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Die vorliegende Erfindung betrifft
die Vorrichtung zum Auftragen von Fluid auf ein Substrat, wobei das
Substrat in einer Hauptbewegungsrichtung relativ zur Vorrichtung
beweglich ist, und die Vorrichtung eine mit einer Fluidquelle verbindbare
erste Schlitzdüse
zum Auftragen eines Fluidfilms auf eine Seitenfläche des zu beaufschlagenden
Substrats umfasst.
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Die Erfindung betrifft insbesondere
Vorrichtungen zum Beleimen von Buchblöcken, wobei im Rahmen dieser
Erfindung unter einem Buch bzw. einem Buchblock jedes Substrat verstanden
wird, bei dem eine oder mehrere Lagen oder Seiten eines Beschreibstoffes,
beispielsweise Papier oder Folien, mit einem Einband, beispielsweise
aus Papier, Pappe oder Folie, mit einer Klebeverbindung zusammengefügt ist.
Hierunter fallen insbesondere Bücher
im herkömmlichen
Sinne als auch gebundene Zeitschriften, Kataloge und dergleichen.
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Zum Zusammenfügen von Beschreibstoff und
Einband wird herkömmlicherweise
eine Klebeverbindung eingesetzt. Der Klebstoff wird dabei häufig über Walzenauftragssysteme
unmittelbar auf den Buchrücken
oder die Seiten des Buchblocks aufgebracht. Hierbei wurde jedoch
häufig
der störende
Effekt bemerkt, dass der Klebstoff-Auftrag nicht gleichmäßig erfolgt
und zudem der Klebstoff an den Kanten des Buchblocks herausgequetscht
wird, wenn die Auftragswalzen den Buchblock zusammenpressen. Zudem
bilden sich in den Walzenbecken der Walzenauftragssysteme häufig Blasen
im Klebstoff, was zu einem Aufschäumen des Klebstoffs und zu
hohen Reinigungskosten führt.
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Es ist ebenfalls versucht worden,
den Klebstoff durch Sprühdüsen auf
einem Buchblock aufzutragen. Auch in diesem Verfahren ist die Gleichmäßigkeit
des Klebstoffsauftrags häufig
noch unbefriedigend. Zudem kommt es immer wieder durch Klebstofftropfen
zu örtlichen
Aufwallungen der Buchseiten und zu Verdickungen, so dass sich Buchrücken runden
und das Stapeln von Büchern
behindert wird. Zudem verdunstet ein nicht unerheblicher Teil des Klebstoffs
bzw. seines Lösungsmittels
beim Sprühauftragen,
was zu einer nachhaltigen Belastung eines Buchbinde-Arbeitsplatzes
mit gesundheitsbeeinträchtigenden
Chemikalien führt.
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Aus der
US 5,271,794 ist eine Vorrichtung zum
Beleimen von Buchblöcken
bekannt, die Schlitzdüsen
zum Beaufschlagen gegenüberliegender
Seiten eines Buchblocks mit einem Klebstoff umfasst. Die Schlitzdüsen sind
dabei eingerichtet, um den zu beaufschlagenden Buchrücken zu
berühren.
Mit den darin vorgeschlagenen Schlitzdüsen kann lediglich ein Klebstoffauftrag
stets gleicher Breite (quer zur Hauptbewegungsrichtung der zu beleimenden
Buchblöcke
gesehen) hergestellt werden.
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Es war daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Vorrichtung zum Auftragen von Fluid auf ein Substrat anzugeben,
mit der die beschriebenen Nachteile verringert oder gänzlich vermieden werden
können.
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Erfindungsgemäß wird deshalb eine Vorrichtung
angegeben zum Auftragen von Fluid auf ein Substrat, insbesondere
zum Beleimen von Buchblöcken, wobei
das Substrat in einer Hauptbewegungsrichtung relativ zur Vorrichtung
beweglich ist, und die Vorrichtung eine mit einer Fluidquelle verbindbare erste
Schlitzdüse
zum Auftragen eines Fluidfilms auf eine Seitenfläche des zu beaufschlagenden
Substrats umfasst, und wobei die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet
ist, dass die erste Schlitzdüse
Verschlussmittel zum Einstellen der Öffnungsbreite der ersten Schlitzdüse quer
zur Hauptbewegungsrichtung des Substrats umfasst.
