DE20111530U1 - Dekorationsartikel - Google Patents
DekorationsartikelInfo
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Description
Dekorationsartikel
Die Erfindung betrifft Dekorationsartikel, vornehmlich in der Form der aus einer Mehrzahl von Einzelebenen aufgebauten Fenster-, Wand- oder Raumbilder.
Schwibbogen, wie sie aus der erzgebirgischen Volkskunst bekannt sind, auf eine Art herzustellen, dass wenigstens 2 Einzelplatten aus Sperrholz hintereinander angeordnet werden, ist seit einiger Zeit bekannt. Diese Ausführungsform wurde erstmalig in DE 94 03 907 U1 beschrieben.
Eine ähnliche Form ist zwischenzeitlich auch als Fensterbild ausgeführt worden, wobei die entsprechende Anordnung von Ebenen zumeist an einem Zugpendel oder einer Schnur aufgehängt ist. In DE 298 01 456 U1 ist eine solche Anordnung beschrieben.
Eine ähnliche Form ist zwischenzeitlich auch als Fensterbild ausgeführt worden, wobei die entsprechende Anordnung von Ebenen zumeist an einem Zugpendel oder einer Schnur aufgehängt ist. In DE 298 01 456 U1 ist eine solche Anordnung beschrieben.
Ebenso ist bekannt, dass solche Schwibbogen mit 3-dimensionalen Dekorationselementen kombiniert werden können, wie in DE 295 11 876 111 beschrie-
Allgemein werden bei der Ausführung solcher Fensterbilder plattenförmige Werkstoffe, vorzugsweise Sperrholz, eingesetzt und in die entsprechenden Zuschnitte dann das Motiv hineingearbeitet. Vorzugsweise geschieht das durch Einbringen verschieden konturierter Durchbrüche in den Plattenwerkstoff. Dabei kann, wie in DE 298 01 456 U1 beschrieben, eine Anordnung mit verschieden großen und verschieden konturierten Ebenen erzeugt werden, bei der die Einzelebenen zugleich auch verschiedene Teile der zu realisierenden Motivdarstellungen tragen.
Die oben beschriebene Ausführung ist zugleich ein wesentlicher Nachteil, da die stehen bleibenden Partien der Ebenen jeweils weitere Partien oder Durchbrüche der dahinter liegenden Ebenen verdecken. Somit sind die Gestaltungsmöglichkeiten von vornherein beschränkt.
Ein weiterer Nachteil solcher Fensterbilder ist darin zu sehen, dass sie quasi im Durchblick in einer Richtung betrachtet werden müssen. Dabei ist, unabhängig von welcher Seite das Bild betrachtet wird, stets das gleiche Motiv vorhanden. Es ist auch vorgeschlagen worden, in solcher Art Fensterbilder eine Beleuchtung zu integrieren und somit insbesondere die Wirkung von Licht und Schatten innerhalb des Fensterbildes sowie bei Dunkelheit auch den dekorativen Effekt der Beleuchtung überhaupt nutzen zu können. Die bisher bekannten Beleuchtungen verwenden dabei entweder eine Installation, die mit Netzwechselspannung betrieben wird und bei der die Summe der Lampenspannungen in etwa den Betrag der Netzwechselspannung ergibt oder vorgefertigte Lichterketten, die nach dem gleichen Prinzip arbeiten. Die erste Lösung ist stets an eine bestimmte Anzahl Glühlampen gebunden und hat somit einschränkende Wirkungen auf die Motivgestaltung. Vorgefertigte Lichterketten hingegen bestehen gewöhnlich aus einer größeren Anzahl von Glühlampen mit niedrigerer Betriebsspannung. Diese sind bei den kleinbauenden Fensterbildern regelmäßig schwer in das Motivbild zu integrieren.
Nachteilig ist weiterhin, dass bei Ausfall einer einzigen Lichtquelle im Allgemeinen die gesamte Beleuchtung ausfällt. Ein weiterer Nachteil muss darin gesehen werden, dass mit Netzwechselspannung betriebene Beleuchtungseinrichtungen wegen bestehender Sicherheitsanforderungen relativ groß bauende Lampenfassungen und ebenso größere Lampenformen erforderlich machen. Jedenfalls sind entsprechende klein bauende Elemente dafür nicht verfügbar.
Da ein Betrieb der Beleuchtungsanlage mit Netzwechselspannung erhöhte Sicherheitsanforderungen bedingt, verteuert sich zugleich das Endprodukt.
