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DE20217746U1 - Transformatorenstation - Google Patents

Transformatorenstation

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Publication number
DE20217746U1
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DE
Germany
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wall
transformer station
station according
transformer
upper edge
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20217746U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Betonbau GmbH
Original Assignee
Betonbau GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE20204781U external-priority patent/DE20204781U1/de
Application filed by Betonbau GmbH filed Critical Betonbau GmbH
Priority to DE20217746U priority Critical patent/DE20217746U1/de
Publication of DE20217746U1 publication Critical patent/DE20217746U1/de
Priority to PL359053A priority patent/PL201399B1/pl
Priority to HU0300058U priority patent/HU2605U/hu
Priority to CZ200314019U priority patent/CZ13756U1/cs
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H5/00Buildings or groups of buildings for industrial or agricultural purposes
    • E04H5/02Buildings or groups of buildings for industrial purposes, e.g. for power-plants or factories
    • E04H5/04Transformer houses; Substations or switchgear houses
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B7/00Enclosed substations, e.g. compact substations
    • H02B7/06Distribution substations, e.g. for urban network

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Description

HlEBSCH B E H R M A N N &Lgr; &idiagr;.\
• ·
PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
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Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters
Unser Zeichen: MÜ181DE9 H/mü
(31) Prioritätsnummer I Priority Application Number: 1. 20203878.5
2. 20204781.4
(32) Prioritätstag / Priority Date:
1. 11.03.2002
2. 26.03.2002
(33) Prioritätsland / Priority Country:
1. Deutschland
2. Deutschland
(54) Titel/Title:
TRANSFORMA TORENSTA TION
(71) Anmelder/in I Applicant:
Betonbau GmbH Schwetzinger Str. 22-26
68753 Waghäusel Deutschland
(74) Vertreter / Agent:
Dipl.-Ing. Gerhard F. Hiebsch Dipl.-Ing. Dr. oec. Niels Behrmann M.B.A. (NY) Heinrich-Weber-Platz
78224 Singen
Müijältqhf •Vereinbowjnqem bealerfen zyjihrei»Wirks«iiil«ei4 schrifWieher Bestätigung J ; J·· * Perljentm*Hfijse (Einfahrt·'FreihettstroßeJ &idigr;·· &iacgr; &iacgr; *&iacgr;
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MÜ181DE9 - 1 - · ···, . I I . &idigr; * ·
TRANSFORMATORENSTATION
Die Erfindung betrifft eine Transformatorenstation mit einem Traforaum für wenigstens einen Transformator, mit zumindest einer Mittelspannungsschaltanlage sowie einer Niederspannungsverteilung in einem -- Wände und eine diese verbindende Platte aufweisenden -- monolithisch quaderartig gegossenen Bauwerk, bei dem in wenigstens einer der Wände eine Lüftertüre angeordnet sowie der Traforaum einerseits durch Außenwandungen des Bauwerks und anderseits durch wenigstens eine Innenwandung -- mit bevorzugt etwa in Höhe der Türschwelle bzw. Türschwellenkante vorgesehener Oberkante -- bestimmt ist.
Transformatoren- oder Umspannstationen bestehen üblicherweise aus einem seiner Kontur nach quaderförmigen, monolithisch aus Wänden und Bodenplatte gegossenen Bauwerk, das auf die Rasenkante aufgesetzt -- oder mit seinem unteren Bereich in das Erdreich eingelassen -- und mit einer Betonplatte als Dach versehen wird.
Eine Lüftertüre mit einem etwa parallel zur Türunterkante in deren Nachbarschaft verlaufenden Durchgangsspalt als Strömungsweg für Luft ist der DE-U-I 974 231 zu entnehmen; diese Lüftertür besteht aus einer einen hohlen Metallprofilrahmen überspannenden Blechplatte als Türfüllung, deren Sockelbereich aus der Türebene nach außen abgewinkelt ist und eine Art von Haube mit geneigter Pultfläche bildet. Diese Haube ist seitlich durch am unteren Türende gesondert anzubringende Metallwinkel als Abblendung begrenzt, und ihre bodenwärts gerichtete -- also rechtwinkelig zur Türebene stehende -- Öffnung wird von einem in Einbaulage horizontalen Lochblech überspannt.
