DE20213127U1 - Dekorationsartikel - Google Patents
DekorationsartikelInfo
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- B44C—PRODUCING DECORATIVE EFFECTS; MOSAICS; TARSIA WORK; PAPERHANGING
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Description
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Dekorationsartikel
Die Erfindung findet Verwendung bei Dekorationsartikeln mit einer im Wesentlichen zweidimensionalen Motivplatte, die mit einem Ständer zum Aufstellen kombiniert sind.
Allgemein bekannt sind Dekorationsartikel, die mit einer im Wesentlichen zweidimensionalen Motivplatte ausgestattet sind. Solcher Art Dekorationsartikel sind als Fenster-, Wandbilder oder auch in der Form des so genannten Erzgebirgischen Schwibbogens bekannt.
Bekannt ist ferner, beispielsweise die Erzgebirgischen Schwibbogen mit einer Beleuchtungsanordnung, aus Wachskerzen oder einer elektrisch betriebenen Beleuchtung bestehend, zu versehen.
Bekannt ist ferner, beispielsweise die Erzgebirgischen Schwibbogen mit einer Beleuchtungsanordnung, aus Wachskerzen oder einer elektrisch betriebenen Beleuchtung bestehend, zu versehen.
Die so genannten Schwibbogen bestehen im Allgemeinen aus einem Ständer (Sockel), der mit Standfüßen versehen sein kann. Auf dem Ständer ist eine Motivplatte, vorzugsweise aus Sperrholz, aufrecht stehend angeordnet, die wiederum nach oben durch eine bogenförmige Leiste abgeschlossen ist. Die bogenförmige Leiste trägt dann die Beleuchtung, wobei diese in Einzelfällen auch mit auf dem Ständer angeordnet sein kann. Durch das Gebrauchsmuster DE-G 94 03 907 U1 wurde bekannt, dass solcher Art Schwibbogen auch mit zwei hintereinander angeordneten Motivplatten ausgeführt werden können.
Durch das Gebrauchsmuster DE 295 03 415 U1 ist bekannt, dass diese auch mit einer so genannten Vorbeleuchtung ausgeführt werden können, wobei die
Lichtquellen auf dem Ständer angeordnet sind, die Motivplatte anstrahlen und gleichzeitig durch ein so genanntes Vorsteckmotiv verdeckt werden.
Bedingt durch eine in den letzten Jahren bevorzugte Verwendungsform des Schwibbogens ist dabei ein wesentlicher Nachteil zu erkennen. Die Nutzer von Schwibbogen stellen diese vorzugsweise in die Fenster der Wohnung, wobei durch die Fensterrahmenleisten oder -profile bis zu 2/3 der Höhe des Schwibbogens verdeckt werden können. Ist auf diese Weise ein Fenster dekoriert worden, kann so nur ein Teil des dort angeordneten Schwibbogens sichtbar werden, wobei der Standort des Betrachters unterhalb des Fensters
Bedingt durch eine in den letzten Jahren bevorzugte Verwendungsform des Schwibbogens ist dabei ein wesentlicher Nachteil zu erkennen. Die Nutzer von Schwibbogen stellen diese vorzugsweise in die Fenster der Wohnung, wobei durch die Fensterrahmenleisten oder -profile bis zu 2/3 der Höhe des Schwibbogens verdeckt werden können. Ist auf diese Weise ein Fenster dekoriert worden, kann so nur ein Teil des dort angeordneten Schwibbogens sichtbar werden, wobei der Standort des Betrachters unterhalb des Fensters
&iacgr;&ogr; noch zusätzlich nachteilig wirkt. Diese Probleme wurden bisher durch ein zusätzliches Angebot eines so genannten Fenster- oder Schwibbogenbänkchens oder auch durch Hinzunahme irgendwelcher Gegenstände zum Höherstellen der Schwibbogen gelöst. Schwibbogenbänkchen sind kosten- und materialaufwändig, während beliebige voluminöse Gegenstände die ästhetische Wirkung des aufgestellten Schwibbogens zumindest im Raum nachteilig beeinflussen.
