DE20217527U1 - Adapter zur Verbindung eines Mobiltelefons mit einer Kommunikationsanlage - Google Patents
Adapter zur Verbindung eines Mobiltelefons mit einer KommunikationsanlageInfo
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Description
Kommunikationssvstem
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Die Erfindung betrifft einen Adapter zur Verbindung eines Mobiltelefons mit einem Kommunikationssystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Einrichtung zur Verbindung eines Mobiltelefons mit einem Kommunikationssystem.
Aus dem Stand der Technik sind Halterungen für Mobiltelefone bekannt, die insbesondere für Fahrzeuge ausgelegt sind. Diese Mobiltelefone, auch unter dem Begriff „Handy" bekannt, sind standardmäßig mit elektrischen Steckverbindungen am unteren Gehäuseteil sowie einem koaxialen Antennenstecker an der Hinterseite im oberen Gehäusebereich ausgeführt. Bei solchen Systemen kann ein immer gleich gestalteter Grundhalter beispielsweise in einem Auto fest installiert sein. Das eigene Mobiltelefon wird in einen darauf abgestimmt ausgeführten Telefonadapter eingesetzt bzw. daran befestigt. Dieser Telefonadapter weist einen passenden genormten elektrischen Anschluss zu dem Grundhalter auf und
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kann samt Mobiltelefon an dem Grundhalter befestigt werden. Auf diese Weise ist es möglich, beliebige Mobiltelefone an jeweils dem gleichen Grundhalter anzubringen sowie elektrisch bzw. funktional anzukoppeln.
Aus dem Stand der Technik sind des weiteren Halterungen für Mobiltelefone bekannt, die insbesondere für Fahrzeuge ausgelegt sind. Eine derartige Halterungen geht beispielsweise aus der DE 201 09 765.6 hervor.
Dabei besteht bei den bekannten Halterungen der Nachteil, dass jedes Mal zur Benutzung der Freisprechanlage im Fahrzeug das Mobiltelefon in die Halterung eingesetzt werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen eingangs genannten Adapter sowie eine Einrichtung zu schaffen, mit denen die Nachteile des Standes der Technik beseitigt werden können, insbesondere ein Mobiltelefon auf einfache Art und Weise an einem Kommunikationssystem angeschlossen werden kann.
Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Adapter mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie eine Einrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 9 Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im folgenden näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
Erfindungsgemäß weist das Kommunikationssystem einen Grundhalter mit einem genormten elektrischen Anschluss auf. Dabei ist der Grundhalter zur Halterung und zur Verbindung des Adapters ausgebildet. Dazu weist er einen Adapterhalter mit einem entsprechenden passenden genormten elektrischen Anschluss auf. Dabei trägt der Grundhalter den
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Adapterhalter und dieser wiederum den Adapter. Der Adapter weist eine erste Funkübertragungseinrichtung auf. Diese kann beispielsweise und vorteilhaft nach dem „Bluetooth"-Standard arbeiten. Die erste Funkübertragungseinrichtung stellt die Verbindung mit dem separaten Mobiltelefön her. Dazu weist das Mobiltelefon eine entsprechende zweite Funkübertragungseinrichtung auf.
So kann die Verbindung von Mobiltelefon an ein Fahrzeug bzw. ein Kommunikationssystem mit Freisprechanlage hergestellt werden. Die Bluetooth-Module im speziellen weisen eine ausreichende Reichweite von einigen Metern auf und behindern nicht.
Einerseits kann die erste Funkübertragungseinrichtung fest in den Adapter eingebaut sein. Dann kann eine untrennbare Baueinheit gebildet werden.
Andererseits kann die erste Funkübertragungseinrichtung aus dem Adapter entnehmbar sein. So kann eine separate Funktionseinheit gebildet werden, welche vorzugsweise auch für andere Adapter verwendbar ist. Dabei ist es möglich dass die Verbindung zwischen Adapter und erster Funkübertragungseinrichtung über lösbare elektrische Kontakte erfolgt. Sie kann beispielsweise aus einer verschließbaren Öffnung ähnlich einem Batteriefach entnommen werden.
