DE20213307U1 - Umbausatz für ein Kraftfahrzeug und Kraftfahrzeug - Google Patents
Umbausatz für ein Kraftfahrzeug und KraftfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Umbausatz für ein Kraftfahrzeug sowie ein wenigstens mit Teilen des Umbausatzes ausgerüstetes Kraftfahrzeug. Der Umbausatz wird durch einen Laderaumeinsatz für ein Kraftfahrzeug mit Ladefläche, eine Stauraumtasche für einen klappbaren Fahrzeugsitz, ein Sitzpolster für einen Fahrzeugsitz, eine Gepäckraumabdeckung sowie ein Anbauzelt gebildet. Die Erfindung betrifft auch einen mit einer Stauraumtasche bzw. einem Sitzpolster ausgerüsteten Fahrzeugsitz.
Mit der Erfindung soll ein Umbausatz für ein Kraftfahrzeug geschaffen werden, der mit geringem Aufwand eine Übernachtungs- und Wohnmöglichkeit in einem Kraftfahrzeug schafft, bzw. ein Kraftfahrzeug, das kostengünstig herstellbar ist und eine Schlaf- sowie Wohnmöglichkeit bietet.
Erfindungsgemäß ist hierzu ein Laderaumeinsatz für ein Kraftfahrzeug mit Ladefläche vorgesehen, der zwei Längsführungen für die Anordnung an gegenüberliegenden Längsseiten der Ladefläche, einen in den Längsführungen verschiebbar gehaltenen Schwerlastboden, der in eine die Ladefläche verlängernde Stellung ausfahrbar ist, und wenigstens
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eine mit den Längsführungen schwenkbar verbundene Stauraumklappe aufweist.
Ein solcher Laderaumeinsatz kann mittels der Längsführungen in einfaeher Weise auf eine Ladefläche eines Kraftfahrzeugs aufgesetzt und gegebenenfalls an dieser befestigt werden. Durch den verschiebbar gehaltenen Schwerlastboden kann die Ladefläche soweit verlängert werden, dass eine für die gestreckte Unterbringung einer schlafenden Person ausreichende Ladeflächenlänge geschaffen wird. Durch die mit den Längsführungen schwenkbar verbundenen Stauraumklappen können die Seitenwände des Laderaums in einfacher Weise verkleidet werden und zusätzlich kann hinter den Stauraumklappen und der Seitenwand des Laderaums Stauraum geschaffen werden. Der Schwerlastboden ist mit den Längsführungen vorteilhafterweise unverlierbar verbunden, so dass der Schwerlastboden zusammen mit den Längsführungen als Modul in den Laderaum eingesetzt werden kann. Vorteilhafterweise sind auch die Stauraumklappen unverlierbar mit den Längsführungen verbunden, so dass eine Umrüstung des Fahrzeugs weiter erleichtert wird. Wesentlich für die Erfindung ist die nur geringfügige Beeinträchtigung des Laderaumvolumens durch den Laderaumeinsatz. Dadurch ist sichergestellt, dass das Kraftfahrzeug auch mit dem Laderaumeinsatz ohne Beeinträchtigung der Funktionalität im täglichen Gebrauch verwendet werden kann.
Vorteilhafterweise weisen die Längsführungen eine im Querschnitt L-förmige Profilleiste auf, wobei ein erster Schenkel der Profilleiste im wesentlichen parallel zur Ladefläche angeordnet und an dieser befestigt werden kann und ein zweiter Schenkel der Profilleiste im wesentlichen senkrecht zur Ladefläche angeordnet werden kann, wobei die Stauraumklappen mit dem zweiten Schenkel verbunden sind.
Durch diese Maßnahmen ergibt sich ein kostengünstig herstellbarer Laderaumeinsatz, der nur wenig Bauraum benötigt.
Gemäß der Erfindung wird auch ein Fahrzeugsitz mit wenigstens einem klappbaren Sitzflächenelement vorgeschlagen, wobei das Sitzflächenelement eine in einer Normalstellung im wesentlichen horizontal zu einem Fahrzeugboden angeordnete Sitzfläche und eine in der Normalstellung dem Fahrzeugboden zugewandte Unterseite aufweist, die in einer geklappten Stellung des Sitzflächenelements vom Fahrzeuginnenraum her zugänglich ist, bei dem an der Unterseite wenigstens ein Ablagefach und/oder wenigstens eine Stauraumtasche vorgesehen sind.
