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DE20217321U1 - Anzeigeeinrichtung - Google Patents

Anzeigeeinrichtung

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Publication number
DE20217321U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
display element
display device
gripping hooks
support tubes
support
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20217321U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
DIGI POINT GmbH
Original Assignee
DIGI POINT GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by DIGI POINT GmbH filed Critical DIGI POINT GmbH
Priority to DE20217321U priority Critical patent/DE20217321U1/de
Publication of DE20217321U1 publication Critical patent/DE20217321U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F7/00Signs, name or number plates, letters, numerals, or symbols; Panels or boards
    • G09F7/02Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols
    • G09F7/08Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols the elements being secured or adapted to be secured by means of grooves, rails, or slits

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anwaltsakte:
96 206/Ke/Nu
Diplom-Physiker
DR. WALTER ANDREJEWSKI (-1996)
Diplom-Ingenieur
DRYING. MANFRED HONKE
Diplom-Physiker
DR. KARL GERHARD MASCH
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. RAINER ALBRECHT
Diplom-Physiker
DR. JÖRG NUNNENKAMP
Diplom-Chemiker
DR. MICHAEL ROHMANN
Diplom-Physiker
DR. ANDREAS VON DEM BORNE
D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
07. November 2002
Gebrauchsmusteranmeldung
digi point gmbh
Grabenstraße 110
45141 Essen
Anzeigeeinrichtung
Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Anzeigeeinrichtung, mit zumindest einem Anzeigeelement wie Namensschild, Informationstafel, Werbeschild etc., und mit wenigstens einer Befestigungseinheit zur Festlegung des Anzeigeelementes an einer Wand, Decke, Tür oder dergleichen.
Derartige Anzeigeeinrichtungen sind aus der Praxis bekannt und werden im Übrigen beispielhaft in der DE 195 13 185 Al beschrieben. Hier geht es um ein beleuchtetes Anzeigeelement, insbesondere Namensschild, welches als Hohlkörper mit mindestens einem Leuchtmittel in seinem Innern ausgestaltet ist. Wie die Befestigung im Einzelnen vonstatten gehen soll bleibt offen.
Daneben kennt man ein Informationssystem durch die DE 100 06 450 Al, welches über ein als Bildschirm ausgebildetes Anzeigemittel verfügt. Der Bildschirm dient zur 0 wechselnden Darstellung von einem Gebäudeteil betreffenden Informationen. Auch hier fehlen nähere Erläuterungen dahingehend, wie die Befestigung des Anzeigeelementes mit Hilfe der Befestigungseinheit vonstatten gehen soll.
5 In der Regel wird an dieser Stelle geschraubt oder kommt eine sonst wie geartete feste Verbindung zum Einsatz, die sich nur mit speziellen Werkzeugen wieder lösen lässt. Das ist dann besonders nachteilig, wenn die Angaben auf dem Anzeigeelement häufig wechseln oder erhöhtem Verschleiß unterliegen. - Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen.
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Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine Anzeigeeinrichtung der zuvor beschriebenen Ausgestaltung so weiterzuentwickeln, dass bei einfachem Aufbau ein problemloser und schneller Austausch der Anzeigeelemente gelingt.
Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist eine gattungsgemäße Anzeigeeinrichtung gekennzeichnet durch eine lösbare Spannverbindung zwischen einerseits dem Anzeigeelement und andererseits der Befestigungseinheit, wobei es sich bei der lösbaren Spannverbindung insbesondere um eine schraublose Spannverbindung handelt, welche grundsätzlich werkzeuglos hergestellt und wieder geöffnet werden kann.
Zu diesem Zweck mag das Anzeigeelement einen Greifhaken aufweisen, welcher eine oder mehrere Tragrohre, Tragstäbe oder vergleichbare langgestreckte Haltemittel der Befestigungseinheit umgreift. In der Regel kommen mehrere Greifhaken zum Einsatz, die über den Umfang des Anzeigeelementes verteilt angeordnet sind und von ihrer Innen-0 kontur her eine Anpassung an die Außenkontur des jeweiligen Tragrohres bzw. Tragstabes erfahren haben.
