseits und die Anzeigeeinrichtung 125 andererseits je für sich ein Gerät bilden, das mechanisch im wesentlichen einstückig ausgeführt sein kann, wobei der Datenaustausch zwischen dem Clientteil 120 und dem Anzeigeteil 125 durch Umstecken des Kartenmoduls 140 erfolgt. Beispielsweise kann das Kartenmodul 140 zum Abspeichern von durch den Serverteil 110 gelieferten Daten in dem Clientteil 140 aufgenommen werden. Nachdem die betreffenden Daten in dem Kartenmodul 140 abgespeichert worden sind, können diese Daten durch Umstecken des Kartenmoduls in die Anzeigeeinrichtung wahrnehmbar gemacht werden. Umgekehrt ist es auch möglich, beispielsweise Bestellvorgänge betreffende Daten in das Kartenmodul 140 einzuspeichern, wenn es von der Anzeigeeinrichtung 125 aufgenommen worden ist. Diese Bestelldaten können nach dem Umstecken des Kartenmoduls 140 in den Clientteil 140 über das WAN 130 dem Serverteil 110 zugeleitet werden.
- Fig. 10 zeigt eine fünfte Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen. Der Clientteil 120 ist über eine Datenkommunikationseinrichtung 123 mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 gekoppelt, welche über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden ist. Fig. 10 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichtete Clientteil 120 einerseits und die mit dem WAN 130 verbundene Anzeigeeinrichtung 125 andererseits je für sich ein mechanisch im wesentlichen einstückig ausgeführtes Gerät bilden, wobei der Datenaustausch zwischen dem Clientteil 120 und dem Anzeigeteil 125 durch die Datenkommunikationseinrichtung 123 erfolgt. Als technische Realisierungen für die Datenkommunikationseinrichtung kommen drahtlose und drahtgebundene Vorrichtungen Verfahren in Betracht, insbesondere per Datenübertragungskabel (nicht dargestellt), per Funk (nicht dargestellt) oder per Infrarot, z. B. IrDA (nicht dargestellt).
- Der in Fig. 10 dargestellte Clientteil 120 ist zur Aufnahme einer Mehrzahl von Kartenmodulen 140a-140e eingerichtet, die mittels der auf ihnen gespeicherten Kartenmoduldaten (nicht dargestellt) jeweils unabhängig voneinander Kommunikationsvorgänge mit dem Serverteil 110 initiieren und steuern können und die bei von dem Serverteil 110 initiierten Kommunikationsvorgängen aus der Sicht des Serverteils 110 unabhängig voneinander adressierbar sind. Beispielsweise kann mindestens eines der Kartenmodule 140a-140e als Bestandteil eines in Fig. 4 dargestellten Systems wirken, d. h. ein Kartenmodul oder mehrere Kartenmodule dienen als Speicher für regelmäßig, aber asynchron bezüglich Bedienhandlungen des Benutzers digital durch den Serverteil 110 via das WAN 130 gelieferter digitaler Multimediaerzeugnisse.
- Die Besonderheit der in Fig. 10 dargestellten Anordnung gegenüber der in Fig. 7 dargestellten Anordnung besteht insbesondere darin, daß ein Master-Kartenmodul 140 vorgesehen ist, mit welchem die Anzeigeeinrichtung 125 sich in einer besonderen Weise gegenüber dem Clientteil 120 bzw. den darin eingesetzten übrigen Kartenmodulen 140a-140e identifizieren und authentisieren kann. Beispielsweise kann das Master-Kartenmodul 140 in ein als Anzeigeeinrichtung 125 verwendetes digitales Buch eingesetzt werden. Durch das Master- Kartenmodul 140 wird dann das digitale Buch derart eingerichtet, daß über die Datenkommunikationseinrichtung 123 gegenüber dem Clientteil bzw. den darin eingesetzten weiteren Kartenmodulen 140a-140e bestimmte priviligierte Bedienvorgänge durch den Benutzer vorgenommen werden können, beispielsweise das Freischalten oder Sperren des Clientteils 120 für Lieferungen durch den Serverteil 110 oder das Vornehmen von Bestellvorgängen gegenüber dem Serverteil 110. Dazu wird die Datenkommunikation über die Datenkommunikationseinrichtung 123 bevorzugt durch geeignete Techniken, insbesondere kryptographische Techniken, gegen Anzapfen und Manipulation gesichert.
- Fig. 11 zeigt eine sechste Variante einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist ein zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen, welcher über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden ist. Der Clientteil 120 ist über eine Datenkommunikationseinrichtung 123 mit einer nur schematisch dargestellten Anzeigeeinrichtung 125 gekoppelt. Auch Fig. 10 zeigt somit eine Lösung, bei der der zur Aufnahme mindestens eines Kartenmoduls 140 eingerichtete Clientteil 120 einerseits und die mit dem WAN 130 verbundene Anzeigeeinrichtung 125 andererseits je für sich ein mechanisch im wesentlichen einstückig ausgeführtes Gerät bilden, wobei der Datenaustausch zwischen dem Clientteil 120 und dem Anzeigeteil 125 durch die Datenkommunikationseinrichtung 123 erfolgt. Die Besonderheit der in Fig. 11 dargestellten Anordnung gegenüber der in Fig. 7 dargestellten Anordnung besteht insbesondere darin, daß der Clientteil 120 wie auch bei dem in Fig. 10 dargestellten Fall zur Aufnahme einer Mehrzahl von Kartenmodulen 140a-140e eingerichtet ist, die mittels der auf ihnen gespeicherten Kartenmoduldaten (nicht dargestellt) jeweils unabhängig voneinander Kommunikationsvorgänge mit dem Serverteil 110 initiieren und steuern können und die bei von dem Serverteil 110 initiierten Kommunikationsvorgängen aus der Sicht des Serverteils 110 unabhängig voneinander adressierbar sind. Beispielsweise kann mindestens eines der Kartenmodule 140a-140e als Bestandteil eines in Fig. 4 dargestellten Systems wirken, d. h. ein Kartenmodul oder mehrere Kartenmodule dienen als Speicher für regelmäßig, aber asynchron bezüglich Bedienhandlungen des Benutzers digital durch den Serverteil 110 via das WAN 130 gelieferter digitaler Multimediaerzeugnisse.
