DE20215947U1 - Sackartiges Behältnis, insbesondere zur Anwendung im Bereich Hochwasserschutz - Google Patents
Sackartiges Behältnis, insbesondere zur Anwendung im Bereich HochwasserschutzInfo
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Description
• ·
4013/G/001 Worms, 16. Oktober 2002
des Herrn
Gerd Kellershohn Marburger Str.
57223 Kreuztal
betreffend ein
„Sackartiges Behältnis, insbesondere zur Anwendung im Bereich Hochwasserschutz"
Die vorliegende Erfindung betrifft ein sackartiges Behältnis, insbesondere zur Anwendung beim Hochwasserschutz, mit einem Aufnahmeteil für rieselfähiges Gut.
Sackartige Behältnisse mit einem Aufnahmeteil für rieselfähiges Gut sind aus der Praxis bekannt. Die Säcke bestehen in der Regel aus Jute und sind gewebt. Bekannt sind außerdem Plastiksäcke aus PE-Folie. Im Bereich des Hochwasserschutzes werden zumeist Jutesäcke von Hand mit Sand befüllt und dann zu Schutzwänden mit Abdichtfunktion verbaut.
Vordergründig nachteilig ist bei dieser Art von bekannten Säcken, dass die Sandsäcke völlig durchfeuchtet werden und nach dem Hochwasser Unmengen an kontaminiertem Material entsorgt werden müssen. Die Kosten für die Sondermüllentsorgung sind enorm hoch.
Weitere Nachteile werden darin gesehen, dass durchfeuchtete Flutmauern aus herkömmlichen Jute- oder PE-Sandsäcken bei Minusgraden gefrieren und nur noch schwer handhabbar sind, wenn das Hochwasser wieder gefallen ist. Außerdem ist die Handbefüllung aufwendig und unkalkulierbar. Der Bau der Hochwasserschutzwand hängt von den verfügbaren Arbeitskräften ab, die in Situationen sehr hohen Bedarfs ggf. nicht vorhanden sein könnten. Des weiteren erfolgt die Befüllung stets verschieden, d. h., die Säcke sind unterschiedlich schwer, was zu einer aus arbeitsmedizinischer Sicht nachteiligen immer wechselnden Belastung der Wirbelsäule beim Zuwerfen der Säcke führt.
Ausgehend vom Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein sackartiges Behältnis der in Rede stehenden Art anzugeben, das Entsorgungskosten weitgehend vermeidet und wiederverwendbar ist.
Die voranstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Schutztanspruches 1 gelöst. Danach ist ein sackartiges Behältnis der in Rede stehenden Art derart ausgestaltet, dass der Aufnahmeteil wasserdicht ist.
Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass eine Kontaminierung des sackartigen Behältnisses und dessen Inhalt weitgehend vermieden werden kann, wenn der
Aufnahmeteil und das darin befindliche Gut nicht vom verschmutzten Wasser durchdrungen werden. Dies wird dadurch erreicht, dass der Aufnahmeteil wasserdicht ist. Wenn also die Schutzwand abgebaut wird, ist allenfalls eine Oberflächenreinigung des erfindungsgemäßen sackartigen Behältnisses erforderlich, nicht jedoch eine Entsorgung der Säcke nebst Inhalt. Herstellungskosten, Lagerkosten und Reinigungskosten für das erfindungsgemäße sackartige Behältnis unterschreiten die Kosten für die Sondermüllentsorgung bei weitem. Vorteil der Lagerhaltung ist auch, dass sofort Schutzwand- und Abdichtungsmaterial zur Verfügung steht. Die Befüllung des sackartigen Behältnisses erfolgt vorzugsweise maschinell.
Im Bereich Hochwasserschutz werden die sackartigen Behältnisse vor Häuser geschichtet, um ein Eindringen von Wasser zu vermeiden. Außerdem werden sie verbaut, um Schlamm- und Erdlawinen entgegenzuwirken oder Gewässer und Vorfluter anzustauen. Darüber hinaus können mit den erfindungsgemäßen Behältnissen auch Fahrtrassen ausgelegt, Wege gebaut werden, sie können als Ballast bzw. Belastungsgewicht für technische Geräte und Fahrzeuge verwendet werden oder bspw. auch, um Verkehrsschilder zu beschweren und deren Standsicherheit zu erhöhen.
