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DE20214622U1 - Verlegesystem für Bodenplatten - Google Patents

Verlegesystem für Bodenplatten

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Publication number
DE20214622U1
DE20214622U1 DE20214622U DE20214622U DE20214622U1 DE 20214622 U1 DE20214622 U1 DE 20214622U1 DE 20214622 U DE20214622 U DE 20214622U DE 20214622 U DE20214622 U DE 20214622U DE 20214622 U1 DE20214622 U1 DE 20214622U1
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DE20214622U
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English (en)
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Individual
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Publication date
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Priority to AT02779182T priority patent/ATE374294T1/de
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Priority to RU2004120069/03A priority patent/RU2305164C2/ru
Priority to AU2002342548A priority patent/AU2002342548A1/en
Priority to DE10295140T priority patent/DE10295140D2/de
Priority to HK05110007.5A priority patent/HK1078115B/xx
Priority to EP02779182A priority patent/EP1490565B1/de
Priority to ES02779182T priority patent/ES2246746T1/es
Priority to DE50210994T priority patent/DE50210994D1/de
Priority to PCT/DE2002/004023 priority patent/WO2003040491A1/de
Publication of DE20214622U1 publication Critical patent/DE20214622U1/de
Priority to US10/752,591 priority patent/US7197855B2/en
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    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C5/00Pavings made of prefabricated single units
    • E01C5/001Pavings made of prefabricated single units on prefabricated supporting structures or prefabricated foundation elements except coverings made of layers of similar elements
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F13/00Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings
    • E04F13/07Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings composed of covering or lining elements; Sub-structures therefor; Fastening means therefor
    • E04F13/08Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings composed of covering or lining elements; Sub-structures therefor; Fastening means therefor composed of a plurality of similar covering or lining elements
    • E04F13/0862Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings composed of covering or lining elements; Sub-structures therefor; Fastening means therefor composed of a plurality of similar covering or lining elements composed of a number of elements which are identical or not, e.g. carried by a common web, support plate or grid
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
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    • E04F15/02194Flooring consisting of a number of elements carried by a non-rollable common support plate or grid
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
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    • E04F15/082Flooring or floor layers composed of a number of similar elements only of stone or stone-like material, e.g. ceramics, concrete; of glass or with a top layer of stone or stone-like material, e.g. ceramics, concrete or glass with a top layer of stone or stone-like material, e.g. ceramics, concrete or glass in combination with a lower layer of other material

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Description

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Hans Meyer .· ··. ,**«· J
Beschreibung
Verlegesystem für Bodenplatten Technisches Gebiet
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verlegesystem für Bodenplatten und eignet sich insbesondere für Steinzeugfliesen und Natursteinfliesen sowie Holzplatten.
Stand der Technik
Bodenplatten werden, soweit es sich um Stein- oder Keramikfliesen handelt, in der Regel mittels eines geeigneten Klebers auf der entsprechend vorbereiteten Unterlage, z. B. auf einem Glattestrich, verlegt, wobei die Fugenbreite meist durch Einlegen von Fugenkreuzen festgelegt wird und die Fugen nachträglich ausgefugt werden müssen. Das Verlegen ist sowohl hinsichtlich der erforderlichen Werkzeuge als auch hinsichtlieh der notwendigen Materialien vergleichsweise aufwendig und erfordert darüber hinaus auch ein relativ hohes handwerkliches Geschick vom Verleger. Darüber hinaus ist ein hoher Zeitbedarf erforderlich, bis der Belag begehbar ist. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, dass ein nach dieser Vorgehensweise verlegter Plattenbelag nicht ohne weiteres, d. h. nicht ohne Zerstörung der Platten entfernt werden kann.
Bei Holzplatten, beispielsweise bei Parkett- oder Laminatplatten, wie sie für Fußbodenbeläge eingesetzt werden, ist es bekannt, an den einen beiden der sich kreuzenden Platten-Seiten eine Nut und an den anderen beiden Plattenseiten eine dazu passende Feder vorzusehen. Beim Verlegen der Platten werden jeweils Platten mit korrespondierenden Nuten und Federn aneinander gestoßen und miteinander verklebt. Auch hier kann der Plattenbelag zu einem späteren Zeitpunkt nicht ohne Zerstörung der Platten entfernt werden.
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Hans Meyer
Aus der DE 199 62 812 oder DE 200 09 717 Ul sind Steinfliesen mit einem Auflagerahmen und einer Dichtung bekannt.
Gemäß der DE 199 62 812 Al ist es bekannt, die Ränder von zu
verlegenden Boden- und Wandplatten jeweils mit einem Randprofil zu versehen, welche mit den Platten verklebt sein können. Die Randprofil sind so ausgebildet, dass ein erster Schenkel
für die Auflage der Platte und ein zweiter Schenkel zur Anlage an der umlaufenden Randfläche der Platte vorhanden ist.