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Nach der DE-U-88 04 820 wird die Frontwand einer monolithisch geformten Umschaltstation von einer zweiflügeligen Lüftertür mit horizontalen Luftschlitzen gebildet. Diese Luftschlitze sind zwischen schräggestellten, endwärts an einem Rahmen festgelegten Türstreifen vorgesehen.
Durch die DE-U-92 06 780 ist eine Lüftertür mit einem von Lamellen gebildeten Türblatt bekannt geworden, bei dem die Lamellen durch flächige Front- und Rückenabschnitte die Tiefe der Lüftertür bestimmen sowie zwei jeweils benachbarte Lamellen -- mittels von den Front- und Rückenabschnitten abgewinkelten Querschnittsteilen -- mäanderartige Strömungswege begrenzen.
Um bei einer solchen Station eine besonders günstige Belüftung und Inspektionsmöglichkeit zu schaffen, wird durch DE-U-299 09 585 die eingangs beschriebene Transformatorenstation mit einerseits durch Außenwandungen sowie anderseits durch eine Innenwandung bestimmtem Traforaum vorgeschlagen, wobei dort die Mittelspannungs- sowie die Niederspannungsteile von der Innenwandung Untergriffen werden; diese Innenwandung besteht aus einem parallel zur Frontwand des Bauwerkes verlaufenden Wandabschnitt und einem zu beiden rechtwinkeligen Teil, der die erstbeschriebene Parallelwand seitlich nur geringfügig überragt; es sind bevorzugt drei Zwischenwände vorhanden, deren mittlere -- wie gesagt -- von der Frontwand ausgeht und etwa parallel zu den Seitenwänden verläuft; ihre Oberkante ist etwa in Höhe der Türschwelle -- bzw. unter dieser -- vorgesehen.
Ausgehend von diesem Stande der Technik ist Ziel der Erfindung, vor einem Kühlgitter ein zusätzliches Kammervolumen zu schaffen sowie die Entfernung zwischen Berstscheibe und Kühlgitter wesentlich größer zu gestalten. Zudem soll eine Umlenkung der heißen Gase vor dem Erreichen des Kühlgitters erfolgen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe führt die Lehre des unabhängigen Anspruches; die Unteransprüche geben günstige Weiterbildungen an. Zudem fallen in den Rahmen der Erfindung alle Kombinationen aus zumindest zwei der in der Beschreibung, der Zeichnung und/oder den Ansprüchen offenbarten Merkmale.
Erfindungsgemäß weist die Innenwand des Bauwerks in Abstand zu ihrer Oberkante zumindest eine Öffnung als Düsenfenster auf, welch letzteres von einem mehrlagigen Streckmetallabschnitt od.dgl. Flächenelement als Kühlgitter überspannt ist. Dazu soll der Traforaum von den Außenwandungen und zwei mit diesen verbundenen Innenwänden begrenzt sein; eine von letzteren verläuft zwischen der Rückwand und der Frontwand des Bauwerks als Quer- oder Innenwand und ist mit zumindest einer zu ihr in einem Winkel verlaufenden Zwischenwand verbunden.
Nach einem anderen Merkmal der Erfindung dient eine weitere Zwischenwand, welche an der von der -- zuvor genannten -anderen Zwischenwand abgekehrten Fläche der Quer- oder Innenwand angesetzt ist, als Abgrenzung des Mittelspannungsraumes von einem Zählerraum.
Im Rahmen der Erfindung besteht die Querwand aus zwei in Draufsicht seitenversetzten Abschnitten, wobei letztere durch einen Teil der sie querenden Zwischenwand des Mittelspannungsraumes verbunden sind; dies führt zu einer Vergrößerung des Mittelspannungsraumes gegenüber dem benachbarten Niederspannungsraum. Im übrigen ist/sind jene erwähnte/n Öffnung/en in der Quer- oder Innenwand zwischen der Rückwand des Bauwerkes und der an diese angeschlossenen Zwischenwand des Traforaumes angeordnet.
Als günstig hat es sich erwiesen, die Oberkante der Zwischenwand am Traforaum in größerem Abstand zur Bodenplatte des Bauwerkes vorzusehen als die Oberkante der parallelen anderen Zwischenwand, deren Oberkante wiederum be-
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vorzugt mit der Oberkante der Quer- oder Innenwand fluchtet.