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Im Rahmen dieser Erfindung wird unter
einer „Seitenfläche" eine im wesentlichen
glatte Fläche
des zu beleimenden Substrats verstanden. Im Falle von zu beleimenden
Buchblöcken
ist die mit der ersten Schlitzdüse
zu beleimende Seite also nicht der aus den zusammengefassten Blattkanten
gebildete Buchrücken,
Kopf, Fuß oder
Vorderschnitt, sondern die erste oder letzte Seite oder Seitenfläche des Buchblocks.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung gestattet es
durch das Vorsehen der Verschlussmittel auf vorteilhaft einfache
Weise, die Breite des Fluidauftrags auf das zu beaufschlagende Substrat
einzustellen. Dabei ist unter „Breite" nicht die vom Kopf
zum Fuß eines
Buchblocks gemessene Buchblock-Länge
zu verstehen, sondern der durch die Verschlussmittel variable Abstand
zwischen den in Längsrichtung
des Schlitzes seitlich begrenzenden Kanten der Schlitzdüsen-Öffnung.
Dieser Abstand wird beim Beleimen eines Buchblocks zweckmäßigerweise
dem Abstand zwischen der in Richtung auf den Buchrücken liegenden
Kante des aufgetragenen Fluidfilms und der dieser gegenüberliegenden
Fluidfilm-Kante entsprechen.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt zudem
einen optimalen Auftrag des Fluids auf die Seitenfläche des
zu beaufschlagenden Substrates. Insbesondere wird ein Herauspressen
des Fluids an den Kanten des Substrates, beispielsweise am Kopf und
Fuß eines
Buchblocks, verhindert.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist insbesondere
geeignet zum Auftragen von Kleber, vorzugsweise Dispersionsklebstoffen
(Kaltleime), Heißschmelzklebstoffen
(hot melt), Zwei-Komponenten-Klebstoffen (primertwo-shot) und Polyurethan-(PUR)-Klebstoffen.
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Eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Auftragen von Fluid auf ein Substrat, die lediglich eine erste
Schlitzdüse
umfasst, ist insbesondere geeignet zum Vorbereiten einer einseitigen
Verklebung zwischen dem Substrat und einem Umschlag nach Art einer
Schweizer Broschur. Bevorzugt ist jedoch eine Vorrichtung, die ferner
eine zweite, mit einer Fluidquelle verbindbare Schlitzdüse umfasst,
zum Auftragen eines Fluidfilms auf die Seitenfläche des zu beaufschlagenden
Substrats, die der durch die erste Schlitzdüse mit einem Fluid beaufschlagbaren
Seitenfläche
gegenüberliegt.
Eine solche Vorrichtung gestattet es insbesondere, beide einander
gegenüberliegenden
Seiten eines Buchblocks mit einem Kleber zu versehen.
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Besonders bevorzugt ist dabei eine
solche Vorrichtung, bei der die zweite Schlitzdüse Verschlussmittel zum Einstellen
der Öffnungsbreite
der zweiten Schlitzdüse
quer zur Hauptbewegungsrichtung des Substrats umfasst. In einer
solchen Ausführungsform
entsprechen die erste und zweite Schlitzdüse einander also zumindest
insoweit, dass Ihre Öffnungsbreite
einstellbar ist. Dadurch ist es möglich, das zu beaufschlagende
Substrat auf beiden einander gegenüberliegenden Seiten mit einem
Fluidfilm jeweils vorgewählter
Breite zu beaufschlagen. Mit einer solchen Vorrichtung ist es insbesondere
möglich, Bücher nach
Art eines Leporellos mit einer vorderen und einer hinteren Umschlagsseite
zu versehen.
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Die Öffnungsbreiten der ersten und
zweiten Schlitzdüse
können
unabhängig
voneinander eingestellt werden; die Vorrichtung kann jedoch zweckmäßigerweise
Mittel umfassen zum gleichzeitigen Einstellen der Öffnungsbreite
der ersten und der zweiten Schlitzdüse.
