DE20213325U1 - Bürstenkopf mit im wesentlichen rundem Borstenfeld - Google Patents
Bürstenkopf mit im wesentlichen rundem BorstenfeldInfo
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Description
MAUCHER, BÖRJES & KOLLEGEN
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Patentanwalt Dipl.-Ing. W. Maucher · Patent- und Rechtsanwalt H. Börjes-Pestalozza
F.A. Rueb Holding GmbH Dreikönigstraße 13
Oberfeldstraße 1-5 D-79102 Freiburg i. Br.
7 9677 Schönau Telefon (Q7 61) 79 174 0
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G 02 313 M
Mr/de/sk/sb
Die Erfindung betrifft einen Bürstenkopf, insbesondere für eine elektrische Zahnbürste, mit einem im wesentlichen runden Borstenfeld, welches vorzugsweise um eine Mittelachse oszillierend antreibbar ist und eine im wesentlichen kreisrunde Umrissform hat, auf welcher nebeneinander insbesondere auf etwa konzentrischen Kreisen aus Borsten gebildete Borstenbündel etwa parallel zur Mittelachse hoch stehen.
Derartige Bürstenköpfe sind insbesondere für elektrische Zahnbürsten in vielfältiger Form bekannt. Dabei sind zur Erzielung einer guten Reinigungswirkung Anordnungen vorgeschlagen worden, bei welchen die am äußeren Rand kreisringförmig angeordneten Borstenbündel höher als die im Mittelfeld befindlichen Borstenbündel ragen, um eine Anpassung an die natürliche konvexe Zahnform zu erreichen. Die Bemühungen bei einer solchen Konturierung der Nutzfläche des Borstenfeldes sind dabei auf eine möglichst gründliche Zahnreinigung und Berücksichtigung der Drehbewegung eines solchen Bürstenkopfes gerichtet. Da jedoch die für eine Reinigung mit Borsten und Borstenbündeln schwer zugänglichen, der Reinigung aber ganz besonders bedürfenden In-
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terdentalzwischenräume etwa geradlinig oder nahezu geradlinig verlaufen, kann mit den vorbekannten Bürstenköpfen diese erforderliche gründliche Reinigung der Interdentalzwischenräume nur unzureichend erfolgen, weil die Borsten der Borstenbündel selbst dann, wenn sie auf den äußeren Kreisring gegenüber den Borstenbündeln im Mittelfeld eine größere Länge haben, aufgrund ihrer ringförmigen Anordnung nicht gut in diese geradlinigen Interdentalzwischenräume eindringen.
Es besteht deshalb die Aufgabe einen Bürstenkopf der eingangs ' definierten Art zu schaffen, mit welchem eine bessere Eindringtiefe einzelner Borsten oder Borstenbündel-Teile oder Borstenbündel in die Interdentalzwischenräume ermöglicht wird.
5 Zur Lösung dieser Aufgabe ist der eingangs genannte Bürstenkopf dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der auf einem äußeren Kreis des Borstenfeldes angeordneten Borstenbündel in Umfangsrichtung dieses Kreises eine größere Querschnittslänge als in radialer Richtung hat und dass die Borsten dieses Borstenbündels derart unterschiedlich lang sind, dass das Borstenbündel an seiner Nutzungsfläche in Umfangsrichtung zunächst ansteigt und dann wieder abfällt und zumindest mit seinem mittleren Bereich seine diesem benachbarten Borsten sowie benachbarte Borstenbündel überragt.
Dadurch ist es für den Benutzer einer entsprechenden, der erfindungsgemäßen Bürstenkopf aufweisenden Zahnbürste möglich, dieses an der Nutzungsfläche besonders geformte Borstenbündel unter Berücksichtigung der Antriebsbewegung und Antriebsrichtung in einen Interdentalzwischenraum so einzuführen, dass sich dieses Borstenbündel in dem Interdentalzwischenraum etwa in dessen Erstreckungsrichtung hin- und herbewegt und aufgrund der ansteigenden und wieder abfallenden Form der Nutzfläche auch
entsprechend tief eindringen kann, so dass eine verbesserte Reinigungswirkung erzielt wird, weil dieses Borstenbündel auch die benachbarten Borstenbündel des äußeren Kreisringes von Borstenbündeln überragt.
