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DE20217549U1 - Saatmatte - Google Patents

Saatmatte

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DE20217549U1
DE20217549U1 DE20217549U DE20217549U DE20217549U1 DE 20217549 U1 DE20217549 U1 DE 20217549U1 DE 20217549 U DE20217549 U DE 20217549U DE 20217549 U DE20217549 U DE 20217549U DE 20217549 U1 DE20217549 U1 DE 20217549U1
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seed mat
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DE20217549U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01CPLANTING; SOWING; FERTILISING
    • A01C1/00Apparatus, or methods of use thereof, for testing or treating seed, roots, or the like, prior to sowing or planting
    • A01C1/04Arranging seed on carriers, e.g. on tapes, on cords ; Carrier compositions
    • A01C1/044Sheets, multiple sheets or mats

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Pretreatment Of Seeds And Plants (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Beschreibung: G 01 114
Peter Wirz 53721 Siegburg
Saatmatte
Die Erfindung betrifft eine Saatmatte zum Ausbringen von Saatgut mit einer Unterschicht und einer Oberschicht auf Basis von Vliesbahnen, wobei die Unterschicht und die Oberschicht haftfest miteinander verbunden sind und zwischen der Unterschicht und der Oberschicht Saatgut angeordnet ist.
Derartige Saatmatten sind beispielsweise aus der DE 40 22 413 A1 bekannt und dienen dazu, auf möglichst einfache und effektive Weise ein Saatgut ausbringen zu können, etwa zu landwirtschaftlichen Zwecken oder auch zur Begrünung von Flächen, Gartenanlagen etc.
Die bekannte Matte weist dazu mindestens eine Schicht aus einem flexiblen organischen Stoff, z. B. Flachs, Hanf, Textilien oder auch einem Vlies auf und die Pflanzensamen werden mittels eines organischen, atmungsaktiven und durchwachsfähigen Klebers auf der Schicht befestigt. Nach dem Auslegen der bekannten Saatmatte auf einem geeigneten Untergrund, z. B. Erdreich, wird diese bewässert, woraufhin das Saatgut in der Saatmatte zu keimen beginnt. Die bekannte Saatmatte ist jedoch sehr aufwendig in der Herstellung und läßt sich nur mit hohen Kosten herstellen.
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, eine Saatmatte der eingangs genannten Art zu schaffen, die mit einem geringen Aufwand zuverlässig
herstellbar ist und sich einfach verlegen läßt, so daß auch eine großindustrielle Fertigung in Betracht gezogen werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß die Oberschicht und die Unterschicht der Saatmatte aus wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen auf Basis von biologisch abbaubaren Polymeren ausgebildet sind, die mittels einer zwischen der Oberschicht und der Unterschicht angeordneten Klebstoffschicht haftfest miteinander verbunden sind, wobei ferner das Saatgut in die Klebstoffschicht eingebettet ist.
Die Wasserstrahlverfestigung von Vliesbahnen ist im Prinzip bekannt, wobei lediglich beispielhaft auf die DE 199 29 105 A1 verwiesen wird. Diese Vliesbahnen zeichnen sich durch extrem geringe Flächengewichte sowie eine besonders feste Faserverbindung ohne Einsatz von chemikalischen Bindemitteln oder geschmolzenen Fasern aus. Gleichzeitig ist die Festigkeit eines solchen wasserstrahlverfestigten Vlieses wesentlich höher als z. B. nach einem mechanischen Vernadeln, obwohl gleiche Fasergewichte eingehalten werden. Durch die Wasserstrahlverfestigung erhalten die Vliesbahnen darüber hinaus eine wünschenswerte perforierte Struktur.