Der Adapter kann Bedieneinrichtungen zur Handhabung des Kommunikationssystems und/oder des Mobiltelefons aufweisen. Derartige Bedieneinrichtungen oder -tasten können solchen des Kommunikationssystems und/oder des Mobiltelefons entsprechen. Dann ist eine einfache Bedienung möglich. Beispielsweise können die Bedieneinrichtungen für eine Gesprächsannahme und eine Gesprächsbeendigung mit dem Mobiltelefon bzw. dem Kommunikationssystem ausgebildet sein.
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Vorteilhaft entspricht der Adapter von seinem elektrischen Anschluss her einem Anschluss verschiedener Modelle von Mobiltelefonen. Er kann bezüglich der elektrischen und mechanischen Anschlüsse einem bestimmten Modell eines bestimmten Mobiltelefons entsprechen.
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Bevorzugt weist der Adapterhalter einerseits elektrische Anschlüsse auf, welche den genormten elektrischen Anschlüssen des Grundhalters und den elektrischen Anschlüssen des Adapters entsprechen können. Andererseits weist er dabei passende mechanischer Haltemittel auf für den Grundhalter und den Adapter.
Eine erfindungsgemäße Einrichtung zur Verbindung eines Mobiltelefons mit einem Kommunikationssystem weist einen Grundhalter, einen Adapterhalter sowie einen Adapter nach einem der vorhergehenden Ansprüehe auf. Dabei weisen der Grundhalter oder der Adapterhalter vorteilhaft eine Anschlussmöglichkeit oder eine Daten-/ Kommunikationsschnittstelle auf. Diese kann eine Steckverbindung sein.
Die Anschlussmöglichkeit ist vorteilhaft frei zugängig ist für den Fall, dass der Adapterhalter an dem Grundhalter befestigt ist, wobei sie vorzugsweise separat von dem Adapterhalter nutzbar ist.
Der Adapterhalter kann bevorzugt zur Aufnahme des Adapters oder unterschiedlicher Modelle von Mobiltelefonen ausgebildet sein. So ist eine universelle Anbindung von verschiedenen Mobiltelefonen daran möglich.
Zusätzlich kann der Adapterhalter eine Schaltung mit einer Erkennungsmöglichkeit des individuellen Adapters aufweisen. Dabei ist vorzugsweise eine Elektronik in einer Freisprechanlage derart ausgebildet, dass anhand dieser Erkennungsmöglichkeit der jeweilige Adapterhalter bzw. der jeweilige Adapter oder das jeweilige Mobiltelefon-Modell erkennbar sind.
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Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränkt die unter diese gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen schematisch dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Adapter,
Fig. 2 einen Adapterhalter mit eingesetztem Adapter und Funkver-
bindung zu einem Mobiltelefon mit „Bluetooth"-Modul und
Fig. 3 einen Grundhalter für den Adapterhalter mit einer eingebau
ten Schnittstelle sowie einer Federkontaktleiste.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Adapter 11. Dieser weist an sich eine Form auf, welche einem Mobiltelefon ähnlich ist. Insbesondere entspricht ein Gehäuse 12 des Adapters 11 von den Abmessungen sowie elektrischen Anschlüssen 14 und nicht dargestellten mechanischen HaI-temitteln her einem bestimmten Mobiltelefon-Modell. Dies bedeutet, dass die elektrischen Anschlüsse 14 und die nicht dargestellten Haltemittel an derselben Stelle angeordnet sind wie eben bei dem Mobiltele-
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fon-Modell. Vor allem bezüglich der elektrischen Anschlüsse 14 ist zu sagen, dass diese soweit vorhanden sein müssen, wie es die Funktionalität des Adapters 11 erfordert. Dies bedeutet auch, dass unter Umständen manche Anschlüsse, welche bei einem Mobiltelefon vorhanden sind, weggelassen werden können.