Auf diese Weise kann der üblicherweise ungenutzte Totraum zwischen der Unterseite des Sitzflächenelements und dem Fahrzeugboden als Stauraum genutzt werden. Dieser Stauraum ist problemlos durch Klappen des Sitzflächenelements zugänglich, wobei untergebrachte Gegenstände vor Blicken und Verschmutzung geschützt untergebracht sind. Wird das Sitzflächenelement in eine beispielsweise um 90° gegenüber dem Fahrzeugboden verschwenkte Position gebracht, um auf der Ladefläche einen Schlafraum einzurichten, sind die Stauraumtaschen dann für einen Schlafenden problemlos zugänglich.
Gemäß der Erfindung wird auch eine Stauraumtasche für einen Fahrzeugsitz vorgeschlagen, die Mittel zum Befestigen der Stauraumtasche an der Unterseite des Fahrzeugsitzes in einer Weise aufweist, das die Stauraumtasche in allen möglichen Klappstellungen des Fahrzeugsitzes in einer an der Unterseite des Fahrzeugsitzes anliegenden Position gehalten ist.
Mittels einer solchen Stauraumtasche kann, wie ausgeführt wurde, zwischen einem Sitzflächenelement und dem Fahrzeugboden Stauraum geschaffen werden, wobei dieser Stauraum durch die Stauraumtasche
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in einer geklappten Stellung des Fahrzeugsitzes ohne weiteres zugänglich ist. Durch die in jeder Position des Fahrzeugsitzes an dessen Unterseite anliegenden Stellung der Stauraumtasche wird sichergestellt, dass der Fahrzeugsitz problemlos klappbar ist und sich die Stauraumtasche nicht in der Klappmechanik des Fahrzeugsitzes verklemmen kann. Eine Befestigung der Stauraumtasche kann beispielsweise mittels Klettverschlussbändern, Druckknöpfen und/oder Gummizügen an der Unterkonstruktion des Kippflächenelements erfolgen. Beispielsweise kann auch eine Kante der Stauraumtasche mit einer elastischen Haube versehen sein, die zur Befestigung über eine Kante des Sitzflächenelements oder Teile der Unterkonstruktion gestülpt wird.
Vorteilhafterweise ist die Stauraumtasche auf ihrer der Unterseite des Fahrzeugsitzes abgewandten Vorderseite mit einer Polsterung versehen.
Auf diese Weise wird in der geklappten Stellung des Sitzflächenelements eine gepolsterte Lehne geschaffen, an die sich eine im Laderaum sitzende Person anlehnen kann. Wird der Laderaum zum Schlafen genützt, sorgt die Polsterung der Stauraumtaschen für erhöhten Schlafkomfort durch Abdeckung und Abpolsterung der Unterkonstruktion des Sitzflächenelements.
Gemäß der Erfindung ist auch ein Fahrzeugsitz mit wenigstens einem klappbaren Rücklehnenelement mit einer Rücklehnenfläche und einer im wesentlichen gegenüberliegenden Rückseite vorgesehen, wobei in einer Klappstellung die Rückseite im wesentlichen horizontal und oberhalb der Rücklehnenfläche angeordnet ist, bei dem die Rückseite mit einer Sitzpolsterung versehen ist.
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Durch diese Maßnahmen wird im umgeklappten Zustand des Fahrzeugsitzes eine gepolsterte Sitzfläche geschaffen, so dass der Sitzkomfort für im Laderaum untergebrachte Personen erhöht wird.
Gemäß der Erfindung ist weiterhin eine Gepäckraumabdeckung für ein Kraftfahrzeug mit einer Unterseite und einer Oberseite vorgesehen, bei der die Unterseite mit einer ebenen Abstellfläche versehen ist und in eine horizontale, von oben zugängliche Position bringbar ist.
Eine solche Gepäckraumabdeckung ermöglicht einerseits in einer Normalstellung, in der lediglich die Oberseite vom Fahrzeuginnenraum und gegebenenfalls von außerhalb des Fahrzeugs sichtbar ist, eine ästhetische und gegebenenfalls crashsichere Gepäckraumabdeckung. Wird die Unterseite in eine horizontale, von oben zugängliche Position gebracht, steht durch die ebene Abstellfläche innerhalb des Laderaums ein Tisch zur Verfügung. Auf diese Weise kann durch einfache Mittel ein erhöhter Wohnkomfort in dem Kraftfahrzeug erreicht werden.
Vorteilhafterweise weist die Gepäckraumabdeckung zwei im Bereich einer Kante um 180° klappbar miteinander verbundene Abschnitte auf, wobei die Unterseite eines der Abschnitte mit der ebenen Abstellfläche versehen ist.
