DE20219558U1 - Vorrichtung zur Entfernung von Insekten o.dgl. Schmutzpartikeln von einer Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs - Google Patents
Vorrichtung zur Entfernung von Insekten o.dgl. Schmutzpartikeln von einer Windschutzscheibe eines KraftfahrzeugsInfo
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Description
Vorrichtung zur Entfernung von Insekten od. dgl. Schmutzpartikeln von einer Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur bedarfsweisen Entfernung von Insekten od. dgl. Schmutzpartikeln von einer Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Um die Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen zu optimieren, ist einer der wesentlichen Aspekte, dass eine saubere Windschutzscheibe, die frei von Sichtbehinderungen ist, zur Verfügung gestellt wird. Zu diesen Sichtbehinderungen gehören zum einen-Verunreinigungen durch Regen-, Spritz- und Schmutzwasser und zum anderen Verunreinigungen durch Insekten, die während des Betriebs des Kraftfahrzeugs gegen dessen Windschutzscheibe prallen und an dieser festkleben. Des weiteren sind Vogelkot, herabgefallene Blätter, Blütensaft von Bäumen, insbesondere Linden, sowie Blütenstaub und andere derartige Schmutzpartikel geeignet, eine optimale Sicht durch die Windschutzscheibe zu behindern und dadurch einen sicheren Betrieb des Kraftfahrzeugs zu beeinträchtigen oder unmöglich zu machen.
Zur Entfernung von flüssigen und leicht wasserlöslichen Bestandteilen von der Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs ist bereits seit langem die Verwendung eines Scheibenwischers mit einem Scheibenwischerblatt aus Gummi, ggf. in Kombination mit Scheibenwaschwasser, mit dem flüssige Bestandteile von der Windschutzscheibe abgestreift werden, Usus und gängiger Stand der Technik. Eine Entfernung von festen, klebrigen, wenig löslichen oder auf sonstige Weise, beispielsweise durch eine sehr glatte oder flächige Anlage, an der Windschutzscheibe fest anhaftenden Bestandteilen ist jedoch mit den bisher bekannten Scheibenwischern und Scheibenwischblättern nicht oder nur sehr ungenügend möglich, da für solche Verschmutzungen eine reine Wisch-
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bewegung durch das Scheibenwischerblatt auf der Scheibe keine ausreichende Reinigungswirkung bewirkt.
Bisher war deshalb eine Reinigung der Windschutzscheibe von derartigen, die Sicht beeinträchtigenden, Verschmutzungen während der Fahrt nicht möglich. Zur Entfernung dieser Verschmutzungen ist es notwendig, dass das Kraftfahrzeug angehalten wird, der Fahrer aussteigt und mit Hilfe einer mechanischen Reinigung die Windschutzscheibe von Hand reinigt. Erschwerend kommt zum Tragen, dass beispielsweise Verschmutzungen, die durch den Aufprall von Insekten an einer Windschutzscheibe entstanden sind, diese bis zu einer möglichen Entfernung von der Windschutzscheibe bereits fest mit dieser verklebt und an dieser angetrocknet sind, so dass eine Entfernung - auch mechanisch - nur noch unter erhöhtem Arbeitseinsatz möglich ist.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, mit der die Entfernung von Insekten od. dgl. eine freie Durchsicht durch eine Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs behindernden Schmutzpartikeln, einfach und sowohl bei stehendem Fahrzeug als auch während der Fahrt möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
Insbesondere wird die Aufgabe durch eine Vorrichtung zur bedarfsweisen Entfernung von Insekten od. dgl. Schmutzpartikeln von einer Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs gelöst, wobei ein streifenartiger Schwamm, insbesondere ein Vliesstreifen zwischen dem Scheibenwischerblatt und der Scheibe festklemmbar ist und bei Bedarf mit dem Scheibenwischerblatt mitbewegbar ist, wobei die Länge des Schwamms bzw. des Vliesstreifens individuell an die Länge des Scheibenwischerblatts anpassbar ist.