Erfindungsgemäß soll sich von der Oberkante der Quer- oder Innenwand bis zu der den Mittelspannungsraum begrenzenden Seitenwand wenigstens eine horizontale Abdeckung erstrecken. Diese Abdeckung ist bevorzugt eine Blechabdeckung, kann aber beispielsweise auch als gegossene Betonplatte konzipiert sein. Besonders günstig sind zwei Abdeckungen, welche Abschnitte des Mittelspannungsraumes und des Zählerraumes überspannen. Der besseren Handhabung wegen soll ein die Abdeckung enthaltender Zwischenbodenaufbau mit Rinnenprofilen versehen sein, wobei vorteilhafterweise von zumindest einem , Schenkel dieses Rinnenprofils eine Kragrippe als Auflage für die Abdeckung/en abragen soll.
Der besseren Durchlüftung dienen die Maßgaben, dass eine Außenwand des Traforaumes -- insbesondere eine Seitenwand des Bauwerks -- mit einem Lüftereinsatz versehen ist und gegebenenfalls eine Außenwand des von der einen Zwischenwand begrenzten Zählerraumes eine Aussparung für eine Türe aufweist. Diese Aussparung soll in der Rückwand des Bauwerkes vorgesehen sowie bevorzugt an ihrer Laibung mit einer Türzarge versehen sein.
Schließlich hat es sich als günstig erwiesen, den Abstand der den Mittelspannungsraum vom Zählerraum trennenden Zwischenwand von der Frontwand des Bauwerkes größer zu wählen als den entsprechenden Abstand der den Niederspannungsraum begrenzenden Zwischenwand.
Erfindungsgemäß hat es sich als günstig erwiesen, die Mittelspannungsschaltanlage auf einem der Oberkante der Queroder Innenwand zugeordneten Zwischenboden anzuordnen; der Zwischenboden soll einen Profilrahmen mit einer ihn abschnittsweise ausfachenden plattenartigen Einrichtung
beispielsweise aus mehreren Lagen von Streckmetallabschnit-
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ten -- aufweisen, die wenigstens eine Ausnehmung für einen Strömungsweg enthält.
In einer besonderen Ausgestaltung kragt jene plattenartige Einrichtung -- bzw. die Lagen aus Streckmetallabschnitten - über die die Mittelspannungsanlage begrenzende Zwischenwand hinaus, oder aber die plattenartige Einrichtung -bzw. die Lagen aus Streckmetallabschnitten — verläuft entlang der Rückwand des Bauwerkes.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung kann der Profilrahmen einen Streifen der plattenartigen Einrichtung sowie einen mit dieser einen Winkel bildenden Querstreifen als in sich geschlossene Fläche -- beispielsweise eine Holzplatte -- aufweisen; denkbar ist aber auch, den Profilrahmen, die plattenartige Einrichtung sowie der Querstreifen als eine Einheit aus Beton nachzubilden.
Angesichts der günstigen Temperaturverhältnisse in der erfindungsgemäßen Transformatorenstation ist es möglich, mit nur einem Lüftungslamellen anbietenden Türflügel auszukommen; der andere Türflügel der zweiflügeligen Stationstür ist als geschlossene Fläche ausgebildet.
Durch diese Ausgestaltung ergeben sich u.a. die nachstehenden Vorteile:
Es wird ein zusätzliches Kammervolurne &eegr; geschaffen, das -- von Entlastungsöffnungen abgesehen -- geschlossen ausgebildet ist;
der Abstand zwischen Berstscheibe und Kühlgitter ist wesentlich größer als bisher;
die Umlenkung der heißen Gase erfolgt vor deren Auftreffen auf das Kühlgitter;
es ergibt sich eine klare Führung des heißen Gasstroms durch das vertikal oder horizontal verlaufende Düsenfenster;
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• die Führung des heißen Gasstrahls geschieht vertikal um die Transformatorenlamellen, wodurch eine zusätzliche Kühlung entsteht;
• das Ölwannenvolumen wird durch den vertikalen Durchbruch für das Düsenfenster nicht beeinträchtigt .