In weiterer Ausgestaltung der Idee des Schwibbogenbänkchens ist im Gebrauchsmuster DE 200 00 240 U1 ein Ständer vorgeschlagen worden, der mit zusätzlichen aufschiebbaren Füßen, die zugleich in verschiedenen Stellungen aufschiebbar sind, je nach Aufstellungsort in der Höhe variiert werden kann. Die vorgeschlagene Lösung überzeugt nicht und bringt insbesondere keine Vorteile bei der Ausgestaltung der Motivplatten bzw. der Schwibbogen insgesamt.
Ein weiterer Nachteil der bisher bekannten Schwibbogen muss darin gesehen werden, dass die in der Form eines Kreisabschnittes ausgeführte Motivplatte bei der Ausgestaltung des Motivbildes hohe Anforderungen stellt. Da auch die beidseitig vorhandenen Ecken ausgestaltet werden müssen, ergab sich bereits bei den traditionell überlieferten Motiven eine erhebliche Schwierigkeit, die durch die Ausgestaltung einer Mehrzahl von Details bewältigt wurde.
Ein weiterer Nachteil der bisher bekannten Schwibbogen muss darin gesehen werden, dass die in der Form eines Kreisabschnittes ausgeführte Motivplatte bei der Ausgestaltung des Motivbildes hohe Anforderungen stellt. Da auch die beidseitig vorhandenen Ecken ausgestaltet werden müssen, ergab sich bereits bei den traditionell überlieferten Motiven eine erhebliche Schwierigkeit, die durch die Ausgestaltung einer Mehrzahl von Details bewältigt wurde.
Die weitere Entwicklung der Gestaltung von Motivplatten führte dann zu feingliedrigen Darstellungen, die im Einzelfall selbst Landschaftsbilder mit einschließen. Eine derartig feingliedrige Ausführung der Motivplatten ist jedoch
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bei der derzeit bevorzugten Aufstellungsart der Schwibbogen unzweckmäßig, da die vielen Details für einen in größerer Distanz stehenden Betrachter nicht mehr unterscheidbar sind und so zu einem indifferenten Ganzen ineinander fließen.
Auch für den im Raum befindlichen Betrachter sind solche Motive kaum noch erschließbar. Er muss sich deshalb auf einen kurzen Betrachtungsabstand einstellen, der nicht immer zu erreichen ist.
Es ist ferner bekannt, neben den bogenförmig ausgeführten Schwibbogen noch so genannte Leuchterspitzen auszuführen, die einen Dreieck-Querschnitt haben. Beide Formen beschränken den Gestaltungsspielraum und lassen keine Freiräume für die Motivgestaltung offen.
Die Erfindung hat die Aufgabe, einen Dekorationsartikel mit wenigstens einer zweidimensional sich erstreckenden Motivplatte vorzuschlagen, der es ermöglicht, den Hauptteil des Motivbildes sowie der Beleuchtung bei einer Aufstellung im Fenster auch von außen gut sichtbar zu machen, eine klare Motivdarstellung zu sichern, eine Vielzahl von Formen der Motivplatten zu ermöglichen und zugleich Möglichkeiten für eine variable Anordnung der Beleuchtungseinrichtungen zu schaffen.
Wesen der Erfindung
Die Erfindung wird durch die in den Schutzansprüchen aufgeführten Merkmale und die sich aus den Merkmalskombinationen ergebenden Lösungen und Wirkungen sowie durch die Beschreibung der Erfindung erfasst. Weiterhin ergeben sich Merkmale, Lösungen und Wirkungen aus den Zeichnungen, wobei diese die Erfindung nicht auf die dargestellten Lösungen beschränken,
sondern gemeinsam mit den Ausführungsbeispielen lediglich die am Anmeldetag bevorzugten Lösungsvarianten zeigen und beschreiben.
Die Erfindung betrifft im Besonderen die Einführung veränderter geometrischer Formen der Motivplatte, die Einführung eines Zwischenstückes zwisehen Ständer und Motivplatte sowie die Einführung neuer Formen der Anordnung von Lichtquellen.
Die Erfindung betrifft im Besonderen die Einführung veränderter geometrischer Formen der Motivplatte, die Einführung eines Zwischenstückes zwisehen Ständer und Motivplatte sowie die Einführung neuer Formen der Anordnung von Lichtquellen.