Ein wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, dass mit einem streifenartigen Schwamm und/oder einem Vliesstreifen die Reinigung von Verschmutzungen, die eine mechanische Reinigung erfordern, aufgrund ihrer unregelmäßig geformten Oberfläche im Gegensatz zu dem bisher bekannten glatten Scheibenwischerblatt möglich ist. Ein Schwamm oder ein Vliesstreifen weisen ebenso wie ein Gewirke oder ein anderer Stoff mit einer gewissen Oberflächenrauhigkeit, die erfindungsgemäß verwendet werden
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können, Unebenheiten in der Oberfläche auf, die eine Aufnahme von Schmutzpartikeln und/oder ein Mitsichreißen der Schmutzpartikel ermöglichen. Darüber hinaus bewirkt eine unebene Oberfläche, die über eine an sich glatte, jedoch mit Schmutzpartikeln bedeckte Windschutzscheibe gleitet, eine Flächenpressung, die je nachdem, ob gerade ein „Berg" oder ein „Tal" über einen bestimmten Bereich gleitet, größer oder kleiner ist und auf diese Weise einen Scheuereffekt auf auf der Windschutzscheibe befindliche Schmutzpartikel ausübt und ein sich von der Windschutzscheibe Lösen derselben bewirkt.
Ergänzend zu diesem scheuer- oder kratzartigen Entfernen von Schmutzpartikeln von der Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs kann der Einsatz von Scheibenwaschwasser sein. Dies ist besonders dann hilfreich, wenn Verschmutzungen entfernt werden sollen, die während einer Stillstandszeit des Kraftfahrzeugs entstanden und möglicherweise bereits angetrocknet sind. An dieser Stelle sej betont, dass ein Verkratzen der Windschutzscheibe nicht zu befürchten ist, da erfindungsgemäß verwendbare Schwamm-, Vlies-, oder dergleichen Materialien eine geringere Härte aufweisen als die Windschutzscheibe.
In vorteilhafter Weise bereitet auch die Entfernung bereits festgetrockneter Verschmutzungen unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung keine Probleme.
Ein weiterer erheblicher Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass es überraschenderweise vollkommen ausreichend ist, den erfindungsgemäßen streifenartigen Schwamm oder Vliesstreifen oder ein sonstiges mit einer gewissen Gleitfähigkeit und Rauhigkeit versehenes streifenartiges Material zwischen das Scheibenwischerblatt und die Windschutzscheibe zu klemmen, wobei das streifenartige Material bzw. Schwamm- oder Vliesstreifen sicher zwischen dem Scheibenwischerblatt und der Windschutzscheibe gehalten wird. Dies ist sogar dann der Fall, wenn der Scheibenwischer auf höchster Geschwindigkeitsstufe bewegt wird. Wie Versuche gezeigt haben, ist die sichere Halterung des Schwamms oder Vliesstreifens nicht nur bei einer herkömmlichen Hin- und Herbewegung, sondern auch bei einer Längsverschiebung des Scheibenwischerblatts gegeben, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung bei allen bekannten Fahrzeugtypen Anwendung finden kann. Dies gilt selbstverständlich nicht nur
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für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Wasser- und Luftfahrzeuge sowie ggf. Visiervorrichtungen.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist der Schwamm bzw. Vliesstreifen eine Breite von etwa 1,0 cm bis 8,0 cm, bevorzugt von etwa 3,0 cm bis 5,0 cm, insbesondere von etwa 4 cm auf. Auf diese Weise wird nicht nur eine streifenförmige, eindimensionale, sondern eine flächige, zweidimensionale Putzfläche zur Verfügung gestellt, die über die Windschutzscheibe gleitet. Hierdurch wird die Reinigungswirkung, d.h. der Mitnahmeeffekt von Schmutzpartikeln von der Windschutzscheibe deutlich erhöht.
Darüber hinaus ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass der flächige Schwamm- bzw. Vliesstreifen bei einem Einsatz von Scheibenwaschwasser sich mit diesem voll saugt. Aufgrund der Breite des Schwamm- bzw. Vliesstreifens verbleibt somit die Verschmutzung länger, nämlich zumindest solange, wie der Schwamm- bzw. Vliesstreifen benötigt, um über eine Verschmutzung vollständig hinwegzugleiten, mit dem Scheibenwaschwasser befeuchtet. Ein Einweicheffekt ist die Folge. In erfindungsgemäßer Weise bewirken somit ein Einweicheffekt zusammen mit einem Kratz- bzw. Schabeffekt des Schwamm- bzw. Vliesstreifens eine effiziente und effektive Reinigung der Windschutzscheibe von, insbesondere problematischen Insektenverschmutzungen, aber auch Blättern, Blütenstaub und dergleichen Verschmutzungen. Selbst ein Öl- oder Wachsfilm lässt sich durch ein "Aufreißen" der Oberfläche des Films und eine damit verbundene Oberflächenvergrößerung leichter entfernen.