- Bei der in Fig. 11 dargestellten Variante erweist es sich als besonders vorteilhaft, den Clientteil 120 als eine stationäre Kartenmodulstation zu realisieren, die im wesentlichen ständig mit dem WAN 130 verbunden ist und somit stets Datenkommunikationsvorgänge gegenüber dem Serverteil 110 initiieren kann und darüber hinaus von dem Serverteil 110 initiierte Datenkommunikationsvorgänge asynchron zu Benutzungshandlungen des Benutzers entgegennehmen kann, auch wenn die Anzeigevorrichtung 125 als mobiles Gerät ausgeführt ist, das der Benutzer auch bei Ortsabwesenheit mit sich führt.
- Sowohl hinsichtlich der in Fig. 10 dargestellten Variante als auch hin sichtlich der in Fig. 11 dargestellten Variante kann es sich als vorteilhaft erweisen, die Anzeigeeinrichtung 125 zur Aufnahme mindestens eines Kartenmoduls 140 auszubilden, so daß durch Umstecken eines Kartenmoduls der in Fig. 9 dargestellte Nutzungsmodus genutzt werden kann.
- Während bei den in den Fig. 6 bis 11 dargestellten Varianten der Clientteil 120 zur Aufnahme mindestens eines Kartenmoduls 140 eingerichtet ist, zeigen die Fig. 12 und 13 jeweils eine Variante, bei der ein Clientteil 120 ohne eigenes Kartenmodul zum Einsatz gelangt. Fig. 13 zeigt ein Clientteil 120, das zur Aufnahme einer kompletten Anzeigeeinrichtung 125 eingerichtet ist, wobei die Anzeigeeinrichtung 125 wiederum zur Aufnahme von mindestens einem Kartenmodul 140 eingerichtet ist. Eine Datenkommunikation zwischen Serverteil 110 und Kartenmodul 140 läuft in einer Weise ab, bei der die ausgetauschten Daten mittels geeigneter elektronischer Vorkehrungen durch die Anzeigeeinrichtung 125 hindurchgereicht werden. Freilich ist es nicht zwingend erforderlich, daß der Clientteil 120 zur Aufnahme einer kompletten Anzeigeeinrichtung 125 eingerichtet ist. Der Datenaustausch zwischen Clientteil 120 einerseits und zur Aufnahme mindestens eines Kartenmoduls 140 vorbereiteter Anzeigeeinrichtung 125 andererseits kann beispielsweise auch wie in Fig. 13 dargestellt mittels einer Datenkommunikationseinrichtung 123 realisiert werden. Als technische Realisierungen für die Datenkommunikationseinrichtung kommen drahtlose und drahtgebundene Vorrichtungen Verfahren in Betracht, insbesondere per Datenübertragungskabel (nicht dargestellt), per Funk (nicht dargestellt) oder per Infrarot, z. B. IrDA (nicht dargestellt).
- Fig. 14 und 15 zeigen weitere Varianten einer Ausführungsform der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Lösung. Wie bereits in Fig. 1 dargestellt, ist auch in Fig. 14 ein zur Aufnahme eines Kartenmoduls 140 eingerichteter Clientteil 120 vorgesehen, welcher über ein WAN 130 mit einem Serverteil 110 verbunden ist. Eine Anzeigeeinrichtung 125 ist ebenfalls mit dem WAN 130a verbunden. Das WAN 130 kann mit dem WAN 130a identisch sein. Eine über die Anzeigeeinrichtung 125 ausgelöste und über das WAN 130a übertragene Interaktion mit dem Serverteil 110 führt zur Übertragung von multimedialen Daten von Server 110 über das WAN 130 zum Clientteil 120. Dadurch kann der Benutzer (nicht dargestellt) beispielsweise von unterwegs beim Serverteil 110 Daten abrufen, die über das WAN 130 zu dem beispielsweise zuhause aufgestellten Clientteil 120 übertragen werden.
- Fig. 15 zeigt eine Variante, bei der der Clientteil 120 mit einer Anzeigeeinrichtung 125 versehen ist. Die Übertragung der beim Serverteil 110 abgerufenen Daten (nicht dargestellt) erfolgt über das WAN 130 zu einem Sekundär-Clientteil 120a.
- Fig. 16 zeigt eine schematische blockdiagrammartige Darstellung eines erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
- Von Inhalteanbietern 102 zur Verfügung gestellte Dateien 104, 106, 108 sind auf einem Server 110 zur Distribution bereitgestellt. Die Distribution der Dateien auf einzelne Client-Rechner erfolgt bevorzugt in verschlüsselter Form per Herunterladen über das Internet oder durch Vertrieb körperlicher Datenträger wie CDs, DVDs, Flash-Speicher etc. (nicht dargestellt). Der dem Client-Rechner zur Verfügung gestellte digitale Inhalt ist symbolisch dargestellt und mit dem Bezugszeichen 112 markiert. Die Abrechnung und Bezahlung der Entgelte für diese digitalen Inhalte 112 erfolgt durch einen Funktionsblock 120.
