DE20216821U1 - Medizinischer Zirkel - Google Patents
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Description
Rotebühlstraße 121 · D-70178 Stuttgart
Anmelder; 24. Oktober 2002
Karl Storz GmbH & Co. KG 4613G136 WW-jr
Mittelstraße 8
D-78532 Tuttlingen
Deutschland
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Deutschland
Die Erfindung betrifft einen medizinischen Zirkel mit zwei Schenkeln, die an einem Kopfscharnier angelenkt sind, wobei zumindest ein Schenkel einen austauschbaren Einsatz aufweist und zumindest'ein Schenkel eine Spitze aufweist.
Derartige medizinische Zirkel dienen unter anderem als Zeichengerät zum Markieren von Gewebe bei chirurgischen Eingriffen. Sind an beiden Schenkeln nur Einstechspitzen vorhanden, dient
der Zirkel als Stechzirkel, also ausschließlich zum Erfassen von Abständen.
Ist ein Einsatz eines Schenkels als Schreibgerät ausgebildet, können entsprechend kreisförmige Markierungen angebracht werden. Dies ist insbesondere bei der plastischen Chirurgie mit hoher Präzision notwendig.
Es sollen mit einem solchen Gerät aber auch ausschließlich farbliche Markierungen oder farbige Linien angefertigt werden können, beispielsweise, um auf der Haut Oberflächenbereiche zu kennzeichnen, an denen Manipulationen, beispielsweise eine Fettabsaugung oder dergleichen, durchgeführt werden soll.
Für den Einsatz im medizinischen Bereich ist es wünschenswert, daß die Markierung möglichst atraumatisch erfolgt und daß die aufgebrachten Farbmarkierungen keine nachteiligen Wirkungen, insbesondere keine Entzündungen oder allergische Reaktionen, an dem Gewebe hervorrufen, auf dem die Farbe aufgetragen ist.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen solchen medizinischen Zirkel bzw. ein derartiges Zeichengerät zu schaffen, das für den medizinischen Bereich speziell angepaßt und geeignet ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Spitze sehr'dünn und/oder sehr kurz ausgebildet ist, und daß die Spitze von einer Krause umgeben ist.
Diese Maßnahme ermöglicht ein atraumatisches Ansetzen oder Einstechen des Zirkels in Gewebe. Mit einer extrem kurzen Spitze
kann aufgrund der Flexibilität der Haut die Haut durch die Spitze lediglich etwas eingedrückt werden, ohne daß überhaupt eine Verletzung stattfindet. Die unmittelbar an der kurzen Spitze ausgebildete Krause verhindert ein weiteres Eindringen und bietet einen großflächigen, unverrückbaren Anschlag. Diese Ausgestaltung ist besonders günstig, wenn der zweite Schenkel mit dem Farbstift versehen ist, und wenn um den Ansatzpunkt eine kreisförmige Konturlinie gezeichnet werden soll.
Besteht aufgrund der Natur des Gewebes die Gefahr, daß an der Ansatzstelle der Spitze diese sich bei der Handhabung des Zeichengeräts seitlich weg bewegt, kann auch vorgesehen sein, eine, gegebenenfalls mehrere, extrem dünne und lange Nadel, gegebenenfalls mehrere gebündelte Nadeln, einzusetzen, die beispielsweise durch die Haut hindurch gestochen werden kann bzw. können, bis sie auf ein darunter" liegendes Knorpel- oder Knochenstück trifft bzw. treffen, was eine relativ fest fixierte Drehpunktstelle für das Zeichengerät darstellt.
Dadurch ist es für den Patienten atraumatisch und für den Operateur einfach möglich, entsprechende Maße zu nehmen oder farbliche Markierungen durchzuführen.
Dies wird besonders vorteilhaft dadurch erzielt, daß der Einsatz einen Farbstift trägt.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Farbstift einen Schaft auf.
Diese Maßnahme hat in mehrfacher Hinsicht Vorteile: Durch den Schaft ist ein gutes Erkennungsmerkmal gegeben, über den der
Farbstift in das Gerät bzw. den Einsatz im Schenkel eingesetzt werden kann. Der Schaft selbst kann, je nach Länge, auch als Handhabe für den Operateur dienen, d.h. er kann den Farbstift, losgelöst vom Zirkel, als handbetriebenen Stift einsetzen.
Zu diesem Zweck ist es auch möglich, auf den Schaft einen längeren schreibstiftartigen Aufsatz aufzustecken, so daß dieser Farbstift dem Operateur wie ein Schreibstift gut in der Hand liegt.