Darüber hinaus ist noch auf der der Platte abgewandten Seite
des sich am Plattenrand erstreckenden Schenkels ein Vorsprung vorgesehen, welcher zusammen mit dem Vorsprung der benachbarten Platte für eine vorgegebene Mindestbreite der Fuge verantwortlich
ist. In die Fuge, welche durch zwei spiegelsymmetrische
angeordnete Randprofile gebildet wird, wird ein Abdeckprofil eingesetzt. Dieses Abdeckprofil ist über eine Verzahnung gegen Herausgleiten gesichert. An der Platte kann eine rutschfeste Dämpfungsschicht vorgesehen sein, wobei allerdings der Randbereich der Unterseite der Platte freigelassen
ist, weil dort umlaufend die Randprofile angelegt sind. Die
mit den Randprofilen vorkonfektionierten Platten werden auf
einer Bodenfläche so ausgelegt, dass die Vorsprünge aneinander
stoßen.
Gemäß der DE 200 09 717 Ul ist es bekannt, zwischen zwei aneinander
grenzenden Platten ein im wesentlichen T-förmiges
Tragprofil vorzusehen, welches zwei seitliche Auflagestege
zum Abstützen jeweils einer Platte und einen mittleren Halteabschnitt mit einer Aufnahmenut für eine Dichtung aufweist.
Der Halteabschnitt erstreckt sich ein Stück weit entlang der
Plattenkante und die Dichtung ist so ausgebildet, dass sie
zur Plattenoberseite hin mehrere aufeinanderfolgende Dichtflächen
bereit stellt. Zwischen der Platte und dem seitlichen Auflagesteg ist ein Dichtungsband vorgesehen, welches eventuell durch die Dichtung hindurchgetretenes Wasser am Austreten
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auf die Unterseite der Platte verhindert. Darüber hinaus kann im Bereich des Auflagestegs ein Führungssteg zur Bildung von Ablaufrinnen vorgesehen sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verlegesystem anzugeben, bei dem das Verlegen der Platten relativ leicht, d. h. auch von ungeübten Personen durchgeführt werden kann. Das Verlegesystem soll insbesondere für Natursteinplatten wie Granit, Marmor usw. aber auch für Holz-, Keramik- oder auch aus anderen Werkstoffen hergestellte Platten geeignet sein. Es soll außerdem gewährleisten, dass der Belag bei Bedarf ohne Beschädigung der einzelnen Platten wieder entfernt werden kann.
Darstellung der Erfindung
Mit dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verlegesystem lassen sich die vorgenannten Nachteile vermeiden. Jede Platte liegt zumindest teilflächig mit ihrer Unterseite auf einem Auflageprofile mit Auflagebereichen aufweisenden Auflagerahmen auf, wobei der Auflagerahmen einen über die Auflagefläche zur O-berseite der Platte hin vorstehenden Ansatz aufweist, welcher sich zumindest abschnittsweise an der Kante der Platte entlang in Richtung Oberseite der Platte erstreckt. Die Auflagerahmen sind miteinander verbindbar. Der Ansatz ist nur an zwei einander benachbarten Auflageprofilen vorgesehen, wohingegen die beiden anderen Auflageprofile einen Auflagebereich ohne Ansatz aufweisen. Die ersten Auflageprofile weisen mindestens einen über die Platte hinausgehenden Rastfortsatz auf, wobei die beiden anderen, zweiten Auflageprofile mindestens einen unterhalb der Platte liegenden Rastfortsatz aufweisen und jeweils ein Auflageprofil mit einem anderen AufIageprofil zusammenwirkt.
Im Falle von quadratischen oder rechtwinkligen Platten hat der Auflagerahmen insgesamt vier Auflageprofile, wobei durch
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die besondere Ausgestaltung der Verbindung ein Verschieben paralleler Reihen von verlegten Platten möglich ist. Dadurch ist es möglich, die Platten auch versetzt zu verlegen. In diesem Fall stoßen dann in einer Ecke einer Platte nicht vier Ecken zusammen, sondern es treffen zwei Ecke auf eine Seitenkante der benachbarten Plattenreihe.
Durch das die einzelnen Fliesen gegenseitig abdichtende Fugengummi wird ein präzises, gleichbleibendes Fugenbild erreicht, das auch durch seine Dichtigkeit gegenüber Wasser überzeugt.
Dank der Erfindung sind selbst bei der Verlegung größerer Bereiche Dehnfugen nicht mehr erforderlich, da durch die schwimmende Verlegung kein fester Kontakt zum Untergrund besteht. Die Gefahr der Rissbildung im Bodenbelag bzw. der einzelnen Platte, wie sie bei auf den Estrich verklebten Platten gegeben ist, besteht daher nicht. Darüber hinaus sind für die Verlegung keine Kleber mehr notwendig.
Besondere Vorteile ergeben sich bei der Verlegung von hochwertigen Platten, wie Granitplatten oder ähnlichen Platten, da hier die zusätzlichen Kosten des Verlegesystems vom Stückpreis her betrachtet weniger ins Gewicht fallen und als weitaus wichtigerer Vorteil Fehler bei der Verlegung selbst bei kaum geschultem Verlegepersonal vermieden werden. Darüber hinaus sinken die Verlegungskosten beträchtlich.
Durch die schwimmende Verlegung ist es möglich, in Altbausanierung mit Holzdielenboden ohne große Vorarbeiten den Granitboden schnell und kostengünstig auf der vorhandenen Holzkonstruktionen zu verlegen. Auch für Holzbaufertighäuser ist es mit Hilfe der Erfindung möglich, Granit und Naturstein zu verlegen.