- Der Funktionsblock 120 weist einen Decoder 122 auf, der die digitalen Inhalte zunächst kryptographisch entschlüsselt (Bezugszeichen 124) und sodann auf eine geeignete technische Art und Weise einer sinnlichen Wahrnehmbarkeit durch den Konsumenten 128 zugänglich macht. Bei MP3-Audiodateien kann dies beispielsweise durch Erzeugen eines mit einem Lautsprecher 126 oder Kopfhörer (nicht dargestellt) wiedergebbaren analogen Audiosignals geschehen. Bei anderen Inhalten (beispielsweise Texte, Bilder, Video; nicht dargestellt) kann beispielsweise auch eine visuelle Darstellung auf einer Anzeigeeinrichtung (nicht dargestellt) stattfinden.
- Eine Bewertungseinrichtung 130 ist mit dem Decoder 120 verbunden, um während der Mediennutzung durch den Konsumenten 128 fortlaufend Daten für eine Verbrauchschronik 132 zu generieren, die den jeweiligen Nutzungsvorgang hinreichend genau beschreiben, um später eine Abrechnung durchführen zu können. Die Verbrauchschronik enthält beispielsweise Daten über die zeitliche Dauer einer Werknutzung eines Audio-Titels oder bei anderen Werkformen (beispielsweise Text; nicht dargestellt) auch Daten über benutzte Textseiten und die individuellen Nutzungszeiten hinsichtlich einzelner Textseiten.
- Ein Limitierer 134 ist vorgesehen, um fortwährend oder in bestimmten Zeitabständen in Abhängigkeit der in der Verbrauchschronik eine Berechnung der gemäß der Daten in der Verbrauchschronik 132 aufakkumulierten Entgeltsumme zu liefern und bei Überschreitung vorbestimmter Entgeltsummen ein Sperrsignal 136 an den Decoder 122 zu übermitteln. Sobald der Decoder 122 das Sperrsignal 136 vom Limitierer 134 erhält, wird die Nutzung der verschlüsselten Inhalte 112 unterbrochen, bis der Limitierer 134 das Sperrsignal 136 aufhebt.
- Ein Guthabenspeicher 140 speichert einen Datenwert, der eine Geldsumme repräsentiert, die der Konsument 128 zur Abdeckung zukünftiger Abrechnungssummen hinterlegt hat.
- Der Limitierer 134 erfüllt seine Funktionalität bevorzugterweise im Zusammenwirken mit dem Guthabenspeicher 140, d. h. solange ein Guthaben vorhanden ist, wird der Decoder 122 nicht blockiert.
- Der Funktionsblock 120 enthält kritische Daten und Funktionalitäten, die gegen jegliche unautorisierte Manipulation von außen, insbesondere durch den Konsumenten, geschützt werden müssen. Besonders sensitiv ist der Entschlüsselungsschlüssel 123, mittels dem der Decoder 122 die die digitalen Inhalte repräsentierenden Daten 112 kryptographisch entschlüsselt und so einer Weiterverarbeitung zugänglich macht. Auch der im Guthabenspeicher 140abgespeicherte Guthabenwert (nicht dargestellt) ist hochsensitiv. Die Verbrauchsmessung 130 und der Limitierer 134 stellen kritische Funktionalitäten dar, denn durch eine Manipulation dieser Einrichtungen kann die bezweckte Entgeltabrechnung sabotiert werden.
- Es ist daher vorteilhaft, den Funktionsblock 120 als besonders geschützte ("tamper-proof") Baugruppe aufzubauen. Im einfachsten Fall können die einzelnen Bauelemente dieser Baugruppe 120 beispielsweise in eine Vergußmasse, etwa Kunstharz, eingebettet werden. Bei weiter fortentwickelten Lösungen können Sensoren (nicht dargestellt) vorgesehen sein, die geeignet sind, unzulässige mechanische und/oder elektrische Manipulationen zu detektieren. Das Ausgangssignal dieser Sensoren kann dann herangezogen werden, um kritische Daten wie etwa kryptographische Schlüssel 123 oder Guthabenwerte im Guthabenspeicher 140 augenblicklich zu löschen. Die Komponenten Guthabenspeicher 140 und/oder Limitierer 134, die im gezeigten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 16 in einem Funktionsblock 120 zusammengefaßt sind, können auch in einem separaten Modul oder separaten Modulen enthalten sein, welche mit dem Funktionsmodul 120 koppelbar sind.
- Sämtliche im Funktionsmodul 120 zusammengefaßte Komponenten können entweder als separate Hardware-Komponenten oder als einzelne Software- Module oder auch insgesamt als Softwarelösung, beispielsweise in Form von Plug-ins für einen Browser realisiert werden.
- Auch die Verbrauchschronik 132 stellt eine Aggregation sensitiver Daten dar, die gegen Manipulation geschützt werden muß. Hierzu kann der Speicher (nicht dargestellt) zum Speichern der Verbrauchschronik 132 mit in den geschützten Funktionsblock 120 einbezogen werden (nicht dargestellt). Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Datenwerte der Verbrauchschronik 132 durch eine oder mehrere digitale Signaturen gegen unautorisierte Veränderungen zu schützen. Dazu ist dann eine digitale Signaturerzeugungs- und Prüfungskomponente (nicht dargestellt) vorgesehen, die vorteilhafterweise in den geschützten kritischen Funktionsblock 120 einbezogen wird.