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Besonders günstig ist es dabei wenn zumindest zwei Borstenbündel mit in Umfangsrichtung längerer Querschnittsabmessung und in ihrem mittleren Bereich längeren Borsten einander auf dem äußeren Kreis oder Ring von Borstenbündeln diametral gegenüberliegend angeordnet sind. Somit können in dem Fall, dass der ' Durchmesser des Borstenfeldes des Bürstenkopfes etwa einer Zahnbreite entspricht, gleichzeitig zwei Interdentalzwischenräume entsprechend gründlich gereinigt werden, oder es genügt eine geringfügige Verschiebung des Bürstenkopfes entlang der Zahnreihe, um eines der höher stehenden Borstenbündel des Außenringes der ringförmig angeordneten Borstenbündel in einer derartigen Interdentalzwischenraum einzuführen, wobei die Drehbewegung oder oszillierende Drehbewegung des Bürstenkopfes dabei jeweils so orientiert ist, dass eine Tangente an das Borstenfeld im Bereich dieses höher stehenden und länglichen Borstenbündels etwa in Richtung des Interdentalzwischenraumes > orientiert ist. Bekanntermaßen haben derartige runde Borstenfelder und Borstenköpfe eine Abmessung, die der durchschnittlichen Breite eines Zahns beziehungsweise dem durchschnittlichen Abstand zweier Interdentalzwischenräume entspricht, wobei dazu, dass dann beide einander am Umfang gegenüberstehende, höherstehende Borstenbüschel gleichzeitig zwei Interdentalzwischenräume reinigen können, auch noch durch die Anpassungsfähigkeit aufgrund der Biegsamkeit der Borsten unterstützt wird.
Die Nutzungsfläche der in Umfangsrichtung länglichen Borstenbündel kann schräg ansteigend und wieder abfallend etwa winkelförmig, trapezförmig, vieleckig oder mit konvexer oder konkaver
Rundung ansteigend und wieder abfallend oder bevorzugt insgesamt bogenförmig sein. Vor allem eine konvexe Bogenform hat dabei den Vorteil, dass die in Umfangsrichtung innerhalb dieses Borstenbündels benachbarte Borsten sich jeweils gegenseitig bestmöglich abstützen, obwohl ihre Länge im Verlauf des Umfangs zunächst zu- und dann wieder abnimmt. Aufgrund der Bogenform ist jedoch diese Zunahme und Abnahme im Scheitelpunkt des Bogens, der bei der Reinigung aufgrund seiner größten Länge am meisten beansprucht wird, am geringsten, dass heißt in diesem am stärksten hochstehenden Bereich stützen sich die einzelnen ' Borsten dieses Borstenbündels gegenseitig auch besonders gut ab, die erwähnte konvexe Bogenform an der Nutzfläche vorgesehen ist.
Zweckmäßig ist es dabei, wenn eine in Umfangsrichtung des Bürstenkopfes an dem im Querschnitt länglichen Borstenbündel bogenförmige Nutzungsfläche über die gesamte Querschnittslänge des Borstenbündels verläuft. Dies ergibt zunächst in Umfangsrichtung am Anfang dieses Borstenbündels eine schnelle und steile Zunahme des Überstandes dieses Borstenbündels, während im mittleren Bereich dann die Zunahme der Länge der einzelnen Borsten immer geringer wird, so dass sich auch eine entsprechend groß bemessene, in ihrem höchsten Bereich nur geringfügige Längenunterschiede der Borsten aufweisende Nutzungsfläche ergibt.
Für eine in der Regel oszillierende Teil-Drehbewegung beziehungsweise oszillierende Antriebsbewegung des Bürstenkopfes ist es besonders vorteilhaft, wenn die höchste Stelle des im Querschnitt länglichen Borstenbündels in dessen Mitte angeordnet ist und die Nutzungsfläche zu dieser höchsten Stelle im wesentlichen symmetrisch verläuft.
Zwar könnte der Querschnitt des länglichen Borstenbündels etwa
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geradlinig orientiert sein, also teils als Sekante, teils als Tangente an den Kreis, auf welchem die äußeren Borstenbündel des erfindungsgemäßen Bürstenkopfes liegen, angeordnet sein, jedoch ist es für die oszillierende Bewegung und die dadurch erzielte Reinigungswirkung günstig, wenn das/die im Querschnitt länglichen Borstenbündel der Form des Kreises, auf welchem sie angeordnet sind, folgend einen bogenförmig gekrümmten Querschnitt hat/haben. Obwohl das Borstenbündel also einen länglichen Querschnitt hat, bei welchem die größere Länge in Umfangsrichtung verläuft, passt sich also auch dieses Borstenbündel an die kreisrunde Außenkontur beziehungsweise den Hüllkreis des Borstenfeldes an.
Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Bürstenkopfes von ganz erheblicher vorteilhafter Bedeutung kann darin bestehen, dass zumindest das/die in Umfangsrichtung längeren Borstenbündel an der Nutzfläche zumindest bereichsweise in radialer Richtung von außen nach innen zur Mitte des Borstenfeldes hin abfallend ausgebildet, beispielsweise abgeschrägt ist/sind. Dadurch wird der zunächst in Umfangsrichtung ansteigenden und dann wieder abfallenden Nutzungsfläche eine weitere, &igr; nämlich zumindest bereichsweise schräge Fläche überlagert, so dass an der obersten Stelle die Nutzfläche des Borstenfeldes entsprechend schmal ist und aufgrund ihrer höchsten Erhebung ein entsprechend tiefes Eindringen in einen Interdentalzwischenraum erlaubt, der von außen nach innen in aller Regel immer enger wird. Die überlagerte Schrägung verbessert also die Möglichkeit, dass dieses in Umfangsrichtung längliche Borstenbündel mit seinen Nutzungsenden entsprechend tief in einen Interdentalzwischenraum eindringen kann. Gleichzeitig sorgt die Abschrägung dafür, dass die dem Interdentalzwischenraum jeweils benachbarte Zahnoberfläche flächig und somit ebenfalls gründlich reinigend beaufschlagt werden kann. Außerdem können auf
die Weise breite oder auch weniger breite Zähne jeweils zwischen den einander diametral gegenüberliegenden, zur Mitte hin abgeschrägten länglichen Borstenbündeln erfasst werden, wobei sich die Borsten insbesondere in ihren Endbereichen auch aufgrund ihrer Biegsamkeit gut an unterschiedliche Zahnformen anpassen lassen. Je nach Ausgestaltung der überlagerten Schrägfläche kann die Nutzungsseite dieses Borstenbündels etwa wie eine Scheide geformt sein und sich entsprechend gut in immer enger werdende Interdentalzwischenräume eindringen.
Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Bürstenkopfes kann vorsehen, dass wenigstens ein anderes der auf dem äußeren Kreis oder Ring von Borstenbündeln angeordnetes weiteres Borstenbündel eine längliche Querschnittsform hat, deren größere Abmessung quer zu dem Kreis, beispielsweise in radialer Richtung, orientiert ist. Dadurch wird einerseits für den Benutzer noch deutlicher, welche Borstenbündel für die Interdentalreinigung wichtig sind und wie er demgemäß den Bürstenkopf bei der Benutzung relativ zu seinem Gebiss orientieren muß, da dieses weitere Borstenbündel aufgrund seiner quer zu dem Kreis und damit auch quer zu der Antriebsrichtung verlaufenden größeren &igr; Querschnitt für die Interdentalreinigung nicht in Frage kommt, sondern statt dessen einen guten zusätzlichen Reinigungseffekt auf die zwischen zwei Interdentalzwischenräumen befindliche Zahnoberfläche ausüben kann, auf der dieses weitere Borstenbündel breitflächig hin- und herbewegt werden kann.
Dabei können zwei mit ihren längeren Querschnittsabmessungen quer oder radial angeordnete Borstenbündel einander etwa diametral gegenüberliegen und insbesondere gegenüber den in Umfangsrichtung mit längerer Querschnittsabmessung versehenen ersten Borstenbündel um etwa 90° versetzt angeordnet sein. Dadurch wird für den Benutzer noch deutlicher, welche Borstenbün-
del für die Interdentalreinigung wichtig sind, da dies selbstverständlich für die sich in Radialer- oder Querrichtung erstreckenden Borstenbündel aufgrund der Drehbewegung des Bürstenkopfes nicht in Frage kommt. Durch den Versatz um etwa 90° verlaufen dabei die größten Längserstreckungen all dieser länglichen Borstenbündel jeweils mehr oder weniger parallel zueinander, von eventuellen Krümmungen der größten Längsausdehnung abgesehen.