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in:
Fig. 1:
eine teilweise geschnittene Frontansicht einer Transformatorenstation aus einem monolithischen Stationsgehäuse sowie einer auf dieses aufgesetzten Dachplatte;
Fig. 2: Fig. 3, 5:
eine Seitenansicht zu Fig. 1;
jeweils einen vergrößerten Vertikalschnitt durch unterschiedliche Gestaltungen des Stationsgehäuses;
Fig. 4, 6:
jeweils einen Horizontalschnitt durch das Stationsgehäuse der Fig. 3 bzw. 5;
Fig. 7:
den Vertikalschnitt durch das Stationsgehäuse nach Linie VII-VII in Fig. 6;
Fig. 8:
den Vertikalschnitt durch die Transformatorenstation nach Linie VIII-VIII in Fig. 6;
Fig. 9:
einen Ausschnitt aus Fig. 8 mit einer gegenüber dieser zusätzlichen Einrichtung;
Fig. 10:
einen vergrößerten Teilquerschnitt durch das Stationsgehäuse gemäß Linie X-X in Fig. 8;
Fig. 11:
einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig, 8 gemäß deren Pfeil XI;
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MÜ181DE9 - 8 - ; ···
Fig. 12: einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 4 und 6 gemäß deren Feld XII;
Fig. 13: einen vertikalen Teilschnitt durch das Stationsgehäuse gemäß Linie XIII-XIII in Fig. 6;
Fig. 14: einen Teilquerschnitt durch Fig. 4 nach deren Linie XIV-XIV;
Fig. 15: einen Teilquerschnitt durch Fig. 6 nach deren Linie XV-XV;
Fig. 16: einen Ausschnitt aus Fig. 13 mit Zwischenbodenaufbau für eine Mittelspannungs-Schaltanlage;
Fig. 17: einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 16;
Fig. 18: die Draufsicht zu Fig. 16;
Fig. 19: den Querschnitt durch Fig. 18 nach deren Linie XIX-XIX;
Fig. 20, 21: jeweils einen Horizontalschnitt durch ein weiteres Stationsgehäuse;
Fig. 22: einen Vertikalschnitt durch das Stationsgehäuse der Fig. 20 bzw. 21 nach deren Linie XXII - XXII;
Fig. 23, 24: jeweils einen Horizontalschnitt durch ein anderes Stationsgebäude;
Fig. 25: einen Vertikalschnitt durch das Stationsgehäuse der Fig. 23, 24 nach deren Linie XXV - XXV.
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Eine quaderförmige Umspann- oder Transformatorenstation 10 der Länge a von hier 300 cm sowie der Breite b von 150 cm weist nach Fig. 1 bis 8 ein einstückiges Stationsgehäuse 12 -- mit monolithisch an eine Bodenplatte 14 der Dicke c von 12 cm angegossenen Seitenwänden 16 samt Rückwand 18 und Frontwand 20 -- auf, zudem eine auf die -- eine Dicke C\ von 10 cm aufweisende -- Oberkante 22 des Stationsgehäuses 12 aufgesetzte Dachplatte 24. Die Gesamthöhe h des monolithischen Stationsgehäuses 12 misst etwa 230 cm bei einer maximalen Dicke e der Dachplatte 24 von 14 cm; diese Dicke e nimmt von der Frontkante 25 der Dachplatte 24 zur Rückwand 18 hin ab, d.h. die Dachoberfläche 26 bietet die geneigte Ebene eines Pultdaches an.
Wie vor allem Fig. 7, 8 zu entnehmen, ist die Frontwand 20 mittels eines geneigten -- zumindest einen Frontschlitz 21 anbietenden -- Frontstreifens 19 an die Bodenplatte 14 angegossen sowie oberhalb einer von einer Türschwelle 28 gebildeten Kante über ihre lichte Weite hinweg mit einer zweiteiligen Flügeltür 30 ausgestattet, deren Höhe i von etwa 125 cm die Lage jener Türschwellenkante 28 -- und damit die Einbaulage der Transformatorenstation 10 im Baugrund -- bestimmt; in diesen ist die Transformatorenstation 10 mit einer Einbautiefe ii unter der Rasenkante B eingelassen. Bezüglich jenes Frontschlitzes 21 sei noch angemerkt, dass hier keine einbetonierten Kabeldurchführungen vorgesehen sind.
