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DE20214737U1 - Flagge mit Halter - Google Patents

Flagge mit Halter

Info

Publication number
DE20214737U1
DE20214737U1 DE20214737U DE20214737U DE20214737U1 DE 20214737 U1 DE20214737 U1 DE 20214737U1 DE 20214737 U DE20214737 U DE 20214737U DE 20214737 U DE20214737 U DE 20214737U DE 20214737 U1 DE20214737 U1 DE 20214737U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
flag
rod
flag according
fastening element
pole
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20214737U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
AHB AUTOHANDEL BEDARF GmbH
Original Assignee
AHB AUTOHANDEL BEDARF GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by AHB AUTOHANDEL BEDARF GmbH filed Critical AHB AUTOHANDEL BEDARF GmbH
Priority to DE20214737U priority Critical patent/DE20214737U1/de
Publication of DE20214737U1 publication Critical patent/DE20214737U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F17/00Flags; Banners; Mountings therefor

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)
  • Mutual Connection Of Rods And Tubes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Flagge, welche an einem Stab befestigt ist.
Derart ausgebildete Flaggen erfreuen sich insbesondere in letzter Zeit sehr großer Beliebtheit. So- werden derart ausgebildete Flaggen häufig von Zuschauem bei Staatsbesuchen geschwenkt. Des weiteren werden derartig ausgebildete Flaggen häufig bei internationalen Sportwettbewerben von Zuschauern mit sich geführt. Sehr häufig werden derart ausgebildete Flaggen auch nach einem Sieg einer Nationalmannschaft aus fahrenden Autos heraus geschwenkt.
Nachteilig einer derartig ausgebildeten Flagge ist, daß die Flagge stets in der Hand gehalten werden muß.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine eingangs genannte Flagge derart auszubilden, daß sie auf einfache Weise an einem Kraftfahrzeug befestigbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Gemäß der Erfindung ist eine Flagge, welche an einem Stab befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab ein Befestigungselement aufweist.
Dadurch, daß der Stab ein Befestigungselement aufweist, läßt sich die Flagge auf einfache Weise beispielsweise an einem Kraftfahrzeug befestigen. Es ist nicht mehr erforderlich, daß die Flagge ständig in der Hand gehalten wird.
In vorteilhafter Weise ist das Befestigungselement an dem der Flagge abgewandten Ende des Stabes angeordnet. Hierdurch kann die Flagge im befestigten Zustand in nahezu ungehinderter Weise flattern.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Befestigungselement zwei etwa parallel verlaufende Bereiche hat, welche sich etwa senkrecht zur Achse des Stabes erstrecken. Hierdurch läßt sich der Stab und somit die Flagge auf einfache Weise am Seitenfenster eines Kraftfahrzeuges einklemmen. Da dies mit wenigen Handgriffen geschehen kann, kann die Flagge auch für einen relativ geringen Zeitraum am Kraftfahrzeug befestigt werden. So ist es möglich, die Flagge selbst bei sehr kurzen Fahrten am Kraftfahrzeug zu befestigen.
Besonders vorteilhaft ist es darüber hinaus auch, wenn das Befestigungselement ein nutförmiges Element aufweist, deren Wandungen in einem Winkel zur Achse des Stabes verlaufen. Hierbei hat sich eine Winkel von 45 Grad als besonders vorteilhaft herausgestellt. Durch das nutförmige Element läßt sich der Stab und somit die Flagge auf die obere Kante des Seitenfensters eines Kraftfahrzeugs aufstecken. Dies gewährleistet nicht nur einen sehr festen und sicheren Sitz, sondern hat darüber hinaus auch noch zur Folge, daß die Flagge in einer optisch ansprechenden Weise am Kraftfahrzeug befestigt ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das nutförmige Element als Klemme ausgebildet ist. Hierdurch wird der Sitz der Flagge verbessert und ein unbeabsichtigtes Flattern der Flagge verhindert.
Als besonders vorteilhaft hat sich auch eine Ausführungsform der Erfindung herausgestellt, bei der der Stab aus einem Kunststoffprofil besteht, welches im Querschnitt
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kreuzförmig ist. Durch ein derartiges Profil wird auf einfache Weise ein Stab von großer Stabilität bei geringem Gewicht erreicht. Insbesondere wird hierdurch erreicht, daß sich der Stab während der Fahrt des Kraftfahrzeuges nicht oder nur geringfügig durchbiegt.
Sehr vorteilhaft ist auch eine Ausführungsform der Erfindung, bei der Stab wenigstens einen Widerhaken aufweist. Durch den Widerhaken läßt sich auf einfache Weise eine zuverlässige Befestigung der Flagge am Stab erreichen. Die Flagge braucht zur Befestigung lediglich längs einer Seite eine Schlaufe aufweisen, welche an einem Ende geschlossen ist, so daß ein sackförmiges Element entsteht. Wird der Stab in das sackförmige Element eingeführt, so verhindert der Widerhaken, daß der Stab unbeabsichtigt wieder aus dem sackförmigen Element herausgleitet.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Widerhaken im unteren Bereich der Flagge am Stab angeordnet ist. Hierdurch wird erreicht, daß die Flagge immer aufgespannt bleibt und sich nicht am Stab zusammenzieht.
Weitere Merkmale und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines besonderen Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Es zeigt die einzige Figur eine erfindungsgemäß ausgebildete Flagge.
Wie der Figur entnommen werden kann, ist eine Flagge 1 an einem Stab 2 befestigt. Die Flagge 1 weist an einem Ende eine Schlaufe 4 auf, welche an einer Seite geschlossen
ist. In dem so gebildeten taschenförmigen Element ist der obere Bereich
des Stabes 2 angeordnet. Der Stab 2 weist im unteren Bereich der Flagge 1 zwei
Widerhaken 2a auf, in welche sich die Wände des taschenförmigen Elements verhaken.
An dem der Flagge 1 abgewandten Ende weist der Stab 2 ein Befestigungselement 3 auf, welches zwei etwa senkrecht zur Achse des Stabes 2 verlaufende Bereiche
3a, 3b hat. Durch die Bereiche 3a, 3b läßt sich das Befestigungselement 3 auf einfa-
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ehe Weise von einem Seitenfenster eines Kraftfahrzeugs derart einklemmen, daß der Stab 2 etwa senkrecht angeordnet ist.
Das Befestigungselement 3 weist des weiteren ein nutförmiges Element 3c auf, welches klemmend auf die Scheibe eines Seitenfensters eines Kraftfahrzeugs aufgesteckt werden kann. Die Wandungen des nutförmigen Elements 3c verlaufen in einem Winkel von etwa 45 Grad zur Achse des Stabes 2. Hierdurch erstreckt sich der Stab 2 in etwa in einem Winkel von 45 Grad aus dem Seitenfenster eines Kraftfahrzeugs.