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Erfindungsgemäß wird auch eine Vorrichtung
angegeben, die ferner eine dritte mit einer Fluidquelle verbindbare
Schlitzdüse
zum Auftragen eines Fluidfilms auf eine Rückenfläche des zu beaufschlagenden
Substrats umfasst. Insbesondere zum Beleimen von Buchblöcken ist
es sehr wünschenswert, möglichst
mit einer einzigen Vorrichtung sowohl eine oder beide Seiten eines
Buchblocks als auch dessen Rückenfläche (Buchrücken) beleimen
zu können. Derart
beleimte Buchblöcke
eignen sich insbesondere zum Herstellen von Soft- und/oder Hardcover-Büchern. Es
ist dabei zwar nicht notwendig, aber zweckmäßig, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung
neben einer ersten Schlitzdüse
auch eine zweite Schlitzdüse
zum Auftragen eines Fluidfilms auf eine Seite des zu beaufschlagenden
Substrats umfasst, wobei es besonders bevorzugt ist, wenn die zweite Schlitzdüse Verschlussmittel
zum Einstellen der Öffnungsbreite
der zweiten Schlitzdüse
quer zur Hauptbewegungsrichtung des Substrats umfasst. Auf diese Weise
lassen sich in einer Vorrichtung sowohl eine Rückenfläche als auch beide angrenzenden
Seiten des zu beaufschlagenden Substrats mit dem Fluid beaufschlagen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist die erste und/oder, soweit vorhanden, die zweite Schlitzdüse beweglich
gelagert zum Einstellen des Abstandes zwischen der ersten und zweiten
Schlitzdüse. Dies
ermöglicht
es auf vorteilhaft einfache Weise, die Vorrichtung an unterschiedlich
dicke zu beaufschlagende Substrate anzupassen. Beide Alternativen,
in denen eine zweite Schlitzdüse
vorgesehen ist, kommen natürlich
nur dann in Betracht, wenn eine solche zweite Schlitzdüse in der
Vorrichtung überhaupt
vorhanden ist; ansonsten betrifft die beschriebene Schlitzdüsen-Ausgestaltung nur
die erste Schlitzdüse.
Diese Diktion wird auch im Folgenden entsprechend beibehalten.
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Besonders bevorzugt sind solche Vorrichtungen,
deren erste Schlitzdüse
und, soweit vorhanden, auch deren zweite Schlitzdüse eingerichtet
ist zum Berühren
des zu beaufschlagenden Substrats. In solchen Vorrichtungen werden
also keine Sprühdüsen, sondern
Kontaktdüsen
verwendet. Dadurch wird ein besonders gleichmäßiger Auftrag des Fluids erreicht und
die Bildung von unerwünschten
Fluidtropfen auf den Seiten des zu beaufschlagenden Substrats weitestgehend
oder völlig
vermieden. Ferner wird ein Ausdünsten
von im Fluid gegebenenfalls enthaltenen Lösungsmitteln und entsprechend
eine Belastung eines Buchbinde-Arbeitsplatzes mit unerwünschten Chemikalien
vermieden.
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Insbesondere kann die Vorrichtung
mit Federelementen zum Anpressen der Schlitzdüsen an das zu beaufschlagende
Substrat versehen sein. Auf diese Weise kann ein gleichmäßiger Auftragsdruck der
Schlitzdüsen
erzeugt und geringfügige
Abweichungen in der Dicke des zu beaufschlagenden Substrats ausgeglichen
werden.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
erstreckt sich das Verschlussmittel aus der Öffnungsebene der ersten und/oder,
soweit vorhanden, aus der Öffnungsebene
der zweiten Schlitzdüse
in Richtung eines zu beaufschlagenden Substrats, um die Dicke des
von der jeweiligen Schlitzdüse auf
das Substrat aufgetragenen Fluidfilms zu begrenzen.
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Durch das Hervorstehen der Verschlussmittel
ist es auf vorteilhaft einfache Weise möglich, sowohl einen guten Kontakt
zu dem zu beaufschlagenden Substrat herzustellen als auch den Abstand
zwischen der Öffnungsebene
und dem zu beaufschlagendem Substrat und damit die Dicke des auf
das Substrat aufgetragenen Fluidfilms gleichbleibend und mit hoher
Genauigkeit einzustellen.
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Zweckmäßigerweise umfassen die Verschlussmittel
der ersten und/oder, soweit vorhanden, zweiten Schlitzdüse einen
beweglichen Schieber, der sich in und/oder vor (in Richtung auf
das zu beaufschlagende Substrat, stromabwärts von einem aus der Öffnungsebene
der Schlitzdüse
im Betrieb austretenden Fluid) der Öffnungsebene der jeweiligen Schlitzdüse erstreckt.
Mit einem Schieber lässt
sich besonders leicht die maximale Öffnungsbreite einer Schlitzdüse veränderbar
begrenzen. Zudem erlauben Schieber ein besonders gutes Abdichten
der Schlitzdüse
gegenüber
dem zu beaufschlagenden Substrat, so dass unerwünschte Fluidspuren auf dem Substrat
weitgehend oder völlig
vermieden werden können.