- Bei der Durchführung der verbindlichen Abrechnung und Bezahlung wird der Dateninhalt der Verbrauchschronik auf geeignete Weise, bevorzugt über eine kryptographisch gegen unbefugtes Abhören und Datenmanipulation gesicherte Datennetzverbindung, an einen Abrechnungsserver 145 übermittelt. Der Abrechnungsserver errechnet anhand der Daten der Verbrauchschronik das vom Konsumenten zu entrichtende Entgelt und verbucht den entsprechenden Betrag beispielsweise durch eine Belastungsbuchung auf einem dem Konsumenten zugeordneten (Schatten-)Konto 150. Der Konsumentkann dann auf herkömmliche Weise einen Bezahlvorgang durchführen, beispielsweise durch eine Banküberweisung oder über eine Kreditkarten-Clearingstelle. Das Konto 150 ist nicht obligatorisch; wenn solche Bezahlsysteme zu Einsatz gelangen sollen, die wie anonymes Digitales Geld (Digital Cash) kein (Schatten-)Konto 150 erfordern, kann auf das Konto 150 verzichtet werden.
- Nach erfolgter Bezahlung oder - bei entsprechender Kreditwürdigkeit des Konsumenten - auch schon nach erfolgter Abrechnung durch den Abrechnungsserver 145 kann der im Guthabenspeicher 140 gespeicherte Guthabenwert durch Übermitteln einer kryptographisch gegen Manipulationen gesicherten Guthaben-Nachricht 155 seitens des Abrechnungsservers 145 an die Funktionseinheit 120 bzw. an den Guthabenspeicher 140 um einen bestimmten Guthabenwert erhöht werden.
- Der Guthabenspeicher 140 ist besonders bevorzugt auf einer SmartCard untergebracht, um den gespeicherten Guthabenwert systemunabhängig und mobil auch auf anderen Geräten benutzen zu können. Das Funktionsmodul 120 enthält in diesem Fall einen nicht gezeigten SmartCard-Reader. Das den SmartCard- Reader enthaltende Bauteil kann beispielsweise als PCMCIA-Karte ausgebildet sein, daß die Funktionalitäten des Funktionsmoduls 120 umfasst.
- Fig. 17 zeigt eine schematische blockdiagrammartige Darstellung eines Ausschnittes der in Fig. 16 dargestellten Vorrichtung. Der Server 110 stellt digitale Inhalte (nicht dargestellt) bereit und kann beispielsweise über ein Weitverbindungs-Datennetzwerk (WAN) 210 via einem Modem 212 mit dem geschützten Funktionsblock 120 verbunden werden. Der Funktionsblock 120 ist in diesem Falle mit einem Abspielgerät verbunden und weist einen Browser/Player 1500 auf, der auch als Plugin zu einem bestehenden Browser ausgebildet sein kann und der in der Lage ist, zusätzlich zu den entschlüsselten Daten auch Statusinformationen über verbrauchte Einheiten, Zeiten bzw. Preise oder Restguthaben darzustellen. Statt eines Modems kann auch eine andere geeignete Netzwerkfunktionalitätseinrichtung, beispielsweise für ISDN, GSM oder UMTS, eingesetzt werden. Bestimmte Einzelheiten aus Fig. 16, wie insbesondere Verbrauchsmessung 130, Limitierer 134 und Guthabenspeicher 140 sind in Fig. 17 nicht dargestellt.
- In Fig. 17 ist ein Kartenmodul 215 vorgesehen, das optional als Rechte- und Regelkarte zur Steuerung des Decoders 122 eingesetzt werden kann, die vorzugsweise als SmartCard ausgebildet ist.
- Fig. 18 zeigt eine schematische Darstellung einer ersten exemplarischen Systemarchitektur einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
- Eine Nutzungsvorrichtung zur Nutzung digitaler Inhalte durch den Konsumenten ist mit dem Bezugszeichen 310 bezeichnet. Die Nutzungsvorrichtung 310 kann mit einer Koppelungsvorrichtung zum Ankoppeln eines Kartenmoduls 315 versehen sein.
- Ein Media-Server 320 hält Inhalte-Dateien 330 bereit, die jeweils digitale Inhalte sowie Tarifierungsinformationen beinhalten. Der Media-Server 320 kann über eine Datennetz-Verbindung 340, bevorzugt über das Internet, mit der Nutzungsvorrichtung 310 insbesondere zum Herunterladen von Inhalte-Dateien 330 verbunden werden.
- Einzelne Anbieter von digitalen Inhalten können Zuliefer-Server 350A, 350B, 350C betreiben, die jeweils über eine Datennetz-Verbindung 352A, 352B, 325C, beispielsweise über das Internet, mit dem Media-Server 320 verbunden sind.
- Bei der in Fig. 18 dargestellten Anordnung ist es Sache der Anbieter 350A, 350B, 350C, Dateien 354A, 354B, 354C mit digitalen Inhalten sowie Tarifierungsinformationen 356A, 356B, 356C vorzuhalten. Wird ein bestimmter digitaler Inhalt durch den Konsumenten (nicht dargestellt) mittels der Nutzungsvorrichtung 310 angefordert, ordnet der Inhalteanbieter 350A, 350B, 350C der entsprechenden Inhalte-Datei 354A, 354B, 354C bestimmte Tarifierungsinformationen 356A, 356B, 356C zu und überträgt die Inhalte-Dateien 354A, 354B, 354C auf den Media-Server 320, von wo aus diese auf die Nutzungsvorrichtung 310 zur Nutzung durch den Konsumenten übertragen werden können.