Ein weiterer Nachteil aller bisher bekannten Fensterbilder besteht darin, dass diese stets Einzwecklösungen sind. Konzeptionell werden die Fensterbilder zu einem Einzelprodukt durchentwickelt und besitzen hinsichtlich der Motivgestaltung keine Variabilität. Differierende Verbrauchervorstellungen lassen sich nur
Da ein Betrieb der Beleuchtungsanlage mit Netzwechselspannung erhöhte Sicherheitsanforderungen bedingt, verteuert sich zugleich das Endprodukt.
Ein weiterer Nachteil aller bisher bekannten Fensterbilder besteht darin, dass diese stets Einzwecklösungen sind. Konzeptionell werden die Fensterbilder zu einem Einzelprodukt durchentwickelt und besitzen hinsichtlich der Motivgestaltung keine Variabilität. Differierende Verbrauchervorstellungen lassen sich nur
dadurch befriedigen, dass die Hersteller mit entsprechendem Kostenaufwand ein breites Sortiment solcher Produkte anbieten.
Aufgabe der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Dekorationsartikels, vorzugsweise in der Ausführung als Fenster-, Wand- oder Raumbild, das leicht und einfach herstellbar ist, hohe Variabilität hinsichtlich der Motivwahl, Art und Ausführung der Beleuchtung, der Wahl der Werkstoffe gewährleistet und bis zur endgültigen Auswahl der Motivgestaltung einen hohen Anarbeitungsgrad erreichen kann.
Wesen der Erfindung
Das Wesen der Erfindung besteht darin, dass ein Fenster-, Wand- oder Raumbild vorgeschlagen wird, das plattenförmige Ebenen und deren Gestaltungsmöglichkeiten mit den ästhetischen Wirkungen 3-dimensionaler Gestaltungselemente kombiniert, bei Erfordernis eine Mehrfachnutzung ermöglicht, mit einer Beleuchtungsanlage, die im Niederspannungsbereich arbeitet, ausgestattet ist und das in verschiedenen Ausführungen hergestellt werden kann. Dabei folgt die Erfindung dem Gedanken, mit Hilfe einer geringen Anzahl vorzufertigender Teile mit universeller Anwendbarkeit einen hohen Anarbeitungsgrad der Produkte zu erreichen und die endgültige Motivgestaltung erst durch Kombination vorgefertigter Baugruppen miteinander zu erreichen.
Erfindungsgemäß wird eine vordere Ebene mit einer hinteren Ebene so verbunden, dass Distanzstücke beide Ebenen auf einen vorher bestimmten Abstand bringen und in dieser Lage fixieren. Die Ebenen werden aus plattenförmigen Werkstoffen durch Zuschneiden und Einbringen von Motivbildern sowie durch Ausformen einer entsprechenden Außenkontur erzeugt, wobei Vorzugs-, jedoch nicht notwendigerweise Sperrholz Verwendung findet. Die Distanzstücke
werden vorzugsweise aus Massivholz gefertigt, können jedoch auch in jedem anderen geeigneten Werkstoff ausgeführt sein.
Wenigstens die vordere Ebene erhält im Zentrum ihrer Fläche einen großflächigen Durchbruch, durch den der Blick auf die hintere Ebene möglich ist.
Eine Ausführungsform besitzt auch in der hinteren Ebene einen großflächigen, gleich- oder verschiedenartig zum vorderen geformten Durchbruch.
Zwischen der vorderen und der hinteren Ebene ist im Bereich der Unterkante der Durchbrüche eine Platte eingefügt, die 3-dimensionale Gestaltungselemente trägt. Auf diese Weise entsteht eine Anordnung, bei der ein 3-dimensionales Bild im Zentrum der Anordnung positioniert und um dieses herum eine 2-dimensional ausgeführte Umrahmung quasi als Ornament vorhanden ist.
Zwischen der vorderen und der hinteren Ebene ist im Bereich der Unterkante der Durchbrüche eine Platte eingefügt, die 3-dimensionale Gestaltungselemente trägt. Auf diese Weise entsteht eine Anordnung, bei der ein 3-dimensionales Bild im Zentrum der Anordnung positioniert und um dieses herum eine 2-dimensional ausgeführte Umrahmung quasi als Ornament vorhanden ist.