Im Rahmen der Erfindung hat sich nunmehr überraschend gezeigt, daß solche wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen auf Basis von biologisch abbaubaren Polymeren in besonders vorteilhafter Weise zur Ausbildung von Oberschicht und Unterschicht einer Saatmatte geeignet sind, bei der zwischen der Ober- und Unterschicht das Saatgut angeordnet wird. So verfügen die erfindungsgemäß vorgeschlagenen wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen auf Basis von biologisch abbaubaren Polymeren über ein besonders hohes Speichervermögen für Feuchtigkeit, die dem Saatgut zur Förderung des Keimprozesses zur Verfügung gestellt werden kann. Gleichzeitig haben wasserstrahlverfestigte Vliesbahnen auf Basis von biologisch abbaubaren Polymeren die vorteilhafte Eigenschaft, daß sie innerhalb kürzester Zeit verwittern und sich nahezu rückstandsfrei auflösen, so daß die
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erfindungsgemäße Saatmatte nach deren Auslegen und gegebenenfalls erfolgender Bewässerung sich selbst überlassen werden kann.
Die erfindungsgemäß ausgestaltete Saatmatte ist von daher für die besonders einfache und wirtschaftliche Ausbringung von Saatgut auf hierfür vorgesehenen Flächen geeignet, da nach der Ausbringung keine weitere Pflege notwendig ist.
Zu diesem Zweck wird die Fläche, beispielsweise eine zu begrünende Böschung oder dergleichen mit geringem Aufwand vorbereitet, z. B. weitgehend geebnet und nachfolgend werden die erfindungsgemäßen Saatmatten auf der Fläche ausgelegt. Nachdem die Saatmatten ausgiebig bewässert worden sind, ist keine weitere Bearbeitung der Fläche mehr notwendig. Infolge der hohen Feuchtigkeitsspeicherung der erfindungsgemäß eingesetzten wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen auf Basis von biologisch abbaubaren Polymeren wird die Feuchtigkeit von der erfindungsgemäßen Saatmatte in hohem Maße aufgenommen und an das eingebettete Saatgut abgegeben, so daß bereits nach kurzer Zeit zuverlässig ein Auskeimen des Saatgutes erfolgt.
Neben der Aufnahme des bei der Bewässerung in Kontakt mit der Saatmatte kommenden Wassers sind die Ober- und Unterschicht der erfindungsgemäß ausgestalteten Saatmatte darüber hinaus auch in der Lage, Luftfeuchte sowie Erdfeuchte aufzunehmen und zur Unterstützung des Wachstums des Saatgutes ebenfalls an dieses abzugeben.
Da das Saatgut unmittelbar nach seiner Ausbringung zwischen der Oberschicht und der Unterschicht eingebettet ist, können Vögel nicht an das ausgebrachte Saatgut gelangen und dieses aufnehmen und auch die Entstehung von Unkraut ist während der ersten Tage nach Ausbringen der erfindungsgemäßen Saatmatte wegen des nur geringen Lichtzutrittes unter die Saatmatte vorgebeugt.
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Gleichwohl ist das auskeimende Saatgut innerhalb der Saatmatte in der Lage, durch die infolge der Wasserstrahlverfestigung in der Oberschicht und Unterschicht ausgebildeten Perforationen durch die Oberschicht hindurch auszukeimen und gleichzeitig durch die Unterschicht hindurch Wurzeln in das Erdreich voranzutreiben.
Als biologisch abbaubare Polymerfasern zur Ausbildung der erfindungsgemäßen wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen für die Ober- und Unterschicht kann z. B. Viskose, gegebenenfalls in Abmischung mit weiteren Polymeren eingesetzt werden.
Auch können Polymerfasern auf Basis von Polylactatsäuren eingesetzt werden, wie sich auch Fasern auf Basis von biologisch abbaubaren Polyestern für die Zwecke der Erfindung eignen.