- Fig. 19 zeigt eine schematische Darstellung einer zweiten exemplarischen Systemarchitektur einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Verbreitung, Abrechnung und Bezahlung digitaler Medieninhalte.
- Bei der in Fig. 19 gezeigten Variante der Anordnung aus Fig. 18 sind auf dem Media-Server 320 vorbestimmte Tarifkategorien 322A, 322B, 322C, 322D eingerichtet, und die Anbieter von Inhalte-Dateien 354A, 354B, 354C legen das gültige Tarifierungsmodell für jede der Inhalte-Dateien dadurch fest, indem die Datenübertragung 352A, 352B, 352C, 352D dateispezifisch in einen nach Tarifkategorien gesonderten Bereich 322A, 322B, 322C, 322D des Media-Servers 320 erfolgt.
- Fig. 20 zeigt ein erstes Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens an Seiten eines seitenorientierten Textdokumentes (nicht dargestellt) auf der senkrechten Achse von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit auf der waagerechten Achse. Dabei ist die Skalierung der senkrechten Achse so zu verstehen, daß eine mehrmals gelesene Textseite auch entsprechend mehrmals zählt. Die in dem dargestellten Beispiel angenommene Seitenanzahl des Textwerkes beträgt 120 Seiten.
- Bei Annahme einer konstanten Lesegeschwindigkeit ergibt sich für einen exemplarischen langsamen Leser beispielsweise die mit C bezeichnete Lesekurve geringer Steilheit, bei der nach ungefähr 15 Stunden Lesezeit jede der 120 Seiten des Werkes einmal vom Konsumenten gelesen worden ist.
- Entsprechend ergibt sich für einen exemplarischen schnellen Leser beispielsweise die mit B bezeichnete Lesekurve großer Steilheit, bei der nach ungefähr 4 Stunden Lesezeit jede der 120 Seiten des Werkes einmal vom Konsumenten gelesen worden ist.
- Schließlich ergibt sich für einen exemplarischen mittelschnellen Leser beispielsweise die mit A bezeichnete Lesekurve geringer Steilheit, bei der nach ungefähr 7,5 Stunden Lesezeit jede der 120 Seiten des Werkes einmal vom Konsumenten gelesen worden ist.
- Bezogen auf die Lesekurve A sei die Tarifierung derart gewählt, daß die Strecke vom Nullpunkt bis zu dem Punkt, bei dem nach ca. 15 Stunden ungefähr 240 Seiten vom Konsumenten gelesen worden sind, einem Entgeltbetrag von DM 6,- zugeordnet ist. Das Werk einmal zu lesen kostet demnach DM 3,- in ca. 7,5 Stunden. Bruchteile oder Vielfache davon werden entsprechend proportional abgerechnet.
- Fig. 21 zeigt ein Kurvendiagramm zur Diskussion der Abhängigkeit zwischen Nutzungsintensität eines Werkes und zugeordnetem Preis. Während bei dem in Fig. 20 dargestellten Diagramm das Entgelt proportional zu der Anzahl der gelesenen Seiten zunimmt, sind in Fig. 21 alternative, nichtlineare Tarifkurven dargestellt.
- Dazu werden in dem dargestellten Beispiel "sinnliche Werke" wie Texte der schöngeistigen Literatur von "funktionalen Werken" wie Lehrbüchern unterschieden.
- Bei sinnlichen Werken kann es unter Marketinggesichtspunkten erstrebenswert sein, die Nutzung digitaler Inhalte mittels einer entsprechenden technischen Infrastruktur derart zu tarifieren, daß die ersten Quantitätsanteile der Werknutzung durch den Konsumenten mit einem geringeren Entgelt abgerechnet werden, damit dieser sich ohne Besorgnis hinsichtlich hoher zu erwartender Nutzungsentgelte orientieren kann und bei ihm Interesse geweckt wird, mit dem Konsum fortzufahren.
- Entsprechend kann es bei funktionalen Werken erstrebenswert sein, die Nutzung digitaler Inhalte mittels einer entsprechenden technischen Infrastruktur derart zu tarifieren, daß die ersten Quantitätsanteile der Werknutzung gegenüber der Nutzung weiter hinten liegender Werkteile durch den Konsumenten mit einem höheren Entgelt abgerechnet werden, da die vom Konsumenten am Anfang aus dem Werk extrahierten Informationen für diesen häufig subjektiv den größten Nutzwert darstellen.
- Fig. 22 zeigt ein erstes Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
- Auf der horizontalen Achse ist die Zeit aufgetragen, die der Konsument auf das Lesen einer einzelnen Seite eines textorientierten Werkes verwendet. Auf der vertikalen Achse ist der prozentuale Anteil der vom Konsumenten bereits gelesenen Textmenge im Verhältnis zur Gesamttextmenge der Seite dargestellt.
- Die in dem gezeigten Diagramm eingetragene Lesekurve berücksichtigt eine gewisse Orientierungszeit t1 von exemplarisch 15 Sekunden, d. h. für alle Zeitpunkte im Zeitintervall zwischen 0 und 15 Sekunden wird davon ausgegangen, daß noch keine substantielle Aufnahme von Lesestoff durch den Leser erfolgt ist. Zu einem exemplarisch herausgegriffenen Zeitpunkt t1 + t2, im Beispiel also nach 2 Minuten und 53 Sekunden, habe der Leser ca. 75% der Textmenge der betrachteten Textseite gelesen. Nach einer Gesamtzeit t1 + t2 + t3 von 3 Minuten und 45 Sekunden ist die Seite vollständig gelesen.
