DE20218611U1 - Vorrichtung zum Verbinden von Folien - Google Patents
Vorrichtung zum Verbinden von FolienInfo
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Description
3408 DE
Wolfgang DeIp, 64319 Pfungstadt
Vorrichtung zum Verbinden von Folien
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden von Folien.
In der Landwirtschaft werden häufig Kulturen, insbesondere Spargelanpflanzungen, mit Folien abgedeckt. Diese Folien sind streifenförmig mit einer Breite von etwa 1,6 Metern und oft mehrere hundert Meter lang. Oft besteht der Bedarf danach, einzelne Folienstücke miteinander zu verbinden, wobei verschiedene Anforderungen an die Verbindung selbst und den Arbeitsvorgang des Verbindens gestellt werden.
So ist beispielsweise die Verbindungsstelle außer einer Zugbelastung verschiedenen anderen Beanspruchungen ausgesetzt, insbesondere muss die Folie im Bereich der Verbindung wickelfähig bleiben und gerafft werden können, da eine örtliche Raffung der Folie für verschiedene Bestellarbeiten erforderlich ist. Außerdem muss der Vorgang des Verbindens ohne schwer zu transportierende Geräte und ohne Energiezufuhr in einer oft staubigen oder feuchten Umgebung möglich sein.
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Eine Verbindung von Folien unter den beschriebenen Voraussetzungen ist mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung dadurch möglich, dass ein Außenteil eine Öffnung aufweist, in die ein Innenteil unter Pressung der Folie hineinpasst. Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, dass das Außenteil und/oder das Innenteil ringförmig ist.
Eine gute Presswirkung wird erzielt, wenn das Außenteil innen eine größtenteils zylindermantelförmige Fläche aufweist. Die in Frage kommenden Folien sind beispielsweise aus Polyethylen mit einer Stärke von 100 /im oder 150 &mgr;&tgr;&eegr; und werden jeweils mit ihren Enden zum Verbinden mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf das Innenteil aufgelegt, worauf das Außenteil unter entsprechender Verformung der Folie über das Innenteil mit der aufgelegten Folie gepresst wird. Werden über eine Folienbreite von etwa 1,6 m mehrere, beispielsweise etwa 7 Vorrichtungen angeordnet, so ist die Verbindung den oben genannten Anforderungen vollauf gewachsen, was durch Versuche belegt wurde.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann relativ formstabil aus Kunststoffen, wie Polyethylen oder Polyoximethylen, hergestellt werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Toleranzen der Außenabmessungen des Innenteils und der Innenabmessungen des Außenteils eine geeignete Pressung der Folie sicherstellen. Es ist jedoch im Rahmen der Erfindung auch möglich, dass das Außenteil ein Ring aus elastischem Werkstoff ist, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass der Ring einen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht ferner darin, dass das Innenteil außen eine größtenteils zylinderförmige Fläche aufweist, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass das Innenteil außen mit einer umlaufenden Nut versehen ist. Diese umlaufende Nut kann im Falle einer zylinderförmigen Innenwand des
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Außenteils als Stauraum für die gepresste Folie und im Falle eines elastischen ringförmigen Außenteils als Fixierung des Außenteils dienen.
Soll die Vorrichtung allein zum Verbinden der Folien dienen, kann die Öffnung des Außenteils durchgängig, das heißt, zweiseitig offen sein. Dies hat den Vorteil, dass die Verbindung durch einen geeigneten Druck auf das Innenteil leicht wieder gelöst werden kann. Eine Ausgestaltung der Erfindung, die darin besteht, dass die Öffnung des Außenteils einseitig verschlossen ist, kann in vorteilhafter Weise zur Kennzeichnung der Folien verwendet werden - auch ohne eine Verbindungsfunktion. So können beispielsweise auf der die Öffnung verschließenden Fläche Zahlen und/oder Buchstaben aufgebracht sein.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist gekennzeichnet durch eine Bank, auf der eine Reihe von Halterungen für Innenteile vorgesehen ist. Diese ist vorzugsweise derart weitergebildet, dass die Halterungen aus der Bank hervorstehende Stifte sind, welche in Öffnungen der Innenteile passen.