Eine Ausführungsform der Erfindung bedient sich einer Motivplatte, die nicht wie bei Schwibbogen üblich, lediglich einen Kreisabschnitt beschreibt, sondern eine beliebige Außenform, die vornehmlich eine Zusammenstellung mehrerer Teilbögen mit verschiedenen Radien ist. Auf diese Weise wird eine größere Fläche für die Motivplatte erreicht und die darin einzubringende Motivdarstellung kann besser aufgeteilt werden.
Die Motivplatte wird in üblicher Weise aus Schichtlagenholz (Sperrholz) hergestellt, kann aber auch aus jedem anderen plattenförmigen Werkstoff bestehen. Zur Erreichung der notwendigen Stabilität der Motivplatte wird diese durch einen Rahmen, der gleichfalls aus Schichtlagenholz gefertigt sein kann, eingefasst. Es ist jedoch bei der Realisierung der Erfindung nicht unbedingt notwendig, die Motivplatte mit einem Rahmen einzufassen, wenn deren Stabilität auf andere Weise gewährleistet werden kann. Ebenso muss der Rahmen die Motivplatte nicht an ihrem gesamten Umfang führen oder berühren, wenn derselbe zur Erfüllung anderer Aufgaben mit abweichender Kontur auszulegen ist.
Die durch die veränderte Außenform hinzu gewonnene Fläche der Motivplatte wird in einer bevorzugten Ausführungsform in mehrere Teilbereiche unterteilt.
Dabei kann die Unterteilung waagerecht, senkrecht oder als Kombination beider Teilungen erfolgen. Ebenso ist eine Unterteilung auch in anderen Ebenen möglich. Damit kann erreicht werden, dass innerhalb der Motivplatte mehrere Bereiche geschaffen werden, die jeweils eine eigenständige bildhafte Darstellung enthalten. Dies ermöglicht es, Motivdarstellungen mit einer fortlaufenden Handlung/Entwicklung oder auch voneinander unabhängige Motivdarstellungen innerhalb der Motivplatte anzuordnen und so dem Betrachter mehr Inhalt zu vermitteln, ohne dabei die Gesamtdarstellung unübersichtlich zu machen.
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Es ist auch möglich, die Außenkontur der Motivplatte und/oder des Rahmens in die Gesamtgestaltung mit einzubeziehen, indem eine Kombination aus geraden und gekrümmten Konturlinien oder eine stilistische Anlehnung an naturgegebene Vorbilder vorgenommen wird. So lassen sich beispielsweise ansteigende Geraden mit Bogenformen ebenso verbinden, wie sich schneidende Bogenformen.
Damit kann eine Form der Motivplatte verwirklicht werden, bei der an den Außenseiten jeweils ein in großem Radius geführter Bogen angeordnet ist und der oben liegende Schnittpunkt durch einen kleinen Radius kaschiert wird.
Eine weitere Ausführungsform ergibt sich, wenn die außen liegenden Bögen im Schnittpunkt der Bögen nicht verbunden werden, so dass ein Spitzbogen entsteht, wie er aus der Gotik bekannt ist.
Eine weitere Ausführungsform verknüpft senkrechte Linien mit im oberen Bereich angeordneten Bogenformen.
Weiterhin kann auch die Kontur einer Baumkrone oder eines Gebüschs nachgebildet werden.
Durch entsprechende Kombination geometrischer oder naturgegebener Formen für die Kontur der Motivplatte lässt sich eine größere Gesamthöhe erreichen, als sie bisher bei Schwibbogen erreichbar war. Dies ermöglicht es, die Dekorationsartikel bei Aufstellung hinter einem Fenster weitgehend sichtbar zu machen.
Der Rahmen ist bei einer weiteren Ausführungsform breiter gehalten, als zur Erfüllung seiner stabilisierenden Funktion notwendig. Damit wird erreicht, dass die Gesamtanordnung einen massiven Eindruck erweckt und der Rahmen kann gleichzeitig in Gestaltungsaufgaben einbezogen werden.
