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DE20218172U1 - Ständer zum Aufspannen von stabförmigen Teilen - Google Patents

Ständer zum Aufspannen von stabförmigen Teilen

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Publication number
DE20218172U1
DE20218172U1 DE20218172U DE20218172U DE20218172U1 DE 20218172 U1 DE20218172 U1 DE 20218172U1 DE 20218172 U DE20218172 U DE 20218172U DE 20218172 U DE20218172 U DE 20218172U DE 20218172 U1 DE20218172 U1 DE 20218172U1
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DE
Germany
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stand
chamber
seam
housing
weighting material
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20218172U
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English (en)
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Krinner Innovation GmbH
Original Assignee
Krinner GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Krinner GmbH filed Critical Krinner GmbH
Priority to DE20218172U priority Critical patent/DE20218172U1/de
Publication of DE20218172U1 publication Critical patent/DE20218172U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H12/00Towers; Masts or poles; Chimney stacks; Water-towers; Methods of erecting such structures
    • E04H12/22Sockets or holders for poles or posts
    • E04H12/2238Sockets or holders for poles or posts to be placed on the ground
    • E04H12/2246Sockets or holders for poles or posts to be placed on the ground filled with water, sand or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G33/00Religious or ritual equipment in dwelling or for general use
    • A47G33/04Christmas trees 
    • A47G33/12Christmas tree stands

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

STÄNDER ZUM AUFSPANNEN VON STABFÖRMIGEN TEILEN
Die Erfindung betrifft einen Ständer zum Aufspannen von stabförmigen Teilen, insbesondere von Christbäumen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Ein derartiger Ständer ist beispielsweise aus dem deutschen Gebrauchsmuster 2 99 23 753.2 bekannt. In dem Gehäuse wird dort im Außenbereich des Ständers- eine- im Wesentlichen ringartige* Kammer ausgebildet, in die aushärtendes Füllmaterial einfüllbar ist. Dieses Füllmaterial wird vor dem Zusammenfügen von Gehäusedeckel und Gehäuseboden eingefügt. Das Füllmaterial bildet dabei einen Beschwerungskörper, der dem Ständer das erforderliche hohe Gewicht verleiht, welches für seine Standsicherheit erforderlich ist. Auf diese Weise können die Gehäusewände des Ständers relativ dünnwandig ausgeführt werden, wodurch zur Herstellung des Ständers weniger Kunststoff notwendig ist. Bei der Produktion können bei dünnwandiger ausgeführten Ständern kürzere Taktzeiten realisiert werden.
Bei dem bekannten Ständer ist ein Ausfuhrungsbeispiel beschrieben, bei welchem sowohl am Gehäusedeckel als auch am Gehäuseboden Verankerungselemente vorgesehen sind, welche so angebracht sind, dass sie im zusammengefügten Zustand von Gehäusedeckel und Gehäuseboden in die Kammer hineinragen und von dem aushärtbaren Füllmaterial umgeben sind.
Nach einem Aushärten des Füllmaterials in der Kammer ist eine unlösbare Verbindung zwischen dem Gehäusedeckel und dem Gehäuseboden entstanden, wobei der aushärtbare Beschwerungskörper gleichzeitig ein zusätzliches Gewicht im Außenbereich des Ständers darstellt.
Bei dem bekannten Ständer gemäß dem genannten deutschen Gebrauchsmuster sind des weiteren Ausfuhrungsbeispiele beschrieben, bei welchen nach Befallen der Kammer mit aushärtbarem Füllmaterial der Gehäusedeckel und der Gehäuseboden miteinander lösbar, und zwar mittels einer Schraube oder mittels einer Rasteinrichtung verbunden sind.