- Durch die Erfindung wird beispielsweise insbesondere eine Tarifierung ermöglicht, bei der ein seitenorientiertes Textwerk volumenabhängig abgerechnet wird, wobei eine einzelne auf einem Anzeigedisplay angezeigte Seite nicht sofort nach ihrem Sichtbarwerden voll berechnet wird. Vielmehr wird die Seite während der Orientierungszeit [0, t1] im Hinblick auf die Tarifierung als nicht genutzt angesehen und überhaupt nicht berechnet. Erst nach einer vorbestimmten Zeit t1 + t2 + t3 gilt die Seite als vom Konsumenten in tarifmäßiger Hinsicht vollständig genutzt.
- Fig. 23 zeigt schematisch in exemplarischer Weise Zeitabläufe beim Nutzen einer Seite eines seitenorientierten Textwerkes durch den Konsumenten bei einer in Fig. 22 dargestellten Tarifierungsmethodik.
- Die Rechtecke symbolisieren exemplarisch ein und dieselbe Seite eines seitenorientierten Textwerkes; hier einer Seite mit der Seitenzahl 21. Nach dem Anzeigen der Seite auf einer Anzeigevorrichtung gilt die Seite innerhalb der Orientierungszeit von beispielsweise 15 Sekunden als nicht genutzt (Fig. 23A). Nach Ablauf der Orientierungszeit wird der Seitennutzungspreis von beispielsweise DM 0,025 voll berechnet (Fig. 23B), auch wenn der Benutzer den Textinhalt der Seite nur zu einem Bruchteil rezipiert hat. Es wird fortlaufend die Zeitdauer erfaßt, während der diese Seite auf dem Display angezeigt ist (Fig. 23C). Angenommen, der Leser beendet nach 15 Sekunden ab dem Beginn der entgeltpflichtigen Seitennutzung nach Ablauf der Orientierungszeit die Anzeige der betreffenden Seite, indem er zu einer anderen Seite blättert (im Beispiel zur Seite 36), die Nutzung des jeweiligen Werkes abbricht oder gar das Anzeigegerät abschaltet (Fig. 23D), so wird die bis dahin für diese Seite gespeicherte Nutzungszeit zwischengespeichert. Für die Orientierung auf der neuen Seite 36 wird wiederum eine gebührenfreie Orientierungszeit von 15 Sekunden eingeräumt. Wenn der Konsument dann zu einem späteren Zeitpunkt dieselbe Seite 21 erneut sich anzeigen läßt (Fig. 23E), wird zunächst eine neue Orientierungszeit gewährt. Nach Ablauf der erneuten Orientierungszeit (Fig. 23F) erfolgt die Fortsetzung der Zeitberechnung unter Berücksichtigung der durch den Konsumenten in der Vergangenheit bereits kumulativ mit der Betrachtung dieser Seite verbrachten Zeit. Wenn die zur einmaligen Nutzung der Seite vorbestimmte Zeit abgelaufen ist, gilt die Seite als vollständig gelesen (Fig. 23G). Es erfolgt keine weitere zeitabhängige Entgeltberechnung, solange die Seite ununterbrochen weiter auf dem Display angezeigt wird (Fig. 23H). Anstelle einer Einzelspeicherung von angefangenen Nutzungszeiten für spezielle Seiten kann auch vereinfacht ein Zeitguthaben-Konto geführt werden, in dem nicht benutzte Zeiten von allen vorzeitig verlassenen Seiten kumuliert und dem Benutzer zum Betrachten derselben oder völlig neuer weiterer Seiten zur Verfügung gestellt werden.
- Fig. 24 zeigt ein zweites Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
- Dabei entspricht die in Fig. 24 dargestellte Lesekurve dem in Fig. 23C dargestellten Lesezustand der Seite.
- Fig. 25 zeigt ein drittes Diagramm zur Diskussion der Abhängigkeit des vom Konsumenten rezipierten Volumens einer Seite eines Textdokumentes von der auf die Nutzung dieser Seite verwendeten Nutzungszeit.
- Dabei entspricht die in Fig. 25 dargestellte Lesekurve dem in Fig. 23H dargestellten Lesezustand der Seite.
- Fig. 26 zeigt eine schematische Darstellung des Lesevorganges mit dem Erwerb von Statusrechten.
- Die durch die Erfindung ermöglichten Tarifierungsoptionen beinhalten insbesondere Tarifierungsmodelle, bei denen bei einem seitenorientierten Textwerk auf Werkebene und/oder auf Seitenebene Statusrechte erworben und in geeigneter Weise informationstechnisch abgebildet werden können. Beispielsweise ermöglicht der in den Fig. 20 bis 25 dargestellte komplexe Volumen-/Zeit-Abrechnungsmodus, daß dem Konsumenten Restanteile der jeweils seitenbezogenen Lesezeit gutgeschrieben werden. In Fig. 26 ist dies dadurch symbolisch angezeigt, daß die verbrauchen Zeitanteile pro Seite jeweils schraffiert dargestellt sind, wohingegen die verbleibenden Restzeitanteile nicht schraffiert sind. Ferner können Anbieterseitig Regeln vorgegeben werden, die den Übergang von einer volumenorientierten Abrechnung, einer zeitorientierten Abrechnung oder einer komplexen Volumen-/Zeit-Abrechnung in eine kauforientierte Abrechnung beschreiben.
- Beispielsweise kann für ein bestimmtes Werk (in Fig. 26 identifiziert durch eine Werke-Identnummer 2349457) vorbestimmt sein, daß der Leser nach zweimaligem Lesen ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ohne weitere Entgeltpflichtigkeit erwirbt.