Das sehr häufig auftretende Problem der mangelhaften Trittschalldämmung in den vorhandenen Estrichen, bei denen oftmals
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als Folge einer unsachgemäßen Verlegung Schallbrücken entstehen, tritt bei Verwendung des erfindungsgemäßen Verlegesystems in Verbindung mit einer Trittschalldämmung nicht mehr auf und es wird eine optimale Dämmung gewährleistet. Dazu sind die Auflagerahmen auf ihrer Unterseite mit einer Trittschalldämmung versehen.
Neben dem Verlegesystem ist Gegenstand der Anmeldung eine Fliese zur Verwendung in einem Verlegesystem und der mit dem Verlegesystem bzw. unter Verwendung der Fliese hergestellte Bodenbelag. Ein weiterer Gegenstand ist ein Auflagerahmen für eine Platte. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den jeweiligen Unteransprüchen beschrieben.
Kurzbeschreibung der Zeichnung
Anhand der Zeichnung wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen vorgefertigten Rahmen zur Aufnahme einer Platte,
Fig. 2a einen Ausschnitt aus einem Bodenbelag mit einer verlegten Platte,
Fig. 2b einen weiteren Ausschnitt aus einem Bodenbelag mit zwei verlegten Platte,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Ecke eines Auflagerahmens,
Fig. 4 einen (männlichen) Teil des Rahmenprofils im Querschnitt,
Fig. 5 einen (weiblichen) Teil des Rahmenprofils im Querschnitt,
Fig. 6 eine in den einen Teil des Rahmenprofils einsetzbare Dichtung im Querschnitt,
Fig. 7 eine weitere Rastverbindung im Querschnitt,
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Fig. 8
Fig. 9
Fig. 10
5 Fig. 11
noch eine weitere Rastverbindung im Querschnitt.
ein weiteres Ausführungsbeispiel für einen vorgefertigten Rahmen zur Aufnahme einer Platte,
einen Schnitt durch die Bodenplatte nach Fig. 9,
einen weiteren Ausschnitt aus dem Bodenbelag mit zwei zu verlegenden Bodenplatten,
Fig. 12 eine Teilvergrößerung aus Fig. 9 mit Durchbrechungen in der Auflagefläche im Querschnitt,
Fig. 13 eine Teilvergrößerung aus Fig. 9 in Ansicht von unten,
Fig. 14a eine Teilvergrößerung aus Fig. 9 eines ersten Auflageprofils im Querschnitt,
Fig. 14b eine Teilvergrößerung aus Fig. 9 eines zweiten Auflageprofils im Querschnitt.
Ausführungsbeispiele
Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen wird von einem Fußbodenbelag ausgegangen, der aus einer Vielzahl von aneinander gereihten Steinplatten, z. B. Granitplatten, gebildet wird, die unter Zwischenlage einer Abstandsfuge auf einer Unterlage, z. B. einem Rohestrich oder einem Dielenboden schwimmend verlegt werden.
Die Figur 1 zeigt in einer schaubildlichen Darstellung einen viereckigen Rahmen 1 zur Aufnahme einer (in dieser Figur nicht dargestellten) Platte, z. B. einer Granitplatte. Der Rahmen 1 besteht aus einem Kunststoff und ist vorgefertigt; er kann aus einem einteiligen Spritzteil oder auch aus einzelnen Elementen, die aus einem Stangenprofil zusammengesetzt sind, bestehen. Als Material kann auch ein Recycling-Kunststoff verwendet werden.
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Von den vier Schenkeln la bis Id des Rahmens 1 haben jeweils die beiden einen aneinander grenzenden Schenkel Ic, Id ein Steckprofil 3 welches in Figur 4 im Querschnitt gezeigt ist. Die beiden anderen Schenkel la, Ib haben ein Steckprofil 4 wie in Fig. 5 im Querschnitt gezeigt. Alle vier Schenkel la bis Id haben eine streifenförmige Auflage 5, auf der im verlegten Zustand eine in den Rahmen einsetzbare Platte 2 aufliegt .
In Fig. 2a ist die Auflage einer solchen Platte 2 auf der streifenförmigen Auflage 5 mit dem Steckprofil 4 gezeigt. Die Breite der Auflage 5 beträgt bei einer Plattenbreite von
3 05 mm zweckmäßigerweise 2 0 mm.
Der durch die Stärke (Bauhöhe) der Auflage 5 des Rahmens 1 vorgegebene Abstand von der Verlegeunterlage (Fußbodenestrieh) zur aufgesetzten Platte 2 kann vorteilhafterweise zur Einlage einer Trittschalldämmung 12 benutzt werden. Die Höhe der Trittschalldämmung 12 ist dabei so zu bemessen, dass sie erst im belasteten Zustand dem besagten Abstand von der Verlegeunterlage zu Platte entspricht. Die Trittschalldämmung ist vorteilhafterweise auf der Plattenunterseite aufgeklebt. Damit wird die Bildung von Rückschall, wie es aus dem Parkettbereich als Problem bekannt ist, zuverlässig vermieden.