Erfindungsgemäß weist der Schwamm- bzw. Vliesstreifen eine Höhe von 0,1 cm bis 1,5 cm, bevorzugt von etwa 0,2 cm bis 0,6 cm auf. Somit stellt dieser ein dreidimensionales Gebilde dar, das in sich zwar einerseits materialbedingt flexibel ist, so dass sich ein Scheibenwischerblatt in einem gewissen Maße in den Schwamm bzw. Vliesstreifen eindrücken kann, so dass dieser sicher zwischen der Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs und dem Scheibenwischerblatt desselben gehaltert ist. Darüber hinaus weist der Schwamm- bzw. Vliesstreifen jedoch durch die angegebenen Dimensionierungsverhältnisse eine je nach Material vorgebbare Steifigkeit auf, so dass eine effek-
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tive Reinigung der Windschutzscheibe und nicht nur ein über die Schmutzpartikel Hinweggleiten stattfindet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst der Vliesstreifen ein Kunststoff-Wirrfasergeflecht. Dieses ist insbesondere aus Polyesterfasern hergestellt oder mit diesen beschichtet. Als besonders vorteilhaft hat sich eine Kombination von Polyesterfasern und einer Kunststoffharzmasse, die ggf. einen Farbstoff aufweisen kann, erwiesen. Erfindungsgemäß ist jedoch auch jedes andere formstabile, die vorgenannten Kriterien aufweisende Vlies- oder Scheuermaterial zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung geeignet. Hierzu gehören beispielsweise ein beschichteter Schaumstoff, wie zum Beispiel Polystyrol, der mit einem Stoff zum Scheuern und Reinigen von Scheiben beschichtet ist. Ein weiteres einsetzbares Material ist beispielsweise Nylon, insbesondere Nylon 6/6, oder ein Filz sowie borsten- und/oder mikrofaserartige oder mikrofaserenthaltende Stoffe und Vorrichtungen.
In vorteilhafter Weise wird der Schwamm- oder Vliesstreifen als Meterware zur Verfügung gestellt, der dann im jeweiligen Einzelfall auf die Länge des Scheibenwischerblattes ablängbar ist.
Auf diese Weise ist gewährleistet, dass der Schwamm- oder Vliesstreifen individuell auf alle möglichen Längen eines Scheibenwischers, respektiv eines Scheibenwischerblattes anpassbar ist. Somit ist der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt, sondern lässt sich umfassend einsetzen. Sofern dies erwünscht ist, ist ein solcher Einsatz selbstverständlich auch bei einer händischen Reinigung einer Scheibe, beispielsweise mittels eines Abstreifers möglich. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch in diesem Fall zwischen der zu reinigenden Scheibe und dem Abstreifer angeordnet sein. Da in einem solchen Fall eine gleichmäßige Anpressung an die Scheibe nicht, wie bei einem Scheibenwischer sichergestellt ist, kann für diesen Verwendungszweck ein Clip oder sonstiger Befestigungsmechanismus, beispielsweise in Form von an dem Schwamm- oder Vliesstreifen in Abständen angebrachten Kabelbindern oder Klettverschlüssen vorgesehen sein. Nach Gebrauch lassen sich diese Festigungsvorrichtungen von dem Abstreifer in einfacher
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Weise, beispielsweise mittels einer Schere oder Zange oder durch einfaches seitliches Abstreifen, Aufreißen oder Abziehen entfernen.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird ein Vliesstreifen in Kombination mit einem Schwammstreifen verwendet. Der Schwammstreifen ist auf der dem Scheibenwischerblatt zugewandten Seite vorgesehen und dient einer Erhöhung der Formstabilität. Der Schwammstreifen ist fix mit dem Vliesstreifen verbunden. Bei einem Einsatz dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform liegt das Scheibenwischerblatt auf dem Schwammstreifen an, der den Anpressdruck des Scheibenwischers auf den Vliesstreifen überträgt, der seinerseits die Reinigungswirkung ausübt. In vorteilhafter Weise wird durch den Schwammstreifen eine zusätzliche Flüssigkeitsaufnahme von Scheibenwaschwasser ermöglicht, so dass ein Einweicheffekt der Verschmutzungen in erhöhtem Maße stattfindet.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist der Schwammstreifen seiner dem Scheibenwischerblatt zugekehrten Seite eine sich über seine Länge erstreckende Ausnehmung, insbesondere Kerbe zur Aufnahme des Scheibenwischerblatts auf. Die Kerbe ist vorzugsweise so ausgestaltet, dass sie in ihrer Dimensionierung die Aufnahme des Scheibenwischerblattes gestattet. Sie ist hierzu keilförmig mit einem in Richtung Scheibe weisenden Winkel von in etwa 45° versehen. Gegebenenfalls weist die Kerbe längsseitig jeweils eine Enderhöhung auf.