Der Adapter 11 weist Bedientasten 15a-d auf. Die Bedientaste 15a dient zur Annahme eines Gespräches. Die Bedientaste 15b dient zum Auflegen. Dies wird durch die Symbole auf den Bedientasten veranschaulicht. 10
Die Bedientaste 15c dient zur Erhöhung der Lautstärke. Die Bedientaste 15d dient zur Verringerung der Lautstärke. Auch dies ist durch die Symbole verdeutlicht.
Des weiteren enthält der Adapter 11 ein erstes „Bluetooth"-Modul 17, welches gestrichelt dargestellt ist, da es innerhalb des Gehäuses 12 angeordnet ist. Das „Bluetooth"-Modul 17 ist mittels ebenfalls gestrichelt dargestellter Kontaktzungen 19 mit gepunktet dargestellten Kontaktfeldern 20 des Adapters 11 verbunden. Die Kontaktfelder 20 wiederum sind, auf ähnliche Art und Weise wie die Bedientasten 15, mit den elektrischen Anschlüssen 14 verbunden. Diese Verbindung kann unter Umständen noch weitere elektrische Schaltungen, beispielsweise zur Anpassung von Signalpegeln oder zum Vorsehen von Funktionalitäten, aufweisen. Dieses ist für den Fachmann jedoch leicht ausführbar.
Des weiteren ist eine Energieversorgung vorgesehen. Diese erfolgt vorteilhaft über den Anschluss des Adapters an das Fahrzug. So kann auch das erste „Bluetooth"-Modul 17 versorgt werden.
Wie aus Fig. 1 zu erkennen ist, ist das erste „Bluetooth"-Modul 17 grundsätzlich derart ausgebildet, dass es bei diesem Ausführungsbeispiel aus dem Adapter 11 entnommen werden kann. Dafür sind eben nämlich die
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Kontaktzungen 19 und die Kontaktfelder 20 vorgesehen. Diese Entnehmbarkeit des „Bluetooth"-Moduls weist den Vorteil auf, dass es beispielsweise in einem Reparaturfall sowohl des Gehäuses 12 oder auch des Moduls 17 selber nicht nötig ist, den kompletten Adapter 11 auszutauschen. Des weiteren kann ein solches „Bluetooth"-Modul 17 auch noch in andere Adapter eingesetzt werden, welche von den Anschlüssen her einem anderen Mobiltelefon-Modell entsprechen. So ist ein Einsatz des Bluetooth-Moduls mit verschiedenen Adaptern und somit auch verschiedenen Kommunikationssystemen möglich. Es ist jeweils nur ein entsprechender Adapter 11 für ein bestimmtes Mobiltelefon-Modell, auf welches eine Freisprechanlage ausgelegt ist, anzuschaffen.
Aus Fig. 2 geht hervor, wie ein Adapter 11 in einen Adapterhalter 1 eingesetzt ist. Der Adapterhalter 1 kann nach Art einer flachen Schale oder dergleichen ausgebildet sein. Mittels eines unteren Vorsprungs 5 und eines beweglichen, eine Verriegelung bildenden oben Vorsprungs 6 erfolgt eine Befestigung des Mobiltelefons an dem Adapterhalter 1. Elektrische Anschlussmöglichkeiten zwischen Adapterhalter 1 und Adapter 11 sind dabei passend für ein Mobiltelefon-Modell bzw. den Adapter 11 vorhanden. Vor allem sind sie entsprechend den elektrischen Anschlüssen 14 des Adapters 11 ausgebildet. Zusätzlich kann noch eine Koaxialsteckverbindung für einen Antennenanschluss vorgesehen sein, welche für den Betrieb mit einem Mobiltelefon-Modell ohne Adapter benötigt wird. Diese Koaxialsteckverbindung kann im oberen Bereich vorgesehen sein. Hier ist zu beachten, dass die konstruktiven Vorgaben eines Mobiltelefon-Modells maßgeblich sind. Schließlich soll ein solches auch in den Adapterhalter 1 anstelle des Adapters 11 eingesetzt und betrieben werden können.