Eine weitere Ausführungsform sieht einen Durchbruch vor, dessen untere Kante gerade geführt und in einer weiteren Ausführungsform waagerecht angeordnet ist. Auf dieser Geraden liegt die Platte auf und kann so die vordere und/oder die hintere Ebene überragen und bietet damit mehr Aufstellfläche für 3-dimensionale Elemente. Es ist ebenso möglich, die Platte an wenigstens einer oder beiden Längsseiten so zu profilieren, dass diese eine noch größere Tiefe und damit eine größere Fläche erreicht.
Besitzt der Durchbruch in wenigstens einer der Ebenen seitliche Begrenzungsflächen, kann die einzufügende Platte gegen seitliches Verrutschen gesichert werden. Durch Einbringen von Längsnuten an der Unterseite der Platte kann zudem eine Sicherung in Querrichtung erreicht werden.
Der oben beschriebene Aufbau der Ebenen sowie der einzulegenden Platte ermöglicht es, in einer weiteren Ausführungsform diese Platte nicht in der Anordnung zu fixieren, sondern diese abnehmbar zu belassen. Auf diese Weise kann in einem Fall, bei dem der Dekorationsartikel nicht benötigt wird, die Platte mit den darauf befindlichen Dekorationselementen als eigenständiger Dekorationsartikel benutzt und beispielsweise im Raum aufgestellt werden.
Der oben beschriebene Aufbau der Ebenen sowie der einzulegenden Platte ermöglicht es, in einer weiteren Ausführungsform diese Platte nicht in der Anordnung zu fixieren, sondern diese abnehmbar zu belassen. Auf diese Weise kann in einem Fall, bei dem der Dekorationsartikel nicht benötigt wird, die Platte mit den darauf befindlichen Dekorationselementen als eigenständiger Dekorationsartikel benutzt und beispielsweise im Raum aufgestellt werden.
Eine weitere Ausführungsform, die alle vorgenannten Merkmale aufweisen kann, besteht aus einer 3-fach-Anordnung. Zwischen die vordere und die hintere Ebene wird eine zusätzliche mittlere Ebene eingefügt. Diese kann größer, gleich oder kleiner sein, als die anderen Ebenen, eine gleiche oder von diesen
verschiedene Außenkontur besitzen. Ferner kann die mittlere Platte aus Vollmaterial ohne zentralen Durchbruch ausgeführt sein, so dass sich beim Dekorationsartikel quasi 2 Seiten zur Ansicht ergeben können. Die dadurch entstehende Fläche kann naturbelassen, bedruckt, bemalt, geprägt, profiliert, beschnitzt oder ganz beziehungsweise partiell verspiegelt sein. Ebenso kann die mittlere Ebene auch einen gleich- oder verschiedenartig ausgeformten Durchbruch, durch den die Platte ragt, besitzen. Bei dieser Ausführungsform wird eine größere Tiefe der Platte erreicht und somit deren Stellfläche vergrößert. Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die Platte mit der mittleren Ebene Kontakt hat.
Eine weitere Ausführungsform, bei der insbesondere die mittlere Ebene vollflächig ausgeführt ist, verwendet an der Vorder- und/oder der Hinterseite eine Platte, die bis an die jeweilige Fläche der mittleren Ebene heranreicht. Dabei können ein- oder beidseitig gleiche oder verschiedene Motive dargestellt wer-
Die vordere und/oder die mittlere und/oder die hintere Ebene können in einem Werkstoff ausgeführt sein, der lichtundurchlässig, transparent, durchsichtig, eingefärbt oder partiell abgedeckt ist. Ebenso kann eine oder alle Ebenen einen Mehrschichtaufbau haben. Vorzugs- jedoch nicht notwendigerweise, wird für die Ebenen Sperrholz verwendet.
In die Zwischenräume zwischen vorderer und mittlerer und/oder mittlerer und hinterer Ebene ist eine Beleuchtungseinrichtung, bestehend aus einer Mehrzahl von Lichtquellen eingefügt. Dabei sind die Fassungen der Lampen platzsparend in einer Aussparung der Distanzstücke untergebracht.
Eine besonders vorteilhafte Ausführung der Beleuchtungseinrichtung arbeitet mit einer Schutzkleinspannung für die Stromversorgung, wobei schaltungstechnisch innerhalb der Anordnung die Parallelschaltung angewendet wird und die Stromversorgung durch eine separate und abgesetzte Versorgungseinrichtung erfolgt. Dies hat den Vorteil, dass eine an sich beliebige Anzahl Lichtquellen je nach Erfordernis installiert und das Versorgungsgerät auf die dadurch entstehenden Erfordernisse angepasst werden kann. Vorteilhaft ist dabei die Verwendung eines so genannten Steckernetzteils als Versorgungsgerät.