Aufgrund der selbstverrottenden Eigenschaft der wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen auf Basis von Viskosefasern zur Ausbildung der Oberschicht und Unterschicht der erfindungsgemäßen Saatmatte lösen sich diese jedoch bereits nach wenigen Tagen mehr und mehr auf und es bleiben schließlich nur die aus dem Saatgut ausgekeimten Pflanzen übrig, die dann der Unterstützung durch die Saatmasse auch nicht mehr bedürfen.
Die wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen zur Ausbildung der Unterschicht und Oberschicht der erfindungsgemäßen Saatmatte weisen vorzugsweise ein Flächengewicht von 10 bis 100 g/m2 auf und werden bevorzugt, aber nicht notwendigerweise vollflächig mittels der Klebstoffschicht miteinander verbunden. Diese Verklebung verhindert einerseits ein Ablösen der Oberschicht und Unterschicht voneinander und verhindert andererseits, daß sich das Saatgut zwischen der Unterschicht und der Oberschicht verschieben kann, so daß eine stets gleichmäßige Anordnung des Saatgutes erreicht werden kann.
Als K/ebstoffschicht der erfindungsgemäßen Saatmatte wird bevorzugt ein pulverförmig verarbeitbares Polymer, wie Ethylenvinylacetat-Copolymere,
Polyethylen, Polyester oder Stärkepolymere mit einem Flächengewicht von 2 bis 30 g/m2 vorgesehen. Um die selbstverrottenden Eigenschaften der erfindungsgemäßen Saatmatte zu fördern, werden insbesondere die nicht grundwasserbelastenden Ethylenvinylacetat-Copolymere sowie Stärkepolymere, insbesondere geeignete biodegradable Stärkepolymere bevorzugt.
Die wasserstrahlbefestigten Vliesbahnen zur Ausbildung der Unterschicht und Oberschicht der erfindungsgemäßen Saatmatte weisen bevorzugt eine durch Wasserstrahlverfestigung eingebrachte perforierte Struktur mit Lochdurchmessern von 10 /vm bis 1 mm auf, dies richtet sich je nach Anwendungsfall und dem in der erfindungsgemäßen Saatmatte angeordneten Saatgut.
Je nach Lochanzahl und -größe in den erfindungsgemäß für die Ober- und Unterschicht eingesetzten wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen erhält man eine gröbere oder feinere Struktur derselben. Für die Zwecke der Erfindung werden bevorzugt feiner strukturierte, d. h. mit mehr und kleineren Löchern ausgebildete wasserstrahlverfestigte Vliesbahnen eingesetzt. Diese bieten neben einer besseren Lichtdurchlässigkeit zu dem eingebetteten Saatgut im Bereich der Oberschicht auch den Vorteil einer besseren Verkrallung der sich ausbildenden Wurzeln an der Unterschicht.
Im Rahmen der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen zur Ausbildung der Unterschicht und Oberschicht aus reinen Viskosefasern bestehen, d. h. zu 100 % aus Viskosefasern gebildet sind, oder aber auch aus Abmischungen von Viskosefasern mit bis zu 30 % Anteil an Fasern auf Basis von Polyethylen, Polypropylen oder Polyestern ausgebildet sind.
Die erfindungsgemäße Saatmatte kann insbesondere mit Grassamen als Saatgut ausgebildet sein, so daß sie sich für die schnelle und einfache Begrünung auch großer Flächen, beispielsweise im Landschaftsbau, zur
Begrünung von Böschungen im Straßen- und Schienenwegbau, an Deichen etc. eignet.
Auch kann vorgesehen sein, die erfindungsgemäße Saatmatte mit Blumensamen als Saatgut auszubilden, so daß auf einfache Weise durch Auslegen dieser erfindungsgemäßen Saatmatten Blumenbeete angelegt werden können.
Demzufolge kann das Saatgut je nach Anwendungsfall entweder vollflächig und möglichst gleichmäßig in der erfindungsgemäßen Matte angeordnet sein oder auch musterartig zwischen Oberschicht und Unterschicht angeordnet sein, um beispielsweise die Anordnung von Blumenbeeten oder Grasflächen mit bestimmten geometrischen Mustern zu gestatten. Auch kann durch entsprechende geometrische Zuschnitte der Saatmatte, z. B. mit rechteckförmigem, dreieckigem oder kreisförmigem Umfang eine Gestaltung vorgegeben werden.
In einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Saatmatte kann darüber hinaus vorgesehen sein, daß auf die Oberschicht ein Abdeckvlies auf Basis von Polyolefinen aufgebracht ist, welches im allgemeinen als Agrarvlies in der Landwirtschaft bekannt ist. Mittels eines solchen Abdeckvlieses kann die erfindungsgemäße Saatmatte auch in kälteren Jahreszeiten verwendet werden, da durch das Abdeckvlies eine Temperaturerwärmung &dgr;&Tgr; um 4,5 bis 50C und ein darauf zurückzuführender Treibhauseffekt für das Saatgut erzielbar ist. Auch das Abdeckvlies kann so ausgebildet sein, daß es unter der Einwirkung von UV-Strahlen des Sonnenlichts von selbst zerfällt, vorzugsweise ist es jedoch randseitig auf die Oberschicht mittels einer leichten Schweißnaht an den Längsrändern der Saatmatte aufgeschweißt, so daß es nach dem Auskeimen des Saatgutes von der erfindungsgemäßen Saatmatte,
d. h. der Oberschicht derselben abreißbar ist.
Ein solches Abdeckvlies weist vorzugsweise ein Flächengewicht von 1 5 bis 25 g/m2 auf.
Eine gute Wärmeabsorption zur Wuchsförderung und gleichzeitig auch harmonische Integration in die Umgebung kann darüber hinaus dadurch erreicht werden, daß zumindest die dem Untergrund abgewandte Oberseite der erfindungsgemäßen Saatmatte mit einem dunklen, z. B. erdfarbenen Farbton versehen ist.
Die erfindungsgemäßen Saatmatten lassen sich insbesondere durch Ablängen von Abschnitten aus einer endlos hergestellten Materialbahn mit einem Aufbau mit Unterschicht und Oberschicht und zwischen diesen in einer Klebstoffschicht eingebetteten Saatgut herstellen.
Die erfindungsgemäße Saatmatte eignet sich insbesondere auch zur preiswerten und effektiven Herstellung von Rollrasen, der bisher nur unter erheblichem Aufwand durch mechanisches Abtragen einer bereits im 5 Wachstum befindlichen Rasenfläche und Aufrollen derselben herstellbar ist.
Anstelle dessen werden nunmehr erfindungsgemäße Saatmatten mit Grassamen als Saatgut auf einer geeigneten Fläche ausgelegt und durch intensives Bewässern zum Auskeimen des Saatgutes gebracht. Nachdem sich die einzelnen sprießenden Graspflanzen ausreichend mit ihren Wurzeln in der Unterschicht der erfindungsgemäßen Saatmatte verankert haben, wird diese mitsamt des auskeimenden Saatgutes von der Fläche wieder abgenommen, zu Rollrasen aufgerollt und kann sodann zum endgültigen Bestimmungsort gebracht werden, wo die Saatmatte sodann erneut ausgerollt und das weitere Wachstum der Pflanzen herbeigeführt wird. Da die Pflanzen hierbei noch über die Saatmatte miteinander verbunden sind, entfällt das aufwendige mechanische Abtragen der Rasenfläche.
Weitere Ausgestaltungen und Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand der Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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Figur 1 in vergrößerter schematisierter Darstellung einen Schnitt durch
eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Saatmatte,
Figur 2 in vergrößerter schematisierter Darstellung einen Schnitt durch
eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Saatmatte,
Figur 3 schematisch die Herstellung der erfindungsgemäßen Saatmatte
gemäß Figur 1,
Figur 4 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Saatmatte nach Figur
1 mit im Wachstum befindlichem Saatgut,
Figur 5 einen mittels der erfindungsgemäßen Saatmatte ausgebildeten
Rollrasen,
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Figur 6 die Aufsicht auf eine weitere Ausführungsform der Erfindung.