Durch diese Kerbe wird die Halterung des Schwammstreifens zusätzlich begünstigt, so dass eine sichere Halterung des Schwammstreifens auch bei schwierigen Geometrien der Scheibe oder möglicherweise nicht mehr ganz einwandfrei funktionierenden Scheibenwischern oder bereits stark abgenutzten Scheibenwischerblättern gewährleistet ist.
Erfindungsgemäß kann eine solche Kerbe auch in einem Filzstreifen oder einem anderen verwendbaren Material vorgesehen sein.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben, die anhand der Abbildungen näher erläutert werden. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
während eines bestimmungsgemäßen Einsatzes;
Fig. 2
einen erfindungsgemäßen Vliesstreifen;
Fig. 3 eine Ausführungsform der Erfindung, bei der ein Schwammstreifen auf
einen Vliesstreifen aufkaschiert ist;
Fig. 4
einen erfindungsgemäßen Schwammstreifen mit einer Längskerbe.
In der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleichwirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
Figur 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung. Ein Vliesstreifen 40 ist zwischen einer Windschutzscheibe 20 und einem von einem Scheibenwischer 70 gehaltenen Scheibenwischerblatt 10 angeordnet. Durch im linken Bereich der Abbildung von Figur 1 dargestellte Pfeile werden mögliche Bewegungen des Scheibenwischerblattes schematisch gezeigt. So ist ein Einsatz des Vliesstreifens 40 sowohl bei üblichen Hin- und Herbewegungen 30a, aber auch bei Längsbewegungen 30b des Scheibenwischers 70 möglich. Der Vliesstreifen 40 ist sicher zwischen dem Wischerblatt 10 und der Windschutzscheibe 20 gehalten und wird der Bewegung des Scheibenwischers 70 folgend unter Ausübung seiner Reinigungswirkung über die Windschutzscheibe 20 bewegt.
Figur 2 zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Vliesstreifens 40. Durch die strichartige Darstellung der flächigen Seite des Vliesstreifens 40 sollen Fasern 80 schematisch angedeutet werden, die eine gewisse Oberflächenrauhigkeit des Vliesstreifens 40 bedingen.
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Gemäß Figur 3 ist ein Schwammstreifen 50 auf den Vliesstreifen 40 aufkaschiert. Der Schwammstreifen 50 weist eine Längskerbe 60 auf, in welche ein Scheibenwischerblatt 10 eingreifen kann.
Figur 4 zeigt einen Schwammstreifen 50 mit einer sich über die gesamte Länge des Schwammstreifens 50 erstreckenden Längskerbe 60.
Sowohl der Vliesstreifen 40 als auch der Schwammstreifen 50 können erfindungsgemäß jeweils alleine oder in Kombination miteinander oder mit speziellen Scheuerschwämmen, Fliegen- oder Insektenschwämmen zur Reinigung einer Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs herangezogen werden.
Gemäß einer Ausführungsform kann sowohl der Vliesstreifen 40 als auch der Schwammstreifen 50 trapezförmig ausgebildet sein, wobei die dem Scheibenwischer zugewandte Seite eine geringere Breite als die der Windschutzscheibe 20 zugewandte
Seite aufweist. Beispielsweise kann die dem Scheibenwischer 70 zugewandte Seite eine Breite von 35 mm aufweisen. Eine darin befindliche Kerbe befindet sich in der Mitte der dem Scheibenwischer 70 zugewandten Seite. Die Kerbe weist eine offene Breite von im wesentlichen 15 mm, einen Innenwinkel von ca. 45° und eine Tiefe von ebenfalls 15 mm auf. Die der Windschutzscheibe 20 zugewandte Seite hat eine Breitenausdehnung von ca. 50 mm. Die Höhe des erfindungsgemäßen Schwammstreifens 50 beträgt 30 mm. Auf diese Weise ist eine ausreichende Stabilität des Schwammstreifens gewährleistet.