D.h., als langgestrecktes Tragmittel kann ein Hohlrohr aber auch ein Vollmaterialstab zum Einsatz kommen. Auch 5 Kombinationen sind denkbar. Aus Gewichtsgründen wird man zumeist auf ein Tragrohr zurückgreifen. Dieses kann einen kreisförmigen Querschnitt haben, wenngleich natürlich auch eckige Gestaltungen umfasst werden. So sind Vierkantrohre, Sechskantrohre, Achtkantrohre etc. ebenso wie grundsätzlich 0 auch Dreikantrohre oder Fünfkantrohre usw. möglich und werden vom Erfindungsgedanken abgedeckt. Wenn im weiteren
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Text von Tragrohren geredet wird, so meint dies jedwedes langgestrecktes Tragmittel, also insbesondere auch Tragstäbe, und zwar ungeachtet einer eckigen oder runden oder sonst wie gearteten Gestalt.
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Das Anzeigeelement wird größtenteils mittels der Greifhaken zwischen den Tragrohren eingespannt. Dabei können die Greifhaken die Tragrohre im Sinne einer Schnappverbindung übergreifen. Zur Festlegung des Anzeigeelementes mit Hilfe der Tragrohre bzw. der Befestigungseinheit an beispielsweise einer Wand wird also zunächst die Befestigungseinheit lose mit der Wand verbunden, sodann das Anzeigeelement mittels der Greifhaken schnappend an den Tragrohren befestigt und schließlich erfolgt die endgültige Verankerung der Tragrohre bzw. der Befestigungseinheit an der Wand.
Grundsätzlich kann die Befestigungseinheit bzw. können die Tragrohre auch von vornherein fest mit der Wand oder jedem anderen denkbaren tragenden Element verbunden werden, wobei erst im Anschluss hieran das Anzeigeelement mit Hilfe der Greifhaken gleichsam aufgeclipst wird.
Dazu sind die Greifhaken in der Regel kreisbogenförmig mit einem den kreisförmigen Tragrohren folgenden Radius gestaltet. Hierdurch kommt ein zumindest teilweiser Formschluss zwischen dem jeweiligen Greifhaken und dem zugehörigen Tragrohr zustande, wobei der Greifhaken das Tragrohr wenigstens im Sinne eines Halbkreises umschließt. 0 Zumeist findet ein Umgreifen unter Berücksichtigung eines Bogenwinkels von mehr als 200° statt.
Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Um die Herstellung des Anzeigeelementes so einfach wie möglich darstellen zu können, bilden der oder die Greifhaken zusammen mit dem Anzeigeelement eine Baueinheit. Dabei können die Greifhaken als gewalzte Metallhaken ausgeführt werden.
Es ist aber möglich, zunächst das größtenteils flächige Anzeigeelement herzustellen und erst im Anschluss hieran die Greifhaken anzuschließen. Dass kann durch Schrauben, Nieten etc. erfolgen.
In der Regel trägt das Anzeigeelement einen Aufdruck, welcher durch eine Laserbeschriftung, per Siebdruck oder eine aufgeklebte Folie aufgebracht werden kann. Selbstverständlich sind auch Kombinationen denkbar. Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Anzeigelement (gegebenenfalls inklusive der Greifhaken) aus Holz, Glas, Metall, Kunststoff oder Kombinationen der vorgenannten Materialien gefertigt wird.
Neben einem solchen gleichsam passiven Anzeigeelement ist es natürlich genauso gut möglich, auf ein aktiv von innen her beleuchtetes Anzeigeelement in Gestalt eines Hohlkörpers zurückzugreifen, wie es grundsätzlich in der DE 195 13 185 Al beschrieben wird. Dann empfehlen sich die Tragrohre zusätzlich für die Aufnahme elektrischer Zuleitungen.