Auf diese Weise kann eine Tischfläche in besonders einfacher Weise geschaffen werden.
Vorteilhafterweise ist wenigstens die Unterseite der Gepäckraumabdeckung als Kunststofftiefziehteil ausgebildet.
Dadurch wird eine kostengünstig herstellbare, leichtgewichtige und darüber hinaus leicht zu reinigende Abstellfläche geschaffen.
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Gemäß der Erfindung ist darüber hinaus ein Anbauzelt für ein Kraftfahrzeug mit einer Heckklappe mit wenigstens zwei abschnittsweise an den Fahrzeugseiten anliegenden Seitenabschnitten und einem wenigstens abschnittsweise auf dem Fahrzeugdach sowie der geöffneten Heckklappe aufliegenden Dachabschnitt vorgesehen, bei dem eine auf dem Fahrzeugdach aufliegenden Berandung des Dachabschnitts und die an den Fahrzeugseiten anliegenden Berandungen der Seitenabschnitte aneinander anschließen und mit einem Dichtungsgummi versehen sind.
Durch diese Maßnahmen wird auf einfache, kostengünstige Weise eine wind- und wasserdichte Abdichtung des Anbauzelts gegen die Fahrzeugkarosserie erreicht. Vorteilhafterweise werden die aneinander anschließenden Berandungen mittels eines einfachen Spanngurts oder Gummizugs, der beispielsweise von einem Seitenabschnitt unter dem Fahrzeugboden zum gegenüberliegenden Seitenabschnitt verläuft, gegen die Fahrzeugkarosserie gepresst, so dass der Dichtungsgummi für eine sichere Abdichtung sorgen kann. Darüber hinaus wird für das erfindungsgemäße Anbauzelt kein Zeltgestänge benötigt, da sein Dachabschnitt durch die Heckklappe des Kraftfahrzeugs getragen wird. Zweckmäßigerweise wird die Heckklappe dabei in der geöffneten Stellung arretiert, beispielsweise durch geschlitzte Rohre, die auf Gasdruckdämpfer zum Halten der Heckklappe aufgeschoben werden.
Durch die Erfindung wird ein Kraftfahrzeug mit einem erfindungsgemäßen Laderaumeinsatz, einem erfindungsgemäßen Fahrzeugsitz, einer erfindungsgemäßen Stauraumtasche, einer erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung und/oder einem erfindungsgemäßen Anbauzelt geschaffen. Ein solches Kraftfahrzeug bietet einen ausreichenden Wohn- und Schlafkomfort und ist bei nur unwesentlichen Beeinträchtigungen des Laderaums problemlos im Alltag für Transportzwecke nutzbar. Der Wohn- und Schlafkomfort wird dabei auf kostengünstige Weise erreicht.
| G 42200 | VO. I";:":. f«·". ···· ·· ·.·· · . . .* DE -7- |
eine perspektivische, schematische Ansicht eines Hecks eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs mit Laderaumeinsatz, |
eine perspektivische, schematische Ansicht des erfindungsge mäßen Kraftfahrzeugs mit Anbauzelt, |
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| 5 | Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den An sprüchen und der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungs formen der Erfindung im Zusammenhang mit den Zeichnungen. In den Zeichnungen zeigen: |
eine abschnittsweise Schnittansicht des Laderaumeinsatzes der Fig. 1, |
eine weitere perspektivische Ansicht des Hecks des Kraftfahr zeugs der Fig. 5 bei geschlossenem Anbauzelt, |
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| Fig. 1 | eine perspektivische, schematische Ansicht eines Lade raumeinsatzes gemäß einer weiteren Ausführungsform der Er findung, |
eine schematische Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs in normaler Fahrbetriebsstellung, |
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| 10 | Fig. 2 | Fig. 4A.4B.4C und 4D perspektivische, schematische Ansichten eines erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes in verschiedenen Klapp stellungen, |
eine schematische Schnittansicht des Kraftfahrzeugs der Fig. 7 in einer ersten Umbaustellung und |
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| 15 | Fig. 3 | Fig. 5 | ||
| 20 | Fig. 6 | |||
| Fig. 7 | ||||
| 25 | Fig. 8 | |||
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Fig. 9 eine weitere schematische Schnittansicht des Kraftfahrzeugs der Fig. 7 in einer zweiten Umbaustellung.