Allerdings hat sich gezeigt, dass auf Grund der Tatsache, dass erst nach Befüllen der Kammer die Verbindung zwischen Gehäusedeckel und Gehäuseboden hergestellt wird, und auf Grund der Tatsache, dass die Verbindung auch als lösbare Verbindung ausgebildet sein kann, Undichtigkeiten zwischen Gehäuseboden und Gehäusedeckel auftreten. Diese Undichtigkeiten können dazu führen, dass Füllmaterial an den Kontaktstellen zwischen Gehäusedeckel und Gehäuseboden austritt. Wenn das Füllmaterial aushärtbares Füllmaterial ist, so können an dessen Austrittsstellen nach dessen Aushärten Tropfen oder Wülste entstehen, die einerseits ein schlechtes Äußeres des Ständers zur Folge haben und die andererseits auch in den Bereich der Spanneinrichtung gelangen können und dort nach erfolgtem Aushärten unter Umständen auch zu einem Blockieren der Spanneinrichtung führen.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 1 881 703 ist des weiteren ein Christbaumständer bekannt, welcher einen kegelförmig gepressten Teller aus Blech mit zylindrisch abgebogener Randkante aufweist, dessen Kegelspitze zu einem Hals nach außen gezogen ist, welcher durch ein zylindrisches Rohrstück mit einer den Teller abdeckenden Bodenplatte verbunden ist. Alle Bauteile sind lösbar miteinander verbunden. Um dem Ständer das erforderliche Gewicht zu verleihen, ist der Hohlraum zwischen dem Kegelteller und der Bodenplatte mit einer erhärtbaren Füllmasse komplett ausgefüllt. Aus der Bodenplatte sind mehrere, in das Füllmaterial eingreifende Ankerhaken herausgeführt. Der gesamte, bis an den Aufhahmebereich für den Stamm des Christbaumes gebildete Hohlraum ist mit dem Beschwerungsmaterial ausgefüllt. Auch bei diesem Ständer ist nachteilig, dass Gehäusedeckel und
Gehäuseboden nicht so miteinander verbunden sind, dass ein Austreten des Beschwerungsmaterials vollständig ausgeschlossen werden kann. Da das als Teller gepresste Gehäuseoberteil mit dem zylindrischen Rohrstück, welches den Aufnahmebereich für den Stamm des Christbaumes darstellt, mittels der Flügelschrauben, welche zur Befestigung des Stammes in dem Ständer dienen, lösbar verbunden ist, kann auf Grund von Fertigungstoleranzen auch nicht ausgeschlossen werden, dass aushärtbares Befestigungsmaterial in den Gewindebereich der Flügelschrauben gelangt. Sofern das Befestigungsmaterial dort aushärtet, ist eine spätere Betätigung der Flügelschrauben ausgeschlossen.
Des weiteren ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster 82 15 224 ein aus einem einzigen Formteil bestehender Christbaumständer bekannt, welcher so geformt ist, dass eine nach unten offene Rinne gebildet ist, in welche ein aushärtbares Füllmaterial eingießbar ist. Vorzugsweise ist dieses aushärtbare Füllmaterial Beton. Im Falle von Metall als Füllmaterial kann auch das Füllmaterial mit dem Formteil verschweißt sein. Ein derartiger Ständer weist kein aus einem Gehäuseboden und einem Gehäusedeckel bestehendes zweiteiliges Gehäuse auf. Zwar kann das Formteil des bekannten Ständers aus Kunststoff ausgeführt sein. Da die Kammer, eine offene Kammer, in Form einer Rinne ausgebildet ist, müssen jedoch zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden, damit die Füllung sicher in der Rinne gehalten ist. Bei dem bekannten Christbaumständer ist die Innenform der Rinne beispielsweise so gestaltet, dass die Füllung formschlüssig darin festgehalten wird. Weil die Öffnung der Rinne in der Standfläche des Ständers liegt, ist das aushärtbare Füllmaterial nach außen hin zumindest an einer Seite offen. Da häufig Beton als aushärtbares Füllmaterial verwendet wird, besteht ein Nachteil eines derartigen bekannten Christbaumständers darin, dass Betonteile sich lösen können und nicht nur eine Quelle für Schmutz in einer Wohnung darstellen können, diese Betonteile können beim Verschieben des Christbaumständers, wenn dieser sich beispielsweise auf einem Parkettfußboden befindet, erhebliche Kratzer im Parkett verursachen.
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Aus US 1 240 376 ist ein Christbaumständer bekannt, welcher ein inneres Rohr als Aufnahmebehälter für den Stamm eines Christbaumes und ein konisches Gehäuse aufweist. Das konische Gehäuse ist fest mit dem rohrförmigen Aufnahmebehälter verbunden. Das rohrförmige Teil weist an den Stellen, an welchen das Gehäuse an seinem obersten Teil mit dem Rohr verbunden ist, größere Perforationen oder Öffnungen auf, über welche die Kammer unterhalb des Gehäuseoberteils und bis an das rohrförmige Teil heran mit Wasser oder einem Granulat wie beispielsweise Sand gefüllt werden kann. Bei diesem bekannten Ständer ist vorgesehen, das die Standfestigkeit erhöhende Material aus dem Ständer wieder zu entfernen, indem der Ständer auf den Kopf gestellt wird und das Material so durch die Öffnungen im rohrförmigen Teil wieder auslaufen kann. Zum einen weist dieser Ständer keinen nennenswerten Raum für Wasser zum Frischhalten eines Christbaumes auf, zum anderen ist die Kammer zur Aufnahme eines Füllmaterials nicht abgeschlossen. Ein aushärtbares Füllmaterial soll nicht in die Kammer eingefüllt werden.
In US 2 613 899 ist ein Christbaumständer beschrieben, welcher einen Hohlraum aufweist, welcher dadurch gebildet wird, dass ein Gehäusedeckel und ein Gehäuseboden miteinander verschweißt sind. Der Gehäusedeckel weist eine Aufnahmeöffnung auf, in welche der Stamm eines Christbaumes eingestellt wird. Der Hordraum wird vollständig mit Wasser gefüllt, um den Christbaum möglichst lange frisch zu halten. Durch das Gewicht des Wassers wird zwar eine erhöhte Standfestigkeit erreicht, bei dem bekannten Christbaumständer ist jedoch ein Vergießen irgendeines im Außenbereich befindlichen Hohlraumes nicht vorgesehen.