Dazu kann in einer Ausgestaltung vorgesehen sein, daß der Schaft so lang ausgebildet ist, daß er von einer menschlichen Hand gehalten werden kann.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Farbstift als Wegwerfteil ausgebildet.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß der Farbstift gerade mit soviel Farbe gefüllt wird, daß die für eine Operation notwendigen Markierungen durchgeführt werden können. Anschließend wird der Farbstift verworfen und braucht nicht sterilisiert zu werden.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Farbstift eine sterilisierbare Schreibspitze auf.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß der Farbstift gegebenenfalls als nachfüllbarer Farbstift ausgebildet werden kann und vor einem neuen Einsatz die Spitze, die mit dem Gewebe in Berührung kommt, sterilisiert werden kann. Diese Ausgestaltung ist auch bei einem Wegwerfteil wünschenswert, das beispielswei-
se ein aus dem normalen Schreibwarenbereich stammendes Bauteil ist, das lediglich mit einer sterilisierbaren Spitze versehen wird.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist im Innern des Farbstiftes eine Kammer vorgesehen, in der ein medizinisch unbedenklicher Farbstoff aufgenommen ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß in der inneren Kammer der Farbstoff von äußeren Einflüssen geschützt aufgenommen ist, insbesondere vor Kontaminationen geschützt ist.
In dieser Ausgestaltung können dann relativ große Farbmengen aufgenommen werden, so daß der Farbstift mehrfach Einsatz finden kann.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eine Skala vorgesehen, die direkt den linearen Abstand zwischen den Spitzen der beiden Schenkel anzeigt.
Diese Maßnahme ist von Vorteil, wenn beispielsweise zur Vorbereitung einer Operation mehrere unterschiedlich voneinander beabstandete Stellen aufgenommen werden sollen und gegebenenfalls in ein Computersystem oder.dergleichen eingegeben werden sollen. Eine solche Skala kann auch bei symmetrischen Vorgängen sinnvoll sein, beispielsweise um auszumessen, ob die Breite eines Nasenflügels links und rechts der Scheidewand gleich oder unterschiedlich ist.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eine Spreizvorrichtung vorgesehen, über die die Schenkel spreizbar sind.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß nicht beide Schenkel zum Spreizen von Hand ergriffen werde müssen, sondern daß dies durch die Spreizvorrichtung durchführbar ist.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Spreizvorrichtung derart ausgebildet, daß sie die Schenkel in einer bestimmten Spreizstellung hält.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß, wenn beispielsweise ein Maß genommen wird, die Vorrichtung zur Seite gelegt werden kann, ohne daß sich die Relativlage der Schenkel untereinander verändert. Dadurch ist es möglich, beispielsweise im Lauf einer Operation durch Ansetzen des Zirkels zu überprüfen, ob beispielsweise zwischen zwei bestehenden Punkten noch der gewünschte Abstand vorhanden ist.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Spreizvorrichtung zumindest eine sich quer zu den Schenkeln erstreckende Stellstange mit einem Stellorgan auf.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß eine konstruktiv einfache, wenig Raum einnehmende Maßnahme ergriffen wird, um die Schenkel zu spreizen bzw. wieder zu schließen.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich eine Skalenleiste mit der Skala quer und gleichsinnig zur Stelistange.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß eine besonders günstige und raumsparende Anordnung sowohl von Skala als auch von Verstellbzw. Spreizvorrichtung möglich ist.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die kurze Spitze eine Länge von 0,1 mm bis 3 mm und einen Durchmesser von 0,1 mm bis 1,5 mm auf.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß mit einer solchen Ausgestaltung beispielsweise beim Ansetzen an einer menschlichen Haut ohne Verletzen derselben ein Zirkel angesetzt werden kann.
Die Spitze selbst kann dabei spitz oder auch stumpf ausgebildet sein.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind Einstechplättchen vorgesehen, die auf dem Gewebe auflegbar sind, und auf denen die Spitze ansetzbar ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß, wenn beispielsweise ein unveränderlicher Fixpunkt am Gewebe vorhanden ist, der gegebenenfalls auch mehrfach Ausgangspunkt für Markierungen oder Messungen ist, dieser Fixpunkt durch diese Einstechplättchen zusätzlich geschützt ist, auf denen dann der Zirkel ohne Verletzungsgefahr des darunter liegenden Gewebes auch mehrfach gesetzt werden kann.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besteht die lange Spitze aus einer oder mehreren ggf. gebündelten, langen Nadeln.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Einstichstelle der jeweils einzigen einzelnen Nadeln ohne nachhaltige Folgen für den Patienten ist. Durch die ggf. mehreren Spitzen ist ein mechanisch ausreichender Sitz des Zirkels gesichert.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines ausgewählten Ausführungsbeispiels in Zusammenhang mit den Zeichnungen näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise aufgeschnittene Seitenansicht eines erfindungsgemäßen medizinischen Zirkels mit nichtgespreizten Schenkeln und in einer Ausgestaltung als Stechzirkel,
Fig. 2 eine um 90° um die Längsachse gedrehte Seitenansicht des Zirkels aus Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Zirkels aus Fig. 1 von der gegenüberliegenden Seite, wobei ein Einsatz als Farbstift ausgebildet ist, und
Fig. 4 den aus Fig. 3 ersichtlichen Einsatz samt Farbstift in stark vergrößertem Maßstab und in Explosionsdarstellung, also Einsatz und Farbstift getrennt.