In der schematischen, perspektivischen Ansicht eines Hecks eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs 10 ist dieses Kraftfahrzeug mit geöffneter Heckklappe 12 dargestellt. Innerhalb des Laderaums des Kraftfahrzeugs 10 ist ein Abschnitt einer Ladefläche 14 zu erkennen. In den Laderaum 14 des Kraftfahrzeugs ist ein Laderaumeinsatz 16 eingebaut. Der Laderaumeinsatz 16 weist einen verschiebbaren Schwerlastboden 18 auf, der durch zwei Längsführungen 20 verschiebbar im Laderaum gehalten ist. In der Darstellung der Fig. 1 ist der Schwerlastboden 18 in eine Stellung ausgefahren, in der er sich über den Abschluss der Ladefläche 14 hinaus und auch über das Fahrzeugende hinaus erstreckt und dadurch die Ladefläche 14 verlängert. Mittels des Schwerlastbodens 18 wird die Ladefläche 14 auf eine Länge von etwa zwei Metern verlängert, so dass eine Liegefläche für zwei Personen entsteht. Der Schwerlastboden 18 ist an seiner rechten und linken Längskante in jeweils einer Längsführung 20 geführt, wobei in der Fig. 1 lediglich eine der Längsführungen 20 zu erkennen ist.
An der in der Fig. 1 erkennbaren Längsführung 20 ist weiterhin eine Stauraumklappe 22 mittels zweier Scharniere 24 schwenkbar befestigt. Eine im wesentlichen gleich aufgebaute Stauraumklappe 22 ist an der in der Fig. 1 nicht zu erkennenden, in Fahrtrichtung gesehen rechten Längsführung im Laderaum angeordnet. Durch die Stauraumklappen 22 wird ein Bauraum um die Radhäuser des Fahrzeugs innen als Stauraum nutzbar gemacht. Darüber hinaus wird die Liegefläche seitlich glattflächig begrenzt, wodurch der Schlafkomfort sowie der optische Eindruck verbessert sind. Die Stauraumklappen 22 können mittels eines Druckstifts 26, der mit geeigneten Rastmitteln versehen ist, an der Seitenwand des Kraftfahrzeugs 10 gehalten und von der Seitenwand wieder gelöst werden.
Der Schwerlastboden 18 wird mittels der Längsführungen 20 in sehr geringem Abstand über der Ladefläche 14 gehalten, so dass lediglich ein kleiner und bei Verwendung einer Luftmatratze nicht spürbarer Absatz zwischen der Ladefläche 14 und dem Schwerlastboden 18 entsteht. An seiner in Fahrtrichtung gesehen vorderen Kante kann der Schwerlastboden 18 darüber hinaus mit einer Lippe oder dergleichen versehen sein, um den Absatz zwischen Ladefläche 14 und Schwerlastboden 18 zu überbrücken. Neben der Schaffung einer Liegefläche kann der Schwerlastboden naturgemäß auch für das einfache Be- und Entladen des Fahrzeugs verwendet werden.
Die Längsführungen 20 halten den Schwerlastboden 18 in unverlierbarer Weise, so dass der vollständige Laderaumeinsatz 16 mit Schwerlastboden 18, den beiden Längsführungen 20 sowie den beiden Stauraumklappen 22 als Komplettmodul angeliefert kann. Der vollständige Laderaumeinsatz 16 kann dadurch als Komplettmodul auf der Ladefläche befestigt werden, wofür zweckmäßigerweise serienmäßig in der Ladefläche 14 des Kraftfahrzeugs 10 vorhandene Laschpunkte verwendet werden.
In der Darstellung der Fig. 2 ist eine abschnittsweise Schnittansicht des Laderaumeinsatzes 16 der Fig. 1 dargestellt. Wie der Fig. 2 zu entnehmen ist, weist die dargestellte Längsführung 20 die Form einer L-förmigen Profilleiste auf, wobei ein erster Schenkel 28 der Längsführung 20 parallel zur Ladefläche 14 angeordnet ist. Ein zweiter Schenkel 30 der Längsführung 20 ist dahingegen senkrecht zur Ladefläche 14 angeordnet. Die L-förmige Profilleiste der Längsführung 20 ist kostengünstig herstellbar, stabil und benötigt dadurch, dass sie sich an dem Übergang zwischen Ladefläche 14 und Seitenwandung anschmiegt, nur wenig Bauraum.
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Auf einer der Ladefläche 14 abgewandten Oberfläche des ersten Schenkels 28 ist ein Führungselement 32 angebracht, durch das der Schwerlastboden 18 längsverschieblich und unverlierbar an den Längsführungen 20 gehalten wird. Im Bereich des ersten Schenkels 28 sind darüber hinaus Befestigungsschrauben 34 angeordnet, durch die das aus den Längsführungen 20, dem Schwerlastboden 18 sowie den Stauraumklappen 22 bestehende Komplettmodul in Gewindeöffnungen der Ladefläche 14 befestigt wird.
