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DE102007035141A1 - Halterung für einen Klebebinder - Google Patents

Halterung für einen Klebebinder Download PDF

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DE102007035141A1
DE102007035141A1 DE200710035141 DE102007035141A DE102007035141A1 DE 102007035141 A1 DE102007035141 A1 DE 102007035141A1 DE 200710035141 DE200710035141 DE 200710035141 DE 102007035141 A DE102007035141 A DE 102007035141A DE 102007035141 A1 DE102007035141 A1 DE 102007035141A1
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LAUBMEIER DANIELA
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LAUBMEIER DANIELA
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    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42CBOOKBINDING
    • B42C9/00Applying glue or adhesive peculiar to bookbinding
    • B42C9/0006Applying glue or adhesive peculiar to bookbinding by applying adhesive to a stack of sheets
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05CAPPARATUS FOR APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05C5/00Apparatus in which liquid or other fluent material is projected, poured or allowed to flow on to the surface of the work
    • B05C5/02Apparatus in which liquid or other fluent material is projected, poured or allowed to flow on to the surface of the work the liquid or other fluent material being discharged through an outlet orifice by pressure, e.g. from an outlet device in contact or almost in contact, with the work
    • B05C5/0204Apparatus in which liquid or other fluent material is projected, poured or allowed to flow on to the surface of the work the liquid or other fluent material being discharged through an outlet orifice by pressure, e.g. from an outlet device in contact or almost in contact, with the work for applying liquid or other fluent material to the edges of essentially flat articles
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Halterung für einen Klebebinder zum Klebebinden von Buchblöcken, mit einer Grundplatte (4) und zwei darauf gegeneinander verschiebbar angeordneten Schlitten (3, 5), auf denen jeweils wenigstens ein Leimauftragskopf (1, 2) zur Seitenbeleimung so angeordnet ist, dass zwischen zwei gegenüberliegenden Auftragsköpfen (1, 2) der Rückenbereich eines zu bindenden Buchblocks (B) zur Seitenbeleimung durchführbar ist. Um eine solche Halterung für einen Klebebinder so weiterzubilden, dass in dem Klebebinder auch auf Buchblöcke, in die eine Tasche oder ein Umschlag eingebunden werden soll, maschinell eine Seitenbeleimung aufgetragen werden kann, ist nach der Erfindung vorgesehen, dass die sich gegenüberliegenden Leimauftragsköpfe (1, 2) gegeneinander beweglich gelagert sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Halterung für einen Klebebinder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Derartige Klebebinder werden zum Klebebinden von Buchblöcken, insbesondere von Broschüren, verwendet. Die aus dem Stand der Technik bekannten gattungsgemäßen Klebebinder weisen zwei gegenüberliegend angeordnete Leimauftragsköpfe auf, mit denen die Beleimung des Rückens und/oder eine Seitenbeleimung des zu bindenden Buchblocks erfolgen kann. Hierfür wird der noch ungebundene Buchblock zwischen die gegenüberliegenden Leimauftragsköpfe durchgeschoben. Die Leimauftragsköpfe tragen den flüssigen Leim auf den Rücken bzw. streifenförmig an den Seiten des Buchblocks auf.
  • Neuerdings werden bei der Herstellung von klebegebundenen Büchern oder Broschüren Taschen oder Umschläge mit in den Buchblock eingebunden. Diese Taschen oder Umschläge dienen beispielsweise zur Aufnahme eines elektronischen Datenträgers (Diskette, CD) oder zur Aufnahme von Zusatz-Druckereierzeugnissen, wie z. B. Landkarten o. ä.. Aufgrund der Dicke und des unterschiedlichen Formats der einzubindenden Tasche bzw. des einzubindenden Umschlags, verglichen mit dem Format des Buchblocks, entsteht im Seitenbereich des Buchblocks ein Absatz bzw eine Stufe. Dieser Absatz bereitet beim Auftragen des Leims mittels der Leimauftragsköpfe Schwierigkeiten, weil die Leimauftragsköpfe in den Seitenbereichen, in denen die Seitenbeleimung angebracht wird, nicht über die gesamte Länge des Buchblocks bündig an der Oberfläche der Vorder- bzw. Rückseite des Buchblocks anliegen. Die Leimauftragsköpfe sind nämlich bei den aus dem Stand der Technik bekannten Klebebindern starr und mit festem Abstand zueinander angeordnet und definieren im Zwischenraum einen Spalt mit vorgegebener Breite, durch den der Buchblock geschoben wird.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Klebebinder so weiterzubilden, dass er in der Lage ist, auf Buchblöcke, in die eine Tasche oder ein Umschlag eingebunden werden sollen, maschinell eine Seitenbeleimung aufzutragen.