In der Figur 1 ist in einem Querschnitt eine Saatmatte 100 dargestellt, die eine Unterschicht 1 und eine Oberschicht 2 umfaßt, zwischen denen Saatgut 4, beispielsweise Grassamen eingebettet in einer Klebstoffschicht 3 angeordnet sind. Die Unterschicht 1 und die Oberschicht 2 sind hierbei aus wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen, z. B. auf Basis von reinen Viskosefasern ausgebildet und weisen ein Flächengewicht von 10 bis 100 g/m2, vorzugsweise 30 bis 50 g/m2 und beispielhaft etwa 40 g/m2 auf. Die Unterschicht 1 und die Oberschicht 2 können hierbei gleich oder verschieden voneinander hinsichtlich Flächengewicht und Materialzusammensetzung ausgebildet sein, sind jedoch im Sinne einer möglichst rationellen Herstellung der Saatmatte 100 bevorzugt gleich ausgebildet.
Alternativ können die Unterschicht 1 und die Oberschicht 2 auch aus wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen auf Basis von Polylactatsäuren hergestellt sein, die z. B. ein Flächengewicht von 35 oder 60 g/m2 und eine Dicke von ca. 300 bzw. ca. 380//m aufweisen.
Infolge der Wasserstrahlverfestigung weisen die Unterschicht 1 und die Oberschicht 2 Poren 11 bzw. 27 mit einem Lochdurchmesser von beispielsweise 30 /ym auf.
Die Klebstoffschicht 3 ist vorzugsweise auf Basis von Ethylenvinylacetat-Copolymeren mit einem Flächengewicht von etwa 5 g/m2 ausgebildet.
Die Anwendung der in der Figur 1 dargestellten Saatmatte 100 erfolgt in der in der Figur 4 ersichtlichen Weise, indem die Saatmatte 100 beispielsweise mit ihrer Unterschicht 1 auf einen geeigneten Untergrund 8, z. B. Erdreich aufgelegt wird.
Nachfolgend wird die Saatmatte bewässert.
Da die Unterschicht 1 und die Oberschicht 2 infolge ihrer Ausbildung aus wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen über eine feine Strukturierung mit einer Vielzahl von Löchern bzw. Perforationen 11,27 verfügen, gelangt das zur Bewässerung eingesetzte Wasser von der Oberschicht 2 her in das Innere der Saatmatte 100 und kommt dort mit den Samenkörner des Saatgutes 4 in Kontakt. Gleichzeitig wird in der Oberschicht 2 und auch in der Unterschicht 1 ein hoher Anteil Feuchte gespeichert und nachfolgend an das Saatgut 4 abgegeben, wobei sogar Erdfeuchte aus dem Untergrund 8 durch die Löcher 11 in der Unterschicht 1 aufgenommen und nachfolgend an das Saatgut 4 abgegeben werden kann.
Ferner ermöglichen insbesondere die in der Oberschicht 2 ausgebildeten Löcher oder Perforationen 27 auch einen Lichtzutritt, so daß das Saatgut 4 innerhalb kürzester Zeit zu keimen beginnt und die sich ausbildenden Pflanzensprößlinge 41 durch die Perforationen bzw. Löcher 27 in der Oberschicht hindurch auskeimen, während gleichzeitig durch die Löcher oder Perforationen 11 der Unterschicht 1 hindurch Wurzeln 42 in den Untergrund 8 vorangetrieben werden können. Darüber hinaus verkrallen sich die einzelnen Pflanzensprößlinge 41 über ihre Wurzeln 42 wirksam in der Unterschicht 1.