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Alternativ dazu ist eine Ausführungsform
bevorzugt, bei der sich das Verschlussmittel in der Öffnungsebene
der ersten und/oder, soweit vorhanden, der Öffnungsebene der zweiten Schlitzdüse erstreckt,
ohne jeweils aus der Öffnungsebene
hervorzustehen. Zweckmäßigerweise
umfasst das Verschlussmittel in diesem Fall einen Schieber, dessen öffnungsseitiger
Rand mit dem ihm gegenüberliegenden öffnungsseitigen
Rand des Schlitzdüsen-Grundkörpers eine
Ebene definiert, die mit der Öffnungsebene
zusammenfällt.
In solchen Ausführungsformen wird
auf vorteilhafte Weise verhindert, auf das zu beleimende Substrat
an den Rändern
der Schlitzdüse unterschiedliche
Drücke
auszuüben.
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Jedoch ist auch eine solche Vorrichtung
bevorzugt, deren erste und/oder, soweit vorhanden, zweite und/oder,
soweit vorhanden, dritte Schlitzdüse umfasst:
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- – einen
Fluidkanal, der sich über
die gesamte Breite der Schlitzdüse
erstreckt,
- – einen
Kolben, der im Fluidkanal diesen abdichtend bewegbar ist, und
- – einen
Verschlusskörper,
der sich in der Öffnungsebene
der Schlitzdüse
erstreckt,
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wobei der Kolben und der Verschlusskörper zusammenwirken
zum Einstellen der Öffnungsbereite
der Schlitzdüse
quer zur Hauptbewegungsrichtung des Substrates.
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In einer solchen Ausführungsform
ist es auf vorteilhaft einfache Weise möglich, die Breite der Schlitzdüse nicht
nur an ihrer Öffnung,
sondern auch in der Tiefe des jeweiligen Schlitzdüsenkörpers selbst
zu begrenzen. Auf diese Weise kann der Bildung von Toträumen stromaufwärts von
der Öffnungsebene
der Schlitzdüse,
in denen sich ansonsten das auf das Substrat aufzutragende Fluid
stauen könnte,
vermieden werden. Ohne das Vorsehen eines Kolbens und eines mit
diesem zusammenwirkenden Verschlusskörper könnte es dazu kommen, dass beispielsweise
Heißkleber
in den Bereichen, die stromaufwärts
gelegen sind von der durch die Verschlussmittel teilweise begrenzten
(beispielsweise überdeckten) Öffnung der
Schlitzdüse,
nur langsam oder gar nicht in Richtung auf das zu beaufschlagende
Substrat strömt.
Dann bestünde
die Gefahr, dass der langsam oder nicht strömende Kleber im Grundkörper der
Schlitzdüse
aushärtet
und die Schlitzdüse dauerhaft
verstopft. Diese Gefahren können
mit der erfindungsgemäßen Ausführungsform
praktisch vollständig
ausgeschlossen werden.
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Insbesondere ist eine Vorrichtung
bevorzugt, bei der die Breite der Öffnung der dritten Schlitzdüse begrenzt
wird durch den Abstand zwischen der ersten und einer zweiten Schlitzdüse. Dabei
ist mit „Breite" die Ausdehnung der
dritten Schlitzdüse
in Richtung von einer Seite des Substrats zur gegenüberliegenden
Seite des Substrats gemeint. Wenn es sich bei dem zu beaufschlagenden
Substrat um einen Buchblock handelt, so ist die Breite die Ausdehnung der
dritten Schlitzdüse
in der Richtung der Dicke des Buchrückens. So lässt sich die Breite der Öffnung der dritten
Schlitzdüse
besonders leicht an die Dicke des zu beaufschlagenden Substrats
anpassen, insbesondere an die Dicke eines zu beleimenden Buchblocks. Insbesondere
dann, wenn die erste und die zweite Schlitzdüse zum Berühren des zu beaufschlagenden Substrats
eingerichtet sind, ist eine solche Begrenzung der Breite der Öffnung der
dritten Schlitzdüse leicht
herstellbar, indem die erste und die zweite Schlitzdüse jeweils
in einem Grundkörper
angeordnet werden, der teilweise die maximale Öffnungsbreite der dritten Schlitzdüse abdichtend überdeckt.