Eine weitere Ausführungsform sieht am unteren Ende der Motivplatte die Anordnung wenigstens eines zusätzlichen Zwischenstückes vor, mit dem diese mit dem Ständer verbunden ist.
Diese Ausführungsform kann mit allen denkbaren Formen von Motivplatte und/oder Rahmen, einschließlich Kreisabschnitt und Dreieck, kombiniert werden.
Das Zwischenstück kann nach einfachen geometrischen Grundformen oder in beliebiger Gestalt ausgeführt sein. Beispielsweise ist eine Ausgestaltung nach dem Vorbild eines Baumstammes möglich.
Das Zwischenstück kann nach einfachen geometrischen Grundformen oder in beliebiger Gestalt ausgeführt sein. Beispielsweise ist eine Ausgestaltung nach dem Vorbild eines Baumstammes möglich.
Eine bevorzugte Ausführungsform des Zwischenstückes ergibt sich, wenn dasselbe materialeinheitlich mit dem Rahmen ausgeführt wird. Dadurch wird die Stabilität des Aufbaus erhöht. Es ist ebenso möglich, das Zwischenstück in das Motivbild hinein und bis zur Oberkante der Motivplatte zu führen.
Eine weitere Ausführungsform benutzt mehrere Zwischenstücke, auf denen Rahmen und/oder Motivplatte stehen.
Eine weitere Ausführungsform des Dekorationsartikels bedient sich einer An-Ordnung wenigstens zweier Motivplatten hintereinander. Dabei können diese auch mit einem oder mehreren Zwischenstücken kombiniert sein.
Der Ständer ist in bevorzugter Ausführungsform eine profilierte Leiste, die zusätzlich mit überstehenden Auflageplatten (Füße) an ihrer Unterseite ergänzt ist. Je nach Erfordernis kann auch ein Brett, eine Scheibe, eine halbkreisförmige Scheibe oder dergleichen als Ständer dienen. Es ist ebenso möglich, den Dekorationsartikel ohne Ständer auszuführen, wenn dieser beispielsweise ausschließlich hängend angeordnet werden soll. Bei einer solchen Ausführungsform ist die Unterkante der Motivplatte über ihrer gesamten Länge vom Rahmen umschlossen.
Die Beleuchtungsanordnung ist, sofern vorhanden, vorzugsweise mit einer elektrischen Beleuchtung ausgeführt. Es ist aber auch bei Berücksichtigung der technischen Bedingungen möglich, mit offener Flamme brennende Wachskerzen, Öllämpchen und dergleichen anzuordnen.
Die üblicherweise mit einem hölzernen Sockel, einer Kontakt gebenden Fassung und einer speziell geformten Glühlampe ausgeführten Lichtquellen sind
vorzugsweise am Umfang der Motivplatte angeordnet. Dabei wird vorzugsweise eine Anordnung auf dem Rahmen gewählt. Es ist ebenso möglich, Lichtquellen auch am Umfang oder in der Fläche der Motivplatte anzuordnen, sofern die technischen Möglichkeiten dazu geschaffen sind.
Bei einer weiteren Ausführungsform sind die Lichtquellen von einem Mittelpunkt, der auch ein ideeller Mittelpunkt sein kann, nach außen strahlenförmig angeordnet. Dies ermöglicht es, Lichtquellen auch geneigt, waagerecht oder hängend anzuordnen.
Eine Ausführungsform des Dekorationsartikels sieht die Anordnung von Lichtquellen auch auf dem Ständer vor. Dies ermöglicht es, die Motivplatte von vorn, unten oder hinten oder beidseitig anzuleuchten. Zur Vermeidung von Überstrahlungen sind die auf dem Ständer angeordneten Lichtquellen durch ein Vorsteckmotiv abgedeckt, wobei das Vorsteckmotiv fest oder abnehmbar angeordnet sein kann.
Eine Ausführungsform des Dekorationsartikels sieht die Anordnung von Lichtquellen auch auf dem Ständer vor. Dies ermöglicht es, die Motivplatte von vorn, unten oder hinten oder beidseitig anzuleuchten. Zur Vermeidung von Überstrahlungen sind die auf dem Ständer angeordneten Lichtquellen durch ein Vorsteckmotiv abgedeckt, wobei das Vorsteckmotiv fest oder abnehmbar angeordnet sein kann.