Der erste Schenkel 28 ist darüber hinaus mit einer Durchgangsbohrung 36 versehen, in die ein Federstift 38 eingreifen kann. Der Federstift 38 ist verschiebbar in einer Durchgangsbohrung 36 in dem Schwerlastboden 18 gehalten und kann manuell gegen die Kraft der Feder nach oben und aus der Durchgangsbohrung 36 herausgezogen werden. Sobald der Federstift 38 nicht mehr in die Durchgangsbohrung 36 eingreift, kann der Schwerlastboden 18 entlang der Längsführungen 20 verschoben werden. Zweckmäßigerweise sind wenigstens zwei Durchgangsbohrungen 36 in dem ersten Schenkel 28 vorgesehen, um den Schwerlastboden 18 wenigstens in einer vollständig eingefahrenen Stellung und einer vollständig ausgefahrenen Stellung selbsttätig zu arretieren. Ein oberes Ende des Federstifts 38 ist dabei in einer Ausnehmung des Schwerlastbodens 18 angeordnet, so dass dieser im eingerasteten Zustand nicht über die auf der Oberseite des Schwerlastbodens 18 gebildete Liegefläche hinausragt.
An dem zweiten, senkrecht zur Ladefläche 14 angeordneten Schenkel 30 der Längsführung 20 ist die Stauraumklappe 22 mittels herkömmlicher Scharniere 24 schwenkbar befestigt.
Eine weitere Ausführungsform eines Laderaumeinsatzes 40 ist in der schematischen, perspektivischen Ansicht der Fig. 3 dargestellt. Im Unterschied zur Ausführungsform der Fig. 1 und 2 ist ein Schwerlastboden
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42 hier seitlich in Längsführungen 44 aufgenommen. Dadurch kann ein Abstand zwischen der Oberseite des Schwerlastbodens 42, die einen Abschnitt der Liegefläche bildet, und der Ladefläche 14, die einen weiteren Abschnitt der Liegefläche bildet, verringert werden.
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Die perspektivischen, schematischen Ansichten der Fig. 4A bis 4D zeigen einen Fahrzeugsitz gemäß der Erfindung in verschiedenen Klappstellungen. Der erfindungsgemäße Fahrzeugsitz weist ein Sitzflächenelement 46 sowie ein Rückenlehnenelement 48 auf. Das Sitzflächenelement 46 ist in konventioneller Weise klappbar mit einem Fahrzeugboden 50 verbunden und das Rückenlehnenelement 48 ist in konventioneller Weise klappbar mit dem Sitzflächenelement 46 verbunden. Zwischen dem Fahrzeugboden 50 und einer Unterseite des Sitzflächenelements 46 ist eine Stauraumtasche 52 angeordnet. Durch die Stauraumtasche 52 kann an konventionellen Kraftfahrzeugen zwischen der Unterseite eines Sitzflächenelements 46 und dem Fahrzeugboden vorhandener Totraum genutzt werden. Die Stauraumtasche 52 fasst beispielsweise für eine Übernachtung im Fahrzeug notwendige Utensilien, wie beispielsweise eine Luftmatratze und eine Schutzhaube oder ein Anbau-
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Das Rückenlehnenelement 48 weist eine Rückenlehnenfläche sowie eine der Rückenfläche gegenüberliegende Rückseite auf, die im Falle eines Rücksitzes einem Laderaum zugewandt ist. Die Rückseite des Rückenlehnenelements 48 ist mit einem Sitzpolster 54 versehen. In der in der Fig. 4A dargestellten Stellung der Fahrzeugsitzes kann das Rückenlehnenelement dadurch beispielsweise als Rückenpolster für auf der Ladefläche sitzende Personen verwendet werden.
In der Darstellung der Fig. 4B ist der dargestellte Fahrzeugsitz in eine erste Klappstellung überführt, in der das Sitzflächenelement 46 sich noch in unveränderter, parallel zum Fahrzeugboden 50 ausgerichteter
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Stellung befindet und das Rückenlehnenelement 48 in eine parallel zum Sitzflächenelement 46 liegende Stellung geklappt ist. In dieser Stellung des Fahrzeugsitzes dient der Fahrzeugsitz als rückwärtige Sitzbank, so dass auf dem Sitzpolster 54 sitzende Personen wie auf einem Hocker bequem sitzen können. Als Rückenlehne kann in diesem Fall beispielsweise die Lehne eines Vordersitzes dienen.