  • Diese Aufgabe wird mit der Klebebinderhalterung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsbeispiele dieser Klebebinderhalterung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Die erfindungsgemäße Klebebinderhalterung umfasst eine Grundplatte und zwei darauf gegeneinander verschiebbar angeordnete Schlitten, auf denen jeweils wenigstens ein Leimauftragskopf zur Seitenbeleimung angeordnet ist. Die Leimauftragsköpfe sind gegenüberliegend angeordnet und zum Beleimen eines zu bindenden Buchblocks wird dieser durch den Spalt durchgeführt, der im Zwischenraum der gegenüberliegenden Auftragsköpfe gebildet wird. Um auch Buchblöcke, welche eine Tasche oder einen Umschlag umfassen, mit einer Seitenbeleimung versehen zu können, ist bei der erfindungsgemäßen Klebebinderhalterung vorgesehen, dass die beiden gegenüberliegenden Leimauftragsköpfe gegeneinander beweglich gelagert sind, so dass die Breite des Spalts variabel ist und an die Dicke und Oberflächengestaltung des zu beleimenden Buchblocks anpassbar ist. Durch die bewegliche Lagerung der Leimauftragsköpfe wird gewährleistet, dass die Leimauftragsköpfe mit gleichbleibendem Druck an der Oberfläche des zu beleimenden Buchblocks anliegen können.
  • Bevorzugt sind die Leimauftragsköpfe schwimmend und gegen eine Rückstellkraft gegeneinander beweglich gelagert. Die Rückstellkraft wird bevorzugt von einer Feder erzeugt. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist wenigstens einer der beiden gegenüberliegenden Leimauftragsköpfe auf der Grundplatte in einer einstellbaren Grundstellung fixierbar und gleichzeitig gegen eine Rückstellkraft gegenüber der Grundplatte beweglich. Weiterhin ist bevorzugt eine Höhenverstelleinrichtung vorgesehen, durch welche die Lage der beiden Auftragsköpfe zueinander in Längs- und/oder in Querrichtung zu dem Streifen der aufzubringenden Seitenbeleimung einstellbar ist.
  • Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher erläutert. Die Zeichnungen zeigen:
  • 1: Perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Klebebindehalterung in einer Vorderansicht;
  • 2: Rückansicht der Klebebinderhaltung von 1;
  • 3: Draufsicht auf die Klebebinderhalterung von 1;
  • 4: Seitenansicht der Klebebinderhalterung von 1
  • 5: Perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Klebebinderhalterung in einer Rückansicht;
  • Die in den 1 bis 5 zeichnerisch dargestellte Klebebinderhalterung umfasst eine Grundplatte 4, auf der eine Führungsschiene 6 befestigt ist. Längs der Führungsschiene 6 sind zwei Schlitten 3, 5 linear verfahrbar. Auf jedem Schlitten 3, 5 ist ein Leimauftragskopf 1, 2 mit einer Leimauftragsfläche angeordnet. Die Leimauftragsköpfe 1 und 2 sind gegenüberliegend angeordnet, so dass zwischen den Leimauftragsflächen ein Spalt gebildet wird, durch den der zu beleimende Buchblock B zur Aufbringung einer Seitenbeleimung durchführbar ist.