- In Fig. 26 sind rein symbolisch weitere mögliche Tarifierungsregeln angegeben, beispielsweise daß ein degressiver Tarif zur Anwendung kommt oder daß nach zweimaligem Lesen der Inhalt nicht weiter genutzt werden darf.
- Fig. 27 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer Karte.
- Mit den Bezugszeichen 1202 und 1204 ist jeweils eine erste Vorrichtung zur Nutzung und Nutzungs-Abrechnung digitaler Inhalte bzw. eine zweite Vorrichtung zur Nutzung und Nutzungs-Abrechnung bezeichnet. Der Distributionsserver 110 ist über das Datenverkehrsnetz (WAN) 210 mit den Vorrichtungen 1202 und 1204 zum Herunterladen von auf dem Server vorgehaltenen Dateien mit zur Nutzung durch den Konsumenten (nicht dargestellt) vorgesehenen digitalen Inhalten verbunden. Es versteht sich, daß diese Dateien auch mittels Austausch körperlicher Datenträger (beispielsweise CDs, CD-ROM, DVD etc.) an den Konsumenten zur Nutzung mittels der Vorrichtungen 1202 bzw. 1204 übermittelt werden können.
- Die Vorrichtungen 1202 und 1204 weisen jeweils eine Aufnahmevorrichtung 1206 beziehungsweise 1208 für ein Kartenmodul 1210 auf. Jede der Vorrichtungen 1202 und 1204 weist im übrigen einen den in den Fig. 16 und 17 dargestellten Einzelheiten entsprechenden Aufbau auf, d. h. insbesondere ist jeweils ein Decoder 1212 beziehungsweise 1214 vorgesehen. Die anderen zur Abrechnung erforderlichen Komponenten wie Verbrauchsmessung, Limitierer, Guthabenspeicher und Verbrauchschronik sind nicht dargestellt.
- In Fig. 27 ist zum einen dargestellt, daß der Konsument (nicht dargestellt) mittels der Vorrichtung 1202 ein Werk mit einer Werk-Identifikation 333 nutzt und dabei das Werkvolumen insgesamt zu 420%, also über 4 mal, genutzt hat. Die durch das mehrfache Abspielen des Werkes 333 erworbenen Privilegien werden dabei auf dem Kartenmodul 1210 gespeichert. Wenn der Nutzer zu einer anderen Vorrichtung 1204 (in Fig. 27 in der rechten Hälfte) wechselt und dort das auf der Vorrichtung 1204 nicht vorhandene Werk erneut anfordert, so daß dieses über das WAN 210 vom Server 110 erneut bereitgestellt werden muß, so wird dieses für den Decoder B in unterschiedlicher Form codiert. Die erworbenen Privilegien werden durch das Einschieben des Kartenmoduls 1210 in die Vorrichtung 1204 dennoch wirksam, so daß je nach Tarifierungsmodell, beispielsweise degressiv das erneute Abspielen des Werkes 333 kumuliert beispielsweise am Ende zu 600% angesehen und entsprechend berechnet wird. Das Beispiel der Fig. 27 zeigt, daß ein und dasselbe Werk unterschiedlich verschlüsselt in unterschiedlichen Vorrichtungen bereitgestellt werden kann und dennoch mittels des gleichen Kartenmoduls 1210 abrufbar ist.
- Fig. 28 zeigt eine schematische Darstellung einer Rechteverwaltung und -übertragung mittels einem Kartenmodul. In Fig. 28 ist dargestellt, daß ein und dasselbe Kartenmodul 1210 in der Lage ist, digitale Medieninhalte von einem oder mehreren Servern auf unterschiedlichen Abspielgeräten in unterschiedlichen Formaten abzurufen. So ist im linken Teil das Kartenmodul 1210 in Verbindung mit einem MP3-Player dargestellt, um Tonsignale oder Musik abzuspielen, im mittleren Teil in eine Settop-Box B oder ein Fernsehgerät oder ein anderes mit diesem verbundenes Endgerät eingesetzt ist, um Videosignale darzustellen und im rechten Teil in Verbindung mit einem E-Book-Reader zur Darstellung von Text- und/oder Bildseiten.
- Fig. 29 zeigt eine schematische Darstellung einer anderen Rechteverwaltung und - übertragung mittels einem Kartenmodul. Hier wird insbesondere eine modulgebundene Verschlüsselung dargestellt, die es ermöglicht, online zu telefonieren und Daten zu übertragen und offline zu konsumieren. Der Benutzer fordert über ein mit einer Rechte-Karte ausgestattetes Telekommunikations-Modul (z. B. GSM oder UMTS) über seinen Telekommunikationsdienst ein Werk bei einem Multimedia-Content-Provider CPr1 an. Die Rechte-Karte ist zusätzlich mit einem Verschlüsselungsmodul versehen, dessen Schlüsseltyp dem Telekommunikationsdienst bekannt ist. Der Multimedia-Content-Provider CPr1 als Synergie-Partner des Telekommunikationsdienstes fragt anhand der Telefonnummer des Endnutzers beim Telekommunikationsdienst an, welcher Schlüssel für diese Telefonnummer zu verwenden ist und sendet sein Werk mit der entsprechenden Verschlüsselung direkt an den Endnutzer. Dieser kann das Werk nur unter Verwendung seiner Rechte-Karte mit dem passenden individuellen Entschlüsselungsmodul entweder im Life-Streaming-Modus oder offline im Betrachtungsmodus konsumieren. Die Abrechnung erfolgt über den Telekommunikationsdienst.