Gegenüber den bekannten Christbaumständern liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Ständer der eingangs genannten Art aus Kunststoff derart auszubilden, dass mittels eines Beschwerungsmaterials in einer Kammer im äußeren Randbereich des Ständers eine hohe Standfestigkeit des Ständers erzielbar ist, wobei das Beschwerungsmaterial direkt in die Kammer einfüllbar
ist, wobei das eingefüllte Beschwerungsmaterial im Wesentlichen an keiner Stelle zwischen Gehäuseboden und Gehäusedeckel wieder austreten kann, aber dennoch ein großer Raum tür Wasser vorhanden ist, um ein Frischhalten eines Christbaumes über einen möglichst langen Zeitraum zu gewährleisten.
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Diese Aufgabe wird durch einen Ständer mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst. Zweckmäßige Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
Gemäß der Erfindung wird ein Gehäusedeckel mit einem Gehäuseboden so miteinander unlösbar verbunden. Dazu weist der Gehäusedeckel Rippen auf, welche in Richtung auf den Gehäuseboden weisen, und weist der Gehäuseboden Rippen auf, welche in Richtung auf den Gehäusedeckel weisen. Die jeweiligen Rippen sind so aneinander angepasst und aufeinander abgestimmt, dass sie erfindungsgemäß mit einer Naht im Wesentlichen über den gesamten Umfang umlaufend miteinander verbunden sind, so dass im Außenbereich des Ständers für die Kammer über die Naht eine feuchtigkeits- und druckdichte Abdichtung gebildet ist. Dadurch ist der Vorteil gegeben, dass die Kammer vorzugsweise mit einem zunächst flüssigen, in der Regel dickflüssigen Beschwerungsmaterial befüllt wird, welches in der Kammer anschließend aushärtet. Das Beschwerungsmaterial wird dabei vorzugsweise unter erhöhtem Druck in die Kammer eingepresst, damit die Kammer vollständig mit dem Beschwerungsmaterial ausgefüllt ist. Vorzugsweise wird als Beschwerungsmaterial Beton verwendet. Jedes andere aushärtbare Material wie beispielsweise ein schwerer Kunststoff oder ein Kunststoff, welcher schwere Teile von Granulat oder Spänen, wie beispielsweise Metall enthält, ist zum kompletten Ausfüllen der Kammer ebenfalls einsetzbar und wird vorzugsweise auch in die Kammer eingepresst. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kammer mit einem Granulat, beispielsweise Metallgranulat oder einem körnigen Material, wie beispielsweise Sand vollständig auszufüllen. Auch in diesem Fall kann das nicht aushärtende Beschwerungsmaterial unter
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Druck in die Kammer eingepresst werden, damit die Kammer im Wesentlichen vollständig ausgefüllt ist.
Die Naht ist vorzugsweise perforationsartig ausgebildet, und zwar so, dass das Beschwerungsmaterial unter Druck eingefüllt werden kann, im Wesentlichen auch nicht über die Perforation entweicht, aber Feuchtigkeit oder Luft / Gas entweichen kann.
Da gemäß der Erfindung der Gehäusedeckel und der Gehäuseboden an einer Naht unlösbar so miteinander verbunden sind, dass die Kammer gegenüber den an sie angrenzenden Bereichen des Ständers über die Naht druck- und feuchtigkeitsdicht abgedichtet ist und mit dem Beschwerungsmaterial im Wesentlichen vollständig ausgegossen ist, kann nach dem Füllen der Kammer vorzugsweise unter Druck diese endgültig und für immer verschlossen werden.
Vorzugsweise weist die Kammer am Gehäuseboden zumindest eine Befüllöffhung auf, über welche die Kammer füllbar ist. Es kann des weiteren zumindest eine Belüftungsöffnung vorgesehen sein. Es ist jedoch auch möglich, dass eine einzige Öffnung als Befüllöfrhung und gleichzeitig als Belüftungsöffnung dient. Über die Befüllöffiiung wird das zunächst zähflüssige Beschwerungsmaterial in die Kammer eingedrückt, wobei soviel Material eingedrückt wird, bis aus der Befüllöffhung Beschwerungsmaterial wieder herausquetscht. Besonders einfach ist das Befüllen der ringartigen Kammer, wenn die Kammer komplett über 360 Grad umläuft.