Dabei kann insbesondere ein nur so großer Bereich der maximalen Öffnungsbreite
der dritten Schlitzdüse durch
die Grundkörper
der ersten und zweiten Schlitzdüse
freigelassen werden, wie es der Dicke der Rückenfläche des zu beaufschlagenden
Substrats entspricht.
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Des weiteren ist eine Vorrichtung
bevorzugt, die eine Klammervorrichtung zum Halten des beweglichen
Substrats umfasst. Insbesondere wenn das zu beaufschlagende Substrat
mehrere Lagen umfasst, beispielsweise Buchseiten, kann mit einer
Klammervorrichtung das Aufpilzen des Substrats und das Einschließen von
Fluid zwischen den Lagen des Substrats verhindert werden.
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Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn die
Vorrichtung ferner Hubmittel zum Bewegen der ersten und/oder, soweit
vorhanden, der zweiten und/oder, soweit vorhanden, der dritten Schlitzdüse in Richtung
auf die Klammervorrichtung umfasst. Auf diese Weise können die
Schlitzdüsen
bewegt werden, um diese an unterschiedliche Größen des zu beaufschlagenden
Substrats anzupassen. Insbesondere kann auf diese Weise erreicht
werden, dass ein auf dem Substrat aufgetragener Fluidfilm auch bei
wechselnden Größen des
zu beaufschlagenden Substrats stets im gleichen Abstand zur Substrat-Rückenfläche angeordnet
ist.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Vorrichtung ferner eine mit zumindest
einer der Schlitzdüsen
und einer Substratsende-Erkennungseinrichtung in Wirkverbindung
stehende Steuereinrichtung, um das Austreten von Fluid aus der Schlitzdüse in Abhängigkeit
von der Anwesenheit eines zu beaufschlagenden Substrats im Bereich
der Schlitzdüse
zu steuern. Die Steuereinrichtung ermöglicht es also, den Ausstoß von Fluid
auf ein Substrat zu beginnen, sobald sich das Substrat in Ausströmrichtung
vor der Öffnung
der jeweiligen Schlitzdüse
befindet, und den Fluidausstoß zu
beenden, sobald sich kein Substrat in Ausströmrichtung vor der Öffnung der
jeweiligen Schlitzdüse befindet.
Mit einer solchen Steuereinrichtung gelingt es auf vorteilhaft einfache
Weise, dass zum Beaufschlagen des Substrats zur Verfügung stehende
Fluid möglichst
vollständig
auszunutzen. Insbesondere kann verhindert werden, dass aus der Schlitzdüse Fluid
austritt, obwohl kein zu beaufschlagendes Substrat im Bereich der
Schlitzdüse
angeordnet ist, was zu einer Verschmutzung der Vorrichtung und zu
einer Fluid-Verschwendung führen
würde.
Besonders zweckmäßig ist
es dabei, wenn die Steuereinrichtung mit der ersten, zweiten und
dritten Schlitzdüse,
soweit eine zweite und/oder dritte Schlitzdüse vorhanden ist, in Wirkverbindung
steht, um den Fluidausstoß in
Abhängigkeit
von der Anwesenheit eines zu beaufschlagenden Substrats im Bereich
der Schlitzdüse
zu steuern.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert. Es stellen dar:
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1:
Eine schematische Aufsicht auf eine Buchbindestraße,
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2:
eine schematische Seitenansicht einer Buchseitenbeleimungsvorrichtung
einer Buchbindestraße
gemäß 1, und
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3:
eine schematische Seitenansicht einer Rückenableimvorrichtung einer
Buchbindestraße gemäß 1.
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In 1 ist
schematisch eine Aufsicht auf eine Buchbindestraße dargestellt. Die Buchbindestraße umfasst
eine Rückenbeleimvorrichtung 20 und
eine Buchseitenbeleimungsvorrichtung 50. Die Rückenbeleimvorrichtung 20 und
die Buchseitenbeleimungsvorrichtung 50 sind hier voneinander
getrennt dargestellt, sie bilden jedoch eine apparative Einheit.
Beide Vorrichtungen werden anhand der 2 und 3 näher beschrieben.
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Im Betrieb einer Buchbindestraße wird
ein in 1 von links kommend
dargestellter Buchblock 10 zunächst in eine Rückenbeleimvorrichtung 20 eingeführt, um
den Buchrücken
zu beleimen. Anschließend
wird der Buchblock 10 weiterbewegt in die Buchseitenbeleimungsvorrichtung 50,
in 1 rechts von der
Rückenbeleimvorrichtung 20 dargestellt.