Ein in.den Fig. 1 bis 3 dargestellter medizinischer Zirkel ist in seiner Gesamtheit mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Der Zirkel 10 weist zwei lang erstreckte Schenkel 12 und 14 auf, die jeweils über ein Scharnier 16 bzw. 18 gelenkig mit einem Kopfscharnier 20 verbunden sind.
An dem den Scharnieren 16, 18 gegenüberliegenden Enden ist jeder Schenkel 12 bzw. 14 mit einem Einsatz 22 bzw. 24 versehen.
Die Einsätze 22 und 24 sind über Fixierschrauben 26 bzw. 28 lösbar mit den Schenkeln 12 bzw. 14 verbunden.
Beide Einsätze 22 bzw. 24 weisen an ihrem äußeren Ende jeweils eine Spitze 30 bzw. 32 auf.
Beide Einsätze 22 und 24 sind identisch ausgebildet, so daß nachfolgend nur noch die Ausgestaltung des Einsatzes 24 näher beschrieben wird.
Die Spitze 32 des Einsatzes 24 setzt sich aus einem Stift 34 zusammen, an dessen äußerem Ende eine kurze, dünne, abgerundete Nadel 36 vorspringt. Somit ist die Nadel 36, deren Durchmesser wesentlich geringer ist als der Durchmesser des Stiftes 34, von einer Krause 38 umgeben.
Der Stift 34 ist über eine Fixierschraube 40 lösbar im Einsatz 24 aufgenommen.
Die Länge und der Durchmesser der Nadel 36 beträgt etwa 0,15 mm. Da in dem in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel beide Einsätze 32 und 24 identisch ausgebildet sind, springen zwei entsprechende Nadeln 36 vor, somit dient der Zirkel 10 in diesem Ausführungsbeispiel als Stechzirkel.
Durch die Ausgestaltung ist es möglich, diesen Zirkel an einem Gewebestück, sei es einem äußeren Hautgewebe oder einem innen liegenden Gewebestück, anzusetzen, ohne dieses zu verletzen und dennoch einen sicheren Ansatz zu gewährleisten.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Bauzustand wurde bei dem Zirkel 10 der Einsatz 22 nach Lösen der Fixierschraube 26 abgenommen und durch den Einsatz 42 ersetzt. Der Einsatz 42 ist so ausgebildet, daß er ebenfalls von unten in den Schenkel 12 eingeschoben werden kann und über die Fixierschraube 26 fixiert werden kann.
Der Einsatz 42 trägt einen Farbstift 44, wie er insbesondere aus der Explosionsdarstellung von Fig. 4 näher ersichtlich ist.
Daraus ist zu entnehmen, daß der Farbstift 44 einen Schaft 48 aufweist, der so ausgebildet ist, daß er passend in eine Aushöhlung 54 im Einsatz 42 eingeschoben werden kann.
Am äußeren Ende ist der Farbstift 44 mit einer Schreibspitze 46 versehen.
Im Innern des Schaftes 48 ist eine Kammer 50 vorgesehen, in der ein Farbstoff 51 aufgenommen ist.
Ein äußerer umlaufender Ring 52 dient als Anschlag beim Einschieben des Schaftes 48 in die Aushöhlung 54.
Durch Lösen der Fixierschraube 56 kann der Farbstift 44 vom Einsatz 42 und somit auch vom Zirkel 10 abgezogen werden und,
beispielsweise zur Anfertigung weiterer farblicher Markierungen, von Hand ergriffen und geführt werden.
Ist die Länge des Schaftes 48 ausreichend, daß der Operateur den Farbstift 44 sicher in der Hand sitzend ergreifen kann, sind keine weiteren Aufsätze notwendig. Ist der Schaft 4 8 nur relativ kurz, kann auf diesen ein weiterer Schaft (hier nicht gezeigt) aufgeschoben werden, so daß der Zusammenbau wie ein langer Farbstift in der Hand liegt.
Der Farbstoff 51 ist so ausgewählt, daß er für den medizinischen Einsatz geeignet ist, also weder toxisch noch Allergien hervorrufend ist.