Besonders bewährt hat sich ein Anzeigeelement, welches inklusive Greifhaken aus rostfreiem Edelstahl gefertigt
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Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
ist, weil hierdurch eine langlebige Anzeigeeinrichtung mit edlem Aussehen zur Verfügung gestellt wird, die sich zudem einfach und dauerhaft beschriften lässt.
Sofern die Anzeigeeinrichtung an einer Tür befestigt werden soll, schlägt die Erfindung vor, die Tragrohre der Befestigungseinheit als Türgriffe auszugestalten. Diese Türgriffe dienen dann also nicht nur dazu, die Tür zu öffnen, sondern nehmen gleichzeitig zwischen sich das Anzeigeelement auf und halten es infolge der beschriebenen lösbaren Spannverbindung mit Hilfe der Greifhaken.
Im Ergebnis wird eine Anzeigeeinrichtung zur Verfügung gestellt, die zunächst einmal durch eine lösbare Spannverbindung zwischen einerseits dem Anzeigeelement und andererseits der Befestigungseinheit überzeugt. Im einfachsten Fall reicht es also bereits aus, zum Austausch des Anzeigeelementes die Greifhaken von den Tragrohren der Befestigungseinheit zu lösen, sodass im Anschluss daran das 0 Anzeigeelement ausgetauscht werden kann. Zuvor lassen sich optional auch die Tragrohre lösen, wenn dies erforderlich sein sollte.
Dabei kommt insbesondere die einteilige Ausgestaltung von 5 Anzeigelement und Greifhaken einer kostengünstigen Fertigung entgegen. Das gilt solange, wie ein einheitliches Material für Anzeigeelement und Greifhaken Verwendung findet. Daneben sind natürlich auch Kombinationen aus beispielsweise Glas bzw. Holz als Anzeigeelement und metallischen Greifhaken denkbar und werden umfasst.
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Besonders vorteilhaft ist es, dass die Tragrohre gleichsam eine Doppelfunktion ausfüllen, nämlich dann, wenn sie als Türgriffe an einem Türblatt dienen und zwischen sich das Anzeigeelement halten. So oder so mögen die Tragrohre einen das Anzeigeelement umschließenden, mehr oder minder unterbrochenen Rahmen formen. Daneben ist es aber auch möglich, dass die Tragrohre zusammen mit den Greifhaken einen Spannstreifen zwischen sich bilden, an welchem das Anzeigeelement aufgehängt wird. Selbstverständlich lassen sich auch Kombinationen vorstellen und sind mit abgedeckt.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert, es zeigen:
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Fig. 1 bis 3 verschiedene Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung und
Fig. 4 ein zugehöriges Tragrohr der Befestigungs-
0 einheit im Schnitt.
In den Figuren ist eine Anzeigeeinrichtung dargestellt, die über wenigstens ein Anzeigeelement 1 verfügt. Bei dem Anzeigeelement 1 handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels nach der Fig. 1 um ein Namensschild. Im Rahmen der Fig. 2 wird ein Werbeschild favorisiert, während die Fig. 3 eine Informationstafel mit Richtungsanzeige zeigt. Das Anzeigeelement 1 setzt sich im Rahmen der Ausführungsform nach Fig. 1 aus einer Edelstahlplatte mit einstückig 0 angeformten gewalzten Greifhaken 2 zusammen. Diese Edel-
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stahlplatte ist poliert und mit einem Aufdruck bzw. einer Laserbeschriftung versehen.
Bei der Variante nach Fig. 2 kommt Glas bzw. Kunststoff als Anzeigeelement 1 zum Einsatz, wobei zur Beschriftung ein Siebaufdruck Verwendung findet. Im Rahmen des Beispiels nach Fig. 3 ist das Anzeigeelement als beleuchteter Hohlkörper ausgeführt, dessen nicht ausdrücklich dargestelltes Leuchtmittel über lediglich angedeutete und verdeckt liegende Verbindungsleitungen 3 mit elektrischer Energie versorgt wird.