Nach Erfordernis können die auf dem Ständer angeordneten Lichtquellen über die gesamte Länge des Ständers verteilt, gruppiert und gleichzeitig seitlich versetzt, vor, hinter oder in der Ebene der Motivplatte angeordnet sein. Auch die Anordnung farbiger Lichtquellen ist möglich, wenn der Anwendungsfall dies erfordert. Ferner ist die gesamte Oberfläche, die Stirnseiten sowie die Längsseiten zur Anordnung von Lichtquellen verwendbar.
Die verwendeten Lichtquellen können bei Einhaltung der technischen Rahmenbedingungen in Reihen-, parallel oder gemischtem Schaltungssystem, einzeln oder gruppenweise steuerbar, mit Gleichstrom oder pulsierend angesteuert werden.
Eine besondere Ausführungsform der Lichtquellen besteht in der Verwendung von Leuchtdioden.
Die Verkabelung wird in vorteilhafter Weise zwischen dem Rahmen und der Motivplatte vorgenommen. Der Rahmen ist dabei an seiner Innenkontur genutet, wobei die Nuttiefe größer ist, als zur Aufnahme der Motivplatte erforderlieh. Im entstehenden Freiraum können die Drähte oder Kabel verlegt werden, wobei die anschließend eingefügte Motivplatte die Nut verschließt und der notwendige Kabelkanal ausgebildet wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von 6 Ausführungsbeispielen, die in Fig. 1 bis Fig. 6 dargestellt sind, näher beschrieben.
Fig. 1 zeigt beispielhaft den Aufbau eines Dekorationsartikels nach diesem Ausführungsbeispiel.
Auf einem Ständer (1), der auch als Sockel bezeichnet wird und Füße (2) haben kann, ist eine Motivplatte (4) aufgebaut, die durch einen Rahmen (3) geführt ist. Rahmen (3) und Motivplatte (4) besitzen eine aus Bogenstücken zusammengesetzte Außenkontur, die oben spitz ausläuft.
Im Inneren der Motivplatte (4) ist ein Einzelmotiv (5) angeordnet, das den Innenraum des Dekorationsartikels ausfüllt. Auf dem Rahmen (3) sind in an sich beliebiger Anzahl Fassungen (6) und Lichtquellen (7) angeordnet, wobei deren Anzahl sich vornehmlich nach gestalterischen und elektrischen Gesichtspunkten ergibt und variabel ist.
Auf dem Ständer (1) ist gleichfalls wenigstens eine, zumeist jedoch eine Mehrzahl Fassungen (6) mit Lichtquellen (7) angeordnet. Diese können zentral angeordnet, seitlich versetzt, zu Gruppen zusammengefasst oder gleichmäßig verteilt in einer Reihe angeordnet sein.
Am oberen Ende (8) der Motivplatte (4) bilden Motivplatte und Rahmen eine Spitze (9), so dass ein optischer Bezugspunkt wie bei dem aus der Architektur bekannten gotischen Bogen entsteht.
Am oberen Ende (8) der Motivplatte (4) bilden Motivplatte und Rahmen eine Spitze (9), so dass ein optischer Bezugspunkt wie bei dem aus der Architektur bekannten gotischen Bogen entsteht.
Vorstehende Ausführungsform eignet sich insbesondere für die Gestaltung von Dekorationsartikel, die Einzelmotive enthalten.
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In diesem Ausführungsbeispiel, das Fig. 2 zeigt, ist eine weiterentwickelte Form von Ausführungsbeispiel 1 beschrieben.
Auf einem Ständer (10), der mit Füßen (11) versehen sein kann, ist ein Zwischenstück (12) angeordnet, das den Rahmen (13) und/oder die Motivplatte (14) trägt. An Stelle des Zwischenstücks (12) kann auch eine Mehrzahl gleichartiger Zwischenstücke angeordnet sein.