Nach der Befüllung mit dem Gut bleibt der Aufnahmeteil des erfindungsgemäßen sackartigen Behältnisses zweckmäßigerweise permanent verschlossen, so dass das Gut stets im Aufnahmeteil verbleibt. Auf diese Weise bleiben die Eigenschaften des Gutes erhalten. Der Aufnahmeteil könnte aus Kunststoff bestehen und nach der Befüllung mit dem Gut an seinen Kanten verschlossen, insbesondere verschweißt sein. Vor dem Verschweißen könnte ein Vernähen stattfinden. Die Vorgänge Befüllen, Vernähen, Verschweißen könnten sämtlichst maschinell erfolgen.
Damit das Übereinanderlagern der erfindungsgemäßen sackartigen Behältnisse zu einer Art Verbund führt, könnte der Aufnahmeteil an zumindest einer seiner Stirnseiten einen Überlappungsabschnitt aufweisen. Jedes nachfolgende sackartige Behältnis kann so auf dem Überlappungsteil abgelegt werden und trägt zur Stabilisierung einer Schutzwand bei. Der Überlappungsabschnitt könnte durch
eine Quernaht vom übrigen Aufnahmeteil abgetrennt sein, so dass das rieselfähige Gut diesen Bereich nicht erreicht.
Zum besseren Transport und zum Zuwerfen und Auffangen des erfindungsgemäßen sackartigen Behältnisses könnte der Aufnahmeteil an mindestens einer der Stirnseiten und / oder an mindestens einer der Längsseiten ein Griffelement aufweisen. Dieses Griffelement könnte vorzugsweise im Bereich des Überlappungsabschnittes angeordnet sein. Vorsorglich könnte zumindest ein Griffelement an der Längsseite vorgesehen sein, so dass auch Personen geringerer Körperhöhe das Behältnis transportieren können, ohne dass es auf dem Boden schleift.
Im Hinblick auf die Fertigung des erfindungsgemäßen sackartigen Behältnisses könnte eine längere Materialbahn einmal quer gefaltet werden, so dass der Aufnahmeteil einen im wesentlichen rechteckigen Zuschnitt aufweist, wobei das Verhältnis Stirnseite zu Längsseite ca. 2 : 3 betragen könnte. Die genähten Nähte und die Schweißverbindungen würden sich dann an den beiden Längsseiten und an der offenen Stirnseite erstrecken. Der mit einer zusätzlichen Quernaht abgetrennte Überlappungsabschnitt könnte etwa zwischen 10 % und 15 % der Längsseite beanspruchen. Ein Griff könnte durch Ausstanzen innerhalb des Überlappungsbereiches gebildet werden oder als abragender Henkel an der Stirnseite und / oder Längsseite befestigt, insbesondere vernäht, sein.
Der Aufnahmeteil könnte an seiner Außenseite eine aufgeraute Oberfläche aufweisen. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise die Griffigkeit des erfindungsgemäßen Behältnisses erhöht. Nicht nur beim Zuwerfen und Auffangen macht sich dies positiv bemerkbar, sondern auch, wenn die sackartigen Behältnisse zur Flutwand verbaut sind kommen die guten adhäsiven Eigenschaften zum Tragen. Nach einer weiteren positiven Ausgestaltung könnte die Außenseite des Aufnahmeteils Licht reflektieren und / oder abstrahlen. Hierdurch kann die Schutzwand auch im Dunklen leicht erkannt werden und der Aufwand von Markierungsseilen und anderen Sicherungsmaßnahmen oder Beleuchtungsmaßnahmen bei nächtlicher Arbeit könnte verringert werden.