Allen drei Varianten ist gemein, dass zur Festlegung des jeweiligen Anzeigeelementes 1 eine Befestigungseinheit 4 zum Einsatz kommt, welche im Rahmen des Ausführungsbeispiels im Wesentlichen Tragrohre 5 aufweist. Daneben sind noch Schrauben bzw. eine Schraubverbindung 6 oder vergleichbare Verbindungsmittel vorgesehen, welche sicherstellen, dass die Tragrohre 5 einwandfrei an einem 0 tragenden Untergrund Halt finden. Hierbei mag es sich um
eine Wand oder Decke handeln. Auch das Türblatt einer Tür ist denkbar. Dann fungieren die Tragrohre 5 gleichzeitig als Türgriffe und halten zwischen sich das Anzeigeelement 1 fest.
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Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass das Anzeigeelement 1 und die Befestigungseinheit 4 bzw. die Tragrohre 5 inklusive Schraubverbindung 6 durch eine lösbare Spannverbindung miteinander gekoppelt sind. Im 0 Rahmen des Ausführungsbeispiels handelt es sich an dieser
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Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Stelle um eine schraublose Spannverbindung, welche werkzeuglos hergesellt und geöffnet werden kann.
Zu diesem Zweck verfügt das Anzeigeelement 1 - wie bereits beschrieben - über die Greifhaken 2, welche ein oder mehrere Tragrohre 5 der Befestigungseinheit 4 umgreifen. Das kommt besonders deutlich in der Schnittdarstellung nach Fig. 4 zum Ausdruck.
Anhand dieser Figur erkennt man, dass die Greifhaken 2 von ihrer Innenkontur her an die Außenkontur des jeweiligen Tragrohres 5 angepasst sind. Tatsächlich handelt es sich bei den Tragrohren 5 um zylindrische Hohlrohre mit kreisförmiger Gestalt, wobei die Greifhaken 2 kreisbogenförmig ausgeführt sind und über einen den kreisförmigen Tragrohren 5 folgenden Radius verfügen. Das heißt, der Radius des Kreisbogens der jeweiligen Greifhaken 2 entspricht im Wesentlichen dem Radius des Tragrohres 5. Auf diese Weise kommt es zu einem wenigstens teilweisen Formschluss zischen 0 einerseits den Greifhaken 2 und andererseits dem oder den Tragrohren 5.
Dieser Formschluss lässt sich problemlos dadurch aufheben, dass der Greifhaken 2 unter Radiusvergrößerung soweit aufgebogen wird, dass er vom Tragrohr 5 freikommt. Das kann im einfachsten Fall per Hand, also werkzeuglos, geschehen.
Um dennoch einen einwandfreien Halt bei übergreifendem Greifhaken 2 und gleichsam hergestellter Schnappverbindung zwischen Greifhaken und Tragrohr 5 sicherstellen zu können, überstreicht der vom Greifhaken 2 gebildete Kreisbogen
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einen Winkel von mehr als 180°, wie die Fig. 4 unmittelbar deutlich macht. Denn dort ist der Winkel von Beginn der Anlage des Greifhakens 2 am Tragrohr 5 bis zum Ende dargestellt. Jedenfalls überstreicht dieser Kreisbogen Werte von mehr als 180° für den zugehörigen (Berührungs)Winkel , sodass bei leichter Aufbiegbarkeit des Greifhakens 2 unverändert ein fester Sitz am Tragrohr 5 gewährleistet ist.
Man erkennt insbesondere anhand der Figuren 1 und 3, dass das Anzeigeelement 1 mittels der Greifhaken 2 zwischen den Tragrohren 5 eingespannt wird. Dabei können die Greifhaken 2 zusammen mit dem Anzeigeelement 1 eine Baueinheit bilden, wie dies die Figur 1 darstellt. Auch eine zweiteilige Ausgestaltung entsprechend den Figuren 2 und 3 ist denkbar. Ein Aufdruck 7 auf dem Anzeigeelement 1 sorgt dafür, dass die gewünschten Informationen für einen Betrachter zur Verfügung gestellt werden.