Durch den Betrieb mit Schutzkleinspannung ist zugleich die Verwendung von Stromleitungen mit dünnerer Isolierung möglich, wodurch die Installationsaufwendungen geringer werden und zugleich deren Einfluss auf die Gesamtgestaltung vernachlässigbar ist.
Es hat sich gezeigt, dass auf diese Weise auch eine Anordnung der Lichtquellen ermöglicht wird, die entweder wechselseitig oder jeweils in bestimmten Gruppen entweder nach innen oder in die entgegengesetzte Richtung Licht aussenden. Bedingt durch die leichtere Verfügbarkeit entsprechender Lampen kann auch eine Kombination verschiedenfarbig leuchtender Lampen innerhalb einer Anordnung verwendet werden. Ferner kann die Beleuchtungseinrichtung bedingt durch den Betrieb mit Schutzkleinspannung einfach gedimmt, verschiedene Helligkeitssteuereffekte erzeugt oder ein Blinkrhythmus eingestellt werden.
Die erfindungsgemäßen Anordnungen sind regelmäßig im Bereich ihrer Symmetrie- und/oder Schwerpunktachse mit einer Einrichtung zum Aufhängen versehen. Im einfachsten Falle ist dies eine Bohrung. Es kann jedoch auch die Spannungszuleitung als so genanntes Zugpendel Verwendung finden.
Eine weitere Ausführungsform der Anordnung mit einer herausnehmbaren Platte besitzt zwischen Platte und der übrigen Anordnung ein Kontaktpaar, so dass eine Stromversorgung von Lichtquellen, die auf der Platte angeordnet sind, ebenso möglich ist. Wird die Platte abgenommen, kann durch ein ebensolches Kontaktpaar die Stromversorgung der einzeln stehenden Platte realisiert werden.
Die erfindungsgemäßen Anordnungen sind regelmäßig im Bereich ihrer Symmetrie- und/oder Schwerpunktachse mit einer Einrichtung zum Aufhängen versehen. Im einfachsten Falle ist dies eine Bohrung. Es kann jedoch auch die Spannungszuleitung als so genanntes Zugpendel Verwendung finden.
Eine weitere Ausführungsform der Anordnung mit einer herausnehmbaren Platte besitzt zwischen Platte und der übrigen Anordnung ein Kontaktpaar, so dass eine Stromversorgung von Lichtquellen, die auf der Platte angeordnet sind, ebenso möglich ist. Wird die Platte abgenommen, kann durch ein ebensolches Kontaktpaar die Stromversorgung der einzeln stehenden Platte realisiert werden.
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Ausführungsbeispiele
Die Erfindung wird nachstehend anhand von 2 Ausführungsbeispielen, die in Fig. 1 bis Fig. 3 dargestellt sind, näher erläutert.
Ausführungsbeispiel 1
Eine vordere Ebene (1) ist mit einer hinteren Ebene (2) durch Distanzstücke (3) verbunden und gleichzeitig wird ein definierter Abstand zwischen den Ebenen (1) und (2) hergestellt.
Die Distanzstücke besitzen eine Ausnehmung (4) und nehmen in derselben Fassungen (5) der Beleuchtungseinrichtung auf. Die Lichtquellen (6) können je nach Erfordernis so angeordnet sein, dass sie ihr Licht zum Zentrum des Dekorationsartikels oder nach außen zur Peripherie desselben abstrahlen.
Die Lichtquellen (6) können entweder Glühlampen oder LEDs sein. Ebenso können diese je nach Erfordernis ein-, mehrfarbiges oder mischfarbiges Licht ausstrahlen. Die Versorgungsspannung der Beleuchtungsanlage liegt im Bereich der Schutzkleinspannungen und wird dem Dekorationsartikel über eine nicht dargestellte Stromversorgungseinrichtung zugeführt. Die Stromversorgungsleitungen (7) sind je nach Erfordernis an einer Innenseiten der vorderen (1) oder hinteren Ebene (2) angeordnet und dort fixiert. In etwa mittig oder im Bereich des Schwerpunktes des Dekorationsartikels ist die Zuleitung (8) angeordnet und dient zugleich als Zugpendel zur Aufhängung desselben.