Während eine raue Oberfläche vorteilhaft für die Außenseite des Behältnisses ist, könnte die Innenseite des Aufnahmeteils bevorzugt eine glatte Oberfläche aufweisen. Hierdurch wird ausgeschlossen, dass sich rieselfähiges Gut an der Innenoberfläche des Aufnahmeteiles festsetzt und ggf. Konglomerate bildet, die einer günstigen Verteilung des Gutes im sackartigen Behältnis entgegenwirken. Um die glatte Innenoberfläche zu realisieren, könnte eine einseitige Beschichtung an der Innenseite des Aufnahmeteils, insbesondere mit PVC, vorgenommen werden.
Im Hinblick auf die Wiederverwendbarkeit des sackartigen Behältnisses könnte das Material des Aufnahmeteils wetterbeständig sein. Damit keine Schäden am Behältnis bei niedrigen Temperaturen auftreten, könnte das Material frostbeständig sein, wobei eine Auslegung auf eine Kältebeständigkeit bis zu -300C in Betracht kommt. Die Flexibilität des Sackes bliebe dadurch auch bei Frost erhalten und erleichtert die Handhabung. Außerdem könnte das Material des erfindungsgemäßen Behältnisses eine hohe Reißfestigkeit aufweisen, damit auch ein Abwurf aus dem Helikopter aus mehreren Metern Höhe ohne Schaden vonstatten geht oder Belastungen bei Verbau der sackartigen Behältnisse zu Wegen und Fahrtrassen aufgenommen werden können.
Eine lang andauernde Nutzung des sackartigen Behältnisses der in Rede stehenden Art ergibt sich, wenn der mit Gut befüllte Aufnahmeteil eine Haltbarkeitsdauer von ca. 15 Jahren hat. Das Behältnis könnte in vorteilhafter Weise ein konstantes Gewicht von ca. 15 kg aufweisen, so dass Personen, die die Hochwasserschutzwand errichten, stets auf das Gewicht eingestellt sind und es somit weniger zu Verletzungen von Bändern, Sehnen, der Wirbelsäule oder dgl. kommt.
Von erfindungswesentlicher Bedeutung ist die Qualität des rieselfähigen Gutes, welches sich im Aufnahmeteil des erfindungsgemäßen Behältnisses befindet. Das rieselfähige Gut sollte bevorzugt vollständig getrocknet sein. Eine Restfeuchte von maximal 4 % ist vertretbar. Durch keine oder eine nur sehr geringe Restfeuchte kommt es bei Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes kaum zu Volumenänderungen des Gutes oder zu Änderungen bezüglich des Rieselverhaltens, während bei herkömmlichen durchfeuchteten und schließlich gefrorenen Sandsäcken ein unflexibles, sehr schwer handhabbares Produkt vorliegt.
Bei dem vorgetrockneten Gut könnte es sich um anorganisches und/oder organisches Material handeln. Beispielsweise käme Blähton, Quarzsand, getrockneter Sand oder auch Kunststoffgranulat mit insbesondere kugelförmigen Granalien in Betracht. Als besonders geeignet hat sich Blähton mit möglichst 0 % Restfeuchte herausgestellt, dessen spezifisches Gewicht von 1 kg dem Volumen von 1 I des sackartigen Behältnisses entspricht. Das spezifische Gewicht des Gutes ist ausschlaggebend für die Füllmenge und das Endgewicht. Bei einem Gut mit höherem spezifischen Gewicht, wie bspw. Quarzsand, wird die Füllmenge geringer ausfallen, wenn ein konstantes Gewicht des sackartigen Behältnisses von bspw. 15 kg eingehalten werden soll. Es bleibt den Anwendern vorbehalten, sackartige Behältnisse mit höherer Füllmenge zu verwenden, womit dann natürlich auch ein höheres Gewicht verbunden ist. Um den Anforderungen an das erfindungsgemäße sackartige Behältnis als Bauteil Rechnung zu tragen, sollte eine bestimmte Füllmenge von etwa 50 % bis etwa 85 % des Aufnahmeteils vorhanden sein.