Wie zu erkennen ist, kann der Adapter mit 11 den Bedientasten 15 im eingesetzten Zustand benutzt werden. Die Öffnungen 21 am Adapterhalter 1 bzw. am unteren Vorsprung 5 sind für den Betrieb mit einem Mobil-
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telefon vorhanden. Dadurch ist es nämlich möglich, auch lediglich mit in den Adapterhalter 1 eingesetztem Mobiltelefon, ohne das restliche Kommunikationssystem, zu telefonieren. Nach weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es hier möglich, einen Adapter 11 mit einem Mikrofon und einem Lautsprecher, ähnlich wie bei dem Mobiltelefon selber, zu versehen. Somit kann auch, selbst wenn ein Mobiltelefon in der Tasche liegt, mit Adapterhalter 1 und Adapterhalter 11 über die „Bluetooth"-Verbindung und damit auch über das Mobiltelefon telefoniert werden.
Eine solche Funkverbindung 23 ist dargestellt. Sie reicht von dem ersten „Bluetooth"-Modul 17 zu einem Mobiltelefon 24, welches ein zweites „Bluetooth"-Modul 25 aufweist. Somit besteht eine Verbindung zwischen dem Mobiltelefon 24 über die „Bluetooth"-Module 17 und 25, den Adapter 11 und den Adapterhalter 1 zu einem Kommunikationssystem, beispielsweise einer Freisprechanlage, wobei hier der Anschluss über einen Grundhalter erfolgen kann.
Aus der Fig. 3 wird der Aufbau des beispielhaft dargestellten Grundhalters 26 deutlich. Er besteht aus einer Grundplatte, die mittels Schraublöehern beispielsweise in einem Fahrzeug befestigt werden kann. In der Mitte weist sie eine keilförmige Führung 27 auf, die in eine entsprechende Führung in dem Telefonadapter eingreift. Im unteren Bereich der Führung 27 ist sowohl eine Federeinrichtung 29 gegen ein Wackeln des eingesetzten Mobiltelefons als auch eine Verriegelung 30 mit zwei Verriegelungsvorsprüngen 31 vorhanden.
Am unteren Ende der Führung 27 ist eine Kontaktleiste 33 angeordnet. Diese weist eine Vielzahl federnder Kontaktstifte oder -zungen 34 auf, die in Fig. 3 nach unten nachgebend ausgebildet sind. Damit kann eine zuverlässige Kontaktierung von Gegenkontakten, die von oben eingesetzt werden und gegen die Federkontakte 34 drücken, gewährleistet werden. Die Kontaktleiste 33 ist auf nicht dargestellte Weise mit einem
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Anschlusskabel 35 verbunden. Dies kann auf übliche Weise erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass erfindungsgemäß zwei Federkontakte 34 den Antennenanschluss für die Mobiltelefonantenne bilden. Von der Kontaktleiste 33 abgehend werden diese beiden elektrischen Zuleitungen für die Antenne wiederum in einem Axialkabel gebildet, das innerhalb des Anschlusskabels 35 verläuft.
Wenn die Zuleitung von dem Stecker des Adapterhalters 1 für den Koaxialantennenanschluss des Adapters 11 nach Fig. 1 zu der Kontakteinrichtung des Adapterhalters ebenfalls als Koaxialzuleitung ausgeführt ist, was ohne Schwierigkeiten möglich ist, stellen die nebeneinander liegenden Federkontakte 34 für den Antennenanschluss die einzige Abweichung vom Koaxialcharakter dar. Dies bewirkt jedoch eine kaum wahrnehmbare und somit problemlos tolerierbare Beeinträchtigung der Signalqualität.
An der linken oberen Seite des Grundhalters 26 ist eine Datenschnittstelle 37 mit Kontakten 38 vorgesehen. Dies kann eine USB-Schnittstelle odgl. sein. Hieran kann ein Notebook odgl. angeschlossen werden. Die Datenschnittstelle 37 ist über ein Verbindungskabel 39 mit der Kontaktleiste 33 und/oder dem Anschlusskabel 35 verbunden. Eine Verbindung mit der Kontaktleiste hat den Vorteil, dass vorkonfektionierte Anschlusskabel verwendet werden können und eine Verbindung dazu über die Kontaktleiste hergestellt wird.