Da die Oberschicht 2 und die Unterschicht 1 aus wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen auf Basis von biologisch abbaubaren Polymeren, z. B. Viskosefasern gebildet sind, haben diese die Eigenschaft, unter natürlichen Umgebungsbedingungen sich innerhalb kurzer Zeit aufzulösen, so daß die gesamte Saatmatte 100 bereits kurze Zeit nach dem Auskeimen des Saatgutes 4 sich auflöst und lediglich noch die mittlerweile sich im Untergrund 8 verankerten Pflanzensprößlinge 41 aus dem Saatgut 4 zurückbleiben.
Eine solche Saatmatte 100 kann von daher, wenn sie mit Grassamen als Saatgut 4 ausgebildet ist, beispielsweise zur einfachen Begrünung großer Flächen, beispielsweise Autobahnböschungen und dergleichen eingesetzt werden.
Sie ermöglicht daneben auch eine besonders einfache Herstellung von 5 Rollrasen, indem Grassamen als Saatgut 4 aufweisende Saatmatten 100 auf einer geeigneten Fläche ausgelegt und nach dem Auskeimen des Saatgutes 4 zu einer Rollrasenrolle R gemäß Figur 5 aufgewickelt und nachfolgend an ihrem späteren Bestimmungsort wieder ausgelegt werden können.
Je nach Anwendungsfall können die Saatmatten 100 eine etwa rechteckförmige Umfangsgestalt aufweisen oder auch in anderen geometrischen Formen konfektioniert werden, beispielsweise gemäß Darstellung in der Figur 6 mit kreisförmigem Umfang oder dergleichen mehr. Wenn eine solche Saatmatte 100 mit Blumensamen als Saatgut 4 ausgerüstet wird, ermöglicht diese auf einfache Weise die Anlage von Blumenbeeten und dergleichen mit gewünschten geometrischen Formen.
Die Herstellung der in der Figur 1 dargestellten Saatmatte 100 ist schematisch in der Figur 3 dargestellt.
Zunächst wird von einer Vorratsrolle 10 eine die Unterschicht 1 bildende wasserstrahlverfestigte Vliesbahn auf Basis Viskosefasern abgewickelt und einseitig von einer schematisch dargestellten Klebstoffauftragsvorrichtung 30
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mit in Pulverform vorliegendem Schmelzklebstoff, hier Ethylenvinylacetat-Copolymeren bestreut, so daß sich nach dem späteren und nachfolgend noch beschriebenen Aufschmelzen ein Flächengewicht von vorzugsweise etwa 5 g/m2 einstellt.
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Auf den aufgestreuten und noch in Pulverform vorliegenden Klebstoff 3 auf der Unterschicht 1 wird nachfolgend mittels einer Streuvorrichtung 40 das Saatgut, beispielsweise Grassamen 4 möglichst gleichmäßig aufgestreut.
Die solchermaßen auf einer Seite mit pulverförmigem Klebstoff 3 und Grassamen als Saatgut 4 versehene Unterschicht 1 wird sodann einer Flachbettkaschiereinrichtung 6 zugeführt, die über zwei zwischen Umlenkrollen 61, 62 bzw. 65, 66 endlos umlaufende Förderbänder 60 bzw. 64 verfügt, zwischen denen ein langgestreckter Spalt S ausgebildet ist.
Der Flachbettkaschiereinrichtung 6 wird ferner von einer Vorratsrolle 20 über Umlenkwalzen 21 und 22 eine weitere, die Oberschicht 2 ausbildende wasserstrahlverfestigte Vliesbahn auf Basis von reinen Viskosefasern zugeführt, die beim Eintritt in die Flachbettkaschiereinrichtung 6, d. h. deren langgezogenen Spalt S oberseitig auf die auf der Unterschicht 1 aufliegenden Grassamen bzw. Saatgut 4 sowie den aufgestreuten Klebestoff 3 aufgelegt wird. Nunmehr durchläuft dieser zusammengeführte Schichtenaufbau aus Unterschicht 1, pulverförmigem Klebstoff 3, Saatgut 4 und Oberschicht 2 gemeinsam den in der Flachbettkaschiereinrichtung 6 ausgebildeten langgezogenen Spalt S.