Damit die Rieselfähigkeit und die Verteilung des Gutes im Aufnahmeteil des sackartigen Behältnis optimal erhalten bleibt, könnte der Anteil an Luftvolumen reguliert werden. Bspw. könnte nach dem Befüllen des Aufnahmeteils ein Teil der dort enthaltenen Luft entfernt werden, bevor die Befüllöffnung endgültig verschlossen wird. Das Verhältnis Luft - Feststoff mit einem möglichst geringen Luftanteil, bei dem die Rieselfähigkeit gerade so erhalten bleibt, ist insbesondere im Hinblick auf den Abwurf der sackartigen Behältnisse aus einem Hubschrauber aus mehreren Metern Höhe von Bedeutung. Ist möglichst wenig Luft im Aufnahmeteil enthalten, bildet sich beim Abwurf kein Luftkissen und ein „Knalltüteneffekt" bzw. ein Aufplatzen des sackartigen Behältnisses wird vermieden.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung zweier Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der angeführten Ausfüh-
rungsbeispiele der Erfindung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 in schematischer, räumlicher Darstellung, ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen sackartigen Behältnisses,
Fig. 2 schematisch eine Vorderansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen sackartigen Behältnisses und
Fig. 3 als schematische Prinzipskizze, mehrere gestapelte erfindungsgemäße Behältnisse nach Fig. 2 zur Ausbildung eines Hochwasserschutzwand.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen ein sackartiges Behältnis 1 zur Anwendung im Bereich Hochwasserschutz mit einem Aufnahmeteil 2 für rieselfähiges Gut 3. Das rieselfähige Gut 3 ist in Fig. 2 mit Punkten angedeutet.
Erfindungsgemäß ist der Aufnahmeteil 2 wasserdicht. Der Aufnahmeteil 2 bleibt nach der Befüllung mit dem Gut 3 permanent verschlossen, so dass das Gut 3 im Aufnahmeteil 2 verbleibt. Das sackartige Behältnis 1 besteht aus Kunststoff und ist an seinen Kanten 4 vernäht und verschweißt, so dass das Behältnis 1 wasser- und luftdicht verschlossen ist.
Bei beiden Ausführungsbeispielen des sackartigen Behältnisses weist der Aufnahmeteil 2 an einer seiner Stirnseiten 5 einen Überlappungsabschnitt 6 auf, welcher durch eine Quernaht 7 vom übrigen Aufnahmeteil 2 abgetrennt ist. Der LJ-berlappungsabschnitt 6 liegt der Biegekante 8 gegenüber. Im Bereich des Überlappungsabschnittes 6 befindet sich ein Griffelement 9, welches gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel als angenähter Henkel ausgebildet ist und gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel als Aussparung im Überlappungsabschnitt 6 vorliegt.
Fertigungstechnisch ist das sackartige Behältnis 1 durch Umbiegen einer längeren Bahn erstellt, so dass der Aufnahmeteil 2 einen im wesentlichen rechteckigen Zuschnitt aufweist, wobei das Verhältnis Stirnseite 5 zu Längsseite 10 ca. 2 : 3 beträgt. Der Überlappungsabschnitt 6 beansprucht etwa zwischen 10 % und 15 % der Längsseite 10. Bei der in Fig. 3 gezeigten Ausbildung der Schutzwand aus übereinandergestapelten Behältnissen 1 ist dargestellt, dass der Überlappungsabschnitt 6 für eine gute Verbindung der Behältnisse 1 sorgt.
Die Außenseite des Aufnahmeteils 2 weist eine aufgeraute Oberfläche auf, die Licht reflektiert und abstrahlt. Die Innenseite des Aufnahmeteils 2 weist eine glatte Oberfläche auf. Das Material des sackartigen Behältnisses ist wetterbeständig, frostbeständig, reißfest. Die Haltbarkeitsdauer beträgt ca. 15 Jahre, das Gewicht des sackartigen Behältnisses beträgt ca. 15 kg.