Des weiteren sind an der oberen linken Seite des Grundhalters 26 zwei Audio-Anschlüsse 41 und 42 nach Art von Cinch-Steckerbuchsen angeordnet. Sie dienen dem Anschluss von Audiogeräten, beispielsweise einem tragbaren CD- oder MP3-Spieler odgl. Die Audio-Anschlüsse 41 und 42 sind über ein Verbindungskabel 43 mit der Kontaktleiste 33 oder dem Anschlusskabel 35 verbunden. Hier gilt dasselbe wie für das Verbindungskabel 39.
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Die Länge der Verbindungskabel 39 und 43 beträgt wenige cm, nämlich 6-7 cm. Damit ist die Länge wesentlich geringer als bei üblichen Anschlüssen an ein Mobiltelefon über eine Freisprechanlage, welche in der Regel in der Nähe des Armaturenbretts im Fußraum angeordnet ist.
Wie zu erkennen ist, sind die Datenschnittstelle 37 und die Audio-Anschlüsse 41 und 42 derart angeordnet, dass sie das Einsetzen eines Adapterhalters 1 nicht behindern. So ist eine hervorragende Funktionalitat gewährleistet. Sie könnten selbstverständlich auch an einer anderen, gut zugänglichen Stelle an dem Grundhalter 26 angeordnet sein. Die Benutzung der Datenschnittstelle 37,- der Audio-Anschlüsse 41 und 42 sowie ganz allgemein von Anschlussmöglichkeiten ist unabhängig davon, ob ein Adapterhalter 1 oder ein Mobiltelefon Adapter 11 oder sogar ein Mobiltelefon 24 eingesetzt ist.
Zur Inbetriebnahme eines Mobiltelefons 24 mit dem zweiten „Bluetooth"-Modul 25 muß lediglich sichergestellt werden, dass diese Einheit an sich funktionsbereit ist. Dann wird ein Adapter 11 mit dem ersten „Bluetooth"-Modul 17 in den Adapterhalter 1 eingesetzt. Der Adapterhalter 1 wiederum wird in den Grundhalter 26 eingesetzt. Über die in Fig. 3 dargestellte Kontakteinrichtung 33 erfolgt eine elektrische Kontaktierung an die Funktionalität des Adapters 11. Dieser Adapter stellt für die Freisprechanlage und somit für den Adapterhalter 1 bzw. den Grundhalter 26 ein Mobiltelefon dar.
Das Herstellen der Funkverbindung 23 kann entweder automatisch erfolgen, sobald das Mobiltelefon 24 mit dem zweiten „Bluetooth"-Modul 25 in die Reichweite des ersten „Bluetooth"-Moduls 17 kommt. Ebenso ist es möglich, hier eine vom Benutzer vorzunehmende Betätigung vorzusehen, beispielsweise das Starten der Zündung des Fahrzeugs oder das Drücken einer weiteren Bedientaste an dem Adapter 11.
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Mittels der dargestellten Bedientasten 15a bis 15d können zumindest an dem Mobiltelefon 24 von außen eingehende Gespräche angenommen sowie beendet werden. Auch die Lautstärke kann hier geregelt werden, ohne dass ein direkter Zugriff auf das Mobiltelefon 24 notwendig ist. Bei manchen Freisprechanlagen kann über Bedientasten an dem Fahrzeug selber, beispielsweise einem Multifunktionslenkrad, auch noch eine weitere Bedienung des Mobiltelefons vorgenommen werden. So ist es auch möglich vorzusehen, dass eine Nummer gewählt wird, also ein Anruf aktiv gestartet wird.
Der große Vorteil dieses Systems liegt darin, dass zumindest eingehende Anrufe auf dem Mobiltelefon angenommen werden können, selbst wenn man das Mobiltelefon in einer Tasche oder einem Mantel im Kofferraum des Fahrzeugs hat. Des weiteren ist es möglich, insbesondere mit der Option auch Anrufe über das Fahrzeug selber starten zu können, so zu telefonieren wie wenn das Mobiltelefon selber an die Freisprechanlage angeschlossen oder in den Adapterhalter anstelle des Adapters eingesetzt wäre.