In der Darstellung der Fig. 4C ist der Fahrzeugsitz in eine zweite Klappstellung geklappt, in der sowohl das Sitzflächenelement 46 als auch das Rückenlehnenelement 48 im wesentlichen senkrecht zum Fahrzeugboden 50 ausgerichtet sind. In diese zweite Klappstellung wird der Fahrzeugsitz bewegt, wenn die Ladefläche auf dem Fahrzeugboden 50 als Liegefläche genutzt werden soll. In der Darstellung der Fig. 4C schließt sich die Liegefläche dann an die mit der Stauraumtasche 52 versehene Unterseite des Sitzflächenelements 46 an. Wie der Fig. 4C zu entnehmen ist, ist die Stauraumtasche 52 in dieser zweiten Klappstellung des Fahrzeugsitzes für auf der Lade- bzw. Liegefläche befindliche Personen sehr gut zugänglich.
Die Darstellung der Fig. 4D zeigt den Fahrzeugsitz in der Klappstellung der Fig. 4C, jedoch von schräg hinten. Gut zu erkennen ist, dass die 52 aus flexiblem Stoff gefertigt ist und mittels einer großflächigen Verschlusslasche 54 geschlossen werden kann. Die Verschlusslasche 54 deckt einen Großteil der Vorderseite der Stauraumtasche 52 ab und ist mit einer in der Fig. 4D angedeuteten Polsterung versehen. Auf diese Weise kann die Verschlusslasche 54 als Rückenpolster genutzt werden. Die Stauraumtasche 52 wird mittels in den Fig. 4C und 4D lediglich angedeuteter Klettverschlussbänder 56 an einer Unterkonstruktion des Sitzflächenelements 46 befestigt. Wesentlich ist, dass die Klettbänder 56 die Stauraumtasche 52 an so vielen Punkten an der Unterseite des Sitzflächenelements 46 halten, dass die Stauraumtasche 52 in jeder Klappstellung des Fahrzeugsitzes an die Unterseite des Sitzflächenele-
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ments 46 angrenzt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Stauraumtausche 52 das Klappen des Fahrzeugsitzes nicht behindert.
Die perspektivische, schematische Ansicht der Fig. 5 zeigt das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug 10, das mit dem Laderaumeinsatz 16 sowie mit einer Schutzhaube oder einem Anbauzelt 58 versehen ist. Das Anbauzelt 58 wird über die vollständig geöffnete Heckklappe geworfen, so dass ein Dachabschnitt des Anbauzeltes 58 auf der Heckklappe aufliegt und durch diese gehalten wird. Die Heckklappe selbst wird durch konventionelle Gasdruckdämpfer 60 in ihrer geöffneten Stellung gehalten und kann in dieser geöffneten Stellung durch geschlitzte Rohre arretiert werden, die auf die Gasdruckdämpfer 60 aufgeschoben werden. Ein solches geschlitztes Rohr 62 ist in der Darstellung der Fig. 5 durch gestrichelte Linien noch vor dem Aufschieben auf den Gasdruckdämpfer 60 angedeutet.
An den Dachabschnitt des Anbauzeltes 58 schließt sich auf jeder Fahrzeugsitz jeweils ein Seitenabschnitt an, der vom Dachabschnitt bis zu einem Erdboden reicht, auf dem das Kraftfahrzeug 10 steht. Eine auf dem Fahrzeugdach des Kraftfahrzeugs 10 aufliegende Berandung des Dachabschnittes geht in Berandungen der Seitenabschnitte über, die an einer jeweiligen Außenseite der Kraftfahrzeugkarosserie anliegen. Diese durchgehende Berandung erstreckt sich somit vom unteren Ende einer Seite des Kraftfahrzeugs, zum Fahrzeugdach, über dieses hinweg und auf der gegenüberliegenden Fahrzeugseite wieder bis zum unteren Ende des Kraftfahrzeugs. Diese auf der Außenseite der Fahrzeugkarosserie aufliegende Berandung des Anbauzelts 58 ist auf ihrer der Karosserie zugewandten Seite mit einer Moosgummidichtung 64 versehen. Die Moosgummidichtung 64 dichtet das Anbauzelt 58 gegen zwischen das Anbauzelt 58 und die Fahrzeugkarosserie eindringendes Wasser sowie gegen Wind ab. Die beschriebene Berandung wird dabei mittels einfacher Gummizüge oder Spanngurte gespannt, so dass eine erforderliche
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Auflagekraft der Berandung für eine verlässliche Dichtungswirkung gegeben ist. Ein solcher Spanngurt oder Gummizug kann beispielsweise unter dem Fahrzeugboden vom rechten zum linken Seitenteil des Anbauzelts 58 geführt werden.