Zwischen den beiden mit ihren größeren Querschnittsabmessungen in radialer Richtung angeordneten weiteren Borstenbündeln kann etwa in der Mitte des Borstenfelds ein zentrales Borstenbündel angeordnet sein. Zwar könnten die beiden mit ihrer größeren Querschnittsabmessung etwa radial angeordneten Borstenbündel auch ineinander über gehen, in dem sie sich gewisser Maßen über einen gesamten Durchmesser erstrecken, jedoch ist für eine gute Reinigungswirkung und gleichzeitige Abfuhr von von der Zahnoberfläche gelösten Partikeln auch jeweils eine Lücke zwischen einzelnen Borstenbündeln zweckmäßig. Darüber hinaus wird so den einzelnen Borsten auch ein flexibles Verformen und Ausweichen ermöglicht, was bei einem durchgehenden länglichen Borstenbündel zumindest in dessen größerer Orientierungsrichtung nur begrenzt erfolgen könnte.
Das zentrale Borstenbündel kann einen von einem Kreis abweichenden Querschnitt haben. Beispielsweise können die mit ihrer größeren Querschnittsabmessung radial angeordneten Borstenbündel mit ihren Querschnitten bis nahe an das zentrale Borstenbündel reichen und dieses kann einen eingekerbten Querschnitt haben, wobei die Kerben des Querschnitts den länglichen Borstenbündeln jeweils zugewandt sein können, so dass in diesem mittleren Bereich des Borstenfeldes die Borstenbündel einander vor allem in Umfangsrichtung überdeckend nahe kommen, aber den-
noch auch Abstände zwischen sich einhalten.
Auf dem äußeren Kreis oder Ring des Borstenfeldes können zwischen den eine längliche Querschnittsform aufweisenden ersten Borstenbündeln zusätzliche Borstenbündel insbesondere mit trapezförmigem, rundem oder quadratischem Querschnitt angeordnet sein. Diese können vor allem den Zwischenraum zwischen den mit ihrem größeren Querschnitt in Umfangsrichtung und den mit ihrem größeren Querschnitt quer oder radial angeordneten Borstenbündein vorgesehen sein und den dazwischen befindlichen Abstand ' ausfüllen, wobei je nach Querschnittsabmessung der im Querschnitt länglichen Borstenbündel dieser Abstand eventuell so gering ist, dass nur ein zusätzliches Borstenbündel in einen derartigen Zwischenraum passt. Eine trapezförmige Querschnittsform erleichtert dabei die Anpassung daran, dass der Umfang der einzelnen Hüllkreise von außen nach innen abnimmt und radiale Begrenzungen somit jeweils zwischen zwei Hüllkreisen mit diesen zusammen etwa eine Trapezform bilden.
Auch zwischen den in Umfangsrichtung ihrer größte Querschnittsabmessung aufweisenden Borstenbündeln und dem zentralen Bors-• tenbündel kann jeweils wenigstens ein zusätzliches, insbesondere einen runden Querschnitt aufweisendes Borstenbündel angeordnet sein, wobei eine runde Querschnittsform eine gute Anpassung an eine Bogenform des im Querschnitt länglichen Borstenbündels ergibt.
Die zusätzlichen Borstenbündel, insbesondere die auf dem äußeren Ring oder Kreis des Borstenfeldes angeordneten zusätzliehen Borstenbündel können - wie die im Querschnitt länglichen, unterschiedlich orientierten Borstenbündel jeweils zum Zentrum oder zur Mitte des Borstenfeldes hin abgeschränkte Nutzungsflächen haben, wodurch eine gute Anpassung an die in der
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Regel konvexe Zahnoberfläche erreicht wird. Auf diese Weise kann insgesamt eine etwa konkave Oberfläche des Borstenfeldes gebildet werden, die aber von den in Umfangsrichtung einen größeren Querschnitt aufweisenden Borstenbündeln zumindest in deren äußeren Randbereich überragt wird.