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Claims (13)
1. Adapter (11) zur Verbindung eines Mobiltelefons (24) mit einem Kommunikationssystem, vorzugsweise einer Freisprechanlage in einem Fahrzeug, wobei das Kommunikationssystem einen Grundhalter (26) mit einem genormten elektrischen Anschluss (33, 34) aufweist, wobei der Grundhalter (26) zur Halterung und zur Verbindung des Adapters (11) ausgebildet ist über einen Adapterhalter (1) mit einem entsprechenden passenden genormten elektrischen Anschluss (14), wobei der Grundhalter den Adapterhalter und dieser wiederum den Adapter trägt, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (11) eine erste Funkübertragungseinrichtung (17), vorzugsweise nach dem "Bluetooth"-Standard, aufweist zur Verbindung mit dem separaten Mobiltelefon (24), wobei das Mobiltelefon eine entsprechende zweite Funkübertragungseinrichtung (25) aufweist.
2. Adapter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Funkübertragungseinrichtung (17) fest in den Adapter (11) eingebaut ist, insbesondere eine untrennbare Baueinheit bildet.
3. Adapter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Funkübertragungseinrichtung (17) aus dem Adapter (11) entnehmbar ist und eine separate Funktionseinheit bildet, welche vorzugsweise auch für andere Adapter verwendbar ist.
4. Adapter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen Adapter (11) und erster Funkübertragungseinrichtung (17) über lösbare elektrische Kontakte (19, 20) erfolgt.
5. Adapter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er Bedieneinrichtungen (15a-d) zur Handhabung des Kommunikationssystems und/oder des Mobiltelefons (24) aufweist, wobei vorzugsweise die Bedieneinrichtungen solchen des Kommunikationssystems und/oder des Mobiltelefons (24) entsprechen.
6. Adapter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedieneinrichtungen (15a-d) für eine Gesprächsannahme und eine Gesprächsbeendigung mit dem Mobiltelefon (24) bzw. dem Kommunikationssystem ausgebildet sind.
7. Adapter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er von seinem elektrischen Anschluss (14) her einem Anschlussmuster verschiedener Modelle von Mobiltelefonen (24) entspricht, wobei vorzugsweise bezüglich der elektrischen (14) und mechanischen Anschlüsse der Adapter (11) einem bestimmten Modell eines bestimmten Mobiltelefons (24) entspricht.
8. Adapter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapterhalter (1) einerseits elektrische Anschlüsse aufweist, welche den genormten elektrischen Anschlüssen (33, 34) des Grundhalters (26) und den elektrischen Anschlüssen (14) des Adapters (11) entsprechen, und andererseits passende mechanischer Haltemittel aufweist für den Grundhalter (26) und den Adapter (11).
9. Einrichtung zur Verbindung eines Mobiltelefons mit einem Kommunikationssystem, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Grundhalter (26), einen Adapterhalter (1) sowie einen Adapter (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundhalter (26) oder der Adapterhalter (1) eine Anschlussmöglichkeit oder eine Daten-/Kommunikationsschnittstelle (37, 38) aufweist, die vorzugsweise eine Steckverbindung ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussmöglichkeit (37, 38) frei zugängig ist für den Fall, dass der Adapterhalter (1) an dem Grundhalter (26) befestigt ist, wobei sie vorzugsweise separat von dem Adapterhalter nutzbar ist.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapterhalter (1) zur Aufnahme des Adapters (11) oder unterschiedlicher Modelle von Mobiltelefonen (24) ausgebildet ist.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapterhalter (1) eine Schaltung mit einer Erkennungsmöglichkeit des individuellen Adapters (11) aufweist, wobei vorzugsweise eine Elektronik in einer Freisprechanlage derart ausgebildet ist, dass anhand dieser Erkennungsmöglichkeit der jeweilige Adapterhalter (1) bzw. der jeweilige Adapter (11) oder das jeweilige Mobiltelefon-Modell (24) erkennbar ist.
Priority Applications (1)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20030327 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20060601 |