Gemäß einem Ausfuhrungsbeispiel läuft die ringartige Kammer nicht komplett über den Umfang um, sondern weist vielmehr eine Aussparung zur Anbringung einer Spanneinrichtung auf. Auch in diesem Fall, wo die ringartige Kammer nicht komplett über 360 Grad umläuft, ist die umfangsmäßig unterbrochene Kammer druck- und feuchtigkeitsdicht gegenüber dem restlichen Teil des Ständers abgedichtet. Damit die nicht
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komplett über dem Umfang umlaufende ringartige Kammer abgedichtet ist, weist sie zur Aussparung hin stegartige Wände auf, welche die Kammer gegenüber der Aussparung hin begrenzen. Diese stegartigen Wände können einerseits am Gehäuseboden ausgebildet sein, können aber auch andererseits am Gehäusedeckel oder an beiden Gehäuseteilen ausgebildet sein. Wenn die stegartigen Wände so aufgeteilt sind, dass sich ein Teil davon an dem Gehäuseboden und ein anderer Teil am Gehäusedeckel befinden, so versteht es sich, dass diese stegartigen Wände hinsichtlich der Fertigungstoleranz so genau gefertigt sind, dass beim Aufsetzen des Gehäusedeckels auf dem Gehäuseboden die Teil wände sich genau gegenüber befinden. An den Stirnseiten der stegartigen Wände bzw. der stegartigen Teilwände befindet sich die Naht, welche gemäß diesem Ausführungsbeispiel von einem oberen Teil in einen unteren Teil über die Stirnseiten der stegartigen Wände umläuft, so dass zur Abdichtung der Kammer eine geschlossene Struktur gebildet ist.
Die Naht ist daher endlos umlaufend. Diese Art der Konstruktion gewährleistet trotz Anordnung einer Aussparung nicht nur eine vollkommen druck- und feuchtigkeitsdicht ausgebildete Kammer, sie schafft des weiteren auch eine stabile Struktur für den Ständer, wodurch die Kunststoffwände des Ständers nicht unnötig dick ausgeführt werden müssen.
Vorzugsweise sind die die Aussparung begrenzenden Wände als dreieckfbrmige Seitenwände ausgebildet, so dass an dieser Stelle der obere, im Wesentlichen umlaufende Teil der Naht über die Stirnseiten der Seitenwände in den unteren, ebenfalls im Wesentlichen umlaufenden Teil der Naht übergeht. Die stegartigen Seitenwände können nun so ausgebildet sein, dass sie in dem Falle, in welchem sie an dem Gehäuseboden angeordnet sind, eine solche Form aufweisen, dass diese formkongruent zur Innenform des haubenartig aufgesetzten Gehäusedeckels ausgebildet sind. Wenn die stegartigen Wände an dem Gehäusedeckel angebracht sind, sind diese Wände so ausgebildet, dass sie zu der vorzugsweise im Wesentlichen flach ausgebildeten Form des Gehäusebodens passen. Sofern sich ein Teil der stegartigen Wände jeweils am Gehäuseboden und am Gehäusedeckel
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befinden, versteht es sich, dass die jeweiligen Teile der stegartigen Wände so ausgebildet sind, dass im aufgesetzten Zustand des Gehäusedeckels auf den Gehäuseboden die Stege mit ihren vorzugsweise gerade ausgebildeten Stirnseiten exakt aufeinander sitzen und die endlos umlaufende Naht ermöglichen.
Wenn der Ständer keine Aussparung aufweist, d. h. die ringartige Kammer über 360 Grad im Außenbereich des Ständers umläuft, ist per se eine geschlossene Struktur gegeben, wobei die druck- und feuchtigkeitsdichte Naht zwischen dem Gehäusedeckel und dem Gehäuseboden in zwei Ebenen ausgebildet ist. Eine Naht ist dabei endlos umlaufend in einer oberen Ebene, und eine zweite endlos umlaufende Naht ist dabei in einer unteren Ebene ausgebildet. Dies ist besonders einfach zu fertigen, wenn das an sich bekannte Heißspiegelschweißverfahren verwendet wird. Dies ist gleichermaßen einfach, wenn der Gehäusedeckel und der Gehäuseboden an der Naht miteinander verklebt werden, weil der Klebstoff dann maschinell lediglich in zwei Ebenen aufzubringen ist, wobei die Naht in jeder Ebene die Form eines Kreises hat.
Bei dem Ausführungsbeispiel, bei welchem der Ständer im Bereich der Kammer eine Aussparung aufweist, die Kammer mithin nicht über 360 Grad umläuft, muss das vorzugsweise ebenfalls angewendete Heißspiegelschweißverfahren so modifiziert werden, dass die Naht nicht nur in zwei kreisförmig ausgebildeten Ebenen vorgesehen sein muss, sondern im Bereich der Stirnseiten der stegartigen Wände, welche die Kammer zur Aussparung hin begrenzen, eine räumliche Ausbildung erfährt. Dies verkompliziert die Vorrichtung, mit welcher das Heißspiegelschweißverfahren angewendet wird, um den Gehäusedeckel mit dem Gehäuseboden dauerhaft unlösbar und druck- und feuchtigkeitsdicht miteinander zu verbinden.