- Eine Vorrichtung zur Nutzung und Nutzungs-Abrechnung digitaler Inhalte ist mit dem Bezugszeichen 1410 bezeichnet. Eine technische IT-Infrastruktur eines Telekommunikationsproviders ist mit dem Bezugszeichen 1415 bezeichnet. Technische IT-Infrastrukturen von Inhalteanbietern für Dateien mit digitalen (Multimedia-)Inhalten sind mit den Bezugszeichen 1420A, 1420B, 1420C beziehungsweise 1420D bezeichnet.
- Fig. 30 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Herunterlade-Vorganges in Verbindung mit Fig. 29.
- Fig. 31 zeigt verschieden Lösungsmöglichkeiten für die Realisierung der Erfindung. Im einfachsten und unsichersten Fall wird die gesamte Verschlüsselung der Medien-Dateien und der Nutzer- und Tarifierungsdaten über eine Softwarelösung auf einem herkömmlichen PC realisiert. Zur Erhöhung der Sicherheit kann dieser zusätzlich mit einer Token-Lösung, beispielsweise einer Chipkarte kommunizieren. Die höchste Sicherheit ist bei einem integrierten und möglichst gekapselten Endgerät (Appliance-Lösung, z. B. MP3-Player) gegeben, bei dem ein Öffnen zum Datenverlust führt.
Claims (16)
1. Verfahren zur Darstellung, zum Anfordern, Übermitteln und/oder Abrechnen
von digitalen Medieninhalten mit folgenden Verfahrensschritten:
- Bereitstellung eines Medienverzeichnisses und/oder einer Suchmaschine zur
Auswahl von Werken über ein Online-Portal,
- Auswahl eines Werkes oder mehrerer gewünschter Werke durch den Nutzer
über das Online-Portal,
- Übermittlung des Werkes oder der Werke an den Nutzer zur unmittelbaren
Online-Nutzung und/oder zur Speicherung für eine spätere Offline-Nutzung,
- Erfassen der Online-Nutzungen und der Offline-Nutzungen durch eine
elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung beim Nutzer,
- Übermittlung der aufgezeichneten Nutzungsdaten an ein Abrechnungs-Portal.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Übermittlung
des oder der Werke an den Nutzer über eine Online-Datenleitung erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Übermittlung des oder der Werke an den Nutzer in verschlüsselter Form
erfolgt und daß die elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung ein
Entschlüsselungsprogramm oder Entschlüsselungsmodul aufweist.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Übermittlung aufgezeichneter Nutzungsdaten an
das Abrechnungs-Portal von der Datenverarbeitungsvorrichtung bei der
nächsten Anwahl des Medienverzeichnisses und/oder der Suchmaschine
vorgenommen wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die elektronische Datenverarbeitungsvorrichtung einen
einführbaren und entfernbaren Datenträger, vorzugsweise in Form einer mit
einem elektronischen Speicher versehenen Karte, aufweist.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger
einen Speicherbereich zur bevorzugten Anwahl eines bestimmten Online-
Portals mit einem Anbieter-spezifischen Medienverzeichnis und/oder einer
Anbieter-spezifischen Suchmaschine aufweist.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Online-Portal zumindest eine Verbindung zu
einem weiteren Online-Portal und/oder zum Abrechnungsportal aufweist.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass bei Übermittlung von Abrechnungsdaten die zeitliche
und/oder mengenmäßige Benutzung von Werken vom Abrechnungsportal
zur Errechnung einer an den Nutzungsumfang angepaßten Tarifierung
verwendet wird und die neuen Tarifierungs-Daten an die
Datenverarbeitungsvorrichtung und/oder den mit dieser zusammenwirkenden
entfernbaren Datenträger übermitteln.
9. Datenverarbeitungsvorrichtung, die folgende Komponenten aufweist:
- einen Datenträger mit einem Speicherbereich zur Speicherung von
Nutzerspezifischen Daten, wenigstens einem weiteren Speicherbereich zur
Speicherung von Nutzungszeiten und/oder Benutzung-Datenmengen von
online oder offline genutzten medialen Werken,
- wenigstens ein Datenendgerät mit einer Einrichtung zur Aufnahme des
Datenträgers, mit wenigstens einer Dateneingabe-Einrichtung und
wenigstens einer Datenausgabe-Einrichtung und mit einer
Kopplungsvorrichtung zur Verbindung mit einem digitalen Datennetz.
10. Datenverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass das Datenendgerät wenigstens einen Speicher zur Speicherung eines
medialen Werkes aufweist.
11. Datenverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, dass der Datenträger einen Speicherbereich zur
Speicherung Nutzer-spezifischer Tarifierungsdaten enthält.
12. Datenverarbeitungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass der Datenträger einen Speicherbereich zur
Speicherung wenigstens einer Adresse eines Online-Portals aufweist.
13. Datenträger mit einem Speicherbereich zur Speicherung von
Nutzerspezifischen Daten und mit wenigstens einem weiteren Speicherbereich zur
Speicherung von Nutzungszeiten und/oder Benutzung-Datenmengen von
online oder offline genutzten medialen Werken.
14. Datenverarbeitungsvorrichtung mit einer Speicherkarte, die durch Benutzung
ihren Status verändert.
15. Datenverarbeitungsvorrichtung mit einer Speicherkarte, die Tarifierungsregeln
für das Übertragen und/oder Benutzen digitaler Medieninhalte enthält.
16. Datenverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tarifierungsregeln auf der Speicherkarte andere im digitalen Werk
gespeicherte Regeln überlagern oder aufheben.
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2004
- 2004-02-20 ZA ZA200401409A patent/ZA200401409B/en unknown
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