Durch geeignete Anpreßeinrichtungen der umlaufenden Förderbänder 60, 64 sowie Heizeinrichtungen 63, 67 wird im Inneren des langgestreckten Spaltes S nunmehr auf die die Oberschicht 2 und Unterschicht 1 ausbildenden Vliesbahnen eine Temperatur von 90 bis 18O0C und ein Druck von 5 bis 30 kN/cm2 während des mindestens 10 Sekunden dauernden Durchlaufs durch die Flachbettkaschiereinrichtung 6 ausgeübt.
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Infolge dieser Einwirkung von Druck und Wärme der angegebenen Größen im langgestreckten Spalt S der Flachbettkaschiereinrichtung 6 schmilzt der zunächst in Pulverform vorliegende Klebstoff 3 vollständig auf und sorgt für eine innige und vollflächige Verbindung zwischen der Unterschicht 1 und der 5 Oberschicht 2, wobei gleichzeitig die zwischen der Unterschicht 1 und Oberschicht 2 angeordneten und das Saatgut 4 ausbildenden Grassamen in der nunmehr aufgeschmolzenen Klebstoffschicht 3 eingebettet und an weiterer Bewegung gehindert werden.
Die nunmehr fertiggestellte Saatmatte 100 wird nach ihrem Austritt aus der Flachbettkaschiereinrichtung 6 auf einer Rolle 7 aufgewickelt und kann sodann der weiteren Konfektionierung zu den Saatmatten in der gewünschten geometrischen Gestalt zugeführt werden.
Da die Klebstoffschicht 3 lediglich in einem geringen Flächengewicht von beispielsweise 5 g/m2 ausgebildet wird, sind zwar die einzelnen Samenkörner des Saatgutes 4 an ihrer jeweiligen Position festgehalten und es wird eine Verbindung zwischen der Unterschicht 1 und der Oberschicht 2 bewirkt, gleichzeitig ist jedoch ohne weiteres der Zutritt von Feuchtigkeit über die Unterschicht 1 oder die Oberschicht 2 zu den einzelnen Samenkörnern des Saatgutes 4 ermöglicht, so daß diese auskeimen können.
Die Figur 2 zeigt eine gegenüber der Figur 1 abgewandelte Ausführungsform einer Saatmatte 100, bei der zusätzlich zu dem in der Figur 1 beschriebenen Ausführungsbeispiel auf die Oberseite der Oberschicht 2 ein Abdeckvlies 5, beispielsweise ein Agrarvlies auf Basis von Polyolefinen mit einem Flächengewicht von vorzugsweise 17 g/m2 aufgebracht ist. Dieses Abdeckvlies 5 kann beispielsweise randseitig mittels einer leichten Extrusionsschweißnaht in an sich bekannter Weise auf der Oberschicht 2 befestigt werde, so daß es nach dem Auskeimen des Saatgutes 4 von der Oberschicht 2 abreißbar ist. Durch das Abdeckvlies 5 wird jedoch eine Erhöhung der Temperatur im Inneren der Saatmatte 100 herbeigeführt, die für das Auskeimen des Saatgutes in kälterer Jahreszeit vorteilhaft ist.
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Das Abdeckvlies 5 kann beispielsweise aus einem Polypropylen, gegebenenfalls UV-stabilisiert, ausgebildet sein.
Die Herstellung einer solchen in der Figur 2 dargestellten Saatmatte 100 erfolgt prinzipiell analog zu dem in der Figur 3 dargestellten Ausführungsbeispiel, wobei dann lediglich das Abdeckvlies 5 als weitere Schicht ebenfalls der Flachbettkaschiereinrichtung 6 zugeführt und innerhalb dieser im langgestreckten Spalt S durch die Einwirkung von Druck und Wärme oder aber durch eine separat aufgebrachte Extrusionsschweißnaht auf die Oberschicht 2 aufgebracht wird.