In Fig. 2b ist der Einbauzustand zweier Platten gezeigt, wobei jedoch die rechte der dargestellten Platten 2 zu Illustrationszwecken nach hinten versetzt ist. Die Platte 2 liegt mit ihrer Unterseite im Randbereich auf der streifenförmigen Auflage 5 auf und ist mit dieser verklebt.
Abweichend von Fig. 2a erstreckt sich die Trittschalldämmung 12 nicht nur bis in die Nähe der Auflage 5, sondern auch noch unter dieser, so dass selbst im Bereich der Auflage 5 eine Dämmung stattfindet. Dies ist mit durchbrochenen Linien dar-
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gestellt, wobei der Bereich unterhalb der Auflage 5 mit der Bezugsziffer 13 gekennzeichnet ist.
Sofern kleinere Unebenheiten bzw. Rauhigkeiten in der Oberfläche der Verlegeunterlage ausgeglichen werden müssen, z. B. bei einem sehr rauhen Estrich, kann es vorteilhaft sein, unter den Rahmen 1 zusätzlich noch eine nicht dargestellte nachgiebige Schaumstoffunterlage zu kleben. Diese Unterlage kann punktuell oder flächig aufgeklebt werden.
Wie aus der Darstellung in Fig. 4 hervorgeht, weist das Steckprofil 3 der Schenkel Ic und Id einen senkrecht nach oben gerichteten Ansatz 6 auf, an deren beiden Seiten im verlegten Zustand die Platten 2 anliegen. Der Ansatz 6 ist mit einer Nut 7 versehen, in die eine in Fig. 6 im Querschnitt gezeigte Gummidichtung 8 eingelegt wird. Bei Bedarf kann die Dichtung 8 auch im Nutbereich mit dem Ansatz 6 des Schenkels verklebt sein, sodass ein Herausarbeiten sicher vermieden wird. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Dichtung 8 in einer der farblichen Gestaltung der Platten angepassten Farbe herzustellen. Es ist daher nicht erforderlich, dass der Rahmen farblich auf die Platten abgestimmt ist.
Die Gummidichtung 8 ist pilzförmig ausgeführt, wobei der Stiel 8a der Dichtung 8 so ausgebildet ist, dass er in die Nut 7 des Ansatzes 6 paßt. Der Hut 8b ist vorzugsweise trapezförmig ausgebildet und in der Höhe so ausgeführt, dass seine Oberkante im verlegten Zustand etwa mit der Oberkante einer in den Rahmen eingesetzten Platte 2 abschließt, wie in Fig. 2b dargestellt.
Die Breite der Gummidichtung 8 ist zumindest zum oberen Ende hin größer bemessen als die Breite des Ansatzes 6, wodurch im 0 verlegten Zustand der Platten die Gummidichtung zusammen gepreßt wird und eine Spaltabdichtung erreicht wird. An den Ecken, also im Kreuzungspunkt der Platten, ist die Gummidich-
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tung 8 im Winkel von 90° auf Gehrung geschnitten (Fig. 3), so dass auch im Kreuzungspunkt eine Dichtung erzielt wird.
Das Steckprofil 3 (Fig. 4) enthält einen Fortsatz 9, der mit einer dazu passend ausgebildeten Rastnut 11 im Steckprofil 4 (Figur 5) korrespondiert. Die beiden Steckprofile 3 und 4 bilden so eine Steckrastung mit dem sich mehrere Rahmen leicht zusammenstecken und auch später wieder leicht trennen lassen. Damit ein problemloses Zusammenstecken der Teile ohne Zuschnitt vor Ort erreicht wird, sind bei jedem Rahmen die Fortsätze 9 mit den Rastnocken 10 gegenüber der Außenkante des Rahmens um ein Maß X zurückgesetzt.
Jede zu verlegende Platte 2 ist mit einem Rahmen wie in Figur 1 gezeigt versehen. Vorzugsweise sind die Rahmen auf der Unterseite der Platten aufgeklebt, so dass Platte und Rahmen eine Einheit bilden. Das Verkleben hat zudem noch den Vorteil, dass die Platten im Plattenverbund fest fixiert sind und ein "Herausarbeiten" der Platten auch bei langzeitigem Begehen des fertigen Belages vermieden wird.
Zum Verlegen werden die Platten mit den daran angeklebten Rahmen auf die vorbereitete Unterlage auf die der Plattenbelag aufgebracht werden soll (hier Fußbodenestrich) gelegt und so aneinander gesetzt, dass jeweils die Schenkel mit den Rastnuten 11 an die Schenkel mit den Rastnocken 10 zu liegen kommen. Durch Zusammenfügen (Einklicken) der Teile wird eine mechanische Verbindung hergestellt die bei Bedarf später wieder lösbar ist. Beim Zusammenfügen wird außerdem, wie bereits erwähnt, die Gummidichtung 8 soweit zusammen gepreßt, dass eine gewisse Vorspannung erzeugt wird. Mit der Vorspannung wird eine ausreichende Dichtung gegen Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit sichergestellt. Außerdem lassen sich Toleranzen beim Verlegen der Platten ausgleichen.