Zur Anwendung braucht der Benutzer den Vlies- oder Schwammstreifen oder eine Kombination aus beiden lediglich zwischen Scheibenwischerblatt und Windschutzscheibe zu klemmen, um dann, ggf. mit zwei oder drei Portionen Wischwasser aus der Scheibenwaschanlage die Scheibe gründlich zu reinigen. Nach der Reinigung braucht lediglich der Vliesstreifen entfernt zu werden. Dieser kann jedoch selbstverständlich bis zum Ende der Fahrt oder, sofern dies erwünscht ist, auch länger auf der Windschutzscheibe verbleiben. Gemäß einer anderen Ausführungsform kann der Vliesstreifen jedoch unmittelbar nach der Reinigung entfernt werden, wobei sodann die Scheibe mit dem Scheibenwischer nochmals endgültig klar gewischt wird. Der Vlies- und/oder
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Schwammstreifen kann anschließend entweder ausgewaschen werden; er kann jedoch auch als Einweg-Streifen ausgebildet sein.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass alle oben beschriebenen Teile für sich alleine gesehen und in jeder Kombination, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellten Details als erfindungswesentlich beansprucht werden. Abänderungen hiervon sind dem Fachmann geläufig.
20 30a 30b 40 50 60 70 80
Wischerblatt
Windschutzscheibe
Hin- und Herbewegung des Scheibenwischers Längsbewegung des Scheibenwischers
Vliesstreifen
Schwammstreifen
Längskerbe
Scheibenwischer
Fasern
Claims (7)
1. Vorrichtung zur bedarfsweisen Entfernung von Insekten od. dgl. Schmutzpartikeln von einer Windschutzscheibe (20) eines Kraftfahrzeuges, gekennzeichnet durch einen streifenartigen Schwamm (50) oder Vliesstreifen (40), der zwischen Scheibenwischerblatt (10) und Scheibe (20) festklemmbar und bei Bedarf mit dem Scheibenwischerblatt (10) mit bewegbar ist, wobei die Länge des Schwamm- (50) bzw. Vliesstreifens (40) individuell an die Länge des Scheibenwischerblatts (10) anpassbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwamm- (50) bzw. Vliesstreifen (40) eine Breite von 1,0 cm bis 8,0 cm, bevorzugt eine Breite von etwa 3,0 cm bis 5,0 cm, und besonders bevorzugt eine Breite von etwa 4,0 cm sowie eine Höhe von 0,1 cm bis 1,5 cm, bevorzugt von etwa 0,2 cm bis 0,6 cm aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Vliesstreifen (40) ein Kunststoff-Wirrfasergeflecht und/oder borsten- und/oder mikrofaserartige Stoffe umfasst.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwamm- (50) oder Vliesstreifen (40) als Meter-Ware zur Verfügung gestellt ist, von der dann die einzelnen Streifen entsprechend der Länge des Scheibenwischerblatts (10) ablängbar sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass bei Ausbildung als Vliesstreifen (40) dieser zur Erhöhung der Formstabilität an der dem Scheibenwischerblatt (10) zugewandten Seite mit einem Schwammstreifen (50) verbunden ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwammstreifen (50) an seiner dem Scheibenwischerblatt (10) zugekehrten Seite eine sich über seine Länge erstreckende Ausnehmung, insbesondere Kerbe (60) zur Aufnahme des Scheibenwischerblatts (10) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei Ausbildung als Schwammstreifen (50) dieser an seiner dem Scheibenwischerblatt (10) zugekehrten Seite eine sich über seiner Länge erstreckende Ausnehmung, insbesondere Kerbe (60) zur Aufnahme des Scheibenwischerblatts (10) aufweist.
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| DE20219558U1 true DE20219558U1 (de) | 2003-08-21 |
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
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2002
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