Es ist offensichtlich, daß die vorangehend beschriebene Saatmatte 100 aufgrund der bevorzugt gleichen Ausbildung von Unterschicht 1 und Oberschicht 2 auch in umgekehrter Orientierung ausgebracht werden kann, d.h. mit auf dem Untergrund 8 aufliegender Oberschicht 2. Dies erleichtert die Verlegung der Saatmatten 100, da auf eine Orientierung nicht geachtet zu werden braucht.

Claims (16)

1. Saatmatte zum Ausbringen von Saatgut mit einer Unterschicht und einer Oberschicht auf Basis von Vliesbahnen, wobei die Unterschicht und die Oberschicht haftfest miteinander verbunden sind und zwischen der Unterschicht und der Oberschicht Saatgut angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterschicht (1) und die Oberschicht (2) aus wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen auf Basis von biologisch abbaubaren Polymeren ausgebildet sind und mittels einer zwischen der Unterschicht (1) und Oberschicht (2) angeordneten Klebstoffschicht (3) haftfest miteinander verbunden sind und das Saatgut (4) in die Klebstoffschicht (3) eingebettet ist.
2. Saatmatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen zur Ausbildung der Unterschicht (1) und Oberschicht (2) ein Flächengewicht von 10 bis 100 g/m2 aufweisen.
3. Saatmatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterschicht (1) und Oberschicht (2) vollflächig mittels der Klebstoffschicht (3) verbunden sind.
4. Saatmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebstoffschicht (3) auf Basis pulverförmig verarbeitbarer Polymere, wie Ethylenvinylacetat-Copolymere, Polyethylen, Polyester oder Stärkepolymere mit einem Flächengewicht von 2 bis 30 g/m2 ausgebildet ist.
5. Saatmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen zur Ausbildung der Unterschicht (1) und Oberschicht (2) eine perforierte Struktur mit Lochdurchmessern von 10 µm bis 1 mm aufweisen.
6. Saatmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen zur Ausbildung der Unterschicht (1) und/oder Oberschicht (2) aus reinen Viskosefasern oder Abmischungen von Viskosefasern mit einem Anteil von bis zu 30% an Fasern auf Basis von Polyethylen, Polypropylen oder Polyestern ausgebildet sind.
7. Saatmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen zur Ausbildung der Unterschicht (1) und/oder Oberschicht (2) aus Fasern auf Basis von Polylactatsäuren ausgebildet sind.
8. Saatmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die wasserstrahlverfestigten Vliesbahnen zur Ausbildung der Unterschicht (1) und/oder der Oberschicht (2) aus Fasern auf Basis von biologisch abbaubaren Polyestern ausgebildet sind.
9. Saatmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Saatgut (4) Grassamen oder Blumensamen vorgesehen sind.
10. Saatmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß oberseitig auf die Oberschicht (2) ein Abdeckvlies (5) auf Basis von Polyolefinen aufgebracht ist.
11. Saatmatte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckvlies (5) ein Flächengewicht von 15 bis 25 g/m2 aufweist.
12. Saatmatte nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckvlies (5) randseitig auf die Oberschicht (2) aufgeschweißt und von dieser abreißbar ist.
13. Saatmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die oberseitige Oberfläche eingefärbt ist.
14. Saatmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem Abschnitt einer endlos hergestellten Materialbahn gebildet ist.
15. Saatmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Saatgut musterartig zwischen Oberschicht (2) und Unterschicht (1) angeordnet ist.
16. Rollrasen, gebildet aus einer Saatmatte gemäß einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei Grassamen als Saatgut vorgesehen sind und die Grassamen in ausgekeimtem Zustand vorliegen.
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