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In Fig. 7 ist eine weitere Rastverbindung dargestellt, bei der der den Schenkel Ic überragende Rastnocken 10 an seiner Oberseite und an seiner Unterseite Hinterschneidungen bereitstellt, welche in eine ebenfalls zwei Hinterschneidungen aufweisende Nut 11 am aufnehmenden Schenkel la einrasten. Beim Eindringen des Rastnockens in die Rastnut wird diese aufgespreizt und schnappt nach dem vollständigen Einführen und der Anlage der Seitenkante des Schenkels la an der Seitenkante bzw. dem Ansatz 6 des Schenkels Ic wieder zusammen. Die Materialelastizität ist dabei so ausgewählt, dass dies zerstörungsfrei möglich ist.
In Fig. 8 ist die Rastverbindung im Bereich eines Vorsprungs 14 und einer Nut 15 selbst hinterschneidungsfrei ausgebildet, sodass hier nur eine Führung stattfindet. Die mechanisehe Sicherung erfolgt über einen Rastnocken 10 an der Unterseite des Vorsprungs 14 und eine Rastvertiefung 11 in der O-berflache der unteren Seitenwand der Nut 11. Dabei kann zur Montageerleichterung eine Einfügeschräge 16 vorgesehen sein, die gestrichelt angedeutet ist.
In den Fig. 4, 5, 7 und 8 wird besonders deutlich, dass das weibliche Steckprofil 4 das männliche Steckprofil 3 auf der Unterseite ein Stück weit, nämlich um die Breite des Ansatzes 6, untergreift.
In Fig. 9 ist eine weitere Ausfuhrungsform der Erfindung gezeigt. Ein Auflagerahmen 21 besteht hier zusätzlich zu den am Rand liegenden Randprofilen 21a, b, c, d aus Versteifungsrippen 22, 23, von denen eine erste Gruppe 22 parallel zu den Seiten und eine zweite Gruppe 23 in Diagonalrichtung liegt. Die Rippen 22, 23 kreuzen sich, so dass Kreuzungspunkte 24 entstehen. Diese Kreuzungspunkte können von unterschiedlicher Größe sein.
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An den Randprofilen 21a bis d sind obere und untere Vorsprünge 25, 26 ausgebildet, welche jeweils eine Hälfte einer Rastverbindung darstellen, nämlich die obere Hälfte bzw. die untere Hälfte. Dies wird nachfolgend noch näher erläutert. Jeder von Rippen den Randprofilen 21a-d und von den 22, 23 begrenzte Feld Auflagebereich 27 weist Durchbrechungen auf, angedeutet durch die Punktierung, deren Funktion später erläutert wird.
In Fig. 10 ist ein Querschnitt durch den Auflagerahmen gemäß Fig. 9 gezeigt, wobei die Seitenprofile 21b, 21d im Randbereich zu erkennen sind. Darüber hinaus ist der Verlauf des Stegs 28 zu erkennen. Der Steg 28 erstreckt sich ausgehend von den Profilen 21a bis d über fast die gesamte Länge bzw. Breite des Auflagerahmens 21, jedoch nur an zwei einander benachbarten Seiten. In Fig. 9 ist dies zu erkennen durch den am Profil 21a angeordnete Steg 28 und den am benachbarten Profil 21b angeordnete Steg 29.
In Fig. 10 sind ebenfalls die Durchbrechungen 3 0 sowie die innen liegenden Rippen 22 dargestellt. Zu erkennen sind weiterhin ein oberer und unterer Teil 25, 26 einer Rastverbindung.
In Fig. 11 ist die linke Seite als Schnitt AA aus Fig. 9 dargestellt, die rechte Seite der Fig. 11 entspricht einer Nachbarplatte gemäß der Erfindung. Dargestellt ist zunächst das Rahmenprofil 21 mit dem Randprofil 21a, auf welchem eine Platte 2 aufliegt und dabei durch den als Anschlag wirkenden Steg 28 in ihrer Lage festgelegt ist.
Der Auflagerahmen 21 ist mit Durchbrechungen 3 0 versehen, die später erläutert werden.
Auf der Außenseite des Auflagerahmens 21 ist ein oberer Vorsprung 25 gezeigt, welcher eine nach unten gerichtete Rastverzahnung 31 besitzt. Der Übergangsbereich Vorsprungs 25 in
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das Rahmenprofil 21a ist elastisch federnd ausgebildet, so dass der Vorsprung 25 eine gewisse Nachgiebigkeit aufweist.
Im rechten Teil der Fig. 11 ist eine dazu benachbarte Bodenplatte vorgesehen, deren Randaufbau dem Schnitt BB aus Fig. 9 entspricht. Die Platte 2' liegt auf dem Randprofil 21c auf, welches einen unteren Vorsprung 2 6 mit einer Rastverzahnung 32 besitzt. Die Platte 2' übergreift dabei auch den unteren Vorsprung 26, so dass beim Zusammenfügen der Bodenplatten 21, 21' die Platte 2' oberhalb des oberen Vorsprungs 25 des Randprofils 21a zu liegen kommt. Auf der linken Seite der Fig. 11 ist diese Einbausituation für die Platte 2' dargestellt, wobei dann der untere Vorsprung 2 6 des Auflageprofils 21c unterhalb des oberen Vorsprungs 25 des Rahmenprofils 21a liegt. Der obere Vorsprung 2 5 ist somit beidseitig umschlossen. Damit der obere Rastvorsprung 25 gleichwohl über die Rastverzahnung gleiten kann, ist ein Abstand zu der Platte 2' vorgesehen, so dass die Oberseite des Rastvorsprungs 25 tiefer liegt als die Unterseite der Platte 2' bzw. die Auflagefläche der Platte 2.