  • An den beiden Stirnseiten der Grundplatte 4 sind senkrecht zu dieser angeordnete Seitenplatten 15, 30 befestigt. Die beiden Schlitten 3, 5 sind gegenüber der Grundplatte 4 und gegen eine Rückstellkraft beweglich auf der Führungsschiene 6 verschiebbar gelagert. Der Schlitten 5 stützt sich hierzu gegen die Seitenplatte 30 über eine als Spiralfeder ausgebildete Druckfeder 38' ab. Der Schlitten 3 ist auf gleiche Weise beweglich gegenüber der Grundplatte 4 auf der Führungsschiene 6 angeordnet, wobei sich der Schlitten 3 über eine Druckfeder 38 gegenüber der Seitenplatte 15 abstützt. Die Schlitten 3 und 5 sind damit gegen eine von den Druckfedern 38, 38' erzeugte Rückstellkraft beweglich auf der Grundplatte 4 angeordnet.
  • Am Schlitten 3 greift eine Gewindestange 8 ein. Diese Gewindestange 8 ist durch eine Bohrung durch die Seitenplatte 15 geführt und weist an ihrem äußeren Ende einen Sterngriff 32 auf. An der Gewindestange 8 ist ein Stellring 9 befestigt. Zwischen der Innenseite der Seitenplatte 15 und dem Stellring 9 ist die Druckfeder 38 angeordnet. Über den Sterngriff 32 kann durch Ein- bzw. Ausdrehen der Gewindestange 8 der Schlitten 3 in eine Grundstellung gebracht und fixiert werden. In dieser Grundstellung ist der Schlitten 3 gegen die von der Druckfeder 38 erzeugte Rückstellkraft beweglich auf der Führungsschiene 6 angeordnet.
  • Zur Seitenbeleimung eines zu bindenden Buchblocks B wird zunächst der Abstand der gegenüberliegenden Auftragsköpfe 1, 2 mittels des Sterngriffs 32 auf die Dicke des zu bindenden Buchblocks B eingestellt, so dass die Auftragsköpfe 1, 2 unter leichtem Druck an der Vorder- bzw. Rückseite des Buchblocks B anliegen. In dieser Grundstellung der Schlitten 3, 5 wird dann der Buchblock durch die gegenüberliegenden Auftragsköpfe 1, 2 geführt und der aus den Auftragsköpfen 1, 2 austretende Heißleim wird in Form eines Streifens auf die Vorder- und. Rückseite des Buchblocks B zur Bildung der Seitenbeleimung S aufgetragen. Die Leimauftragsköpfe 1, 2 bilden ein geschlossenes Leimauftragssystem.
  • Aufgrund der beweglichen Lagerung der Schlitten 3, 5 gegenüber der Grundplatte 4 sind auch die starr auf den Schlitten 3, 5 angeordneten Leimauftragsköpfe 1, 2 gegeneinander beweglich, insbesondere schwimmend gelagert. Aufgrund dieser beweglichen Lagerung können die Leimauftragsköpfe 1, 2 etwaige Unebenheiten auf der Vorder- und/oder Rückseite des Buchbocks B ausgleichen. Insbesondere bei Buchblöcken, die aufgrund einer eingefügten Tasche oder eines eingefügten Umschlags über eine unebene Oberfläche verfügen, ist durch die bewegliche Lagerung der Auftragsköpfe 1, 2 gegenüber der Grundplatte 4 gewährleistet, dass diese über die gesamte Länge des Buchblocks B beim Beleimen unter im wesentlichen gleichbleibendem Druck an der Oberfläche des Buchblocks B anliegen. Die Stärke des Anlagedrucks hängt dabei von der Federkraft der Druckfedern 38, 38' ab, welche wiederum von der Grundeinstellung des auf der Grundplatte 4 stufenlos in variablen Grundstellungen fixierbaren Schlittens 3 abhängt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist eine Höhenverstellung 12 vorgesehen, mit der die Lage der gegenüberliegenden Auftragsköpfe 1, 2 in Längs- und/oder in Querrichtung zum Streifen der Seitenbeleimung S eingestellt werden kann. Bei dem zeichnerisch dargstellten Ausführungsbeispiel umfasst die Höhenverstelleinrichtung 12 eine Welle 31, an deren einem Ende ein Spannhebel 33 und an deren anderem Ende azentrisch eine Exzenterscheibe 26 befestigt ist. Die Exzenterscheibe 26 ist drehbar in einer Führungsscheibe 24 mit einer halbkreisförmigen Führungsfläche angeordnet. Die Führungsscheibe 24 ist starr mit dem Auftragskopf 2 verbunden und in Querrichtung zum Streifen S der Seitenbeleimung auf einer Halteplatte 25 verschiebbar. Die Halteplatte 25 ist starr auf dem Schlitten 5 angeordnet. Durch ein Verschwenken des Spannhebels 33 wird die azentrisch an der Welle 31 befestigte Exzenterscheibe 26 innerhalb der halbkreisförmigen Führungsfläche der Führungsscheibe 24 gedreht, wodurch diese und der daran befestigte Auftragskopf 2 die Position in Querrichtung zur Seitenbeleimung S verändert. Durch Verschwenken des Hebels 33 kann damit die relative Lage der Auftragsköpfe 1, 2 zueinander in Querrichtung zur Seitenbeleimung S eingestellt werden.