Der in Fig. 1 rechte Flügel 32 der Flügeltüre 30 weist zwei Felder aus -- Durchgangsspalte begrenzenden -- horizontalen Lamellen 34 auf, der andere Flügel 32Z ist als in sich geschlossene Fläche ausgebildet.
Insbesondere Fig. 12 läßt den zur Aufnahme der Flügeltür 30 bestimmten Zargenrahmen 36 erkennen, der in eine Innennut 17 der Seitenwand 15 eingreift; der i.w. von stranggepressten Hohlprofilen gebildete Zargenrahmen 36 ist an die Sei-
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tenwände 16 und die Frontwand 20 angeschlossen sowie türwärtig mit einer querschnittlich L-förmigen Anschlagrippe 38 versehen als Anschlag für ein -- hier nicht erkennbares &mdash; Dichtprofil der Flügeltür 30.
Von der Bodenplatte 14 des Stationsgehäuses 12 der Fig. 3, 4 ragt in einem &mdash; etwa 140 cm messenden lichten -- Abstand f von der linken Seitenwand 16 eine zu dieser parallel durchgehende Querwand 40 der Höhe g von nahezu 70 cm auf, deren Oberkante 39 sich unterhalb der Ebene der Türschwellenkante 28 befindet. An die Innen- oder Querwand 40 sind gemäß Fig. 4 parallel zur Frontwand 20 rippenartige Zwischenwände 42, 44 angeformt und zwar zur Frontwand 20 in unterschiedlichen Abständen q, qi von etwa 40 bzw. 25 cm. Die Höhe gi der Zwischenwand 42 entspricht der Höhe g jener Querwand 40, d.h. deren Oberkante 43 fluchtet mit der Oberkante 39 der Querwand 40. Die Oberkante 45 der anderen Zwischenwand 44 verläuft etwa 5 cm höher (Höhe g2 in Fig. 13) . Es entstehen hier somit vier wannenartige Räume, nämlich an der Frontwand 20 ein (MS-) Mittelspannungsraum 46 für eine (MS-) Mittelspannungsschaltanlage 48 neben einem (NS-) Niederspannungsraum 50 für eine (NS-) Niederspannungsschaltanlage 52. Hinter dem Niederspannungsraum 50 befindet sich der Transformatorenraum 54.
Ein im linken hinteren Eck vorgesehener Zählerraum 56 nimmt MS- und NS-Zählerschränke auf oder eine zusätzliche Niederspannungseinrichtung. In der Rückwand 18 befindet sich im Bereich des Zählerraumes 56 eine etwa quadratische Aussparung 58 der Höhe hi von etwa 100 cm zur Aufnahme einer -- bevorzugt aus Leichtmetall gefertigten -- Türe; deren Befestigung an der flachen Laibung 59 mittels einer Türzarge 36a ist im Bereich der Fig. 3 skizzenhaft angedeutet.
In Fig. 3 ist erkennbar, dass die Querwand 40 in Abstand &eegr; zur Bodenplatte 14 eine Öffnung 60 (Querschnitt etwa 20 &khgr; 70 mm) enthält. Diese ist mit Streckmetall 62 abgedeckt und
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liegt im Bereich des Zählerraumes 56; ihre Unterkante bestimmt -- gemäß Linie Q -- die maximale Höhe einer in dem wannenartigen Raum 54 fangbaren Ölmenge (hier: maximal 410 ltr., in der Ausgestaltung nach Fig. 5, 6 höchstens 500 ltr. )
Die den Traforaum 54 begrenzende Seitenwand 16 ist oberhalb der Oberkanten 39, 43, 45 der Quer- und Zwischenwände 40, 42, 44 mit einem Durchbruch 64 der Höhe h2 von etwa 140 cm sowie der Breite t von etwa 80 cm für einen türartigen Lüftereinsatz 68 versehen, dessen Zarge 70 in die Seitenwand 16 eingegossen oder auf -- aus der Laibung 65 herausgeformte -- Betonrippen 66 aufgesteckt ist. Die Außenfläche des Lüftereinsatzes 68 verläuft innerhalb der Seitenwand 16.