Die Platten 2, 2' werden über den Steg 28 in einem vorgegebenen minimalenAbstand zu einander gehalten, wobei eine auf dem Steg 2 8 angebrachte Dichtung 33 die Platten gegenüber der O-berseite abdichten. Dazu ist die Dichtung 33 nach oben keilförmig verbreitert und weist im Bereich des Schaftes eine sich zu der Platte 2 bzw. 2' erstreckende Dichtlippe 34, 34' auf. Beim Zusammenfügen der Platten kommt das keilförmige Ende der Dichtung 33 mit den Schrägflächen zur Anlage an entsprechend ausgebildete Schrägflächen an den Platten 2, 2' und bewirkt hierdurch eine Abdichtung. Tritt gleichwohl Feuchtigkeit, etwa eine aufgebrachte Reinigungsflüssigkeit, durch diese Dichtflächen hindurch, verhindern die Dichtlippen 34, 34' ein weiteres Durchlecken nach unten.
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Der Auflagerahmen ist darüber hinaus an seiner Unterseite mit einer Aufnahmenut 3 5 versehen, in welcher ein Dämmprofil 3 6 eingelegt ist. Das Dämmprofil 36 steht über den unteren Rand des Rahmenprofils 21a hervor und kann über seitliche Ausgleichsräume 37, 37' verfügen, welche eine Verformung des Dämmprofils 3 6 unter Last ermöglichen. Außer den Auflageprofilen 21a sind auch die Versteifungsrippen 22, 23 mit einem in einer Nut eingebetteten Dämmprofil versehen, so dass es zu einer guten Trittschalldämmung kommt.
In Fig. 12 ist ebenfalls ein Schnitt längs der Linie AA dargestellt, wobei hier jedoch die Anordnung der Durchbrechung 30, 30' und die dazwischen liegenden Auflagestege 3 8 des Auflagebereichs 27 zu erkennen sind. Von besonderer Bedeutung ist der Verlauf der Seitenwände der Stege 3 8 derart, dass sich die Durchbrechung 3 0 von der Auflagefläche für die Platte zur Unterseite des Auflagerahmens 21 hin erweitern. Dies ermöglicht die mechanische Verankerung der Platte in dem Auflagerahmen 21 mittels durch die Durchbrechung 3 0 hindurchtretenden Klebstoffes. Die nicht dargestellte Platte wird hier-0 durch auch mechanisch fest mit dem Auflagerahmen 21 verbunden, da eine Art Schwalbenschwanz-Verbindung entsteht.
Zwischen der Unterseite der Auflagestege 38 bzw. der Durchbrechungen 3 0 und der Unterseite des Auflagestegs 21a ist ein Abstand vorhanden. Der Klebeauftrag auf die Oberseite des Auflagestegs 38 erfolgt beispielsweise maschinell mittels einer Rakel. Alternativ dazu kann auch nur die Rückseite der Platte mit Kleber beschichtet sein, oder beides. Es ist dabei nicht immer erforderlich, eine vollflächige Verklebung herbeizuführen. In manchen Fällen reicht es aus, lediglich Teilflächen mit Klebstoff zu beschichten, wobei der Klebstoff auch in Form einer Klebstoffraupe aufgebracht sein kann.
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Als Klebstoff können thermoplastische Klebstoffe, sogenannte Hotmelts zur Anwendung kommen, aber auch ein-oder mehrkomponentige reaktive Klebstoffe, insbesondere Polyurethan (PU)-Kleber mit leichtem Anschäumverhalten.
Auch in Fig. 12 sind die oberen bzw. die unteren Vorsprünge 25, 2 6 zu erkennen, wobei die Vorsprünge 25, 2 6 am Auflageprofil 21a sich jedoch nicht gegenüberliegen, sondern in die Zeichenebene hinein um einen Abstand versetzt sind, wie aus Fig. 9 ersichtlich ist. Allerdings lässt sich hier das Zusammenspiel der Rastverzahnung gut erkennen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass auch der untere Vorsprung 26 eine Elastizität aufweist, um ein Vorbeigleiten der Rastverzahnung zu ermöglichen. Ein zusätzlicher Ausweichraum ist hier jedoch nicht vorgesehen, da davon ausgegangen wird, dass die gesamte Platte beim Lösen der Rastverbindung auch angehoben werden kann. Damit ist ein Lösen der Rastverbindung selbst dann möglich, wenn der obere Rastvorsprung sich unmittelbar an der Unterseite der Platte abstützen würde.