Die Lichtquellen (6) können entweder Glühlampen oder LEDs sein. Ebenso können diese je nach Erfordernis ein-, mehrfarbiges oder mischfarbiges Licht ausstrahlen. Die Versorgungsspannung der Beleuchtungsanlage liegt im Bereich der Schutzkleinspannungen und wird dem Dekorationsartikel über eine nicht dargestellte Stromversorgungseinrichtung zugeführt. Die Stromversorgungsleitungen (7) sind je nach Erfordernis an einer Innenseiten der vorderen (1) oder hinteren Ebene (2) angeordnet und dort fixiert. In etwa mittig oder im Bereich des Schwerpunktes des Dekorationsartikels ist die Zuleitung (8) angeordnet und dient zugleich als Zugpendel zur Aufhängung desselben.
Im Zentrum des Dekorationsartikels ist ein Durchbruch (9) eingebracht, der an seiner unten liegenden Kante (10) geradlinig geführt, im übrigen Umfangsbereich (11) beliebig gestaltet sein kann. Eine Platte (12) liegt auf der unteren Kante (10) auf. Mit Hilfe an der Unterseite (13) der Platte (12) angeordneter Nuten (14) und (15) fixiert sich die Platte (12) mit der vorderen (1) und der hinteren Ebene (2). Auf der Oberseite (16) der Platte (12) sind Vorzugs-, jedoch nicht notwendigerweise 3-dimensionale Dekorationselemente, hier bei-
.'8
spielsweise die Bäume (17) und (18), eine Kirche (19), die Figuren (20) und (21) sowie ein Haus (22) angeordnet.
Die Platte (12) kann entweder lose eingelegt oder im Durchbruch (9) fixiert sein. Wird die Platte (12) lediglich lose eingelegt und mit Hilfe der Nuten (14) und (15) gegen Verrutschen gesichert, ergibt sich die Möglichkeit, diese als separate Einheit mit den darauf angeordneten Dekorationselementen einzeln zu verwenden, während die Gesamtanordnung zeitweise nicht in Gebrauch ist.
Ausführungsbeispiel 2
In diesem Ausführungsbeispiel, das Fig. 3 zeigt, ist eine Ausführungsform des Dekorationsartikels beschrieben, wie sie bei einer Anordnung mit mehr als 2 Ebenen ausführbar ist.
Zwischen der vorderen (23) und der hinteren Ebene (24) ist eine weitere Ebene (25) angeordnet. Die Ebene (25) ist Vorzugs-, jedoch nicht notwendigerweise vollflächig ausgeführt und trennt auf diese Weise die Gesamtanordnung in einen vorderen (26) und einen hinteren Raum (27). Die Ebene (25) besitzt einen Durchbruch (28), durch den eine Platte (29) ragt, die wie im vorangegangenen Ausführungsbeispiel befestigt sein kann. Auf der Oberseite (30) der Platte (29) lassen sich wie beschrieben Dekorationselemente anordnen. Die Vorder- (31) und/oder die Hinterseite (32) der Ebene (25) lassen sich prägen, profilieren, beschnitzen, bedrucken, bemalen, bekleben, verspiegeln, mit 3-dimensionalen Elementen ausstatten und dadurch die im Zentrum des Dekorationsartikels vorhandene Anordnung zusätzlich ausgestaltet.
Die Ebene (25) kann ebenso aus eine, glasklaren, transparenten, eingefärbten oder ganz- bzw. teilweise verspiegelten Werkstoff bestehen, wobei die beiden gestalteten Szenen dann auch optisch einheitlich wirken können.