Die Motivplatte (14) kann horizontal und/oder vertikal unterteilt sein, wodurch Räume für die Ausgestaltung mehrerer Einzeldarstellungen zu erreichen sind. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind beispielhaft die Gestaltungsräume (15), (16), (17), (18), (19) und (20) dargestellt, wobei sich hier eine symmetrische Aufteilung aus zwei horizontalen und einer vertikalen Trennebene ergibt. Der Rahmen (13) umschließt wiederum die Motivplatte (14), wobei die Außenkontur bogenförmig mit variierenden Radien ausgeführt ist.
Wie schon im vorangegangenen Ausführungsbeispiel sind auf dem Rahmen Fassungen (21) mit Lichtquellen (22) angeordnet.
Die Fassungen (21) und die Lichtquellen (22) sind von einem Zentrum ausgehend strahlenförmig angeordnet. Sie können bei entsprechend ausgelegtem Rahmen auch aufrecht stehend angeordnet sein.
Wie schon im vorangegangenen Ausführungsbeispiel sind auf dem Rahmen Fassungen (21) mit Lichtquellen (22) angeordnet.
Die Fassungen (21) und die Lichtquellen (22) sind von einem Zentrum ausgehend strahlenförmig angeordnet. Sie können bei entsprechend ausgelegtem Rahmen auch aufrecht stehend angeordnet sein.
Auf den Ständer (10) sind gleichfalls Lichtquellen (23) angeordnet, die durch ein Vorsteckmotiv (24) verdeckt werden und die Motivplatte (14) von unten anstrahlen.
Diese Ausführungsform ermöglicht es, bei entsprechender Gestaltung von Motivplatte (14), Rahmen (13) und Zwischenstück (12) naturgegebene Vorbilder, wie Bäume nachzubilden. Fig. 2 zeigt ferner eine Gestaltungsform, die dem bekannten Motiv des „Friesenbaum" folgt.
-&iacgr;&ogr;-
Ausführungsbeispiel 3, das in Fig. 3 dargestellt ist, zeigt eine weiterentwickelte Form des Ausführungsbeispiels 2.
Auf einem Ständer (25), der Füße (26) haben kann, ist wiederum ein Zwischenstück (27) angeordnet, das jedoch materialeinheitlich mit dem Rahmen (28) ausgeführt ist. Dadurch wird eine erhöhte Stabilität der Gesamtanordnung erreicht.
Die Motivplatte (29) wird wiederum vom Rahmen (28) aufgenommen, wobei beide Teile linksseitig abgeschrägt sind, so dass sich dort eine Dreieckform ausbildet. Rechtsseitig sind durch horizontale und senkrechte Teilung Motivbereiche (30), (31) und (32) vorhanden sind. Linksseitig ist der Motivbereich (33) nicht weiter unterteilt.
Der Rahmen (28) trägt wiederum eine Anzahl Fassungen (34) mit Lichtquellen (35).
Die Motivplatte (29) wird wiederum vom Rahmen (28) aufgenommen, wobei beide Teile linksseitig abgeschrägt sind, so dass sich dort eine Dreieckform ausbildet. Rechtsseitig sind durch horizontale und senkrechte Teilung Motivbereiche (30), (31) und (32) vorhanden sind. Linksseitig ist der Motivbereich (33) nicht weiter unterteilt.
Der Rahmen (28) trägt wiederum eine Anzahl Fassungen (34) mit Lichtquellen (35).
Im Motivbereich (33) ist ein Hauptmotiv (36) angeordnet, dessen wesentliche Umrisslinie durch die Umrisslinie von Rahmen (28) und Motivplatte (29) aufgenommen wird. Im vorliegenden Fall ist beispielhaft ein Segelboot als Hauptmotiv (36) dargestellt.
Auf dem Ständer (25) sind wiederum Fassungen (37) mit Lichtquellen (38) angeordnet, die wiederum durch ein Vorsteckmotiv (39) verdeckt sind und die Motivplatte (29) anleuchten.
Ausführungsbeispiel 4
In diesem Ausführungsbeispiel, dargestellt in Fig. 4, ist eine Anordnung des erfindungsgemäßen Dekorationsartikels in Seitenansicht dargestellt.