Die Ausgestaltung des Stationsgehäuses 12a nach Fig. 5, 6 unterscheidet sich von dem oben beschriebenen Stationsgehäuse 12 vor allem durch eine in Draufsicht gestufte Querwand 40 aus zueinander seitenversetzten Abschnitten 40b, 40c. Deren Verlauf entspricht im Bereich der Spannungsräume 46, 50 jenem der vorher geschilderten Querwand 40. An der Zwischenwand 42 aber ist der Querwandabschnitt 40b durch ein Kragmaß k von hier 20 cm von dem anderen Querwandabschnitt 40c zur linken Seitenwand 16 hin versetzt, und ihr Abstand fi zur linken Seitenwand 16 misst hier bezüglich des Zählerraumes 56a lediglich 115 cm; d.h. die Querschnitte der beiden Spannungsräume 46, 50 sind unverändert, aber die Länge &zgr; des Traforaumes 54 hat sich dank der kürzeren Länge fi des benachbarten Zählerraumes 56 vergrößert. Das in Draufsicht entstehende Winkelstück in dieser Querwand 40a ist in Fig. 6 mit 41 bezeichnet. Im übrigen findet sich in diesen Zählerraum 56a eine bis zur Bodenplatte 14 reichende Öffnung 60a, die von &mdash; in Fig. 15 verdeutlichtem -- Streckmetall 62 überspannt ist.
Die Fig. 16 bis 19 veranschaulichen eine Konstruktion zur Aufnahme einer MS-Schaltanlage 48. Diese Konstruktion ent-
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hält einen Zwischenbodenaufbau mit -- Rinnenprofile 72 enthaltenden -- Blechabdeckungen 76 für die MS-Schaltanlage 48 in einem Stationsgehäuse 12. Von der Kante des einen Schenkels 73 dieser Rinnenprofile 72 ragt -- parallel zum Rinnenboden -- eine Kragrippe 74 ab.
Bei den Ausgestaltungen der Fig. 20 bis 22 ist an die Frontwand 20 der frontseitige Wandabschnitt 40b einer Länge q2 der oben beschriebenen Querwand 40 angeformt, und an diesen sowohl die rechtliegende Zwischenwand 44 als auch endwärts die andere Zwischenwand 42; der Traforaum 54 wird also beidseits von den Seitenwänden 16 begrenzt. Den Oberkanten 39, 43 der Wände 40b, 42 liegt ein Profilrahmen 80 einer Rahmenlänge f2 sowie einer äußeren Breite b2 auf; letztere ist etwa um ein Drittel größer als jene Länge q2 des Wandabschnittes 40b, d.h. der Profilrahmen 80 kragt über die Zwischenwand 42 hinaus. Dieser liegt im übrigen ein Innenprofil 82 des Profilrahmens 80 auf. Ein so außerhalb des (MS-) Mittelspannungsraumes 46 angeordnetes Rahmenfeld nimmt eine Lage von beispielsweise sechs Streckmetallplatten 86 als Kühlgitter oder Absorber auf; diese bilden gemäß Fig. 22 eine die Mittelspannungsschaltanlage 48 untergreifende perforierte Fläche, durch welche bei &khgr; angedeutete Strömungswege für einen Druckentlastungsvorgang führen. Die Länge ai der erwähnten Streckmetallplatten bzw. des Kühlgitters 86 ist nur geringfügig kürzer als die Rahmenlänge f 2.
In Fig. 21 verläuft im Profilrahmen 80 ein weiteres Innenprofil 84 parallel zu den Bauwerksseitenwänden 16 und dient mit Teilen des Profilrahmens 80 als Auflage für eine -- die Mittelspannungsschaltanlage 48 seitlich begleitende
Holzplatte 88 od.dgl. Trittfläche. Durch diese verkürzt sich die Länge ai der Streckmetallplatte 86 auf beispielsweise das Fünffache ihrer Breite s.