Sinngemäß trifft das natürlich auch auf eine Einrichtung zu, mit welcher auf die umlaufende Naht Kleber aufgebracht wird, wobei diese Kleberaufbringvorrichtung dann von dem oberen Teil zum unteren Teil eine räumliche Bahnkurve beschreibt.
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Der Vorteil der geschlossenen Struktur und der endlos umlaufenden Naht besteht darin, dass Spannungsspitzen im Bereich der Naht, welche bei Unterbrechung der Naht im Bereich der Aussparung ansonsten auftreten könnten, verhindert werden. Derartige Spannungsspitzen stellen zum einen ein Problem dar, eine vollkommen druck- und feuchtigkeitsdichte Naht auszubilden, zum anderen fuhren derartige Spannungsspitzen häufig zu späteren Rissen im Gebrauch. Da in den Aufnahmebehälter des Ständers häufig Wasser eingefüllt wird, um den aufgestellten Christbaum länger frisch zu halten, können derartige strukturellen Risse dazu fuhren, dass Feuchtigkeit in den Raum der Kammer eindringt und beispielsweise von einem porösen Beschwerungsmaterial wie ausgehärtetem Beton aufgenommen wird. Sofern ein solcher Ständer im Außenbereich aufgestellt wird, könnten derartige Feuchtigkeitsprobleme zum frostbedingten Sprengen des gesamten Ständers fuhren. Dies vermeidet der erfindungsgemäße Ständer, was einen weiteren Vorteil darstellt.
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel ist in der Kammer eine elastisch nachgiebige Zwischenschicht zumindest an einer Wandung eingelegt, so dass nach dem unlösbaren Verbinden des Gehäusedeckels mit dem Gehäuseboden und dem Einfüllen des Beschwerungskörpers letzterer an dieser elastisch nachgiebigen Zwischenschicht anliegt. Die elastische Zwischenschicht hat den Vorteil, dass auch größere Temperaturschwankungen problemlos vom Ständer aufgenommen werden können, ohne dass dieser Beschädigungen erfahrt. Die elastisch nachgiebige Zwischenschicht weist nämlich den Vorteil auf, dass der Beschwerungskörper bei Temperaturschwankungen beim Ausdehnen sich in diese Zwischenschicht hineindrücken kann. Beim anschließenden Erwärmen wird die Kammer wieder größer, was durch die Ausdehnung der elastischen Zwischenschicht wieder ausgeglichen wird. Dadurch ist auch beim Erwärmen der Vorteil gegeben, dass der Beschwerungskörper nicht lose in der Kammer liegt und dort vielleicht beim Bewegen des Ständers klappert. Eine übermäßige mechanische Beanspruchung für das Gehäuse in Folge von
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ansonsten gegebenen Bewegungen des, Beschwerungskörpers in der Kammer sind dadurch ausgeschlossen. Im Allgemeinen sind zwei elastisch nachgiebige Zwischenschichten in zwei zueinander senkrechten Ebenen der Kammer vorgesehen; gegebenenfalls ist eine Zwischenschicht ausreichend.
Wenn die Kammer lediglich eine Öffnung vorzugsweise im Gehäuseboden aufweist, welche als Befüllöffnung und als Belüftungsöffnung ausgebildet ist, so kann ein vollständiges Befüllen der Kammer beispielsweise in einem Fall, in welchem eine Aussparung vorgesehen ist, mithin die Kammer nicht 360 Grad umläuft, dadurch erreicht werden, dass durch die Öffnung ein Schlauch in die Kammer so weit geschoben wird, bis der Schlauchanfang an dem anderen Ende der Kammer, welche durch die stegartige Wand begrenzt ist, anstößt. Sodann wird durch den Schlauch das Beschwerungsmaterial eingepresst und während des Verpressens der Schlauch langsam zurückgezogen, so dass Hohlräume vermieden werden und die durch das eingebrachte Beschwerungsmaterial verdrängte Luft in der Kammer langsam über die durch den Schlauch nicht komplett abgedichtete Öffnung im Gehäüseboden entweichen kann. Dadurch kann erreicht werden, dass die Kammer vollständig ohne Hohlräume mit Beschwerungsmaterial gefüllt ist.
Bei Verwendung von Beschwerungsmaterial in Form beispielsweise von Beton kann die Öffnung der Kammer im Gehäuseboden noch eine gewisse Zeit geöffnet bleiben, so dass Feuchtigkeit entweichen kann. Es ist jedoch ein aushärtbares Beschwerungsmaterial auch möglich, welches völlig feuchtigkeitsfrei ist. In einem solchen Fall kann die Öffnung unmittelbar nach dem vollständigen Befüllen der Kammer endgültig und für immer verschlossen werden. Die Verwendung eines Beschwerungsmaterials, welches ein Offenhalten der Öffnung zum Austrocknen, d. h. zum Entweichen von Feuchtigkeit erfordert, ist für eine Massenproduktion prinzipiell von Vorteil. Es ist jedoch auch möglich, zumindest eine Öffnung in der Naht anzuordnen.