Mit dieser Vorrichtung, die leicht zum Einsatzort transportiert werden kann, können die Verbindungsteile vorläufig fixiert werden, worauf die Folienenden über die Innenteile gelegt werden, wobei die Konturen der Innenteile sichtbar bleiben. Danach werden die Außenteile aufgepresst. Zur Erleichterung dieses Vorgangs kann ein Werkzeug mit einem Griffteil und einer Aufnahmeeinrichtung für ein Außenteil vorgesehen sein.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung anhand mehrerer Figuren dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
• tat · t t
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Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel des Innenteils in zwei Ansichten,
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel des Außenteils in zwei Ansichten,
Fig. 3 das Ausführungsbeispiel beim Verbinden zweier Folien,
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Außenteils,
Fig. 5 ein zum Beschriften geeignetes Außenteil,
Fig. 6 eine Bank zum Auflegen von Innenteilen und
Fig. 7 ein Werkzeug zum Aufpressen der Außenteile.
Gleiche Teile sind in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Das in Fig. 1 dargestellte Innenteil 1 weist bei dem Ausführungsbeispiel einen Außendurchmesser von 3 0 mm auf und ist mit einer umlaufenden Nut 2 versehen. Das Außenteil 3 gemäß Fig. 2 weist einen Innendurchmesser auf, der wenig größer als der Außendurchmesser des Innenteils ist, wobei die Differenz an die zu verbindende Folie angepasst ist. Um zu kennzeichnen, für welche Folienstärke ein Außenteil ausgelegt ist, kann es in verschiedenen Farben ausgeführt sein. Die Kanten des Innenteils und des Außenteils sind abgerundet, um Beschädigungen der Folie zu vermeiden.
Fig. 3 zeigt schematisch eine Verbindung zweier Folien 4a und 4b mit einem Innenteil 1 und einem Außenteil 3, wobei die an der Verbindungsstelle doppelt liegende Folie als eine Linie dargestellt ist.
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Ein Außenteil, das für verschieden starke Folien verwendbar ist, wird in Fig. 4 dargestellt. Es handelt sich um einen sogenannten O-Ring 5 mit einer geeigneten Elastizität.
Fig. 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Außenteils 6, bei dem die Öffnung 7 einseitig verschlossen ist. Die dadurch gebildete Fläche 8 kann zum Beschriften verwendet werden. Dies kann auch ohne Verbindung mit einer anderen Folie geschehen, indem das Außenteil 6 mit einem Innenteil 1 an geeigneter Stelle mit der zu kennzeichnenden Folie verpresst wird. Um beim Verpressen einen Austritt von Luft zu ermöglichen, ist ein Loch 9 vorgesehen.
Fig. 6 zeigt eine Bank 10 mit Haltestiften 11 für Innenteile 1, wobei bei der Darstellung nach Fig. 6 einige Innenteile 1 aufgelegt sind. Die Bank 10 weist zwei klappbare Ständer 12, 13 auf, welche eine geeignete Arbeitshöhe der Bank 10 ermöglichen.
Zum Aufpressen der Außenteile 3 kann ein einfaches Werkzeug verwendet werden, von dem ein Ausführungsbeispiel in Fig. 7 dargestellt ist. Es handelt sich um einen zylindrischen Körper 14 mit einer Aufnahme 15 für das Außenteil 3, dessen dargestellte Form zylindrisch ist, jedoch in beliebiger Weise zum Ergreifen mit einer Hand gestaltet sein kann.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Verbinden von Folien, dadurch gekennzeichnet, dass ein Außenteil eine Öffnung aufweist, in die ein Innenteil unter Pressung der Folie hineinpasst.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenteil ringförmig ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenteil ringförmig ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenteil innen eine größtenteils zylindermantelförmige Fläche aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenteil ein Ring aus elastischem Werkstoff ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Ring einen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenteil außen eine größtenteils zylinderförmige Fläche aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenteil außen mit einer umlaufenden Nut versehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung des Außenteils einseitig verschlossen ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Bank, auf der eine Reihe von Halterungen für Innenteile vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungen aus der Bank hervorstehende Stifte sind, welche in Öffnungen der Innenteile passen.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Werkzeug mit einem Griffteil und einer Aufnahmeeinrichtung für ein Außenteil.
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Citations (9)
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| DE8225403U1 (de) | 1983-03-17 | Caroee, Claus J., 3070 Snekkersten | Vorrichtung zur Halterung von Folien od. dgl. | |
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2002
- 2002-11-30 DE DE20218611U patent/DE20218611U1/de not_active Expired - Lifetime
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