In den Ausführungsbeispielen der Fig. 23 bis 25 ist in das Bauwerk 10h die oben beschriebene Zwischenwand 42 nicht
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eingeformt. Hier liegt der Profilrahmen 80 der Oberkante 39 der durchgehenden Quer- oder Innenwand 40 auf und erstreckt sich zum einen zwischen dieser und der den Mittelspannungsraum 46 begrenzenden Seitenwand 16 über die gesamte Innenlänge des Profilrahmens 80 sowie zum anderen zwischen der Rückwand 18 und der Frontwand 20 des Bauwerks 10b- Die Streckmetallplatte 80 lagert entlang der Rückwand 18 und ruht mit ihrer anderen Längsseite auf/in dem Innenprofil 82. Die Breite s der Streckmetallplatte 86 entspricht etwa einem Drittel der Bauwerksbreite b.
In Fig. 24 verläuft parallel zur Seitenwand 16 im Profilrahmen 80 das bereits erwähnte weitere Innenprofil 84 als Tragelement für eine Holzplatte 88 od.dgl. Auflagefläche, und Fig. 25 verdeutlicht den Druckentlastungsweg &khgr; der Mittelspannungsschaltanlage 48 durch den vom Profilrahmen 80 überspannten Sockelraum 78 des Bauwerks 10b sowie durch die luftdurchlässige Platte 86.

Claims (27)

1. Transformatorenstation mit einem Traforaum (54) für wenigstens einen Transformator, mit zumindest einer Mittelspannungsschaltanlage (48) sowie einer Niederspannungsverteilung in einem Wände (16, 18, 20) und eine diese verbindende Bodenplatte (14) aufweisenden, monolithisch quaderartig gegossenen Bauwerk (10, 10 a, 10 b), bei dem in wenigstens einer der Wände (20) eine Lüftertüre (30) sowie der Traforaum (54) einerseits durch Außenwandungen (16, 18) des Bauwerks (10, 10 a, 10 b) und anderseits durch zumindest eine Innenwandung (40, 40 a, 40 b, 40 c) bestimmt ist, deren Oberkante (39) bevorzugt etwa in Höhe der Türschwelle (28) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenwand (40, 40 a, 40 b, 40 c) in Abstand zu ihrer Oberkante (39) zumindest eine Öffnung (60, 60 a) als Düsenfenster aufweist, die von einem Streckmetallabschnitt (62) od. dgl. Flächenelement überspannt ist, und/oder dass der Traforaum (54) von den Außenwandungen (16, 18) und zwei mit diesen verbundenen Innenwänden (40; 40 a, 40 b; 44) begrenzt ist, wobei eine zwischen der Rückwand (18) und der Frontwand (20) des Bauwerks (10, 10 a, 10 b) verlaufende Quer- oder Innenwand (40, 40 a) mit zumindest einer zu ihr in einem Winkel verlaufenden Zwischenwand (44) verbunden ist.
2. Transformatorenstation nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine weitere Zwischenwand (42) als Abgrenzung des Mittelspannungsraumes (46) von einem Zählerraum (56), welche an der von der anderen Zwischenwand (44) abgekehrten Fläche der Quer- oder Innenwand (40, 40 a) angesetzt ist.
3. Transformatorenstation nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Zwischenwand (42) von einem Zwischenboden (80) für die Mittelspannungsschaltanlage (48) übergriffen ist (Fig. 22).
4. Transformatorenstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Querwand (40 a) aus zwei in Draufsicht seitenversetzten Abschnitten (40b, 40c besteht, wobei diese durch einen Abschnitt der sie querenden Zwischenwand (42) am Mittelspannungsraum (46) verbunden sind.
5. Transformatorenstation nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (60, 60 a) in der Quer- oder Innenwand (40, 40 a) zwischen der Rückwand (18) des Bauwerkes (10) und der an diese angeschlossenen Zwischenwand (42) des Traforaumes (54) angeordnet ist/sind.
6. Transformatorenstation nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberkante (45) der Zwischenwand (44) am Traforaum (54) in größerem Abstand (g2) zur Bodenplatte (14) des Bauwerkes (10) verläuft als die Oberkante (43) der parallelen anderen Zwischenwand (42) (Fig. 13).
7. Transformatorenstation nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberkante (43) der anderen Zwischenwand (42) mit der Oberkante (39) der Quer- oder Innenwand (40, 40 a) fluchtet.
8. Transformatorenstation nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich von der Oberkante (39) der Quer- oder Innenwand (40, 40 a) bis zu der den Mittelspannungsraum (46) begrenzenden Seitenwand (16) wenigstens eine horizontale Abdeckung (76) erstreckt.