-S:
Claims (9)
1. Dekorationsartikel, vornehmlich in der Form der aus einer Mehrzahl von Einzelebenen aufgebauten Fenster-, Wand-, Raumbilder, Leuchter, Schwibbögen, Dioramen, bestehend aus
- einer vorderen, plattenförmigen Ebene,
- wenigstens 2, als Abstandshalter dienende, Formteile, die an der Rückseite der vorderen Ebene und/oder der Vorderseite einer dahinter angeordneten Ebene befestigt sind,
- einer hinteren, plattenförmigen Ebene, deren Abstand zur vorderen, plattenförmigen Ebene mit Hilfe der Abstandshalter eingestellt und die mit denselben fest verbunden ist,
- einem, wenigstens in der vorderen, plattenförmigen Ebene in etwa mittig angeordneten Durchbruch,
- dessen untenliegende Konturlinie wenigstens abschnittsweise linear und/oder waagerecht verläuft,
- einer, den Abstand zwischen vorderer und hinterer plattenförmiger Ebene ausfüllenden Platte und/oder einer, die Begrenzungslinie der vorderen und/oder die der hinteren plattenförmigen Ebene überragenden Platte,
- die in seitlicher Richtung durch ansteigende Abschnitte der Konturlinie des Durchbruches/der Durchbrüche und ihre Seitenflächen fixiert ist,
- die nicht den Abstand der Ebenen zueinander bestimmt und/oder fixiert,
- deren Verschiebbarkeit in der Tiefe der Anordnung durch Ausnehmungen an der Unterseite der Platte und/oder deren Seitenfläche verhindert wird,
- auf deren Oberseite Dekorationselemente und/oder -figuren eine Szene bildend angeordnet sind,
- einer in der Symmetrie- und/oder Schwerpunktachse an der Oberseite der Anordnung und/oder zwischen den Ebenen angeordnete Einrichtung zum Hängen,
- und/oder eine an der Unterseite der Anordnung ausgebildete Stellfläche und/oder wenigstens 3 Auflagepunkte,
- in den verbleibenden Restflächen der vorderen und/oder der hinteren Ebene als Ornamente eingebrachte Durchbrüche und/oder reliefartige Vertiefungen, wobei die gesamte Anordnung durch Tageslicht und/oder eine zusätzliche in derselben integrierte Beleuchtung ausgeleuchtet wird.
2. Dekorationsartikel mit einem Aufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass derselbe zwischen der vorderen und der hinteren Ebene eine weitere mittlere Ebene enthält, die
- gleichgroß, größer oder kleiner ausgeführt ist, als die beiden Ebenen,
- gleich oder andersartig konturiert ist, als die anderen beiden Ebenen,
- einteilig oder als Anordnung aus mehreren Teilen zusammengesetzt ist,
- undurchsichtig, ganz oder teilweise transparent und/oder durchsichtig und/oder eingefärbt ist,
- bedruckt, bemalt, profiliert, geprägt oder geschnitzt ist,
- in der Symmetrie- oder der Schwerpunktachse nahe des oberen Endes eine Einrichtung zum Aufhängen aufweist,
- keinen, einen anders konturierten oder einen gleichartigen Durchbruch aufweist, wie die anderen Ebenen und bei der die Platte ein- und/oder mehrteilig ausgeführt, an die mittlere Ebene anstoßend und/oder durch einen Durchbruch derselben laufend ausgeführt ist.
3. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte mit den darauf zusätzlich angeordneten Dekorationselementen bei Nichtgebrauch des Dekorationsartikels abnehmbar und zur Verwendung als eigenständiger Dekorationsartikel geeignet ist.
4. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen vorderer und hinterer Ebene oder zwischen vorderer und mittlerer und/oder zwischen mittlerer und hinterer Ebene eine Beleuchtungseinrichtung vorhanden ist, deren Lichtquellen nach Erfordernis senkrecht und/oder waagerecht und/oder geneigt, zum Zentrum der Anordnung gerichtet und/oder nach außen gerichtet, angeordnet sind und mit gleich- und/oder verschiedenfarbigen Lichtquellen bestückt sind.
5. Dekorationsartikel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung mit Schutzkleinspannung betrieben wird und diese durch ein, vom Dekorationsartikel abgesetztes Stromversorgungsgerät gespeist wird.
6. Dekorationsartikel nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquellen Glühlampen und/oder LEDs sind.
7. Dekorationsartikel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Versorgungsleitung zugleich Zugpendel und Befestigungseinrichtung ist.
8. Dekorationsartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte Beleuchtungseinrichtungen enthält.
9. Dekorationsartikel nach den Ansprüchen 5 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrisch leitende Verbindung zur Platte als trennbare Verbindung ausgeführt und die Platte bei separatem Gebrauch vom vorhandenen Stromversorgungsgerät mit stabilisierter Schutzkleinspannung versorgt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20111530U DE20111530U1 (de) | 2001-07-11 | 2001-07-11 | Dekorationsartikel |
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| DE20111530U DE20111530U1 (de) | 2001-07-11 | 2001-07-11 | Dekorationsartikel |
Publications (1)
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| DE20111530U1 true DE20111530U1 (de) | 2001-11-15 |
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Family Applications (1)
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| DE20111530U Expired - Lifetime DE20111530U1 (de) | 2001-07-11 | 2001-07-11 | Dekorationsartikel |
Country Status (1)
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| DE (1) | DE20111530U1 (de) |
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2001
- 2001-07-11 DE DE20111530U patent/DE20111530U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20011220 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20050201 |