Das rieselfähige Gut 3 ist getrocknet und enthält eine zu vernachlässigende Restfeuchte von weniger als 1 %. Bei dem rieselfähigen Gut 3 handelt es sich hier um anorganisches Material, nämlich um Blähton. Die Füllmenge des rieselfähigen Gutes 3 macht etwa bis zur Hälfte des Aufnahmeteils 2 des sackartigen Behältnisses aus. Nach dem Befüllen des Aufnahmeteils 2 mit dem Gut 3 und vor dem endgültigen Verschließen des Aufnahmeteils 2 wird ein Teil der dort enthaltenen Luft entfernt. Dabei wird das Verhältnis Luft - Feststoff bzw. rieselfähiges Gut 3 derart gewählt, dass ein möglichst geringer Luftanteil vorliegt, bei dem die Rieselfähigkeit des Gutes 3 gerade so erhalten bleibt. Insofern ist vorgesehen, dass das sackartige Behältnis auch luftdicht ist.
Hinsichtlich weiterer, in den Figuren nicht gezeigter Merkmale wird auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Lehre nicht auf die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele eingeschränkt sind.
Claims (21)
1. Sackartiges Behältnis (1), insbesondere zur Anwendung im Bereich Hochwasserschutz, mit einem Aufnahmeteil (2) für rieselfähiges Gut (3), dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeteil (2) wasserdicht ist.
2. Sackartiges Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeteil (2) nach der Befüllung mit dem Gut (3) permanent verschlossen bleibt, so dass das Gut (3) im Aufnahmeteil (2) verbleibt.
3. Sackartiges Behältnis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeteil (2) aus Kunststoff besteht und an seinen Kanten (4) verschweißt, ggf. auch vernäht, ist.
4. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeteil (2) an zumindest einer seiner Stirnseiten (5) einen Überlappungsabschnitt (6) aufweist.
5. Sackartiges Behältnis nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Überlappungsabschnitt (6) durch eine Quernaht (7) vom übrigen Aufnahmeteil (2) abgetrennt ist.
6. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet dass der Aufnahmeteil (2) an mindestens einer der Stirnseiten (5) und/oder an mindestens einer der Längsseiten (10) ein Griffelement (9) aufweist.
7. Sackartiges Behältnis nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffelement (9) im Bereich des Überlappungsabschnittes (6) angeordnet ist.
8. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeteil (2) einen im wesentlichen rechteckigen Zuschnitt aufweist und dass das Verhältnis Stirnseite (5) zu Längsseite (10) ca. 2 : 3 beträgt.
9. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Überlappungsabschnitt (6) etwa zwischen 10% und 15% der Längsseite (10) beansprucht.
10. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite des Aufnahmeteils (2) eine aufgeraute Oberfläche aufweist.
11. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite des Aufnahmeteils (2) Licht reflektiert und/oder abstrahlt.
12. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseite des Aufnahmeteils (2) eine glatte Oberfläche, insbesondere eine PVC-Beschichtung, aufweist.
13. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Aufnahmeteils (2) wetterbeständig, frostbeständig, reißfest ist.
14. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der mit Gut (3) befüllte Aufnahmeteil (2) eine Haltbarkeitsdauer von ca. 15 Jahren hat.
15. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der mit Gut (3) befüllte Aufnahmeteil (2) ein Gewicht von ca. 15 kg aufweist.
16. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das rieselfähige Gut (3) getrocknet ist und eine Restfeuchte von maximal 4% enthält.
17. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem rieselfähigen Gut (3) um anorganisches und/oder organisches Material, insbesondere Blähton, Quarzsand, getrockneter Sand, Kunststoffgranulat handelt.
18. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllmenge des rieselfähigen Gutes (3) etwa 50% bis etwa 85% des Fassungsvermögens des Aufnahmeteils (2) ausmacht.
19. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Befüllen des Aufnahmeteils (2) mit Gut (3) und vor dem endgültigen Verschließen des Aufnahmeteils (2) ein Teil der dort enthaltenen Luft entfernbar ist.
20. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis Luft - Feststoff bzw. rieselfähiges Gut (3) derart gewählt ist, dass ein möglichst geringer Luftanteil vorliegt, bei dem die Rieselfähigkeit des Gutes (3) gerade so erhalten bleibt.
21. Sackartiges Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeteil (2) luftdicht ist.
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