Die Schreibspitze 46 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel als sterilisierbare Schreibspitze 46 ausgebildet, beispielsweise ein poröser Träger aus keramischem oder entsprechend hitzebeständigem Kunststoffmaterial. Ist die Kammer 50 ausreichend groß, kann auch der Haupteinsatzbereich des Farbstiftes 44 die eigentlich von Hand durchgeführte Farbmarkierung sein, und nur für bestimmte geometrische Linien wird der Farbstift 44 in den Einsatz 42 des Zirkels 10 eingeschoben und fixiert.
Zurückkehrend zu den Fig. 1 bis 3 ist ersichtlich, daß außerdem eine Spreizvorrichtung 60 vorgesehen ist. Die Spreizvorrichtung 60 besteht aus einer quer zu den Schenkeln 12 und 16 verlaufenden Stellstange 62, die mit einem Außengewinde versehen ist und über eine Rändelschraube 64 drehbar ist.
Die Stellstange 62 läuft in Innengewindezapfen 66, die in den Schenkeln 12 und 14 eingelassen sind. Somit verursacht ein Dre-
hen der Rändelschraube 64 in die eine oder andere Richtung ein Spreizen bzw. Schließen der Schenkel 12 und 14. Diese Ausgestaltung ist auch selbsthemmend, d.h. der Zirkel 10 bleibt in einer bestimmten Spreizstellung unveränderbar.
Zumindest ein Schenkel überläuft 'eine Skalenleiste 68, die mit den äußeren Enden der Stellstange 62 verbunden ist. Die bügelartig bzw. kreisförmig geschwungenen Skalenleiste 68 ist mit einer Skala 70 versehen.
Die Skala 70 ist dabei so ausgebildet, daß sie bei unterschenkligen Winkelstellungen der Schenkel 12 und 14 untereinander direkt das lineare Abstandsmaß zwischen den beiden äußersten Spitzen 30 und 32 anzeigt.
Claims (15)
1. Medizinischer Zirkel mit zwei Schenkeln (12, 14), die an einem Kopfscharnier (20) angelenkt sind, wobei zumindest ein Schenkel (12, 14) einen austauschbaren Einsatz (12, 24, 42) aufweist und wobei zumindest ein Schenkel eine Spitze (30, 32) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze (30, 32) sehr dünn und/oder sehr kurz ausgebildet ist, und daß die Spitze (30, 32) von einer Krause (38) umgeben ist.
2. Medizinischer Zirkel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Einsatz (42) einen Farbstift (44) trägt.
3. Medizinischer Zirkel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Farbstift (44) einen Schaft (48) aufweist.
4. Medizinischer Zirkel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (48) eine solche Länge aufweist, daß der Farbstift von einer menschlichen Hand gehalten werden kann.
5. Medizinischer Zirkel nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Farbstift (44) als Wegwerfteil ausgebildet ist.
6. Medizinischer Zirkel nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Farbstift (44) eine sterilisierbare Schreibspitze (46) aufweist.
7. Medizinischer Zirkel nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Innern des Farbstiftes (44) eine Kammer (50) vorgesehen ist, in der ein medizinisch unbedenklicher Farbstoff (51) aufgenommen ist.
8. Medizinischer Zirkel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Skala (70) vorgesehen ist, die direkt den linearen Abstand zwischen den Spitzen (30, 32) der beiden Schenkel (12, 14) anzeigt.
9. Medizinischer Zirkel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Spreizvorrichtung (60) vorgesehen ist, über die die Schenkel (12, 14) spreizbar sind.
10. Medizinischer Zirkel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizvorrichtung (60) die Schenkel (12, 14) in einer bestimmten Spreizstellung hält.
11. Medizinischer Zirkel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizvorrichtung (60) zumindest eine sich quer zu den Schenkeln (12, 14) erstreckende Stellstange (62) mit Stellorgan (64) aufweist.
12. Medizinischer Zirkel nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Skalenleiste (68) mit der Skala (70) sich quer und gleichsinnig zur Stellstange (62) erstreckt.
13. Medizinischer Zirkel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die kurze Spitze eine Länge von 0,1 mm bis 3 mm aufweist und einen Durchmesser von 0,1 mm bis 1,5 mm besitzt.
14. Medizinischer Zirkel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß Einstechplättchen vorgesehen sind, die auf Gewebe auflegbar und auf denen die Spitzen (30, 32) ansetzbar sind.
15. Medizinischer Zirkel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die lange Spitze aus einer oder mehreren, gegebenenfalls gebündelten, langen, dünnen Nadeln besteht.
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|---|---|---|---|---|
| WO2022079674A1 (en) * | 2020-10-16 | 2022-04-21 | Mathys Ag Bettlach | Tool for inter operative use during direct anterior approach total hip arthroplasty and related methods |
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2002
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| WO2022079674A1 (en) * | 2020-10-16 | 2022-04-21 | Mathys Ag Bettlach | Tool for inter operative use during direct anterior approach total hip arthroplasty and related methods |
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