9. Transformatorenstation nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die horizontale Abdeckung (76) eine Blechabdeckung ist.
10. Transformatorenstation nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die horizontale Abdeckung (76) eine Betonplatte ist.
11. Transformatorenstation nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch zwei Abdeckungen (76), welche Abschnitte des Mittelspannungsraumes (46) und des Zählerraumes (56) überspannen.
12. Transformatorenstation nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein die Abdeckung (76) enthaltender Zwischenbodenaufbau mit Rinnenprofilen (72) versehen ist.
13. Transformatorenstation nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass von zumindest einem Schenkel (73) des Rinnenprofils (72) eine Kragrippe (74) als Auflage für die Abdeckung/en (76) abragt.
14. Transformatorenstation nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Außenwand des Traforaumes (54), insbesondere eine Seitenwand (16) des Bauwerks (10), mit einem Lüftereinsatz (68) versehen ist.
15. Transformatorenstation nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Außenwand (18) des von der einen Zwischenwand (42) begrenzten Zählerraumes (56) eine Aussparung (58) für eine Türe aufweist.
16. Transformatorenstation nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (58) in der Rückwand (18) des Bauwerkes (10) vorgesehen ist.
17. Transformatorenstation nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (58) an ihrer Laibung (59) mit einer Türzarge (36 a) Versehen ist (Fig. 3).
18. Transformatorenstation nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (q) der den Mittelspannungsraum (46) vom Zählerraum (56) trennenden Zwischenwand (42) von der Frontwand (20) des Bauwerkes (10) größer ist als der entsprechende Abstand (q1) der den Niederspannungsraum (50) begrenzenden Zwischenwand (44).
19. Transformatorenstation nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelspannungsschaltanlage (48) auf einem der Oberkante (39) der Quer- oder Innenwand (40, 40 b) zugeordneten Zwischenboden angeordnet ist.
20. Transformatorenstation nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenboden einen Profilrahmen (80) mit einer ihn abschnittsweise ausfachenden plattenartigen Einrichtung (86) aufweist, die wenigstens eine Ausnehmung für einen Strömungsweg (x) enthält.
21. Transformatorenstation nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die plattenartige Einrichtung aus mehreren Lagen von Streckmetallabschnitten (86) gebildet ist.
22. Transformatorenstation nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die plattenartige Einrichtung bzw. die Lagen aus Streckmetallabschnitten (86) über die die Mittelspannungsanlage (48) begrenzende Zwischenwand (42) hinauskragt/hinauskragen (Fig. 20, 21).
23. Transformatorenstation nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die plattenartige Einrichtung bzw. die Lagen aus Streckmetallabschnitten (86) entlang der Rückwand (18) des Bauwerks (10 b) verläuft/verlaufen (Fig. 23, 24)
24. Transformatorenstation nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilrahmen (80) einen Streifen der plattenartigen Einrichtung (86) sowie einen mit dieser einen Winkel bildenden Querstreifen als in sich geschlossene Fläche, beispielsweise eine Holzplatte (88), aufweist.
25. Transformatorenstation nach Anspruch 20 und 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilrahmen (80), die plattenartige Einrichtung (76) sowie der Querstreifen (88) als eine Einheit aus Beton ausgebildet sind.
26. Transformatorenstation mit einer zweiflügeligen Türe (30), dadurch gekennzeichnet, dass der eine ihrer Flügel (32) mit Lüftungsöffnungen versehen und der andere Flügel (30 z) als geschlossene Fläche ausgebildet ist.
27. Transformatorenstation nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der mit Lüftungslamellen (34) od. dgl. ausgestattete Flügel (32) der Türe (30) dem Traforaum (54) vorgeordnet ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP1500757A1 (de) * 2003-07-23 2005-01-26 Prefabricados Uniblok, S.A. Vorgefertigte Konstruktion mit durchgehbarem Deckel für industrielle Anwendungen
ES2349962A1 (es) * 2008-02-21 2011-01-13 Prefabricados Uniblock, S.A. Centro de transformacion electrica con rejilla de ventilacion.
EP3382123B1 (de) * 2017-03-27 2021-07-07 Führer, Gerhard Wasserschädenminimierung in gebäuden

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