Auf einem Ständer (40), der Füße (41) tragen kann, ist in einer Nut (42) die Motivplatte (43) angeordnet, wobei diese aus der Sicht des Betrachters hinten angeordnet ist. Davor ist auf dem Ständer (40) wenigstens eine Fassung (44) mit Lichtquelle (45) angeordnet.
Auf einem Ständer (40), der Füße (41) tragen kann, ist in einer Nut (42) die Motivplatte (43) angeordnet, wobei diese aus der Sicht des Betrachters hinten angeordnet ist. Davor ist auf dem Ständer (40) wenigstens eine Fassung (44) mit Lichtquelle (45) angeordnet.
Davor ist in einer Nut (46) ein Vorsteckmotiv (47) angeordnet.
Die Motivplatte (43) kann erforderlichenfalls durch einen nicht dargestellten Rahmen eingefasst sein. Die Anzahl der Lichtquellen (45) kann variieren. Das Vorsteckmotiv (47) kann fest oder wieder lösbar ausgeführt sein.
Die Motivplatte (43) kann erforderlichenfalls durch einen nicht dargestellten Rahmen eingefasst sein. Die Anzahl der Lichtquellen (45) kann variieren. Das Vorsteckmotiv (47) kann fest oder wieder lösbar ausgeführt sein.
In diesem Ausführungsbeispiel wird eine Mehrfachanordnung beschrieben, wie sie Fig. 5 schematisch in Seitenansicht zeigt.
Ein Ständer (48) kann mit Füßen (49) versehen sein. Eine hintere Motivplatte (50) ist in einer Nut (51), eine mittlere Motivplatte (52) in einer Nut (53) angeordnet. Vor der beschriebenen Anordnung ist eine weitere Motivplatte (54) in einer Nut (55) angeordnet, wobei Motivplatte (54) entweder als Vorsteckmotiv oder auch als voll ausgeformte Motivplatte ausgeführt sein kann.
Auf dem Ständer (48) sind Fassungen (56) mit Lichtquellen (57) im hinteren und Fassungen (58) mit Lichtquelle (59) im vorderen Bereich angeordnet. Die in Fig. 5 dargestellte Anordnung ist beispielhaft. Es kann der Gesamtbereich zwischen Motivplatte (50) und Motivplatte (54), eingeschlossen die Plattenebenen, zur Anordnung von Lichtquellen verwendet werden. Auf diese Weise lässt sich das Hauptmotiv je nach Ausführungsform von vorn und/oder hinten ausleuchten.
Ausführungsbeispiel 6
In diesem Ausführungsbeispiel wird eine vorteilhafte Form der Verkabelung beschrieben.
Fig. 6 zeigt die Ausgestaltung der Verkabelung in einer Schnittdarstellung von Rahmen und Motivplatte.
Ein Rahmen (60) ist geschlitzt und besitzt dadurch eine U-förmige Profilierung. In den Schlitz ist die Motivplatte (61) eingeschoben, so dass sich durch
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entsprechende Dimensionierung ein Kanal (62) ausbildet. Im Bereich der an der Außenseite des Rahmens (60) angeordneten Fassungen besitzt der Rahmen jeweils eine Bohrung (63), durch die das Kabel (64) aus dem Kanal (62) heraus zur jeweiligen Fassung geführt ist.
Diese Ausführungsform ermöglicht es, die gesamte Elektroinstallation der erfindungsgemäßen Dekorationsartikel am Rahmen vorzumontieren und anschließend die zu verwendende Motivplatte lediglich einzuschieben, wobei sich dann der Kanal (62) schließt und die Sicherheitsbestimmungen hinsichtlich Elektrosicherheit erfüllt werden können.
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Claims (16)
1. Dekorationsartikel, bestehend aus einem Ständer (Sockel), einer Motivplatte, vorzugsweise bestehend aus Schichtlagenholz (Sperrholz), mit motivbildenden Ausnehmungen, einem Rahmen, zur Aufnahme und/oder Führung der Motivplatte und/oder zur Verbindung mit dem Ständer und/oder zur Aufnahme von Lichtquellen, mit beliebiger, ausgenommen ausschließlich kreisförmiger oder ausschließlich dreieckförmiger, Außenkontur.