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Weitere Vorteile, konkrete Ausgestaltungen sowie Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden nun unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung detailliert erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Ständer mit einer Aussparung;
Fig. 2 einen Ständer gemäß Fig. 1, bei welchem ein Teil des
Gehäusedeckels weggebrochen ist;
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Fig. 3 der erfindungsgemäße Ständer, in einer Unteransicht mit einem weggebrochenen Teil des Gehäusebodens gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel; und
Fig. 4 einen Ständer in einer Unteransicht gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung mit komplett über dem Umfang umlaufender Kammer bei teilweise weggebrochenem Gehäuseboden.
In Fig. 1 ist in perspektivischer Draufsicht ein Ständer gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Der Ständer 1 weist einen Aufnahmebereich 2 auf und besteht aus Kunststoff, wobei ein Gehäusedeckel 3 unlösbar mit einem Gehäuseboden 4 mittels einer endlos umlaufenden Naht zu einer Einheit verbunden ist. Der Ständer 1 weist eine Aussparung 7 auf, in welcher eine Spanneinrichtung (nicht dargestellt) angeordnet werden kann, welche mit einer ebenfalls nicht dargestellten Halteeinrichtung beispielsweise über ein Kraftübertragungselement in Form eines Seiles verbunden ist. Aus Gründen der Einfachheit sind sowohl die Spanneinrichtung als auch die Halteeinrichtung nicht dargestellt, da dies dem Durchschnittsfachmann allgemein bekannt ist, wie sowohl eine Spanneinrichtung als auch eine Halteeinrichtung prinzipiell angeordnet sind. Vorzugsweise besteht eine Halteausrichtung aus zumindest drei umfangsmäßig angeordneten Klauen,
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welche jeweils in einer Ebene in Richtung des zu haltenden stabförmigen Teils bewegbar sind, welche sich im Wesentlichen in der Längsachse des stabförmigen Teiles schneiden.
In Fig. 2 ist ein Ständer 1 mit dem Aufhahmebereich 2 gemäß dem in Figur 1 dargestellten Ausfuhrungsbeispiel ebenfalls in perspektivischer Draufsicht dargestellt. Bei diesem Ständer sind zur Verdeutlichung dessen, wie der Gehäusedeckel 3 mit dem Gehäuseboden 4 unlösbar und druck- und feuchtigkeitsdicht miteinander verbunden sind, ein Teil des Gehäusedeckels 3 weggebrochen. Bei auf dem Gehäuseboden 4 aufgesetztem Gehäusedeckel 3 ist eine ringartige Kammer 5 gebildet, welche von einer Seite der Aussparung 7 bis zur anderen Seite der Aussparung 7 umläuft, mithin jedoch nicht komplett über 360° umläuft. Doppelschraffiert ist eine Naht 6 dargestellt, welche an den Verbindungsstellen zwischen einem stegartigen Ansatz des Gehäusedeckels 3 und einer stegartigen Wand des Gehäusebodens 5 sowie den stegartigen Seitenwänden 8, 9, welche die Kammer zu der Aussparung 7 hin begrenzen, und einem stegartigen unteren Ansatz des Gehäusebodens 4 und einem dazu gegenüberliegend, sich am Gehäusedeckel 3 befindlichen Steg verläuft. Die Naht 6 besteht also aus einem von einer Seite der Aussparung 7 bis zur gegenüberliegenden Seite der Aussparung umlaufenden oberen Abschnitt 12, einem von dort über die Stirnseite der stegartigen Wand 8 nach unten verlaufenden Abschnitt 10, einem von dort von dieser Seite der Aussparung 7 bis zur gegenüberliegenden Seite der Aussparung umlaufenden Abschnitt 13 und einem von diesem unteren Abschnitt 13 der Naht über die Stirnseite der stegartigen Wand 9 wieder nach oben zum oben verlaufenden Abschnitt 12 verlaufenden Abschnitt 11. Damit ist trotz der Unterbrechung der Kammer 5 durch die Aussparung 7 eine endlos umlaufende Naht vorgesehen, welche eine geschlossene Struktur des Ständers gewährleistet. Dadurch ist trotz dieser Aussparung 7 eine besonders hohe Stabilität gegeben. Da die Aussparung nur so breit ausgebildet ist, dass die Spanneinrichtung zum Spannen der Halteeinrichtung untergebracht werden kann, wird die Stabilität
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des Ständers durch das Beschwerungsmaterial in dieser nicht komplett über den Umfang umlaufenden Kammer nur unwesentlich beeinflusst.