In der Buchseitenbeleimungsvorrichtung 50 werden die Seitenflächen des
Buchblocks 10 beleimt. Der fertig beleimte Buchblock 10 wird
anschließend
aus der Buchseitenbeleimungsvorrichtung 50 entfernt.
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In 2 ist
schematisch eine Seitenansicht auf eine Buchseitenbeleimungsvorrichtung 50,
wie sie in der Buchbindestraße
gemäß 1 eingesetzt ist, dargestellt.
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Die Buchseitenbeleimungsvorrichtung 50 besitzt
eine erste Schlitzdüse 60 und
eine zweite Schlitzdüse 60'. Die Schlitzdüsen 60, 60' besitzen jeweils
einen Grundkörper 61, 61'. Im Grundkörper 61, 61' ist jeweils
ein Fluidzuführkanal 62, 62' angeordnet.
Die Schlitzdüsen 60, 60' sind über die
Fluidzuführkanäle 62, 62' jeweils mit
einer Fluidquelle (nicht dargestellt) verbunden. Die Schlitzdüsen 60, 60' besitzen ferner
einen jeweils im Grundkörper 61, 61' angeordneten
Fluidkanal 65, 65'.
Die Fluidkanäle 65, 65' sind jeweils
mit den Fluidzuführkanälen 62, 62' verbunden.
Die Schlitzdüsen 60, 60' sind einander gegenüberliegend
angeordnet und schließen
einen hier im Querschnitt dargestellten Buchblock 10 mit
in Richtung auf die Schlitzdüsen 60, 60' außen liegenden
Seitenflächen 11, 19 zwischen
sich ein. Die Fluidkanäle 65, 65' der Schlitzdüsen 60, 60' sind auf der jeweils
zum Buchblock 10 hinweisenden Seite schlitzförmig geöffnet. Die
schlitzförmige Öffnung der Schlitzdüsen 60, 60' ist jeweils
teilweise durch einen beweglichen Schieber 67, 67' überdeckt,
der sich zwischen dem Grundkörper 61, 61' der jeweiligen Schlitzdüse 60, 60' und dem Buchblock 10 erstreckt, wobei
der Schieber 67, 67' jeweils
mit einer Seitenfläche
an der jeweiligen Seiteflächen 11, 19 des
Buchblocks 10 anliegt. Der Schieber 67, 67' begrenzt jeweils
die maximale Öffnungsbreite
der Schlitzdüsen 60, 60' auf eine einstellbare Öffnungsbreite 69, 69'.
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Die in 2 rechts
dargestellte erste Schlitzdüse 60 ist über einen
Schlitten 71 seitlich bewegbar auf einer Schiene 70 angeordnet,
so dass der Abstand zwischen der ersten Schlitzdüse 60 und der zweiten
Schlitzdüse 60' entsprechend
der Dicke des Buchblocks 10 eingestellt werden kann.
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Der Buchblock 10 wird mit
einer Halteklammer 78 zwischen den Schlitzdüsen 60, 60' gehalten. Die
Schlitzdüsen 60, 60' sind mit einer
Hubvorrichtung 75 verbunden, so dass sie in Richtung auf
die Halteklammer 78 zu oder von dieser weg bewegt werden
können.
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In 3 ist
ebenfalls in einer schematischen Seitenansicht ein Querschnitt durch
eine Rückenbeleimvorrichtung 20 gemäß 1 dargestellt. Die Rückenbeleimvorrichtung 20 besitzt
eine Schlitzdüse 30 mit
einem Grundkörper 31.
Im Grundkörper 31 ist
ein Fluidzuführkanal 32 ausgebildet,
der in einem Fluidkanal 35 mündet und mit einer Fluidquelle
(nicht dargestellt) verbunden ist. Der Fluidkanal 35 ist über seine
gesamte Breite schlitzförmig
geöffnet.
In Ausströmrichtung
vor der Öffnung
des Fluidkanals 35 ist ein Schieber 37 angeordnet.
Der Schieber 37 überdeckt
teilweise die schlitzförmige Öffnung des
Fluidkanals 35 und lässt
lediglich eine Öffnung 39 unbedeckt.