2. Dekorationsartikel, bestehend aus einem Ständer (Sockel), einer Motivplatte, vorzugsweise bestehend aus Schichtlagenholz (Sperrholz), mit motivbildenden Ausnehmungen, einem Rahmen, zur Aufnahme und/oder Führung der Motivplatte und/oder zur Verbindung mit dem Ständer und/oder zur Aufnahme von Lichtquellen, mit beliebiger, ausgenommen ausschließlich kreisförmiger oder ausschließlich dreieckförmiger, Außenkontur, einer Beleuchtungseinrichtung mit auf dem Rahmen und/oder auf dem Ständer angeordneten Lichtquellen.
3. Dekorationsartikel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Ständer plattenförmig mit rechteck-, parallelogramm-, trapez-, halbkreis- oder kreisförmiger Grundfläche und/oder leistenförmig mit quadratischen, rechteckförmigem Querschnitt und/oder leistenförmig mit profilierter Außenkontur ausgeführt ist.
4. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ständer an der Ober- und/oder der Vorder- und/oder der Hinter- und/oder der Stirnseite Lichtquellen trägt.
5. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ständer Lichtquellen trägt, die vorzugsweise reihenförmig angeordnet und/oder in Gruppen zusammengefasst und/oder in mehreren Ebenen hinter- und/oder übereinander angeordnet sind.
6. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenkontur der Motivplatte und die Außenkontur des Rahmens beidseitig bogenförmig ausgeführt ist und im oberen Bereich spitz ausläuft.
7. Dekorationsartikel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenkontur der Motivplatte und/oder die Außenkontur des Rahmens im oberen Bereich bogenförmig verläuft und der Radius des Bogens kleiner ist, als die Radien der seitlichen Bögen.
8. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen und/oder die Motivplatte am Umfang und/oder in der Fläche Beleuchtungseinrichtungen tragen.
9. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Motivplatte, eingeschlossen kreis- und/oder dreieckförmige Ausführungen, und/oder der Rahmen durch wenigstens ein Zwischenstück vom Ständer abgesetzt sind.
10. Dekorationsartikel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Motivplatte und/oder der Rahmen das Zwischenstück materialeinheitlich ausbilden.
11. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor und/oder hinter und/oder unter der Motivplatte und/oder vor dem Zwischenstück angeordnete Lichtquellen durch eine zusätzliche Motivplatte und/oder durch eine zusätzliche abnehmbare Motivplatte verdeckt sind.
12. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Rahmen und Motivplatte einen Leitungskanal zur Aufnahme der Verkabelung ausbilden.
13. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen und/oder die Motivplatte eine Außenkontur (Konturlinie) aufweisen, die eine modellhafte Nachbildung einer Konturlinie eines Vorbildes ist.
14. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Motivplatte horizontal und/oder vertikal in Motivbereiche gegliedert ist.
15. Dekorationsartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 6 oder 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass derselbe durch eine nacheinander und/oder gleichzeitig auszuführende Abfolge nachfolgender Arbeitsschritte zu erhalten ist:
1. Anfertigung eines Ständers,
- Anfertigung einer Motivplatte mit motivbildenden Ausnehmungen,
- Anfertigung eines Rahmens,
- Einbringen der Verkabelung in eine Ausnehmung des Rahmens,
- Verbindung des Rahmens mit der Motivplatte,
- Verbindung der Rahmen-Motivplatte-Baueinheit mit dem Ständer.
16. Dekorationsartikel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zwischenstück angefertigt wird, die Rahmen-Motivplatte- Baueinheit mit dem Zwischenstück verbunden wird, der Ständer mit dem Zwischenstück verbunden wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20213127U DE20213127U1 (de) | 2002-08-22 | 2002-08-22 | Dekorationsartikel |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20213127U DE20213127U1 (de) | 2002-08-22 | 2002-08-22 | Dekorationsartikel |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20213127U1 true DE20213127U1 (de) | 2002-12-05 |
Family
ID=7974449
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20213127U Expired - Lifetime DE20213127U1 (de) | 2002-08-22 | 2002-08-22 | Dekorationsartikel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20213127U1 (de) |
-
2002
- 2002-08-22 DE DE20213127U patent/DE20213127U1/de not_active Expired - Lifetime
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