Des Weiteren ist aus Figur 2 ersichtlich, dass eine Befüllöffhung 14 und eine Belüftungsöffnung 15 vorgesehen sind. Über die Befüllöffhung 14 kann die Kammer 5 mit dem Beschwerungsmaterial gefüllt werden, wobei beim Einfüllen unter Aufbringung eines Druckes das Füllmaterial in der Kammer sich nach vorn in Richtung auf das gegenüberliegende Ende der Kammer, welches durch die Seitenwand 8 gebildet ist, gedrückt bzw. verpresst wird, und zwar so lange, bis es aus der Belüftungsöffnung wieder austritt. Bevor das Beschwerungsmaterial aus der Belüftungsöffhung wieder austritt, kann sämtliche, sich vor dem Beschwerungsmaterial befindliche Luft über die Belüftungsöffhung ausgedrückt werden. Dadurch ist es möglich, die Kammer 5 komplett mit Beschwerungsmaterial auszufüllen. Die Naht kann dabei eine Schweißnaht oder eine Klebenaht sein. In jedem Fall ist die Kammer jedoch druck- und flüssigkeitsdicht, damit das Beschwerungsmaterial unter Druck in die Kammer 5 eingepresst werden kann und es zuverlässig vermieden werden kann, dass an keiner Stelle im Christbaumständer Beschwerungsmaterial nach draußen quillt.
Die zum Verschweißen des Gehäusedeckels 3 mit dem Gehäuseboden 4 angewendete Vorrichtung für das Heißspiegelschweißverfahren ist nun so ausgebildet, dass, obwohl die endlos umlaufende Naht 6 eine räumliche Kurve beschreibt, an allen Abschnitten der Naht 12, 10, 13, 11 die jeweiligen Nahtbereiche gleichmäßig erwärmt werden, und zwar sowohl am Gehäuseboden 4 als auch am Gehäusedeckel 3. Die Erwärmung der verschiedenen Bereiche der Naht 10, 12, 11, 13 wird dabei so gleichmäßig und bis zu einer solchen Temperatur ausgeführt, dass beim Aufsetzen des Gehäusedeckels 3 auf den Gehäuseboden 4 eine vollkommen druck- und feuchtigkeitsdichte Naht gebildet wird. Dies setzt ein hohes Maß an Fertigungsgenauigkeit und viel engeren Toleranzen für den Gehäusedeckel 3
und den Gehäuseboden 4 voraus als das bei bekannten Kunststoffständern bisher der Fall war.
Bei der endlos umlaufenden Naht 6, welche eine druck- und feuchtigkeitsdichte Kammer ausbildet, wird gemäß der Erfindung jedoch ein solches hohes Maß an Präzision eingehalten. Dazu trägt vor allen Dingen auch bei, dass die Naht endlos umlaufend ist, so dass in ansonsten vorhandenen Auslaufbereichen die dort auftretenden Spannungsspitzen vermieden werden können.
Fig. 3 zeigt den Ständer 1 mit Aussparung 7 (nicht bezeichnet) in einer Unteransicht mit teilweise weggebrochenem Gehäuseboden 4. In dieser Unteransicht ist wiederum ein Teil der endlos umlaufenden Naht 6 mit ihren Teilabschnitten 12, 13 dargestellt. Des weiteren ist dargestellt, dass die Naht 6 jeweils Wandabschnitte miteinander verbindet, von denen ein Teil als Steg an dem Gehäuseboden 4 und ein dazu formkongruent an dem Gehäusedeckel angebrachter Steg gegenüberliegt. Gemäß diesem Ausfuhrungsbeispiel ist der stegartigen Wand 8 am Gehäuseboden 4 ein formkongruent dazu passender Teil einer stegartigen Teilwand 16 angeordnet und mit dem Nahtabschnitt 10 druck- und feuchtigkeitsdicht miteinander verbunden, so dass die Kammer zur Aussparung 7 eine geschlossene Seitenwand 8,16 aufweist.
Des Weiteren ist in dem Gehäuseboden 4 die Befüllöffhung 14 angeordnet, welche auf der zum weggebrochenen Teil der Kammer 5 dargestellten gegenüberliegenden Endseite der Kammer angeordnet ist.
Schließlich ist in Fig. 4 eine perspektivische Unteransicht eines Ständers gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die ringartige Kammer 5a als über 360° umlaufende Ringkammer ausgebildet. Dieser Ständer ist somit bezüglich seiner Kammer 5a nicht durch eine Spanneinrichtung unterbrochen. Diese kann vielmehr an anderer Stelle des Ständers oder separat davon angeordnet
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sein. Bei diesem Ständer ist die endlos umlaufende Naht in zwei Ebenen angeordnet und ist in der jeweiligen Ebene endlos umlaufend. Dazu ist die Naht 6 wiederum doppelt schraffiert dargestellt. Der obere Teil 12 der Naht ist in einer ersten oberen Ebene endlos umlaufend, während er untere Teil 13 der Naht auf einer unteren Ebene ebenfalls endlos umlaufend ausgebildet ist. Auch dadurch entsteht eine komplett geschlossene Struktur des Ständers sowie eine druck- und feuchtigkeitsdichte Kammer 5a, welche im Außenbereich des Ständers ausgebildet ist. Über die Befüllöffnung 14 kann die Kammer 5a mit Druck mit einem Beschwerungsmaterial so ausgefüllt werden, dass die Kammer vollständig ohne Hohlräume befüllbar ist.