Vor allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbeschriebenen Merkmale und Maßnahmen ergibt sich ein Bürstenkopf mit einem im wesentlichen kreisrunden Borstenfeld, das bei entsprechender oszillierender Antriebsbewegung, bei welcher die im ' Querschnitt länglichen und in Umfangsrichtung orientierten Borstenbündel gegenüber einer quer verlaufenden Durchmesserebene hin und her pendeln, nicht nur auf die Zahnoberflächen, sondern auch in den Interdentalzwischenräumen eine gute Reini-5 gungswirkung ausüben kann, weil diese in Umfangsrichtung länglichen und zumindest mit ihren mittleren Bereich überstehenden Borstenbündel entsprechend tief in die Interdentalzwischenräume eingreifen und aufgrund der beschriebenen Pendelbewegung auch etwa in deren Orientierungsrichtung bewegt werden können, wenn die Bürste und ihr Stil in entsprechender „richtiger" Orientierung bei der Benutzung gehalten wird. Gleichzeitig machen die in radialer Richtung länglichen Borstenfelder eine großflächige Querbewegung zur Zahnoberfläche und üben auf dieser ebenfalls eine gute Reinigungswirkung aus.
Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in schematisierter Darstellung
Fig. 1 und 2 jeweils eine schaubildliche Ansicht eines erfindungsgemäßen Bürstenkopfes mit einem aus mehreren Borstenbündeln gebildeten Borstenfeld aus verschiedenen Blickwinkeln, wobei auf einem
äußeren Ring oder Kreis Borstenbündel mit unterschiedlichen Querschnitten angeordnet sind.
Ein im Ganzen mit 1 bezeichneter Bürstenkopf weist ein im wesentlichen kreisrundes Borstenfeld 2 auf, dass heißt ein äußerer, nicht dargestellter Hüllkreis um die aus Borsten gebildeten, etwa parallel zur Mittelachse dieses Bürstenkopfs 1 nochstehenden Borstenbündel 3, 4 und 5 berührt praktisch die Außenseiten all dieser Borstenbündel jeweils außenseitig.
' Ein solcher Bürstenkopf 1 ist vor allem für eine elektrische Zahnbürste gedacht und kann um seine in Richtung der Borsten orientierte Mittelachse beispielsweise oszillierend angetrieben werden. Man erkennt deutlich die kreisrunde Grundrissform des Bürstenkörpers 6, gegenüber welchem die Borsten und Borstenbündel 3, 4 und 5 etwa rechtwinklig hochstehen. Zumindest die äußere Reihe der Borstenbündel 3, 4 und 5 verläuft dabei auf einem zum Umriss den Bürstenkörpers 6 etwa konzentrischen Kreis.
Auf diesem äußeren Kreis des Borstenfeldes 2 sind Borstenbündel 3 angeordnet, die in Umfangsrichtung dieses Kreise eine größere Querschnittslänge als in radialer Richtung haben. Dabei sind die Borsten dieser beiden Borstenbündel 3 derart unterschiedlieh lang, dass das Borstenbündel an seiner Nutzungsfläche 3a in Umfangsrichtung, also in Richtung des erwähnten gedachten Kreises, zunächst ansteigt und dann wieder abfällt und zumindest mit seinem mittleren Bereich seine diesem benachbarten Borsten sowie auch benachbarte Borstenbündel 5 überragt. Die beiden in Umfangsrichtung länglichen Borstenbündel 3 sind dabei auf dem äußeren Kreis oder Ring einander diametral gegenüberliegend angeordnet. Die Nutzungsfläche 3a ist dabei konvex bogenförmig gerundet, wobei diese bogenförmige Kontur der
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Nutzungsfläche 3a über die gesamte Querschnittslänge des Borstenbündels 3 in dessen Umfangsrichtung verläuft.
Die höchste Stelle der länglichen Borstenbündel 3 ist dabei in deren Mitte angeordnet, so dass die Nutzungsfläche 3a zu dieser höchsten Stelle im wesentlichen symmetrisch verläuft und abfällt.
Dabei erkennt man in der Zeichnung auch ganz deutlich, dass die im Querschnitt länglichen Borstenbündel 3 der Form des Kreis-' ringes, auf welchem sie angeordnet sind, folgend einen bogenförmigen länglichen Querschnitt haben.