In Fig. 13 ist ein Ausschnitt der rechten unteren Ecke aus Fig. 9 dargestellt. Zu erkennen ist hier zum einen der Verlauf der Randprofile 21a, 21d sowie der überstehende Steg und eine diagonal verlaufende Verstärkungsrippe 23 sowie zum Auflageprofil 21a parallel verlaufende Verstärkungsrippe 22. Sowohl die Auflageprofile 21a, 21d als auch die Verstärkungsrippen 22, 23 weisen ein Dämmprofil 36 auf, welches über einen zentralen Einspritzpunkt 40 im Bereich des Kreuzungspunktes 24 in die dafür vorgesehenen Nuten 35 eingespitzt werden kann, nachdem der Auflagerahmen in einem ersten Spritzprozess hergestellt wurde. Die Auflagefläche zwischen der dem Randprofil 21a und der Verstärkungsrippe 23 ist mit Durchbrechungen 30, 30' versehen, zwischen denen sich die Auflagestege erstrecken.
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In Fig. 14a ist nochmals ein Schnitt durch die Auflageprofil 21a, 21d dargestellt, wobei wiederum zu erkennen ist, dass ausschließlich das Randprofil 21a mit dem Steg 2 8 versehen ist, welcher als Anschlag für die Platte wirkt, wohingegen das Auflageprofil 21d keinen derartigen Steg aufweist.
Wie bereits erwähnt, wird die Verbindung der Platte mit dem Auflagerahmen beispielsweise über eine Klebetechnik hergestellt. Dabei kann Heißkleber oder eine aushärtbare Klebemasse so aufgebracht werden, dass die Klebemasse durch die sich konisch erweiternden Durchbrechungen 3 0 hindurch tritt und eine mechanische Verankerung bewirkt. Auf der Auflagefläche zwischen den Durchbrechungen ist eine normale Klebeverbindung vorhanden, so dass die Platte nach dem Aushärten des Klebstoffs sowohl über die Klebeverbindung als auch über die mechanische Verankerung nach Art einer Schwalbenschwanz-Verbindung befestigt ist.
Der Auflagerahmen kann über ein Zweikomponenten-Spritzgußverfahren mit dem thermoplastischen Elastomer und für die Dichtung 33 für die Trittschalldämmung 3 6 versehen werden, wobei für den Rahmen selbst ein hartplastisches Material wie z.B. Polystyrol oder Polyurethan in Frage kommt und als Trittschalldämmung ein thermoplastisches Elastomer TPE.
Die RastVerzahnung kann darüber hinaus unter Verwendung eines einzigen Vorsprungs einfach rastend oder wie im Ausführungsbeispiel als Rastverzahnung mehrfach rastend sein, so dass gegebenenfalls Maßdifferenzen ausgleichbar sind. Die Rastverbindung ist dabei so auszubilden, dass beim Anheben der Platte an der gegenüberliegenden Kante aufgrund der Hebelwirkung
ein Lösen möglich ist. Bei einer reinen Zugbeanspruchung flächig verlegter Platten soll ein Lösen hingegen nur nach Überschreiten der gebrauchsüblichen Belastungen möglich sein.
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Die einseitige Rastverbindung des zweiten Ausführungsbeispiels hat den Vorteil, dass die Bauhöhe gegenüber einer Steckverbindung nochmals deutlich verringert ist.
Die Trittschalldämmung ist in die Auflagefläche eingelassen, im Ausführungsbeispiel in die Verstärkungsrippen 22, 23 und die Randprofile 21a bis d. Auch hierdurch lässt sich eine geringe Bauhöhe erreichen. Die Trittschalldämmung kann so ausgebildet sein, dass zusätzlich eine rutschhemmende Wirkung erzielt wird.
Die aus Platte und Auflagerahmen gebildete Bodenplatte weist aufgrund der Klebeverbindung eine erhöhte statische Festigkeit auf, so dass die erforderliche Plattendicke im Fall von Granitplatten von bisher 10 mm auf 8 mm oder sogar bis auf 6 mm Dicke möglich ist. Dies führt zu einer beträchtlichen Material- und damit Kosteneinsparung bei der Herstellung eines Bodenbelags.
Wie vorstehend bereits erwähnt steht das Dämmprofil 3 6 über die Unterseite der Randprofile 21a - d bzw. der Verstärkungsrippen 22, 23 hervor, wobei die Unterseite der Auflageprofile bzw. Verstärkungsrippen jedoch bei extremer Belastung ebenfalls zur Auflage gelangen und so eine Zerstörung der Trittschalldämmung verhindern. Die in eine Nut eingelassene Trittschalldämmung ist daher gegen eine Beschädigung bei extremer Belastung geschützt.
Der Kleber selbst ist so auszuwählen, dass bei Verwendung von Fußbodenheizungen eine hinreichende thermische Stabilität gegeben ist. Bei einer Verlegung im Außenbereich muß der Kleber witterungsstabil sein.