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Die schematische, perspektivische Ansicht der Fig. 6 zeigt das Heck des Kraftfahrzeugs 10 mit geschlossenem Anbauzelt 58. Die bereits in der Fig. 5 gezeigten Seitenteile und der Dachabschnitt des Anbauzelts 54 können durch eine weitere Plane 66 ergänzt werden, die den durch den Laderaum des Kraftfahrzeugs 10 und den Innenraum des Anbauzelts 58 gebildeten Schlafraum gegen die Umgebung abschließt.
Die schematische Schnittansicht der Fig. 7 zeigt das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug 10 in normaler Fahrbetriebsstellung. Der Schwerlastboden 18 ist in seiner eingefahrenen Stellung über der Ladefläche 14 angeordnet und die Heckklappe des Fahrzeugs ist geschlossen. Das Sitzflächenelement 46 des Rücksitzes ist im wesentlichen parallel zur Ladefläche 14 angeordnet und das Rücklehnenelement 48 befindet sich in seiner aufrechten Stellung. In der in der Fig. 7 dargestellten Stellung wird der Fahrzeugsitz durch Rastelemente 68 gehalten, die in geeignete Ausnehmungen oder Ösen im Fahrzeugboden eingreifen.
Zum Schutz des Laderaums 70 über dem Schwerlastboden 18 vor Blicken ist eine Gepäckraumabdeckung 72 vorgesehen. Die Gepäckraumabdeckung 72 weist einen ersten, in Fahrtrichtung gesehen vorderen Abschnitt 74 sowie einen zweiten, in Fahrtrichtung gesehen hinteren Abschnitt 76 auf. Die beiden Abschnitte 74, 76 sind klappbar miteinander verbunden. Eine Unterseite des zweiten Abschnitts 76 ist mit einer ebenen Auflage 78 versehen.
In der Darstellung der Fig. 8 ist die Heckklappe des Kraftfahrzeugs 10 geöffnet und der Fahrzeugsitz befindet sich in seiner ersten Klappstel-
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lung, in der, entsprechend der Darstellung der Fig. 4B, das Sitzpolster 54 im wesentlichen waagerecht angeordnet ist, so dass der geklappte Fahrzeugsitz mit dem Sitzpolster 54 als Sitzhocker genutzt werden kann.
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Der erste Abschnitt 74 der Gepäckraumabdeckung 72 befindet sich in einer gegenüber der Fig. 7 unveränderten Stellung. Der zweite Abschnitt 76 der Gepäckraumabdeckung 72 wurde um 180° geklappt, so dass die ebene Auflage 78 an seiner Unterseite horizontal angeordnet ist und als Abstellfläche, speziell als Tischfläche, genutzt werden kann. Der Laderaum 70 kann dadurch auch bei geschlossener Heckklappe als Wohnraum genutzt werden. Eine auf dem Sitzpolster 54 sitzende Person kann die Knie unter dem durch die zusammengeklappte Gepäckraumabdeckung 72 gebildeten Tisch anordnen. Auf der gegenüberliegenden Seite der Gepäckraumabdeckung 72 könnte beispielsweise für eine weitere Person ein Sitzkissen auf dem Schwerlastboden 18 angeordnet werden.
In der Ansicht der Fig. 9 ist der Laderaum 70 des Kraftfahrzeugs 10 zu einem Schlafraum umgewandelt. Der Schwerlastboden 18 ist vollständig ausgezogen, so dass die Ladefläche 14 und die Oberfläche des Schwerlastbodens 18 eine Liegefläche für zwei Personen bilden. Die Heckklappe ist geöffnet und trägt das Anbauzelt 58. Der Fahrzeugsitz befindet sich in seiner zweiten Klappstellung, in der eine oder mehrere Stauraumtaschen 52 für Personen auf der durch die Ladefläche und den Schwerlastboden 18 gebildeten Liegefläche zugänglich sind. In der in der Fig. 9 dargestellten Klappstellung des Fahrzeugsitzes sind die Verriegelungen 68 vom Laderaum 70 her zugänglich. Gerade dann, wenn der Laderaum 70 als Wohn- und Schlafraum genutzt wird, bieten die Verriegelungen 68 einen unschönen Anblick und erhöhen darüber hinaus das Verletzungsrisiko für Personen im Laderaum 70. Zur Abdeckung der Verriegelungen 68 wird über diese eine gepolsterte Hutze 80 gestülpt. Die gepolsterte Hutze 80 kann zusammen mit der 52 zum ei-
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nen ein bequemes Rückenpolster bilden. Zum anderen weist die Hutze 80 einen Innenraum auf, der mit einem in der Fig. 9 lediglich angedeuteten Reißverschluss verschlossen ist. Dadurch kann die Hutze 80 zur Unterbringung weiterer Gegenstände, beispielsweise als Kulturbeutel, genutzt werden.