Damit ist ein Ständer geschaffen, welcher eine hohe Standfestigkeit aufweist, mit einem Beschwerungsmaterial direkt befüllt werden kann, ohne dass das Beschwerungsmaterial beispielsweise in Form von Sand vorher, wie es bei bekannten Ständern der Fall ist, in eine Kunststofftüte gefüllt werden muss, welche anschließend in die Kammer eingelegt wird. Damit kann das vorherige Befüllen und die Verwendung einer derartigen Kunststofftüte vermieden werden, wobei durch die druck- und feuchtigkeitsdicht ausgebildete Kammer im Außenbereich des Ständers jede Art von Beschwerungsmaterial verwendbar ist und sichergestellt ist, dass keinerlei Beschwerungsmaterial in irgendwelche anderen Bereiche des Ständers entweichen kann, und zwar selbst bei einer DruckbefuUung nicht. Damit wird weder das Aussehen des Ständern noch deren Funktion durch beispielsweise später aushärtendes Beschwerungsmaterial negativ beeinflusst.
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Krinner 18. November 2002
K81383GM F/LE/ss/hs
Bezugszeichenliste
1 Ständer
2 Aufhahrnebereich
3 Gehäusedeckel
4 Gehäuseboden
5,5a Kammer
6 Naht
7 Aussparung
8,9 Wand
10,11,12,13 Nahtabschnitt / Teil der Naht
14 Befüllöfmung
15 Belüftungsöfmung
16 Teilwand am Gehäusedeckel

Claims (8)

1. Ständer (1) zum Aufspannen von stabförmigen Teilen, insbesondere von Christbäumen, bei dem ein das Befestigungsende des stabförmigen Teils aufnehmender Aufnahmebereich (2), eine Spanneinrichtung und eine Halteeinrichtung in einem aus Kunststoff bestehenden Gehäuse vorgesehen sind, welches einen Gehäusedeckel (3) und einen Gehäuseboden (4) aufweist, zwischen welchen im zusammengefügten Zustand eine ringartige, vom Aufnahmebereich (2) beabstandete Kammer zur Aufnahme eines in die Kammer eingießbaren und dort insbesondere aushärtbaren Beschwerungsmaterials im Außenbereich des Ständers gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusedeckel (3) und der Gehäuseboden (4) mit einer Naht (6) unlösbar so miteinander verbunden sind, dass die Kammer (5, 5a) gegenüber den an sie angrenzenden Bereichen des Ständers über die Naht (6) druck- und feuchtigkeitsdicht abgedichtet ist und mit dem Beschwerungsmaterial im Wesentlichen vollständig ausgegossen ist.
2. Ständer (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer (5) insbesondere für eine Aussparung (7) zur Anbringung der Spanneinrichtung bezüglich des Umfangs des Ständers unterbrochen ist, wobei die Kammer (5) zur Aussparung (7) hin mittels stegartigen Wänden (8, 9) begrenzt ist und die Naht (6) zur Abdichtung der Kammer (5) zur Bildung einer geschlossenen Struktur über die Nahtabschnitte (10, 11) an den Stirnseiten der Wände (8, 9) verläuft und endlos umlaufend ist.
3. Ständer (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände (8, 9) als dreieckförmige Seitenwände ausgebildet sind, über welche die Naht (6) von einem oberen, im Wesentlichen umlaufenden Teil (12) in einen unteren, ebenfalls im Wesentlichen umlaufenden Teil (13) übergeht.
4. Ständer (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Naht (6) eine Schweißnaht oder eine Klebenaht ist.
5. Ständer (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Beschwerungsmaterial an mindestens einer der es umgebenden Wände der Kammer (5, 5a) über eine elastisch nachgiebige Zwischenschicht anliegt.
6. Ständer (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer (5) zumindest eine Befüllöffnung (14) aufweist.
7. Ständer (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer (5) zumindest eine Belüftungsöffnung (15) aufweist.
8. Ständer (1) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (14, 15) nahe der Aussparung (7) angeordnet sind.
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AT412891B (de) * 2003-08-29 2005-08-25 Silvia Hodi-Szabo In der form veränderbare, variable konstruktion zum aufspannen einer stoffbahn zur abschirmung einer dahinter oder darunter befindlichen person oder eines gegenstandes gegen wind, sicht, sonne und als werbeträger
WO2005087060A3 (de) * 2004-03-09 2006-05-04 Stefan Hirschmann Ständer zum verankern eines stabförmigen gegenstandes, insbesondere eines baumes
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