Auf der dem Schieber 37 gegenüberliegenden Seite des Grundkörpers 31,
angrenzend an die Öffnung 39 der
Schlitzdüse 30,
ist eine Deckplatte 38 von gleicher Dicke wie der Schieber 37 angeordnet. In
den Bereich zwischen den einander gegenüberliegenden Kanten des Schiebers 37 und
der Deckplatte 38, also im Bereich der Öffnung 39, ragt ein
Rücken 15 eines
Buchblocks 10. Der Rücken 15 wird
gebildet von den Kanten der Lagen 12 des Buchblocks 10. Der
Buchblock 10 wird mit einer Halteklammer 78 mit seinem
Rücken 10 im
Bereich der Öffnung 39 gehalten.
Seitlich wird der Buchblock 10 von Seitenführungen 40, 41 gehalten
(s. 1). Diese Seitenführungen 40, 41 können insbesondere
aus den Grundkörpern 61, 61' der Schlitzdüsen 60, 60' gebildet sein.
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Im Betrieb einer erfindungsgemäßen Buchbindestraße gemäß 1 werden zunächst die
Rücken 15 der
Buchblöcke 10 in
der Rückenableimvorrichtung 20 beleimt.
Dazu wird ein Buchblock 10 in eine Halteklammer 78 eingespannt
und in dem Bereich zwischen den Seitenführungen 40, 41 der
Rückenableimvorrichtung 20 hineinbewegt.
Ein Sensor (nicht dargestellt) in Form einer Lichtschranke erkennt,
dass der Rücken 15 im
Bereich der Öffnung 39 der
Schlitzdüse 32 angeordnet
ist und liefert ein entsprechendes Signal an die Steuereinrichtung
(nicht dargestellt). Die Steuereinrichtung veranlasst die Zwangsförderung
eines Klebstoffs aus der Fluidquelle (nicht dargestellt) durch den
Fluidzuführkanal 32 in den
Fluidkanal 35 und durch dessen Öffnung 39 in Richtung
auf den Rücken 15 des
Buchblocks 10. Der Buchblock 10 wird seiner Länge nach,
also in Haupterstreckungsrichtung seines Rückens 15, über die Öffnung 39 der
Schlitzdüse 30 bewegt,
um den gesamten Rücken 15 mit
Klebstoff zu beaufschlagen.
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Nach dem Beaufschlagen des Rückens 15 des
Buchblocks 10 mit Klebstoff wird der Buchblock 10 zur
Buchseitenbeleimungsvorrichtung 50 weiterbewegt und zwischen
die Schlitzdüsen 60, 60' eingeführt. Sobald
der Buchblock 10 den Bereich zwischen den Schlitzdüsen 60, 60' erreicht hat,
wird von einem Sensor in Form einer Lichtschranke (nicht dargestellt)
ein entsprechendes Signal an die Steuereinrichtung geliefert. Die
Steuereinrichtung (nicht dargestellt) veranlasst daraufhin, dass
aus der Fluidquelle Klebstoff durch die Fluidzuführkanäle 62, 62' in die Fluidkanäle 65, 65' zwangsgefördert wird.
Unter dem Druck der Zwangsförderung
tritt der Klebstoff aus den Öffnungen 69, 69' aus und wird
auf die Seitenflächen 11, 19 des
Buchblocks 10 aufgetragen. Der Buchblock 10 wird,
wie schon in der Rückenableimvorrichtung 20,
seiner Länge
nach zwischen den Schlitzdüsen 60, 60' hindurchgezogen,
so dass die Seitenflächen 11, 19 des
Buchblocks 10 der Länge nach
jeweils mit einem Klebestreifen versehen werden. Durch Verschieben
der Schieber 67, 67' kann die Öffnungsbreite 69, 69' der Schlitzdüsen 60, 60' verändert werden.
Auf diese Weise wird die Breite des auf die Seitenflächen 11, 19 des
Buchblocks 10 aufgetragenen Klebstofffilms verändert.
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Um die Buchseitenbeleimungsvorrichtung 50 an
unterschiedliche Buchgrößen anzupassen,
kann die Hubvorrichtung 75 betätigt werden, so dass die Schlitzdüsen 60, 60' in Richtung
auf die Halteklammer 78 oder von dieser weg bewegt werden.
Auf diese Weise kann auch der Abstand zwischen der in 2 unten dargestellten Buchblockkante
(Buchrückenkanten)
und dem oberen Ende des aus den Schlitzdüsen 60, 60' aufgetragenen
Klebstofffilms eingestellt werden.