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BezugsZeichenliste
1 Auf1agerahmen
la, Ib Schenkel mit Rastnut
Ic, Id Schenkel mit Ansatz und Rastnocke
2 Platte
2' Platte
3 Steckprofil
4 Steckprofil
5 Auflage
6 Ansatz
7 Nut
8 Dichtung
8a Stiel
8b Hut
9 Fortsatz
10 Rastnocke
11 Rastnut, Rastvertiefung
12 Trittschalldämmung
13 Bereich der Trittschalldämmung unter der Auflage 5
14 Vorsprung
15 Nut
16 Fügeschräge
21 Auflagerahmen
21a-d Randprofile
22 Versteifungsrippen (Stützstege?)
23 Versteifungsrippen
24 Kreuzungspunkte
25 Vorsprung
26 Vorsprung
27 Auflagebereich
28 Steg
29 Steg
30 Durchbrechungen
30' Durchbrechungen
31 Rastverzahnung
33 Dichtung
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34 Dichtlippe
34' Dichtlippe
35 Aufnahmenut
36 Dämmprofil
5 37,37' Ausgleichsräume
38 Auflagestege
40 Einspritzpunkt

Claims (17)

1. Verlegesystem zur Erstellung eines Bodenbelages aus Platten, insbesondere Steinfliesen, wobei jede Platte (2) zumindest teilflächig mit ihrer Unterseite auf einem Randprofile (21a, 21b, 21c, 21d) mit Auflagebereichen aufweisenden Auflagerahmen (21) aufliegt, wobei der Auflagerahmen (21) einen über die Auflagefläche zur Oberseite der Platte hin vorstehenden Steg (28) aufweist, welcher sich zumindest abschnittsweise an der Kante der Platte (2) entlang in Richtung Oberseite der Platte (2) erstreckt und wobei die Auflagerahmen (21) miteinander verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (28) nur an zwei einander benachbarten Auflageprofilen (21a, 21b) vorgesehen ist, wohingegen die beiden anderen Auflageprofile (21c, 21d) einen Auflagebereich ohne Steg aufweisen und von denen die einen Randprofile (21a, 21b) mindestens einen über die Platte (2) hinausgehenden Rastfortsatz (25, 26) aufweisen, wobei die beiden anderen Auflageprofile (21c, 21d) mindestens einen unterhalb der Platte (2) liegenden Rastfortsatz (25, 26) aufweisen und jeweils ein Auflageprofil (21a, 21b) mit einem anderen Auflageprofil (21c, 21d) zusammenwirkt.
2. Verlegesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Ansatz ein Dichtungsprofil (28) ausgebildet ist, welches sich an der Kante der Platte (2) entlang in Richtung Oberseite der Platte (2) erstreckt.
3. Verlegesystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagerahmen (21) und die Platte (2) jeweils eine Einheit bildet und vorzugsweise miteinander verklebt ist.
4. Verlegesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagerahmen (21) an seiner Unterseite mit einer Trittschalldämmung (36) versehen ist.
5. Verlegesystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagerahmen unter dem Auflagebereich eine Trittschalldämmung (36) aufweist.
6. Fliese, ausgebildet zur Verwendung in einem Verlegesystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5.
7. Bodenbelag, herstellt mit Fliesen nach Anspruch 6.
8. Auflagerahmen für Platten zur Verwendung in einem Verlegesystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5.
9. Auflagerahmen nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch eine an dem Steg (28) befestigte Dichtung (8), insbesondere aus gummielastischem Material.
10. Auflagerahmen nach Anspruch 8 oder 9, gekennzeichnet durch eine in dem Ansatz (6) vorgesehene Nut (7), in welche die Dichtung (8) einlegbar ist.
11. Auflagerahmen nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagerahmen an seiner Unterseite mit einem Dämmprofil (36) versehen ist, wobei das Dämmprofil (36) insbesondere in einer Nut (35) aufgenommen ist.
12. Auflagerahmen nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagerahmen (21) Verstärkungsrippen (22, 23) und eine Auflagefläche (27) mit Durchbrechungen (30, 30') aufweist und dass die Verstärkungsrippen (22, 23) an ihrer Unterseite mit einer Nut (35) zur Aufnahme eines Dämmprofils (36) versehen sind.
13. Auflagerahmen nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrechungen (30, 30') in der Auflagefläche sich von der Platte ausgehend konisch erweitern.
14. Auflagerahmen nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagerahmen (21) aus einem Stück vorgefertigt ist.
15. Auflagerahmen nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagerahmen (21) aus zusammengesetzten Profilen (21a-d), vorzugsweise Strangpressprofilen, gebildet ist.
16. Auflagerahmen nach Anspruch 9 bis 11 sowie einem der Ansprüche 10 oder 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (8) einerseits und das Dämmprofil (36) andererseits stofflich mit dem Rahmen verbunden sind, insbesondere durch Anspritzen.
17. Auflagerahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagerahmen (1) jeweils aus vier mit einer Auflage (5) für eine Platte (2) versehenen Randprofilen (21a bis 21d) gebildet ist, von denen die einen Randprofile (21a, 21b) mindestens einen über die Platte (2) hinausgehenden Vorsprung (25, 26) aufweisen, wobei die beiden anderen Randprofile (21c, 21d) mindestens einen unterhalb der Platte (2) liegenden Vorsprung (25, 26) aufweisen und jeweils ein Randprofil (21a, 21b) mit einem anderen Randprofil (21c, 21d) zusammenwirkt.
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