Claims (11)
1. Laderaumeinsatz für ein Kraftfahrzeug (10) mit Ladefläche (14), gekennzeichnet durch zwei Längsführungen (20; 44) für die Anordnung an gegenüberliegenden Längsseiten der Ladefläche (14), einen in den Längsführungen (20; 44) verschiebbar gehaltenen Schwerlastboden (18; 42), der in eine die Ladefläche (14) verlängernde Stellung ausfahrbar ist, und wenigstens eine mit den Längsführungen (20; 44) schwenkbar verbundene Stauraumklappe (22).
2. Laderaumeinsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsführungen (20) eine im Querschnitt L-förmige Profilleiste aufweisen, wobei ein erster Schenkel (28) der Profilleiste im wesentlichen parallel zur Ladefläche (14) angeordnet und an dieser befestigt werden kann und ein zweiter Schenkel (30) der Profilleiste im wesentlichen senkrecht zur Ladefläche (14) angeordnet werden kann, wobei die Stauraumklappe (22) mit dem zweiten Schenkel (30) verbunden ist.
3. Fahrzeugsitz mit wenigstens einem klappbaren Sitzflächenelement (46), wobei das Sitzflächenelement (46) eine in einer Normalstellung im wesentlichen horizontal zu einem Fahrzeugboden (50) angeordnete Sitzfläche und eine in der Normalstellung dem Fahrzeugboden (50) zugewandte Unterseite aufweist, die in einer geklappten Stellung des Sitzflächenelements (46) vom Fahrzeuginnenraum her zugänglich ist, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite wenigstens ein Ablagefach und/oder wenigstens eine Stauraumtasche (52) vorgesehen sind.
4. Stauraumtasche für Fahrzeugsitz nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch Mittel zum Befestigen der Stauraumtasche (52) an der Unterseite des Fahrzeugsitzes in einer Weise, dass die Stauraumtasche (52) in allen möglichen Klappstellungen des Fahrzeugsitzes in einer an der Unterseite des Fahrzeugsitzes anliegenden Position gehalten ist.
5. Stauraumtasche nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Stauraumtasche (52) auf ihrer der Unterseite des Fahrzeugsitzes abgewandten Vorderseite mit einer Polsterung versehen ist.
6. Fahrzeugsitz mit wenigstens einem klappbaren Rücklehnenelement (48) mit einer Rücklehnenfläche und einer im wesentlichen gegenüberliegenden Rückseite, wobei in einer Klappstellung die Rückseite im wesentlichen horizontal und oberhalb der Rücklehnenfläche angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückseite mit einer Sitzpolsterung (54) versehen ist.
7. Gepäckraumabdeckung für ein Kraftfahrzeug mit einer Unterseite und einer Oberseite, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite mit einer ebenen Abstellfläche (78) versehen ist und in eine horizontale, von oben zugängliche Position bringbar ist.
8. Gepäckraumabdeckung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch zwei im Bereich einer Kante um 180 Grad klappbar miteinander verbundene Abschnitte (74, 76), wobei die Unterseite eines der Abschnitte (76) mit der ebenen Abstellfläche (78) versehen ist.
9. Gepäckraumabdeckung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die Unterseite als Kunststofftiefziehteil ausgebildet ist.
10. Anbauzelt für ein Kraftfahrzeug mit Heckklappe mit wenigstens zwei abschnittsweise an den Fahrzeugseiten anliegenden Seitenabschnitten und einem wenigstens abschnittsweise auf dem Fahrzeugdach sowie der geöffneten Heckklappe aufliegenden Dachabschnitt, wobei eine auf dem Fahrzeugdach aufliegende Berandung des Dachabschnitts und die an den Fahrzeugseiten anliegenden Berandungen der Seitenabschnitte aneinander anschließen und mit einem Dichtungsgummi (64) versehen sind.
11. Kraftfahrzeug mit einem Laderaumeinsatz (16), einem Fahrzeugsitz, einer Stauraumtasche (52), einer Gepäckraumabdeckung (72) und/oder einem Anbauzelt (58) nach einem der vorstehenden Ansprüche.
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