Claims (13)

  1. Halterung für einen Klebebinder zum Klebebinden von Buchblöcken, mit einer Grundplatte (4) und zwei darauf gegeneinander verschiebbar angeordnete Schlitten (3, 5), auf denen jeweils wenigstens ein Leimauftragskopf (1, 2) zur Seitenbeleimung so angeordnet ist, dass zwischen zwei gegenüberliegenden Auftragsköpfen (1, 2) der Rückenbereich eines zu bindenden Buchblocks (B) zur Seitenbeleimung durchführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die sich gegenüberliegenden Leimauftragsköpfe (1, 2) gegeneinander beweglich gelagert sind.
  2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die sich gegenüberliegenden Leimauftragsköpfe (1, 2) gegen eine Rückstellkraft schwimmend gegeneinander gelagert sind.
  3. Halterung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückstellkraft von einer Feder (38, 38') erzeugt wird.
  4. Halterung r nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden gegenüberliegenden Leimauftragsköpfe (1, 2) während des Beleimens des Buchblocks (B) gegen eine Rückstellkraft gegeneinander bewegbar sind.
  5. Halterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der beiden gegenüberliegenden Leimauftragsköpfe (1, 2) gegenüber der Grundplatte (4) und gegen eine Rückstellkraft beweglich gelagert ist.
  6. Halterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der beiden gegenüberliegenden Leimauftragsköpfe (1) auf der Grundplatte in einer einstellbaren Grundstellung fixierbar ist.
  7. Halterung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der auf der Grundplatte (4) in einer einstellbaren Grundstellung fixierbare Auftragskopf (1) in jeder Grundstellung gleichzeitig gegen eine Rückstellkraft gegenüber der Grundplatte (4) beweglich ist.
  8. Halterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden gegenüberliegenden Leimauftragsköpfe (1, 2) oberhalb der Grundplatte (4) angeordnet sind und dass die Lage der beiden Auftragsköpfe (1, 2) zueinander in Längs- und/oder in Querrichtung zu dem Streifen (S) der aufzubringenden Seitenbeleimung durch eine Höhenverstelleinrichtung (12) einstellbar ist.
  9. Halterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Schlitten (3, 5) wenigstens eine Führungsklammer (19; 19') so angeordnet ist, dass zwischen zwei gegenüberliegenden Führungsklammern (19, 19') der Rückenbereich eines zu bindenden Buchblocks (B) zum Beleimen durchführbar ist.
  10. Halterung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden gegenüberliegenden Führungsklammern (19, 19') gegeneinander beweglich gelagert sind.
  11. Halterung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsklammern (19, 19') und die Auftragsköpfe (1, 2) jeweils starr an dem ihnen zugeordneten Schlitten (3, 5) befestigt sind und dass die beiden Schlitten (3, 5) gegeneinander verschiebbar auf der Grundplatte (4) gelagert sind.
  12. Halterung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Grundplatte eine Führungsschiene (6) angeordnet ist, auf der die beiden Schlitten (3, 5) linear verfahrbar sind.
  13. Halterung r nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der auf der Grundplatte (4) in einer einstellbaren Grundstellung fixierbare Auftragskopf (1) mittels einer an dem Schlitten (3), auf dem dieser Auftragskopf (1) angeordnet ist, eingreifenden Gewindestange (8) stufenlos in variablen Grundstellungen gegenüber der Grundplatte (4) fixierbar ist.
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