0 Um die in Figur 4 dargestellte Bogenform der Greifhaken 2 einrichten zu können, handelt es sich bei dem jeweiligen Greifhaken 2 um einen gewalzten Metallhaken 2. - Die Tragrohre 5 mögen das jeweilige Anzeigeelement 1 wie ein unterbrochener Rahmen umschließen. Das ist in Figur 3 dargestellt. Es ist aber auch möglich, dass die Tragrohre 5 nur jeweilige Ecken des Anzeigeelementes 1 entsprechend der Figur 1 halten. In beiden Fällen sind jeweils zwei über Eck angeordnete Greifhaken 2 an einen Eckwinkel aus zwei Tragrohren 5 angeschlossen.
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Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Daneben mögen die Tragrohre 5 zusammen mit den Greifhaken 2 aber auch einen Spannstreifen 8 formen, wie er in Fig. 2 dargestellt ist. Von diesem Spannstreifen 8 wird das Anzeigeelement 1 getragen. In diesem Fall stellt der Greifhaken 2 mit seinem Kreisbogen im Schnitt also keinen zylindrischen Befestigungsbereich 9 (mehr) zur Verfügung, wie er in den Figuren 1 und 3 realisiert ist. Vielmehr nimmt der Befestigungsbereich 9 die Form zweier spitzwinkelig zusammenlaufender Zylinder ein. Dementsprechend ist der Greifhaken 2 in Aufsicht nicht rechteckförmig gestaltet, sondern verfügt vielmehr über eine V-förmige Einkerbung 10. An dem formschlüssigen Halt zwischen dem kreisbogenförmigen Greifhaken 2 und dem Tragrohr 5 ändert sich hierdurch jedoch nichts.

Claims (12)

1. Anzeigeeinrichtung, mit zumindest einem Anzeigeelement (1) wie Namensschild, Informationstafel, Werbeschild etc., und mit wenigstens einer Befestigungseinheit (4) zur Festlegung des Anzeigeelementes (1) an einer Wand, Decke, Tür oder dergleichen, gekennzeichnet durch eine lösbare Spannverbindung zwischen einerseits dem Anzeigeelement (1) und andererseits der Befestigungseinheit (4).
2. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbare Spannverbindung als schraublose Spannverbindung ausgebildet ist, welche werkzeuglos hergestellt und geöffnet wird.
3. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (1) Greifhaken (2) aufweist, welche einen oder mehrere Tragrohre (5) oder Tragstäbe oder vergleichbare langgestreckte Tragmittel der Befestigungseinheit (4) umgreifen.
4. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifhaken (2) von ihrer Innenkontur her jeweils an die Außenkontur des zugehörigen Tragrohres (5) angepasst sind.
5. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (1) mittels der Greifhaken (2) zwischen den Tragrohren (5) eingespannt wird, wobei die Greifhaken (2) die Tragrohre (5) im Sinne einer Schnappverbindung übergreifen.
6. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifhaken (2) im Schnitt kreisbogenförmig mit einem dem kreisförmigen Tragrohr (5) folgenden Radius gestaltet sind.
7. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifhaken (2) zusammen mit dem Anzeigeelement (1) eine Baueinheit bilden.
8. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (1) einen Aufdruck trägt und aus Holz, Glas, Metall, Kunststoff oder Kombinationen der vorgenannten Materialien gefertigt ist.
9. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifhaken (2) als gewalzte Metallhaken (2) ausgebildet sind.
10. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragrohre (5) der Befestigungseinheit (4) als Türgriffe ausgestaltet sind und zwischen sich das Anzeigeelement (1) halten.
11. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragrohre (5) einen das Anzeigeelement (1) umschließenden unterbrochenen Rahmen formen.
12. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragrohre (5) zusammen mit den Greifhaken (2) einen Spannstreifen (8) bilden, an welchem das Anzeigeelement (1) aufgehängt ist.
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