Zweckmäßigerweise wird ein derartiger Bürstenkopf 1 relativ zu einer durch die beiden höchsten Stellen der Nutzungsflächen 3a verlaufenden Durchmesserlinie pendelnd oder oszillierend hin- und hergedreht, wobei relativ kurze, gekrümmte Hin- und Herbewegungen der beiden Borstenbündel 3 entstehen. Werden diese dabei an einer Zahnoberfläche derart angedrückt, dass die gedachte Durchmesserlinie, relativ zu welcher die oszillierende Antriebsbewegung erfolgt, etwa in Richtung der Zahnreihe verläuft, können also die mit längeren Borsten versehenen, die übrigen Borstenbündel überragenden Borstenbündel 3 gut in Interdentalzwischenräume zwischen jeweils zwei Zähnen eingreifen und aufgrund ihrer quer zu der gedachten Durchmesserlinie erfolgenden Hin- und Herbewegungen im wesentlichen in Orientierungsrichtung eines solchen Interdentalzwischenraums bewegt werden und eine Putzwirkung ausüben. Unterstützt wird dabei das Eindringen der Borstenbündel 3 mit ihren Nutzungsflächen 3a in solche Zahnzwischenräume dadurch, dass die Borstenbündel 3 die übrigen Borstenbündel überragen und auch einen länglichen Querschnitt haben, wobei ferner hilfreich ist, dass die Borsten dieser Borstenbündel flexibel sind und teilweise durch elasti-
sehe Verbiegung an die Form und den Verlauf eines Interdentalzwischenraums angepasst werden können.
Da der Benutzer den Handgriff seiner Zahnbürste selbst führt und relativ zu seinem Gebiss bewegt und auch schwenkt, kann er beim Andrücken des Bürstenkopfes 1 an sein Gebiss auch durch Änderung der Lage die Wahrscheinlichkeit erhöhen, mehrfach seine Interdentalzwischenräume optimal vor allem mit den längeren und länglichen Borstenbündeln 3 zu beaufschlagen und entsprechend gründlich zu reinigen.
Während die Nutzungsfläche 3a an den Borstenbündeln 3 im Ausführungsbeispiel zwar in Umfangsrichtung gebogen, in Querrichtung jedoch mit etwa parallel zum Bürstenkörper 6 verlaufenden 5 Mantellinien 3b versehen sind, könnten diese Mantellinien 3b auch von außen nach innen zum Zentrum des runden Borstenfelds 2 hin abfallend angeordnet sein, dass heißt die in Umfangsrichtung längeren Borstenbündel 3 könnten an der Nutzungsfläche 3a zumindest bereichsweise in radialer Richtung von außen nach innen zur Mitte des Borstenfeldes 2 hin abfallend, beispielsweise abgeschrägt ausgebildet sein. Dadurch ergäbe sich an der ' äußeren höchsten Stelle eines solchen Borstenbündels 3 eine geringere radiale Breite und gegebenenfalls sogar eine Art Schneidenform, die auch in sehr enge Interdentalzwischenräume gut eindringen kann. Da jedoch die einzelnen Borsten und Borstenenden im Bereich der Nutzungsflächen 3a elastisch sind, können sie auch durch entsprechendes Ausweichen beim Andrücken und Eindrücken in einen Interdentalzwischenraum so verformt werden, dass die Nutzungsfläche 3a während einer solchen Benutzung an die Form des Interdentalzwischenraums angepasst wird.
In den beiden Figuren erkennt man außerdem die schon erwähnten Borstenbündel 4, die ebenfalls auf dem äußeren Kreisring ange-
ordnet sind und eine längliche Querschnittsform haben, wobei deren größere Abmessung aber quer zu dem Kreis, nämlich in radialer Richtung des runden Borstenfelds 2 orientiert ist, wobei die Form der Nutzungsfläche 4a etwa trapezförmig ist, dass heißt die Breite der Nutzungsfläche 4a nimmt in radialer Richtung zur Mitte des Borstenfeldes 2 hin ab. Dabei liegen sich zwei derartige mit ihrer längeren Querschnittsabmessung radial angeordnete Borstenbündel 4 diametral gegenüber und sind in Umfangsrichtung gegenüber den ersten mit längerer Querschnittsabmessung versehenen Borstenbündeln 3 um etwa 90° in Umfangsrichtung versetzt angeordnet. Eine Verbindungslinie durch die Mitte der beiden einander diametral gegenüberliegenden Borstenbündel 4 verläuft also parallel zu einer Sekante oder Tangente an die Borstenbündel 3 über die Mitte des Borstenfeldes 2. Somit 5 wirken die Nutzungsflächen 4a dieser Borstenbündel 4 bei der oszillierenden Hin- und Her-Drehbewegung des Bürstenkopfs 1 flächig etwa in Richtung der Zahnreihe des Bisses des Benutzers vor allem zwischen den jeweiligen Interdentalzwischenräumen.