Claims (9)

1. Flagge (1), welche an einem Stab (2) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (2) ein Befestigungselement (3) aufweist.
2. Flagge nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (3) an dem der Flagge (1) abgewandten Ende des Stabs (2) angeordnet ist.
3. Flagge nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (3) zwei etwa parallel verlaufende Bereiche (3a, 3b) hat, welche sich etwa senkrecht zur Achse des Stabes (2) erstrecken.
4. Flagge nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (3) ein nutförmiges Element (3c) aufweist, dessen Wandungen in einem Winkel zur Achse des Stabes (2) verlaufen.
5. Flagge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das nutförmige Element (3c) als Klemme ausgebildet ist.
6. Flagge nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel 45 Grad beträgt.
7. Flagge nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (2) aus einem Kunststoffprofil besteht, welches im Querschnitt kreuzförmig ist.
8. Flagge nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (2) wenigstens einen Widerhaken (2a) aufweist.
9. Flagge nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Widerhaken (2a) im unteren Bereich der Flagge (1) am Stab (2) ausgebildet ist.
DE20214737U 2002-09-24 2002-09-24 Flagge mit Halter Expired - Lifetime DE20214737U1 (de)

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DE20214737U1 true DE20214737U1 (de) 2002-11-21

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102009031354A1 (de) 2009-07-01 2011-01-05 GÖTZL, Gertrud Klemmhalter zur Befestigung eines Anzeigemittels an einer Basis

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102009031354A1 (de) 2009-07-01 2011-01-05 GÖTZL, Gertrud Klemmhalter zur Befestigung eines Anzeigemittels an einer Basis
WO2011000656A1 (de) 2009-07-01 2011-01-06 GÖTZL, Gertrud Klemmhalter zur befestigung eines anzeigemittels an einer basis

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