Zwischen den beiden mit ihrer größeren Querschnittsabmessung in radialer Richtung angeordneten Borstenbündeln 4 ist im Ausführungsbeispiel etwa in der Mitte des Borstenfeldes 2 ein zentrales Borstenbündel 7 angeordnet, um eine weitgehend geschlossene Nutzungsfläche zu haben. Dieses zentrale Borstenbündel 7 hat einen von einem Kreis abweichenden Querschnitt, könnte aber auch einen kreisrunden Querschnitt haben.
Die mit ihrer größeren Querschnittsabmessung radial angeordneten Borstenbündel 4 reichen dabei - im Querschnitt gesehen nahe an dieses zentrale Borstenbündel 7 heran, welches einen etwas eingekerbten Querschnitt hat, wobei eine solche Kerbe des Querschnitts dem jeweils länglichen Borstenbündel 4 zugewandt ist, so dass eine entsprechend zerklüftete Oberfläche entsteht,
die den einzelnen Borsten ein elastisches seitliches Ausweichen erlaubt, insgesamt aber zu einer weitgehend geschlossenen Oberfläche führt, die eine gute Putzwirkung hat.
In Ausführungsbeispiel erkennt man ferner auf dem äußeren Kreis oder Ring des Borstenfeldes 2 zwischen den eine längliche Querschnittsform aufweisenden ersten Borstenbündeln 3 und den Borstenbündeln 4 zusätzliche Borstenbündel 5 mit im Ausführungsbeispiel trapezförmigem Querschnitt, wobei die Breite der Nutzflächen 5a ähnlich wie bei den Borstenbündeln 4 in radialer Richtung zur Mitte des Borstenfeldes 2 hin abnimmt, so dass sie ebenfalls an die Kreisform des Borstenfeldes 2 angepasst sind. Diese Borstenbündel 5 schließen die Lücken zwischen den Borstenbündeln 3 und 4 und sorgen für ein zwar strukturiertes, aber dennoch weitestgehend mit Borsten besetztes Borstenfeld 2.
Zwischen den in Umfangsrichtung ihre größte Querschnittsabmessung aufweisenden Borstenbündeln 3 und dem zentralen Borstenbündel 7 sind in radialer Richtung zusätzliche, einen runden Querschnitt aufweisende Borstenbündel 8 angeordnet, die also auf einem weiter innenliegenden konzentrischen Kreis des Borstenfeldes 2 stehen. Auf diesem Kreis befinden sich im Ausführungsbeispiel nur diese beiden Borstenbündel 8, weil außerdem die Borstenbündel 4 mit ihrem in radialer Richtung länglichen Querschnitt bis auf und gegebenenfalls sogar über diesen konzentrischen zweiten Kreis reichen.
An der perspektivischen Darstellung der Zeichnungen erkennt man noch, dass das zentrale Borstenbündel 7 etwas kürzer als die äußeren Borstenbündel ist und dass die zusätzlichen Borstenbündel 5, und gegebenenfalls auch die Borstenbündel 4, jeweils zum Zentrum des Borstenfeldes 2 hin abgeschrägte Nutzungsflächen 5a haben. Dadurch kann die Oberseite des Borsten-
. &idigr;
feldes 2 mit den Nutzflächen insgesamt eine etwas konkave Form erhalten, die sich gut an die gewölbten Zahnflächen eines Gebisses anpassen lässt, wobei aber die etwa in Richtung der Interdentalzwischenräume hin- und herbewegten Borstenbündel 3 diese Oberfläche des Borstenfeldes 2 überragen und entsprechend tief in die Interdentalzwischenräume eindringen können.
/Ansprüche
Claims (15)
1. Bürstenkopf (1) insbesondere für eine elektrische Zahnbürste mit einem im wesentlichen runden Borstenfeld (2), welches vorzugsweise um eine Mittelachse oszillierend antreibbar ist und eine im wesentlichen kreisrunde Grundrissform hat, auf welcher nebeneinander insbesondere auf etwa konzentrischen Kreisen aus Borsten gebildete Borstenbündel etwa parallel zur Mittelachse hoch stehen, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der auf einem äußeren Kreis des Borstenfeldes (2) angeordneten Borstenbündel (3) in Umfangsrichtung dieses Kreises eine größere Querschnittslänge als in radialer Richtung hat und dass die Borsten dieses Borstenbündels derart unterschiedlich lang sind, dass das Borstenbündel an seiner Nutzungsfläche (3a) in Umfangsrichtung zunächst ansteigt und dann wieder abfällt und zumindest mit seinem mittleren Bereich seine diesem benachbarten Borsten sowie benachbarte Borstenbündel überragt.
2. Bürstenkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Borstenbündel (3) mit in Umfangsrichtung längerer Querschnittsabmessung und in ihrem mittleren Bereich längeren Borsten einander auf dem äußeren Kreis oder Ring von Borstenbündeln diametral gegenüberliegend angeordnet sind.
3. Bürstenkopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutzungsfläche (3a) der in Umfangsrichtung länglichen Borstenbündel (3) schräg ansteigend und wieder abfallend etwa winkelförmig, trapezförmig, vieleckig oder mit konvexer oder konkaver Rundung ansteigend und wieder abfallend oder insgesamt bogenförmig ist.
4. Bürstenkopf nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine in Umfangsrichtung des Bürstenkopfs (1) an dem im Querschnitt länglichen Borstenbündel bogenförmige Nutzungsfläche (3a) über die gesamte Querschnittslänge des Borstenbündels (3) verläuft.
5. Bürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die höchste Stelle des/der länglichen Borstenbündel (3) in deren Mitte angeordnet ist und die Nutzungsfläche (3a) zu dieser höchsten Stelle im wesentlichen symmetrisch verläuft.
6. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das/die im Querschnitt länglichen Borstenbündel (3) der Form des Kreises, auf welchem sie angeordnet sind, folgend einen bogenförmig gekrümmten Querschnitt hat/haben.
7. Bürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest das/die in Umfangsrichtung längeren Borstenbündel (3) an der Nutzungsfläche (3a) zumindest bereichsweise in radialer Richtung von außen nach innen zur Mitte des Borstenfelds (2) hin abfallend ausgebildet, beispielsweise abgeschrägt ist/sind.
8. Bürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein anderes der auf dem äußeren Kreis oder Ring von Borstenbündeln angeordneten weiteren Borstenbündel (4) eine längliche Querschnittsform hat, deren größere Abmessung quer zu dem Kreis, beispielsweise in radialer Richtung, orientiert ist.
9. Bürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwei mit ihren längeren Querschnittsabmessungen quer oder radial angeordnete Borstenbündel (4) einander etwa diametral gegenüberliegen und insbesondere gegenüber den in Umfangsrichtung mit längerer Querschnittsabmessung versehenen ersten Borstenbündel (3) um etwa 90° versetzt angeordnet sind.
10. Bürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden mit ihren größeren Querschnittsabmessungen in radialer Richtung angeordneten weiteren Borstenbündeln (4) etwa in der Mitte des Borstenfelds (2) ein zentrales Borstenbündel (7) angeordnet ist.
11. Bürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das zentrale Borstenbündel (7) einen von einem Kreis abweichenden Querschnitt hat.
12. Bürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die mit ihrer größeren Querschnittsabmessung radial angeordneten Borstenbündel (4) bis nahe an das zentrale Borstenbündel (7) reichen und dieses einen eingekerbten Querschnitt hat, wobei die Kerbe des Querschnitts dem länglichen Borstenbündel (4) zugewandt ist.
13. Bürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem äußeren Kreis oder Ring des Borstenfeldes (2) zwischen den eine längliche Querschnittsform aufweisenden ersten Borstenbündeln (3) zusätzliche Borstenbündel (5) insbesondere mit trapezförmigem, rundem oder quadratischem Querschnitt angeordnet sind.
14. Bürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den in Umfangsrichtung ihre größte Querschnittsabmessung aufweisenden Borstenbündeln (3) und dem zentralen Borstenbündel (7) jeweils wenigstens ein zusätzliches, insbesondere einen runden Querschnitt aufweisendes Borstenbündel (8) angeordnet ist.
15. Bürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzlichen Borstenbündel (5), insbesondere die auf dem äußeren Ring oder Kreis des Borstenfeldes angeordneten zusätzlichen Borstenbündel jeweils zum Zentrum des Borstenfeldes (2) hin abgeschrägte Nutzungsflächen (5a) haben.
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